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<!-- Seite: erste_hilfe/erfrierung.html -->

Erfrierung

 

Maßnahmen

-   Kälteeinwirkungen beenden

-   Enge oder nasse Kleidung ausziehen

-   nicht mittels Reiben oder mit warmen Wasser versuchen zu Erwärmen

-   auf Unterkühlung hin untersuchen

-   Blasen (Frostbeulen) steril abdecken

-   Extremität für den Transport erhöht und gepolstert lagern, keinen Druck ausüben

weitere Hinweise

Erfrierungen sind in der Regel nicht lebensbedrohlich.

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Erfrierungen, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/start.html -->

Erste Hilfe

 

[Erste Hilfe]

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| -   Alkoholvergiftung (Alkoholintoxikation)                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Augenverletzung                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Badeunfall / Beinahe-Ertrinken                                    |
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| -   Epileptischer Anfall                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erfrierung                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Herzinfarkt (Myokardinfarkt)                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hyperventilation                                                  |
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| -   Insektenstich (allergische Reaktion / anaphylaktischer Schock)    |
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| -   Knochenbrüche                                                     |
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| -   Kopfverletzung                                                    |
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| -   Rauchgasvergiftung (Rauchgasintoxikation)                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schlaganfall (Apoplex)                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Stromunfall                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Unterkühlung (Hypothermie)                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Unterzuckerung (Hypoglykämie)                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verbrennung                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Vergiftung (Intoxikation)                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verkehrsunfall - Person eingeklemmt                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wiederbelebung (Reanimation)                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Überhitzung (Hyperthermie), Sonnenbrand, Sonnenstich              |
+-----------------------------------------------------------------------+

siehe auch

-   Serie "Erste-Hilfe kompakt" des Deutschen Feuerwehrverbands

-   Weblink: Erste Hilfe beim Hund

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<!-- Seite: erste_hilfe/unterzuckerung.html -->

Unterzuckerung (Hypoglykämie)

 

Maßnahmen

-   Patient oder deren Angehörige befragen:

    -   Ist Diabetes bekannt?

    -   Wann wurde das letzte Mal gegessen?

    -   Wurde Alkohol getrunken?

    -   Hat sich der Betroffene schon öfters in einer solchen Situation befunden?

-   Am besten Traubenzucker, sonst zuckerhaltige Getränke geben. Auf keinen Fall Alkohol!
    Nicht bei stark Eingetrübten oder Bewusstlosen, es besteht Erstickungsgefahr!

-   Patient soll sich hinsetzen bzw. bei beginnender Bewusstseinseintrübung in Schocklage legen

-   Im Zweifelsfall oder bei Bewusstlosigkeit Rettungsdienst (nach-) alarmieren

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   permanente Kontrolle der Vitalfunktionen

weitere Hinweise

Symptome

Die Symptome bei Unterzuckerung können sehr vielfältig sein. Hier sind nur die häufigsten aufgelistet:

-   Schwäche

-   Zittern

-   Heißhunger

-   Übelkeit

-   Angst

-   Herzrasen

-   Schwitzen

-   Verwirrtheit

-   Aggressivität

-   Unkonzentriertheit

-   Sprach- und Sehstörungen

-   Kopfschmerzen

-   Krämpfe

-   Bewusstseinseintrübung bis zur Bewusstlosigkeit

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Hypoglykämie, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/hyperventilation.html -->

Hyperventilation

 

Maßnahmen

-   Patienten beruhigen, wenn möglich aus der Stresssituation herauslösen

-   Wenn organische Ursachen ausgeschlossen: Rückatmung in Tüte (vorausgesetzt die Angst des Patienten wird dadurch nicht verstärkt)

-   Eine Einlieferung in ein Krankenhaus ist nicht zwingend erforderlich nachdem der Zustand wieder normal ist.

weitere Hinweise

Symptome

-   Luftnot, Erstickungsangst, obwohl Sauerstoffsättigung des Blutes normal

-   deutlich erhöhte Atemfrequenz (normal in Ruhe 16/Minute)

-   beschleunigter Herzschlag

-   bei voller Ausprägung:

    -   Kribbeln in Mund, Nase und Händenr

    -   Pfötchenstellung

Ursachen

-   Angst

-   Erregungszustände

-   emotional belastende Situationen

-   Schmerzen

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Hyperventilation, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/insektenstich.html -->

Insektenstich (allergische Reaktion / anaphylaktischer Schock)

 

Hinweise zu Einsätze mit Insekten allgemein unter Insekten.

Maßnahmen

-   Betroffener soll sich hinsetzen, möglichst ins Kühle und geschützt vor weiteren Insekten

-   Einstichstelle kühlen

-   Betroffenen fragen ob Allergie gegen Insektenstiche bekannt ist und ob er ggf. ein Notfallset bei sich trägt. Evtl. bei der Einnahme der Medikamente unterstützen.

-   Einstichstelle beobachten:

    -   Entwicklung übermäßiger Schwellungen?

    -   Ausbreitung der Rötung weit über die Einstichstelle hinaus?

    -   Tritt Ausschlag auf?

    -   Bei Atemnot (Nach-) Alarmierung des Rettungsdienstes!

-   Bei Stich in Gesicht, Hals- oder Rachenbereich in jedem Fall (Nach-) Alarmierung des Rettungsdienstes, auch wenn keine Allergie vorliegt!

-   Bei Symptomen eines anaphylaktischen Schocks (siehe unten) Patient in Schocklage legen.
    Bei Herz-Kreislauf-Stillstand (tritt selten auf) sofort Wiederbelebung beginnen!

weitere Hinweise

-   Bei nicht allergischen Menschen müssen mehrere hundert Insektenstiche erfolgen bis es zu einem lebensbedrohlichen Zustand kommt!

Symptome eines anaphylaktischen Schocks

-   niedriger Blutdruck

-   schneller Puls

-   Atemnot

-   Kreislaufzusammenbruch

-   Herz-Kreislauf-Stillstand

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Wespenstich und Co., Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Stichwörter

allergischer Schock

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/wiederbelebung.html -->

Wiederbelebung (Reanimation)

 

Maßnahmen

Wenn Person

-   nicht ansprechbar und/oder

-   trotz Überstrecken des Kopfes keine sichtbare Atmung/keine normale Atmung (Schnappatmung)

dann sofortiger Beginn der Wiederbelebung

Schema für Wiederbelebung

-   30 Kompressionen des Brustkorbs

-   Atemwege freimachen (Kopf überstrecken, Kinn anheben)

-   2 Beatmungen

-   von Vorne beginnen

Ist ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) vorhanden, so soll dieser schnellstmöglich eingesetzt werden! Anweisungen zum Verhalten werden vom Gerät gegeben.

weitere Hinweise

-   Geschwindigkeit: mindestens 100 Kompressionen pro Minute

-   Kompressionstiefe:

    -   Erwachsene und Kinder 5 cm

    -   Säuglinge 4 cm

-   Brustkorb zwischen Kompressionen vollständig entlasten

-   Unterbrechungen der Kompressionen so kurz wie möglich halten

-   übermäßige Beatmung vermeiden

-   Druckpunkt für Kompression ist die Mitte des Brustkorbs (zwischen den Brustwarzen)

-   Über das Ende der Wiederbelebung entscheidet nur ein Arzt!

Eine Wiederbelebung darf nur unterbleiben wenn sichere Todeszeichen vorliegen, z.B:

-   Totenstarre

-   Leichenflecken

-   Fäulniserscheinungen

-   Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Wiederbelebung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/vergiftung.html -->

Vergiftung (Intoxikation)

 

siehe auch (spezieller):

-   Alkoholvergiftung

-   Rauchgasvergiftung, Kohlenmonoxid

Maßnahmen

-   Eigenschutz beachten

    -   Vergiftung kann das normale Verhalten verändern (z.B. mit Aggression rechnen)

    -   Betroffenen aus dem Gefahrenbereich retten wenn sich der Retter dabei nicht selbst in Gefahr begibt (z.B. giftiges Gas)

-   Wärmeerhalt (Patient zudecken)

-   anwesende Personen fragen wie die Vergiftung genau passiert ist, Umgebung nach Verpackungen etc. absuchen (ggf. auch giftige Pflanzen?)

    -   Um welches Gift genau handelt es sich?

    -   Welche Menge wurde aufgenommen?

    -   Verpackungen aufbewahren und dem Rettungsdienst übergeben sofern dieser gerufen wird

-   Informationen zum Stoff über eine der Giftnotrufzentralen einholen

-   Bei Kindern auf jeden Fall den Rettungsdienst alarmieren!

Bei Bewusstlosigkeit:

-   sofort Rettungsdienst (nach-) alarmieren

-   in stabile Seitenlage bringen

-   permanente Überwachung der Vitalfunktionen

-   bei Herz-Kreislauf-Stillstand direkt mit Wiederbelebung beginnen

bei verschlucktem Gift

-   keinesfalls Erbrechen herbeiführen!

-   in kleinen Schlucken zu trinken geben, am Besten Wasser oder Tee. Keine Milch!

bei eingeatmetem Gift

-   Eigenschutz besonders beachten!

-   Möglichst viele Fenster öffnen oder Patient ins Freie bringen.

bei Kontakt des Gifts mit der Haut

-   Eigenschutz besonders beachten!

-   Kleidung im Betroffenen Bereich entfernen

-   Haut unter fließendem Wasser abwaschen

bei Kontakt des Gifts mit dem Auge

-   Auge unter fließendem Wasser mit weichem Strahl spülen (nicht zu weit aufdrehen)

-   Dabei das unverletzte Auge oberhalb des verletzten halten, da das Gift sonst auch in dieses hineinläuft

siehe auch: Augenverletzung

Vergiftung mit Chemikalien (z.B. Haushaltsreiniger)

-   Sind Verätzungen am Mund erkennbar:
    Mund vorsichtig mit fließendem Wasser ausspülen

-   Ist Schaum erkennbar oder kann davon ausgegangen werden, dass seifenhaltige Chemikalien (z.B. Spülmittel eingenommen wurden):
    Nichts zu trinken geben (verstärkte Schaumbildung)!

weitere Hinweise

Symptome

-   Übelkeit, Erbrechen, Durchfall

-   Schwindel

-   Kopfschmerzen

-   verstärkter Speichelfluss

-   Schock

-   Erregtheit bis Aggression

-   Müdigkeit, Bewusstseinseintrübung bis Bewusstlosigkeit

-   Atemnot bis Atemstillstand

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Vergiftung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/schlaganfall.html -->

Schlaganfall (Apoplex)

 

Diagnose

Die Person bitten,

-   zu lächeln

-   einen einfachen Satz zu sprechen

-   beide Arme hoch zu heben

-   die Zunge gerade herauszustrecken

Treten hier Auffälligkeiten auf, kann es sich um einen Schlaganfall handeln!

Maßnahmen

-   Vitalfunktionen permanent prüfen und ggf. reagieren

    -   stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit

    -   wenn nötig Wiederbelebung einleiten

-   Rettungsdienst mit Notarzt (nach-) alarmieren

-   Patienten vor weiteren Verletzungen schützen (bewegt sich unkoordiniert etc.)

-   wenn bei Bewusstsein: Oberkörper hoch lagern

weitere Hinweise

Symptome

-   unklare Bewusstseinsveränderung

-   mangelnde Kommunikationsfähigkeit

-   Wortfindungsstörungen

-   Verwirrtheit

-   Taubheitsgefühle

-   Lähmungen oder Schwäche

-   Gangunsicherheit, Gleichgewichtsstörung, Fallneigung

-   Sehstörung, Gesichtsfeldausfall, Doppelbilder

-   Ggf. nur eine Körperhälfte betroffen

-   Schwindel, Übelkeit, Erbrechen

-   Starker Kopfschmerz

-   viele weitere Symptome möglich!

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Schlaganfall, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Stichwörter

Hirnschlag, Gehirnschlag, Apoplexie, apoplektischer Insult, zerebraler Insult, stroke

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/knochenbrueche.html -->

Knochenbrüche

 

Maßnahmen

-   Vitalfunktionen prüfen (Bewusstsein, Atmung, Puls)

-   Rettungsdienst (nach-) alarmieren

-   Einnehmen einer Schonhaltung durch Unterpolstern mit Kleidung, Decken, etc. unterstützen

-   Patienten nur bewegen wenn es ihm Erleichterung verschafft

-   offene Brüche/Wunden mit keimfreien Auflagen und Verbänden abdecken

-   geschlossene Brüche mit kalten Umschlägen abdecken um Schmerzen und Schwellungen abzumildern

besondere Gefahren

-   Verletzung von um den Knochen herum liegendem Gewebe, Blutgefäßen, Nerven und Organen

-   größerer Blutverlust nach außen oder in den Körper die zum Schock führen

-   Infektionen

Schädelbrüche

-   Keine oder nur geringfügige Symptome wie z.B.

    -   Bluten aus Ohr oder Nase

    -   Sehstörungen (z.B. Doppelbilder)

    -   Bewusstseinsstörungen

    -   Störungen von Motorik und Sensibilität, ggf. am ganzen Körper

-   sofort Rettungsdienst (nach-) alarmieren, kaum Erste-Hilfe-Maßnahmen möglich, Hilfe nur durch klinische Versorgung

-   bewusstlose oder eingetrübte Patienten in stabile Seitenlage bringen, wache Patienten hinsetzen oder mit erhöhtem Oberkörper hinlegen

-   Ohne Unterbrechung beobachten, da sich Zustand sehr schnell ändern kann

-   offene Wunden mit sterilen Verbandsmitteln abdecken

weitere Hinweise

sichere Hinweise auf einen Knochenbruch

-   unnormale Beweglichkeit

-   Abknicken an nicht normalen Stellen

-   Fehlstellung von Gelenken/Körperteilen

-   reibende/knirschende Geräusche bei Bewegung

unsichere Hinweise auf einen Knochenbruch

-   Schwellungen

-   Schmerzen zusammen mit eingeschränkter Beweglichkeit

-   Bluterguss

-   Schonhaltung

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Knochenbrüche, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/badeunfall.html -->

Badeunfall / Beinahe-Ertrinken

 

Maßnahmen

Bei jedem (Beinah-) Ertrinkungsunfall Rettungsdienst verständigen und Patient ins Krankenhaus bringen lassen!

Rettung

-   Eigensicherung beachten

-   wenn möglich Rettung von festem Standplatz aus durchführen, wenn das nicht möglich:

-   am Besten mit großem schwimmendem Gegenstand annähern (z.B. Surfbrett, Rettungsboje, evtl. Spineboard, …)

Behandlung an Land

-   Permanent Vitalfunktionen prüfen, nicht alleine lassen.

-   Zudecken um Unterkühlung zu vermeiden, wenn möglich nicht in die direkte Sonne legen.

-   Wenn Wirbelsäule geschädigt sein kann (z.B. Kopfsprung ins Wasser), dies bei der Lagerung beachten (vorsichtig umlagern).

-   Sauerstoff geben wenn vorhanden.

-   Blutzucker messen wenn möglich um Zuckerentgleisung auszuschließen.

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   bei Atemstillstand direkt mit Wiederbelebung beginnen

Auf keinen Fall versuchen, das Wasser durch Kompressionen, auf den Kopf stellen, o.ä. aus dem Körper des Patienten entfernen zu wollen. Dies ist nicht möglich und behindert andere, viel wichtigere Maßnahmen!

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Badeunfälle und Beinahe-Ertrinken, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Stichwörter

Wasserunfall

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/verkehrsunfall_p_klemmt.html -->

Verkehrsunfall - Person eingeklemmt

 

Diese Hinweise beziehen sich nur auf die medizinischen Maßnahmen bei einem Verkehrsunfall. Beachten Sie zusätzlich die Hinweise zur technischen Rettung!

Maßnahmen

-   Einsatzkraft festlegen, die die besten Erste-Hilfe-Kenntnisse besitzt und sich nur um den Patienten kümmert (Inneren Retter), sowie eine weitere Einsatzkraft welche diese unterstützt

-   Wenn möglich: Betreuung des Patienten vom Beifahrersitz, ansonsten von der Rückbank aus.
    Patienten nicht mehr allein lassen! Dem Patienten alle weiteren Maßnahmen erklären.

-   Vitalfunktionen prüfen (Atmung, Bewusstsein, Kreislauf)

-   Verletzten mit Decke warmhalten, notfalls mit Einsatzjacke, auch um ihn vor Scherben, Metallstücken, etc. zu schützen

-   Befragung:

    -   Unfallhergang?

    -   Wo und wie stark sind die Schmerzen?

    -   Können alle Gliedmaßen bewegt werden? Sind Füße/Beine eingeklemmt?

-   Halswirbelsäulenschiene (Stifneck) anlegen soweit vorhanden, Wundversorgung

-   Regelmäßige Information über den Patientenzustand an die Einsatzleitung (ggf. auch Leitstelle) weitergeben, bei Bewusstlosigkeit sofort, damit die Einsatztaktik angepasst werden kann (Sofortrettung, schnelle Rettung, schonende Rettung)

-   Detaillierte Übergabe an den Rettungsdienst

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Eingeklemmte Person bei Verkehrsunfall, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/herzinfarkt.html -->

Herzinfarkt (Myokardinfarkt)

 

Maßnahmen

-   Rettungsdienst und Notarzt (nach-) alarmieren, explizit auf Herzinfarkt-Verdacht hinweisen

-   Permanent Vitalfunktionen prüfen, nicht alleine lassen.

-   köperliche Anstrengung (z.B. Umherlaufen) des Patienten vermeiden

-   für Ruhe sorgen, ggf. von aufgeregten Angehörigen abschirmen

-   Patient mit erhöhtem Oberkörper für ihn bequem auf den Boden setzen

-   Enge Kleidung öffnen

-   Für frische Luft sorgen (Fenster öffnen)

-   Leidet der Patient bereits an Angina Pectoris, so soll er seine Medikamente selbstständig einnehmen

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   bei Atemstillstand direkt mit Wiederbelebung beginnen

weitere Hinweise

Symptome

Die Symptome können alleine oder in Verbindung miteinander auftreten.

-   plötzliche, starke Schmerzen mit Engegefühl im Brustbereich; die in den linken Arm, Rücken und Schultern ausstrahlen können, bei Frauen auch in den Oberbauch

-   Übelkeit

-   Luftnot

-   Schweißausbrüche

-   innere Unruhe

-   Erbrechen

-   fahle Gesichtsfarbe

-   Todesangst

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Herzinfarkt, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/verbrennung.html -->

Verbrennung

 

Maßnahmen

-   auf Eigensicherung achten (z.B. Unfallursache Stromunfall?)

-   schnellstmöglich mit Wasser, Feuerlöscher, Decke oder notfalls durch Ausrollen löschen (siehe auch Personenbrand)

-   brennende oder glühende Kleiderreste entfernen, wenn sie sich noch nicht mit der Haut verbunden haben. Verklebte Stellen mit Kleiderschere ausschneiden.

-   Betroffenen Bereich ggf. kühlen (siehe nächsten Abschnitt)

-   Wunde locker mit Brandwundenverbandtuch verbinden, keine Spezialverbände erforderlich!

Kühlen

Kühlung mit Leitungswasser (ca. 20 °C) nur bei kleineren Verbrennungen (bis ca. 5% der Körperoberfläche) zum Zweck der Schmerzbekämpfung. Größere Verbrennungen nach dem Ablöschen NICHT kühlen!

-   Größe der Handinnenfläche der Person entspricht 1% der Körperoberfläche

-   nur kühlen wenn Patient über deutliche Schmerzen klagt. Nicht bei Bewusstlosen kühlen!

-   maximal 15 Minuten kühlen, Gefahr der Unterkühlung

-   bei Kindern nur Extremitäten kühlen, bei mehreren Bereichen abwechselnd! Erhöhte Gefahr der Unterkühlung!

Die Kühlung dient rein der Schmerzbekämpfung, Gewebe kann dadurch nicht gerettet werden!

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Brandverletzung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/kopfverletzung.html -->

Kopfverletzung

 

Eine Kopfverletzung kann immer auch mit einer Wirbelsäulenverletzung einhergehen! Den Patienten daher entsprechend vorsichtig bewegen.

Maßnahmen

-   permanente Überwachung der Vitalfunktionen

-   Oberköper hoch lagern um Hirndruck zu minimieren

-   Wundversorgung steril und druckfrei (kein Druckverband!)

-   Wärmeerhalt auch bei warmen Außentemperaturen

-   Sauerstoff geben soweit vorhanden (4 bis 6 l/min)

-   im Zweifel immer Rettungsdienst (nach-) alarmieren!

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   bei Herz-Kreislauf-Stillstand direkt mit Wiederbelebung beginnen

weitere Hinweise

Kopfverletzungen können schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation führen!

Symptome

-   Kopfplatzwunden, Schwellungen

-   Kopfschmerzen

-   Schwindel

-   Übelkeit und Erbrechen

-   Gedächtnislücken

-   Verwirrtheit

-   Licht- und Lärmempfindlichkeit

-   Bewusstseinseintrübung

-   Bewusstlosigkeit

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Kopfverletzung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Stichwörter

Schädelprellung, Schädel-Hirn-Trauma, SHT, Gehirnerschütterung

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/augenverletzung.html -->

Augenverletzung

 

Auch vermeintlich leichte Augenverletzung können bis zur Erblindung führen. Die tatsächliche Schwere kann nur ein Augenarzt beurteilen!

Maßnahmen

-   Der Verletzte darf nicht im Auge reiben

-   Augen abdecken um das verletzte Auge zu schützen und Augenbewegungen zu vermeiden. Es sollten beide Augen abgedeckt werden, da sich beide Augäpfel synchron bewegen. Dabei sollte immer jemand beim Verletzten bleiben und diesen betreuen.

kleiner Fremdkörper im Auge

-   Vorsichtig versuchen mit sauberem Taschentuch oder Wattestäbchen zu entfernen. Dabei unbedingt von außen nach innen (zur Nase hin) wischen.

-   Alternativ versuchen Fremdkörper am Augenlid abzustreifen:

    -   wenn Fremdkörper im oberen Bereich:

        -   Betroffener soll nach unten schauen

        -   oberes Augenlid vorsichtig über das untere ziehen
            → Beim Hochrutschen wird der Fremdkörper evtl. an den Wimpern abgestreift

    -   wenn Fremdkörper im unteren Bereich:

        -   Betroffener soll nach oben schauen

        -   unteres Augenlid vorsichtig herunterziehen

        -   ggf. jetzt sichtbaren Fremdkörper vorsichtig mit feuchtem Wattestäbchen entfernen

-   Führen beide Techniken nicht zum Erfolg, dann Auge spülen (beschrieben unten im Teil Verätzung)

-   Hilft keine der Techniken oder hat der Betroffenen immer noch das Gefühl etwas im Auge zu haben, muss der Betroffene zum Augenarzt, ggf. auch mit dem Rettungsdienst.

ins Auge eingedrungene Fremdkörper

-   Fremdkörper die im Auge stecken immer in der Wunde belassen

-   betroffenes Auge um den Fremdkörper herum bedecken und dafür sorgen dass sich dieser so wenig wie möglich bewegt

-   beide Augen abdecken (siehe oben)

-   sofort Rettungsdienst (nach-) alarmieren

Stumpfe Gewalteinwirkung

„Blaues Auge“, z.B. durch Faustschlag oder durch einen Fußball

-   Auge schnell kühlen, aber nicht direkt aufs Auge legen, z.B. in Handtuch einwickeln.

-   Auf jeden Fall zum Augenarzt bringen, ggf. auch mit dem Rettungsdienst.

Verätzung

-   Auge schnellstmöglich spülen:

    -   Am Besten mit 0,9%iger Kochsalzlösung (NaCl)

    -   sonst mit Leitungswasser

    -   notfalls mit Mineralwasser oder kaltem Tee

-   das verletzte Auge muss sich dabei unterhalb des gesunden befinden damit die ätzende Flüssigkeit nicht auch in dieses hineinläuft

-   ggf. Auge während dem Spülen mit zwei Fingern offenhalten

-   Vorgang mehrmals wiederholen

-   auf jeden Fall Rettungsdienst (nach-) alarmieren und diesen detailliert über Unfallgeschehen und getroffene Maßnahmen informieren!

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Augenverletzungen, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/rauchgasvergiftung.html -->

Rauchgasvergiftung (Rauchgasintoxikation)

 

Maßnahmen

-   Beruhigen, etwas von der Einsatzstelle wegbringen

-   an frischer Luft hinsetzen, bei zunehmender Benommenheit mit erhöhtem Oberkörper hinlegen

-   (Nach-) Alarmierung Rettungsdienst

-   Person betreuen, permanente Kontrolle der Vitalfunktionen
    Ggf. ist der Betroffene durch die Rauchgasvergiftung verwirrt und reagiert unanagemessen, will z.B. in die Wohnung zurücklaufen um Wertgegenstände zu holen.

-   Sauerstoff geben (4 - 6 l/min) falls vorhanden

-   Befragung:

    -   Weitere Personen im Gebäude?

    -   War der/die Betroffene direkt im Brandraum?

    -   Wie lange war er/sie den Rauchgasen ausgesetzt?

    -   Hat er/sie direkte Verbrennungen erlitten?

Bei Bewusstlosigkeit:

-   stabile Seitenlage

-   (Nach-) Alarmierung Notarzt

-   bei Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelebung einleiten

weitere Hinweise

Symptome für eine Rauchgasvergiftung

-   Kopfschmerzen

-   Schwindel

-   Atemnot

-   Hustenreiz

-   Erhöhte Herzfrequenz

-   Benommenheit

-   Bewusstlosigkeit

-   Krampfanfall

Symptome für ein Inhalationstrauma (Einatmen heißer Gase)

-   Rußspuren im Mund-Nase-Bereich

-   verbrannte Wimpern und Augenbrauen

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Rauchgasintoxikation, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/ueberhitzung.html -->

Überhitzung (Hyperthermie), Sonnenbrand, Sonnenstich

 

Unterscheidungen

Hitzererschöpfung

-   Ursache: mangelnde Flüssigkeitsversorgung, langes Stehen bei warmen Außentemperaturen

-   Symptome: Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, heiße und trockene Haut, sinkender Blutdruck → kurze Bewusstlosigkeit

Hitzschlag

-   Ursache: Körpertemperatur über 40°C → Anschwellen des Hirngewebes

-   Symptome: Bewusstseinseintrübung, kein Schweiß, darauffolgend häufig Krämpfe
    → lebensbedrohliche Situation! Sofort Rettungsdienst alarmieren!

Sonnenstich

-   Ursache: lange Sonneneinstrahlung auf ungeschützten Kopf und Nacken

-   Symptome: heißer und hochroter Kopf, Kopfschmerzen, steifer Nacken, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen
    → Nacken mit nassen Tüchern kühlen, Rettungsdienst alarmieren!

Maßnahmen

-   Patient in den Schatten bringen

-   Enge Kleidung öffnen, aber nicht vollständig entkleiden (Gefahr der Unterkühlung)

-   in Schocklage (Beine hoch) bringen wenn nicht bewusstlos

-   Mit Flüssigkeit versorgen: Am Besten isotonische Getränke, ansonsten Fruchtschorle oder Wasser, keinesfalls Alkohol!

-   Keine intensive Abkühlung wie z.B. kalt duschen!

-   Ggf. ärztlicher Behandlung zuführen

-   im Zweifel, bei Bewusstseinseintrübung oder Bewusstlosigkeit sofort Rettungsdienst (nach-) alarmieren!

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   permanent Vitalfunktionen prüfen

-   bei Atemstillstand direkt mit Wiederbelebung beginnen

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Sonnenstich, Sonnenbrand und Co., Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/unterkuehlung.html -->

Unterkühlung (Hypothermie)

 

Maßnahmen

-   (Nach-) Alarmierung Rettungsdienst

-   den Unterkühlten so wenig wie möglich bewegen

-   möglichst nicht entkleiden, Warm halten (z.B. mit Rettungsdecke)

-   Permanent Kreislauf und Atmung überwachen

-   Gabe von Sauerstoff falls vorhanden

weitere Hinweise

Symptome

Erst Muskelzittern, danach bei weiter sinkender Körpertemperatur:

-   Bewusstseinsstörungen

-   langsame, unregelmäßige Atmung

-   langsamer Puls

-   sinkender Blutdruck

-   Bewusstlosigkeit

Ursachen

-   Bewusstlosigkeit

-   alkoholisierte Personen

-   Erschöpfung

-   Unfälle mit hohem Blutverlust (Polytrauma)

-   Wasser-, Schnee- und Bergunfälle

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Unterkühlung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/alkoholvergiftung.html -->

Alkoholvergiftung (Alkoholintoxikation)

 

Maßnahmen

-   auf Eigenschutz achten (unvorhersehbare Reaktionen des Alkoholisierten)

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   Atemwege freihalten

-   warm halten (Gefahr der Unterkühlung)

-   Sauerstoff geben falls vorhanden

weitere Hinweise

-   gleichzeitige Unterzuckerung (Hypoglykämie) möglich

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Alkoholvergiftung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Vergiftung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/stromunfall.html -->

Stromunfall

 

Maßnahmen

Einsatzbeginn bei Niederspannungsunfall (bis 1.000 Volt)

-   Eigensicherung beachten

-   Stromquelle abschalten und Stecker ziehen

-   elektrischen Leiter ggf. mit nichtleitendem Gegenstand (z.B. aus Holz) wegschieben

-   Rettungsdienst (nach-) alarmieren

Einsatzbeginn bei Hochspannungsunfall (über 1.000 Volt)

-   Eigensicherung beachten

-   Rettungsdienst / Notarzt sowie Elektrofachkraft / Energieversorger nachalarmieren

-   Elektrische Anlage entsprechend der 5 Sicherheitsregeln in einen sicheren Zustand bringen

-   Person aus dem Gefahrenbereich retten

weitere Maßnahmen, identisch für Niederspannungs- und Hochspannungsunfall

-   permanent Vitalfunktionen kontrollieren

-   Reanimationsbereitschaft herstellen und AED vorbereiten soweit vorhanden

-   Für Ruhe sorgen

-   Verbrennungen versorgen

-   Wärmeerhalt

-   grundsätzlich vom Rettungsdienst zur Überwachung in Krankenhaus transportieren lassen

Bei Bewusstlosigkeit:

-   in stabile Seitenlage bringen

-   bei Atemstillstand direkt mit Wiederbelebung beginnen

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Unfall mit Strom, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Erste Hilfe

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<!-- Seite: erste_hilfe/epileptischer_anfall.html -->

Epileptischer Anfall

 

Maßnahmen

-   Rettungsdienst alarmieren

-   Patient während dem Anfall vor weiteren Gefahren schützen

    -   harte, scharfkantige, spitze, etc. Gegenstände aus dem Weg räumen an denen sich der Patient verletzen könnte

    -   dem Patient nichts in den Mund stecken um vor einem Zungenbiss zu schützen (kann zu Kieferbruch führen)

    -   keine der folgenden Maßnahmen durchführen, so lange der Krampf noch andauert

-   Sauerstoff geben falls vorhanden

-   Wärmeerhalt

-   Blutzucker bestimmen wenn möglich (ggf. war Unterzuckerung der Auslöser)

-   Während der Nachschlafphase beim Patienten bleiben, ihn aber nicht wecken

    -   bis zum Erwachen in die stabile Seitenlage bringen

-   dem Patient erklären was passiert ist wenn er wieder ansprechbar ist

-   vor Schaulustigen schützen

-   Wenn möglich, Dokumentation der Ereignisse und deren Dauer für den Rettungsdienst

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort: Epileptischer Anfall! Was tun?, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

Stichwörter

Epilepsie, Krampf

Erste Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/oelschadenbekaempfung.html -->

Ölschadenbekämpfung

 

siehe:

-   Ölspur (auf Verkehrsfläche)

-   Öl auf Gewässer

Technische Hilfe

---



<!-- Seite: technische_hilfe/start.html -->

Technische Hilfe

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Aufzugsunfall                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Einsturz                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eisrettung                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Fahrtreppe (Rolltreppe)                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Person droht mit Sprung                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Person in Maschine eingeklemmt                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Personensuche                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schiff leckgeschlagen                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schneelasträumung                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tiefbauunfall                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Türöffnung                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wasserrettung                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wasserschaden                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Windenergieanlagen                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ölschadenbekämpfung                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+

Hilfeleistungen allgemein

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Abstützen und Aussteifen                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Horch- Ruf- Klopfmethode                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+

Tierrettung

Tierrettung Hauptseite

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eichenprozessionsspinner                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hunde                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Insekten                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pferde und Rinder                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tierkadaver                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tierrettung                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tierseuchen                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

Verkehrsunfall Straße

Verkehrsunfall Hauptseite

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Airbagsysteme                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Autobahnunfall                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Bus-Unfall                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Elektro-/Hybridfahrzeuge                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gepanzerte Fahrzeuge                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   KFZ im Wasser                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LKW-Unfall                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rettungsdatenblätter KFZ                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verkehrsunfall                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+

Eisenbahnunfall

Eisenbahnunfall Hauptseite

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Einsatzmerkblätter Bahn                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eisenbahnkennzeichnung                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eisenbahnunfall                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ETCS-Antennen (Eisenbahn)                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrgut Eisenbahn                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Person unter Zug                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Straßenbahnunfall                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+

Flugunfall

Flugunfall Hauptseite

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flugunfall                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gesamtrettungssysteme bei Ultraleichtflugzeugen                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hilfe bei Flugunfällen mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rettungskarten für zivile Luftfahrzeuge                           |
+-----------------------------------------------------------------------+

Geräte für Hilfeleistungen

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Anschlagmittel                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hebekissen                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Seilwinde / Mehrzweckzug                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: technische_hilfe/aufzugsunfall.html -->

Aufzugsunfall

 

Maßnahmen

Allgemein

-   Erkundung des genauen Standorts der Kabine

-   Wie ist der gesundheitliche Zustand der Betroffenen? Betreuung und ggf. Erstversorgung!

-   Triebwerkraum von Hausmeister öffnen lassen, Öffnung durch Feuerwehr wenn dieser nicht verfügbar

-   Aufzug auf jeden Fall vor Beginn der Hilfeleistung am Hauptschalter stromlos schalten; dabei wird nur der Motor abgeschaltet, Beleuchtung etc. ist davon nicht betroffen

-   kein Eingriff der Feuerwehr in die elektrische Steuerungsanlage!

Befreien eingeklemmter Personen zwischen Schachtwand und Fahrkorb

-   Maschinenraum besetzt lassen (gegen Wiedereinschalten sichern, Bremse aktiviert lassen)

-   keine Rücksicht auf Aufzugsanlage nehmen!

-   in leichteren Fällen kann ein Brecheisen und Holzkeile zur Befreiung ausreichen

-   ansonsten untere Führung des Fahrkorbs abschrauben und Korb wegschwenken

-   als letztes Mittel weitere Werkzeuge einsetzen (z.B. sägen, stemmen, …)

bei Einsatzende

-   Aufzug bleibt außer Betrieb; Hauptschalter aus!

-   Fahrschachttüren mit „Außer Betrieb“-Schildern versehen lassen

-   am Aufzugsmotor und -getriebe aufgesetze Werkzeuge wieder abziehen

-   Triebwerkraum verschließen

-   offene Fahrschachttüren gegen Absturz sichern

-   zuständige Fachfirma, Hausmeister oder Hausverwaltung benachrichtigen

besondere Gefahren

-   Absturzgefahr für Personen

-   Angstreaktion der eingeschlossenen Personen

-   Verletzungsgefahr durch bewegliche Teile und Drahtseile im Fahrschacht

-   insbesondere bei älteren Aufzügen offenliegende Elektrik

weitere Hinweise

-   Während eine Fahrschachttür geöffnet ist wird durch eine Sicherheitsschaltung verhindert dass sich der Aufzug bewegt

Unterscheidung aufgrund Bauart

Aufzüge werden technisch unterschieden in

-   Treibscheibenaufzüge

    -   Getriebemaschinen (Drehstrom- oder Gleichstrommotor, Antrieb über Schneckengetriebe), Erkennungsmerkmal: Motor und Treibscheibe stehen in rechtem Winkel zueinander

    -   getriebelose Maschinen (Gleichstrommotor, Direktantrieb), Erkennungsmerkmal: Motor und Treibscheibe liegen parallel nebeneinander

-   hydraulische Aufzüge

    -   direkter Antrieb (i.d.R. bis zu einer Höhe von 3 Geschossen)

    -   indirekter Antrieb (Umlenkrolle auf Kolbenkopf)

Verfahren des Fahrkorbs

Grundsatz: Kabine nur bis zum nächsten Stockwerk fahren!

Erkundung:

-   ob Fangvorrichtung ausgelöst ist; in diesem Fall Bewegung zuerst nur nach oben möglich (min. 20 cm)

-   welche Technik verwendet wird

-   wie groß die Last im Fahrkorb ist

-   in welche Richtung der Fahrkorb bewegt werden muss: bei Belastung von mehr als 50% der Tragfähigkeit immer nach unten

Vor Beginn der Arbeiten überprüfen ob Hauptschalter ausgeschaltet ist.
Ausnahme: Treibscheibenaufzüge mit getriebelosen Maschinen; hier wird der Aufzug mit der elektrischen Rückholsteuerung bewegt. Hauptschalter vor Öffnen von Türen aber auch hier ausschalten!

Fahrschachttüren älterer Aufzüge können möglicherweise nicht in jedem Geschoss von Außen geöffnet werden. Dies ist aber von Innen aus möglich.

Der Aufzug kann nur elektrisch bewegt werden wenn alle Türen verschlossen sind, dies ist bei Handbetrieb nicht erforderlich.

Bewegen von Treibscheibenaufzügen

Bewegung direkt von Hand ist nur bei Aufzügen mit Schneckengetriebe möglich (Treibscheibenmaschine mit Getriebe):

-   vor Bewegung muss die Bremse belüftet werden; dafür ist spezielles Werkzeug erforderlich dass sich direkt an der Bremse oder im Maschinenraum befindet

-   ACHTUNG: Bei Gleichstromanlagen ist die Bremse nur für stehende Fahrkörbe ausgelegt. Gerät dieser ohne Strom in Bewegung kann er nicht mehr ausreichend gebremst werden.

Bei direkt angetriebenen Aufzügen kann der Aufzug nach Stromabschaltung nicht mehr verfahren werden. Nur eine Fachfirma darf dann den Aufzug bewegen.

Kabinen von direkt angetriebenen Aufzügen können Ausstiegstüren am Korb haben.

Wenn das Seil durch die Treibscheiben rutscht, Seilklemmen (im Triebwerkraum zu finden) einsetzen. Keine Lappen o.ä. auf die Treibscheibe legen, das Seil könnte aus den Rillen springen!

Bewegen von hydraulischen Aufzügen

-   Absenken über Notablassvorrichtung (in Nähe des Öltanks), gekennzeichnet durch Schild oder besonderen Anstrich

-   Notablassvorrichtung wird von Hand betätigt, bis der Aufzug bündig an einem Stockwerk steht. Dies wird durch eine Leuchtanzeige angezeigt.

Quellenangabe

-   Rettung eingeklemmter Personen aus Aufzügen und Fahrtreppen, Landesfeuerwehrschule Hamburg 1998

Stichwörter

Fahrstuhl, Lift

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/personensuche.html -->

Personensuche

 

Die Zuständigkeit für die Suche nach Personen und damit die Einsatzleitung liegt grundsätzlich bei der Polizei, die Feuerwehr wird i.d.R. nur unterstützend tätig! Sollte die Polizei noch nicht alarmiert sein, so ist diese durch die Feuerwehr umgehend nachzualarmieren und die Einsatzleitung zu übergeben.
Der Einsatzleiter der Feuerwehr sollte immer darauf bestehen, dass ein Polizeibeamter vor Ort ist der die Verantwortung für die Maßnahmen trägt!

Eine Suchaktion ist nur sinnvoll, wenn sich die Person wahrscheinlich nur zu Fuß bewegt. Wenn sie sich mit einem Fahrzeug bewegt, sollte eine Fahndung durch die Polizei erfolgen.

Maßnahmen

-   Angehörige/Meldenden zum Vermissten befragen (siehe unten)

-   vermutl. wird sich eine große Einsatzleitung/ein Führungsstab bilden - mind. ELW 2 bereitstellen oder Einsatzleitung in geeignetem Feuerwehrhaus einrichten

-   Einsatzabschnitte bilden, Suchbereiche für die einzelnen Unterabschnitte mittels Karten einteilen (Raster über die Karte legen, abgesuchte Gebiete markieren), Funkkanaltrennung

-   Entscheidung über Suchtaktik treffen:

    -   Suche mit Hunden (zuerst Mantrailer wenn möglich, dann Flächensuchhund)?

    -   Menschenkette, Suchtrupps?

    -   Hubschrauber? (Hubschrauber sind nur außerhalb von Siedlungsgebieten sinnvoll einsetzbar)

    -   …

-   Von welchem Punkt aus soll die Suche beginnen?

    -   grundsätzlich an dem Ort anfangen, an dem die Person das letzte Mal gesehen wurde

    -   Wohngebäude des Gesuchten komplett von Keller bis zum Dach absuchen, abgesuchte Bereiche mit Posten besetzen um eine unbemerkte Rückkehr zu verhindern
        Alle Gebäudezugänge besetzen. Vor allem auch auf Aufzüge Augenmerk legen!

-   Bereitstellungsraum einrichten, geländegängiges Fahrzeug zurückhalten welches sofort eingreifen kann wenn die Person gefunden wird und gerettet werden muss

-   Psychologische Betreuung Angehöriger, bei belastenden Einsätzen (Suche nach Kind oder von den Einsatzkräften bekannten Personen) auch für die Einsatzkräfte

-   Abfrage Krankenhäuser/Arztpraxen ob Person eingeliefert wurde, Nachfrage bei benachbarten Polizeirevieren, Verkehrsbetrieben (Busfahrern) ob Person gesehen wurde
    Alte und demente Menschen gehen oft zu früheren Wohnorten oder Plätzen an denen sie sich früher oft aufgehalten haben

-   Nachfragen der Presse an die Polizei verweisen

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte rechtzeitig regeln

-   ggf. Nachalarmierungen: Suchhunde, Wasserrettung, Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Geländefahrzeuge (z.B. Geländemotorrad/Quad), THW für „Manpower“ und Ausleuchtung größerer Flächen, Ortskundige (z.B. Förster für den Wald, Objektkundige z.B. bei Höhlen), Höhenrettung

-   Kostenfrage vor Anforderung von Spezialeinheiten klären; im Zweifel durch Einsatzleiter der Polizei („wer bestellt, der bezahlt“)

-   Bei einem konkretem Hinweis auf ein Kapitalverbrechen (z.B. Fund einer Blutspur) Weitersuche nur durch die Polizei (potentieller Tatort!)

weitere Hinweise

Alle Mitglieder eines Suchtrupps sollten von der gleichen Organisation kommen. Ist der Gesuchte vermutl. bewaffnet oder sonst aggressiv (auch psychisch krank), so sollte der Suchtrupp zur Eigensicherung durch einen Polizisten begleitet werden.

Die Mitnahme privater Handys zur Erreichbarkeit schadet nicht, dann sollte dem Trupp die Telefonnummer der Einsatzleitung und dieser umgekehrt auch die Nummer des Suchtrupps bekannt sein.

Ist für die Suche kein Sicherheits-Schuhwerk erforderlich, so bietet sich die Nutzung von privatem Schuhwerk an (Wander-/Turnschuhe) in dem angenehmer gelaufen werden kann.

Vorab mit den Hundeführern besprechen, welche Einsatzoptionen bestehen. Je nach Ausbildung des Hundes (Flächensuchhund oder „Mantrailer“) müssen diese unterschiedlich eingesetzt werden. Ebenso können die Hundeführer weitere Hinweise zur Suchtaktik geben.

Orte, an denen sich der Gesuchte gerne/oft aufhält, sollten mehrfach (durch verschiedene Suchtrupps) abgesucht werden.

Nach Möglichkeit Fotos des Vermissten an die Suchtrupps herausgeben.

Je nach Gelände muss die Suche bei eintretender Dunkelheit ggf. unterbrochen werden. Evtl. ist der Einsatz einer Wärmebildkamera hilfreich soweit vorhanden.

Befinden sich im Suchgebiet größere Gewässer und ist die Wasserrettung nicht ohnehin schon in die Rettung eingebunden, so sollte sie im Suchgebiet verkehrsgünstig in Bereitschaft stehen um sofort eingreifen zu können.

Sicherstellen, dass alle mit gleichem Kartenmaterial arbeiten und alle Suchtrupps damit ausstatten. Evtl. ist der Maßstab der üblichen Karten zu klein (d.h. Wege und Objekte sind nicht detailliert genug). Karten mit großem Maßstab können bei Bedarf auf den Internetseiten der Landesvermessungsämter sowie z.B. bei OpenStreetMap oder Google Maps aufgerufen und gedruckt werden. Die Einsatzleitung sollte GPS-Koordinaten und das bei der Feuerwehr genutzte UTM-System ineinander umrechnen können (siehe Karten)

Frühzeitig Ersatzakkus für Funkgeräte und andere akku-betriebene Geräte besorgen.

Fragen zum Vermissten, die den Angehörigen/dem Meldenden gestellt werden sollten

-   Name, Vorname, Spitzname, Alter (Geburtsdatum)

-   Geschlecht, Körpergröße, Körperbau (dünn, normal, kräftig)

-   Frisur, Haarfarbe und -länge, Bart

-   Getragene Kleidung: Farbe/markante Merkmale von Hose/Rock, Oberteil, Jacke, Schuhen, Brille

-   Seit wann wird der Gesuchte vermisst?

-   Wo war sein letzter Aufenthaltsort? An welchen Orten/bei wem hält sich der Gesuchte gerne/oft auf?

-   Ist der Gesuchte gut zu Fuß ( → wie weit kann er seit dem Verschwinden gelaufen sein?)

-   Kann der Gesuchte gut schwimmen?

-   Ist der Gesuchte suizidgefährdet bzw. leidet unter psychologischen Problemen oder anderen Erkrankungen die ihn besonders gefährden?
    Nimmt er Drogen oder ist er evtl. alkoholisiert?

-   Heimatadresse der vermissten Person

-   Handynummer der vermissten Person ( → Handyortung?)

-   möglichst Foto aushändigen oder schicken lassen (elektronisch, z.B. Email)

-   Telefonnummer des Angehörigen/Meldenden notieren
    Den Meldenden/Angehörigen darauf hinweisen dass er erreichbar bleiben muss und sofort eine Meldung an die Einsatzleitung zu geben hat falls der Vermisste wieder auftaucht

Quellenangabe

-   Standard-Einsatz-Regeln (SER) für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Rettungsorganisationen bei der Suche nach vermissten Personen, Feuerwehr Kreisstadt Mühldorf a. Inn

-   140_Vermisstensuche - Öffentliche Freigabe - Nextcloud - KFV Landkreiscloud, Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung – Lkr. Nürnberger Land

Stichwörter

Person vermisst, vermisste Person, Person abgängig, abgängige Person, Vermisstensuche

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/schneelastraeumung.html -->

Schneelasträumung

 

Eine Schneelasträumung stellt in den meisten Fällen keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr dar!

Maßnahmen

Schneelastmessung durch Statiker, Bauaufsicht o.ä. beurteilen lassen und weitere Maßnahmen besprechen, teilweise auch durch THW möglich. Berechnung mittels Volumen und Dichte nicht möglich! Mögliche Ergebnisse:

-   kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich → Einsatzende

-   Standsicherheit gefährdet, Einsatz möglich → Schneeräumung möglich

-   Standsicherheit gefährdet, Einsatz nicht mehr möglich → Gebäude sperren, Einsatzende

Falls Feuerwehr tätig wird:

-   Sicherung der Einsatzkräfte gegen Absturz; Sicherung per Haltegurt im Absturzgefährdeten Bereich nicht ausreichend!

-   Einsatzkräfte vor Beginn gründlich einweisen, auf Gefahren hinweisen

-   Personenzahl auf dem Dach begrenzen, keine schweren Geräte wie Schneefräsen einsetzen (zusätzliche Last)

-   Streng nach Räumplan arbeiten (siehe Vorgehenshinweise)

-   Schnee nicht auf tiefergelegene Gebäude schieben, keine unnötigen Schneehäufen am Boden erzeugen

-   Überprüfung ob Tauwasser abfließen kann

besondere Gefahren

-   Absturz

-   Stolpern über Aufbauten wie Blitzschutzanlagen

-   Durchbrechen durch Lichtkuppeln

-   verdeckte Schächte

-   Unterkühlung und Dehydration der Einsatzkräfte; auf ausreichende Verpflegung achten

weitere Hinweise

Sicherung gegen Absturz

Die Sicherung gegen Absturz darf mittels Feuerwehrgurt und Feuerwehrleine nur erfolgen, wenn die Einsatzkraft dadurch nicht in einen Bereich (z.B. Rand des Dachs, Durchbruch durchs Dach) gelangen kann in dem ein Absturz möglich ist. Falls ein Absturz nicht ausgeschlossen werden kann, muss die Sicherung mittels Gerätesatz Absturzsicherung (Kernmanteldynamikseil, Klettergurt, …) erfolgen.

Räumplan

Vor Beginn der Arbeiten ist in Zusammenarbeit mit dem Statiker o.ä. ein Räumplan zu erstellen, der an die Tragkonstruktion angepasst ist. Der Schnee muss erst streifenweise geräumt werden, um eine ungleichmäßige Belastung des Dachs zu verhinden. Dabei wird z.B. ein Streifen von zwei Metern geräumt, weitere zwei Meter bleiben vorerst mit Schnee bedeckt, dann wird wieder ein Streifen geräumt usw.; Aussehen von oben gesehen dann wie ein Zebrastreifen.

Quellenangabe

-   Fachempfehlung Nr. 2 "Schneelastmessung und Schneeräumung" des Deutschen Feuerwehrverbands vom 2. Dezember 2011

-   DGUV Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“

Stichwörter

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/tueroeffnung.html -->

Türöffnung

 

Maßnahmen

-   Erkundung:

    -   Alternative Zugangsmöglichkeiten:

        -   Fenster / Balkontür offen / gekippt?

        -   ggf. einen Trupp zur Erkundung rund um das Gebäude schicken der Einsatzmöglichkeiten von tragbaren Leitern oder der Drehleiter erkundet.

        -   Verglasung/Oberlicht über der Wohnungstür vorhanden?

    -   Abwägen, ob die Zerstörung eines Fensters o.ä. einen geringeren Schaden verursacht oder schnelleren Erfolg verspricht.

    -   Nachbarn befragen falls vor Ort

        -   schlechter Allgemeinzustand der Person bekannt?

        -   Hat einer der Nachbarn einen Schlüssel für die Wohnung?

        -   Kann ein Nachbar versuchen die Person anzurufen?

    -   Hinweise erkennbar, dass die Person seit kurzem nicht mehr ihre alltäglichen Handlungen vorgenommen hat (überquellender Briefkasten, nicht geöffnete Mahlzeiten vom „Essen auf Rädern“ vor der Wohnungstür, die Person hat eigentlich feste Rituale denen sie nicht mehr nachkommt, etc.)?

    -   Insbesondere bei Suizidverdacht u.ä. kann über die Polizei abgefragt werden, ob auf den Bewohner eine Waffe eingetragen ist oder bereits einschlägige Taten vorliegen. Die Polizei ist allerdings nicht zur Herausgabe ihrer Erkenntnisse an die Feuerwehr verpflichtet.

-   Vor dem Öffnen der Tür nochmals klingeln und laut klopfen (z.B. mit Stahlkappe des Stiefels)

-   Erste Hilfe sicherstellen (RTW-Besatzung zur Wohnungstür, alternativ Erste-Hilfe-Material für Angriffstrupp bereitstellen)

besondere Gefahren

-   Angriff durch den Bewohner während (z.B. mit Schusswaffe durch die Tür) oder nach der Öffnung der Tür

-   gefährliche Haustiere

-   Gefahr durch Suizidversuche, z.B. mit Kohlenstoffmonoxid (Holzkohlegrill)

weitere Hinweise

-   Handelt es sich um eine Amtshilfe, d.h. die Feuerwehr wird für eine andere Behörde tätig, so trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Erfolgt die Anforderung der Türöffnung nicht durch eine Behörde, sondern beispielsweise durch eine Hilfsorganisation wie z.B. das DRK, so muss die Feuerwehr anhand der Erkundungsergebnisse selbst entscheiden, ob das Öffnen der Tür rechtmäßig ist.

-   Bei Mehrfamilienhäusern ist es hilfreich, sich die Konstruktion der (identischen) Wohnungstür bei einer Nachbarwohnung anzusehen um mögliche Angriffspunkte zu finden.

-   Wohnung nach Öffnung der Tür nur truppweise betreten (Angriff des Bewohners, Trupppartner als Zeuge falls später eine Anschuldigung wegen gestohlenen Wertgegenständen erfolgt)

-   Falls sich die Einsatzstelle nach Öffnung der Tür als potentieller Tatort darstellt, die Hinweise zum Verhalten an Tatorten beachten.

-   Stellt sich nach dem Öffnen der Tür heraus dass sich keine Person in der Wohnung befindet bzw. die Türöffnung unnötig war, so sollten die Erkundungsergebnisse die auf die Notwendigkeit des Öffnens der Tür hingewiesen haben im Einsatzbericht genau dokumentiert werden. Nur somit lässt sich im Nachhinein bei der Anschuldigung von Handeln in der Situation einer Putativgefahr das Gegenteil beweisen.

-   Die Zuständigkeit für die Sicherung der geöffneten Wohnung liegt bei der Polizei. Diese muss grundsätzlich auch den Wohnungsschlüssel an sich nehmen, eine Abweichung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet!

Gesetzesgrundlagen für die Türöffnung

Berlin

-   §14 Abs. 1 Feuerwehrgesetz (FwG) Berlin: Befugnis zum Betreten von Grundstücken, Gebäuden, etc.

-   §18 Feuerwehrgesetz (FwG) Berlin: Einschränkung des Grundrechts der Unverletztlichkeit der Wohnung

Rheinland-Pfalz

-   § 28 Abs. 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) Rheinland-Pfalz: Befugnis zum Betreten von Grundstücken, Gebäuden, etc.

-   § 40 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) Rheinland-Pfalz: Einschränkung des Grundrechts der Unverletztlichkeit der Wohnung

Öffnungstechniken

Eine gute Übersicht mit bebilderter Anleitung gibt auch die Übersicht Techniken und Werkzeuge der Türöffnung von https://einsatztaktik.info/

Die folgenden Punkte sind nicht nach einer Rangfolge sortiert!

zerstörungsfrei

-   Betätigung der Falle mittels Fallengleiter, Öffnungskarte, Fallendraht, Spiraldraht (Korkenzieher), …

-   Türklinke mit speziellem Werkzeug von innen durch Briefschlitz oder Türspion betätigen

-   gekipptes Fenster mit Saugnapf und Werkzeug zum Drehen des Fenstergriffs öffnen, falls es sich nicht um ein abschließbares Fenster handelt

zerstörend

Auf das Tragen von erforderlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Gehörschutz) achten!

-   Schließzylinder ziehen

-   Schließzylinder auffräsen

-   Schließzylinder abbrechen (z.B. mit großer Zange, „Knackrohr“ oder dem Klauenkopf des Halligan-Tools, nur bei Überstand des Schließzylinders von mind. 3 mm, ggf. davor Schutzbeschlag entfernen)

-   Schließzylinder aufbohren

-   Aufhebeln mittels Brecheisen, Halligan-Tool, hydraulischer Türöffner, … an Band-Seite (an den Scharnieren) oder Schloss-Seite einsetzen

-   Türfüllung aus der Tür herausschlagen (meist bei Altbautüren, evtl. durch Metallplatte auf der Rückseite gesichert)

-   geschlossenes Fenster mittels Schraubendreher aufhebeln

-   Motorsäge/Trennschleifer - nur wenn sicher dass sich keine Person direkt hinter der Wohnungstür befindet. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor unbedingt Treppenraum lüften!

-   Ramme

-   Fenster einschlagen; dies ist ggf. günstiger zu reparieren als die Haus- oder Wohnungstür.

-   bei gekippten Fenstern, die nicht mittels der Saugnapf-und-Fenstergriff-Methode schadensfrei geöffnet werden können, kann auch das Halteband des Fensters oben am Rahmen mit einem Bolzenschneider durchtrennt werden. Das Fenster sollte zuvor mit einer Leine o.ä. gesichert werden, da es sonst nach innen in die Wohnung fällt.

-   Das Eintreten von Türen birgt eine hohe Verletzungsgefahr und sollte daher nur erfolgen wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Downloads

-   Merkblatt Türöffnung VdF

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   eDossier „Türöffnungen rechtlich gesehen“, Feuerwehr-Magazin, 2014

-   VdF

-   Modulare Truppausbildung: Einheiten im Hilfeleistungseinsatz, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Stichwörter

Notfalltüröffnung, Dringende Türöffnung, Unfall in Wohnung, UiW, hilflose Person

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/person_droht_mit_sprung.html -->

Person droht mit Sprung

 

G E D U L D !

Maßnahmen

Anfahrt

-   Anfahrt ohne Sondersignal

-   Einweisung der Einsatzkräfte:

    -   Jeder soll Person ständig beobachten, um nicht von ihr getroffen zu werden wenn sie wirklich springt

    -   Wenn die Person definitiv auf den blanken Boden (und nicht etwa in ein Sprungrettungsgerät) springt, dann Augen schließen und Ohren zuhalten

Eintreffen

-   Fahrzeugaufstellung möglichst außerhalb des Sichtbereichs der Person. DLK-Einsatz genau abwägen!

-   Gefahrenbereich räumen/absperren

-   ggf. Nachalarmierung Höhenrettung?

-   Zugang zur Person über Gebäude, Drehleiter, etc. ?
    durch Einsatzkräfte (Fw/Pol) gegen Fremdzutritt und Flucht sichern

-   Sprungpolster-Bereitschaft herstellen, wenn möglich außerhalb des Sichtbereichs der Person

Kontaktaufnahme zur Person

-   möglichst kein Megaphon verwenden

-   Ansprechen der Person

    -   durch Fachberater (Arzt, (Polizei-)Psychologen, Geistlicher)

    -   aushilfsweise Rettungsassistent (diese werden für diesen Einsatzfall geschult)

-   Vorsichtige und vertrauliche Gesprächsaufnahme, Person erzählen lassen, darauf eingehen

-   Versuchen entspannte Atmosphäre herzustellen

    -   Vertrauten Mensch der gefährdeten Person zur E-Stelle holen (aktiv fragen: soll jemand bestimmtes kommen?)

    -   Personen fernhalten die die Lage eskalieren lassen könnten

    -   Zigaretten und alkoholfreie Getränke anbieten

    -   nichts versprechen was nicht eingehalten werden kann

Zugriff

-   Zugriff nicht ohne Grund und nur wenn Gespräche keinen Erfolg zeigen

-   nur truppweise vorgehen, ggf. das zweite Truppmitglied an nicht von der Person einsehbaren Stelle warten lassen

-   günstigen Moment abwarten, Zugriff nur wenn Erfolg sicher ist!

besondere Gefahren

-   Absturzsicherung anlegen

-   Vorsicht vor Waffengebrauch, Wurfgeschossen, Brandsätzen, etc.

-   Sprungrettungsgeräte ohne Haltemannschaft nutzen

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Suizid, Selbstmord, Person droht zu springen

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/wasserrettung.html -->

Wasserrettung

 

Maßnahmen

-   Immer sofort Tauchergruppe nachalarmieren, sofern noch nicht bei Erstalarmierung geschehen!
    Bei der Fahrzeugaufstellung so nah am Ufer wie möglich Platz für Taucher-Einsatzfahrzeug freihalten.

-   Erstmaßnahme: Leinenbeutel über den Ertrinkenden hinweg werfen (bis ca. 15 m vom Ufer entfernt möglich). Davor Leinenende sichern.

-   Schifffahrt einstellen lassen

-   Alle Einsatzkräfte im und am Wasser haben Rettungswesten zu tragen!

-   Rettung möglichst aus Boot heraus durchführen

-   Muss eine Einsatzkraft zur Rettung ins Wasser:

    -   schwimmfähiges Hilfsmittel mitnehmen, das dem Ertrinkenden entgegengestreckt werden kann, z.B.: bereits aufgeblasene Rettungsweste, Festkörperweste, Ölbindemittel-gefüllter Schaummittelkanister oder Leckdichtkissen. Hebekissen sind ungeeignet (kein Rückschlagventil)

    -   Stiefel nur ausziehen, wenn der Boden am Ufer dafür geeignet ist

    -   Überlebensanzug/Kälteschutzanzug anlegen, soweit vorhanden

-   Nach der Rettung Erste Hilfe nach Beinahe-Ertrinken durchführen

Wenn die Person bereits untergegangen ist

-   Keine Tauchversuche mit Atemschutzgeräten! Taucheinsätze nur durch Rettungstaucher!

-   Stelle des Untergangs mit schwimmfähigem Gegenstand markieren bis die Rettungstaucher eintreffen

-   Nachts: Lichtmast möglichst nah ans Wasser und möglichst hoch ausfahren!

-   Ist kein ebener Zugang ins Wasser möglich: Zwei Steckleitern nebeneinander als Einstiegshilfe für Taucher vorbereiten

in fließenden Gewässern

-   Der Ertrinkende wird abgetrieben, solange er noch nicht bis auf den Grund abgesunken ist. Hat er den Grund erreicht, wird er kaum noch weiter abgetrieben.
    → Abschätzung, wie weit der Ertrinkende schon abgetrieben worden sein kann.

-   Taucheinsatz an der Stelle beginnen, an der der Ertrinkende untergegangen ist. Wenn nicht bekannt, dann ab der Einstiegsstelle. Danach stromabwärts weitersuchen. Bleibt die Suche erfolglos, dann auch ein Stück flussaufwärts der Untergangsstelle die Suche fortsetzen.

-   Gleichzeitig Fluss stromabwärts absuchen, bis wohin die Person vermutlich abgetrieben wurde. Auch ggf. die Ufer kontrollieren, vielleicht konnte sich die Person doch ans Ufer retten.

-   Treibt die Person noch an der Oberfläche, lässt sich diese am Besten von oben erkennen.
    → Evtl. (Polizei-)Hubschrauber

bei starken Strömungen (z.B. bei Hochwasser nach Unwetter):

-   Bei Strömungsgeschwindigkeit von mehr als 3 m/s (entspricht etwa der Geschwindigkeit beim Joggen): Rettung im Wasser nur durch speziell ausgebildete Strömungsretter! Lebensgefahr!

-   1. Alternative: Leine schräg über den Fluss spannen, an der sich der zu Rettende entlang zum Ufer hangeln kann (nur bei vergleichsweise schmalen Gewässern möglich)

-   2. Alternative: Dem zu Rettenden Leine zuwerfen, allerdings nicht flussabwärts „hinterher werfen“, sondern flussaufwärts gegen die Strömung werfen

-   Retter anleinen, um sie gegen das Stürzen ins Wasser zu sichern

besondere Gefahren

-   Umklammerung der Einsatzkraft durch den zu Rettenden

-   Sowohl vor als auch hinter Wehranlagen besteht Lebensgefahr! Arbeiten in diesen Bereichen nur durch erfahrene Facheute der Wasserrettung! Dies gilt auch für kleine Wehranlagen!

-   Schiffsverkehr

-   Gefahr der Unterkühlung

bei starken Strömungen:

-   Gefahr durch mitgerissenes Treibgut

-   Strudel und Wasserwalzen können bei starken Strömungen sogar Einsatzkräfte mit aufgeblasener Rettungsweste nach unten ziehen!

-   Einsatzkräfte mit Wathosen nicht anleinen, da sich diese nach einem Sturz nicht mehr selbst retten können und schnell unter Wasser gedrückt werden

weitere Hinweise

-   Eine Ortung untergegangener Personen mittels Wärmebildkamera funktioniert nicht, da die Wasseroberfläche reflektiert.

-   Bei erfolglosem Rettungsversuch ggf. Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

-   auf Presseanfragen vorbereiten

Quellenangabe

-   Einsatztaktik für die Feuerwehr: Hinweise zur Wasserrettung, Christoph Slaby, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Juni 2011

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Ertrinkende Person, Gewässerunfall, Person im Wasser, Wasserunfall

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/einsturz.html -->

Einsturz

 

Die folgenden Vorgehensweisen beziehen sich auf einen Standardeinsatz, der wie folgt aussieht:

Teil- oder Kompletteinsturz eines mehrgeschossiges Wohngebäudes in Massivbauweise. Das Gebäude ist mit Gas, Wasser und Elektrizität versorgt. In und um das Gebäude befindet sich eine unbekannte Anzahl von Personen.

Alle Inhalte sind auch auf kleinere und größere Schadenlagen übertragbar.

Maßnahmen

Die zu treffenden Maßnahmen lassen sich in fünf Phasen gliedern, welche sich wiederum in Unterabschnitte teilen. Diese fünf Phasen sollten nacheinander abgearbeitet werden.

Phase 1: Erkundung und Erstmaßnahmen

1.1. Sicherungsmaßnahmen

-   Brandschutz sicherstellen

-   Gefahrenbereich absperren

-   Verkehr regeln und kontrollieren

-   Gas / Wasser / Strom regeln und kontrollieren

-   EX- und OX- Messungen durchführen

-   Aus Trümmerschatten fernhalten (Eigenschutz)

-   Trümmer nicht betreten

1.2. Ortungsmaßnahmen:

-   „Sehen und Hören“ von möglichen betroffenen Personen

-   Erkunden der Randbereiche der Schadenstelle, nicht die Trümmerbereiche selbst!

-   Befragen von Betroffenen und Augenzeugen zur Feststellung der Anzahl und letzten Aufenthaltsorte der Betroffenen

1.3. Zugang-schaffen:

Keine!

1.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:

-   Retten und Betreuen von Betroffenen

-   Registrieren der Verletzten und Betroffenen

1.5. Befreiungsmaßnahmen:

Keine!

Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:

-   Anfahrtswege zur Schadenstelle festlegen

-   Aufstellung der Fahrzeuge an der Schadenstelle festlegen

Phase 2: Durchsuchen und einfache Rettung

2.1. Sicherungsmaßnahmen:

-   Maßnahmen aus Phase 1 weiterführen

2.2. Ortungsmaßnahmen:

-   Maßnahmen aus Phase 1 weiterführen

-   Leicht zugängliche und „sichere“ Räume in der Schadenstelle durchsuchen

2.3. Zugang-schaffen:

-   Zugänge schaffen ohne Veränderung der Trümmerlage durch technisches Gerät

-   Ausnahme: Der Einsatz von Leitern für Rettungsmaßnahmen ist erlaubt!

2.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:

-   Retten und Betreuen von Betroffenen

-   Registrieren der Verletzten und Betroffenen

2.5. Befreiungsmaßnahmen:

Keine!

Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:

-   Führungsorganisation:

    -   Einsatzleitung aufbauen

    -   Festlegung der Kommunikationswege

-   Gliederung des Raumes:

    -   Einsatzabschnitte festlegen

    -   Anfahrt-/ Abfahrtwege festlegen

    -   Bereitstellungsräume festlegen

    -   Gefahrenbereiche und Absperrbereiche definieren

    -   Aufstellbereiche, z.B. von Kränen, an der Schadenstelle festlegen

    -   Verletztenablage einrichten

-   Aufbau der Logistikstrukturen und frühzeitiges Nachfordern von Material u. Personal

-   Pressearbeit

Phase 3: Ortung und technische Rettung

3.1. Sicherungsmaßnahmen:

-   Maßnahmen aus Phase 1 und 2 weiterführen

-   Absichern einsturzgefährdeter Bauteile

-   Erforderliche Abstützungen und Aussteifungen herstellen

3.2. Ortungsmaßnahmen:

-   „Horch-, Ruf-, Klopfmethode “ durchführen zur Lokalisierung Verschütteter

-   Biologische Ortung (Trümmerrettungshunde) für gezielte Suche einsetzen

-   Technische Ortung (Horchgeräte, Minikameras) für gezielte Suche einsetzen

3.3. Zugang-schaffen:

-   Zugänge schaffen unter Veränderung der Trümmerlage durch Einsatz von technischem Gerät

3.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:

-   Medizinische Versorgung und Betreuung von Betroffenen

-   Registrieren der Verletzten und Betroffenen

3.5. Befreiungsmaßnahmen:

-   Retten von Betroffenen aus der Zwangslage und anschließender Transport aus der Schadenstelle zur Verletztenablage

Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:

-   Einsatzdauer abschätzen und beachten

-   Reservebildung berücksichtigen

-   Einsatzdokumentation: Schichtweise Darstellung der Schadenstelle

-   Trümmerablageplatz einrichten

-   Spezialgeräte nachfordern

Erst nach Abschluss von Phase 3 soll Phase 4 eingeleitet werden, d.h. wenn es momentan zu keinen weiteren Ortungen kommt, soll gezielt zu vermuteten Personen vorgedrungen werden. Bei Bedarf soll wieder zu Phase 3 zurückgekehrt werden, d.h. wenn die Schadenstelle durch Veränderung der Trümmerlage ein neues Schadenbild ergibt.

Phase 4: Gezieltes Vordringen zu vermuteten Personen

Unterschied:
Phase 3 – Trümmer abtragen weil ich weiß, dort liegt jemand
Phase 4 – Trümmer abtragen, weil ich vermute dort liegt jemand

4.1. Sicherungsmaßnahmen:

-   Maßnahmen aus Phase 1, 2 und 3 weiterführen

4.2. Ortungsmaßnahmen: (nach Bedarf)

-   Maßnahmen aus Phase 3 weiterführen

-   Sichtkontrolle

4.3. Zugang-schaffen:

-   wie Phase 3

4.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:

-   Medizinische Versorgung und Betreuung von Betroffenen

-   Registrieren der Verletzten und Betroffenen

4.5. Befreiungsmaßnahmen:

-   wie Phase 3

Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:

-   Dokumentation der Schadensituation (Lagekarten, Bildlicher Nachweis)

Phase 5: Abschließende Maßnahmen

5.1. Sicherungsmaßnahmen:

-   Maßnahmen aus Phase 1, 2 und 3 weiterführen

5.2. Ortungsmaßnahmen:

-   In regelmäßigen Abständen und beim Öffnen von Zugängen wird weiterhin auf Lebenszeichen geachtet, sowie die Lage von getöteten Opfern ermittelt (bei Lebenszeichen analog Phase 3 oder 4)

-   Sichtkontrolle

5.3. Zugang-schaffen:

-   Vorsichtiges Abtragen der Trümmer durch Einsatz von Autokranen und Schuttmulden. In Bereichen, die mit Sicherheit frei von Überlebenden sind, kann schweres Räumgerät verwendet werden

5.4. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen:

-   bei Auffinden von Überlebenden wird zurück zu Phase 3 gesprungen

5.5. Befreiungsmaßnahmen:

-   Bergen von Personen, Tieren und Sachen in Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden

Weitere Maßnahmen durch die Einsatzleitung:

-   Übergabe der Einsatzstelle und Feststellung des Einsatzendes

besondere Gefahren

-   Atemgifte (in Form von Staubpartikeln)

-   Absturzgefahr beim Betreten von Trümmern

-   Angstreaktion der Betroffenen (Betreuung notwendig)

-   Explosionsgefahr durch gebrochene Gasleitungen oder Sprengsätze

-   Einsturzgefahr und Herabfallen weiterer Teile

-   Gefahr durch freiliegene, elektrische Leitungen

-   Gefahren durch Betreten und Umlagern von Trümmern. Es können weitere Einstürze verursacht werden oder Kräfteumlagerungen, die verschüttete Personen weiter schädigen

-   Große Anzahl Verletzter (MANV-Lage)

-   Psychologische Belastung der Einsatzkräfte

-   Katastrophentourismus und großes Interesse der Bevölkerung/Presse

weitere Hinweise

-   Nachalarmierung von Verstärkung und Spezialkräften

    -   Feuerwehr (weitere Löschzüge, übergeordnetre Einsatzleitung, Kran)

    -   Polizei

    -   Rettungsdienst / Sanitätsdienst einschließlich Leitender Notarzt

    -   Technisches Hilfswerk (für Ortung, Bergung und Räumung)

    -   Baufachberater / Statiker

    -   Rettungshundestaffel

    -   Energie-Versorgungsunternehmen

-   Alle an und in der Schadenstelle eingesetzten Kräfte bei ihrem Eintreffen an der Einsatzstelle registrieren, nur so kann ihre Sicherheit garantiert werden.

-   Zum Eigenschutz sollen alle an und in der Schadenstelle tätigen Kräfte über Mund- und Augenschutz verfügen!

-   Aufgrund der starken psychischen und physischen Belastung der Einsatzkräfte muss die Einsatzleitung rechtzeitig an Betreuungseinheiten für die Einsatzkräfte denken (auch Einsatzkräftenachbetreuung)!

-   Um den Einsatz möglichst effizient abwickeln zu können, sollen bestehende Einheiten grundsätzlich nicht getrennt werden!

-   Bei Gebäudeeinstürzen bzw. Teileinstürzen, nie alleine an oder in der Schadenstelle bewegen oder aufhalten!

-   Externe Dienstleister, wie z.B. Abrissunternehmen oder Kranfirmen, sollen nur auf Anweisung und unter ständiger Kontrolle von Fachpersonal arbeiten. Diese Firmen beherrschen zwar ihre Gerätschaften perfekt, der einsatztaktische bzw. einsatztechnische Hintergrund fehlt ihnen aber meistens!

-   Die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Fachgruppen muss gewährleistet sein, damit sie sich nicht gegenseitig behindern. So ist es besonders wichtig, dass sich die Ortungseinheiten mit den Rettungseinheiten absprechen, da sonst eine reibungslose Ortung durch gleichzeitige Rettungsaktionen gestört wird!

-   Während des Rettungshundeeinsatzes dürfen sich keine Personen auf dem Trümmer bzw. in unmittelbarer Nähe am Trümmer aufhalten. Rettungshunde reagieren auf jegliche menschliche Witterung und versuchen diese zu lokalisieren. Einsatzkräfte, die sich im Suchgebiet aufhalten, sind eine Störquelle für den Hund. Er weiß auf eine gewisse Distanz hin nicht, ob es sich bei der aufgenommenen Witterung um die verschüttete Person oder um eine Einsatzkraft handelt.

-   Wegen der kriminalpolizeilichen Aufklärung eines Schadenereignisses ist es wichtig, dass die Einsatzkräfte Beweis sichernde Maßnahmen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft abstimmen!

-   Für den reibungslosen Einsatzablauf und zum Eigenschutz sind einheitliche und im Vorfeld abgesprochene Kommandos wichtig. Standardisierte Kommandos sind z.B. „Ruhe für die Ortung!“ und „Achtung Rückzug!“

Weblinks

-   „Hinweise für Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte nach Gebäudeeinstürzen“ im Auftrag der vfdb

-   www.thw.de

Quellenangabe

-   „Hinweise für Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte nach Gebäudeeinstürzen“ im Auftrag der vfdb

-   KatS-DV 221/1 Ausbildung des Bergungsdienstes (Vorläufer)

-   THW-Wiki

-   Lehrunterlagen des THW OV Euskirchen auf thw-ausbildung.de

Stichwörter

Gebäudeeinsturz, Einsturz, Trümmer, Verschüttung, Ortung, Bergung

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/fahrtreppe.html -->

Fahrtreppe (Rolltreppe)

 

Rolltreppen werden in der Fachsprache als Fahrtreppen bezeichnet. Wenn sie keinen Höhenunterschied überwinden, sondern Personen nur horizontal transportieren, wird dies Fahrsteig genannt.

Maßnahmen

Person eingeklemmt/gestürzt

-   Notschalter/-taster betätigen (gegen Wiedereinschalten sichern)

-   Sichern beider Zutrittsstellen (oben und unten) gegen Zutritt weiterer Personen

-   Maschinenraum / Betriebsraum aufsuchen (befindet sich im Bereich der oberen Zutrittsstelle)

-   Maschinenraum mit geeigneten Werkzeug öffnen, Hauptschalter ausschalten

-   Zerstörung der Stufen bzw. Paletten (z.B. mit Trennschleifer) zur Befreiung, sonst manuelles Verfahren des Stufen-/Palettenbandes

weitere Hinweise

Manuelles Verfahren des Stufen-/Palettenbandes

Im Betriebsraum kann ein Handrad zum Bewegen der Fahrtreppe aufgesteckt werden. Nach dem Lösen der Bremse (i.d.R. ein Hebel) kann die Fahrtreppe manuell verfahren werden.

Weblinks

-   Fahrtreppen. Der Faktor Mensch: Benutzerverhalten, Unfälle und Konstruktion. In: lift-report.de. Archivierte Version vom Original.

Quellenangabe

-   Einsatzleiter-Schnell-Auskunft der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Fahrsteig

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/pfaehlungsverletzung_patientenbefreiung.html -->

Pfählungsverletzung - Patientenbefreiung

 

Maßnahmen

-   Pfählungsgegenstand im Körper belassen: Gegenstand in der vorgefundenen Lage belassen und möglichst nicht bewegen.

-   Ausreichend einkürzen: Muss der Gegenstand für den Transport oder die Rettung gekürzt werden, sollte dies nach Möglichkeit auf weniger als 65 cm erfolgen. Dies stellt sicher, dass der Patient im Krankenhaus ohne Verzögerung durch die Einschuböffnung (Gantry) des CT-Geräts passt.

-   Patienten vor dem Trennen sichern: Der Verletzte muss vor dem Trennvorgang so stabilisiert und gesichert werden, dass sich seine Lage während und nach dem Kürzen nicht verändert, um weitere Verletzungen zu vermeiden.

-   Enge Absprache zwischen Feuerwehr und Notarzt

-   Rettungsmodus abwägen: Je nach Gefährdungslage muss zwischen einer schnellen (Sofortrettung) und einer patientenschonenden Rettung entschieden werden.

-   Kriterien für das richtige Trenngerät beachten::

    -   Wärmeentwicklung und Wärmeleitung

    -   Vibration und Bewegung des Gegenstands

    -   Vermeidung von Wundverschmutzung

Auswahl des Trenngeräts

Je nach Material des Pfählungsgegenstands (Holz, Metall, Verbundstoffe) und den einsatztaktischen Prioritäten kommen verschiedene Trenngeräte in Betracht:

1. Vibrations- und geräuscharme Trenngeräte (Bevorzugt)

Diese Geräte minimieren die Übertragung von Schwingungen auf den Patienten und verhindern eine zusätzliche Gewebeschädigung.

-   Elektrische Säbelsäge (Reziproksäge): Mit speziellen Sägeblättern (für Holz oder Metall) sehr präzise und gut zu führen. Erzeugt moderate Wärme.

-   Hydraulisches Schneidgerät (Rettungsschere/Pedalschneider): Ideal bei metallischen Gegenständen (z. B. Baustahl, Geländerrohre). Arbeitet nahezu vibrationsfrei und ohne Funkenflug/Wärmeentwicklung. *Achtung:* Beim Durchtrennen kann es am Ende des Schnitts zu einem plötzlichen „Knackeffekt“ (Impulsübertragung) kommen, weshalb der Gegenstand extrem gut fixiert werden muss.

-   Handgeführte Schneidwerkzeuge (z. B. Bolzenschneider, Bügelsäge): Wenn es die Materialstärke zulässt, die schonendste Variante, da absolut vibrationsfrei, funkenfrei und ohne nennenswerte Hitzeentwicklung.

2. Rotierende / Thermische Trenngeräte (Nur unter Vorbehalt)

Diese Geräte bergen erhebliche Risiken bezüglich Funkenflug, Hitze und Vibrationen und erfordern zwingend begleitende Schutzmaßnahmen (z. B. Kühlung, Funkschutz).

-   Oszillationssäge: Bekannt aus dem medizinischen Bereich (Gipssäge), im THL-Satz mancher Feuerwehren für feine Schnitte vorhanden. Vibrationsarm, aber Schnitttiefe ist oft limitiert.

-   Winkelschleifer (Flex) / Trennschleifer: Nur im Ausnahmefall bei extrem gehärtetem Stahl anzuwenden. Erfordert massiven Patientenschutz wegen extremem Funkenflug und starker Hitzeleitung in den Fremdkörper hinein.

-   Plasmaschneider / Thermische Lanze: In der Regel aufgrund der extremen Hitzeentwicklung direkt am Patientenkanal komplett ausgeschlossen (Gefahr von Verbrennungen im Wundkanal).

Wichtige begleitende Maßnahmen beim Trennen

-   Sicherung des Gegenstands: Der Pfählungsgegenstand muss vor und während des Schnitts durch Einsatzkräfte händisch oder mit Hilfsmitteln (z. B. Bindestrang, Formholz) absolut vibrationsfrei fixiert werden.

-   Kühlung: Bei maschinellen Trennverfahren muss der Wundrand und der Gegenstand permanent (z. B. mit Sprühwasser oder feuchten Tüchern) gekühlt werden, um thermische Schäden im Körperinneren zu verhindern.

weitere Hinweise

-   Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte prüfen

Quellenangabe

-   Tannheimer, Markus & Kölle, J. (2016). Ausreichende Kürzung von Pfählungsgegenständen im Rettungsdienst. Crisis Prevention. 43-45.

Stichwörter

Fremdkörperperforation, Thoraxtrauma, Polytrauma, Schockraum

Technische Hilfe, Erste Hilfe

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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<!-- Seite: technische_hilfe/schiff_leckgeschlagen.html -->

Schiff leckgeschlagen

 

Auf dieser Seite werden leckgeschlagene Schiffe behandelt, beachten Sie für allgemeine Hinweise für Einsätze auf Schiffen bitte auch die Seite Schiffsunfall.

Maßnahmen

Lenzen

Gewerbliche genutzte Schiffe besitzen i.d.R. Lenzpumpen, die jedoch nur für kleinere Leckagen ausreichend sind.

-   mehrere Pumpen mit hoher Leistung gleichzeitig einsetzen

-   Leckstelle abdichten (siehe nächster Abschnitt)

-   beim Lenzen aus verschiedenen Laderäumen müssen diese gleichzeitig leergepumpt werden, da das Schiff sonst auseinanderbrechen kann

-   beim Lenzen aus Maschinenräumen sind die großen Mengen Betriebsstoffe zu beachten die dort lagern

-   ggf. Nachforderung THW (Tauchpumpen mit hoher Kapazität)

-   bei erfolglosem Lenzen nach Möglichkeit Schiff auf Grund setzen lassen

Abdichten

-   Bei Schüttgutfrachtern muss die Leckstelle evtl. erst freigelegt werden (mit Bagger, Kran, o.ä.)

-   Abdichtung durch (evtl. ist euch schon eine Verminderung des Wassereintritts ausreichend der abgepumpt werden kann)

    -   Holzkeile

    -   pneumatische (Rohr-)Dichtkissen

    -   Unterziehen eines Lecksegels (nur bei geübtem Personal möglich!)

Quellenangabe

-   Fiß, Manfred: Die Roten Hefte Nr. 85: Einsätze auf Schiffen. Kohlhammer, Stuttgart 2006.

-   Lehrunterlage „Brandbekämpfung auf Binnenschiffen“, Feuerwehrakademie Hamburg.

Stichwörter

Loch, sinken, gesunken, Wassereinbruch

Technische Hilfe

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Eisrettung

 

Maßnahmen

-   Tauchergruppe alarmieren falls noch nicht geschehen

-   Eisfläche nicht ohne Eigensicherung (Leinensicherung und Rettungsweste, kein Feuerwehrhelm!) betreten

-   erste Sofortmaßnahme: Verunfalltem Feuerwehrleine zuwerfen (mit Beutel). Dabei möglichst über die Person hinweg werfen, mögl. Wurfweite ca. 15 Meter

-   Retter bewegt sich flach robbend mit Steckleiter und Schleifkorbtrage zum Verunfallten. Bevor dieser aus dem Wasser gezogen werden soll, entfernt sich der Retter von der Kante!

-   ggf. auch Drehleiter einsetzen

-   gerät die Person unter das Eis, dann nur Einsatz der Tauchergruppe. Nicht versuchen mit PA zu tauchen! Tauchereinsatz vorbereiten (siehe Abschnitt „Allgemeine Hinweise“). Taucheinsatz macht auch eine Stunde nach dem Einbrechen noch Sinn.

-   Personen möglichst wenig bewegen wenn diese nicht mehr selbst an der Rettung mitwirken konnten (Bergungstod), für Umlagerungen Schaufeltrage verwenden

    -   Person durch Aufschneiden der Kleider entkleiden

    -   in Decke und Rettungsfolie hüllen, nicht trocken reiben/massieren

    -   bis zum Eintreffen des RD an einem warmen Ort (z.B. Fahrzeug) betreuen

    -   bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen

    -   ggf. reanimieren

-   Eisfläche in Einvernehmen mit Bürgermeister oder entsprechendem Amt sperren

besondere Gefahren

-   Unterkühlung; Überlebenszeit bei 0°C Wassertemperatur < 30 Minuten

weitere Hinweise

-   ist die Person bei vollem Bewusstsein und konnte noch an der Rettung mitwirken, können ihr warme Getränke ohne Alkohol verabreicht werden

-   Einsatz der Wärmebildkamera funktioniert aus technischen Gründen nicht

-   Vorbereitungen für Taucheinsatz

    -   Einbruchstelle auf Fläche von 2x2m erweitern (bei dickem Eis ggf. mit Motorsäge), Kanten durch Steckleiterteile sichern

    -   Arbeitsplattform für Signalmann und Sicherheitstaucher am Einstiegsloch aufbauen, kann auch z.B. ein RTB 1 sein

    -   Einsatzstelle bzw. Eisfläche gut ausleuchten, Lichtquelle so nah und hoch wie möglich am Ufer anbringen/ausfahren.

Quellenangabe

-   Einsatztaktik für die Feuerwehr - Hinweise zu Eisunfällen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2011.

Stichwörter

Technische Hilfe

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Tiefbauunfall

 

Maßnahmen

-   Lage erkunden:

    -   Bodenbeschaffenheit

    -   Witterung

    -   Versorgungsleitungen

-   Menschenrettung

    -   Absuchen

        -   Trümmerbereiche von außen nach innen Absuchen, höchstens 4 Meter Abstand zwischen zwei Helfern

        -   Verschüttete sind durch Staub kaum von Trümmerteilen zu unterscheiden!

    -   Durchsuchen

        -   aller begehbarer und unbegehbarer, beschädigter und unbeschädigter Räume

        -   im Erdgeschoss und Keller beginnen, danach die oberen Geschosse

        -   besonders auf Winkel und Ecken achten, Personen in Panik verkriechen sich darin

        -   in unbegehbare Räume rufen oder klopfen, bei Reaktion sofort mit Rettung beginnen

    -   Suchen und Orten

        -   ausreichend Personal verteilen, welches auf Hilferufe, Stöhnen und andere Geräusche achtet

        -   absolute Ruhe an der Einsatzstelle auf Kommando „Ruhe für die Rettung“

        -   Trümmerteile die in den Bereich hineinreichen für Klopfzeichen nutzen, z.B. Eisenträger, Rohre. Klopfzeichen: Einzelschlag, drei Schläge, Einzelschlag

        -   an den wahrscheinlichsten Verschüttungsorten mit der Räumung beginnen

-   Verkehr umleiten / Absperren der E-Stelle

-   Personal begrenzen, auch mit Einsatzfahrzeugen Abstand halten

-   Abstützen um weiteres Nachrutschen zu verhindern

-   Frischluftzufuhr für Verschüttete, ggf. mit Belüftungsgeräten

-   Schließung der Versorgungsleitungen

-   ggf. Wasser abpumpen (Vorsicht Nachrutschgefahr!)

besondere Gefahren

-   Einsturz/stetige Veränderungen in der Statik von Trümmerteilen

-   Niederrieseln, Ersticken von Verschütteten durch feines Trümmergut

-   Verkehr

-   Baugrubenbegrenzung/Nachrutschen

-   Wasser/Schlamm

-   Versorgungsleitungen: Strom, Gas, Wasser, Dampf, Heizöl

weitere Hinweise

Nachalarmierungen

-   Abstützmaterial

-   (Feuerwehr-)Kran

-   Baufirmen (Sonderfahrzeuge)

-   ggf. übergeordneten Führungsdienst

-   THW

-   E-Werke

-   Gaswerke

Einsatzabschluss

-   Gewerbeaufsicht

-   Sicherung der E-Stelle

-   Rückbau durch den Betreiber

-   Übergabe der E-Stelle

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

-   Lehrgangsunterlagen „Technische Hilfeleistung“ des Landkreis Bad Dürkheim, Dünkelberg/Lander 2011

Technische Hilfe

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<!-- Seite: technische_hilfe/person_in_maschine_eingeklemmt.html -->

Person in Maschine eingeklemmt

 

siehe auch: Pfählungsverletzung - Patientenbefreiung

Maßnahmen

-   Maschine in sicheren Zustand bringen

    -   Not-Halt/Not-Aus betätigen

    -   Energieversorgung abstellen, bei elektrischen Anlagen die 5 Sicherheitsregeln einhalten

    -   Gegen Wiederinbetriebnahme sichern (ggf. Einschaltstelle mit Personal besetzen)

    -   Maschine gegen Bewegungen sichern (z.B. mit Keilen)

-   Befreiung der Person

    -   Nur nach Rücksprache mit Notarzt/Rettungsdienst

    -   Fachkundiges Bedienpersonal des Betriebs mit einbeziehen soweit möglich

    -   Revisionsöffnungen nutzbar? Evtl. befinden sich diese auch auf/unter der Maschine und sind nicht direkt sichtbar

-   Ggf. Nachalarmierung von TH-Spezialkräften

-   Brandschutz sicherstellen

-   Bei Gewerbebetrieben Information von Arbeitsschutzbehörde/Gewerbeaufsicht (normalerweise über Polizei)

-   Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

besondere Gefahren

-   Verbluten nach Entlastung der Einklemmung

-   Verformte Anlagenteile welche unter Spannung stehen und Ausschlagen können

-   Selbstständiges Wiederanlaufen der Maschine

-   Ölige oder andersweitig rutschige Oberflächen (ggf. Absturzsicherung anlegen)

weitere Hinweise

Möglichkeiten zur Befreiung des Patienten

-   Demontage, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit fachkundigem Betriebspersonal.

-   Entlastung des Patienten durch Eintreiben von Keilen, Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät, Hebekissen, etc.
    Oftmals reicht bereits eine geringe Entlastung, um den Patienten aus seiner Einklemmung zu befreien und herausziehen zu können.

-   Bei Schneidarbeiten, die z.B. mit Trennschleifer oder Schneidbrenner durchgeführt werden, ist die Hitzeentwicklung und Wärmeleitung (besonders in Metall) zu beachten.
    Ggf. ist während des Trennvorgangs eine Kühlung der Maschinenteile notwendig.

-   Eine Befreiung der Person durch Rückwärtsfahren der Maschine sollte unbedingt vermieden werden. Ist keine Alternative möglich, so sollte das Zurückfahren möglichst von Hand erfolgen!

Falls der Patient sterben wird

Wenn absehbar ist, dass der Patient im Laufe des Einsatzes versterben wird (beispielsweise durch Auseinanderfahren von Maschinenteilen), der/den Familie/Angehörigen die Möglichkeit zum Abschied nehmen geben, siehe dazu Umgang mit Sterbenden

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Maschinenunfall, Einklemmung in Maschine, Person in Maschine eingeklemmt, Presse, Müllpresse, Müllwagen, Müllauto, Müllabfuhr

Technische Hilfe

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Wasserschaden

 

Die Beseitigung von Wasserschäden ist in der Regel kostenersatzpflichtig. Der Eigentümer/Anfordernde sollte darauf aufmerksam gemacht werden.
Bei außergewöhnlichen Naturereignissen verzichtet der Träger der Feuerwehr evtl. auf den Kostenersatz.

Maßnahmen

Erkundung

-   Wassermenge und Ausbreitung

-   Ursache (Rohrbruch / Grundwasser / Rückstau / Hochwasser) gestoppt oder aktiv?

-   Gefahr für Bewohner?

    -   Personen im Gebäude?

    -   Einschränkungen durch Wasser? Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?

-   Steht Wasser in Kontakt mit:

    -   Stromverteilung / Sicherungskasten?

    -   elektrischen Geräten?

-   Ist die Stromversorgung bereits abgeschaltet?

-   Gebäudestatik gefährdet? Bei Hochwasser ggf. nicht sofort abpumpen.

-   Wasser kontaminiert?

besondere Gefahren

-   Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen

-   Rutschgefahr

-   eingeschränkte Sicht (Löcher/Unebenheiten/verdeckte Gegenstände)

-   gefährliche Stoffe im betroffenen Bereich? Neben gelagerten Chemikalien kommen auch Faulgase (Kanalisation!) in Betracht.

Tätigkeiten

-   Prüfung: ist Feuerwehr überhaupt zuständig?

-   bei möglichem Kontakt mit elektrischen Leitungen ohne Freischaltung → keine Tätigkeit! Energieversorger/Elektriker (je nach Art der Anlage) zur Abschaltung nachfordern

-   Bei Verdacht auf gefährliche Gase: Gasmessgerät einsetzen und belüften

-   verfügbare Geräte:

    -   Tauchpumpen / Wassersauger / andere Möglichkeiten?

    -   Förderleistung ausreichend?

    -   Stromversorgung gesichert? → Feuerwehrstromerzeuger nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Personenschutzschalter (PRCD-S)

    -   bei großen Wassermengen ggf. Unterstützung durch THW

-   bei großer Anzahl Einsatzstellen (z.B. nach Starkregen) priorisieren/Reihenfolge festlegen

Wasserschaden-Rechner

Breite des Raums In Metern (m)

Länge des Raums In Metern (m)

Wasserstand In Zentimetern (cm)

Förderleistung der Pumpe(n) (Optional) In Litern pro Minute (l/min)

Berechnen

weitere Hinweise

Kontamination des Wassers

Nicht jedes Wasser ist „sauber“:

-   Regen-/Grundwasser → meist unkritisch

-   Abwasser / Rückstau → biologische Gefahren

-   Heizöl / Chemikalien → Umweltgefahr

Abwägung:

-   PSA erweitern (z. B. Chemikalienschutzhandschuhe)

-   ggf. Umweltbehörde oder Spezialkräfte alarmieren

-   kontaminiertes Wasser nicht unkontrolliert abpumpen → Abstimmung mit Klärwerk

Gebäudestatik

Besonders wichtig bei größeren Wassermengen:

-   Druck von außen vs. innen (bei Hochwasser!)

-   Gefahr durch:

    -   durchnässte Wände

    -   unterspülte Fundamente

Kernfrage: Ist Abpumpen überhaupt sicher?

Bei Hochwasser: Wasser NICHT sofort abpumpen, sonst massive strukturelle Schäden möglich

Ursache des Wassereintritts

-   Rohrbruch → Wasserversorgung stoppen

-   Rückstau → Kanalisation überlastet

-   Oberflächenwasser → Zufluss begrenzen

Abwägung:

-   Erst Ursache bekämpfen → dann pumpen

-   oder paralleles Vorgehen

Priorisierung bei mehreren Einsatzstellen

Bei Starkregenlagen oft entscheidend:

-   Welche Gebäude sind stärker betroffen?

-   Gibt es:

    -   kritische Infrastruktur?

    -   besonders gefährdete Personen?

Entscheidung:

-   Kräfte bündeln oder verteilen

-   Prioritäten setzen (Menschen vor Sachwerten)

Prüfung der Zuständigkeit

Vor taktischen Maßnahmen ist zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist.

Grundsatz:
Die Feuerwehr wird tätig zur Gefahrenabwehr, nicht zur reinen Eigentumssicherung ohne Gefahr.

Prüffragen:

-   Liegt eine unmittelbare Gefahr für Menschen vor?

-   Besteht eine Gefahr für bedeutende Sachwerte?

-   Drohen Folgeschäden mit Gefahrencharakter?

-   Handelt es sich um ein Schadenereignis außergewöhnlichen Ausmaßes?

-   Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer

Typische Fälle → Feuerwehr wird tätig:

-   Wasser bedroht elektrische Anlagen (Stromschlaggefahr)

-   Gefahr für Gebäudestatik

-   größere Wassermengen (Überforderung des Eigentümers)

-   Schadenslage infolge Unwetter / Naturereignis

-   Gefahrstoffe im Wasser (Öl, Chemikalien)

-   Menschen sind betroffen oder eingeschlossen

Typische Fälle → eher NICHT Feuerwehr:

-   kleine Wassermengen (z. B. wenige cm, mit Haushaltsmitteln beherrschbar)

-   bereits behobener Rohrbruch ohne Gefahrenlage

-   reine Komfort- bzw. Versicherungsfälle

-   kein Zeitdruck / keine akute Gefährdung

Abwägungskriterien:

-   Verhältnismäßigkeit

-   Zumutbarkeit für den Eigentümer

-   Eigenleistungsfähigkeit des Betroffenen

-   Verfügbarkeit gewerblicher Hilfe (z. B. Fachfirmen)

Maßnahmen:

-   ggf. Einsatz ablehnen oder frühzeitig beenden

-   Beratung des Eigentümers

-   Verweis auf Fachfirmen

Wichtig: Landesrecht (Brand- und Katastrophenschutzgesetze) beachten!

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Wasser im Keller

Technische Hilfe, Berechnungen

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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Horch- Ruf- Klopfmethode

 

Die Horch- Ruf- und Klopfmethode (auch Methode „Mensch“ genannt„) ist eine Möglichkeit Verschüttete unter Trümmern ohne technische Hilfsmittel zu orten. Sie lässt sich auch durch unerfahrene oder fachfremde Helfer durchführen.

weitere Hinweise

Für diese Methode benötigt man eine Führungskraft und eine geeignete Anzahl an Helfern (je nach Trümmerlage). Die Helfer legen sich möglichst kreisförmig auf die Trümmer. Die Führungskraft sucht sich eine erhöhte Position, von der sie die Helfer sehen kann. Auf Kommando rufen alle Helfer kurz in die Trümmer hinein (z.B. „Hier ist Hilfe!“, i-Laute sollen weiter in die Trümmer reichen!) und klopfen auf die Trümmer. Dann horchen sie in die Trümmer hinein. Wenn ein Helfer etwas hört, zeigt er mit dem ausgestreckten Arm in diese Richtung. Durch die Schnittpunkt(e) dieser „Linien“ kann die Führungskraft die Position(en) der verschütteten Person(en) bestimmen.

Zu beachten ist, dass die Quelle eines hörbaren Geräusches nicht unbedingt die Position des Verschütteten anzeigt. Der Schall kann in Trümmerstrukturen mehrfach reflektiert worden sein bzw. sich als Körperschall über größere Entfernungen vom Verschütteten weg ausgebreitet haben.

Quellenangabe

-   Horch- Ruf- Klopfmethode im THWiki

Stichwörter

Ortung, Trümmersuche

Technische Hilfe Allgemein

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<!-- Seite: technische_hilfe/allgemein/start.html -->

Technische Hilfe Allgemein

 

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| -   Abstützen und Aussteifen                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Horch- Ruf- Klopfmethode                                          |
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<!-- Seite: technische_hilfe/allgemein/abstuetzen_und_aussteifen.html -->

Abstützen und Aussteifen

 

Abstützungen dienen der Sicherung von Bauten, Bau- und Ruinenteilen sowie zum Aussteifen in und zwischen Bauwerkteilen bis zur Beendigung der Rettungsmaßnahmen. Bei umfangreichen Maßnahmen zum Abstützen und Aussteifen sollte das THW eingebunden werden, da dieses auch spezielle Ausrüstung dazu vorhält (Z.B.: Einsatzgerüstsystem). Hilfsmittel zum Abstützen müssen in der Regel vor Ort selbst gebaut werden, da das normal mitgeführte Rüstholz sowie die Hebegeräte nicht für die Abstützung von schweren Trümmern und Ruinenteilen geeignet sind.

weitere Hinweise

Zum Abstützen und Aussteifen lassen sich verschiedene Hilfsmittel erstellen.

Einfache Stütze / einfache Spreize

Das einfachste Mittel zur Aufnahme lotgerechter Kräfte. Sie kann sowohl senkrecht (Stütze), als auch waagrecht (Spreize) eingesetzt werden. Bei waagrechtem Einbau ist auf eine ausreichende Festigkeit des Widerlagers zu achten.

Durchführung:

-   Stütze entsprechend der aufzunehmenden Last auswählen und auf das erforderliche Maß ablängen

-   Unterzug auf Stütze auflegen und befestigen

-   Stütze auf die Schwelle setzen, ausrichten und mit Keilpaar anziehen

-   Keilpaar durch Bauklammern oder Drahtnägel sichern

lotrechte Abstützung

[Kraftaufnahme einer lotrechten Abstützung]

[lotrechte Abstützung]

Spreize (horizontal)

[einfache Spreize]

Beachte:

-   Schwelle und Unterzug müssen beidseitig mindestens 1 ½ Holzstärke über die Stütze hinausragen

-   Die Schwelle ist flach anzulegen, der Unterzug hochkant zu stellen

-   Keilpaar nur leicht antreiben

-   Werden mehrere einfache, lotrechte Stützen nebeneinander gesetzt, sind sie miteinander zu verstreben

[senkrechte Stützen verstrebt]

Tragfähigkeit von Holzstützen

[Holzstärken bei einfachen lotrechten Stützen in Maueröffnungen]

[Holzstärken bei doppelten lotrechten Stützen mit Unterzug]

Schwelljoch

Joche dienen zur Aufnahme lotrechter Druckkräfte, die auf eine große Fläche wirken. Je nach Größe der abzufangenden Last können mehrere Joche nebeneinander platziert und mit einander verstrebt werden.

[Schwelljoch]

Durchführung:

-   Untergrund auf Standfestigkeit und Belastbarkeit prüfen

-   Stützhöhe Messen. Holm, Schwelle und Stiellänge auf entsprechende Länge schneiden

-   Stiele in vorgesehenen Abständen zwischen Schwelle und Holm einpassen und mit Bauklammern, Bandstahl oder Stahlflaschen verbinden

-   Verschwertungen anbringen

-   Joch an vorgesehene Stelle transportieren, aufrichten und mit Keilen anziehen

Beachte:

-   Holz für Schwelle muss flach, Holz für Holm hochkant gelegt werden

-   Keile in Höhe der Stiele platzieren (unter- oder oberhalb)

-   Keile nur leicht antreiben

-   Auf Standfestigkeit des Untergrundes achten, ggf. in allen Geschossen von unten beginnend Abstützungen anbringen

Belastbarkeit von Jochen

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  Belastung des Deckenstreifens                  Holmquerschnitt   Stielquerschnitt   
  ------------------------------- -------------- ----------------- ------------------ --------------
  t / lfdm                        kN / lfdm      Kantholz          Kantholz           Rundholz
                                                 cm / cm           cm / cm            ⌀ in cm

  1                               10             10/14             10/10              11

  1,5                             15             12/14             10/10              12

  2                               20             14/16             12/12              12

  3                               30             16/18             12/12              13
  --------------------------------------------------------------------------------------------------

Strebstütze

Strebstützen dienen zum schnellen Abstützen erschütterter Bauwerke.

[Bauteile einer Strebstütze]

Durchführung:

-   Hölzer auf erforderliches Maß ablängen und herrichten

-   Knaggen an Streichbohle anbringen

-   Strebstütze an Streichbohle anlegen und beiderseits mit Zangen verbinden

-   Bodenschwelle für Strebstütze entsprechend den Bodenverhältnissen herrichten

-   Strebstütze aufrichten und Strebstützenfuß mit mit Brechstange oder Keilen andrücken und mittels Knaggen oder Bauklammern sichern

Beachte:

-   Bei Ausbuchtungen des Mauerwerks sind Strebstützen darunter anzusetzen

-   Winkel zwischen Bodenschwelle und Strebstütze muss 90° betragen

-   Strebstützenfuß nicht mit Schlagwerkzeugen antreiben

-   Die Art der Bodenschwelle richtet sich nach den vorgefundenen Bodenverhältnissen

[Strebstützenfuß]

Verstärkte Spreize

Die verstärkte Spreize dient zur Abstützung bei größeren Stützweiten und zur Aufnahme größerer seitlicher, einseitig auftretender Druckkräfte.

[Verstärkte Spreize]

Durchführung:

-   Streichbohlen, Spreizbalken, Strebe und Zange auf das erforderliche Maß ablängen und herrichten

-   Streichbohlen an den abzustützenden Stellen und Wiederlagern aufstellen

-   Knaggen zur Aufnahme des Spreizbalken und zur Sicherung der Strebe anbringen

-   Knagge zur Sicherung der Strebe auf Spreizbalken anbringen

-   Spreizbalken auflegen

-   Strebe einpassen, Keilpaar hinter Spreizbalken und Strebefuß ansetzen und abwechselnd anziehen

-   Zangen beidseitig des Spreizbalkens sowie der Streben anbringen

[verstärkte Spreize detailliert]

Sprengwerk

[Sprengwerk]

Das Sprengwerk dient der Aufnahme waagrechter und im geringen Umfang auch diagonaler Kräfte.

Durchführung:

-   Streichbohlen, Spreizbalken und Streben auf das erforderliche Maß ablängen und herrichten

-   Knaggen für Spreizbalken und Streben an Streichbalken anbringen

-   Spannhölzer mit Bauschrauben oder Zangen mittig auf Ober- und Unterseite – in Längsachse – auf Spreizbalken anbringen

-   Streichbohlen lotrecht am Objekt auf Widerlager aufstellen

-   Spreizbaken auf vorgesehene Knaggen auflegen und Keilpaar ansetzen

-   Streben ansetzen und durch Keilpaare festsetzen

Stützbock

Sind die auftretenden Kräfte erschütterter Bauwerke in der Höhe mit einer Strebstütze nicht abzufangen oder soll die Abstützung über einen längeren Zeitraum erfolgen, sind Stützböcke anzubringen. Im Gegensatz zur verstärkten Spreize wird hier die Kraft nicht in ein Widerlager (anderes Bauwerk) abgeleitet, sondern in den Boden. Je nach Belastung lassen diese sich auch mit mehreren Stützbalken herstellen. Werden mehrere Stützböcke nebeneinander platziert, sind diese zu verstreben.

[Stützbock]

Durchführung:

-   Strebstütze, Streichbalken und Treiblade auf erforderliches Maß ablängen

-   An Treiblade Schlitz zur Aufnahme des Zapfens des Treibbalkens anbringen

-   Zapfen am Streichbalkenende herstellen

-   Knagge als Widerlager für Strebstütze mit Bauschreiben oder Bolzen am Streichbalken anbringen

-   Streichbalken mit Zapfen in die Treiblade einlassen

-   Strebstütze einpassen und mit Keilpaar festlegen

-   Treiblade mit Pfählen oder Erdnägeln unverrückbar festlegen

-   Strebstütze mit Keilpaar antreiben und mit Bauklammern beidseits sichern

Beachte:

-   Einfache Stützböcke ggf. gegen Umkippen sichern

-   Werden mehrere Strebstützen montiert, sind diese einzeln durch Keilpaare einzutreiben und durch Zangen beidseitig miteinander zu verbinden

[]

[]

Quellenangabe

-   KatS-DV 221/1 Ausbildung des Bergungsdienstes (Vorläufer)

Stichwörter

Einsturz, Trümmer, Ruine, Abstützen, Aussteifen, Abstützung, Aussteifung, Stütze, Spreize, Schwelljoch, Strebstütze, Sprengwerk

Technische Hilfe Allgemein

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/lkw-unfall.html -->

LKW-Unfall

 

Maßnahmen

Grundsätze wie „normaler“ Verkehrsunfall, zusätzlich:

-   Was ist geladen? ggf. Gefahrgut!

-   Fahrerhaus auf dem Rahmen sichern (ist nur auf Fahrgestell aufgesetzt), z.B. mit Spanngurten
    Dabei den Türbereich zum Spreizen freihalten!

-   ggf. Schlafkabine und Dachaufbau der Kabine kontrollieren

-   dreifachen Brandschutz sicherstellen

-   Nachalarmierung des leistungsfähigsten hydraulischen Rettungssatzes, ggf. auch einen zweiten solchen Satz zusätzlich

besondere Gefahren

-   große Treibstoffmengen (deutlich über 1.000 Liter) möglich!

-   bei normalen LKW bis 30 t Ladung, ggf. mangelhafte Ladungssicherung

-   ​Kühlauflieger verfügen über einen eigenen Motor & Dieseltank, diese arbeiten oft mit einer Start- / Stop-Automatik welche sich bei einer bestimmten Temperatur im Auflieger automatisch einschaltet

-   evlt. gasbetriebene Zusatzheizungen

weitere Hinweise

-   Rettungshöhe vermindern durch

    -   Nutzung von Plattformen, z.B.:

        -   Rettungsplattform

        -   Drehleiterkorb

        -   Hebebühne (Ladebordwand) von (anderen an der Einsatzstelle anwesenden) LKW

        -   Ladefläche von (anderen an der Einsatzstelle anwesenden) LKW

    -   Absenken des Fahrerhauses mittels pneumatischer Steuerung des Fahrzeugs (bis zu 30 cm), nur möglich solange Batterie nicht abgeklemmt. Absenken nicht durch das Zerstören der Federbälge (unkontrolliert!)!

    -   kontrolliertes Entlüften der Reifen

-   Erstzugangsöffnung:

    -   wenn nicht über Türen möglich: über Frontscheibe, Dachluke oder Kabinenrückwand, ggf. mittels tragbaren Leitern

-   spezielle Konstruktion LKW

    -   Fahrerhaus als „Schutzkäfig“ aus hochfesten Stählen

    -   Masse von Türen bis zu 100 kg → vor dem Herausspreizen mit Leinen o.ä. sichern

    -   Masse der Frontscheibe ca. 35 kg

    -   Fahrzeuge selten mit Airbag ausgerüstet

    -   Fahrersitz und Lenksäule i.d.R. elektrisch oder pneumatisch verstellbar; in Abstimmung mit dem Notarzt für die Befreiung nutzen

-   Motor kann mittels CO₂-Löscher gestoppt werden wenn Zündschlüssel nicht erreichbar

-   Gefahrguttransporter haben in Fahrerhaus und hinter dem Fahrerhaus auf der Beifahrerseite Not-Aus-Schalter für die Stromversorgung, welcher auch den Motor stoppt. Evtl. wird dadurch aber auch der Fahrersitz abgesenkt!

-   Abklemmen der Batterie kann zum Absenken des Fahrersitzes führen!

Schnitttechniken

-   Fahrgestell (Leiterrahmen) niemals mit hydraulischem Rettungsgerät schneiden (hochfeste Stähle)

-   A-Säule und Türholm nicht in einem schneiden, da sehr stabil. Tür davor herausspreizen.

-   Aufstiegshilfen etc. bei Arbeitsbehinderung entfernen

Front wegdrücken

Vor Beginn der folgenden Maßnahmen muss die Tür herausgespreizt werden.

[Holm und Schweller einschneiden]

-   A-Säule schräg schneiden

-   Entlastungsschnitt in den Schweller in min. 20 cm Abstand zur A-Säule (Verstärkungen!)

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[1. Rettungszylinder ausfahren]

-   Front mit Rettungszylinder wegdrücken, an der Schlossseite Schwelleraufsatz verwenden

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[2. Rettungszylinder ausfahren]

-   Zweiten Rettungszylinder an der Position einsetzen an der sich ehemals die A-Säule befand.

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[1. Rettungszylinder herausnehmen]

-   Der erste Rettungszylinder kann dann entfernt werden und behindert die weiteren Rettungsarbeiten nicht.

Ist der zweite Rettungszylinder nicht vorhanden oder kann nicht angesetzt werden, kann die weggedrückte Frontpartie ggf. mit einem Spanngurt gesichert werden.

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Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen „Technische Hilfeleistung“ des Landkreis Bad Dürkheim, Dünkelberg/Lander 2011

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Lastkraftwagen, Laster, Lastwagen, Transport, Transporter, Truck

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/kfz_in_wasser.html -->

KFZ im Wasser

 

Maßnahmen

-   Schiffsverkehr einstellen. Dafür ggf. nahe Brücken mit Warnposten besetzen. Information an zuständige Behörde z.B. Oberhafenamt, Wasserschutzpolizei, Gewässeramt o.ä.

-   bei vermissten Personen keine Rettungsversuche durch „normale“ Einsatzkräfte mit Atemschutzgerät o.ä.; Eintreffen der Taucherstaffel abwarten

-   Überprüfung auf auslaufende Betriebsmittel

-   Kleinboote oder Löschboote im Vorfeld in die Alarmrolle einplanen

besondere Gefahren

-   Ertrinken; Arbeiten am Wasser nur mit ohnmachtsicherer Rettungsweste

weitere Hinweise

Ordnung des Raumes

-   Direkt an der Einsatzstelle Platz für Taucher-Einsatzfahrzeug freihalten, da die Taucher an Land in ihrer Bewegung eingeschränkt sind

-   Bei Kraneinsatz den Stellplatz freihalten

Taucher

-   Lageeinweisung für den TEF (Taucheinsatzführer), Übernahme des Einsatzabschnitt „Wasser“ durch den TEF der Tauchergruppe

-   Für Taucher Einstiegspunkt ins Gewässer mittels Steckleiter herstellen

-   bei Dunkelheit Einstiegspunkt ausleuchten

-   evtl. Zusatzausrüstung nachalarmieren z.B.: Sidescansonar, Tauchgerät mit LVO (Oberflächenversorgtes Tauchgerät), Luftheber o.ä.

Unfallfahrzeug

Bei den meisten neueren Fahrzeugen funktionieren Licht, elektr. Fensterheber u.ä. auch noch einige Zeit nach Versinken des Fahrzeugs. Ggf. kann die Position des Fahrzeugs unter Wasser an noch leuchtenden Scheinwerfern erkannt werden.

Sonderfall Elektrofahrzeug

Bei Elektrofahrzeugen besteht keine elektrische Gefahr. Es kann eine Elektrolyse stattfinden.

Wenn möglich Hochvoltanlage abschalten.

Quellenangabe

-   Lehrgangsinhalte B3-Lehrgang (2013) an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie

-   DGUV-Information "Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik

-   FwDv 8 Tauchen

-   Lehrgangsinhalte Feuerwehrtaucherlehrgang Stufe 3, BF Hamburg

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/elektrofahrzeuge.html -->

Elektro-/Hybridfahrzeuge

 

Maßnahmen

Erkundung

Bei einem Verkehrsunfall braucht der örtliche Führer zwingend eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft), um erkennen zu können, ob es sich ggfs. um ein Batteriebasiertes, oder anderweitiges Elektrofahrzeug handelt: Der Erkunder kann VEFK in Personalunion sein. Stellt der Erkunder ein E-Fahrzeug fest:

-   Grundsätzlich 1,00 Meter Abstand halten (DGUV Vorschrift 3) - das Fahrzeug nicht berühren.

-   Niemals ohne isolierende Handschuhe in das Fahrzeug greifen. (Hinweis: Feuerehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659 2008-06 sind nicht isoliert, und damit nicht geeignet).

-   Durch Betrachtung des Verunfallten Fahrzeuges muss der Erkunder Hersteller und Typ des Fahrzeugs erkennen.

-   Handelt es sich um ein Serienfahrzeug muß die zugehörige Rettungskarte von der Leitstelle elektronisch angefordert werden.

-   Wird kein Serienfahrzeug festgestellt, muß die VEFK das Fahrzeug im Einzelnen erkunden.

-   Bei Airbagauslösung wird manchmal das Hochvoltsystem (nach VDE: Die Niederspannungsanlage) automatisch deaktiviert. Es kann sein, daß die Automatik zerstört ist.

-   Die Spannungsfreiheit stellt die VEFK fest.

Maßnahmen

-   Fahrzeug kann sich unvermittelt in Bewegung setzen:

    -   System über Trennschalter in Motorraum oder Armaturenbrett deaktivieren bzw. Zündung ausschalten

    -   Schalthebel auf „P“ bzw. Gang einlegen

    -   Hand- bzw. Parkbremse anziehen

    -   Schlüssel abziehen und mindestens 5 Meter entfernt vom Fahrzeug aufbewahren („Keyless-Entry“-Systeme)

-   Hochvoltanlage außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern (siehe Rettungsdatenblatt)

-   Vorsicht bei Arbeit mit hydraulischen Rettungsgeräten - nicht in dicke (orangene) Kabel schneiden!

-   Einsatzkräfte auf besondere Gefahren hinweisen

-   vollständige Schutzkleidung tragen

Brandbekämpfung

-   Spannungen bis 1.500 V möglich (vgl. VDE 0140-1:2016-11 Tabelle1). Strahlrohrabstände einhalten!

-   Akku kann im Brandfall am besten mit viel Wasser gelöscht und gekühlt werden, hierbei kann Wasserstoff entstehen (Wasserstoffflamme ist nicht sichtbar, Wärmebildkamera!). Löschmittelzusätze führen i.d.R. zu schnellerem Löscherfolg.

-   bei nicht sicher deaktiviertem System Strahlrohrabstände einhalten

-   Sand/Metallbrandpulver ist eher nicht geeignet

ausgelaufene Batterie

-   bei ausgelaufenem Nickel-Metall-Hydrid-Akku Körperschutz Form 2 und umluftunabhängigen Atemschutz.

-   ggf. ausgelaufene Batterieflüssigkeit von Nickel-Metall-Hydrid-Akkus mit Öl- oder Chemikalienbinder aufnehmen. Bei Vermischung mit Löschwasser dieses auffangen.
    Alternative zu Bindemittel: Neutralisation mit

    -   verdünnter Borsäurelösung (800 g Borsäure auf 20 l Wasser) oder

    -   Essig

-   ggf. findet sich bei der Batterie auch Kühlmittel die auch auslaufen können

besondere Gefahren

-   Spannung in PKW bis zu 300 V, in Bussen bis zu 700 V. Es dauert bis zu 5 Minuten bis sich die Spannung in den Kabeln abgebaut hat.

-   Fahrzeug kann geräuschlos, aber trotzdem fahrbereit sein. Der Verbrennungsmotor kann bei niedriger Batteriespannung selbsttätig starten.

-   ab 100°C können Akkus aufplatzen, dann wird Wasserstoff frei

-   toxische Gase im Brandfall

weitere Hinweise

Akkumulatoren

Akkus können durch Kühlflüssigkeit gekühlt werden.

Je nach verwendeter Akku-Technologie ergeben sich verschiedene Eigenschaften:

-   Lithium-Ionen-Akku: siehe Lithium-Ionen-Akkumulatoren

-   Nickel-Metall-Hydrid-Akku: Batterieflüssigkeit ist stark alkalisch, pH-Wert 13,5! Bestandteile sind

    -   ERICard Kaliumhydroxid (UN-Nr. 1814)

    -   ERICard Natriumhydroxid (UN-Nr. 1824)

Nach dem Einsatz

-   Elektro- und Hybridfahrzeuge können auch Stunden nach dem Unfall noch in Brand geraten. Abschleppunternehmen und Polizei darauf hinweisen!

-   Beschädigte Hochvolt-Batterien sind Gefahrgut und sind nur von Berechtigten zu verladen, zu transportieren und zu lagern.

Merkmale Elektro- und Hybridfahrzeuge

Merkmale Hybridfahrzeuge

-   Versuchen alle Komponenten des Systems zu lokalisieren

    -   Akku ist i.d.R. im Heck des Fahrzeugs; unter Kofferraumboden und unter Fahrzeug nachsehen. Dabei auf Warnhinweise („Gefahr durch Strom“) achten. Batteriegehäuse unter keinen Umständen öffnen oder gar entfernen!

    -   auf dicke (orange) Kabel im Schweller/unter dem Fahrzeug achten

    -   Elektromotoren können auch direkt an den Rädern sein

zusätzliche Merkmale reiner Elektrofahrzeuge

-   Meist Werbeaufkleber vorhanden

-   kein Auspuff und andere typische Elemente von Verbrennungsmotoren

-   E-Kennzeichen („E“ am Ende des KFZ-Kennzeichens)

Quellenangabe

-   Einsatzhinweise für Elektrofahrzeuge. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2011.

-   vfdb-Merkblatt "Einsätze an Kraftfahrzeugen mit alternativen Antriebsarten und -kraftstoffen", Oktober 2007

-   BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012

-   Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.

Hinweis zur Wartung des Artikels: bei Aktualisierung mit Informationen auf der Seite Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe abgleichen.

Stichwörter

besondere Gefahren

-   Spannung in PKW bis zu 300 V, in Bussen bis zu 700 V. Es dauert bis zu 5 Minuten bis sich die Spannung in den Kabeln abgebaut hat.

-   Fahrzeug kann geräuschlos, aber trotzdem fahrbereit sein. Der Verbrennungsmotor kann bei niedriger Batteriespannung selbsttätig starten.

-   ab 100°C können Akkus aufplatzen, dann wird Wasserstoff frei

-   toxische Gase im Brandfall

weitere Hinweise

Akkumulatoren

Akkus können durch Kühlflüssigkeit gekühlt werden.

Je nach verwendeter Akku-Technologie ergeben sich verschiedene Eigenschaften:

-   Lithium-Ionen-Akku: siehe Lithium-Ionen-Akkumulatoren

-   Nickel-Metall-Hydrid-Akku: Batterieflüssigkeit ist stark alkalisch, pH-Wert 13,5! Bestandteile sind

    -   ERICard Kaliumhydroxid (UN-Nr. 1814)

    -   ERICard Natriumhydroxid (UN-Nr. 1824)

Nach dem Einsatz

-   Elektro- und Hybridfahrzeuge können auch Stunden nach dem Unfall noch in Brand geraten. Abschleppunternehmen und Polizei darauf hinweisen!

-   Beschädigte Hochvolt-Batterien sind Gefahrgut und sind nur von Berechtigten zu verladen, zu transportieren und zu lagern.

Merkmale Elektro- und Hybridfahrzeuge

Merkmale Hybridfahrzeuge

-   Versuchen alle Komponenten des Systems zu lokalisieren

    -   Akku ist i.d.R. im Heck des Fahrzeugs; unter Kofferraumboden und unter Fahrzeug nachsehen. Dabei auf Warnhinweise („Gefahr durch Strom“) achten. Batteriegehäuse unter keinen Umständen öffnen oder gar entfernen!

    -   auf dicke (orange) Kabel im Schweller/unter dem Fahrzeug achten

    -   Elektromotoren können auch direkt an den Rädern sein

zusätzliche Merkmale reiner Elektrofahrzeuge

-   Meist Werbeaufkleber vorhanden

-   kein Auspuff und andere typische Elemente von Verbrennungsmotoren

-   E-Kennzeichen („E“ am Ende des KFZ-Kennzeichens)

Quellenangabe

-   Einsatzhinweise für Elektrofahrzeuge. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2011.

-   vfdb-Merkblatt "Einsätze an Kraftfahrzeugen mit alternativen Antriebsarten und -kraftstoffen", Oktober 2007

-   BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012

-   Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.

Hinweis zur Wartung des Artikels: bei Aktualisierung mit Informationen auf der Seite Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe abgleichen.

Stichwörter

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/start.html -->

Verkehrsunfall

 

Dieser Artikel ist für Verkehrsunfälle allgemein gültig. Zusätzliche Hinweise für LKW-Unfälle sind auf der Seite LKW-Unfall zu finden, für Bus-Unfälle auf der Seite Bus-Unfall.

Alle Seiten in der Kategorie Verkehrsunfall:

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| -   Airbagsysteme                                                     |
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| -   Autobahnunfall                                                    |
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| -   Bus-Unfall                                                        |
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| -   Elektro-/Hybridfahrzeuge                                          |
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| -   Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe                           |
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| -   Gepanzerte Fahrzeuge                                              |
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| -   KFZ im Wasser                                                     |
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| -   LKW-Unfall                                                        |
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| -   Rettungsdatenblätter KFZ                                          |
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| -   Verkehrsunfall                                                    |
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Maßnahmen

-   Absicherung Verkehrsraum, ggf. Ausleuchten der Einsatzstelle

-   zweifachen Brandschutz sicherstellen, beim Auslaufen brennbarer Flüssigkeiten dreifachen Brandschutz (Wasser, Pulver, Schaum)

-   Gefahr durch alternative Antriebe (siehe unten)?

-   Motor ausschalten (ggf. CO₂-Löscher in Luftansaugung einblasen)

-   gegen Wegrollen sichern und gegen Bewegung Stabilisieren

-   Innenraum/Kofferraum erkunden (gefährliche Ladung)?

-   Batterie abklemmen!?
    Davor erkunden ob Fahrzeugsysteme für die Rettung eingesetzt werden können (elektr. Fensterheber, Sitzverstellung, …). Abklemmen spätestens bei Einsatzabschluss!

-   Akute Gefahr von auslaufenden Betriebsstoffen in Abwasserkanäle/Erdreich?

Fahrzeugaufstellung

-   nicht zu nah an verunfallte Fahrzeuge heranfahren

-   Freie An- und Abfahrt für Rettungsdienstfahrzeuge ermöglichen

-   eventuell Landeplatz für einen Rettungshubschrauber einrichten

-   Platz für RW und Kran freilassen?

-   unbesetztes, schweres Fahrzeug als Puffer aufstellen

Befreiung eingeklemmter Personen

-   Patient durch Feuerwehr versorgen bis der Rettungsdienst eintrifft

-   Entscheidung mit Notarzt über: Sofortrettung, schnelle Rettung oder patientenorientierte Rettung
    Achtung bei Einklemmungen, die bei Entlastung zum inneren Verbluten führen können

-   Rettungsdatenblatt vorhanden? Normalerweise an der Fahrer-Sonnenblende aufzufinden.

-   Plan für Erstöffnung, Versorgungsöffnung und Befreiungsöffnung erabeiten

-   Geräte- und Schrottablage sowie Bereitstellungsplatz für Rettungsdienst einrichten (im 10m-Radius um das Fahrzeug)

-   Patient möglichst aus Airbag-Wirkbereich herausbringen falls noch nicht augelöst (detaillierte Informationen zu Airbags)

-   Inneren Retter ins Fahrzeug schicken (Patientenbetreuung und Airbag-Erkundung; Innenverkleidung entfernen)
    alle weiteren Einsatzkräfte über nicht ausgelöste Airbags informieren

-   Wärmeerhalt (Decke/Scheinwerfer)

Einsatzabschluss

-   Psychische Betreuung für Einsatzkräfte notwendig?

weitere Hinweise

-   scharfe Kanten abdecken

-   automatische Überrollbügel vorhanden (Cabrios)?

-   Druck aus den Reifen ablassen behindert die Polizei bei der Unfallrekonstruktion - wenn möglich anders lösen

-   Zündung ausschalten, aber Zündschlüssel nicht abziehen - elektrische Sitzen können in Endposition zurückfahren

Alternative Antriebe

Erkennbar an Aufschriften oder Tankeinfüllstutzen, Unterscheidungshilfen auf der Seite Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe

-   Elektrofahrzeuge

-   Autogasfahrzeuge (LPG)

-   Erdgasfahrzeuge (CNG)

-   Wasserstofffahrzeuge

Bei nachgerüsteten Fahrzeugen können die Anlagen anders verbaut sein als die direkt vom Hersteller ausgerüsteten Fahrzeuge.

Karosserien aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK)

-   Gesundheitsgefahr durch kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)

-   Beim Arbeiten mit Rettungsgeräten (Schere, Spreizer, Säbelsäge, …) FFP3-Maske tragen (es entsteht Carbonstaub)

-   Schneiden funktioniert besser als Drücken, Rettungszylinder sind eher ungeeignet (Werkstoff reißt und splittert)

-   Rettungsdatenblätter sollten unbedingt genutzt werden soweit vorhanden

Zusammenarbeit mit Polizei

Unfälle mit Verletzten sind Tatorte! Rettungsarbeiten haben Vorrang vor Ermittlungsarbeiten, allerdings sollten im Interesse der Polizei bzw. der Geschädigten folgende Hinweise beachtet werden:

-   Aufnahme von (Übersichts-) Fotos durch das erste Einsatzfahrzeug

-   nicht durch die Einsatzstelle fahren

-   Absprache mit Polizei über die nächsten durchzuführenden Maßnahmen:

    -   Lage von Trümmerteilen nur ändern wenn unbedingt notwendig, Aufräumarbeiten erst nach Rücksprache!

    -   Einsatz von Ölbindemittel nur wenn notwendig, dann möglichst wenig

    -   Arbeiten welche die Spurenlage erheblich verändern (Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte, Aufhebeln von Motorhaube, Glasmanagement, …) vorher ankündigen

-   Selbst vorgenommene Veränderungen dokumentieren und der Polizei mitteilen

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Lehrgangsunterlagen „Technische Hilfeleistung“ des Landkreis Bad Dürkheim, Dünkelberg/Lander 2011

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

-   vfdb-Merkblatt „Technisch-medizinische Rettung nach Verkehrsunfällen“, 15.03.2020

-   Christoph Wöhrle: Verzögern Carbon-Bauweise und Elektro-Antrieb die Rettung? In: Brandschutz 10/2014, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 746 ff.

-   Hendrik Hanekamp: Ein Verkehrsunfall ist ein Tatort. In: Brandschutz 10/2014, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 749 ff.

Stichwörter

Unfall, VU, VKU, Crash, PKW, KFZ,THL

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/bus-unfall.html -->

Bus-Unfall

 

Maßnahmen

siehe auch Verkehrsunfall allgemein

-   sehr wahrscheinlich MANV

    -   Verletztenablage nicht direkt am Bus einrichten, um sich nicht selbst bei der Arbeit zu behindern

-   Bereitstellungsraum, An- und Abfahrt für Rettungsdienst festlegen

    -   auf Autobahn Komplettsperrung beider Fahrtrichtungen

-   schnelle Brandausbreitung - dreifachen Brandschutz aufbauen

-   Antriebsart feststellen - insbesondere Stadtbusse verwenden alternative Antriebe!

bei Reisebussen

-   Toilette und Schlafkabine, erkennbar an kleinem Bullaugen-Fenster, kontrollieren. Zugang meist über seitlichen Eingang am normalen Einstieg.
    Teilweise sind auch „selbstgebaute“ Schlafkabinen im Gepäckraum anzutreffen, deshalb auch diesen kontrollieren!

bei Linienbussen

-   Kontrolle ob die Feststellbremse oder Haltestellenbremse betätigt ist. Die Haltestellenbremse wirkt nur mit geringfügiger Bremskraft und das Ventil wird elektronisch angesteuert. Nach Abklemmen der Fahrzeugbatterie ist die Haltestellenbremse wirkungslos.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   Frontscheibe bis zu 150 kg schwer

-   bei Doppeldeckerbussen können die unteren Scheiben tragende Funktion haben und dürfen deshalb nicht alle entfernt werden!

-   auf dem Dach liegende Busse sind sehr instabil

-   ggf. Not-Aus-Schalter für den Motor im Motorraum vorhanden

Öffnungen schaffen

-   Haltestangen u.ä. bis hin zu ganzen Sitzreihen mit Rettungsschere entfernen um Rettung zu vereinfachen

-   Fenster oder Dach-Notausstiege für leichteren Zugang mit Rettungsschere, Säbelsäge, etc. vergrößern

medizinische Rettung

-   Treppen in Doppelstockbussen sind zu schmal um Tragen zu benutzen

-   Spineboards passen auch in enge Gänge

Stadtbusse

-   Bei Gelenkbusse mehrere Tanks im Fahrzeug, meist unter Radkästen

Quellenangabe

-   „Technische Rettung Busunfälle“; Rüdiger Knoll, Jörg Heck

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Omnibus

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/autobahnunfall.html -->

Autobahnunfall

 

Allgemeine Hinweise für Verkehrsunfälle beachten!

Maßnahmen

[Absicherung BAB nach FwDV 1]

-   Absicherung der Einsatzstelle

-   Erst nachdem die Vollsperrung durch die Autobahnpolizei bestätigt wurde, ist ein (vorsichtiges) Auffahren entgegen die Fahrtrichtung möglich

-   Ausstieg zur der Fahrbahn abgewandten Seite

-   Warnwesten anlegen

-   Großfahrzeug als Prellbock verwenden (ohne dass sich darin Personen aufhalten)

-   ständige An- und Abfahrt für Rettungsfahrzeuge ermöglichen

-   Nicht benötigte Einsatzkräfte halten sich hinter der Leitplanke auf

-   Böschungen und Randstreifen nach evtl. herausgeschleuderten Personen absuchen (ggf. mit Wärmebildkamera)

-   MANV?

-   bei größeren Unfällen auf Presseanfragen vorbereiten

-   Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

besondere Gefahren

-   unaufmerksame Fahrer

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Autobahn, BAB, AB

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/airbag.html -->

Airbagsysteme

 

Maßnahmen

Airbag nicht ausgelöst

-   Zündung komplett ausschalten, aber Schlüssel nicht abziehen

-   Batterie abklemmen. Bei PKW meist immer noch im Motorraum, bei Transportern oft unter dem Fahrersitz.

    -   neuere Oberklassefahrzeuge können zwei Batterien besitzen

    -   Warnblinker einschalten, um zu sehen ob alle Batterien abgeklemmt wurden wenn der Blinker bzw. Kontrollleuchte erlischt (funktioniert nicht immer)

    -   Einsatzkräfte darauf hinweisen wenn Batterie nicht abgeklemmt werden kann

-   Entfaltungsbereich der Airbags möglichst freihalten, Abstand zu:

    -   Seitenairbags: 30 cm

    -   Fahrerairbag: 60 cm

    -   Beifahrerairbag: 90 cm

    -   besonders großen Abstand im Brandfall halten, da das Airbagmodul explosionsartig wegfliegen kann

-   keine Werkzeuge auf Airbag ablegen

-   nicht in Gasgeneratoren schneiden

    -   bei neueren Fahrzeugen im Dachbereich und an der B-Säule Verkleidung entfernen, um die Gasgeneratoren zu lokalisieren

-   bei nicht sicher abgeklemmter Batterie hydraulische Rettungsgeräte nicht am Mitteltunnel verwenden, da sich dort in Nähe des Schaltknüppels sehr oft das Steuergerät befindet

-   Keine Hitzeeinwirkung auf Airbags zulassen!

-   Airbagsicherungssystem?

Airbag ausgelöst

-   evtl. handelt es sich um einen zweistufigen Airbag, bei dem nur die erste Stufe ausgelöst hat. Es sind die selben Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten wie bei nicht ausgelösten Airbags.

-   bei Übergabe an den Rettungsdienst auf ausgelösten Airbag hinweisen

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   Einsatz von Airbag-Rückhaltesystemen abwägen, da sich diese lösen oder Fahrzeugteile brechen können und das Rückhaltesystem zum Geschoss werden kann

-   Ausführliche Begründung für das hier empfohlene Vorgehen: Airbagsysteme in Kraftfahrzeugen - Merkblatt. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2009.

Quellenangabe

-   Airbagsysteme in Kraftfahrzeugen - Merkblatt. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2009.

Stichwörter

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/rettungsdatenblaetter_kfz.html -->

Rettungsdatenblätter KFZ

 

Die Rettungsdatenblätter werden nicht mehr direkt im Einsatzleiterwiki vorgehalten. Bitte wählen sie den gewünschten Hersteller auf der Seite des ADAC aus:

ADAC: Die Rettungskarte zum Download

Die Begründung dafür finden Sie in der folgenden Meldung: Bericht vom Anwendertreffen am 24.06.2015 / Entfernung KFZ-Rettungsdatenblätter

Liste wurde per Script erzeugt

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/erkennung_alternativer_fahrzeugantriebe.html -->

Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe

 

Maßnahmen

Anwendung der AUTO-Regel bei der Erkundung

-   Austretende Betriebsstoffe, z.B.:

    -   Zisch- oder Knattergeräusche

    -   Gasgeruch

    -   Lachen- oder Nebelbildung

-   Unterboden, Motor- und Kofferraum, z.B.:

    -   Gastanks

    -   orangene Hochvoltleitungen

-   Tankdeckel öffnen, z.B.:

    -   alternative Betankungs-/Ladesysteme

    -   zusätzliche Tankdeckel

-   Oberflächen absuchen, z.B.:

    -   Überdruckventile

    -   Beschriftungen (Werbeaufkleber)

    -   fehlender Auspuff

Erkundung allgemein

-   Personen (Fahrer) befragen

-   Kennzeichenabfrage wenn möglich / nach Rettungsdatenblatt suchen

-   Komponenten auf Lage und Beschädigung prüfen

-   Einsatzkräfte auf Gefahren hinweisen

-   Gefahrenbereich markieren/absperren

Kennzeichnung nach ISO 17840

Insbesondere Nutzfahrzeuge sind ggf. nach ISO 17840 gekennzeichnet:

herkömmliche Kraftstoffe

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Benzin]Benzin

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Diesel]Diesel

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Diesel-Hydraulisch]Diesel-Hydraulisch

Elektro und Hybrid

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Elektro]Elektro

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Elektro-Benzin-Hybrid]Elektro-Benzin-Hybrid

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Elektro-Diesel-Hybrid]Elektro-Diesel-Hybrid

LPG (Flüssiggas)

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für LPG (Flüssiggas)]LPG (Flüssiggas)

CNG/LNG (Erdgas)

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für CNG (Erdgas)]CNG (Erdgas)

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für CNG-Diesel-Hybrid]CNG-Diesel-Hybrid

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für CNG-Elektro-Hybrid]CNG-Elektro-Hybrid

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für LNG]LNG (Flüssig-Erdgas)

Dimetyhlether

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Dimetyhlether]Dimetyhlether

Wasserstoff

[Kennzeichnung nach ISO 17840 für Wasserstoff-Brennstoffzelle]Wasserstoff-Brennstoffzelle

weitere Hinweise

Merkmale Elektro- und Hybridfahrzeuge

Vorgehenshinweise Elektro-/Hybridfahrzeuge

Merkmale Hybridfahrzeuge

-   Versuchen alle Komponenten des Systems zu lokalisieren

    -   Akku ist i.d.R. im Heck des Fahrzeugs; unter Kofferraumboden und unter Fahrzeug nachsehen. Dabei auf Warnhinweise („Gefahr durch Strom“) achten. Batteriegehäuse unter keinen Umständen öffnen oder gar entfernen!

    -   auf dicke (orange) Kabel im Schweller/unter dem Fahrzeug achten

    -   Elektromotoren können auch direkt an den Rädern sein

zusätzliche Merkmale reiner Elektrofahrzeuge

-   kein Auspuff und andere typische Elemente von Verbrennungsmotoren

E-Kennzeichen

[E-Kennzeichen]

Seit September 2015 werden Kennzeichen, die auf ein E enden, an Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge vergeben. Sie ermöglichen dem Besitzer einige Vorteile, sind aber freiwillig, d.h. nicht jedes Hybrid-/Elektrofahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Ist an einem Fahrzeug aber ein solches Kennzeichen angebracht, so kann sicher davon ausgegangen werden dass es sich um einen entsprechenden Antrieb handelt.

Merkmale Autogasfahrzeuge (LPG; Flüssiggas)

-   Keine Kennzeichnungspflicht

    -   oftmals nachgerüstet, daher nicht an Schriftzug z.B. auf Heckklappe erkennbar

-   Flüssiggastank

    -   bei Nachrüstungen meist im Kofferraum (Zylindertank) oder in Reserveradmulde (Rundtank) , bei Serienfahrzeugen auch unter dem Fahrzeug möglich

    -   Schweißnähte vom Fertigungsprozess können existieren (Betriebsdruck ca. 8 bis 10 bar, Prüfdruck ca. 30 bar, Temperaturbereich -20 °C bis +65 °C)

    -   Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie; meist im hinteren Bereich

    -   Tankvolumen ca. 60 bis 200 Liter (Zylindertanks), 40 bis 85 Liter (Rundtanks)

-   nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar

-   teilweise Umschalter und/oder Druckanzeige im Armaturenbrett

-   Bezeichnungen: Autogas, LPG (Liquified Petroleum Gas), GPL (Gaz Petroleum Liquide), Treibgas, Propan, Butan

-   Flüssiggas wird odoriert, bei Gasaustritt (z.B. im/am Kofferraum) ist dieses zu riechen

Vorgehenshinweise Autogasfahrzeuge (LPG)

Merkmale Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)

-   Erdgas-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, aber:

    -   Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit CNG-Aufkleber gekennzeichnet werden

    -   derzeit noch oft Kennzeichnung durch Werbeaufkleber

    -   Herstellerspezifische Bezeichnungen: CNG, NGT, ECOFuel, Natural Power, BiFuel

-   Erdgastank

    -   zylindrische Form

    -   keine Schweißnähte (da Prüfdruck 600 bar)

    -   Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie

    -   Tankvolumen bei Nutzfahrzeugen bis 2.000 Liter, oft mehrere Flaschen die sich in Umhausungen oder auf dem Dach befinden

-   nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar

-   typischer Geruch von austretendem Erdgas durch Odorierungsstoff

-   CNG - Compressed Natural Gas

-   LNG - Liquified Natural Gas

Vorgehenshinweise Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)

Merkmale Wasserstofffahrzeuge

-   Keine Kennzeichnungspflicht

    -   meist Werbeaufschriften (z.B. H₂)

Vorgehenshinweise Wasserstofffahrzeuge

Quellenangabe

-   Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.

-   BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012

-   Grafik E-Kennzeichen: modifizierte Version der Grafik KFZmod.png, veröffentlicht vom Wikipedia-User LuisCosta unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz.

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/verkehrsunfall/gepanzerte_fahrzeuge.html -->

Gepanzerte Fahrzeuge

 

Diese Seite beschäftigt sich nur mit dem speziellen Vorgehen bei gepanzerten Fahrzeugen. Es sind außerdem auch alle generell bei einem Verkehrsunfall zu treffende Maßnahmen durchzuführen.

Maßnahmen

-   nur wirklich benötigte Einsatzkräfte sollen sich in Fahrzeugnähe aufhalten

-   mindestens einen weiteren hydraulische Rettungssatz nachalarmieren

-   Türen beim Entfernen sichern, sehr schwer (teilweise mehrere hundert Kilogramm)

besondere Gefahren

-   Panzerung nicht verformbar; gibt mit einem Mal komplett nach, Teile platzen ab und fliegen herum, etc., dabei werden große Energien frei

-   unkontrolliertes und unerwartetes Abrutschen hydraulischer Rettungsgeräte

weitere Hinweise

-   Aufspreizen der Türschaniere bietet in der Regel die besten Chancen, alternativ auch Aufschneiden mit Trennschleifer

-   ggf. zwei Spreizer parallel einsetzen

-   Scheiben evtl. mit Rettungsschere schneidbar

-   teilweise Notöffnungsmechanismen (nicht immer vorhanden), die von innen oder per Fernbedienung aus Begleitfahrzeugen heraus ausgelöst werden können
    → Begleiter/Personenschützer nach Notöffnungsmechanismen befragen

Quellenangabe

-   3. Fachtagung „Technische Rettung aus Pkw“ 2011, Verein für Fahrzeugsicherheit Berlin e.V.

Stichwörter

Sonderfahrzeuge, Bundeswehr, Geldtransporter

Verkehrsunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/flugunfall/start.html -->

Flugunfall

 

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| -   Flugunfall                                                        |
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| -   Gesamtrettungssysteme bei Ultraleichtflugzeugen                   |
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| -   Hilfe bei Flugunfällen mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr          |
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| -   Rettungskarten für zivile Luftfahrzeuge                           |
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zu treffende Maßnahmen generell

Die zu treffenden Maßnahmen unterscheiden sich teilweise je nach Unfallhergang und Flugzeugnutzung:

-   Informationen über Flugzeugtyp, Passagierzahl und zusätzlicher Fracht einholen, zuständige Stellen alarmieren, z.B. Luftfahrtbundesamt (Kontaktdaten siehe unten)

-   Sich dem Flugzeug erst nähern nachdem Info über eventuelle Fracht zur Verfügung steht (häufig auch in Passagierflugzeugen Gefahrgut!).

-   Verletztenversorgung – Betreuung, Rettung – MANV ?

    -   Verletztensammelpunkt (Triage) einrichten und ausweisen

    -   Hubschrauberlandeplatz für mehrere Hubschrauber vorbereiten

-   Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge freihalten – freimachen

-   Bereitstellungsraum für Einsatzkräfte einrichten und ausweisen

-   Einsatzstelle/n weiträumig absperren. Schaulustige fernhalten.

-   Wrackteile/Leichenteile

    -   wenn nicht zur Menschenrettung erfoderlich: nicht berühren, nicht bewegen, nichts öffnen oder ausbauen, keine Schalter oder Hebel betätigen

    -   Fundstellen sichern und markieren.

-   ggf. Flugdatenschreiber und Stimmenrecorder suchen

-   Warten bis andere Anweisungen von zuständigen Stellen (Polizei, Militärpolizei oder Luftfahrbundesamt) gegeben-getroffen werden.

Brandbekämpfung

-   grundsätzlich Schaum einsetzen (AFFF)

    -   Pulver nur in besonderen Fällen (Behinderung von Sicht und Personenrettung)

-   Löschangriff wenn möglich von vorne vortragen, Flammen vom Rumpf wegdrängen

-   Zur Restablöschung und Rettung eindringen, gleichzeitig Belüften

-   besondere Kontrolle von:

    -   Tank

    -   Fahrwerk

    -   Gepäck-/Frachtraum

besondere Gefahren

-   große Treibstoffmenge Kerosin (Düsentreibstoff), 25 bis 220.000 Liter

    -   weite Brandausbreitung

    -   hohe Verbrennungstemperaturen, stabile Flammen

    -   tiefschwarzer Rauch

    -   Rückzündungen

-   besondere Werkstoffe (Hauptbestandteile Aluminium und Kohlefaser)
    → schneller Durchbrand der Kabine

-   schnelle Ausbreitung von giftige Gasen/Dämpfen

-   Gesundheitsgefahr durch kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)

-   Fracht (Gefahrgut), Druckbehälter (u.a.a Sauerstoffversorgung für Atemmasken) / ggf. Bewaffnung (Militärflugzeuge)

-   Brandgefahr an Reifen nach starken Bremsmanövern aufgrund sich stauender Hitze
    → explodierende Reifen, umherfliegende Felgenteile

-   Gesamtrettungssysteme bei Kleinflugzeugen

zivile Flugzeuge

Absturz – Bruchlandung, Passagierflugzeug

-   Weiträumig absperren, mindestens 300 Meter

-   Brandbekämpfung soweit unter Eigenschutz möglich

Absturz – Bruchlandung, Frachtflugzeug

-   Weiträumig absperren, mindestens 500 Meter

-   Solange Fracht unbekannt grundsätzlich von Gefahrgut ausgehen !

-   Brandbekämpfung – Gefahrguteinsatz soweit unter Eigenschutz möglich

Kollision/Explosion in der Luft (Trümmerregen)

-   Einsatzstelle kann sich über 10 Kilometer und weiter ausdehnen.

militärische genutzte Flugzeuge

-   Hilfe bei Flugunfällen mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr, allgemeine Vorgehenshinweise und Rettungskarten für Flugzeuge und Hubschrauber

-   Die Bundeswehr hält für Unfälle mit militärischen Luftfahrzeugen spezielle Schutzkleidung bereit; Anforderung über Leitstelle

Absturz – Bruchlandung, Militärflugzeug (kein Kampfflugzeug)

-   Weiträumig absperren, mindestens 500 Meter

-   Bei Ladung Munition Absperrbereich bis auf 2500m ausdehnen und evakuieren!

-   Fracht Gefahrgut und/oder Munition. Bei Munition keine Annäherung!

-   Brandbekämpfung – Gefahrguteinsatz soweit unter Eigenschutz möglich!

Absturz – Bruchlandung, Kampfflugzeug

-   Weiträumig absperren, mindestens 500 Meter

-   Bei Ladung Munition Absperrbereich bis auf 2500m ausdehnen und evakuieren!

-   Informationen über Bewaffnung und Besatzung einholen, zuständige Stellen alarmieren

-   Sich auf keinem Fall dem Kampfflugzeug nähern !!! 100m sollten nicht unterschritten werden

-   Sich auf keinem Fall von Vorne nähern – Bewaffnung !

-   Falls sich die Besatzung noch im Flugzeug befindet, WARTEN bis Fachpersonal vor Ort ist. Keine Befreiungsversuche unternehmen. LEBENSGEFAHR für Einsatzpersonal

-   Brandbekämpfung wenn überhaupt nur über Dachmonitor TLF (Schaum)

weitere Hinweise

-   Rettungskarten für zivile Luftfahrzeuge

Einsatz auf Flughafengeländen

Niemals ohne Rückfrage/Freigabe auf Flugverkehrsflächen fahren (Start-/Landebahn, Vorfeld).
Von Fahrzeug mit Verbindung zum Tower „Geleitschutz“ geben lassen.

Gefahrenbereiche

[Gefahrenbereiche]

Bei noch laufenden Triebwerken muss in jedem Fall Abstand zum Triebwerk gehalten werden; kommt eine Person in den Gefahrenbereich vor der Einlassöffnung des Triebwerks kann diese komplett eingesogen und zerstückelt werden. Hinter den Triebwerken bzw. dem kompletten Flugzeug ist ein ausreichender Abstand zu halten, da selbst Fahrzeuge ansonsten einfach fortgeblasen werden können.

Um die Einlassöffnung des Triebwerks herum muss ein Abstand in einem Radius von mindestens 4 Metern gehalten werden, hinter dem Flugzeug ist ein Abstand von mindestens 100 Metern erforderlich.

Kennzeichnung des Triebwerks

[Triebwerkskennzeichnung sicherer Bereich]

Eine seitliche Annäherung ist möglich, wenn die Person nicht weiter nach vorne geht als die rote Markierung die am Triebwerk angebracht ist.

Annäherung an Fahrwerke

Nach Beanspruchung staut sich in Reifen/Fahrwerk Hitze an, wenn diese nicht durch Fahrtwind gekühlt werden. Brennende Reifen explodieren sehr wahrscheinlich. Kritische Punkte am Fahrwerk sind:

-   Hydraulikleitungen mit Druck bis 300 bar

-   heiße Bolzen und deren Sicherungen welche herausgeschleudert werden

-   explodierende Reifen, Bruchstücke der Felge

Ein einigermaßen sicherer Annäherungsweg ist schräg im 45°-Winkel auf das Fahrwerk zu (seitlich Gefahr durch Felgenteile/Bolzen, nach vorne und hinten durch Reifenteile).

Aussehen von Flugdatenschreiber und Stimmenrecorder

  ---------------------- -------------------
  [Flugdatenschreiber]   [Stimmenrecorder]
  Flugdatenschreiber     Stimmenrecorder
  ---------------------- -------------------

Weblinks

-   Recherchemöglichkeit zu Flugzeugtypen: http://www.luftfahrt-archiv.de

-   Hinweis von Boeing zur sicheren Annäherung an Fahrwerke

-   Düsentreibstoff in der Gestis Gefahrstoffdatenbank

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   Deutsche Flugsicherung: Info über Flugzeugtyp und Airline
    Wachleiter: Tel. 06103-7076200

-   Luftfahrtbundesamt: Sollte sofort verständigt werden
    Tel. 0531-2355-0

-   SAR in Münster: Verfügt über Liste aller in Deutschland registrierten Flugzeuge
    Wachleiter: Tel. 0251-135757

Quellenangabe

-   Flugzeugabsturz: Allgemeine Informationen und Ratschläge für den Einsatz, Karl-Heinz Webel

-   Einsatzstellen mit Faserverbundwerkstoffen - Eine Handreichung zur Gefahrenabwehr, Zentrum Brandschutz der Bundeswehr

-   Feuerwehr Berliner Flughäfen

-   Grafik Gefahrenbereich: selbst zusammengestellt Grafik, basierend auf der Grafik https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wing_swept.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Steelpillow unter Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

-   Grafik Triebwerk: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Trent_500.JPG, veröffentlicht vom Wikipedia-User My name unter Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

-   Grafik Flugdatenschreiber: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flightrecorder.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Meggar unter Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

-   Grafik Stimmenrecorder: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2002-dmuseum-luftfahrt-014-650.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Michael Lucan unter Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

Flugunfall

---



<!-- Seite: technische_hilfe/flugunfall/rettungskarten_zivile_lfz.html -->

Rettungskarten für zivile Luftfahrzeuge

 

Verschiedene Hersteller bieten Rettungskarten für ihre Flugzeuge an. Diese können bei bestehender Internetverbindung direkt heruntergeladen werden:

-   Airbus

-   Boeing

-   Bombardier

Weblinks

-   Übersicht über Rettungskarten für Flugzeuge auf der Seite der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation)

    -   Flugzeuge

    -   Hubschrauber

Letzte Überprüfung auf Aktualität: 02/2026

Stichwörter

Rettungsdatenblatt, Rettungsdatenblätter, Flugzeug, Flugzeugabsturz, Absturz

Flugunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/flugunfall/luftwaffe_flugunfaelle.html -->

Hilfe bei Flugunfällen mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr

 

Alle folgenden Links verweisen auf die gleiche Datei, springen jedoch auf die jeweilige Seite im Dokument.

Bedenken Sie insbesondere bei einer mobilen Datenverbindung, dass Sie nach dem ersten Herunterladen des Dokuments besser direkt in der PDF-Datei navigieren, statt den Download über unterschiedliche Links mehrfach anzustoßen.

Allgemeine Hinweise

-   Vorwort

-   Persönliche Sicherheit und Gefahren

-   Besondere Gefahren

-   Hydrazin

-   Betreten der Unfallstelle

-   Sofortmaßnahmen

-   Befreien der Flugzeuginsassen

-   Erste Hilfe

-   Abnehmen der Atemmaske

-   Flugdatenschreiber

-   Munition

Strahlflugzeuge

-   F 35A

-   EUROFIGHTER

-   PA 200 Tornado

Transport- und Sonderluftfahrzeuge

-   Global 5000 / 6000 / PEGASUS

-   A319 / A321

-   A330

-   A350

-   A400 M

-   C-130J Hercules

-   P-8A Poseidon

-   DO 228

Hubschrauber der Bundeswehr

-   Cougar AS 532

-   CH-47

-   CH-53

-   Sea Lynx Mk 88A

-   EC135

-   NH90 TTH / NTH / MRFH

-   KpfHubschr TIGER

-   H145M LKH / LUH

Hubschrauber der Bundespolizei

-   EC120

-   EC135

-   EC155

-   AS 332 L1 Super Puma

Rettungshubschrauber Luftrettung & ADAC

-   EC 135

-   EC 145

Unbemannte Luftfahrzeuge

-   KZO

-   LUNA

-   HUSAR

-   German Heron TP

-   Reaper MQ-9B

Flugunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/flugunfall/gesamtrettungssystem.html -->

Gesamtrettungssysteme bei Ultraleichtflugzeugen

 

Bei Ultraleichtflugzeugen kann ein Gesamtrettungssystem verbaut sein, welches im Unglücksfall einen Fallschirm per Rakete abschießt an dem das Flugzeug dann zu Boden sinkt.

Gesamtrettungssysteme werden an einem Griff per Zugseil ausgelöst. Nicht ausgelöste Gesamtrettungssysteme können Einsatzkräfte schwer oder tödlich verletzen. In der Parkposition ist die Auslöseeinrichtung mit einem Stift gesichert.

Maßnahmen

Bei Brand immer erst Brandbekämpfung zur Menschenrettung, Auslösung durch Brand unwahrscheinlich. Danach wie unten fortfahren:

[Kennzeichnung des Einbauorts]

-   Bei verunfallten kleinen Flugzeugen, bei denen kein großer, geöffneter Fallschirm zu erkennen ist, immer von unausgelöstem Gesamtrettungssystem ausgehen!

-   Gefahrenbereich von 50m einrichten

-   Erkunden wo das Gesamtrettungssystem eingebaut ist:

    -   Kein einheitlicher Einbauort

    -   Erkunden ob Auslösegriff im Cockpit

    -   Ausstoß der Rakete in alle Richtungen mit Ausnahme der Flugrichtung (nach vorne) möglich

    -   Kennzeichnung des Einbauorts mittels Aufkleber (siehe rechts), kein einheitliches Aussehen vorgegeben!

-   Dem Flugzeug zur Erkundung von leicht schräg vorne nähern!

    -   Blickkontakt zu Pilot bzw. Insassen suchen.

    -   Auf drehende Teile (Propeller) achten!

-   Sichern des Gesamtrettungssystem:

    1.  Ausstoßrichtung mit Verkehrsleitkegeln und Absperrband sichern

    2.  Zugseil (aus Draht) mittels Bolzenschneider durchtrennen,

        -   am besten direkt am Raketenmotor

        -   ersatzweise am Auslösegriff

    3.  nun kann der Gefahrenbereich verkleinert werden, Bereich in Richtung der Raketenausstoßrichtung weiterhin freihalten!

besondere Gefahren

-   Gefahr durch versehentliche Auslösung durch Einsatzkräfte.

weitere Hinweise

-   Kennzeichen des Flugzeugs

    -   Flugzeuge, deren Kennzeichnung mit D-M beginnt (also z.B. D-MUVR), haben immer ein Gesamtrettungssystem

    -   Flugzeuge mit Kennzeichnung D-E am Anfang können ein solches System besitzen

-   Spontane Selbstauslösung ist sehr unwahrscheinlich.

-   Auslösung des Raketenmotors durch Brand ebenfalls sehr unwahrscheinlich.

Quellenangabe

-   Einsatztaktik für die Feuerwehr: "Hinweise zu Unfällen mit Ultraleichtflugzeugen mit einem Gesamtrettungssystem", Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012

-   Fa. BRS (Bild Kennzeichnungsaufkleber)

Stichwörter

Ultraleichtflugzeug

Flugunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/geraete/start.html -->

Geräte für Hilfeleistungen

 

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| -   Anschlagmittel                                                    |
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| -   Hebekissen                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Seilwinde / Mehrzweckzug                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: technische_hilfe/geraete/hebekissen.html -->

Hebekissen

 

Maßnahmen

-   Zur korrekten Auswahl des zu nutzenden Hebekissens abschätzen:

    -   Schwerpunkt der Last (→ wird diese instabil?)

    -   Gewicht der zu hebenden Last

    -   Hubhöhe der zu hebenden Last (→ reichen ein/zwei Hebekissen aus?)

-   Gesichtsschutz (Visier) herunterklappen

-   Last gegen Wegrutschen sichern

-   Hebekissen möglichst ganz, aber mindestens zu 3/4 unter die Last schieben

-   möglichst zwei Hebekissen nebeneinander verwenden um die Stabilität während des Hebens zu erhöhen

-   max. zwei Hebekissen übereinander verwenden und auf deren Stabilität achten, dann das kleinere nach oben legen und zuerst das untere (größere) befüllen

-   Während des Hebens die Last permanent und so dicht wie möglich unterbauen

-   Während des Hebens nicht in dem Bereich aufhalten, in den das Hebekissen evtl. herausrutschen bzw. „herausschießen“ kann

-   Steuerteil außerhalb des Gefahrenbereichs betreiben

-   Einsatzkraft in einiger Entfernung zum anzuhebenden Objekt positionieren die beobachtet ob dieses anfängt zu rutschen, kippen, gleichmäßig angehoben wird, etc.

besondere Gefahren

-   platzendes Hebekissen

-   herausrutschendes Hebekissen

-   Last kippt um oder rutscht weg

weitere Hinweise

-   Mit zunehmender Hubhöhe nimmt die Hubkraft ab

-   Fallen von Lasten auf gefüllte Hebekissen vermeiden

-   Befestigungsschlaufen/-ösen, etc. dienen nur zum Positionieren und Befestigen der Hebekissen

-   Hebekissen nicht an spitzen, scharfen, aggressiven oder heißen Objekten einsetzen oder nur punktuell belasten (ggf. geeigenetes Material zwischenlegen)

-   nicht unter angehobene, aber nicht gesicherte Lasten treten

Quellenangabe

-   FwDV 1, Ausgabe 2007

-   GUV-I 8651, Ausgabe Januar 2006 mit aktualisierter Fassung von Juli 2011

Stichwörter

Luftheber, Druckkissen

Geräte für Hilfeleistungen

---



<!-- Seite: technische_hilfe/geraete/winden.html -->

Seilwinde / Mehrzweckzug

 

siehe auch Anschlagmittel

Maßnahmen

-   das 1,5-fache der genutzten Seillänge als Sicherheitsabstand absperren

-   Bei Dunkelheit den Bereich am Seil ausleuchten

-   Handschuhe und Helm mit Gesichtsschutz (Visier) tragen

besondere Gefahren

-   Wegrutschen der Last

-   Quetschgefahr: Nicht ins laufende Seil oder laufende Rollen greifen

weitere Hinweise

-   nicht ruckartig anziehen

-   eine Schlagschutzmatte (ersatzweise eine Wolldecke o.ä.) auf das Seil legen um dieses im Falle eines Abrisses nach unten abzulenken (siehe Quellenangabe für weitere Informationen)

-   Alle Bestandteile (Seile, Schäkel, Umlenkrollen, etc.) müssen so gewählt sein dass die Zugeinrichtung nicht stärker als die zugelassene Belastung der Bestandteile ist

-   Bei Drahtseilen darauf achten dass alle verwendeten Seile in gleiche Richtung gedreht sind. Wird ein rechts- und ein linksgedrehtes Seil zusammen verwendet, drehen sich die beiden Drahtseile unter Last gegenseitig auf!

-   Nach dem Einsatz alle eingesetzten Materialien auf Beschädigungen prüfen

Mehrzweckzug

-   als Zugseil für den Mehrzweckzug nur Spezialseil mit roter Litze verwenden

-   zulässige Belastung beachten

-   beim Ansprechen der Überlastsicherung (Scherstifte, bei ca. 25% Überlast) kann nur noch entlastet werden. Nur original Scherstifte des Herstellers verwenden.
    → Selbstverständlich muss danach der Aufbau geändert werden um den Mehrzweckzug danach weniger zu belasten!

maschinelle Zugeinrichtung (Seilwinde)

-   Lenkung gerade stellen und Vorderräder mit Unterlegkeilen sichern. Dabei nur verzahnte Keile benutzen, normale LKW-Unterlegkeile können versagen

-   maximale horizontale und vertikale Zugwinkel nicht überschreiten (Angabe des Herstellers)

-   nicht zum Heben und Senken von Lasten verwenden

-   Auf Wegrutschen des ziehenden Fahrzeugs achten

    -   Faustregel: Auf fester, trockener Teerstraße hält ein Fahrzeug mit 10 bis 14 Tonnen Eigengewicht eine Zugkraft von ca. 50 kN Zugkraft (auch ohne Unterlegkeile)

    -   ggf. das ziehende Fahrzeug an einem zweiten Fahrzeug, Baum, Erdanker, etc. sichern

-   Fahrzeug nicht bewegen solange eine Last angeschlagen ist

Aufbau von Flaschenzügen

Folgende Kräfte können mithilfe von Flaschenzügen mit einem 16-kN-Mehrzweckzug aufgebaut werden. Beachten Sie, dass Seile, Umlenkrollen und Anschlagmittel für die entstehenden Kräfte ausgelegt sein müssen!

[Flaschenzüge]

Fahrzeugbergung

Mit dieser Berechnung können Sie ermitteln, welche Kraft zur Bergung eines Fahrzeugs aufgewendet werden muss.

Eigengewicht:

kg

Untergrund:

Straße (Asphalt)
Gras
Kies
Matsch

Steigung (Winkel):

Grad

Fahrzeugzustand:

Fahrzeug nicht eingesunken oder keine Achsen blockiert
Fahrzeug bis Mitte Räder eingesunken oder 1 Achse blockiert
Fahrzeug bis Oberkante Räder eingesunken oder 2 Achsen blockiert

Sicherheitsfaktor:

%

Umrechnungstabelle für Steigung von % (auf Straßenschildern) in Grad (für Fahrzeugbergungs-Berechnung)

  --------------------------------------------------------------------------
  Steigung       Steigung                      Steigung       Steigung
  in Grad °      in %                          in Grad °      in %
  -------------- -------------- -------------- -------------- --------------
  1              1,8                           11             19,4

  2              3,4                           12             21,3

  3              5,2                           13             23,0

  4              7,0                           14             24,9

  5              8,8                           15             26,8

  6              10,5                          16             28,7

  7              12,3                          17             30,6

  8              14,1                          18             32,5

  9              15,8                          19             34,4

  10             17,6                          20             36,4
  --------------------------------------------------------------------------

mögliche Zugkraft an Bäumen

Diese Werte gelten für Laubbäume mit tiefen Wurzeln!

  -----------------------------------------------------------------------
  Durchmesser                         mögliche Zugkraft
  in cm                               in kN
  ----------------------------------- -----------------------------------
  20                                  13

  30                                  30

  40                                  53

  50                                  83

  60                                  120
  -----------------------------------------------------------------------

Winkelfunktionen

Geben Sie einen Winkel in der Einheit Grad ein, um die zugehörigen Winkelfunktionen Tangens, Sinus und Cosinus auszurechnen.

Winkel in Grad:

 (auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Erläuterungen zu den Winkelfunktionen Tangens, Sinus und Cosinus finden Sie auf der Seite Mathematische Berechnungen

Quellenangabe

-   FwDV 1

-   heavy-rescue.de: Arbeiten mit der Winde: Vorlage für Berechnungen, Irakli West

    -   Berechnung des nötigen Zuggewichts

    -   Tabellen und Hilfsmittel

-   Taschenkarte-Anschlagmittel-ThomasSiekaup-02.07.2020.pdf, HRG

-   heavy-rescue.de: Sicherheit bei Seilabriss (Erläuterung der improvisierten Schlagschutzmatte), Irakli West

-   Tipps für den Seilwinden-Einsatz bei der Feuerwehr von Olaf Preuschoff, Feuerwehr-Magazin, 03.08.2018

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Grafik Flaschenzüge: selbst zusammengestellte Grafik, basierend auf den beiden Grafiken

    -   https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Four_pulleys_FHZaw.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User StromBer unter Attribution-ShareAlike 3.0 Unported-Lizenz

    -   https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Power_pulley.svg, veröffentlicht von den Wikipedia-Usern Prolineserver und Tomia unter Attribution-ShareAlike 3.0 Unported-Lizenz

Stichwörter

Greifzug

Geräte für Hilfeleistungen, Berechnungen

---



<!-- Seite: technische_hilfe/geraete/anschlagmittel.html -->

Anschlagmittel

 

siehe auch Seilwinde / Mehrzweckzug

Maßnahmen

-   Keinen Anschlagwinkel größer als 60° wählen. Bei Rundschlingen verändert sich die zulässige Zugkraft je nach Art der Nutzung auf folgende Faktoren:
    [Faktoren für zulässige Kräfte bei Rundschlingen]

-   keine beschädigte Anschlagmittel einsetzen

-   bei nicht vorhandenem Etikett (bzw. kleines Schild oder Prägung auf der Einfassung bei Drahtseilen) darf das Anschlagmittel nicht benutzt werden

-   Kantenschoner zum Gleiten über Kanten verwenden

weitere Hinweise

Farbkennzeichnung der Tragfähigkeit von Rundschlingen und Hebebändern nach DIN EN 1492

  Farbkennzeichnung             Tragfähigkeit              
  ------------------- --------- -------------------------- --------
                                in kg                      in kN
  [violett]           violett   1.000                      10
  [grün]              grün      2.000                      20
  [gelb]              gelb      3.000                      30
  [grau]              grau      4.000                      40
  [rot]               rot       5.000                      50
  [braun]             braun     6.000                      60
  [blau]              blau      8.000                      80
  [orange]            orange    >= 10.000                  >= 100
                                siehe genaue Aufschrift!   

Quellenangabe

-   Weitere Hinweise in der DGUV Information 209-013: Anschläger

-   FWnetz GmbH / Heavy Rescue Germany: Taschenkarte Anschlagmittel

-   FWnetz GmbH / Heavy Rescue Germany: Taschenkarte Seilwinde

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Geräte für Hilfeleistungen

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<!-- Seite: technische_hilfe/bahn/start.html -->

Eisenbahnunfall

 

Alle Artikel aus dem Bereich Bahn:

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| -   Einsatzmerkblätter Bahn                                           |
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| -   Eisenbahnkennzeichnung                                            |
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| -   Eisenbahnunfall                                                   |
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| -   ETCS-Antennen (Eisenbahn)                                         |
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| -   Gefahrgut Eisenbahn                                               |
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| -   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG                        |
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| -   Person unter Zug                                                  |
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| -   Straßenbahnunfall                                                 |
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Maßnahmen

-   Kontaktaufnahme mit Verantwortlichen des Betreibers (z.B. DB-Notfallmanager)

-   Fahrzeugaufstellung: Zufahrt und Aufstellfläche unmittelbar am Unfallort für Sonderfahrzeuge (Rüstwagen, Kran, etc.) freihalten

-   Bildung von Einsatzabschnitten, Bereitstellungsraum festlegen

-   Fahrbetrieb einstellen (ggf. Nothaltesignalschalter betätigen sofern vorhanden). Betreten des Gefahrenbereichs an Gleisen erst nachdem Fahrbetrieb eingestellt wurde!

-   Abstände zu spannungsführenden Teilen halten. Lageabhängig Bahnerdung (Fahrspannung abschalten, Erden und Kurzschließen) durchführen.

-   Schienenfahrzeuge gegen Bewegung sichern. Bis zum sicheren Festsetzen nur von der Seite nähern.

-   Einsatzmerkblatt von Triebfahrzeug und ggf. Waggons zur Rate ziehen.

-   Erkundung der Lage im Zug

    -   evtl. Verletzte durch Notbremsung

    -   ggf. Betreuung der Fahrgäste

    -   besonders im Sommer/Winter: Heizung/Klimaanlage funktioniert nicht bei abgeschalteter Fahrspannung

-   Zugpersonal und örtliche Mitarbeiter (z.B. in Bahnhöfen) bzw. deren Fachauskünfte nutzen. Diese auf keinen Fall gehen lassen bis der Notfallmanager vor Ort ist.

-   Züge sollten nur von unterwiesenen Fachkräften getrennt werden!

-   ETCS-System von Triebfahrzeugführer/Notfallmanager ausschalten lassen, wenn unter dem Fahrzeug gearbeitet werden muss

-   Fahrzeuge keinesfalls in Gleisbereichen aufstellen, auch nicht auf Bahnübergängen. Bei der Fahrzeugaufstellung auch auf Oberleitungen achten!

-   Weichen deaktivieren?

besondere Gefahren

-   hohe Geschwindigkeiten bis 300 km/h: Sog- und Zugkräfte die Menschen und Gegenstände ins Gleis ziehen können, Bremswege bis 3 km

-   Eisenbahnfahrzeuge sind aufgrund des niedrigen Geräuschpegels nur schwer wahrzunehmen, selbst bei Güterzügen

-   Elektromagnetische Strahlung unterhalb des Triebfahrzeugs möglich, wenn mit ETCS ausgestattet

-   Oberleitungsspannung: 15 kV bei 16,7 Hz

-   Quetschgefahr an Weichen

weitere Hinweise

-   bei Einsätzen mit Gefahrgut siehe auch Gefahrgut Eisenbahn.

-   Die abgeschaltete Oberleitung bzw. das darüber verlaufenden Tragseil kann als Festpunkt für eine Absturzsicherung verwendet werden.

-   ggf. dem Notfallmanager eine Einsatzkraft mit Funkgerät zur Seite stellen um mit ihm kommunizieren zu können

-   ggf. MANV. Wahrscheinlich sammeln sich Patienten auf beiden Seiten der Gleise!

-   ggf. THW hinzuziehen.

Sicherheitsabstände

zum Gleis

[Gefahrenbereiche im Gleis]

-   Bei nicht eingestelltem Fahrbetrieb:

    -   3,00 Meter Abstand von der Schienenmitte aus gemessen bei Geschwindigkeiten bis 280 km/h

    -   3,30 Meter Abstand von der Schienenmitte aus gemessen bei Geschwindigkeiten über 280 km/h

zu spannungsführenden Teilen

Abstände zu spannungsführenden Teilen

-   nach DIN VDE 0132 regulär 3 Meter, bei herunterhängender Oberleitung 10 Meter (Spannungstrichter, Verringerung von 20 auf 10 Meter nur bei Bahn-Oberleitungen! Diese Ausnahmeregel gilt nicht in allen Bundesländern!)

-   Verringerung auf 1,5 Meter ausschließlich für Rettungseinsätze erlaubt!

-   Abstände bei Löschmitteleinsatz wie bei allen elektrischen Anlagen

-   Bordspannung auch nach Abschaltung der Fahrspannung noch vorhanden

Einstellung des Fahrbetriebs

-   Betreten des Gefahrenbereichs an Gleisen nur wenn Fahrbetrieb eingestellt und dies bestätigt wurde (genaue Bestätigung mit Gleisbezeichnung und Streckenkilometer anfordern)!

-   ggf. befinden sich Gleise mehrerer Netzbetreiber direkt nebeneinander, diese müssen alle gesperrt werden (z.B. „normale“ DB-Strecken und S-Bahn-Strecken)! Auskunft kann Notfallmanager erteilen.

-   Bestätigung der Einstellung des Fahrbetriebs erfolgt durch Notfallfax der DB-Notfallleitstelle an die Feuerwehrleitstelle. Mit Eintreffen des DB-Notfallmanagers verliert das Notfallfax seine Gültigkeit, ab jetzt ist nur noch der Sicherungsplan des Notfallmanagers maßgeblich.

Verhalten im Gleisbereich

-   nur im Gleisbereich gehen wenn unbedingt nötig, nur mit Schrittgeschwindigkeit gehen (nicht laufen): Stolpergefahr

-   nicht auf Schienenköpfe treten: Rutschgefahr

-   nicht in bewegliche Teile Weichen treten → Quetschgefahr
    Weichen werden bei der Freischaltung der Oberleitung nicht abgeschaltet. Diese müssen ggf. vom Notfallmanager einzeln abgeschaltet werden.

-   2 Meter Sicherheitsabstand zu abgestellten Schienenfahrzeugen einhalten. Lücken zwischen zwei abgestellten Fahrzeugen müssen mindestens 5 Meter groß sein um an dieser Stelle die Gleise queren zu dürfen.

-   Warnkleidung (Warnwesten) tragen (wie im Straßenverkehr vorgeschrieben)

elektrisch betriebene Züge

-   Bei abgeschalteter Oberleitung ist in dieser aufgrund elektrotechnischer Effekte trotzdem noch eine Spannung bis 7.000 Volt zu erwarten bis eine Erdung erfolgt ist.

-   Schienenfahrzeuge speichern die Energie in Kondensatoren, somit können z.B. in Schaltschränken und Unterflurkästen noch für einige Zeit gefährliche Spannungen anliegen. Die gefährlichen Bereich sind auf den Einsatzmerkblättern gekennzeichnet. Diese können durch Erdung des Fahrzeugs abgebaut werden, was nur durch unterwiesene Mitarbeiter der Bahn durchgeführt werden darf.

-   Da die Stromrückführung über die Gleise erfolgt, muss bei einem entgleisten Fahrzeug mit Potentialunterschieden (Spannungen) gerechnet werden.
    Ist die Oberleitung nicht beschädigt und der Stromabnehmer abgesenkt, so besteht keine Gefahr.

-   Aufstieg auf Tritte und Plattformen von Eisenbahnfahrzeugen die höher als 2m liegen dürfen erst erfolgen wenn abgeschaltet und geerdet wurde

Bahnerden

Bahnerden ist erforderlich, wenn

-   der Sicherheitsabstand unterschritten werden muss oder die Gefahr des Berührens besteht

-   die Oberleitung beschädigt wurde und Teile herunterhängen bzw. den Boden berühren (bis zur Erdung Abstand von 20 Metern halten; Spannungstrichter!)

-   der Zustand der Oberleitung unbekannt ist, z.B. im Tunnel

Die Bahnerdung mindestens 2-fach erfolgen; vor und hinter der Einsatzstelle. Die Nutzung eines in der Lok fest verbauten Kurzschließers ist nicht sicher da sich dieser lösen kann!

Die Bahnerdung darf ausschließlich der Notfallmanager vor Ort bestätigen!

Bahnerdung durch die Feuerwehr

Auch speziell ausgebildete Einsatzkräfte dürfen Bahnerden, wenn alle folgenden Bedingungen gegeben sind:

-   Notfallmanager noch nicht vor Ort

-   übersichtliche Verhältnisse: Schaltgruppeneinteilung der Oberleitung lässt sich zweifelsfrei feststellen

-   sofortige Bahnerdung erforderlich, z.B. zur Menschenrettung

Ermittlung des Ereignisortes

[Hektometertafel]

Bei der Eisenbahn werden Ort mit Streckennummer und Streckenkilometer angegeben.

Die Streckennummer lässt sich vor Ort nicht erkennen, die DB verteilt an die Feuerwehr-Leitstellen aber entsprechende Karten. Alternativ bietet die OpenRailwayMap unter https://www.openrailwaymap.org/ neben Streckennummer und Streckenkilometer auch viele weitere Daten zur Eisenbahn-Infrastruktur - diese sind von der DB jedoch nicht geprüft.

Zur Kennzeichnung von Streckenkilometern gibt es Hektometertafeln. Die obere große Zahl gibt den Streckenkilometer an, die untere große Zahl ist die Hunder-Meter-Angabe. Die kleine Zahl gibt den Standort auf den Meter genau an. Das abgebildete Beispielschild würde also beim Streckenkilometer 25,2 stehen; ganz genau bei km 25,185.

Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen

Sind die Bremsen gelöst, kann ein Zug mit nur wenigen Einsatzkräften angeschoben werden. Ein Anhalten per Hand ist jedoch nicht möglich und muss mit der Zugbremse geschehen. Diese ist aber ggf. nicht mehr funktionsfähig wenn die Spannung abgeschaltet und die Druckluftbremse entlüftet wurde. Daher darf die Bremse nur in Absprache mit dem Bahnpersonal gelöst werden.

Schon ein Gefälle von 1 Promille (1 Meter Geländeabfall auf 1.000 Metern Strecke) sorgt dafür, dass sich der Zug (ohne funktionierende Bremse) unaufhaltsam in Bewegung setzt.

Getroffene Sicherungsmaßnahmen müssen dem Notfallmanager beim Eintreffen sofort mitgeteilt werden!

Kontrolle der Bremsen

[Sichtfenster Scheibenbremse]

Bei der Bahn werden Klotz- und Scheibenbremsen eingesetzt.

Ob eine Klotzbremse am Rad angelegt und somit der Wagen gebremst ist lässt sich direkt feststellen.

Bei Scheibenbremsen lässt sich dies durch ein Sichtfenster nachvollziehen:

-   rot: Bremse angelegt

-   grün: Bremse gelöst

Im hier gezeigten Bild ist die Scheibenbremse angelegt.

Nutzung der Betriebsbremse

[Luftabsperrhahn]

In der Regel wird die Betriebsbremse vom Führerstand aus betätigt. Diese wirkt auf alle Bremsen des Zugs und ist vorerst ausreichend für den Einsatz.

Im Einsatzfall kann bei Zügen ohne automatische Kupplung (also nicht z.B. S-Bahn, ICE) auch an der Zugspitze und am Zugende die Hauptluftleitung geöffnet werden. Dazu den Schlauch festhalten und den Luftabsperrhahn (siehe Foto) öffnen. Bis zur kompletten Entlüftung können mehrere Minuten vergehen.

Feststellbremse

[Anschrift Feststellbremse]

Alle Reisezugwagen, Triebfahrzeuge und viele Güterwagen haben Feststellbremsen.

Diese sind mit der auf dem Bild gezeigten Anschrift gekennzeichnet.

bei Triebfahrzeugen und Reisezugwagen

[Feststellbremsrad]

Feststellbremsen von Triebfahrzeuge und Reisezugwagen werden durch ein Feststellbremsrad betätigt. Dieses gibt es nur auf einer Seite in Lok bzw. Wagen.

bei Güterwagen

  -------------------------- -----------------
  [bodenbedienbare Bremse]   [Spindelbremse]
  -------------------------- -----------------

Güterwagen können über bodenbedienbare Bremsen oder über Spindelbremsen verfügen.

Sicherungsmittel

Die folgenden Sicherungsmittel sind in der Regel nur in (Rangier-)Bahnhöfen vorhanden!

  Hemmschuh                                                                                                            Radvorleger
  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  [Hemmschuh]                                                                                                          [Radvorleger]
  Zum Anhalten und Festsetzen von Schienenfahrzeugen. Hemmschuhe werden nur auf die Schiene gelegt, nicht befestigt.   Radvorleger sind ausschließlich zur Sicherung stehender Fahrzeuge vorgesehen. Diese werden auf der Schiene befestigt.

Andere Gegenstände wie (Schotter-)Steine, Holzbalken und -keile, KFZ-Unterlegkeile u.ä. sind unggeignet und können sogar zum Entgleisen führen!

Anheben von Fahrzeugen

[Ansetzpunkt zum Anheben]

Schienenfahrzeuge sollten nur von ausgebildetem Personal angehoben werden!

-   Feuerwehr-Einsatzkräfte sollten das Fahrzeug nur teilweise (z.B. ein Drehgestell/Radsatz) aber nicht komplett anheben, da sonst weitere Gefahren entstehen.

-   Zuvor Fahrzeuggewicht aus der Fahrzeuganschrift ermitteln.

-   Ansetzpunkte zum Anheben (siehe Bild) verwenden. Ist dies nicht möglich, können geeignete Träger die nicht weiter als 1 Meter von der Achse entfernt sind als Ansetzpunkt verwendet werden.

    -   Hebekissen nicht unter der Achse ansetzen, da sich dort spitze Teile befinden.

    -   Beim Anheben an Ansetzpunkt oder Trägern muss das Fahrzeug erst aus den Federn gehoben werden. Die Federung kann fixiert werden, dies ist aber bauformanhängig.

Eindringen in Fahrzeuge

-   in der Regel kein hydraulisches Rettungsgerät erforderlich

-   Zugangsmöglichkeiten neben Türen und Fenster ggf. auch über die Stirnseiten und bei den Faltenbälgen

    -   Notausstiegsfenster sind durch roten Punkt gekennzeichnet. Durch Schlag mit spitzem Gegenstand auf den roten Punkt reißt das Fenster.

-   detailliertere Angaben sind in den Einsatzmerkblättern zu finden.

Kennzeichnung von Gefahrgut-Kesselwagen

Siehe Seite Eisenbahnkennzeichnung.

Fahrzeuganschriften

Die Fahrzeuganschriften sind an der Längsseite der Wagen zu finden. Bestandteile sind inbesondere:

-   Eigentumskennzeichnung

-   Gewichte und Längenangaben

-   Ansetzpunkt zum Anheben

Triebfahrzeug- und Wagennummern

Für Trieb- und Reisefahrzeuge erklärt auf der Seite Einsatzmerkblätter.

[Wagennummer Güterwagen]

Bei Güterwagen wird die Wagennummer wie auf dem Bild gezeigt von oben nach unten abgelesen. Der hier gezeigte Wagen hat also die Nummer

    23 56 2275 108 - 1

Anschriften an Reisezugwagen

[Anschrift an Reisezugwagen]

Im oberen linken Feld ist das Leergewicht, im oberen rechten Feld das Gesamtgewicht (mit Passagieren) angegeben.

Die untere Zeile gibt die Sitzplätze an, ggf. können diese in 1. und 2. Klasse unterteilt sein.
Stehplätze werden nicht angegeben.

Anschriften an Güterwagen

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Symbol                                        Bedeutung
  --------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------
  [Länge über Puffer]                           Länge über Puffer

  [Eigenmasse (Leergewicht)]                    Eigenmasse (Leergewicht)
  alternativ:                                   alternativ:
  [Eigenmasse (Leergewicht) mit Bremsgewicht]   Eigenmasse (Leergewicht, obere Zeile) mit Bremsgewicht (untere Zeile)

  [Ladelänge]                                   Ladelänge

  [Bodenfläche]                                 Bodenfläche

  [Laderaum]                                    Laderaum

  [Fassungsraum von Behälterwagen]              Fassungsraum von Behälterwagen

  [Anschrift Abstände]                          Zeichen für den Abstand zwischen den:
                                                - Endradsätzen in Drehgestellen
                                                - Einradsätzen von Wagen ohne Drehgestellen
                                                - Drehzapfen von Drehgestellwagen

  [Lastgrenzenraster für Güterwagen]            Lastgrenzenraster für Güterwagen
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im Gegensatz zu Reisezugwagen wird bei Güterwagen kein Gesamtgewicht angegeben. Um dieses zur erhalten müssen die Angaben für Leergewicht und Zuladung miteinander addiert werden.

Die Zuladung kann aus dem Lastgrenzenraster ermittelt werden; hier ist die maximale Zuladung nach Streckenkategorie (A, B, C, …) angegeben. Da die Streckenkategorie vor Ort nicht ermittelt werden kann, muss immer der höchste Wert angenommen werden.

Aus den obigen Beispielangaben lässt sich also folgendes Maximalgewicht berechnen:
Eigenmasse von 19,78t + max. Zuladung von 65,6t = 85,38t

Weblinks

-   Internetseite der Deutschen Bahn zum Notfallmanagement

Quellenangabe

-   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG, Nutzung für nichtkommerzielle Zwecke im Impressum gestattet. Folgende Bilder wurden dem Leitfaden entnommen und unterliegen daher dem Copyright bzw. der Nutzungslizenz der DB:

    -   Kennzeichnung Feststellbremse

    -   Ansetzpunkt zum Anheben

    -   Bodenbedienbare Feststellbremse

    -   Feststellbremsrad

    -   Hemmschuh

    -   Kontrollfenster für Scheibenbremse

    -   Luftabsperrhahn

    -   Radvorleger

    -   Spindel-Feststellbremse

-   Schulung bei der S-Bahn Berlin im Rahmen des B4-Lehrgangs 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   vfdb-Merkblatt: Gefahrenabwehr im Bereich von öffentlichen Eisenbahnen - insbesondere Gefahrguteinsätze

-   Foto Wagennummer Güterwagen (vor Aufnahme ins Einsatzleiterwiki zugeschnitten und bearbeitet): veröffentlicht vom Wikipedia-User Ketamin unter Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany

Stichwörter

Eisenbahn, Bahn, Eisenbahn-Unfall, Eisenbahnunfall, Bahn-Unfall, Bahnunfall

Eisenbahnunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/bahn/strassenbahnunfall.html -->

Straßenbahnunfall

 

Die Aussagen auf dieser Seite sind sehr allgemein gehalten, da das Vorgehen stark von den örtlichen Regelungen abhängig sein kann!

Bei einem Brand, siehe Straßenbahnbrand für weitere Informationen.

Bei Verkehrsunfällen mit Straßenfahrzeugen siehe auch Verkehrsunfall

Maßnahmen

-   Fahrbetrieb über Verkehrsunternehmen (Notfallmanager) einstellen lassen

-   Mindestabstand zum Fahrdraht einhalten (1 m bei bis zu 1.500 V Gleichspannung), nicht vor Erdung auf das Dach steigen

-   Stromabnehmer absenken (lassen)

-   Absicherung der Einsatzstelle; Gleise und Straße

-   Trennschalter an den Stromversorgungsmasten betätigen und Fahrdraht erden (Diese Maßnahmen dürfen je nach örtlicher Regelung ggf. nur durch das Verkehrsunternehmen durchgeführt werden)

-   evtl. Auslösung MANV

zusätzlich: bei abgerissenem Fahrdraht

-   Mindestabstand auch hier 1 m (kein Spannungstrichter bei Niederspannung)

-   Wenn der Fahrdraht auf einem Fahrzeug liegt, keine Annäherung, bis der Fahrdraht geerdet ist; Fahrzeuginsassen nicht aussteigen lassen

besondere Gefahren

-   je nach Witterung langer Bremsweg

-   kaum hörbare Fahrgeräusche

-   Fahrspannung meist zwischen 500 und 750 Volt Gleichspannung (abhängig von Betreiber)

-   Große Anzahl an Fahrgästen

weitere Hinweise

-   auf Presseanfragen vorbereiten

-   evtl. Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Trambahn, Tramway, Tram

Eisenbahnunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/bahn/person_unter_zug.html -->

Person unter Zug

 

siehe auch Eisenbahnunfall für weitere Maßnahmen

Maßnahmen

-   Ort der Unfallstelle feststellen und markieren

-   Einsatzstelle im Bahnhof: Räumung des Bahnsteigs, sofern nicht bereits von Polizei durchgeführt

-   Versorgung

    -   Kontaktaufnahme zur verunfallten Person

    -   Versuch zum Patienten ins Gleisbett vorzudringen (sicherer Zugang, z.B. über Steckleiter)

    -   Lebensrettende Sofortmaßnahmen möglichst durch Rettungsdienst

    -   Betreuung Triebfahrzeugführer

-   Befreien

    -   Maßnahmen mit Betreiber abstimmen

    -   ggf. Nutzung einer Schleifkorbtrage hilfreich

    -   bei Einklemmung der Person zwischen Bahnsteig und Wagenkasten lässt sich der Spalt durch Hebekissen vergrößern

-   Behandlung der Unfallstelle als Tatort!

-   PSNV für Unverletzte/Augenzeugen, ggf. auch rettungsdienstliche Versorgung für diese nötig

-   bei Tod der verunfallten Person:

    -   Todesfeststellung immer nur durch Notarzt

    -   Leiche abdecken um Einsatzkräfte und Passanten vor dem Anblick zu schützen

    -   Bergung der Person nur nach Rücksprache mit Polizei und Notfallmanager

zu treffende Maßnahmen bei Eisenbahneinsätzen allgemein

-   Kontaktaufnahme mit Verantwortlichen des Betreibers (z.B. DB-Notfallmanager)

-   Fahrzeugaufstellung: Zufahrt und Aufstellfläche unmittelbar am Unfallort für Sonderfahrzeuge (Rüstwagen, Kran, etc.) freihalten

-   Bildung von Einsatzabschnitten, Bereitstellungsraum festlegen

-   Fahrbetrieb einstellen (ggf. Nothaltesignalschalter betätigen sofern vorhanden). Betreten des Gefahrenbereichs an Gleisen erst nachdem Fahrbetrieb eingestellt wurde!

-   Abstände zu spannungsführenden Teilen halten. Lageabhängig Bahnerdung (Fahrspannung abschalten, Erden und Kurzschließen) durchführen.

-   Schienenfahrzeuge gegen Bewegung sichern. Bis zum sicheren Festsetzen nur von der Seite nähern.

-   Einsatzmerkblatt von Triebfahrzeug und ggf. Waggons zur Rate ziehen.

-   Erkundung der Lage im Zug

    -   evtl. Verletzte durch Notbremsung

    -   ggf. Betreuung der Fahrgäste

    -   besonders im Sommer/Winter: Heizung/Klimaanlage funktioniert nicht bei abgeschalteter Fahrspannung

-   Zugpersonal und örtliche Mitarbeiter (z.B. in Bahnhöfen) bzw. deren Fachauskünfte nutzen. Diese auf keinen Fall gehen lassen bis der Notfallmanager vor Ort ist.

-   Züge sollten nur von unterwiesenen Fachkräften getrennt werden!

-   ETCS-System von Triebfahrzeugführer/Notfallmanager ausschalten lassen, wenn unter dem Fahrzeug gearbeitet werden muss

-   Fahrzeuge keinesfalls in Gleisbereichen aufstellen, auch nicht auf Bahnübergängen. Bei der Fahrzeugaufstellung auch auf Oberleitungen achten!

-   Weichen deaktivieren?

besondere Gefahren

-   hohe Geschwindigkeiten bis 300 km/h: Sog- und Zugkräfte die Menschen und Gegenstände ins Gleis ziehen können, Bremswege bis 3 km

-   Eisenbahnfahrzeuge sind aufgrund des niedrigen Geräuschpegels nur schwer wahrzunehmen, selbst bei Güterzügen

-   Elektromagnetische Strahlung unterhalb des Triebfahrzeugs möglich, wenn mit ETCS ausgestattet

-   Oberleitungsspannung: 15 kV bei 16,7 Hz

-   Quetschgefahr an Weichen

 

weitere Hinweise

-   Der Lokführer darf nach einem Personenunfall nicht mehr weiterfahren und sollte betreut werden, da ggf. auch verzögert ein Schockzustand eintreten kann.

Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen

Sind die Bremsen gelöst, kann ein Zug mit nur wenigen Einsatzkräften angeschoben werden. Ein Anhalten per Hand ist jedoch nicht möglich und muss mit der Zugbremse geschehen. Diese ist aber ggf. nicht mehr funktionsfähig wenn die Spannung abgeschaltet und die Druckluftbremse entlüftet wurde. Daher darf die Bremse nur in Absprache mit dem Bahnpersonal gelöst werden.

Schon ein Gefälle von 1 Promille (1 Meter Geländeabfall auf 1.000 Metern Strecke) sorgt dafür, dass sich der Zug (ohne funktionierende Bremse) unaufhaltsam in Bewegung setzt.

Getroffene Sicherungsmaßnahmen müssen dem Notfallmanager beim Eintreffen sofort mitgeteilt werden!

Kontrolle der Bremsen

[Sichtfenster Scheibenbremse]

Bei der Bahn werden Klotz- und Scheibenbremsen eingesetzt.

Ob eine Klotzbremse am Rad angelegt und somit der Wagen gebremst ist lässt sich direkt feststellen.

Bei Scheibenbremsen lässt sich dies durch ein Sichtfenster nachvollziehen:

-   rot: Bremse angelegt

-   grün: Bremse gelöst

Im hier gezeigten Bild ist die Scheibenbremse angelegt.

Nutzung der Betriebsbremse

[Luftabsperrhahn]

In der Regel wird die Betriebsbremse vom Führerstand aus betätigt. Diese wirkt auf alle Bremsen des Zugs und ist vorerst ausreichend für den Einsatz.

Im Einsatzfall kann bei Zügen ohne automatische Kupplung (also nicht z.B. S-Bahn, ICE) auch an der Zugspitze und am Zugende die Hauptluftleitung geöffnet werden. Dazu den Schlauch festhalten und den Luftabsperrhahn (siehe Foto) öffnen. Bis zur kompletten Entlüftung können mehrere Minuten vergehen.

Feststellbremse

[Anschrift Feststellbremse]

Alle Reisezugwagen, Triebfahrzeuge und viele Güterwagen haben Feststellbremsen.

Diese sind mit der auf dem Bild gezeigten Anschrift gekennzeichnet.

bei Triebfahrzeugen und Reisezugwagen

[Feststellbremsrad]

Feststellbremsen von Triebfahrzeuge und Reisezugwagen werden durch ein Feststellbremsrad betätigt. Dieses gibt es nur auf einer Seite in Lok bzw. Wagen.

bei Güterwagen

  -------------------------- -----------------
  [bodenbedienbare Bremse]   [Spindelbremse]
  -------------------------- -----------------

Güterwagen können über bodenbedienbare Bremsen oder über Spindelbremsen verfügen.

Sicherungsmittel

Die folgenden Sicherungsmittel sind in der Regel nur in (Rangier-)Bahnhöfen vorhanden!

  Hemmschuh                                                                                                            Radvorleger
  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  [Hemmschuh]                                                                                                          [Radvorleger]
  Zum Anhalten und Festsetzen von Schienenfahrzeugen. Hemmschuhe werden nur auf die Schiene gelegt, nicht befestigt.   Radvorleger sind ausschließlich zur Sicherung stehender Fahrzeuge vorgesehen. Diese werden auf der Schiene befestigt.

Andere Gegenstände wie (Schotter-)Steine, Holzbalken und -keile, KFZ-Unterlegkeile u.ä. sind unggeignet und können sogar zum Entgleisen führen!

 

Anheben von Fahrzeugen

[Ansetzpunkt zum Anheben]

Schienenfahrzeuge sollten nur von ausgebildetem Personal angehoben werden!

-   Feuerwehr-Einsatzkräfte sollten das Fahrzeug nur teilweise (z.B. ein Drehgestell/Radsatz) aber nicht komplett anheben, da sonst weitere Gefahren entstehen.

-   Zuvor Fahrzeuggewicht aus der Fahrzeuganschrift ermitteln.

-   Ansetzpunkte zum Anheben (siehe Bild) verwenden. Ist dies nicht möglich, können geeignete Träger die nicht weiter als 1 Meter von der Achse entfernt sind als Ansetzpunkt verwendet werden.

    -   Hebekissen nicht unter der Achse ansetzen, da sich dort spitze Teile befinden.

    -   Beim Anheben an Ansetzpunkt oder Trägern muss das Fahrzeug erst aus den Federn gehoben werden. Die Federung kann fixiert werden, dies ist aber bauformanhängig.

 

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG, Nutzung für nichtkommerzielle Zwecke im Impressum gestattet. Folgende Bilder wurden dem Leitfaden entnommen und unterliegen daher dem Copyright bzw. der Nutzungslizenz der DB:

    -   Kennzeichnung Feststellbremse

    -   Ansetzpunkt zum Anheben

    -   Bodenbedienbare Feststellbremse

    -   Feststellbremsrad

    -   Hemmschuh

    -   Kontrollfenster für Scheibenbremse

    -   Luftabsperrhahn

    -   Radvorleger

    -   Spindel-Feststellbremse

Stichwörter

Bahn, S-Bahn, Suizid, Selbstmord

Eisenbahnunfall

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ETCS-Antennen (Eisenbahn)

 

Maßnahmen

-   Aufenthalt unter Schienenfahrzeugen nur, wenn unbedingt erforderlich!

-   Vor der Arbeit unter einem Schienenfahrzeug klären, ob dieses mit ETCS ausgerüstet ist. Grundsätzlich davon ausgehen, dass ETCS vorhanden und aktiv ist.
    Alle ICE-Baureihen sind mit ETCS ausgerüstet!

-   wenn System vorhanden: ETCS im Führerstand durch Triebfahrzeugführer ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern lassen, bevor unter dem Zug gearbeitet wird.

-   ETCS muss an allen Führerständen abgeschaltet werden!

-   Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten, solange System aktiv.

-   Personen mit Herzschrittmachern oder Schwangere sollten Annäherung bei aktivem System vermeiden.

Auf den Eisenbahn-Einsatzmerkblättern sind die Antennen oft weder grafisch dargestellt, noch im beschreibenden Text erwähnt!

besondere Gefahren

-   Gesundheitsgefahr durch elektromagnetisches Feld, insbesondere im Kopf-Bereich (Hirn)

-   Antenne und Warn-Kennzeichnung schlecht erkennbar

-   auch bei stromlosem Fahrzeug kann die Antenne aktiv sein

-   Elektronische Geräte wie Smartphones, Funkgeräte oder Speichermedien wie Chipkarten können bei längerer Bestrahlung beschädigt werden

weitere Hinweise

Bei European Train Control System (ETCS, deutsch Europäisches Zugbeeinflussungssystem) handelt es sich um Kontroll- und Steuerungssysteme für den Eisenbahnbetrieb.

Alle ICE-Baureihen sind mit ETCS ausgerüstet, bei anderen Zügen ist dies nicht einheitlich. Sowohl Personenzüge, als auch Güterzüge können mit ETCS ausgerüstet sein.

Die Antenne am Schienenfahrzeug sendet und empfängt im aktivierten Zustand Daten in Form von Mikrowellenstrahlung, welche für Personen direkt unter der Antenne gesundheitsschädlich ist. Die Antenne ist dauerhaft eingeschaltet. Sie strahlt nur senkrecht nach unten.

Züge mit höheren Höchstgeschwindigkeit senden i.d.R. mit höherer Leistung als langsamere Fahrzeuge, die Gefährdung ist daher auch unterschiedlich.

Das Gegenstück („Balise“) auf dem Gleis ist ungefährlich.

[Piktogramm "Warnung vor elektromagnetischen Feldern"] Der direkte Gefahrenbereich ist durch ein Warnzeichen gekennzeichnet. Je nach Hersteller und Baureihe sieht die Antenne unterschiedlich aus und kann auch kaum erkennbar verdeckt eingebaut sein. Warnschilder können verschmutzt und damit schlecht sichtbar sein.

Da bei Arbeiten unter dem Fahrzeug i.d.R. nicht ausgeschlossen werden kann, dass man durch Unachtsamkeit o.ä. den Sicherheitsabstand unterschreitet, muss die Antenne grundsätzlich deaktiviert werden, bevor unter dem Schienenfahrzeug gearbeitet wird.

[ETCS-Antenne]Beispiel für eine ETCS-Antenne

[ETCS-Balise]ETCS-Balisen (ungefährliche Gegenstücke)

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlage „Eigensicherungshinweis Bahnbetrieb: Gefahren durch elektromagnetische Felder von ETCS-Eurobalisenantennen“, Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Neustrelitz | Kompetenzzentrum Bahnbetrieb, 2024

-   Rundschreiben „Eigensicherungshinweis im Zusammenhang von ETCS“, Bundespolizeidirektion München, 2024

-   Präsentation „Gefahrenhinweis ETCS Antenne“, Bundespolizei, 2024

-   Bild ETCS-Antenne: Petr Sporer auf cs.wikipedia, Lizenz CC BY-SA 3.0

-   Bild ETCS-Balise: bigbug21 derivative work: Guidod, Lizenz: CC BY-SA 2.5

Stichwörter

ECTS

Eisenbahnunfall

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Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG

 

Leitfaden Hilfeleistungseinsätze herunterladen / öffnen

Inhaltsverzeichnis

-   1 Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

-   2 Hilfeleistungseinsätze vorbereiten

    -   2.1 Bedeutung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    -   2.2 Betreiber des Schienenweges ermitteln

        -   2.2.1 Eisenbahnaufsichten

        -   2.2.2 Andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen

-   3 Gefahren aus dem Bahnbetrieb/ Verhalten im Gleisbereich

    -   3.1 Gefahren durch bewegte Eisenbahnfahrzeuge

    -   3.2 Verhalten im und am Gleis

    -   3.3 Gefahren aus der elektrischen Spannung

        -   3.2.1 Oberleitung

        -   3.2.2 Stromschiene der Gleichstrom-S-Bahn

-   4 Das Notfallmanagement Eisenbahnbetrieb der DB AG

    -   4.1 Fachberatung

        -   4.1.1 Der Notfallmanager

        -   4.1.2 Der Notdienst des Eisenbahnverkehrsunternehmens

        -   4.1.3 Weitere Fachberater

    -   4.2 Meldestellen

    -   4.3 Schutz

        -   4.3.1 Einstellung des Fahrbetriebs

        -   4.3.2 Wiederaufnahme des Fahrbetriebs

        -   4.3.3 Oberleitung ausschalten und bahnerden

        -   4.3.4 Die Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung für Tunnel

        -   4.3.5 Bahnerden durch Feuerwehren

    -   4.4 Einsatzunterstützung

        -   4.4.1 Kartenmaterial

        -   4.4.2 Orientierung am Ereignisort

        -   4.4.3 Einsatzmerkblätter für Schienenfahrzeuge

    -   4.5 Vorbereiten und Informieren

        -   4.5.1 Übungen

        -   4.5.2 Seminare zu Gefahrguteinsätzen

    -   4.6 Notfalltechnik

    -   4.7 Fahrzeugnummern

        -   4.7.1 Triebfahrzeuge

        -   4.7.2 Wagen

    -   4.8 Weitere Fahrzeuganschriften

    -   4.9 Anheben von Fahrzeugen

    -   4.10 Eindringen in Fahrzeuge

-   5 Einsätze mit Gefahrgut

    -   5.1 Information zur Ladung

    -   5.2 Kennzeichnung von Gefahrguttransporten

    -   5.3 Unterstützung durch TUIS

-   6 Örtliche Vorbereitungen

    -   6.1 Vorhandene Ausrüstung

        -   6.1.1 Transporthilfe

        -   6.2.2 Arbeitsplattform

    -   6.2 Anfahrmöglichkeiten

    -   6.3 Tunnelanlagen

        -   6.3.1 Betreten und Befahren des Tunnels

-   7 Einsatz am Schadensort

    -   7.1 Meldewege

    -   7.2 Maßnahmen am Schadensort

        -   7.2.1 Maßnahmen nach Eintreffen

        -   7.2.2 Besonderheiten bei Tunnelanlagen

        -   7.2.3 Gefahren an der Einsatzstelle

-   8 Vordrucke

    -   8.1 Bestätigungen der Notfallleitstelle

        -   8.1.1 Einstellung des Fahrbetriebs

        -   8.1.2 Ausschaltung der Oberleitung

    -   8.2 Dokumentation von Schutzmaßnahmen

    -   8.3 Kurzbedienungsanleitung Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung

-   9 Tipps für Einsatzplanung und Einsatzverlauf

    -   9.1 Tipps für den Einsatzplaner

    -   9.2 Tipps für den Leitstellendisponenten

    -   9.3 Tipps für den Einsatzleiter

-   10 Nachwort

-   11 Wissenswertes im Internet

    -   11.1 Verzeichnis der Eisenbahninfrastrukturunternehmen

    -   11.2 Kontaktdaten zu Landeseisenbahnaufsichten

    -   11.3 TUIS

    -   11.4 Kartenmaterial

-   Stichwortverzeichnis

Version und Copyright

Stand: Ausgabe 2025

Letzte Überprüfung auf Aktualität: 02/2026

Der „Leitfaden Hilfeleistungseinsätze“ wurde von folgender Internetadresse bezogen: https://www.deutschebahn.com/de/hidden_notfallmanagement/notfallmanagement/leitfaden_hilfeleistung_cs-1198328

Alle Inhalte dieser Seite © DB AG. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Eisenbahnunfall

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Einsatzmerkblätter Bahn

 

-   Hinweise der DB für Fremdrettungskräfte

-   aktuelle Übersicht der Einsatzmerkblätter der DB

Hinweis: Es existieren einige Baureihen, die sehr unterschiedliche Nummern haben aber sich das gleiche Einsatzmerkblatt teilen.

Einige Einsatzmerkblätter sind innerhalb der Baureihe speziell nur für bestimmte Fahrzeuge gültig. Bei den betroffenen Fahrzeugen sind in der letzten Spalte jeweils die Baureihen-Nummern und die betroffenen anschließenden 3-stelligen laufenden Nummern (fett gekennzeichnet) benannt.

Ermittlung der Fahrzeugnummer

Triebfahrzeuge

[Ermittlung der Fahrzeugnummer von Triebfahrzeugen]

Reisezugwagen

[Ermittlung der Fahrzeugnummer von Reisezugwagen]

Elektrische Triebfahrzeuge

  Baureihe   Betreiber     Fahrzeugart        Hinweise
  ---------- ------------- ------------------ -------------------------------------------------------------------------
  101        DB            Lokomotive         
  102        DB            Lokomotive         Skoda-Lok
  103        DB            Lokomotive         
  110        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 110, 113, 115, 139, 140
  111        DB            Lokomotive         
  112        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 112, 114, 143
  113        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 110, 113, 115, 139, 140
  114        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 112, 114, 143
  115        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 110, 113, 115, 139, 140
  120        Train4Train   Lokomotive         Fa. Train4Train GmbH
  139        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 110, 113, 115, 139, 140
  140        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 110, 113, 115, 139, 140
  1427       BOBY          Triebzug           FLIRT 3-teilig, Bayerische
  1428       DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 429.1, 1428
  143        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 112, 114, 143
  1430       BOBY          Triebzug           FLIRT 6-teilig, Bayerische
  145        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 145, 146, 146.5, 185
  146        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 145, 146, 146.5, 185
  146.5      DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 145, 146, 146.5, 185
  1462       DB            Triebzug           Desiro HC
  1463       DB            Triebzug           Siemens Mireo
  147        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 147, 187
  151        DB            Lokomotive         
  152        DB            Lokomotive         
  155        DB            Lokomotive         
  180        DB            Lokomotive         
  181        DB            Lokomotive         
  182        DB            Lokomotive         
  185        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 145, 146, 146.5, 185
  186        DB            Lokomotive         
  187        DB            Lokomotive         Baugleiche Baureihen: 147, 187
  189        DB            Lokomotive         
  3442       DB            Triebzug           TALENT 2, Baden-Württemberg
  4010       DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 4010, 4110 (Stadler KISS Doppelstock)
  4110       DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 4010, 4110 (Stadler KISS Doppelstock)
  420        DB            Elektr. Triebzug   Baugleiche Baureihen: 420, 421 (S-Bahn), Wikipedia
  421        DB            Elektr. Triebzug   Baugleiche Baureihen: 420, 421 (S-Bahn), Wikipedia
  422        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 422, 432 (S-Bahn), Wikipedia
  423        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 423, 433 (S-Bahn), Wikipedia
  424        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 424, 425, 434, 435 (S-Bahn), Wikipedia
  425        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 424, 425, 434, 435 (S-Bahn), Wikipedia
  426        DB            Triebzug           S-Bahn, Wikipedia
  427        VIAS          Triebzug           427 149 bis 427 153
  428        VIAS          Triebzug           428 135 bis 428 148
  429        DB            Triebzug           
  429.1      DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 429.1, 1428
  430        DB            Triebzug           S-Bahn Frankfurt/M. + S-Bahn Stuttgart
  432        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 422, 432 (S-Bahn), Wikipedia
  433        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 423, 433 (S-Bahn), Wikipedia
  434        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 424, 425, 434, 435 (S-Bahn), Wikipedia
  435        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 424, 425, 434, 435 (S-Bahn), Wikipedia
  440        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 440, 441
  441        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 440, 441
  442        DB            Triebzug           
  445        DB            Triebwagen         Baugleiche Baureihen: 445, 446, Dosto 2010, DB Regio AG
  445.1      DB            Triebzug           Doppelstocktriebzug DB Regio
  446        DB            Triebwagen         Baugleiche Baureihen: 445, 446, Dosto 2010, DB Regio AG
  4462       DB            Triebzug           Siemens Desiro
  463        DB            Triebzug           Mireo
  470        DB            Triebzug           S-Bahn Hamburg; BR ET470, Wikipedia
  471        DB            Triebzug           S-Bahn Hamburg; BR ET471, Wikipedia
  472        DB            Triebzug           S-Bahn Hamburg, Wikipedia
  474        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 474, 874 (S-Bahn Hamburg), Wikipedia
  480        DB            Triebzug           S-Bahn Berlin, Wikipedia
  481        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 481, 482 (S-Bahn Berlin), Wikipedia
  482        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 481, 482 (S-Bahn Berlin), Wikipedia
  483        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 483, 484 (S-Bahn Berlin), Wikipedia
  484        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 483, 484 (S-Bahn Berlin), Wikipedia
  488        DB            Triebzug           Panorama-S-Bahn (S-Bahn Berlin), Wikipedia
  490        DB            Triebzug           S-Bahn Hamburg, Wikipedia
  501        SBB           Triebzug           EC250, „Giruno„
  526        SBB           Triebzug           Thurbo Regionalbahn, SBB AG
  531        SBB           Triebzug           Baugleiche Baureihen: 531, 533
  533        SBB           Triebzug           Baugleiche Baureihen: 531, 533
  6442       BTH           Triebzug           Talent 3 Plus
  8442       BTH           Triebzug           Talent 3
  874        DB            Triebzug           Baugleiche Baureihen: 474, 874 (S-Bahn Hamburg), Wikipedia
  E94        IGSee         Lokomotive         E94 088, „Krokodil“
  Re 420     Trans Rail    Lokomotive         Baugleiche Baureihen: Re 420, Re 421, Trans Rail AG, Schweiz, Wikipedia
  Re 421     Trans Rail    Lokomotive         Baugleiche Baureihen: Re 420, Re 421, Trans Rail AG, Schweiz, Wikipedia
  Re 620     Trans Rail    Lokomotive         

Verbrennungs-Triebfahrzeuge

  Baureihe   Betreiber   Fahrzeugart                 Hinweise
  ---------- ----------- --------------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  0650       Vossloh     Lokomotive                  Vossloh G6, Baureihe 0650
  105        PKP         Triebwagen                  
  203        DB          Lokomotive                  
  204        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  212        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  212.1      DB          Lokomotive                  nur gültig für DB Fahrwegdienste GmbH
  213        FME         Diesel-Lokomotive           historisch, „V100„ Baureihe 213, nur 213 339
  215        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  216        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  217        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  218        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  225        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  226        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  232        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 232, 233, 234, 241
  233        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 232, 233, 234, 241
  234        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 232, 233, 234, 241
  241        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 232, 233, 234, 241
  245        DB          Lokomotive                  
  246        DB          Lokomotive                  
  247        DB          Lokomotive                  
  260        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 260, 261
  261        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 260, 261
  2648       HEB         Triebzug                    Coradia
  265        DB          Lokomotive                  
  275        RHB         Lokomotive                  RBH Logistic GmbH
  290        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  291        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  294        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  295        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  298        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 204, 212, 290, 291, 294, 295, 298
  309.5      DLHBS       Lokomotive                  Traditionsgemeinschaft 50 3708-0 e.V.
  322        FME         Diesel-Lokomotive           historisch, „Köf II“ / Baureihen 322/323, jedoch nur 322 147 und 322 614 sowie 323 016, 323 733 und 323 958
  323        FME         Diesel-Lokomotive           historisch, „Köf II„ / Baureihen 322/323, jedoch nur 322 147 und 322 614 sowie 323 016, 323 733 und 323 958
  332        FME         Diesel-Lokomotive           historisch, „Köf III“ / Baureihe 332, jedoch nur 332 271
  333        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 333, 335, 399
  335        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 333, 335, 399
  345        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  345        FME         Lokomotive                  historisch, V60D„ Baureihe 345
  346        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  347        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  362        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  363        DB          Lokomotive                  Nur DB Fahrwegdienste
  363        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  364        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  365        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 345, 346, 347, 362, 363, 364, 365
  399        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 333, 335, 399
  609        BOBY        Triebzug                    Integral, Bayerische Oberlandbahn
  610        DB          Triebzug                    
  611        DB          Triebzug                    
  612        DB          Triebzug                    
  614        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 614, 914
  620        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 620, 621, 622, Wikipedia
  621        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 620, 621, 622, Wikipedia
  622        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 620, 621, 622, Wikipedia
  623        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 623, 648 (Baureihe 623 ist auf dem Einsatzmerkblatt nicht angegeben!), Wikipedia
  624        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 624, 634, Wikipedia
  628        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 628, 629, 928, Wikipedia
  629        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 628, 629, 928, Wikipedia
  632        DB          Triebzug                    PESA LINK II (zweiteilig)
  633        DB          Triebzug                    PESA LINK III (dreiteilig)
  634        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 624, 634, Wikipedia
  640        DB          Triebwagen                  
  641        DB          Triebwagen                  Classic
  642        DB          Triebzug                    Desiro
  643        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 643, 943, Wikipedia
  644        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 644, 944, Wikipedia
  646        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 646, 946, Wikipedia
  648        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 623, 648 (Baureihe 623 ist auf dem Einsatzmerkblatt nicht angegeben!), Wikipedia
  650        DB          Triebwagen                  LINT 41
  672        DB          Triebwagen                  672
  703.1      DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   Instandhaltungsfahrzeug für Oberleitungsanlagen
  708.3      DB          Arbeits-/ Sonderfahrzeug    Instandhaltungsfahrzeug für Oberleitungsanlagen
  711.1      DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   (9980 9136 001-1 bis 007-8) Instandhaltung Oberleitung (TVT)
  714        DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   DB Netz, Rettungszuglok
  714.1      DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   DB Netz, neue Rettungszuglok
  716        DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   716, Schneeschleuder, selbstfahrend
  719        DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   719 001-0, 720 001-7 und 719 501-9 DB Netz Schienenprüfzug 2
  741        DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   DB Netz, Gleisarbeitsfahrzeug, Wikipedia
  741.0      DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   Gleisarbeitsfahrzeug SKL 26
  742        DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   DB Netz, Gleisarbeitsfahrzeug, Wikipedia
  744.0      DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   Gleisarbeitsfahrzeug (Bamowag)
  745.0      DB          Arbeits-/ Sonderfahrzeug    Gleisarbeitsfahrzeug
  748.0      DB          Neben-/ Spezialfahrzeug     748.0, Unimog U423 2Wege–Gleisarbeitsfahrzeug
  753        DB          Arbeits- / Sonderfahrzeug   753.1/753.2 / 753.3 (alt: BR 831/832/833) Schneeschleuder, nicht selbstfahrend
  753        DB          Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: 215, 216, 217, 218, 225, 226, 753
  772        DB          Triebwagen                  772
  914        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 614, 914
  928        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 628, 629, 928, Wikipedia
  943        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 643, 943, Wikipedia
  944        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 644, 944, Wikipedia
  946        DB          Triebzug                    Baugleiche Baureihen: 646, 946, Wikipedia
  DSB-IC3    DSB         Dieseltriebzug              
  ROTRAC     DB          Nebenfahrzeug               DB Cargo Rangierfahrzeug, Zweiwegefahrzeug
  V118       SEL         Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: V118, V119 (KM1200 BB, Schlünß Eisenbahnlogistik), Wikipedia
  V119       SEL         Lokomotive                  Baugleiche Baureihen: V118, V119 (KM1200 BB, Schlünß Eisenbahnlogistik)

ICE/TGV Triebzüge

  Baureihe   Betreiber   Fahrzeugart   Hinweise
  ---------- ----------- ------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  310        SNCF        Triebzug      TGV der Société Nationale des Chemins de fer Français (SNCF)
  401        DB          Triebzug      ICE 1, Wikipedia
  402        DB          Triebzug      ICE 2, Wikipedia
  403        DB          Triebzug      ICE 3, Wikipedia
  406        DB          Triebzug      ICE 3 Mehrsystemtriebzug, Wikipedia
  407        DB          Triebzug      ICE 3 „velaro“, Wikipedia
  408        DB          Triebzug      ICE 3 „neo“, Wikipedia
  411        DB          Triebzug      ICE T / Baureihe 411 (7-teiliger Triebzug), Wikipedia
  412        DB          Triebzug      ICE 4 als 7-Teiliger Triebzug, Wikipedia
  412        DB          Triebzug      ICE 4 als 12 und 13-Teiliger Triebzug, Wikipedia
  415        DB          Triebzug      ICE T / Baureihe 415 (5-teiliger Triebzug), Wikipedia
  891        DB          Wagenzug      17-teiliger ICE-Wagenzug (Hersteller Talgo), separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!, Wikipedia
  892        DB          Wagenzug      17-teiliger ICE-Wagenzug (Hersteller Talgo), separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!, Wikipedia
  893        DB          Wagenzug      17-teiliger ICE-Wagenzug (Hersteller Talgo), separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!, Wikipedia
  894        DB          Wagenzug      17-teiliger ICE-Wagenzug (Hersteller Talgo), separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!, Wikipedia
  895        DB          Wagenzug      17-teiliger ICE-Wagenzug (Hersteller Talgo), separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!, Wikipedia
  896        DB          Wagenzug      17-teiliger ICE-Wagenzug (Hersteller Talgo), separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!, Wikipedia

Hybrid-Triebfahrzeuge

  Baureihe   Betreiber    Fahrzeugart                Hinweise
  ---------- ------------ -------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------
  1004.0     DB           Lokomotive                 Für Einsatz S-Bahn Hamburg; Hybrid-Antrieb (Diesel + elektrisch mit Seitenstromabnehmer)
  1004.5     DB           Lokomotive                 DB Hybrid-Antrieb (Diesel + elektrisch mit 750V Gleichstrom-Seitenstromabnehmer)
  1094       DB           Lokomotive                 Nur 1094-001-7 und 1094-002-5
  2826       NAH.SH       Triebzug                   Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH
  554        TLS          Triebzug                   Brennstoffzellen-Batterie-Hybrid
  563        NEB          Triebzug                   Brennstoffzellen-Batterie-Hybrid, Niederbarnimer Eisenbahn (NEB)
  563        NEB          Triebzug                   Elektrisch-Elektrisch (Oberleitung – Batterie), Niederbarnimer Eisenbahn (NEB)
  642        DB           Triebzug                   Elektrisch-Elektrisch (Oberleitung - Batterie) nur 642 129 und 642 629
  654        ALHB         Triebzug                   Brennstoffzellen-Batterie
  Am 841     Trans Rail   Lokomotive                 Hybrid-Antrieb Diesel-Elektrisch, Trans Rail AG, Schweiz
  DE75 BB    VOS          Diesel-Hybrid-Lokomotive   Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück mbH, Wikipedia

Dampflokomotive

  Baureihe   Betreiber   Fahrzeugart   Hinweise
  ---------- ----------- ------------- ---------------------------------------
  52.80      FME         Lokomotive    Nur BR 52 8195
  95         DLHBS       Lokomotive    Traditionsgemeinschaft 50 3708-0 e.V.

Reisezug- und Personenwagen

  Baureihe                      Betreiber   Fahrzeugart           Hinweise
  ----------------------------- ----------- --------------------- --------------------------------------------------------------------------------
  BA Dienst DLHBS               DLHBS       Mess-/ Begleitwagen   Traditionsgemeinschaft 50 3708-0 e.V.
  BA RB8DE SJ                   SJ          Reisezugwagen         Bistrowagen der Schwedischen Bahn SJ, ehem. InterRegio Bistro DB AG
  CD 182                        CD          Reisezugwagen         Siemens Comfort-Jet; 6-9-teilig mit Steuerwagen; Lok mit eigenem EMB
  DB 770_790                    DB          Doppelstockwagen      Steuerwagen BA 770.0, Mittelwagen BA 790.0 und Endwagen BA 790.1 (NIM-Express)
  DB Autozug 132                DB          Reisezugwagen         Speisewagen Bauart 132
  DB Autozug 138                DB          Reisezugwagen         Speisewagen Bauart 138
  DB Autozug 173                DB          Reisezugwagen         Schlafwagen Bauart 173
  DB Autozug 236                DB          Reisezugwagen         Sitzwagen Bauart 236_V2
  DB Autozug 248                DB          Reisezugwagen         Liegewagen Bauart 248_V2
  DB Autozug 249                DB          Reisezugwagen         Liegewagen Bauart 249
  DB Autozug 874                DB          Reisezugwagen         Halbgepäck-Liegewagen Bauart 874 V2
  DB ST Messwagen 312_313_316   DB          Messwagen             BA 312, 313 und 316, DB Systemtechnik
  DB Steuerwagen Do2010         DB          Doppelstockwagen      Steuerwagen, Dosto 2010 DB Fernverkehr AG
  DB Wagen D                    DB          Reisezugwagen         Doppelstockwagen
  DB Wagen MBW                  DB          Reisezugwagen         Begleitwagen für Sonderverkehre Bauart 240.0
  DB Wagen hoch Do2010          DB          Doppelstockwagen      Mittelwagen Hocheinstieg, Dosto 2010 DB Regio AG, DB Fernverkehr AG
  DB Wagen tief Do2010          DB          Doppelstockwagen      Mittelwagen Tiefeinstieg, Dosto 2010 DB Regio AG
  FME Mitropa 2556              FME         Reisezugwagen         Historischer Speisewagen „Mitropa„ WRge, Wagengattungsnummer 2556
  FME Schnellzug-wagen 307      FME         Reisezugwagen         Historischer „Schnellzugwagen“
  FME Umbau-wagen 504_514       FME         Reisezugwagen         Historischer Umbauwagen 4-achsig„, Bauart 504 (AByg) und 514 (Byg)
  FME Umbau-wagen 532           FME         Reisezugwagen         Historischer Halbgepäckwagen“, Umbauwagen 4-achsig„
  FME Umbau-wagen 761           FME         Reisezugwagen         Historischer Umbauwagen 3-achsig“, Bauart 761 (B3yg)
  FME Wagen 480                 FME         Reisezugwagen         Historischer Wohn-Schlafwagen„, 3-achsig“, Bauart 480 (X3yg)
  HŽ-PP_Bc                      HZ-PP       Reisezugwagen         in Kooperation DB Fernverkehr AG
  IGSee Wagen Bi                IGSee       Reisezugwagen         Historische „Donnerbüchse„, Bi, Ci, Ai, ABi usw.
  IGSee Wagen Bye               IGSee       Reisezugwagen         Historischer Eilzugwagen“ Bye bzw. ABye
  InterCity 2                   DB          Reisezugwagen         separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!
  Married-Pair                  DB          Reisezugwagen         Hamburg-Westerland, separates Einsatzmerkblatt für Lokomotive beachten!
  ÖBB 80-90                     ÖBB         Reisezugwagen         railjet, 7-teilig

Quellen und Copyright

Letzte Überprüfung auf Aktualität: 22.06.2026 21:18

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Stichwörter

Einsatzmerkblatt Einsatzmerkblätter Eisenbahn-Merkblatt Eisenbahn-Merkblätter Rettungsdatenblatt Eisenbahnmerkblatt Eisenbahnmerkblätter Rettungsdatenblatt Rettungsdatenblätter

Eisenbahnunfall

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<!-- Seite: technische_hilfe/tierrettung/hunde.html -->

Hunde

 

Maßnahmen

-   nicht direkt in die Augen schauen

-   angekettete Hunde nicht berühren

-   von der Seite annähern

-   vor den Hund hinknien, an Hand schnuppern lassen

-   möglichst nicht streicheln

-   Falls Halsband angelegt, kann an diesem geführt werden (ggf. Schlauchhalter als Hundeleine benutzen)

-   können am Besten mit Leckerli gelockt werden

-   dem Hund nichts wegnehmen, er schnappt nach

bei aggressiven Hunden

-   mit festem Stand stehen bleiben, nicht weglaufen

-   Laut und mit fester Stimme „Nein“/„aus“ rufen

-   Hundeführer der Polizei nachfordern

besondere Gefahren

-   Hunde beißen, Kampfhunde verbeißen sich

-   Verteidigung von Besitzer und Revier (Haus, Garten, Auto, …)

-   Übertragung von Krankheiten (Tollwut, Würmer, Fuchsbandwurm, Flöhe)

weitere Hinweise

Durch folgende Merkmale können auf das Verhalten Rückschlüsse gezogen werden:

-   Ohren flach nach hinten angelegt, Schwanz zwischen den Beinen, rührt sich nicht vom Fleck → ängstlich
    kleine Hunde auf den Arm nehmen, große Hunde mittels einer Unterlage (z.B. Decke) transportieren

-   Ohren steil nach hinten, Schwanz in einer Linie mit dem Rücken → aggressiv
    dominant auftreten, mit fester aber beruhigender Stimme sprechen, nachdem der Hund Vertrauen fasst weiter wie bei ängstlich

-   Ohren steil nach vorne, Schwanz nach oben → sehr aggressiv
    Decke auf den Hund werfen und direkt festhalten, danach schnell in Transportkiste sperren ohne den Hund loszulassen

Weblinks

-   Erste Hilfe beim Hund

Quellenangabe

-   Dienstbehelf Tierrettung, Klaus-Dieter Schellauf, BF Graz

-   Abschnittsarbeit Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Abschnittsarbeit Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Modulare Truppausbildung: Einheiten im Hilfeleistungseinsatz, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Stichwörter

Hund, Hündin

Tierrettung

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<!-- Seite: technische_hilfe/tierrettung/start.html -->

Tierrettung

 

Die Zuständigkeit der Feuerwehr liegt beim Retten von Tieren aus Notlagen und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, nicht aber beim Einfangen von Tieren!

Eigentümer von Tieren sind verpflichtet, Gefahren die für oder durch ihr Tier entstehen, selbst zu beseitigen. Nur wenn der Eigentümer dies nicht selbst schafft wird die Feuerwehr tätig.

Hinweise zu den jeweiligen Tierarten sind in den einzelnen Artikeln zu finden.

Alle Seiten der Kategorie Tiere:

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| -   Eichenprozessionsspinner                                          |
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| -   Hunde                                                             |
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| -   Insekten                                                          |
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| -   Pferde und Rinder                                                 |
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| -   Tierkadaver                                                       |
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| -   Tierrettung                                                       |
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| -   Tierseuchen                                                       |
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Maßnahmen

-   Wenn keine Gefahr durch das Tier an sich ausgeht, dürfen in der Regel keine Sonderrechte bei der Fahrt zur Einsatzstelle in Anspruch genommen werden.
    Erfolgt die Anfahrt mit Sondersignal, so sollte dies schon in einigem Abstand zur Einsatzstelle ausgeschaltet werden um das Tier nicht weiter zu belasten

-   Nachalarmierung Polizei wenn noch nicht alarmiert um ggf. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden. Je nach Landesgesetzgebung ist die Polizei sowieso für Einsätze mit Tieren zuständig.

-   Vollständige Schutzausrüstung tragen um einen besseren Schutz gegen Bisse, Krallen, etc. zu haben (Stiefel, Feuerschutzkleidung, Handschuhe, Helm mit Visier)

-   Tierhalter darauf hinweisen, dass der Einsatz evtl. kostenpflichtig werden kann

-   Tierarzt hinzuziehen (ggf. Gabe von Beruhigungsmitteln, Begutachtung verletzter Tiere). Möglichst frühzeitig verständigen, da oft lange Anfahrtszeiten.

-   Vertraute Person des Tieres mit in die Arbeit einbinden / Ratschläge einholen. Gibt es Feuerwehrmitglieder (auch bei benachbarten Einheiten), die sich mit der Tierart auskennen und als „Fachberater“ vermitteln können?

-   Werden Tiere aus dem Stall getrieben, für sichere Unterbringung sorgen (z.B. Koppel). Tiere versuchen zurück in den Stall zu laufen!

-   Federvieh wird von Licht/Feuer angezogen!

-   Wird das Tier vermutlich unter Qualen sterben, so ist es durch den (Amts-) Tierarzt, Forstbeamten oder einen anderen Berechtigten, notfalls auch durch die Polizei, zu töten.
    Das Töten durch Feuerwehrangehörige ist untersagt, da diese nicht mit den notwendigen Techniken vertraut sind.

-   Nach Einsatzende (Hände-) Desinfektion, ggf. weitere Desinfektionsmaßnahmen

Haus- und Nutztiere

-   Nach der Befreiung Übergabe an den Eigentümer falls anwesend, ansonsten an zuständige Tiersammelstelle (z.B. Tierheim)

-   ggf. kann der Besitzer durch Kennzeichnungen wie z.B. die Hundemarke ausfindig gemacht werden

Wildtiere

-   Die Ursache für verletzte Wildtiere liegt meist in der Natur selbst, in die natürlichen Kreisläufe sollte bzw. braucht in diesen Fällen nicht eingegriffen werden. Ansonsten sind folgende Hinweise zu beachten:

-   Zuständigkeit: je nach Fundort:

    -   im Forst (Wald): Zuständigkeit beim Forstamt

    -   außerhalb des Forstes: Zuständigkeit bei Polizei und Feuerwehr

-   Kann sich das verletzte Wildtier (nach evtl. Befreiung) selbst in Sicherheit bringen, so ist eine Verfolgung des Tieres verboten!

-   Besteht der Verdacht auf Krankheiten wie z.B. Tollwut, ist der Amtstierarzt (Veterinäramt) zu verständigen!

    -   Bei Füchsen, verletzten oder toten Tieren in tollwutgefährdeten Gebieten ist der Amtstierarzt grundsätzlich zu verständigen!

    -   Sind Menschen in Kontakt mit tollwütigen Tieren gekommen, sollten sich diese in einer entsprechenden Klinik für Infektionskrankheiten vorstellen

exotische Tiere

z.B. Echsen, Schlangen, Lurche, Spinnen, Schildkröten, etc.

-   bei Verdacht auf Verstoß gegen Tierschutzgesetzte auf jeden Fall Polizei nachfordern!

-   ggf. Anforderung von fachkundigem Personal zum Einfangen des Tieres

-   Nach Befreiung / Einfangen Übergabe an Tierheim oder Zoo, davor sinnvollerweise mit diesen Rücksprache halten

besondere Gefahren

-   Nicht nur Wild-, sondern auch Haus- und Nutztiere sind in einer Notlage unberechenbar, selbst wenn der Eigentümer anwesend ist! Besondere Gefahr/Aggresivität besteht bei:

    -   wenn sich Tiere in der Paarungszeit befinden (insbesondere die männlichen)

    -   Herdentiere (z.B. Pferde, Rinder) sehen in Fremden einen Eindringling

    -   Muttertieren, wenn man den Jungen zu nahe kommt

-   Übertragen von Krankheiten (z.B. Tollwut - hier insbesondere Vorsicht bei sehr zutraulichen Tieren!)

-   gefährliche Körperteile von Tieren:

    -   Raubtiere: Gebiss, Pranken

    -   Schweine: Gebiss

    -   Huftiere: Hufe, Gebiss, Schlagen mit dem Kopf

    -   Vögel: Schnabel, Krallen

    -   Schlangen: Giftzähne

    -   Insekten: Stachel

-   Kosten für hinzugezogene Fachleute müssen von der Feuerwehr übernommen werden wenn kein Eigentümer ausfindig gemacht werden kann!

weitere Hinweise

-   für den improvisierten Tiertransport eignet sich z.B. ein (Umzugs-) Karton

-   Tierrettungseinsätze sind in der Regel für den Eigentümer kostenpflichtig. Daher sollten die Personalien des Tierhalters aufgenommen werden.

allgemeines Verhalten gegenüber Tieren

Der Feuerwehreinsatz bedeutet für das Tier Stress!

-   i.d.R. von vorne annähern

-   Tier beruhigen

-   mit heller, freundlicher Stimme sprechen

-   Laute, knallende Geräusche und Gebrüll vermeiden

-   Hektische Bewegung vermeiden

-   Beim „Zugriff“ darauf achten Tiere nicht zu verletzen (insb. Vögel)

-   

Exotische Haustiere

-   mit Besen o.ä. versuchen in Transportbehälter zu treiben

-   alternativ mit Kescher fangen

-   Schlangen fliehen vor Alkohol

Quellenangabe

-   Abschnittsarbeit Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Abschnittsarbeit Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Dirk Schneider: Chemnitz: Pferderettung im Moor. In: Brandschutz 04/2018, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 296 ff.

-   Modulare Truppausbildung: Einheiten im Hilfeleistungseinsatz, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Stichwörter

Tierrettung, Tier in Notlage, Gefahr für Tiere, Gefahr durch Tiere

Tierrettung

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<!-- Seite: technische_hilfe/tierrettung/eichenprozessionsspinner.html -->

Eichenprozessionsspinner

 

Maßnahmen

-   Entscheidung, ob Feuerwehr zuständig (auf Privatgeländen ohne besondere Gefährdung in der Regel nicht)

-   Gefahrenbereich absperren, Bevölkerung im Umkreis von 300 Metern warnen (z.B. Flugblätter, Plakate)

-   Einsatzkräfte auf Gefahren hinweisen

-   Raupen und deren Nester nicht ungeschützt berühren

-   bei größeren Einsätzen Dekon-Platz einrichten

-   ggf. Schädlingsbekämpfer hinzuziehen

bei der Beseitigung

-   Nester vor der Entfernung mit Wasser besprühen um Ausbreitung zu verringern
    ACHTUNG: Nicht mit Wasser oder Schaum vom Baum herunterspritzen, da die Gefahr so noch weiter verteilt wird!

-   Einweg-Schutzanzug (Körperschutzform 2) und mindestens Atemschutzmaske mit Filter tragen. Übergänge zu Armen, Beinen und Atemschutzmaske mit Klebeband sicher verschließen. CSA ist unverhältnismäßig, hat sich nicht bewährt.

-   während der Beseitigung dürfen sich keine ungeschützten Personen in der Nähe aufhalten

-   höher gelegene Nester mit Leitern oder Hebebühnen entfernen, notfalls einzelne Bäume in Absprache mit den entsprechenden Fachbehörden fällen (absolute Ausnahme!)

Privatpersonen sollten Eichenprozessionsspinner nicht selbst entfernen!

Nach der Beseitigung

-   Schutzkleidung vor dem Ausziehen abspritzen

-   Schutzkleidung nach dem Ausziehen in Plastiksäcke verpacken und verbrennen (lassen)

Maßnahmen nach Kontakt

-   Kleidung wechseln und diese waschen

-   Bei Augenkontakt Augenspülflasche einsetzen

-   bei allergischen Reaktionen der Einsatzkräfte RTW und Notarzt nachalarmieren

-   Kleidung und benutzte Gerätschaften verpacken, größere Geräte wie ggf. genutzte Drehleiter gründlich waschen!

-   Duschen und Haare waschen, Augen ausspülen

    -   kaltes Wasser mildert den Juckreiz, heißes verstärkt ihn!

besondere Gefahren

weitere Hinweise

[Einzelner Eichenprozessionsspinner]
Einzelne Eichenprozessionsspinner-Raupe

[Eichenprozessionsspinner-Nest]
Raupen des Eichenprozessionsspinners im Nest am Stamm einer Eiche

Eicheprozessionsspinner treten im Frühjahr mit dem Austrieb der Eichen auf, etwa Ende April/Anfang Mai. Während des Tages wandern die Raupen am Baum entlang. Ab der dritten Häutung, die etwa im Juni auftritt, besitzen die Raupen die giftigen Haare (Eiweißgift Thaumetopoein). Die Raupen bauen aus abgestreifter Haut und Kot an Stämmen und Astgabelungen bis 1 Meter lange Nester. Ende Juni/Anfang Juli verpuppen sich die Raupen, aus denen nach ca. 3 bis 5 Wochen der Falter wird. Die Nester können jedoch noch über mehrere Jahre weiter bestehen und stellen so lange noch eine Gefahr dar. Gifthaare können mit dem Wind bis zu 100 Meter weit weggeweht werden.

Eichenprozessionsspinner treten häufig an einzeln stehenden Eichen auf, an denen es warm und hell ist (auch in der Nähe von Straßenlaternen und Flutlichtern).

Möglichkeiten zur Beseitigung

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  Methode                                    Beurteilung                                  Entsorgung
  ------------------------------------------ -------------------------------------------- ----------------------------------------------------------
  Absaugen mit Groß-/Industrie-Staubsauger   gut, vollständige Entfernung der Gifthaare   Staubsaugerbeutel in Müllverbrennungsanlage geben

  Verkleben mit Wasserglas                   gut, kaum Gifthaar-Rückstände                nach Entfernung vom Baum in Müllverbrennungsanlage geben

  Einsprühen mit Wasser, danach Abflammen    evtl. Schäden am Baum                        entfällt
                                             vermehrte Freisetzung von Gifthaaren         
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Müllsack nicht einfach in den Mülleimer werfen, sondern sicher der Verbrennung zuführen!

Chemische Maßnahmen sollten nur von Fachleuten/-behörden durchgeführt werden.

gesundheitliche Auswirkungen

Die Symptome nach Berührung können sehr unterschiedlich sein. In der Regel führt ein Kontakt nur zu Reizungen, in Einzelfällen können aber auch stärkere allergische Reaktionen auftreten. Die Reizungen gehen normalerweise nach maximal 7 Tagen wieder zurück.

Symptome beim Berühren:

-   juckende Hautausschläge; Hautrötungen, Quaddeln und Bläschen an Gesicht, Hals und Ellenbogenbeugen

-   selten Bindehautentzündungen (wenn die Häärchen in die Augen geraten)

Symptome beim Einatmen:

-   Reizungen im Rachenbereich, Halsschmerzen, Husten

Die Auswirkungen können in der Regel von Ärzten gut behandelt werden.

Mustertext für Warnzettel

! ACHTUNG !

Gesundheitsgefahr !!!

Eichenprozessionsspinner
In der Umgebung Ihrer Wohnung ist es zum Auftreten von Raupen des Prozessionsspinners gekommen.

Hautkontakt vermeiden
Direkter Kontakt mit Raupen und Netzgespinster sowie unmittelbarer Aufenthalt in der Nähe von Nestbäumen sind zu vermeiden!

Bei Auftreten von allergischen Symptomen suchen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt oder Hautarzt auf.
Teilen Sie ihm den möglichen Kontakt mit diesen Raupen mit.

Die betroffenen Bäume befinden sich …
Bitte dieses Gebiet meiden.

Feuerwehr Musterstadt

Mustertext entnommen aus: Kreisfeuerwehrverband Erlangen-Höchstadt; Feuerwehreinsatz: Eichenprozessionsspinner; Bericht von Kreisbrandrat Karl-Heinz Schalk

Quellenangabe

-   Informationen zum Eichenprozessionsspinner in Bayern, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

-   Waldschutz-Infor Eichenprozessionsspinner, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg

-   Feuerwehreinsatz: Eichenprozessionsspinner, Kreisbrandrat Karl-Heinz Schalk, Kreisfeuerwehrverband Erlangen-Höchstadt

-   Bild einzelne Eichenprozessionsspinner-Raupe: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ThaumetopoeaProcessionea3.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-Nutzer Christian Fischer unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

-   Bild Eichenprozessionsspinner-Nest: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Thaumetopoea_processionea_caterpillars_nest.JPG, veröffentlicht vom Wikipedia-Nutzer Falko Seyffarth unter GNU Free Documentation Lizenz, Version 1.2

Stichwörter

Thaumetopoea processionea

Tierrettung

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<!-- Seite: technische_hilfe/tierrettung/insekten.html -->

Insekten

 

Maßnahmen

-   Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Insektenstichen

-   Insekten nicht anhauchen, sie werden durch das Kohlenstoffdioxid in der Ausatemluft aggressiv, ebenso wenn nach ihnen geschlagen wird.

-   Feuerwehr ist nur zuständig, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt (z.B. bei Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Kranken- und Altenheimen, …), dann:

    -   Absperrung des Nests in einem Umkreis von ca. 5 m, Zutritt von Einsatzkräften in den Gefahrenbereich nur in Imkeranzug (gilt ebenfalls für „Helfer“ die z.B. eine Leiter sichern). Annäherung mit ruhigen Bewegungen.

    -   angrenzende Fenster schließen und geschlossen halten

    -   Benachrichtigung von Fachleuten zum Umsetzen (außer bei Wespen)

besondere Gefahren

-   Lebensgefahr für Allergiker die gestochen werden

-   Stiche in Mund und Rachen auch für nicht allergische Menschen lebensgefährlich (Schwellungen)

weitere Hinweise

-   Bienen, Hummeln und Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art, die Nester dürfen deswegen nicht vernichtet werden! In begründeten Ausnahmefällen kann das Nest von einer geschulten Person umgesetzt werden, die erforderliche Genehmigung erteilt die zuständige Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

-   für die Beseitigung eines Insektennests ist i.d.R. dann der Grundstückseigentümer zuständig

-   Eigenmächtige Zerstörung des Nests bei geschützten Arten (durch den Grundstückseigentümer) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit Strafen bis in den fünfstelligen Bereich (abhängig vom Bundesland) belegt!

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Wespen

[Deutsche Wespe]

-   Wespen sind nicht besonders geschützt, unterliegen aber dem allgemeinen Naturschutz. Eine Vernichtung von Wespen und deren Nest darf nur bei einer konkreten Gefahr mit einem Insektenvernichtungsmittel erfolgen (Sicherheitshinweise des Insektenschuztmittels beachten)! Das bloße Vorhandensein eines Nestes stellt keine konkrete Gefahr dar!

-   Geruchsstoffe beim Stich locken weitere Wespen an.

-   die Königin überwintert ohne Volk

-   Königin beginnt ab etwa April/Mai mit dem Aufbau eines Volks

-   maximale Größe des Volks ca. 7.000 Wespen

-   Das Volk stirbt im Spätherbst, spätestens beim ersten Nachtfrost, nur die Königin überlebt.

Gefahren durch Wespen

-   stechen mehrfach, ohne Stachel zu verlieren

-   Nicht anhauchen, CO₂ macht Wespen aggressiv

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Hornissen

[Hornisse (Vespa Crabro)]

-   Das Gift ist weniger giftig als das von Bienen oder Wespen - der Stich an sich wegen dem größeren Stachel aber schmerzhafter.

-   Hornissen verteidigen ihr Nest in einem Umkreis von 2 bis 6 Metern, sind aber ansonsten friedlich wenn sie nicht angepustet/angehaucht werden.

-   Das Sprichwort 7 Stiche töten ein Pferd, 3 Stiche einen Menschen ist nicht korrekt.

-   Die Königin beginnt ab etwa April/Mai mit dem Aufbau eines Volks.

-   Die Größe des Volks beträgt 400 bis 700 Tiere.

-   Das Volk stirbt im Spätherbst, spätestens beim ersten Nachtfrost, nur die Königin überlebt.

-   Nester können von Spezialisten umgesiedelt werden

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Hummeln

[Hummel (Bombus)]

-   Hummeln stechen nur äußerst selten, sie brummen vor einem Stich laut.

-   Die Größe des Volks beträgt 50 bis 600 Tiere

-   Das Volk stirbt im September, nur die Königin überlebt.

-   Nutzung des Nestes i.d.R. nur für ein Jahr, nur in Ausnahmefällen mehrfach.

-   Nester können von Spezialisten umgesiedelt werden

Gefahren durch Hummeln

-   Hummel stechen nur, wenn sie gedrückt / grob behandelt werden

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Bienen

-   leben als komplettes Volk, auch im Winter. Das Volk wird mehrere Jahre alt.

-   Brutbeginn im frühen Frühjahr, maximale Stärke des Bienenvolks etwa gegen Juli, ca. 7.000 Bienen

-   ab Ende August Verminderung der Aktivität und Vorbereitung auf Überwinterung

Es gibt viele verschiedene, unterschiedlich aussehende heimische Bienenarten, daher wurde hier keine Biene abgebildet.

Gefahren durch Bienen

-   Stachel mit Giftblase entfernen, da diese weiterpumpt

Bienenschwarm einfangen

-   Schutzkleidung anlegen und alle Öffnungen sorgfältig verschließen

-   Schwarmkasten öffnen

-   Schwarm mit Wasser besprühen → Bienen bleiben eher sitzen

-   Schwarm mit Besen in Bienenkasten kehren

-   Bienenkasten mit offenem Flugloch in der Nähe im Schatten lassen, damit restliche Bienen zu diesem (der Königin) finden

-   Ist die Königin nicht im Kasten, fliegen die Bienen wieder aus

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Weblinks

-   https://schwarmrettung.de/: Portal zur Vermittlung von Imkern, die kostenlos herrenlose Bienenschwärme einfangen und mitnehmen

Quellenangabe

-   Abschnittsarbeit Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Abschnittsarbeit Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Modulare Truppausbildung: Einheiten im Hilfeleistungseinsatz, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

-   Wikipedia-Eintrag für Hornissen

-   Wikipedia-Eintrag für Hummeln

-   Wikipedia-Eintrag für die Gemeine Wespe

-   Bild Hornisse: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vespa_crabro_80708.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Accipiter unter CC BY 3.0-Lizenz

-   Bild Hummel: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bombus_hypnorum_male_-_side_%28aka%29.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Aka unter CC BY-SA 2.5-Lizenz

-   Bild Wespe: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:European_wasp_white_bg.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Fir0002/Flagstaffotos unter CC BY-NC-Lizenz

Stichwörter

Hymenoptere, Hymenopteren, Hautflügler, Bienen, Biene, Wespen, Wespe, Hornissen, Hornisse, Hummeln, Hummel

Tierrettung

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<!-- Seite: technische_hilfe/tierrettung/pferde_und_rinder.html -->

Pferde und Rinder

 

Maßnahmen

-   zum Kopf hin (im Sichtfeld des Tieres) nähern

-   ruhige Bewegungen

-   mit fester und beruhigender Stimme sprechen

-   Klopfen und Streicheln um Vertrauen herzustellen

-   nur einzeln wegführen (sonst Gefahr durch Herdenverhalten!)

besondere Gefahren

Pferde und Rinder sind ängstlich. Es besteht eine besondere Gefahr durch Tritte und das ausgeprägte Herdenverhalten (die gesamte Herde setzt sich in Bewegung!).

Quellenangabe

-   Dienstbehelf Tierrettung, Klaus-Dieter Schellauf, BF Graz

-   Dirk Schneider: Chemnitz: Pferderettung im Moor. In: Brandschutz 04/2018, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 296 ff.

-   Abschnittsarbeit Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Abschnittsarbeit Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006

Stichwörter

Pferd, Pferde, Kuh, Kühe

Tierrettung

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<!-- Seite: technische_hilfe/tierrettung/tierkadaver.html -->

Tierkadaver

 

weitere Hinweise

-   Zuständigkeit liegt in der Regel nicht bei der Feuerwehr, diese wird ggf. aber in Amtshilfe tätig

    -   bis zum Eintreffen des Zuständigen den Kadaver sichern, am Besten mit Plastikfolie abdecken

    -   wird die Feuerwehr tätig, so sollte der Kadaver in einen Plastiksack verpackt werden. Dabei sind zum Schutz Untersuchungshandschuhe („Latex-Handschuhe“) zu tragen, bei großen Tieren evtl. auch ein leichter CSA (Körperschutzform 2), Atemschutz ist aber nicht nötig.

    -   bei großen Kadavern LKW oder Wechselladerfahrzeug mit Mulde anfordern

-   Bei Seuchenverdacht Verständigung des Amtstierarztes

-   Werden tote Wildtiere an Ort und Stelle belassen (z.B. im Wald), so sollten diese so mit Zweig, Laub, etc. bedeckt werden dass sie von der Bevölkerung nicht mehr erkennbar sind und somit keine weiteren Anrufe folgen.

Quellenangabe

-   Abschnittsarbeit Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006

-   Abschnittsarbeit Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006

Stichwörter

Totes Tier

Tierrettung

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<!-- Seite: allgemein/funksendeanlagen.html -->

Funksendeanlagen

 

Durch den stark wachsenden Aufbau von Mobilfunknetzen sind Sendeanlagen, die elektromagnetische Felder abstrahlen, immer häufiger anzutreffen. Durch die Felder können Gefahren für Einsatzkräfte entstehen

Maßnahmen

-   Erkundung

    -   Bei Einsätzen im Bereich von Dächern, Masten, Brücken, Türmen etc. auf das Vorhandensein von Antennenanlagen achten (Absturzsicherungs- bzw. Höhenrettereinsatz, Einsatz der DLK)

    -   In Tunnelanlagen auf Richtfunkstrecken achten

-   ggf. Anlage abschalten lassen

-   Schutzabstand einhalten

-   Einsatz bzw. im entsprechenden Bereich eingesetzte Einsatzkräfte dokumentieren

besondere Gefahren

-   Elektromagnetische Felder verursachen Wechselwirkungen mit dem menschlichen Körper

-   Hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugen mit zunehmender Stärke des Feldes im menschlichen Körper Wärme

-   Die Wirkung nimmt mit zunehmender Entfernung von der Quelle rasch ab („quadratisches Abstandsgesetz“)

weitere Hinweise

Sicherheitsabstände Mobilfunkanlagen

keine Kennzeichung oder Schild ohne Angaben zum Sicherheitsabstand:

-   vorne (Hauptstrahlrichtung): 0,5 m

-   seitlich, oben, unten: 0,25 m

-   hinter der Antenne: 0,0 m

[Warnschild Funksendeanlage]

Ist der Sicherheitsabstand größer als 0,5 m wird er auf einem gesonderten Hinweisschild unter dem Warnzeichen angegeben.

[Warnschild Funksendeanlage mit Hinweisschild zu Abständen]

Sicherheitsabstände Rundfunk- und Fernsehsender

keine Kennzeichung oder Schild ohne Angaben zum Sicherheitsabstand: Sicherheitsabstände beim Betreiber der Anlage erfragen

[Warnschild Funksendeanlage]

Sicherheitsabstände gemäß Hinweisschild, falls vorhanden

[Warnschild Funksendeanlage mit Hinweisschild zu Abständen]

Quellenangabe

-   vfdb Merkblatt "Empfehlung für den Feuerwehreinsatz in der Nähe von Funksendeanlagen" 2007

-   Piktogramm Warnung vor nicht ionisierender Strahlung: veröffentlicht vom Wikipedia-User Maxxl2 unter Public-Domain-Lizenz.

Stichwörter

Funkmast, Sendeanlagen, Handymast

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/polizeilagen.html -->

Polizeilagen

z.B. Amok-Lage, Schießerei, Geiselnahme, …

zu treffende Maßnahmen

-   Information aller Einsatzkräfte!

-   Enge und permanente Absprache mit Polizei (Bildung gemeinsamer Einsatzleitung):

    -   Beurteilung der Lage durch Polizei (u.a.: Wo befindet sich der Täter?)

    -   Sicheren Ort für Aufstellungsort (z.B. Patientenablage bei MANV), Bereitstellungsraum, … wählen; außerhalb des Sichtbereichs des Täters!

    -   Maßnahmen und deren Vorbereitung abstimmen

-   Nur in Bereich vorgehen der durch Polizei bereits gesichert wurde!

-   i.d.R. Menschenrettung aus dem betroffenen in den sicheren Bereich nur durch die Polizei!

-   Ggf. Brandschutz sicherstellen wenn mit Brandsätzen/Sprengstoffen gerechnet werden muss

-   Wenn möglich auf Sicherung von Beweismitteln Rücksicht nehmen (z.B. keine Leichen bewegen)

-   Ggf. Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

besondere Gefahren

-   Evtl. große Anzahl Verletzter/Betroffener

-   Unkonventionelle Gewaltmittel (z.B. improvisierte Sprengsätze)

-   Unberechenbarer Täter in Ausnahmesituation

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

-   Einsatzfahrzeuge bieten keinen ausreichenden Schutz als Deckung vor Schusswaffen!

-   Durch Schusswaffen verletzte Personen müssen schnell in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden

-   Angehörige kommen ggf. an die Einsatzstelle

-   Großes Medieninteresse, Auskünfte an Presse nur durch Polizei!

Quellenangabe

-   Präsentation „Bedrohungslagen Gewalt/Amok/Geiselnahme“, Dr. Rolf Erbe, Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Amoklauf, Amok-Lauf, Gefahrenlage

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<!-- Seite: allgemein/verhalten_an_einsatzstellen.html -->

Verhalten an Einsatzstellen

 

bei Brandstellen

-   Niemals etwas zur Brandursache sagen, auch nicht gegenüber der Schutzpolizei

-   Polizei auf Zeugen und auffällige Personen hinweisen

-   Beim Vorgehen achten auf:

    -   moderaten Löschmitteleinsatz um Spuren nicht wegzuspülen

    -   Sicherungen und Schalter (z.B. Licht-, Herdschalter) nicht bewegen, notfalls vor Betätigung Originalzustand dokumentieren

    -   Möbel und Gegenstände möglichst nicht verschieben oder heraustragen, ansonsten auch hier dokumentieren

    -   Verwendung von Kettensägen (führt zum Nachweis von Kraftstoff im Brandschutt, dokumentieren)

Tatorte von Kapitalverbrechen

Ergibt sich beim Eintreffen an der Einsatzstelle oder während des Einsatzverlaufs der Verdacht auf ein Verbrechen, sollten die folgenden Regeln eingehalten werden um für die Ermittlungen der Polizei keine Spuren zu zerstören. Sind Menschen verletzt worden ist grundsätzlich von einem Tatort auszugehen.

Verhalten allgemein

-   möglicherweise beteiligte Personen (Verletzte, Angehörige, Zeugen, etc.) nicht nach dem Tathergang befragen, Befragungen nur für die eigenen Aufgaben (z.B. medizinische Fragen)

-   nicht fotografieren, Einsatzstelle abschirmen (Erhalten von Sachverhalten die Täterwissen darstellen, also die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind)

Beobachtungen während des Einsatzes

-   Sind ungewöhnliche Sachverhalte aufgefallen (Angriffstrupp dafür sensibilisieren)?

-   Bei Türöffnungen:

    -   War die Tür verschlossen? Steckte der Schlüssel von innen?

    -   War die Tür zusätzlich mit Kette, Querriegel, etc. gesichert?

    -   Waren Fenster geöffnet?

Spuren erhalten

DNA- und Faserspuren von Einsatzkräften können die Ermittler auf eine falsche Fährte führen und kostbaren Ressourcen verschwenden. Lässt sich eine Einwirkung auf die Spuren nicht vermeiden, so ist die Polizei über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

-   Grundsätzlich nichts anfassen!

-   Untersuchungshandschuhe anziehen und im kompletten potentiellen Tatort anbehalten

-   Türklinken am äußeren Ende mit zwei Fingern herunterdrücken (Klinke und Türgriffe möglichst nicht anfassen, auch dies kann vorhandene Spuren verwischen!). Entriegelte Tür mit dem Fuß aufstoßen.

-   Mitgebrachte Gegenstände (Einsatzkoffer, Kleidung, etc.) nicht auf Einrichtungsgegenständen, sondern an einer unauffälligen Stelle auf dem Boden ablegen. Polizei auf die Ablagefläche hinweisen.

-   Auf keinen Fall an der Einsatzstelle hinsetzen. Dafür notfalls ins Treppenhaus o.ä. gehen. Dies gilt ebenfalls für weitere Personen die sich normalerweise nicht in der Wohnung aufhalten.

-   „Tatort-Tourismus“ vermeiden. Einsatzkräfte ohne Auftrag aus der Wohnung herausschicken.

-   Trampelpfad einrichten (hintereinander und nicht nebeneinander gehen, immer den gleichen Weg benutzen). Nachfolgende Kräfte ebenfalls auf den Trampelpfad einweisen

-   Nicht durch Blutlachen laufen

-   Nicht auf Gegenstände treten

-   Potentielle Tatwerkzeuge/Waffen (auch Patronenhülsen) nicht bewegen, notfalls Lage unbedingt dokumentieren!

-   Keinen Ausweis/Krankenversicherungskarte des Opfers suchen, weder bei Toten noch Verletzten.
    Ausnahme: medizinische Gründe (z.B. Vorerkrankungen), dann aber Suche und Dokumentation durch Polizei

-   Nur eigene Telefone benutzen („Überschreiben“ der Wahlwiederholung, nicht angenommene Anrufe werden vom Telefonanbieter nicht gespeichert!)

-   keine Fenster öffnen (Ausnahme: Brandeinsatz oder Person kriegt schlecht Luft)

-   Durch den Rettungsdienst hinterlassene Spuren (Verpackungen von Spritzen, etc.) nicht wegräumen.

-   Müll auf keinen Fall im Mülleimer der Wohnung entsorgen!

-   Nicht trinken, essen, rauchen; auch nicht direkt außerhalb der Absperrung (ggf. spätere Erweiterung des zu untersuchenden Bereichs)

-   Die angefertigten Notizen über Sachverhalte aufbewahren (ggf. spätere Nachfrage der Ermittler)

Weblinks

-   Wikipedia: Täterwissen

Quellenangabe

-   LKA Berlin

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/raeumung.html -->

Räumung

 

Räumung: Notfallmäßiges ungeplantes Herausbringen von Personen aus einem Gefahrenbereich.

Evakuierung: Geplantes in-Sicherheit-bringen von Personen aus einem gefährdeten Bereich mit Vorlaufzeit.
→ siehe entsprechender Artikel

Maßnahmen

Organisation der Räumung

-   eigenen Einsatzabschnitt bilden

-   Sammelplatz festlegen

-   Umfang abschätzen (Gebäudegröße, Anzahl der zu räumenden Personen)
    → Daraus eigenen Kräfte-, Fahrzeug-/Material- und Zeitbedarf ermitteln

-   je nach Witterung (Regen, Kälte) Unterbringungsmöglichkeit schaffen (MTF, Omnibus, Gebäude in der Nachbarschaft, …), bei größeren/öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern ggf. Räumung auch in anderen (horizontalen) Brandabschnitt möglich

-   Dokumentation der geräumten Personen (Wer hat wen wohin geräumt?) in Zusammenarbeit mit der Polizei

-   Kennzeichnung und Absperrung der geräumten Bereiche zur Vermeidung von Doppelkontrollen sowie erneutem Betreten durch Dritte

Nachalarmierung

-   Einsatzkräfte für die Räumung

-   Einsatzkräfte für die Betreuung und Versorgung der geräumten Personen (sofern notwendig), z.B. entsprechende SEG

-   ggf. MANV-Alarmierung vorbereiten, Information von LNA/OrgL

Spezialfall: Räumung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

-   Alarmierung LNA/OrgL

-   Räumung in Zusammenarbeit mit Fachpersonal der Einrichtung

-   Einrichtungen wie Senioren-WGs oder Beatmeten-WGs sind unscheinbar

-   Evakuierungstücher unter den Matratzen, Evakuierungsstühle für Treppen vorhanden?

-   Stromversorgung für lebensnotwendige medizinische Geräte gewährleisten

-   separate Zu- und Abfahrten festlegen (zusammen mit Polizei)

-   Aufnahmekapazität benachbarter Krankenhäuser/Heime ermitteln und diese informieren

-   Prüfen, ob Patienten nach Hause entlassen werden können

-   Transport von Patienten mitsamt der medizinischen Geräte, an die sie angeschlossen sind oder die in den aufnehmenden Einrichtungen benötigt werden

-   ggf. Einrichtung von Notkrankenhäusern, aus denen die geräumten Patienten dann sobald wie möglich in reguläre Krankenhäuser weiterverlegt werden können

Spezialfall: Räumung von Wohngebieten bei Explosionsgefahr durch brennbare Dämpfe und Gase

-   sofortige Räumung, da Ausschalten aller möglichen Zündquellen unmöglich ist

-   die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich in Kellern, Schächten und Kanälen

-   brennbare Dämpfe können in Kanälen große Strecken zurücklegen und so zu einer Ausweitung der Explosionsgefahr führen

Spezialfall: Räumung von Wohngebieten bei Ausströmung giftiger Gase

-   Abwägung: Räumung notwendig oder Schließen von Türen und Fenstern ausreichend?

-   Bei Verzicht auf Räumung am Einsatzende alle Wohnungen kontrollieren

weitere Hinweise

-   Ggf. Information des politisch Verantwortlichen (z.B. Bürgermeister)

-   bei Bedarf auch Personen in angrenzenden, nicht betroffenen Bereichen informieren

-   Siehe auch Warnung der Bevölkerung.

Räumungsprotokoll

Räumungsprotokoll öffnen

Mit dem hier verlinkten Räumungsprotokoll kann die Räumung von Gebäuden bis zu einer mittleren Größe dokumentiert werden. Die Beschriftung sollte selbsterklärend sein.

Die zweite Seite kann vom LNA/OrgLeiter verwendet werden, um die geräumten Personen zu erfassen. Durch das Eintragen der Wohnungsnummer kann die Verknüpfung zur ersten Seite hergestellt werden, d.h. aus welcher Wohnung die Person kam.

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

-   Räumungsprotokoll selbst erstellt; darf unter Angabe dieser Internetseite als Quelle weiter verbreitet werden.

Stichwörter

räumen

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/physikalische_grundlagen.html -->

Physikalische Grundlagen

 

Hebelgesetz

[Hebel]

Der Hebel befindet sich im Gleichgewicht, wenn gilt:

F_(L) · l_(L) = F_(K) · l_(K)

oder

M_(L) = M_(K)

SI-Basiseinheiten

  Größe                     Formelzeichen   Basiseinheit   Einheitenzeichen
  ------------------------- --------------- -------------- ------------------
  Länge                     l               Meter          m
  Masse                     m               Kilogramm      kg
  Zeit                      t               Sekunde        s
  elektrische Stromstärke   I               Ampere         A
  absolute Temperatur       T               Kelvin         K
  Stoffmenge                n               Mol            mol
  Lichtstärke               I_(V)           Candela        cd

ausgewählte abgeleitete SI-Einheiten

  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Größe                     Einheit        Einheiten-   In anderen     In                  Alternative
                                           zeichen      SI-Einheiten   SI-Basiseinheiten   Einheiten
                                                        ausgedrückt    ausgedrückt         
  ------------------------- -------------- ------------ -------------- ------------------- --------------------
  Frequenz                  Hertz          Hz                          s⁻¹                 

  Kraft                     Newton         N            J/m            m·kg·s⁻²            

  Druck                     Pascal         Pa           N/m²           m⁻¹·kg·s⁻²          100 000 Pa = 1 bar

  Energie                   Joule          J            N·m            m²·kg·s⁻²           
  Arbeit                                                W·s                                
  Wärmemenge                                                                               

  Leistung                  Watt           W            J/s            m²·kg·s⁻³           
                                                        V·A                                

  elektrische Ladung        Coulomb        C                           A·s                 

  elektrische Spannung      Volt           V            W/A            m²·kg·s⁻³·A⁻¹       
                                                        J/C                                

  elektrischer Widerstand   Ohm            Ω            V/A            m²·kg·s⁻³·A⁻²       

  Celsius-Temperatur        Grad Celsius   °C                          K                   0°C = 273,15 K

  Radioaktivität            Becquerel      Bq                          s⁻¹                 

  Energiedosis              Gray           Gy           J/kg           m²·s⁻²              

  Äquivalentdosis           Sievert        Sv           J/kg           m²·s⁻²              
  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Größenordnungen

  Faktor   Symbol   Name    Dezimalzahl                         Zahlwort
  -------- -------- ------- ----------------------------------- -----------------
  10²⁴     Y        Yotta   1 000 000 000 000 000 000 000 000   Quadrillion
  10²¹     Z        Zetta   1 000 000 000 000 000 000 000       Trilliarde
  10¹⁸     E        Exa     1 000 000 000 000 000 000           Trillion
  10¹⁵     P        Peta    1 000 000 000 000 000               Billiarde
  10¹²     T        Tera    1 000 000 000 000                   Billion
  10⁹      G        Giga    1 000 000 000                       Milliarde
  10⁶      M        Mega    1 000 000                           Million
  10³      k        Kilo    1 000                               Tausend
  10²      h        Hekto   100                                 Hundert
  10¹      da       Deka    10                                  Zehn
  10⁰      -        -       1                                   Eins
  10⁻¹     d        Dezi    0,1                                 Zehntel
  10⁻²     c        Centi   0,01                                Hundertstel
  10⁻³     m        Milli   0,001                               Tausendstel
  10⁻⁶     µ        Mikro   0,000 001                           Millionstel
  10⁻⁹     n        Nano    0,000 000 001                       Milliardstel
  10⁻¹²    p        Pico    0,000 000 000 001                   Billionstel
  10⁻¹⁵    f        Femto   0,000 000 000 000 001               Billiardstel
  10⁻¹⁸    a        Atto    0,000 000 000 000 000 001           Trillionstel
  10⁻²¹    z        Zepto   0,000 000 000 000 000 000 001       Trilliardstel
  10⁻²⁴    y        Yokto   0,000 000 000 000 000 000 000 001   Quadrillionstel

Quellenangabe

-   Internationales_Einheitensystem

-   Liste_physikalischer_Größen

-   Wissenschaftliche_Notation

-   Vorsätze_für_Maßeinheiten

-   Grafik Hebelgesetz: Datei:Hebel3.png, veröffentlicht vom Wikipedia-User Studi111 als gemeinfrei

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/haengetrauma.html -->

Hängetrauma

 

Das Hängetrauma ist ein medizinischer Notfall!

Ursache: Bei längerem bewegungslosen Hängen im Seil wird der Blutrückfluss aus den Beinen behindert bzw. unterbunden. Das Blut sackt somit in die Beine ab und führt zum sogenannten orthostatischen Schock. Als Folge wird das Gehirn und Organe nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt.

Maßnahmen

-   Person möglichst schnell aus der freihängenden Position befreien

-   RTW und NEF nachalarmieren sofern noch nicht geschehen

Erste Hilfe

Eine sofortige Flachlagerung kann zu akutem Herzversagen führen! Wenn überhaupt, dann nur allmählich in eine flache Position bringen. Dabei permanent Atmung und Kreislauf überwachen!

wenn keine massiven Blutungen, bei Bewusstsein und Atmung vorhanden

-   Patient mit erhöhtem Oberkörper lagern, wenn

-   einengenden Gurte und Kleidungsstücke öffnen

wenn bewusstlos, aber normale Atmung

-   in stabile Seitenlage legen

wenn bewusstlos und keine normale Atmung

-   Reanimation (Wiederbelebung) durchführen

weitere Hinweise

-   nach den Vorschriften muss der Arbeitgeber Material vorhalten mit dem eine schnelle Rettung möglich ist. Ggf. kann dieses genutzt werden.

Gegenmaßnahmen solange die Person noch bei Bewusstsein ist

-   Beine bewegen, wenn möglich gegen Widerstand drücken (z.B. in eine am Gurt befestigte Fußschlinge treten)

-   sind keine Hilfsmittel vorhanden: kräftig mit einem Fuß auf den jeweils anderen treten. Dies ist allerdings wesentlich weniger effektiv als das Treten in eine Schlinge.

Symptome eines Hängetraumas

Die Symptome treten mit zunehmender Dauer in der Reihenfolge von oben nach unten auf.

-   Blässe

-   Schwitzen

-   Kurzatmigkeit

-   zunächst Pulsanstieg

-   Blutdruckanstieg

-   Sehstörungen

-   Schwindel

-   Übelkeit

-   Pulsabfall

-   Blutdruckabfall

Wann es zum Hängetrauma kommt ist von Person zu Person recht unterschiedlich. Es kann allerdings schon nach wenigen Minuten eintreten!

Quellenangabe

-   BGI/GUV-I 8699: Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Stichwörter

Absturz, Absturzsicherung, Höhensicherung, Höhenrettung

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/thw.html -->

THW

[THW-Logo]

 

Anforderung

-   in dringenden Fällen über die eigene Leitstelle

-   besser: erst Rücksprache mit nächstgelegenem Ortsverband oder örtlich zuständiger Regionalstelle

-   rechtliche Grundlage: Amtshilfe

-   THW-Einheiten werden in der Regel der örtlich zuständigen Einsatzleitung unterstellt

-   seit 2020: das THW verzichtet bei geleisteter Amtshilfe auf die Erstattung von Kosten, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, ggf. Kostenersatz/Kostenübernahme vor Anforderung abklären!

Weitere Infos: Anfordererbroschüre: Das THW anfordern (Originalspeicherort auf der Internetseite des THW)

Ausstattung der THW-Einheiten

Ausstattung und Aufgaben der THW-Einheiten (Originalspeicherort auf der Internetseite des THW)

Quellenangabe

-   THW Einsatzorganisation, Internetseite des THW

-   THW-Logo: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:THW.svg, gemeinfrei

Stichwörter

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/druckkammern.html -->

Druckkammern

 

Druckkammern werden benutzt, um beispielsweise nach Tauchunfällen, Kohlenstoffmonoxidvergiftungen oder Unfällen auf Druckluftbaustellen die Folgen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten.

HBOT: Hyperbare Sauerstoff-Therapie

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   Auflistung der Druckkammern, geführt von der Gesellschaft von Tauch- und Überdruckmedizin, sortiert nach Dienstbereitschaft

    -   Liste 1: Deutsche Notfallzentren für Tauchunfälle und andere (Notfall-) Indikationen für die HBOT gemäß Qualitätskriterien des Aktionsbündnis Tauchunfall mit gesicherter 24-Stunden-Dienstbereitschaft

    -   Liste 2: Deutsche Druckkammern mit 24-Stunden-Dienstbereitschaft für die HBOT einschließlich Intensivmedizin in der Druckkammer und Zugriff auf klinische Intensivbetten

    -   Liste 3: Deutsche Druckkammern mit eingeschränkter Dienstbereitschaft für die HBOT

    -   Druckkammern in Österreich

    -   Druckkammern in der Schweiz

-   Druckkammernliste des Verbands Deutscher Druckkammerzentren e.V. mit Kontaktdaten (Nahezu identisch mit der Auflistung der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin, allerdings nicht nach Bereitschaft sortiert. Link als Rückfallebene.)

Stichwörter

Dekompressionskammer

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/evakuierung.html -->

Evakuierung

 

Räumung: Notfallmäßiges ungeplantes Herausbringen von Personen aus einem Gefahrenbereich.
→ siehe entsprechender Artikel

Evakuierung: Geplantes in-Sicherheit-bringen von Personen aus einem gefährdeten Bereich mit Vorlaufzeit.

Maßnahmen

-   Festlegung des gefährdeten Bereichs der evakuiert werden muss, Unterteilung in Räumungsbezirke

-   Besondere Objekte (Krankenhäuser, Heime, Gefängnisse, Schulen, …)?

-   Bereitstellungsraum festlegen

-   Festlegung des Standorts der Einsatzleitung

-   Über Polizei (Melderegister) ungefähre Anzahl der Betroffenen ermitteln lassen und pro Räumungsbezirk erfassen

-   Alarmierung von

    -   Transportkapazitäten (RTW, KTW, Busse, Bahnen, Taxen, …) / HiOrgs / KatS-Einheiten

    -   Betreuungsdienst

    -   Sanitätsdienst

    -   Ärzten

-   Anforderung von Lautsprecherwagen (Polizei, Feuerwehr, …) zur Warnung/Information der Bevölkerung

-   Fachberater der Hilfsorganisationen alarmieren um deren Leistungsfähigkeit zu klären

-   Erstellung eines Transportplans

    -   Welche/Wie viele Fahrzeuge in welchen Bereitstellungsraum

    -   Welche/Wie viele Fahrzeuge zu welchem Objekt (Krankenhaus, Schule, …)

    -   Einweisung der Maschinisten

    -   separaten RTW für Notfälle während der Evakuierung vorsehen

-   Verkehrslenkung;

    -   im allgemeinen durch Polizei festzulegen

    -   An- und Abfahrtswege für Rettungsmittel planen

-   Verpflegung für Einsatzkräfte und Betroffene organisieren

-   Information Bürgermeister

-   auf Presseanfragen vorbereiten / gezielte Information der Presse

-   Planung der Rückführung nach Beseitigung der Gefahr

besondere Gefahren

-   Verkehrsbehinderungen durch Zivilisten, die selbst versuchen aus dem Schadensgebiet zu flüchten, auch schon vor offiziellem Beginn der Evakuierung

weitere Hinweise

Faustregeln

10 % der Betroffenen müssen untergebracht werden
1 % der Betroffenen muss sitzen (Tragestuhl) oder liegend getragen werden
0,1 % müssen notfallmäßig ins Krankenhaus gebracht werden

Dauer der Evakuierung für ca. 5.000 Betroffene:

-   1h Einrichtung der Einsatzleitung

-   1h Entscheidung über Vorgehen

-   1,5h Alarmierung Rettungsdienst/HiOrgs

-   1h Vorbereitung Unterkünfte

-   3h eigentliche Evakuierung

→ ca. 7,5 Stunden

Evakuierung von Krankenhäusern

60 % der Patienten können entlassen werden
15 % der Patienten können sitzend transportiert werden
25 % der Patienten können liegend transportiert werden

-   Krankenhaus frühstmöglich über bevorstehende Evakuierung benachrichtigen

-   zu evakuierende Patienten sollten in Krankenhäuser evakuiert werden die im gleichen Gebiet liegen in das auch der Rest der Bevölkerung gebracht wird

Aufgaben der Feuerwehr

-   ggf. Mithilfe bei

    -   Kontrolle der Häuser

    -   Betreuung

    -   Tragehilfe

    -   Transport

    -   Absperrung

-   evtl. Türöffnungen

Aufgaben des Rettungsdienstes/der Hilfsorganisationen (HiOrgs)

-   Registrierung

-   Betreuung

-   Transport

-   Versorgung

-   Notfallrettung

Quellenangabe

-   Lehrgang zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie 2014

-   Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Allgemein

---



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Morsecode

 

Der Code verwendet drei Symbole, die Punkt ( · ), Strich (−) und Pause ( ) genannt werden, gesprochen als dit, dah (oder doh) und „Schweigen“. Die Länge eines Dit bestimmt die Geschwindigkeit, mit der gesendet werden kann, und ist die grundlegende Zeiteinheit.

Genauer gilt Folgendes:

-   Ein Dah ist dreimal so lang wie ein Dit.

-   Die Pause zwischen zwei gesendeten Symbolen ist ein Dit lang.

-   Zwischen Buchstaben in einem Wort wird eine Pause von der Länge eines Dah (oder drei Dits) eingeschoben.

-   Die Länge der Pause zwischen Wörtern entspricht sieben Dits.

Code-Tabelle

  Lateinische Buchstaben   
  ------------------------ ---------
  Buchstabe                Code
  A                        · −
  B                        − · · ·
  C                        − · − ·
  D                        − · ·
  E                        ·
  F                        · · − ·
  G                        − − ·
  H                        · · · ·
  I                        · ·
  J                        · − − −
  K                        − · −
  L                        · − · ·
  M                        − −
  N                        − ·
  O                        − − −
  P                        · − − ·
  Q                        − − · −
  R                        · − ·
  S                        · · ·
  T                        −
  U                        · · −
  V                        · · · −
  W                        · − −
  X                        − · · −
  Y                        − · − −
  Z                        − − · ·

  Sonder- und Satzzeichen   
  ------------------------- ---------------
  Zeichen                   Code
  À, Å                      · − − · −
  Ä                         · − · −
  È                         · − · · −
  É                         · · − · ·
  Ö                         − − − ·
  Ü                         · · − −
  ß                         · · · − − · ·
  CH                        − − − −
  Ñ                         − − · − −
  .                         · − · − · −
  ,                         − − · · − −
  :                         − − − · · ·
  ;                         − · − · − ·
  ?                         · · − − · ·
  -                         − · · · · −
  _                         · · − − · −
  (                         − · − − ·
  )                         − · − − · −
  '                         · − − − − ·
  =                         − · · · −
  +                         · − · − ·
  /                         − · · − ·
  @                         · − − · − ·

  Ziffern   
  --------- ------------
  Ziffer    Code
  0         − − − − −
  1          · − − − −
  2         · · − − −
  3         · · · − −
  4         · · · · −
  5         · · · · ·
  6         − · · · ·
  7         − − · · ·
  8         − − − · ·
  9         − − − − ·

  -----------------------------------------------------------------------
  Signale                             
  ----------------------------------- -----------------------------------
  Zeichen                             Code

  KA                                  − · − · −
  (Spruchanfang)                      

  BT                                  − · · · −
  (Pause)                             

  AR                                  · − · − ·
  (Spruchende)                        

  VE                                  · · · − ·
  (verstanden)                        

  SK                                  · · · − · −
  (Verkehrsende)                      

  SOS                                 · · · − − − · · ·
  (internationaler                    
  (See-)Notruf)                       

  HH                                  · · · · · · · ·
  (Fehler; Irrung;                    
  Wiederholung                        
  ab letztem                          
  vollständigen Wort)                 
  -----------------------------------------------------------------------

Morsetafel als Decodierhilfe

[Morsetafel]

Quellenangabe

-   Wikipedia-Artikel Morsezeichen, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported-Lizenz

-   Grafik Morsetafel: Veröffentlich vom Wikipedia-User Praxelius unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported-Lizenz

Stichwörter

morsen

Allgemein

---



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Allgemein

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Absicherung der Einsatzstelle                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Absturzsicherung                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beatmete Patienten (außerhalb von Kliniken/Heimen)                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Bereitstellungsraum                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Buchstabiertafel                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dichtetabelle                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Diplomatische Objekte                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Drehleiter-/Hubrettungsgeräteeinsatz                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Druckkammern                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Druckluftbaustellen                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eigenunfall                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Elektrische Anlagen                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Evakuierung                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Fahrzeugaufstellung                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV)                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flächen- und Volumenberechnungen                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Funksendeanlagen                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrenmatrix                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Geräte allgemein                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gewalttätige Ausschreitungen                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hochspannungsfreileitung                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hubschrauberlandeplatz                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hängetrauma                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Karten                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kraftstoffverbrauch                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kran-Einsatz                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kulturgut                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Massenanfall von Verletzten                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Massnahmen für größere Einsätze                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mathematische Berechnungen                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Morsecode                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mülldeponie (Ungeziefer)                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Packliste für überörtliche Einsätze                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Physikalische Grundlagen                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   rechtliche Grundlagen                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Räumung                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schiffsunfall                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Spontanhelfende                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Stabsarbeit                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Taktische Zeichen                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   THW                                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Umrechnung von Basiseinheiten                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verhalten an Einsatzstellen                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Warnung der Bevölkerung                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wetter                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+

Geräte allgemein

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Leitern (tragbar)                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sprungpolster SP16                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wärmebildkamera                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+

Psychosoziale Notfallversorgung

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   (Psychische) Belastungen                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Psychische Erste Hilfe                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Psychologischer Selbstschutz                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Todesnachricht überbringen                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Umgang mit Sterbenden                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+

Rechtliche Grundlagen

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Amtshilfe                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrenbegriffe                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+

Stabsarbeit

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S1 - Personal / Innerer Dienst                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S2 - Lage                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S22 - Einsatztagebuchführer                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S3 - Einsatz                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S4 - Versorgung                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S5 - Presse- und Medienarbeit                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S6 - Information und Kommunikation                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Stabsarbeit                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Vordrucke                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+

Wetter

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schichtungsstabilität der Atmosphäre                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wetterhilfsmeldung                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wetterwarnung                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Windstärke                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: allgemein/packliste_ueberoertliche_einsaetze.html -->

Packliste für überörtliche Einsätze

 

Es sollten Reisetaschen verwendet werden, da (harte) Koffer schwierig in Einsatzfahrzeugen unterzubringen sind. Am Gepäck soll Name, Privatadresse sowie die eigene Feuerwehr angebracht werden (Anhängekärtchen, wasserfest).

Wertgegenstände, soweit möglich, zu Hause lassen.

Vor der Abreise sollten alle mitfahrenden Einsatzkräfte nach Allergien und anderen gesundheitlichen Einschränkungen befragt werden.

  Persönliche Schutzausrüstung                                  ✔?
  ------------------------------------------------------------- ----
  Schutzhelm mit Visier und Nackenleder                         
  Flammschutzhaube                                              
  Rettungsmesser                                                
  Überjacke Nomex                                               
  Überhose Nomex                                                
  Handschuhe Nomex                                              
  Handschuhe Leder                                              
  Sicherheitsgurt                                               
  Sicherheitsschuhwerk / Stiefel                                
  Sweatshirt                                                    
  Poloshirt                                                     
  Gürtel                                                        
  Wollstrümpfe                                                  
  Hemd Langarm / Kurzarm                                        
  Allgemeines                                                   ✔?
  Brustbeutel/Gürteltasche zum Mitnehmen von Wertgegenständen   
  Personalausweis / Reisepass                                   
  Impfpass / Allergiepass                                       
  Krankenversichertenkarte                                      
  Führerschein                                                  
  Bargeld (Währung ?) / EC-Karte / Kreditkarte                  
  Handy (+Ladekabel)                                            
  Notrufnummern + Adressen d. nächsten Angehörigen              
  Schreibzeug / Briefpapier / Briefmarken                       
  Taschenwörterbuch / Reiseführer je nach Zielort               
  Körperpflege                                                  ✔?
  persönliche Medikamente / Rezepte                             
  Erste-Hilfe-Box, Blasenpflaster                               
  Salbe zur Behandlung von Mückenstichen                        
  Zweitbrille / zweites Paar Kontaktlinsen                      
  Lippenstift / Sonnencreme                                     
  Kulturbeutel                                                  
  Seife / Seifendose                                            
  Shampoo                                                       
  Zahnbürste / Zahncreme / Zahnseide                            
  Rasierzeug                                                    
  Kamm / Bürste                                                 
  Handtuch / Waschlappen                                        
  Feuchttücher                                                  
  Deodorant                                                     
  Creme                                                         
  Reise-Haarfön                                                 
  Hygieneartikel                                                
  Taschentücher                                                 
  Kleidung privat / je nach Jahreszeit                          ✔?
  Regenkleidung oder Anorak / Parka                             
  Straßenschuhe / Turnschuhe                                    
  Sandalen                                                      
  Hausschuhe                                                    
  Badeschlappen                                                 
  Pullover                                                      
  Hemden / Blusen / T-Shirts                                    
  Hosen lang / kurz                                             
  Unterwäsche / lange Unterhosen                                
  Sonnenbrille                                                  
  Socken                                                        
  Kopfbedeckung (Hut / Mütze)                                   
  Handschuhe / Schal                                            
  Gürtel                                                        
  Badehose / Badeanzug                                          
  Schlafanzug / Nachthemd                                       
  Jogginganzug                                                  
  Nützliches                                                    ✔?
  Taschenlampe                                                  
  Zigaretten für den Eigenbedarf                                
  Streichhölzer / Feuerzeug                                     
  Taschenmesser m. versch. Werkzeugen (Leatherman)              
  Adapter / Zwischenstecker für Stromnetz                       
  Batterien                                                     
  Uhr / Wecker                                                  
  Separater Beutel für schmutzige Wäsche                        
  Waschseife für Kleider                                        
  kleines Kopfkissen                                            
  ggf. Schlafsack                                               
  ggf. Iso-Matte                                                
  ggf. Luftmatratze                                             
  Notration Essen und Getränke                                  

Quellenangabe

-   Packliste für Einsatzkräfte, Feuerwehrverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V., Großverband - Abteilung Bezirk Köln / Bereitschaft 5

-   Pack die Badehose ein?, Feuerwehr-Magazin Spezial „Die Flut“ (1/2003)

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/flaechen_volumenberechnungen.html -->

Flächen- und Volumenberechnungen

 

Volumen und Gewicht eines Quaders

Die Dichte ist keine Pflichtangabe, lassen Sie das Feld einfach leer um nur das Volumen zu berechnen. Dichtewerte für verschiedene Stoffe können aus den Dichtetabellen entnommen werden.

Länge:

m

Breite:

m

Höhe:

m

[optional]
Dichte:

kg/m³
g/cm³

 (auf 3 Nachkommastellen gerundet)

Allgemein, Berechnungen

---



<!-- Seite: allgemein/fwdv.html -->

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV)

 

Auf dieser Seite sind alle Feuerwehr-Dienstvorschriften hinterlegt, um „tote Links“ in Einsatzleiterwiki-Artikeln zu vermeiden. Andere Seiten des Einsatzleiterwikis verweisen für eine Quellenangabe auf diese Seite, wenn eine FwDV als Quellenangabe dient. Es wird bewusst auf die neutrale Version des AFKzV (Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz) verwiesen, da hier nicht die Version jedes einzelnen Bundeslands für jede FwDV verlinkt werden soll.

  Feuerwehr-Dienstvorschrift                                        Stand   Dateigröße
  ----------------------------------------------------------------- ------- ------------
  FwDV 1: Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –     2006    9,75 MB
  FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr                     2012    261 kB
  FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz             2008    149 kB
  FwDV 7: Atemschutz                                                2005    105 kB
  FwDV 8: Tauchen                                                   2014    653 kB
  FwDV 10: Die tragbaren Leitern                                    2019    8,33 MB
  FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz                          2005    617 kB
  FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz                                2022    1,99 MB
  FwDV/DV 800: Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz   2017    578 kB
  PDV/DV 810: Sprech- und Datenfunkverkehr                          2018    696 kB

Weblinks

-   Feuerwehr-Dienstvorschrift

Quellenangabe

-   Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge: Projektgruppe Feuerwehrdienst-Vorschriften

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/diplomatische_objekte.html -->

Diplomatische Objekte

 

Deutsche Behörden haben in diplomatischen Missionen keinerlei Befugnisse, da diese besondere Vorrechte und Immunitäten genießen, d.h. sie sind unverletzlich und immun gegenüber Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen.
Hierzu zählen u.a. diplomatische Einrichtungen, Grundstücke, Räumlichkeiten und Fahrzeuge.

Maßnahmen

Eingriffe in Diplomatenrechte sowie das Betreten der Räumlichkeiten nur bei konkreter Gefahr und auf das unbedingt Erforderliche beschränken

-   Bei gewalttätigen Übergriffen Eigenschutz beachten

-   Kontaktaufnahme mit Personen- bzw. Objektschützern

-   Abstimmung mit Polizei und bzw. Objektschützern

-   Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge etc. dürfen erst nach Genehmigung betreten werden.
    Ist dieses aufgrund der gebotenen Dringlichkeit, wegen einer Gefährdung von Menschenleben oder erheblicher Sachwerte nicht möglich, so ist der Einsatzleiter nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt und verpflichtet anzuordnen, dass die Bereiche betreten werden können.

    -   Insbesondere Archive und persönliche Räume gelten als sensible Bereiche und somit sind die Maßnahmen auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken.

    -   Wenn der Zugang verwehrt wird, sind entsprechende Maßnahmen zu unterlassen und sich auf umfassenden Nachbarschaftsschutz zu beschränken!!!

-   Besondere Sicherungspflicht der Objekte bis zum Eintreffen der Polizei wahrnehmen

-   Gepäckstücke ungeöffnet an berechtigten diplomatischen Vertreter übergeben

-   bei derartigen Einsätzen sollte das Auswärtige Amt informiert werden, Lagezentrum Tel-Nr. 030-5000-2911

besondere Gefahren

-   Gefahr von gewalttätigen Übergriffen auf Diplomaten durch oppositionelle Kräfte (Bombenanschläge etc.)

-   Bewaffnete Personen- bzw. Objektschützer mit „robustem“ Schutzauftrag (ggf. Eigensicherung beachten)

-   Besonders gepanzerte Fahrzeuge

weitere Hinweise

Kennzeichnung

Fahrzeuge

Fahrzeuge von Diplomaten sind mit besonderen Kennzeichen ausgestattet und besitzen ggf. ein Zusatzschild mit der Beschriftung CD oder CC. Je nach Dienstort muss das Kennzeichen aber nicht zwangsläufig mit einer 0 beginnen, das Fahrzeug ist daher möglicherweise nicht direkt als Diplomatenfahrzeug zu erkennen.

[Diplomatenkennzeichen]

[CC-Schild] [CD-Schild]

Personen

Diplomaten besitzen besondere Ausweise:

[Diplomatenausweis]

Weblinks

-   Diplomatenstatus

-   Diplomatenkennzeichen, mit Zuordnung welcher Code zu welchem Land gehört

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

-   Diplomatenstatus

-   Bild Diplomatenausweis: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Diplomatenausweis-D.JPG veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt 2008 S. 1169

-   Bild Diplomatenkennzeichen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Diplomatenkennzeichen_%28Indonesien%29.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Thosten Schmidt unter CC-BY-SA 3.0-Lizenz

-   Bild CD-Schild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Corps_Diplomatique_international_vehicle_registration_oval.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User DLiebisch unter CC-BY-SA 3.0-Lizenz

-   Bild CC-Schild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Corps_Consulaire_international_vehicle_registration_oval.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Rdb unter CC-BY-SA 3.0-Lizenz

Stichwörter

Auslandsvertretung, Auslandsvertretungen, Botschaft, Botschaften, Diplomat, Diplomaten, Diplomatische Missionen, Konsulat, Konsulate

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/absturzsicherung.html -->

Absturzsicherung

 

Maßnahmen

-   wenn nötig Kommunikation durch Funkgeräte sicherstellen, ggf. eigenen Kanal verwenden

-   direkt im Seil und in 5 Meter Umkreis um die Ausrüstung ist absolutes Rauchverbot einzuhalten!

-   Sobald ein Truppmitglied in den absturzgefährdeten Bereich vorgeht, ist sein Trupppartner einzig für seine Sicherung zuständig und darf für keine anderen Arbeiten eingesetzt werden!

-   Der Festpunkt muss mindestens eine Festigkeit von 10 kN (1 t) aufweisen, im Zweifel mehrere Festpunkte miteinander kombinieren

-   Sicherung der Einsatzkraft wenn möglich oberhalb dieser - z.B. auch an einer Drehleiter

-   fallen Karabiner u.ä. herunter sind diese auszusondern!

-   Nach dem Einsatz Sichtprüfung des Materials durchführen

besondere Gefahren

-   bei längerem Hängen im Seil Gefahr eines Hängetraumas!

weitere Hinweise

Grundsätzliches

-   Haltegurt und Feuerwehrleine dürfen nur zum Halten verwendet werden - die Feuerwehrleine muss also permanent auf Zug gehalten werden; es darf kein Sturz ins Seil möglich sein!

-   freies Hängen im Seil ist bei der Absturzsicherung nicht erlaubt; dies ist Höhenrettungs-Einheiten vorbehalten!

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Stichwörter

Absturzsicherung, Halten, Auffangen, Höhensicherung, Höhenrettung

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/hochspannungsfreileitung.html -->

Hochspannungsfreileitung

 

Siehe auch → Elektrische Anlagen und Trafostation / Umspannwerk

Maßnahmen

Eigensicherung vor Menschenrettung

-   Bei gerissenen am Boden liegenden Leitungsenden Abstand von 20m einhalten (Spannungstrichter)

    -   Absperrung aufbauen

    -   Zweites gerissenes Leitungsende mit Bedacht suchen und ebenfalls entsprechend absperren

    -   Berühren die Leitungsenden Zäune, Weidedrähte oder andere Objekte, ist auch von diesen ein Mindestabstand von 20m einzuhalten

-   Nachalarmierung des Energieversorgers mit Angabe des genauen Standorts

-   Freischaltung durch den Energieversorger

-   Erst nach bestätigter Freischaltung durch den Energieversorger sind mit Maßnahmen zu beginnen, die den vorherigen Sicherheitsabstand unterschreiten

besondere Gefahren

-   Lebensgefährliche Hochspannung

-   Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes Gefahr eines Lichtbogens auch ohne Berührung (Leiter nicht isoliert)

-   Schrittspannung (infolge Spannungstrichter) bei Annäherung an gerissene am Boden liegende Leitungsenden

-   Absturzgefahr bei Besteigung der Hochspannungsmasten

weitere Hinweise

Ist der Betreiber der Hochspannungsfreileitung nicht bekannt, sollte die Leitung bis zum nächsten Mast verfolgt werden. An den Masten sind oftmals Informationen zum Betreiber bzw. auch Kontaktdaten angebracht.

Isolatorenlängen

Folgende Isolatorenlängen sind bei den entsprechenden Spannungen zu erwarten:

  Spannung   Isolatorenlänge (ca.)
  ---------- -----------------------
  380 kV     3m
  220 kV     2m
  110 kV     1m
  20 kV      0,25m
  0,4 kV     0,1m

Es wurde oft gelehrt, dass die zu erwartende Spannung an der Hochspannungsfreileitung an der Anzahl der Isolatoren abgeschätzt werden konnte, da die Isolatoren nicht länger als 1 m waren. Drei Isolatoren hintereinander wiesen demnach auf 380 kV hin. Diese Faustregel kann jedoch nicht mehr angewendet werden, da mittlerweile auch längere Isolatoren verwendet werden, und beispielsweise bei einer 380 kV-Leitung auch nur noch ein einziger, langer Isolator verbaut ist.

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Hochspannungsfreileitung, Hochspannungsleitung, Freileitung, Stromleitung, Überlandleitung

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/dichtetabelle.html -->

Dichtetabelle

 

Sortierung innerhalb der einzelnen Aggregatszustände aufsteigend.

Angabe in kg/m³, um die Dichte in g/cm³ zu berechnen den Wert von kg/m³ durch 1000 teilen.

Dichte fester Stoffe

  Stoff                Dichte in kg/m³
  -------------------- -----------------
  Neuschnee            60…200
  Holz (lufttrocken)   400…800
  Fichtenholz          500
  Eichenholz           800
  Wachs                900…980
  Eis (bei 0°C)        917
  Gummi/Kautschuk      920…960
  Steinkohle           1350
  Schotter             1700…1900
  Beton                1800…2450
  Sandstein            2400
  Fensterglas          2500…2600
  Aluminium            2710
  Granit               2800
  Zement               3000…3100
  Gusseisen            7250
  Stahl                7700…7900
  Blei                 11340

Dichte flüssiger Stoffe

  Stoff               Dichte in kg/m³
  ------------------- -----------------
  Ottokraftstoff      750
  Ethanol, Spiritus   789
  Aceton, Methanol    790
  Petroleum           800
  Dieselkraftstoff    830
  Wasser              1000

Dichte gasförmiger Stoffe

Dichte trockener Gase, wenn nicht anders angegeben, gemessen bei 1,01325 bar Druck und 0°C Temperatur.

  Stoff                    Dichte in kg/m³
  ------------------------ -----------------
  Wasserstoff              0,08988
  Helium                   0,178
  Methan                   0,717
  Wasserdampf              0,880
  Wasserdampf bei 100 °C   0,598
  Acetylen                 1,171
  Luft bei 20 °C           1,204
  Kohlenmonoxid            1,250
  Stickstoff               1,251
  Ethan                    1,356
  Sauerstoff               1,429
  Kohlenstoffdioxid        1,977
  Propan                   2,019
  n-Butan                  2,703
  Schwefeldioxid           2,926
  Chlor                    3,214

Quellenangabe

-   Wikibooks: Dichte fester Stoffe, veröffentlich unter der „Creative Commons Attribution/Share-Alike“-Lizenz

-   Wikibooks: Dichte flüssiger Stoffe, veröffentlich unter der „Creative Commons Attribution/Share-Alike“-Lizenz

-   Wikibooks: Dichte gasförmiger Stoffe, veröffentlich unter der „Creative Commons Attribution/Share-Alike“-Lizenz

Stichwörter

Dichte, Schwere

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/buchstabiertafel.html -->

Buchstabiertafel

 

  ------------------------------------------------------------------------------------------------
  Buch-             Deutschland                Deutschland                  NATO
  stabe             (DIN 5009, Ausgabe 1996)   (DIN 5009, Ausgabe 2022)     
  ----------------- -------------------------- ---------------------------- ----------------------
  A                 Anton                      Aachen                       Alfa

  Ä                 Ärger                      Umlaut Aachen                Alfa-Echo

  B                 Berta                      Berlin                       Bravo

  C                 Cäsar                      Chemnitz                     Charlie

  Ch                Charlotte                  Chemnitz Hamburg             Charlie-Hotel

  D                 Dora                       Düsseldorf                   Delta

  E                 Emil                       Essen                        Echo

  F                 Friedrich                  Frankfurt                    Foxtrot

  G                 Gustav                     Goslar                       Golf

  H                 Heinrich                   Hamburg                      Hotel

  I                 Ida                        Ingelheim                    India

  J                 Julius                     Jena                         Juliett

  K                 Kaufmann                   Köln                         Kilo

  L                 Ludwig                     Leipzig                      Lima

  M                 Martha                     München                      Mike

  N                 Nordpol                    Nürnberg                     November

  O                 Otto                       Offenbach                    Oscar

  Ö                 Ökonom                     Umlaut Offenbach             Oscar-Echo

  P                 Paula                      Potsdam                      Papa

  Q                 Quelle                     Quickborn                    Quebec

  R                 Richard                    Rostock                      Romeo

  S                 Samuel                     Salzwedel                    Sierra

  Sch               Schule                     Salzwedel Chemnitz Hamburg   Sierra-Charlie-Hotel

  ß                 Eszett                     Eszett                       Sierra-Sierra

  T                 Theodor                    Tübingen                     Tango

  U                 Ulrich                     Unna                         Uniform

  Ü                 Übermut                    Umlaut Unna                  Uniform-Echo

  V                 Viktor                     Völklingen                   Victor

  W                 Wilhelm                    Wuppertal                    Whiskey

  X                 Xanthippe                  Xanten                       X-Ray

  Y                 Ypsilon                    Ypsilon                      Yankee

  Z                 Zacharias                  Zwickau                      Zulu
  ------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Teilnehmerheft Sprechfunkausbildung, Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz, Koblenz 2017

-   Wikipedia: Buchstabiertafel

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/taktische_zeit.html -->

Taktische Zeit (DTG - Date Time Group)

 

Im Bereich der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Hilfsorganisationen sowie des Militärs ist eine eindeutige, missverständnisfreie und prägnante Kommunikation von Zeit- und Datumsangaben im Einsatzverlauf überlebenswichtig. Da unterschiedliche Schreibweisen (wie z. B. 04.11. vs. 11/04) insbesondere unter Stress oder bei der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit zu gefährlichen Missverständnissen führen können, wird standardisiert die sogenannte taktische Zeit verwendet.

Diese Schreibweise normiert die Angabe in einer festen, fortlaufenden Zeichenfolge ohne Leerzeichen, Punkte oder Striche. Sie ist kompakt, unmissverständlich und lässt sich über Funk fehlerfrei übermitteln.

Taktische-Zeit-Rechner

Aktuelle taktische Zeit (DE):

Mit Zeitzone: Lade...

Ohne Zeitzone: Lade...

Deutsches Datum / Uhrzeit wählen:

In Taktische Zeit umrechnen

Ergebnis (Taktische Zeit): -

Ergebnis mit Zeitzone (A/B): -

Taktische Zeit eingeben (z. B. mit/ohne Zone: 291800may26 oder 291800Bmay26):

In Deutsches Format umrechnen

Umgerechnet in deutsche Lokalzeit: -

Zeit am Herkunftsort (Ziel-Zeitzone): -

Systematik und Aufbau

Die taktische Zeit existiert in zwei Varianten: lokal (11-stellig) oder mit globalem Zeitzonenindikator (12-stellig).

Das Format folgt standardisiert der Struktur:
TThhmmMMMJJ oder TThhmmZMMMJJ

Dabei stehen die einzelnen Platzhalter für folgende Werte:

-   TT: Der Tag des Monats (immer zweistellig, ggf. mit führender Null, z. B. 05)

-   hh: Die Stunde im 24-Stunden-Format (zweistellig, z. B. 09 oder 22)

-   mm: Die Minute (zweistellig, z. B. 02 oder 45)

-   Z (Optional): Ein einzelner Buchstabe, der die Zeitzone nach dem NATO-System angibt.

-   MMM: Das dreistellige Kürzel des Monats in englischer Sprache (wird im Funkbetrieb klein geschrieben)

-   JJ: Die letzten beiden Ziffern des Kalenderjahres (zweistellig, z. B. 26)

Bedeutung der Zeitzonen-Buchstaben (Z)

Wird ein Zeitzonen-Buchstabe verwendet, bezieht sich die Zeitangabe präzise auf dieses weltweite Raster. Für Deutschland gelten im Jahresverlauf zwei verschiedene Kennungen:

-   A (Alpha): Mitteleuropäische Zeit (MEZ / Winterzeit) = UTC +1 Stunde

-   B (Bravo): Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ / Sommerzeit) = UTC +2 Stunden

Hinweis: Wird der Buchstabe weggelassen, wird im lokalen Dienstbetrieb automatisch von der gerade gültigen deutschen Lokalzeit ausgegangen. Bei internationalen Kooperationen oder Funkverkehr mit der Bundeswehr (die oft in Z (Zulu) / UTC operiert) ist der Buchstabe zwingend erforderlich.

Monatsabkürzungen

Um Sprachbarrieren und Verwechslungen (wie beim Buchstaben „M“ für März/Mai) zu minimieren, werden international einheitlich die englischen Monatsbezeichnungen als dreistellige Kürzel genutzt:

  Monat     Kürzel   Monat       Kürzel
  --------- -------- ----------- --------
  Januar    jan      Juli        jul
  Februar   feb      August      aug
  März      mar      September   sep
  April     apr      Oktober     oct
  Mai       may      November    nov
  Juni      jun      Dezember    dec

Praxis-Beispiele

Ohne Zeitzonen-Kennung (Standard im lokalen Bereich)

Beispiel 1 (Einsatzbeginn am Vormittag):

-   Deutsches Format: 03. März 2026, um 09:15 Uhr

-   Taktische Zeit: 030915mar26

Beispiel 2 (Nachteinsatz im Sommer):

-   Deutsches Format: 18. August 2026, um 03:04 Uhr

-   Taktische Zeit: 180304aug26

Mit Zeitzonen-Kennung (Für überregionale Eindeutigkeit)

Beispiel 3 (Einsatz im Winter → MEZ = Alpha):

-   Deutsches Format: 10. Februar 2026, um 16:45 Uhr

-   Taktische Zeit: 101645Afeb26

Beispiel 4 (Einsatz im Sommer → MESZ = Bravo):

-   Deutsches Format: 25. Juni 2026, um 21:10 Uhr

-   Taktische Zeit: 252110Bjun26

Besonderheit: Die doppelte Stunde im Oktober

Bei der jährlichen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit im Oktober wird die Uhrzeit von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zurückgestellt. Die Stunde zwischen 02:00 Uhr und 03:00 Uhr existiert in dieser Nacht zweimal.

In der taktischen Zeit wird diese Falle durch die Zeitzone aufgelöst:

-   Der erste Durchlauf (vor der Umstellung) erhält das B (z.B. 250230Boct26).

-   Der zweite Durchlauf (nach der Umstellung) erhält das A (z.B. 250230Aoct26).

Weblinks

-   Datum/Zeit-Gruppe bei Wikipedia

Stichwörter

DTG, Date Time Group, NATO-Zeit, Militärische Zeit, Zulu-Zeit, Einsatztagebuch Format, ETB Uhrzeit, Führungszeit, DV100 Zeit, Funk-Uhrzeit, 11-stellige Zeitangabe

Allgemein, Stabsarbeit, Berechnungen

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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<!-- Seite: allgemein/beatmete_patienten.html -->

Beatmete Patienten (außerhalb von Kliniken/Heimen)

 

Dieser Artikel beschäftigt sich in erster Linie mit Patienten, die außerhalb von Krankenhäusern und Heimen in Beatmungs-Wohngemeinschaften gepflegt werden. Er ist aber auch auf heimbeatmete Patienten anwendbar.

besondere Gefahren

-   Bis zu 12 beatmete Patienten in einer Beatmungs-WG, abhängig von der Landes-Gesetzgebung

-   Sauerstoff in Druckbehältern/Tanks

weitere Hinweise

Brandfall

-   nicht betroffene Patienten in ihren Zimmern belassen, sofern möglich

Räumung/Evakuierung

Räumungen von Beatmeten-WGs sind sehr komplex und möglichst zu vermeiden!

siehe auch: Räumung - Spezialfall: Räumung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

-   Patienten möglichst im eigenen Bett transportieren, an dem die nötigen medizinischen Geräte angebracht sind

-   Einsatzkräfte, die die Patienten evakuieren, müssen die Beatmung mittels Beatmungsbeutel beherrschen

-   KTW sind i.d.R. nicht für den Transport von beatmeten Patienten geeignet, daher sind RTW erforderlich → ggf. Auslösung MANV / Anforderung Patiententransportzug → evtl. längere Vorlaufzeit

-   Auswahl geeigneter Kliniken: Viele Kliniken haben nur geringe Kapazitäten für kurzfristig eingelieferte, beatmete Patienten! Auf mehrere Kliniken verteilen!

Stromausfall

Ein Stromausfall kann den sofortigen Eintritt von Lebensgefahr bedeuten!

-   evtl. nur geringe Akkulaufzeit von Beatmungs- und weiteren medizinischen Geräten

-   Sauerstoffkonzentratoren sind nicht Akku-gepuffert

-   stromunabhängige Geräte einsetzen wenn möglich

-   Ermittlung des tatsächlichen Leistungsbedarfs für Notstromeinspeisung → derzeit pro Patient ca. 1.000 Watt.

Quellenangabe

-   Roland Beusch: Risikoanalyse von Beatmungs-Wohngemeinschaften. In: Brandschutz 11/2017, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 892 ff.

Stichwörter

Beatmung, beatmet, Heimbeatmung, heimbeatmet, Sauerstoff

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/kran-einsatz.html -->

Kran-Einsatz

 

Maßnahmen

-   Stellplatz so nah wie möglich an der zu bewegenden Last freihalten.

    -   endgültige Festlegung des Aufstellungsorts nur zusammen mit dem Kranführer

    -   enormer Platzbedarf: Abstützbreiten von über 6 Metern sind keine Seltenheit

    -   Bereich um den Kran als „Bewegungsraum“ freihalten, Ablageplatz für die Last einplanen

    -   Zufahrt zum Stellplatz freiräumen/freihalten

    -   Untergrund muss ausreichend tragfähig sein; nicht auf Bürgersteigen möglich, auf Brücken nur eingeschränkt oder auch gar nicht

-   Bei Inbetriebnahme des Krans den Aktionsradius absperren/durch Posten sichern, dort kein Aufenthalt außer den unbedingt notwendigen Personen (die z.B. die Last mittels Seil führen)

besondere Gefahren

-   schwebende Lasten

weitere Hinweise

-   Aufgrund des Fahrzeuggewichts kann der Kran die Einsatzstelle evtl. nicht auf direktem Weg, sondern nur über Umwege erreichen (z.B. Brücken)

-   Verunfallte LKWs die geborgen werden sollen müssen i.d.R. entladen werden bevor diese mit dem Kran bewegt werden können

Quellenangabe

-   Private Kran-Unternehmen statt Feuerwehr-Kran von Michael Hoffmann, Feuerwehr-Magazin, 11.01.2016

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Autokran, Mobilkran

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/absicherung_einsatzstelle.html -->

Absicherung der Einsatzstelle

 

Maßnahmen

-   Warnkleidung tragen.

-   Sicherungsfahrzeug positionieren

-   An- und Abfahrt für Rettungsdienst-Fahrzeuge ermöglichen

-   nicht benötigte Einsatzkräfte abseits der Straße/hinter Leitplanke warten lassen

-   unten genannte Mindestabstände einhalten; bei Kurven, Kuppen und anderen unübersichtlichen Stellen Abstände vergrößern

-   zur besseren Sichtbarkeit Einsatzstelle ausleuchten

-   keine verkehrslenkenden Maßnahmen durch die Feuerwehr (Ausnahme Bayern und Thüringen)

-   ggf. Bereitstellungsraum festlegen

weitere Hinweise

Bundesstraßen

[Sicherungsabstände Bundesstraßen]

Autobahnen

[Sicherungsabstände Autobahnen]

Erst nach Freigabe durch Autobahnpolizei entgegen der Fahrtrichtung auffahren

Sicherungsfahrzeug

-   Sicherungsfahrzeug mindestens 25 m vor das letzte aktiv genutzt Einsatzfahrzeug abstellen

-   alle Einsatzkräfte verlassen das Fahrzeug, dieses bleibt dauerhaft unbesetzt

-   alle vorhandenen Warneinrichtungen einschalten

-   Lenkung zur verkehrsabgewandten Seite hin einschlagen

-   alle Türen und Geräteräume geschlossen halten, während des Einsatzes keine Geräte entnehmen

Anforderungen an das Sicherungsfahrzeug

-   möglichst hohe Masse

-   keine einsatztaktische Aufgabe im Einsatz

-   idealerweise ausgestattet mit Konturmarkierung, Heckwarnbeklebung und Heckwarnsystem

Quellenangabe

-   FWDV 1

-   BGI/GUV-I 8651: Sicherheit im Feuerwehrdienst, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

-   Fachempfehlung Nr. DFV-FE-84-2024: Absicherung von Einsatzstellen im öffentlichen Verkehrsraum unter Berücksichtigung der zunehmenden Verbreitung hochsensibler Fahrerassistenzsysteme in Fahrzeugen aller Klassen, Deutscher Feuerwehrverband / AGBF Bund

-   Ausbildungsunterlage Truppführerlehrgang der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   6.003_Verkehrsabsicherung, feuerwehr-lernbar.bayern.de

Stichwörter

Landstraße, Schnellstraße, Bundesstraße, Autobahn, Absperren

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/umrechnung_basiseinheiten.html -->

Umrechnung von Basiseinheiten

 

Temperatur

Temperatur:

°Celsius
Kelvin
°Fahrenheit

Zeit

  ----------------------------------- -----------------------------------
  Zeitdauer:                          Sekunde(n)
                                      Minute(n)
                                      Stunde(n)
                                      Tag(e)
                                      Jahr(e)

  ----------------------------------- -----------------------------------

 (auf 6 Nachkommastellen gerundet)

Umrechnung von zusammengesetzten Einheiten

Geschwindigkeit

  ----------------------------------- ---------------------------------------
  Geschwindigkeit:                    m/s (Meter pro Sekunde)
                                      km/h (Kilometer pro Stunde)
                                      mph (Meilen pro Stunde)
                                      kn (Knoten bzw. Seemeilen pro Stunde)

  ----------------------------------- ---------------------------------------

 (auf 3 Nachkommastellen gerundet)

Quellenangabe

Stichwörter

Allgemein, Berechnungen

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<!-- Seite: allgemein/fahrzeugaufstellung.html -->

Fahrzeugaufstellung

 

Hinweise zur Fahrzeugaufstellung sind in den einzelnen Artikeln zu finden. Diese sind hier aufgelistet (keine abschließende Aufzählung):

Brandeinsatz

-   Gebäudebrand allgemein

-   Fahrzeugbrand

-   ausgelöste CO2-Löschanlage

-   Werfer-/Wenderohreinsatz Drehleiter

-   Brand Straßentunnel

Hilfeleistungseinsatz

-   Verkehrsunfälle allgemein

-   Fahrzeugaufstellung zur Verkehrsabsicherung

-   Eisenbahn

-   Person droht mit Sprung

ABC-Einsatz

-   ABC-Einsatz allgemein

-   Autogas-Fahrzeuge

-   Wasserstoff-Fahrzeuge

Stichwörter

Anfahrt

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/eigenunfall.html -->

Eigenunfall

 

Maßnahmen

-   Sofort anhalten und Unfallstelle absichern

-   Feststellen ob Personen verletzt wurden

-   Erste Hilfe leisten

-   Leitstelle informieren (Neubeschickung der eigentlichen Einsatzstelle sowie Beschickung des Eigenunfalls)

-   Auf jeden Fall Polizei zur Unfallaufnahme anfordern

-   Vorgehen wie bei Verkehrsunfällen üblich.

-   Unfall dokumentieren

    -   Fotos machen, Skizzen erstellen, Unfallbeschreibung anfertigen

    -   Unfalldatenschreiber im Einsatzfahrzeug vorhanden?

    -   Daten des Unfallgegners notieren (Kennzeichen, Personalien) und diesem die eigenen Daten zur Verfügung stellen

    -   Keine Auskünfte zum Unfallhergang/Schuldeingeständnis gegenüber dem Unfallgegner

    -   Personalien von Unfallzeugen notieren

    -   Unfallspuren nicht beseitigen (für Ermittlungen der Polizei)

-   bei Schwerverletzten und Toten PSNV anfordern

-   Information von übergeordneten Führungskräften.

Allgemeine (Vorgehens-) Hinweise

Bei Alarmfahrten muss der Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter, evtl. in Abstimmung mit der Leitstelle, entscheiden, ob bei Sachschäden die Einsatzfahrt ggf. fortgesetzt wird wenn keine anderen Einsatzkräfte zeitnah zur Verfügung stehen. Dies sollte dem Unfallgegner kurz dargelegt werden. Evtl. dann eine Einsatzkraft an der Einsatzstelle zurücklassen die mit dem Unfallgegener zusammen das Eintreffen weiterer Kräfte bzw. der Polizei abwartet. Der Polizei muss dann unverzüglich die Feststellung der entsprechenden Daten (Wer war Fahrer des Einsatzfahrzeugs etc.) ermöglicht werden. Einfach weiterzufahren ist Fahrerflucht!

Bei Personenschäden sollte die Einsatzstelle nicht verlassen werden!

Quellenangabe

-   Teilnehmerheft Maschinist, Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz, 2013

-   Vorgehenshinweise nach einem Unfall mit Einsatzfahrzeugen, Denis Boger, DRK KV

Stichwörter

VU Feuerwehr

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/gefahrenmatrix.html -->

Gefahrenmatrix

 

weitere Hinweise

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
               Atemgifte   Angst-     Ausbreitung   Atomare Strahlung   Chemische/           Erkrankung/   Explosion   Elektrizität   Einsturz/
                           reaktion                                     Biologische Stoffe   Verletzung                               Absturz
  ------------ ----------- ---------- ------------- ------------------- -------------------- ------------- ----------- -------------- -----------
  Menschen                                                                                                                            

  Tiere                                                                                                                               

  Umwelt                   –                                                                 –                         –              –

  Sachwerte    –           –                                                                 –                                        

                                                                                                                                      

  Mannschaft                                                                                                                          

  Gerät        –           –                                                                 –                                        
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Gestrichen/Unterlegt: Gefahr in dieser Reihe der Matrix nicht relevant

zusätzliche mögliche Gefahren zur „klassischen“ Gefahrenmatrix:

-   Ertrinken

-   Verkehr

Quellenangabe

-   Lehrgangsinhalte B3-Lehrgang (2013) an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/muelldeponie_ungeziefer.html -->

Mülldeponie (Ungeziefer)

 

Maßnahmen

-   nur mit unbedingt notwendigen Fahrzeugen auf das Deponie-Gelände fahren

-   Nachschub wenn möglich nur bis zum Eingangsbereich bringen und dort übergeben

-   Schon während des Einsatzes in Absprache mit Behörden und der Deponieverwaltung eine Ungezieferbehandlung vor Ort organisieren

-   Viele Mülldeponien halten für Mitarbeiter einen, durch eine Dusche getrennten, Schwarz-Weiß-Bereich vor. Diesen könnten auch die Einsatzkräfte nutzen.

weitere Hinweise

-   Abkleben der Einsatzmittel bietet nur vermeintlichen Schutz – Kakerlaken können durch kleinste Lücken schlüpfen

-   Es muss damit gerechnet werden, dass alle Fahrzeuge samt Ausrüstung sowie die Bekleidung von Ungeziefer befallen werden

-   Nach dem Einsatz die Fahrzeuge und das Gerätehaus immer wieder kontrollieren, ob Kakerlaken auftreten. Die lichtscheuen Tiere werden erst bei Dunkelheit aktiv.
    Auch wenn nur eine Kakerlake zu sehen ist, sofort einen professionellen Schädlingsbekämpfer einsetzen.

Quellenangabe

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf:
    „Und wieder kommt das Ungeziefer“. Feuerwehr-Magazin. Januar 2006

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/karten.html -->

Karten

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu geographischen Koordinatensystemen. Es existiert eine weitere Seite zu taktischen Zeichen.

weitere Hinweise

Maßstab

Indem der Maßstab durch 100 geteilt wird kann ermittelt werden welche Distanz in Metern einem Zentimeter auf der Karte entspricht.

Beispiel:

Maßstab 1:50.000 → 50.000 / 100 = 500 → 1 cm auf der Karte entsprechen 500 Metern in der Natur.

UTM-Koordinaten

Das UTM-Koordinatensystem ist das von den deutschen BOS eingesetzte System für die Identifikation geographischer Orte.

Zusammensetzung einer UTM-Koordinate:

  33     U      UU                   8984       1995
  ------ ------ -------------------- ---------- -----------
  Zone   Band   100-km-Planquadrat   Ost-Wert   Nord-Wert

-   Zone
    Die Welt ist in 60 Zonen eingeteilt (horizontale Einteilung). Jede Zone umfasst 6 Breitengrade. Deutschland liegt in den Zonen 32 und 33.

-   Band
    Die Welt ist in 20 Bänder eingeteilt (vertikale Einteilung). Jedes Band umfasst 8 Längengrade. Deutschland liegt hauptsächlich im Band U und zu kleinen Teilen im Band T.

-   100-km-Planquadrat
    Die deutschen BOS verwenden das militärische System UTMREF, welches die sich aus Zonen und Bändern ergebende Fläche in Quadrate mit 100 km Seitenlänge einteilt. Diese Quadrate werden mit zwei Buchstaben identifziert.

-   Koordinaten
    Ein Paar aus zwei Werten bildet die genauen Koordinaten. Die Ost-Werte steigen auf der Karte von Westen nach Osten an, die Nord-Werte von Süden nach Norden. Ost- und Nordwert müssen immer gleich viele Stellen haben, sonst sind sie nicht korrekt. Es sind unterschiedliche viele Ziffern pro Wert möglich:

    -   Zwei Stellen pro Wert (z.B. 89 19) beschreiben ein Quadrat mit 1.000 Metern Seitenlänge.

    -   Drei Stellen pro Wert (z.B. 898 199) beschreiben ein Quadrat mit 100 Metern Seitenlänge.

    -   Vier Stellen pro Wert (z.B. 8984 1995) beschreiben ein Quadrat mit 10 Metern Seitenlänge.

Zum einfacheren Auffinden und Ermitteln von Koordinaten sollte ein Planzeiger eingesetzt werden.

weitere Koordinatensysteme

Koordinaten unterschiedlicher Koordinatensysteme können nicht von Hand ineinander umgerechnet werden, da dies komplizierte Berechnungen erfordert. Im Internet gibt es kostenlose Möglichkeiten die Koordinaten ineinander umzurechnen (siehe Abschnitt Weblinks).

Bis 2010 war das Gauß-Krüger-System das Koordinatensystem für amtlichen Karten in Deutschland. Ggf. kann man auf „Restbestände“ stoßen. Diese müssen vor Benutzung auf UTM-Karten umgerechnet werden.

GPS-Geräte sowie viele Online-Kartendienste (z.B. Google Maps) verwenden das System der geographischen Koordinaten. Auch diese müssen vor Benutzung auf UTM-Karten umgerechnet werden.

Weblinks

-   UTM bei Wikipedia

-   Die militärische Modifikation des UTM-Systems UTMREF bei Wikipedia.

-   Umrechnung von Koordinaten verschiedener Koordinatensysteme in jeweils andere Formate.

-   Karte auf OpenStreetMap-Basis, bei der die UTMREF-Koordinaten angezeigt werden auf denen sich der Mauszeiger gerade befindet (in der Ecke rechts unten).

-   Planzeiger zum Ausdrucken

Quellenangabe

-   Teilnehmerheft Sprechfunker der Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz

-   Wikipedia-Artikel zu UTM, UTMREF und Gauß-Krüger-Koordinatensystem

Stichwörter

Lagekarte, Plan, Lageplan

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/kulturgut.html -->

Kulturgut

 

[Schild Kulturgut]Kulturgüter sind Gegenstände von künstlerischem, historischem oder ar­chäologischem Interesse, wie Kunstwerke, Manuskripte, Bücher, Archivalien, Reproduktionen sowie wissen­schaftliche Sammlungen.
Ggf. wird auf Kulturgüter im Feuerwehrplan hingewiesen.

Unbewegliche Kulturgüter werden mit dem hier gezeigten Schild gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist allerdings nicht verpflichtend und wird nicht in allen Bundesländern angewendet.

Maßnahmen

Erkundung

Im Brandfall und bei technischen Hilfeleistungen sind die Gefährdungslagen und die Schutzmöglichkeiten für das Kulturgut durch die erste eintreffende Führungskraft in Zusammenarbeit mit einem Ortskundigen zu erkunden.

-   Art der betroffen Kulturgüter

-   Wertigkeiten der Kulturgüter

-   Anlagentechnische und betriebliche Vorsorgemaßnahmen zur Unterstützung der Feuerwehrmaßnahmen

-   Sichere Unterbringungsmöglichkeiten für geborgene Kulturgüter

-   Welche Techniken, Werkzeuge und Hilfsmittel müssen zur Bergung, zum Schutz und zur Sicherung von Kulturgut angewandt werden?

-   Anzahl der benötigten Einsatzkräfte

Taktische Einsatzmaßnahmen

Grundsatz: Bergen vor Schützen !!!

-   Maßnahmen mit Verantwortlichen abstimmen

-   Ggf. Bildung Einsatzabschnitten „Kultur­gutbergung, Kulturgutschutz und/oder Kultur­gutsicherung“

-   Vorrangig An­griffswege vom Freien, durch Flure und geschützte Treppenräume wählen (Schadensvermeidung)

-   Einsatz­stelle auf ein räumliches Mini­mum begrenzen

-   Tü­ren ge­schlossen halten bzw. schließen

-   Rauchabzüge aktivieren

-   Druckbelüftung nur unter Vermeidung einer unkontrollierten Rauchausbreitung in dem Kulturgutobjekt

-   Kulturgut ent­sprechend seiner Wertigkeit bergen

-   Kulturgut ist ggf. durch Folien, De­cken, feste Ver­schalungen zu schützen bzw. sichern.

-   Schmuckrahmen vor Be­schädigungen bewahren

-   Gerahmtes Kulturgut ist stehend zu lagern und nicht zu stapeln

-   Bauteile, die selbst kein Kulturgut darstellen, können zum Bergen von Kul­turgut zerstört werden, z.B. stabili­sierende Holzgerüste, Drahtaufhängungen etc.

Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Feuerwehr in Hilfszuständigkeit für die Sicherung von geborgenem Kulturgut zu­ständig.

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

-   Geschütztes Kulturgut in Deutschland, Broschüre des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Stichwörter

Artefakte, Ausstellungsstücke, Bilder, Denkmal, Denkmäler

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/mathematische_berechnungen.html -->

Mathematische Berechnungen

 

Winkelfunktionen

[Winkelfunktionen]

[Tangens]

[Sinus]

[Cosinus]

Geben Sie einen Winkel in der Einheit Grad ein, um die zugehörigen Winkelfunktionen Tangens, Sinus und Cosinus auszurechnen.

Winkel in Grad:

 (auf 2 Nachkommastellen gerundet)

lineare Interpolation

Diese Berechnung ermittelt den Wert einer linearen, unbekannten Funktion, also einer Geraden, wenn ein größerer und ein kleinerer Funktionswert bekannt sind.

  -------- --- ---- ---- ----
  x-Wert   2   4    6    8
  y-Wert   6   12   18   24
  -------- --- ---- ---- ----

Ein Beispiel:
Ihnen liegt eine Tabelle vor, in der für verschiedene x-Werte zugehörige y-Werte gegeben sind. Für den von Ihnen gesuchten x-Wert ist allerdings kein y-Wert angegeben, jedoch gibt es ein kleineres und ein größeres Wertepaar. Diese beiden Wertepaare können Sie nun benutzen, um den y-Wert für den von Ihnen gesuchten x-Wert zu berechnen. Sehen Sie sich obige Tabelle an.

Sie suchen den y-Wert für den x-Wert 5. Geben sie dafür ein: x1=4, y1=12, x2=6, y2=18, x=5.
Als Ergebnis erhalten Sie den y-Wert 15.

  ----- --
  x1:   
  y1:   
  x2:   
  y2:   
  x:    
  ----- --

Quellenangabe

-   Sinus_und_Kosinus

-   Tangens_und_Kotangens

-   Dreieck mit Bezeichnungen für die Winkelfunktionen, angefertigt vom Wikipedia-User PaterSigmund, veröffentlicht unter CC BY-SA 2.5-Lizenz

Stichwörter

interpolieren

Allgemein, Berechnungen

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<!-- Seite: allgemein/spontanhelfende.html -->

Spontanhelfende

 

Unterlagen

Im Forschungsprojekt WuKAS – Wissens- und Kompetenzvermittlung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Spontanhelfern – wurden Unterlagen zur Unterstützung von BOS bei der Einbindung von Spontanhelfenden erarbeitet. Die folgenden Unterlagen wurden der Seite https://www.malteser.de/projekte/wukas/unterlagen.html entnommen.

WuKAS Leitfaden

Leitfaden für den sicheren Umgang mit Spontanhelfenden: Umfangreiche Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung, Registrierung und Unterweisung mit der Möglichkeit alle Schritte zu dokumentieren.

WuKAS Taschenkarte

Taschenkarte: wichtige Punkte des Leitfadens kurz und knapp als Übersicht, zweimal faltbar auf DIN A6, passend für Taschen in Einsatzjacken und -hosen.

Safety Card

Safety Card: Im Posterformat zur Unterweisung von Spontanhelfenden in die wichtigsten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Einsatzstelle.

Handlungshilfen für Spontanhelfende

Handlungshilfen für Spontanhelfende: Sammlung von einsatzspezifischen Merklisten für Spontanhelfende. Zur Verbreitung z.B. über Social Media oder zur Ausgabe vor Ort (doppelseitig zu drucken für Notizen auf der Rückseite).

Die Handlungshilfen sind als Gesamtdokument downloadbar oder jede Handlungshilfe einzeln, sodass sie direkt weiterverwendet werden können (z.B. zur Bereitstellung in einem Social Media Post).

Gesamtdokument

Einzelne Teile des Gesamtdokuments:

-   Tipps für die seelische Gesundheit

-   Sicher Helfen bei einer Pandemie

-   Sicher Helfen an heißen Tagen

-   Sicher Helfen im Winter

-   Sicher Helfen im Freien

-   Sicher Helfen bei Hochwasser

-   Soziale Betreuung von Menschen

-   Sicher Helfen in der Logistik

Quellenangabe

-   Forschungsprojekt WuKAS (Wissens- und Kompetenzvermittlung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Spontanhelfern), https://www.wukas.de bzw. https://www.malteser.de/projekte/wukas.html

Stichwörter

Spontanhelfer

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/kohlenstoff-faserverbundwerkstoffe.html -->

kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)

 

Eine mechanische Bearbeitung/Beschädigung setzt i.d.R. keine kritischen, lungengängige Fasern frei. Diese entstehen erst bei Temperaturen von über 650 °C. Die Benutzung eines Trennschleifers o.ä. kann durch die entstehenden Temperaturen ebenfalls kritische Fasern erzeugen. Die Gefahr bleibt nach der Brandbekämpfung bei kalten Brandstellen bestehen.

Maßnahmen

-   Verwirbeln von Staub vermeiden; Kontaminationsgefahr!

-   50 m Gefahrenbereich, 100 m Absperrbereich, bei Bedarf vergrößern (Windrichtung beachten!)

-   Dekon-Platz einrichten

-   So wenig Personal wie möglich im Gefahrenbereich einsetzen

-   bei der Brandbekämpfung mit dem Wind vorgehen

-   Wasser ist geeignetes Löschmittel. Nach dem Löschen Brandschutt feucht halten oder mit Schaum abdecken, um Partikel zu binden. Faserbindelack kann zusätzlich gegen Kontaminationsverschleppung genutzt werden.

-   große Wrackteile mit Folien abdecken, kleine Wrackteile in Behältern oder Folie verpacken

-   Schnittkanten beachten / abdecken

-   Leitfähigkeiten beachten

-   offenstehende Fenster, Türen, etc. am Fahrzeug schließen, Lüftungen abschalten

-   Bundeswehr kann ggf. im Rahmen der Amtshilfe unterstützen

Schutzausrüstung

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Szenario                            Schutzkleidung                                 Atemschutz                           Augenschutz
  ----------------------------------- ---------------------------------------------- ------------------------------------ --------------------------
  Brandeinsatz                        Brandschutzkleidung                            PA (umluftunabhängiger Atemschutz)   
                                      Körperschutzform 1                                                                  

  kalte Brandstelle                   leichte Schutzkleidung und Einwegschutzanzug   mindestens FFP3-Maske                staubdichte Schutzbrille

  Technische Hilfeleistung            reguläre Schutzkleidung                        mindestens FFP3-Maske                staubdichte Schutzbrille
  mit Menschenrettung                                                                                                     

  sonstige Technische Hilfeleistung   leichte Schutzkleidung und Einwegschutzanzug   mindestens FFP3-Maske                staubdichte Schutzbrille
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

besondere Gefahren

-   Gesundheitsgefahr:

    -   lungengängige Fasern

    -   Augen- und Hautreizungen, allergische Reaktionen

    -   Schnittverletzungen durch scharfe Bruchkanten, Verletzungen durch kleinste Splitter mit Entzündungen

-   Bei Brand außerdem:

    -   Ausbreitung der Fasern mit dem Brandrauch

    -   Entstehung von Atemgiften

    -   Verdacht auf Tumorbildung und Erbgutveränderung

-   schwebende Fasern sind elektrisch leitend

-   hohe Isolationswirkung - Rückzündungsgefahr durch hohe Temperaturen im Inneren auch nach längerer Zeit

Verdacht auf Kontamination und/oder Inkorporation

Wer sich ohne PSA in einem Abstand von weniger als 20 m Abstand zu abgebrannten CFK aufgehalten hat, gilt als exponierte Person.

-   Geeigneter ärztlicher Versorgung zuführen

-   zwingende Aufnahme in die arbeitsmedizinische Vorsorgekartei (ArbMedVV Grundsatz G1.2)

Nach dem Einsatz

-   Einsatzkleidung nicht ausschütteln oder mit Druckluft ausblasen

-   Schutzkleidung und eingesetztes Material am Dekonplatz luftdicht verpacken und einer fachgerechten Reinigung zuführen

-   glatte Oberflächen von eingesetzten Geräten und Fahrzeugen mit Wasser / Reinigungsmittel reinigen, während der Reinigung Atemschutz und Schutzkleidung tragen

-   Weitere Hinweise in DGUV 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“

Einsatzdokumentation

Einsatzdokumentation ist i.d.R. für 10 Jahre aufzubewahren und umfasst:

-   Eingesetztes Personal

-   Einsatzzeiten

-   Tätigkeiten

-   Aufenthaltsort

-   mögliche CFK-Belastung

-   mögliche Kontamination von Einsatzkräften

-   mögliche Inkorporation durch Einsatzkräfte

Weblinks

-   Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff bei Wikipedia

Quellenangabe

-   Einsatzstellen mit Faserverbundwerkstoffen - Eine Handreichung zur Gefahrenabwehr, Zentrum Brandschutz der Bundeswehr

-   DGUV 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“

Stichwörter

CFK, Faserverbundstoff, Faserverbundstoffe, Faser-Verbundstoff, Faser-Verbundstoffe

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/hubschrauberlandeplatz.html -->

Hubschrauberlandeplatz

 

Der Hubschrauberlandeplatz ist in jedem Fall außerhalb der Gefahrenzone und mit An- und Abfahrtsmöglichkeit zu wählen.

Maßnahmen

Gibt es schon vorbereitete Landeplätze, die statt dem Aufbau eines eigenen Landeplatzes besser genutzt werden können? Bsp.: Klinik, Sportplatz oder Parkplatz (mit Beleuchtung), vorbereitete Einsatzunterlagen?

Anforderungen

-   Hindernisfreie Fläche von 20m x 20m bis zu 80m x 80m, je nach Hubschraubertyp

-   Fester Untergrund, z.B. Beton, Asphalt oder feste Wiese, bestenfalls mit KFZ befahrbar

-   Bewuchs nicht höher als 30cm hoch, frei von Staub, Sand und losem Schnee

-   Keine losen Gegenstände bis ca. 100m Entfernung, auch nicht zur Markierung des Landeplatzes

-   Hangneigung von max. 10 Grad, bei Nachtlandungen keine Neigung

-   Keine engen Mulden oder Senken

-   keine Stromleitungen, Masten, Schornsteine oder Bäume im gesamten An- und Abflugbereich, Mindestabstand 300m

Vorbereitung

[Aufbau Landeplatz]

-   Windrichtung feststellen

-   Landeplatz absperren (ggf. durch Polizei), nicht mit Absperrband!
    Bei Landung auf Straßen:

    -   zweispurige Straße voll sperren

    -   vierspurige Straße/Autobahn: evtl. Gegenfahrbahn für Landung und Start sperren

    -   sechsspurige Straße/Autobahn: i.d.R. Sperrung einer Fahrtrichtung ausreichend

-   nicht mit Fahrzeugen auf den Landeplatz fahren

-   Brandschutz muss im Normalfall nicht sichergestellt werden.
    Bei länger andauernder Nutzung:

    -   500 l Wasser und Schaummittel (zur Herstellung von Schwerschaum), Ausstoßrate Wasser/Schaummittelgemisch min. 250 l/min

    -   min. 24 kg Pulver

    -   zusätzlich ggf. CO₂

-   Rauchverbot!

Ausleuchtung bei Nacht

-   frühzeitig Blaulicht an einem Fahrzeug einschalten

-   Landeplatz durch Fahrzeuge oder Lichtmasten in den Landeplatzecken ausleuchten, Aufbau gegen die Windrichtung

-   Lichtquellen tief, flach und blendfrei aufbauen (Stativ nicht ausziehen)

-   Hindernisse anleuchten (Bäume, Freileitungsmasten, Antennen)

-   nie den Hubschrauber anleuchten/blenden

-   Evtl. winkende Person zur Landeplatzerkennung einsetzen

Einweisung

-   Wind im Rücken des Einweisers

-   Einweiser soll eine Funkverbindung zum Piloten haben, womit er diesem markante Punkte und eventuelle Gefahren des Landeplatzes hinweist.

-   Einweiser nimmt bei Sichtkontakt zum Piloten beide Arme nach oben, Handflächen nach innen (Y-Stellung)

-   Einweiser darf sich nicht mehr von der Stelle rühren. Besonders im Winter, weil der Pilot den Bezug zum Erdboden verliert (sog. White-out). Er ist für den Piloten ein Bezugspunkt zum Boden.

-   Einweiser sollte Augenschutz und darf keine lose Kopfbedeckung tragen.

nach der Landung

-   Annäherung erst wenn Rotoren stillstehen oder auf Zeichen des Piloten

-   Annäherung in gebückter Haltung, nur von vorne oder schräg seitlich, immer im Blickfeld des Piloten. Bei Annäherung von hinten Lebensgefahr! Heckrotor!

-   Anfahrt mit Fahrzeugen nur in Rücksprache mit Pilot!

-   Nur auf Anweisung des Piloten nach Stillstand der Rotoren mit Fahrzeugen heranfahren

-   Zugang nur für Einsatzkräfte, Zuschauer fernhalten

Vor dem Start

-   Beleuchtung für Start mit dem Piloten absprechen

-   Gefahrenbereich wieder absperren

Landeplätze für mehrere Hubschrauber bei Großschadenslagen (z.B. MANV)

-   Flächenbedarf für bis zu 4 gleichzeitig landende Hubschrauber: ca. 2.500 m²

-   ungehinderte An- und Abfahrt von mehreren Rettungsmitteln ermöglichen, möglichst Ausschildern

-   ELW 1 als Verbindung zur Einsatz(abschnitts)leitung vorsehen

weitere Hinweise

Mindest-Landeplatzgröße nach Hubschraubermodell gemäß Typenblatt

-   EC 135: 20 x 20 m

-   EC 145: 20 x 20 m

-   H 145: 20 x 20 m

-   BK 117-B2: 20 x 20 m

Weblinks

-   Standorte von Rettungshubschraubern auf http://www.rth.info

Quellenangabe

-   Abschnittsarbeit Thorsten Petry, BF Trier

-   Hilfe bei Flugunfällen, General Flugsicherheit in der Bundeswehr

-   Winterschulung 2007/2008: Nachtlandung eines Rettungshubschrauber, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

-   Konzept zur überörtlichen Hilfe bei MANV, Arbeitsgruppe der Hilfsorganisationen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

-   Checkliste „Landung eines Rettungshubschraubers“, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.

-   Typenblatt EC 135 Rettungshubschrauber, DRF Luftrettung

-   Typenblatt EC 145 Intensivtransporthubschrauber, DRF Luftrettung

-   Typenblatt H 145 Intensivtransporthubschrauber, DRF Luftrettung

-   Typenblatt BK 117-B2 Intensivtransporthubschrauber, DRF Luftrettung

Stichwörter

Hubschrauber, Helikopter, Helicopter

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/bereitstellungsraum.html -->

Bereitstellungsraum

 

Bereitstellungsräume dienen dem Zusammenführen von Einsatzkräften so wie dazu, gerade bei nicht geschlossen eintreffenden Einheiten deren komplette Einsatzbereitschaft herzustellen.

Maßnahmen

Aufbau

-   Ausreichende Größe zur Aufnahme von taktischen Einheiten und für Rangierbetrieb (1.500 bis 2.000 m² für 50 Fahrzeuge)

-   Gute und problemlose Erreichbarkeit (z.B. nahe an Hauptverkehrsstraßen), ggf. Lotsen aufstellen

-   Unkompliziertes Erreichen der Einsatzstelle

-   Idealerweise Einbahnverkehr / getrennte An- und Abfahrt (ablaufende Kräfte dürfen den ankommenden nicht begegnen).

-   Ausreichende Befestigung der Verkehrsfläche (z.B. Parkplätze)

-   Infrastruktur; Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom-, Wasseranschluss, WC, Beleuchtung, …)

-   Zusammenstellung vergleichbarer Einheiten (z.B.: KTW, RTW, NEF und NAW; (H)LF, DLK, TLF, … je für sich), beispielsweise je eine eigene Fahrspur pro Fahrzeugtyp

-   Möglichst geschlossene Aufstellung kompletter Einheiten (z.B.: Betreuungszug)

Organisation

-   Führungsorganisation (Führer Bereitstellungsraum, Hilfspersonal, Kommunikationsmittel)

-   Vorbereitung von Anfahrtsbeschreibungen / Kartenauszügen

-   Alle eintreffenden Einheiten erfassen!

-   Nachweisführung über Verbleib der Einheiten (Uhrzeit, Ankunft u. Entlassen)
    Regelmäßiger abgleich mit Einsatzleitung und ggf. Leitstelle

Mindestausrüstung für Bereitstellungsraum

-   4m FuG bzw. TMO Funkgeräte Kommunikation mit Fahrzeugen und Leitstelle

-   2m bzw DMO Funkgeräte (Führungskanal zur Einsatzleitung)

-   Megaphone je nach Größe

-   Geeignete Fahrzeugübersicht (Formblatt, Flip-Chart o.Ä.), Schreibmaterial

Quellenangabe

-   Thorsten Petry, BF Trier

-   Konzept zur überörtlichen Hilfe bei MANV, Arbeitsgruppe der Hilfsorganisationen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/warnung_bevoelkerung.html -->

Warnung der Bevölkerung

 

Maßnahmen

-   eigenen Einsatzabschnitt bilden

-   Koordination mit Polizei

-   Nachforderung von Fahrzeugen mit Durchsagemöglichkeit, ggf. Polizei

-   Warntext festlegen (siehe unten), alle Fahrzeuge sollen mit gleichem Text warnen!

-   Warngebiet festlegen, in Bereiche einteilen und diese nach Dringlichkeit ordnen

-   Route für Warnfahrzeuge festlegen

-   ggf. Veranlassung der Warnung in Rundfunk und Fernsehen

-   ggf. Bürgertelefon einrichten

-   Wirksamkeit der Warnung überprüfen

-   Vor Entwarnung Messungen durchführen ob die Gefahr im Gebiet beseitigt wurde

    -   Bei der Entwarnung darauf hinweisen, dass nun gelüftet werden sollte:
        Da sich der Schadstoff während der hohen Konzentration im Außenbereich ins Gebäude verteilen konnte, befindet er sich immer noch darin, auch wenn draußen die Konzentration nach Stoppen des Schadstoffaustritts schon wieder niedriger ist.

weitere Hinweise

siehe auch Störfallanlagen, Räumung und Evakuierung

Muster für Durchsage über Funk und Fernsehen

nach: Warnung der Bevölkerung; Durchsagen über Hörfunk und Fernsehen, Runderlass des Innenministeriums Niedersachsen

  ----------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  (laufende) Nummer                   

  Stand                               (Datum / Uhrzeit)

  Wer?                                Welche Behörde gibt die Durchsage ab?

  Für Wen?                            An welchen Bevölkerungskreis (Kreis-/Stadtgebiet oder Teile davon) richtet sich die Durchsage?

  Wann?                               Wann sollen die mit der Durchsage erwarteten Handlungen eintreten — ggf. wann wird der Schaden eintreten?

  Was?                                Welcher Art ist der entstandene oder zu erwartende Schaden?

  Welche Maßnahmen?                   Welche Maßnahmen sind zu treffen?
                                      Welche Anweisungen der Behörde sollen an die Bevölkerung gegeben werden?

  Ständige Hinweise                   „Lassen Sie die Rundfunkempfangsgeräte eingeschaltet und achten Sie auf weitere Durchsagen!“
                                      „Verständigen Sie bitte auch Ihre Nachbarn!“
                                      Gegebenenfalls Hinweis auf ein Bürgertelefon (verbunden mit dem Hinweis nicht die Notrufnummern zu blockieren)

  Art der Übertragung                 Durchsage im Hörfunk und/oder im Fernsehen
                                      Schrifteinblendungen im Fernsehen (Lauftext)?
                                      Einstellung als Videotext-Tafel?
  ----------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Achtung: insbesondere ARD und ZDF senden bundesweit das gleiche Programm und sollten nur bei entsprechend großflächigen Lagen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden.

Vorlage zur Warnung der Bevölkerung, auch für Störfälle

Vordruck zur Warnung der Bevölkerung nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt

Quellenangabe

-   Warnung der Bevölkerung; Durchsagen über Hörfunk und Fernsehen, Runderlass des Innenministeriums Niedersachsen v. 1. 11. 2010 — B.21-14610/10, Anlage: Muster für den Aufbau der amtlichen Verlautbarung, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem

-   Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen Gefahrensituationen und Katastrophenfällen, Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt vom 5. 5. 2009 – 43.33 – 14330/3

-   Warnung und Information der Bevölkerung im Landkreis Schweinfurt, Landratsamt Schweinfurt, Brand- und Katastrophenschutz

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/gewalttaetige_ausschreitungen.html -->

Gewalttätige Ausschreitungen

 

Bei sozialen Unruhen, Demonstrationen oder Großveranstaltungen, welche einen gewalttätigen Verlauf nehmen, können auch Einsatzmittel und Personal angegriffen werden, insbesondere wenn diese als Unterstützung von Polizeimaßnahmen angesehen werden.

Maßnahmen

Grundsatz bei Gefährdung von Einsatzkräften:

-   Menschenrettung unter größtmöglichen Eigenschutz

-   Sicherung von Sachwerten ggf. unterlassen

Kontaktaufnahme und Abstimmung aller Maßnahmen mit der Polizei, dennoch keine Einbeziehung in Polizeimaßnahmen (ggf. Amtshilfe ablehnen)

-   Fahrzeugscheiben stets geschlossen halten

-   Ggf. Fahrzeugtüren von innen verriegeln

-   Rolläden/Geräteräume verschließen

-   Feuerlöscher im Fahrzeuginnenraum bereithalten

-   Fahrzeugaufstellung in Fluchtrichtung

-   Signalhorn bei Annäherung ausschalten

-   Zusätzlich zur kompletten Schutzausrüstung Atemschutzmaske mit Filter mit sich führen (Tränengas)

-   Alle Einsatzaufträge nur truppweise durchführen

-   Besonnenes, defensives Verhalten der Einsatzkräfte

-   Private Bewaffnung (Stichwaffen, Pfefferspray, Schlagstöcke etc.) der Einsatzkräfte sofort unterbinden

-   Bewaffnung mit Feuerwehrausrüstung (z.B. Feuerwehraxt) ebenfalls unterlassen

-   Bei Einsatz von Wurfgeschossen, Fahrzeug nicht Verlassen, Rückzug antreten

-   Keine Überlassung von Feuerwehrkleidung oder Fahrzeugen zu Polizeizwecken (Tarnung für Polizisten), lediglich Einsatzgerät (Kettensäge o.Ä.) für Polizei zur Verfügung stellen

besondere Gefahren

Häufige Gefahren durch Teilnehmer

-   Wurfgeschosse (Flaschen, Steine, etc. sind insbesondere Nachts eine große Gefahr)

-   Feuerwerkskörper bzw. Rauchbomben

-   Direkte körperliche Gewalt

Extremfallgefahren durch Teilnehmer

-   Hieb- und Stichwaffen

-   Schleudereinsatz (ggf. mit Stahlkugeln)

-   Molotowcocktails

-   Chemikalien

-   Schusswaffen

Gefahren durch Maßnahmen der Polizei

-   Tränengas (wird u.U. Wasserwerfern zugesetzt)

-   Pfefferspray

-   Massenpanik und flüchtende Menschenmassen

weitere Hinweise

-   U.U. Maßnahmen für MANV treffen (massive Auseinandersetzung, Tränengaseinsatz, …)

-   Führungsdienst auf Wache im betroffenen Gebiet stationieren, sammeln von Informationen und Weiterleitung an Leitstelle

-   Wache(n) im betroffenen Gebiet sichern

-   Erkunder einsetzen (Lagebild, befahrbare Straßen, etc.)

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Aufstand, Aufstände, Demonstration, Demonstrationen, Unruhe, Unruhen

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/druckluftbaustellen.html -->

Druckluftbaustellen

 

Druckluftbaustellen werden genutzt, um im Bereich der Baustellen mit erhöhtem Luftdruck das Grundwasser am Eindringen in die Baustelle zu hindern. Arbeiter und die tätig werdenden Einsatzkräfte an Druckluftbaustellen können den Überdruckbereich nur über eine Schleuse betreten und müssen beim Verlassen erhebliche Pausen in der Schleuse machen um nicht an der Taucherkrankheit zu erkranken. Druckluftbaustellen zum Einsatz kommen bei:

-   Schildvortriebsmaschinen; hier befindet sich der Überdruckbereich nur bis kurz hinter das Schneidrad

-   Caissonbaustellen; hier wird die spätere Tunnelröhre an der Erdoberfläche vorgefertigt und dann von einem Hohlraum unter dem Caissonboden aus das Erdreich entfernt sodass der Caisson nach und nach im Erdboden versinkt. Hierzu wird das Erdreich mit Wasserkraft gelöst und das Gemisch mit starken Pumpen an die Oberfläche gepumpt.

Maßnahmen

-   eingesetzte Einsatzkräfte müssen über eine gültige G31-Untersuchung verfügen (die jährlich zu wiederholen ist) und dürfen nicht erkältet sein (gilt auch für Rettungsdienst / Notarzt!) → Feuerwehrtaucher nachalarmieren, diese verfügen über diese Untersuchung

-   Druckluftarzt ist ständig eingeteilt, aber ggf. nicht vor Ort sondern nur auf Rufbereitschaft. Von Polizei an Einsatzstelle bringen lassen um schnelles Eintreffen sicherzustellen. Druckluftarzt ist i.d.R. kein Notfallmediziner, sondern nur Berater für den Notarzt

-   Ausdehnung der Baustelle? Ggf. weite Anmarschwege!

-   realistische Abschätzung der möglichen Einsatzdauer der Trupps!

-   Beachtung von langen Ausschleuszeiten beim Rückweg. Bei Patienten im kritischen Zustand ggf. Notausschleusung mit Inkaufnahme der Dekompressionskrankheit

-   hohe Umgebungstemperaturen, dadurch Dehydration der Einsatzkräfte

    -   wenn möglich Marscherleichterung befehlen

    -   Schon beim Anmarsch Getränke ohne Kohlensäure mitgeben

-   Alle benötigten Geräte direkt mitnehmen, Nachbringen dauert sehr lange

-   Einsatz- und Zeitdokumentation (wird für das Ausschleusen benötigt)

Brand

-   Menschenrettung oder Brandbekämpfung praktisch nicht möglich, Löschen von außen durch

    -   Druckabsenkung, dadurch Eintritt von Grundwasser in die Kammer

    -   bei Tunnelbohrmaschinen: Vollpumpen mit Betonit (Bohrflüssigkeit)

-   Wärmebildkamera mitnehmen

-   Gefahr durch massive Betonabplatzungen

bei Tunnelbohrmaschinen

-   Lutten die regulär für die Bewetterung (Belüftung) genutzt werden halten der Brandeinwirkung nicht stand, dadurch bricht Bewetterung ab

-   Baugrube in der die Tunnelbohrmaschine (TBM) gestartet und über die der Angriff erfolgt ist wird bei einem Brandereignis verrauchen
    → Angriffstrupp ging bei Rauchfreiheit vor und findet auf dem Rückweg verrauchte Grube vor

Auswirkungen auf Einsatztaktik

-   kürzere Einsatzzeiten von PAs; Verringerung bei 1 bar Überdruck auf ca. die Hälfte, bei 3 bar Überdruck auf 1/4 der normalen Zeit

    -   enge Zugangsleitern bei Caisson-Baustellen machen PA-Einsatz nahezu unmöglich

    -   bei angelegter Atemschutzmaske Druckausgleich nur noch sehr schwierig möglich

-   Regenerationsgeräte sind nicht einsetzbar; es würde eine toxische Sauerstoff-Konzentration erreicht werden

-   Gebrauchsdauer von Pulverlöschern ist um ca. die Hälfte reduziert

-   Abgedichtete (vor allem EX-geschützte) Geräte mit Hohlräumen wie Handlampen, Funkgeräte, etc. können mitgenommen werden, müssen aber beim Rückweg aufgrund von Berstgefahr separat ausgeschleust werden

-   Funkverbindung zum Trupp ggf. nicht möglich; vor Ort befinden sich Telefone zur Kommunikation nach draußen

-   Notsignalgeber der PAs („Totmannwarner“) schalten sich ggf. von selbst ein und lassen sich nicht ausschalten

-   Hebekissen können fast uneingeschränkt benutzt werden, lediglich etwas höherer Luftverbrauch

-   dicht schließende Materialkoffer lassen sich ggf. nicht öffnen → schon während dem Einschleusen belüften

besondere Gefahren

-   schwierige Orientierung

-   anderes Brandverhalten unter Druck:

    -   höhere Brandgeschwindigkeit

    -   niedrigere Zündtemperatur

    -   größere Hitzeentwicklung

-   Baumaterialien und Geräte die im fertigen Tunnel abgestellt sind (als Brandlast oder Brandursache)

-   Druckgasbehälter (insbesondere Acetylen)

-   ggf. veränderte Wirkung von Gefahrstoffen

-   Ausbläser (Hohlräume oder Löcher nach außen), der Überdruck geht schnell verloren, dadurch

    -   Gefahr der Taucherkrankheit für Arbeiter

    -   Eintritt von Grundwasser

-   Methangasansammlungen (Anbohren von Faulgas-Kammern)

-   Kampfmittel (Weltkriegsmunition), eher bei Caissonbauweise

-   Unbekannt verlaufende Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Öl, …)

-   Ortsbrust (nur bei TBM; bei Zurückfahren zu Wartungszwecken vor dem Schneidrad stehende, ungestützte Wand), kann jederzeit umstürzen

-   ggf. Lagerung von nicht vorgesehenen Stoffen/Müll im Bereich

weitere Hinweise

Für beide Baustellentypen

-   pro Meter Baustellentiefe Druckzunahme um 0,1 bar (analog zum Tauchen)

-   Anwesenheitstafel zur Übersicht über die derzeit eingesetzten Arbeiter

-   i.d.R. Kabine zum Anhängen an den Kran für Personen- und Materialtransport vorhanden

-   Krankendruckluftkammer ist ab 0,7 bar Überdruck an der Baustelle vorgeschrieben, diese darf aber ggf. entfallen wenn ein entsprechend ausgerüstetes Krankenhaus in der Nähe ist.

Caissonbaustellen

Der Einstieg in den Caisson geschieht über das Dach

-   Drehleiter zum Transport von Personen und Material auf Caisson-Dach verwenden

-   im Caisson befindet sich eine spezielle, verkürzte Schleifkorbtrage zur Rettung der Person

Tunnelbohrmaschinen-Baustellen

-   Einsatz am Schneidrad nur mit Absturzsicherung; kaum gerade Flächen, rutschig

-   die Tunnelbohrmaschine (TBM) an sich kann Längen von 100m und darüber hinaus erreichen

-   TBM wird von 10kV-Leitung versorgt, daher Trafos mit entsprechendem Öl auf der Maschine, außerdem Hydrauliköl für Schneidrad und Pressen (Brandlast!)

-   auf der TBM sind i.d.R. Löscheinrichtungen vorhanden. Ggf. ist am Ende der Maschine eine Wassernebelanlage installiert die eine Rauchausbreitung in den Tunnel hinter der TBM verhindert. Evtl. ist ein Anschluss für Schläuche der Feuerwehr vorhanden.

-   auf der TBM werden ggf. Fluchrettungsgeräte für die Arbeiter vorgehalten

-   auf TBM wird i.d.R. eine Rettungskammer vorgehalten, in der alle Arbeiter für 24 Stunden mit Frischluft versorgt werden. Diese ist aber nur gegen Rauch, nicht gegen Hitze geschützt.

medizinische/rettungsdienstliche Auswirkungen

-   Sauerstoff beginnt ab einem Partialdruck von ca. 1,4 bis 1,8 bar toxisch zu wirken

-   automatische Beatmungsgeräte können nicht genutzt werden, stattdessen normalen Beatmungsbeutel verwenden

-   kein Einsatz von Defibrillatoren!

    -   evtl. entstehende Funken können als Zündquelle in der Überdruck-Atmosphäre dienen

    -   bei Tunnelbohrmaschinen: Weiterleitung des Stroms über metallene Teile der Maschine

-   Beim Verlassen des Überdruck-Bereichs

    -   Vakuummatratze wird weich

    -   pneumatische Bandagen erzeugen Druck auf Extremitäten → Unterbrechung des Blutkreislaufs, ggf. platzt die Bandage

    -   bei intubiert beatmeten Patienten: Cuff am Tubus wird größer und kann platzen oder die Luftröhre zum Einreißen bringen → Tubus mit Kochsalzlösung befüllen

    -   Infusion: Nadel oberhalb des Flüssigkeitsspiegels einstechen und stecken lassen, dient zum Druckausgleich. Ansonsten beim Ausschleusen sehr schnelles Einlaufen der Infusion, evtl. auch von Luft

siehe auch: Druckkammern

physikalische Gegebenheiten

-   bei steigendem Druck Volumenverkleinerung von Gasen (p·V = const) → Gesetz von Boyle-Mariotte

-   bei steigendem Druck verändern sich die Partialdrücke (Teildrücke) der einzelnen Gase bzw. Bestandteile der Luft → Gesetz von Dalton

-   bei zu schnell abfallendem Druck gast der zuvor unter Druck eingelagerte Stickstoff aus dem Gewebe aus und gelangt ins Blut, was zur Dekompressionskrankheit führt → Gesetz von Henry

für weitere Informationen siehe Abschnitt „Weblinks“

Weblinks

-   Tunnelbohr- bzw. Schildvortriebsmaschine

-   Dekompressionskrankheit (Taucherkrankheit)

-   Gesetz von Boyle-Mariotte

-   Gesetz von Dalton

-   Gesetz von Henry

-   Druckluftverordnung (mit den erforderlichen Ausschleusungszeiten im Anhang 2)

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   BG Bau: Arbeiten unter Druckluft

Allgemein

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Drehleiter-/Hubrettungsgeräteeinsatz

 

weitere Hinweise

HAUS-Regel beachten!

-   Hindernisse

-   Abstände

-   Untergrund

-   Sicherheit

H - Hindernisse

-   Hindernisse bei der Aufstellung der Drehleiter und beim Anleitern vermeiden

-   Drehleiter in enge Straßen oder Sackgassen zuerst einfahren lassen.

-   Hubarbeitsbühnen benötigen besonders viel Platz für die Aufstellung.

-   Bei Einsätzen in geringer Höhe möglichst über das Heck anleitern.

-   Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen einhalten - Leitungen im Bewegungsbereich des Auslegers abschalten und erden!

Merke für Hindernisse: Hochschauen – nach hinten schauen!

A - Abstände

-   Abstände einhalten um das Potential der Drehleiter voll ausschöpfen zu können.

-   Oft dreht auch der hintere Teil des Auslegers über die Fahrzeugkontur bzw. die Abstützung heraus.

-   Aufbau nicht im Trümmerschatten - im Winter auf herabrutschenden Schnee/Eis achten!

Merke für Abstände: abmessen – abschreiten!

Die nachfolgenden Richtwerte müssen für die eigene Drehleiter individuell ermittelt werden und genaue Werte zu erhalten!

Richtwerte der Abstände für Drehleitern der Leiterklasse 30 Meter

-   1,50 Meter Abstand von der Fahrzeugkante für die volle Abstützbreite

-   2 Meter Abstand von der Fahrzeugkante für den drehenden Hubrettungssatz auf der unbelasteten Seite

-   7 Meter Abstand vom Objekt zur Position der Drehkranzmitte abschreiten für die maximale Rettungshöhe

-   9 Meter Abstand vom Objekt/Hindernis zur Position der Drehkranzmitte abschreiten für ein Anleitern in geringer Rettungshöhe/für das Durchleitern von Toreinfahrten

-   10 Meter Freiraum hinter dem Hubrettungsfahrzeug sind grundsätzlich freizuhalten

Richtwerte der Abstände für Hubarbeitsbühnen entsprechend der Leiterklasse 30 Meter

-   2 Meter Abstand von der Fahrzeugkante für die volle Abstützbreite

-   5 Meter Abstand vom Objekt zur Position der Drehkranzmitte abschreiten für die maximale Rettungshöhe

-   6 Meter Abstand vom Objekt zur Positionierung der Drehkranzmitte für ein Anleitern in geringer Rettungshöhe

-   14 Meter Abstand vom Objekt/Hindernis zur Position der Drehkranzmitte abschreiten für das Durchleitern von Toreinfahrten

-   10 Meter Freiraum hinter dem Hubrettungsfahrzeug sind grundsätzlich freizuhalten

U - Untergrund

-   Öffentliche Verkehrsfläche für KFZ-Verkehr sind i.d.R. ausreichend befestigt.

-   Aufstellflächen für die Feuerwehr sind für 10t Achslast und 16t Gesamtgewicht ausgelegt.

-   Unbefestigten Untergrund sorgfältig prüfen.

-   Nicht auf Gehwegen abstützen.

-   Zur Vergrößerung der Auflagefläche nur mitgelieferte Klötze bzw. Platten verwenden - diese im Winter auf die Winterseite legen (evtl. bei Hubarbeitsbühnen vorhanden)

-   Kippgefahr auf weichem und nachgiebigem Untergrund, besonders bei feuchtem. Bodenaufweichung bei Löschwassereinsatz!

-   halben Meter Abstand zu Sielen, Gullys, Schachabdeckungen, Grabenverrohrungen halten

-   2 Meter Abstand zu Böschungskanten halten - Unterlegklötze verwenden

-   Seitwärts am Berg Stützen auf Bergseite ggf. nicht voll ausfahren

-   Im Winter Untergrund von Eis und Schnee befreien um den Untergrund untersuchen zu können - ggf. Eisschuhe verwenden.

Merke für Untergrund: nach unten schauen – untersuchen!

Einsatz von Unterlegklötzen

  ------------------------------------------------------------------------------
  Hersteller        Fahrzeugtyp           Vergrößerung der   Bodenpressung mit
                                          Fläche unter den   Unterlegklötzen
                                          Stütztellern       
  ----------------- --------------------- ------------------ -------------------
  Metz Aerials      DLA (K) 23/12 – L32   63 %               37 N/cm²

  Iveco Magirus     DLA (K) 23/12 CS      55 %               51 N/cm²

  Iveco Magirus     DLK 23-12 CC          40 %               57 N/cm²
  ------------------------------------------------------------------------------

Quelle: Hersteller

S - Sicherheit

-   Bewegungsbereich ausreichend absperren - Absperrung gilt auch für Einsatzkräfte!

-   zu rettende Personen von der Seite anfahren

-   Vor Besteigen Sprossengleichheit herstellen und Motor abschalten.

-   Kein Einsatz bei Gewitter

-   Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen einhalten - Leitungen im Bewegungsbereich des Auslegers abschalten und erden!

-   technischen Anlagen:

    -   0,5 m Abstand zu Mobilfunkanlagen halten

    -   Abstand zu Radio- und TV-Sendeanlagen beim Betreiber erfragen

    -   Photovoltaikanlagen

    -   bis 140°C heißes Wasser in Sonnenkollektoren

    -   Absturzgefahr von beschädigten Solarmodulen

-   bei Einsätzen im Wasserbereich

    -   Besatzung gegen Ertrinken schützen

    -   zur Menschenrettung Korbleiter ausklappen

    -   Korb nicht in Wasser eintauchen - mögl. Lastzunahme durch gerettete Person und Instabilität durch Strömung!

-   Bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts:

    -   Direkt nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle den Nebenantrieb einschalten um das Hydrauliköl auf Temperatur zu halten. Andernfalls kann der Leitersatz ins Ruckeln geraten.

    -   gefrierendes Löschwasser kann zur Fehlfunktion von Sensoren bis hin zum Ausfall der DL führen und Podium und Leiter sehr rutschig machen

Merke für Sicherheit: sorgfältig arbeiten – Sinne einschalten!

Einschränkungen bei Wind

In 20 Metern Höhe kann die Windstärke um bis zu 2 Stufen Beaufort höher sein als am Boden!

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  Windstärke        Windgeschwindigkeit                     Maßnahme
  in Beaufort                                               
  ----------------- --------------------- ----------------- -----------------------------------------------------------------------
                    in km/h               in m/s            

  5                 40                    ca. 10            Herstellerangaben beachten, z.B. Einsatz von Halteleinen erforderlich

  8                 75                    ca. 20            Einsatz sollte nur noch zur Menschenrettung erfolgen

  10                100                   ca. 30            Betrieb grundsätzlich einstellen
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Kontakt mit Freileitung

-   Maschinist und Einsatzkraft im Korb verbleiben ruhig an ihrer Position und berühren keine Teile in ihrer Umgebung.

-   Keine „Rettungsversuche“ durch andere Einsatzkräfte – 20 Meter Abstand halten!

-   Umgehende Freischaltung und Erdung der berührten Spannungsquelle veranlassen.

-   Erst Absteigen, wenn sichergestellt ist, dass die berührte Leitung stromlos ist.

-   Wenn es zu einem Technikausfall gekommen ist, kann die Rettung der Personen im Korb mithilfe eines anderen Hubrettungsfahrzeugs sinnvoll sein.

Wenderohr-/Werfereinsatz

-   Abstand zum Objekt: 1,5 x Gebäudehöhe (Trümmerschatten), ggf. auch mehr, da die Wärmestrahlung bei einer Brandausbreitung stark zunehmen kann

-   Drehleiter vor den Ecken von Gebäuden aufstellen, da dort der größte Schutz vor nach außen fallenden Wänden gegeben ist (siehe Grafik)

-   Fahrerhaus sollte Richtung Brandobjekt zeigen, da

    -   einfachere Schlauchführung über das Heck der Drehleiter

    -   schnellerer Rückzug möglich

-   Korbbesatzung trägt umluftunabhängigen Atemschutz!

-   Leitersatz max. 70° aufrichten und nicht weiter ausziehen als unbedingt nötig bzw. die Bedienungsanleitung erlaubt!

[Fahrzeugaufstellung bei Werfereinsatz]

Quellenangabe

-   HAUS-Regel Version 6, drehleiter.info

-   Fachinformation: Winterbetrieb 2014.04, drehleiter.info

-   Fachinformation: Wenderohreinsatz 2014.04, drehleiter.info

-   Lehrgang „Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge“ bei der BF Kaiserslautern (2010)

Stichwörter

DL, Leiter, Hubrettungsfahrzeug, Hubrettungsfahrzeug, Hubarbeitsbühne, HAB, Gelenkmast, GM, Teleskopgelenkmast, TGM

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/pressearbeit.html -->

Pressearbeit

zu treffende Maßnahmen

[Presseausweis]

-   Informationen an Pressevertreter geben die an der Einsatzstelle erscheinen, da diese sonst ggf. Spekulationen anstellen könnten die nicht der Wahrheit entsprechen

    -   Laut den Landespressegesetzen sind Behörden zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet, wenn sich diese mittels Presseausweis legitimiert

    -   Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger ein Recht auf wahrheitsgemäße Auskunft wenn er sich darauf beruft

    -   genaue Informationen erleichtern ggf. die Arbeit - z.B. Entlastung der Notrufleitungen von Bürgern die Nachfragen stellen

-   keine Zensur der Presse (Kamera zuhalten o.ä.)
    → Verstoß gegen Art. 5 Grundgesetz

    -   Schutz von Menschenrechten ist Aufgabe der Polizei (Würde des Menschen, Entfaltung der Persönlichkeit, etc.)

    -   der Journalist darf alles fotografieren/filmen, die Redaktion entscheidet über Veröffentlichung

-   ggf. zwei Absperrgrenzen einrichten; eine für die Presse, eine für die normale Bevölkerung. Beiden müssen außerhalb des Gefahrenbereichs liegen!

-   kooperative und vertrauliche Zusammenarbeit mit den Medien anstreben

-   frühzeitig Informationen zusammenstellen und Struktur für Pressearbeit aufbauen

-   ggf. geführte Pressetouren über die Einsatzstelle anbieten, da sich Fotografen/Filmteams ihr Material sonst ihr Material auf anderen Wegen, für die Feuerwehr ungünstigeren Wegen besorgen.

-   einen einzigen Ansprechpartner für Presse bestimmen

Auf eigentliche Arbeit konzentrieren und ruhig bleiben!

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Statement abgeben

Ein Statement ist eine kurze Information der Medien über die wichtigsten Fakten, es ist kein Interview. Es bietet sich insbesondere an, wenn noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden können.

Sobald mit der Presse kommuniziert wird, muss immer davon ausgegangen werden, dass eine Kamera mitläuft (und wenn sie nur den Ton aufzeichnet) → Keine Aussagen wie unter uns gesagt… tätigen!

Darauf achten was im Hintergrund geschieht, als Hintergrund kann zur Sicherheit z.B. ein Einsatzfahrzeug gewählt werden, da so ein Bezug zum Thema hergestellt wird und die Tätigkeiten arbeitender Einsatzkräfte im Hintergrund nicht zu Ungereimtheiten u.ä. führen können.

Das Statement:

-   genügt der Informationspflicht

-   lässt keine Rückfragen der Pressevertreter zu

-   um letzteres durchzusetzen den Ort der Stellungnahme nach deren Ende umgehend verlassen

vor dem Statement:

-   persönliches Aussehen von Kollegen überprüfen lassen (korrekter Sitz der Einsatzkleidung etc.)

-   bisherige eigene Informationen mit den Erkenntnissen der eingesetzten Trupps abgleichen

-   Länge des Statements auf einer Dauer von ca. 30 Sekunden planen - dies entspricht der Sendezeit, ggf. wird sonst in der Redaktion das Statement deutlich eingekürzt und elementare Teile fallen weg!

während des Statements:

-   möglichst nicht in der Nähe von Einsatzfahrzeugen aufhalten - laufende Motoren erzeugen störende Nebengeräusche

-   Als Einleitung „Die Feuerwehr wurde …“ verwenden ermöglicht sicheren Start und flüssigen Übergang zum restlichen Text

-   nicht in die Kamera schauen, sondern zum Reporter/Kameramann, ggf. Fixpunkt in der Nähe

-   keine ja, aber… oder nein, aber…-Formulierungen benutzen, da diese geschnitten werden könnten und somit der eigentliche Sinn entfällt. Am Besten gar nicht mit ja oder nein antworten sondern komplett anderen Text wählen.

-   keine Alarmstichworte oder fachspezifische Abkürzungen oder Fachbegriffe verwenden (z.B. TLF)

Welche Fakten der Presse mitgeteilt werden dürfen und welche nicht finden sich im Abschnitt Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten

Interview geben

Aufbauend auf dem Statement können auch Fragen zugelassen werden. Dann handelt es sich um ein Interview.

Zur Vorbereitung des Interviews gelten die gleichen Punkte wie für das Statement, zusätzlich jedoch:

-   Gedanken darüber machen, welche Fragen gestellt werden könnten und Antworten darauf zurechtlegen

-   dem Journalisten vor Beginn des Interviews ggf. einen Zettel mit allen relevanten Fakten geben. Wird beim Interview auf Seiten der Feuerwehr etwas „geplantes“ vergessen, kann der Journalist so gezielt nachfragen.
    Dabei besteht allerdings auch eine größere Gefahr mit kritischen Rückfragen konfrontiert zu werden

-   Fragen die nicht beantwortet werden dürfen oder können, sollten beantwortet werden mit

    -   Kann ich nichts dazu sagen.

    -   Liegen mir keine Informationen vor.

    -   Kann ich keine Aussage dazu treffen.

    -   …
        Diese Linie sollte auch beibehalten werden, wenn mehrere Fragen hintereinander nicht beantwortet werden, weil sie z.B. gar nicht beantwortet werden dürfen!

Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten

-   Wann geschah das Unglück?

-   Was ist passiert?

-   Wo ist es passiert?

-   Wie viele Tote/Verletzte gibt es?

-   Welche Maßnahmen wurden von der Feuerwehr getroffen?

-   Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge sind vor Ort?

Deutliche Formulierungen verwenden: verstorben statt ist von uns gegangen oder es kam jede Hilfe zu spät.

Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse NICHT getroffen werden dürfen

Es darf gegenüber der Presse keine Auskunft erfolgen zu

-   Ursachen

-   selbst aufgestellten Spekulationen

-   schwebenden Verfahren (polizeiliche Ermittlungen, z.B. Brandstftung)

-   Geheimhaltungsvorschriften (z.B. bei Einsätzen in Botschaften)

-   wenn öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse höher wiegt
    → Entscheidung schwierig, am Besten an Polizei verweisen

-   persönlichen Daten von Patienten / Betroffenen

-   genaue Angaben über Verletzungen

-   Maßnahmen anderer Organisationen

was die Feuerwehr nicht darf

-   Fotografieren/Filmaufnahmen behindern - müssen jedoch die Öffentlichkeit und die restlichen Einsatzkräfte z. B. vor dem Anblick eines Schwerverletzten geschützt werden, damit dieser nicht zu einer Gefahr für die psychische Verfassung der Genannten wird, ist es legitim, eine Decke zu halten.

-   Unwahre Mitteilungen herausgeben - es muss jedoch nicht alles weitergegeben werden was zum aktuellen Zeitpunkt bekannt ist.

was Journalisten nicht dürfen

-   privates Gelände betreten

-   Rettungsarbeiten behindern

-   Gefahrenbereich betreten

Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten

Feuerwehrangehörige im Einsatz sind Personen des öffentlichen Lebens und dürfen unverpixelt gezeigt werden → kein Recht am eigenen Bild, Einsatzkräfte können also nicht verbieten dass sie fotografiert werden

Im Gegensatz dazu: von Portrait-Fotos in Nicht-Einsatz-Situationen gibt es ein Recht am eigenen Bild, das heißt der Veröffentlichung muss zugestimmt werden

Anfertigung von Einsatzbildern durch die Feuerwehr

-   Fotografieren nur von durch den Einsatzleiter bestimmten Personen

-   Bilder dürfen nur von Standpunkten aus gemacht werden die öffentlich zugänglich sind (also z.B. öffentliche Straße, nicht aber Innenaufnahmen in Gebäuden), es sei denn der Eigentümer hat sein Einverständnis erklärt (am Besten schriftlich)
    Ausnahme: Einsatzdokumentation (z.B. Brandschutzmängel), diese Bilder müssen aber unter Verschluss gespeichert und dürfen nicht veröffentlicht werden (auch nicht intern)!

Veröffentlichung von durch die Feuerwehr aufgenommenen Bildern

-   nicht, wenn auf den Bildern Opfer und Betroffene und deren Angehörige oder Täter zu sehen sind

-   Zustimmung des/der Fotografierten erforderlich, wenn nicht mehr als 5 Personen auf dem Bild zu sehen sind oder diese Person deutlich im Vordergrund steht

-   Zustimmung nicht erforderlich, wenn es sich um mehr als 5 Personen handelt oder die Person(en) nur Beiwerk sind, z.B. als Schaulustige am Rand des Einsatzgeschehens stehen und so nur zufällig auf das Bild kommen

-   Zustimmung nicht erforderlich bei Personen der Zeitgeschichte, z.B. Bürgermeister, Einsatzkräften von Feuerwehr, Polizei, etc. oder Mitarbeitern von am Einsatz beteiligten Unternehmen

Auszüge aus dem Pressekodex

Der Pressekodex beinhaltet unter anderem folgende Themen:

-   Wahrhaftigkeit (Wahrheit) und Achtung der Menschenwürde

-   Sorgfalt (zum Wahrheitsgehalt)

-   Grenzen der Recherche (keine Anwendung unlauterer Methoden)

-   Schutz der Persönlichkeit (solange das Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht überwiegt)

-   Schutz der Ehre

-   Sensationsberichterstattung (angemessene Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid), Jugendschutz

Einschränkung der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz

-   Gesetze zum Schutz der Jugend (z.B. blutige Bilder usw.)

-   Recht der persönlichen Ehre

Werden unrechtmäßig Bilder von Personen veröffentlicht, müssen diese selbst gegen den Fotografen bzw. die entsprechende Redaktion vorgehen. Dies ist nicht Aufgabe der Feuerwehr!

Auszug aus Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Weblinks

-   Pressegesetze aller Bundesländer

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (Pressestelle Berliner Feuerwehr)

-   Fotografieren im Einsatz: Was jeder wissen muss, Rainer Kersten, veröffentlicht in: Feuerwehr-Magazin 6/2011, Ebner Verlag Bremen

-   Pressekodex auf der Seite des deutschen Presserates

-   Wikipedia: Informationsfreiheitsgesetz

-   Wikipedia: Landespressegesetz

-   Wikipedia: Recht am eigenen Bild

-   Wikipedia: Presseausweis

-   Bild Presseausweis: Datei:Presseausweis_%282013%29.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Inforadio unter CC-by-sa 3.0-Lizenz

Stichwörter

Film, Fernsehen, TV, Radio, Rundfunk

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Elektrische Anlagen

 

Siehe auch → Hochspannungsfreileitung und Trafostation / Umspannwerk

Niederspannung: < 1000V Wechsel- oder 1500V Gleichspannung
Hochspannung: > 1000V Wechsel- oder 1500V Gleichspannung

Maßnahmen

-   Niederspannung: Schalthandlungen nur durch Elektrofachkräfte oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen. Hausinstallationen dürfen teilweise von Einsatzkräften bedient werden (siehe unten)

-   Hochspannung: Schalthandlungen nur durch den Betreiber auszuführen

-   Spannungstrichter und Erdung beachten

-   Betreiber bzw. dessen Fachpersonal benachrichtigen

-   Erden, Kurzschließen und Durchschneiden von Leitungen nur im Notfall und nur durch erfahrenen Fachmann!

Sicherheitsregeln

Diese Regeln insbesondere bei zerstörten Anlagen einhalten, da Ausbreitung über elektrische leitende Gebäudeteile

-   Anlage Freischalten

-   gegen Wiedereinschalten sichern

-   Spannungsfreiheit feststellen bzw. bestätigen lassen

-   Erden und kurzschließen

-   Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Normale Sicherungsautomaten schützen nicht gegen tödliche Ströme, dafür muss ein Fehlerstromschutzschalter eingesetzt werden.

einzuhaltende Abstände

  Spannung   1 kV   110 kV   220 kV   380 kV
  ---------- ------ -------- -------- --------
  Abstand    1 m    3 m      4 m      5 m

Diese Abstände sind in allen Einsatzsituationen einzuhalten! Bei unbekannter Spannung immer von höchstem Wert ausgehen!

Sonderfall Deutsche Bahn

Zur Menschenrettung (nicht für andere Arbeiten!) bei Eisenbahnunfällen darf der Abstand zur Oberleitung (15 kV) auf 1,5 m verringert werden.

Spannungstrichter

[Spannungstrichter]

Bei auf der Erde liegender Hochspannungsleitung 20 m Abstand halten.
Bei Eisenbahn-Oberleitungen darf der Abstand wegen der geringeren Spannung ggf. auf 10 Meter verkürzt werden (gilt nicht in allen Bundesländern).

weitere Hinweise

Freischalten von Gebäuden durch Energieversorger

-   Vorherige Erkundung: Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Stromversorgung angewiesen sind (z.B. heimbeatmete Personen, Dialyse-Praxis, …)?
    Information und ggf. Ersatzmaßnahmen für diese treffen.

Isolatorenlängen

Folgende Isolatorenlängen sind bei den entsprechenden Spannungen zu erwarten:

  Spannung   Isolatorenlänge (ca.)
  ---------- -----------------------
  380 kV     3m
  220 kV     2m
  110 kV     1m
  20 kV      0,25m
  0,4 kV     0,1m

Es wurde oft gelehrt, dass die zu erwartende Spannung an der Hochspannungsfreileitung an der Anzahl der Isolatoren abgeschätzt werden konnte, da die Isolatoren nicht länger als 1 m waren. Drei Isolatoren hintereinander wiesen demnach auf 380 kV hin. Diese Faustregel kann jedoch nicht mehr angewendet werden, da mittlerweile auch längere Isolatoren verwendet werden, und beispielsweise bei einer 380 kV-Leitung auch nur noch ein einziger, langer Isolator verbaut ist.

Fahrdrähte von Bahnen

Höhe des Fahrdrahts von 4,8 m bis 6,4 m über Schienenoberkante.

Spannung:

-   Deutsche Bahn: 15 kV

-   U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn: bis 750 V

Löschmittel allgemein

Wasser

Hohlstrahlrohre dürfen in elektrischen Anlagen nur mit Erlaubnis des Herstellers/Lieferanten des Strahlrohrs eingesetzt werden! Dies gilt auch für nicht genormte Strahlrohre.

Mindestabstände CM-Strahlrohr nach DIN VDE 0132 (Strahlrohrdruck 5 bar, bei Strahlrohrdrücken über 5 bar muss bei Hochspannung der Abstand um jeweils weitere 2 Meter vergrößert werden.)

bei zunächst unbekannter Spannung:

                Niederspannung (N)   Hochspannung (H)
  ------------- -------------------- ------------------
  Sprühstrahl   1 m                  5 m
  Vollstrahl    5 m                  10 m

bei bekannter Spannung

  Spannung      bis 1 kV   bis 30 kV   bis 110 kV   bis 220 kV   bis 380 kV
  ------------- ---------- ----------- ------------ ------------ ------------
  Sprühstrahl   1 m        3 m *       3 m          4 m          5 m
  Vollstrahl    5 m        5 m         6 m          7 m          8 m

* Bei Anwesenheit von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder Elektrofachkräften ist eine Verringerung auf 2 m möglich.

Mindestabstände BM-Strahlrohr nach DIN VDE 0132 (Strahlrohrdruck 5 bar)

Ein B-Strahlrohr wird nur in Absprache mit dem Betreiber vorgenommen!

  Spannung                     bis 1 kV   bis 30 kV   bis 110 kV   bis 220 kV   bis 380 kV
  ---------------------------- ---------- ----------- ------------ ------------ ------------
  Sprühstrahl mit Mundstück    6 m        8 m         8 m          9 m          10 m
  Vollstrahl mit Mundstück     10 m       10 m        11 m         12 m         13 m
  Sprühstrahl ohne Mundstück   11 m       13 m        13 m         14 m         15 m
  Vollstrahl ohne Mundstück    15 m       15 m        16 m         17 m         18 m

Diese Abstände basieren auf der Tabelle der Abstände der CM-Strahlrohre, bei BM-Sprühstrahl erhöht sich der Abstand jeweils um 5 m, bei BM-Vollstrahl jeweils um 10 m.

Schaum

Hauptartikel Schaum

Nur bei spannungsfrei geschalteten Anlagen. Angrenzende Anlagen ggf. ebenfalls spannungsfrei schalten.

Pulver

Hauptartikel Pulver

Achtung: Pulverschicht kann leitfähig sein!

Bei BC-Pulver oben genannte Mindestabstände einhalten.

ABC-Pulver nur in Niederspannungsanlagen einsetzen. Bei Hochspannung nur bei Spannungsfreiheit.

Kohlenstoffdioxid

Hauptartikel Löschmittel Kohlenstoffdioxid

Mindestabstände einhalten, beim Einsatz in geschlossenen Räumen auf gefährliche Konzentrationen achten.

Feuerlöscher

Die auf den Feuerlöscher beschriebenen Abstände müssen eingehalten werden falls vorhanden. Ansonsten gelten folgende Abstände bis zu den jeweiligen Spannungen:

  Löschmittel                 1000 V   110 kV                      220 kV   380 kV
  --------------------------- -------- --------------------------- -------- --------
  Wasser mit Sprühdüse        1 m      siehe Aufschrift                     
  Wasser mit Vollstrahldüse   3 m      siehe Aufschrift                     
  Schaum                      3 m      nur bei Spannungsfreiheit            
  ABC-Pulver                  1 m      nur bei Spannungsfreiheit            
  BC-Pulver                   1 m      3 m                         4 m      5 m
  Kohlenstoffdioxid           1 m      3 m                         4 m      5 m

Schalthandlungen an Sicherungen

  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Sicherungsart                       Hinweise
  ----------------------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  DIAZED- und NEOZED-Sicherung        Dürfen von Einsatzkräften bzw. Laien entfernt werden, wenn nicht über 400 V Wechselspannung bei 63 A oder 25 V Gleichspannung.
  (Schraubsicherungen)                
  [NEOZED-Sicherung]                  

  NH-Sicherung [NH-Sicherung]         Dürfen nur von Elektrofachkräften mit geeigneter Schutzausrüstung entfernt werden, nicht von normalen Einsatzkräften!
                                      Die Elektrofachkraft muss jährlich unterwiesen sein, gelernte Elektriker die in einem anderen Beruf arbeiten (auch bei der BF) erfüllen diese Forderung i.d.R. nicht. Der Einsatz des Elektro-Werkzeugkasten der auf vielen Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt wird ist ebenfalls nur Elektrofachkräften vorbehalten!
  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlagen Gruppenführerlehrgang LFKS-RLP

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Merkblatt Löschmittel-Löschverfahren, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Wikipedia: Schmelzsicherung

-   Bild Spannungstrichter, veröffentlicht von Wikipedia-Nutzer Wdwd unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

-   Bild NEOZED-Sicherung, veröffentlicht von Wikipedia-Nutzer MarkusHagenlocher unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

-   Bild NH-Sicherung, veröffentlicht von Wikipedia-Nutzer Nogo~commonswiki unter Public-Domain-Lizenz

Stichwörter

Strom, Elektrizität, Abstand

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/schiffsunfall.html -->

Schiffsunfall

 

Auf dieser Seite werden Schiffsunfälle allgemein behandelt. Detailliertere Informationen sind auf folgenden Seiten zu finden:

-   Schiffsbrand

-   Schiff leckgeschlagen

-   Öl auf Gewässer

Maßnahmen

-   Absicherung Einsatzstelle durch Wasserschutzpolizei, Schifffahrt ggf. einstellen lassen

-   Gefahren- und Absperrbereich festlegen, Fahrzeugaufstellung (richtige Uferseite anfahren!), Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten

-   Gesamteinsatzleitung liegt bei Feuerwehr (bzw. bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr)

-   Schwimmwesten anlegen, auch beim Tragen von PA

-   Mit Schiffsführer Kontakt aufnehmen

-   Vorgehen in schlecht gelüftete Bereich nur unter Atemschutz (mögliche Gasansammlungen)

-   schwere Geräte mit Leinen sichern

-   ggf. Rettungsboot in Bereitschaft halten welches über Bord gegangene Personen direkt retten kann

-   bei ausgetretenen brennbaren Flüssigkeiten bzw. Schiffen mit Gefahrgutkennzeichnung nur explosionsgeschützte Geräte verwenden
    nicht mit Mehrzweck- bzw. Rettungsbooten durch brennbare Flüssigkeiten auf dem Wasser fahren

-   auf Presseanfragen vorbereiten

-   Einsatzdokumentation

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte

-   ggf. Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Wasserbehörde, Aufsichtsbehörde/Innenministerium, …

besondere Gefahren

-   gewerblich genutzte Schiffe werden mit Flüssiggas versorgt (außer Gefahrgutschiffe), bei vorschriftsmäßig ausgerüsteten Schiffen sind die Druckbehälter in einem von außen zugänglichen Schrank gelagert

-   in schlecht gelüfteten Bereichen und generell bei schon lange liegenden Schiffen Methangasansammlungen möglich

-   Rutschgefahr durch Betriebsstoffe an Deck

-   Absturz in offenstehende oder fehlende Luken/Abdeckungen

-   evtl. Abtreiben des Schiffs möglich

weitere Hinweise

-   Überstiegsleiter oder behelfsmäßig Steckleiter mitführen um vom Feuerwehrboot auf Schiff gelangen zu können

-   Überwiegt die Gefahr ins Wasser zu fallen deutlich gegenüber anderen Gefahrenquellen, so sollte auf Feuerwehrhelm und Überjacken/Überhosen verzichtet werden. Der Haltegurt sollte nur getragen werden wenn notwendig - Gefahr des Hängenbleibens in engen Räumen.

Fahrgastschiffe

-   Aushang eines „Sicherheitsplans“ vorgeschrieben, der für den Feuerwehreinsatz wichtige Informationen bereitstellt

-   Angstreaktionen bei Passagierschiffen (voreilig in Wasser springende Personen etc.)

-   bis zu 1000 Personen an Bord, enge Gänge erschweren Räumung

-   bei größerer Anzahl von Verletzten (→ MANV) ist das Anlegen bei der nächsten Möglichkeit normalerweise effektiver als die Patienten mit Booten der Feuerwehr zu transportieren

Frachtschiffe

-   Kennzeichnung für Gefahrgüter vorhanden?

-   große Mengen von Betriebsstoffen vorhanden

-   (teilweises) Entladen nicht eigentliche Aufgabe der Feuerwehr

speziell Tankschiffe

-   Ansammlung von brennbaren Dämpfen um das Schiff herum möglich

-   evtl. Gasspüranlage installiert

Containerschiffe

-   Inhalte der Container kann ggf. nur mithilfe der Ladeliste (beim Schiffsführer) bestimmt werden

-   Zugang zu unterschiedlich hoch gestapelten Containern am Besten mit Steckleitern

-   nach Havarie oder bei Schlagseite (auch durch Löschwasser) sind gestapelte Container evtl. nicht mehr stabil

-   Evtl. Gefahr durch begaste Container

Hafen

-   spezielle Einrichtungen, z.B. zur Rückhaltung von Gefahrstoffen

-   Zugang zu Schiffen über tragbare Leitern oder Drehleiter möglich

Laden und Entladen ("Löschen")

-   bei Tankschiffen sind am Schiff (vorne und hinten) und an der Landstation jeweils zwei Not-Aus-Schalter um den Vorgang zu stoppen

Weblinks

-   Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, mit Informationen aus vielen Bereichen

Quellenangabe

-   Fiß, Manfred: Die Roten Hefte Nr. 85: Einsätze auf Schiffen. Kohlhammer, Stuttgart 2006.

-   Lehrunterlage „Brandbekämpfung auf Binnenschiffen“, Feuerwehrakademie Hamburg.

Stichwörter

Boot, Wasserfahrzeug, Dampfer, Frachter, Kahn, Kutter, Yacht, Fähre

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/kraftstoffverbrauch.html -->

Kraftstoffverbrauch

 

Alle angegebenen Werte sind ca.-Angaben. Genauere Werte sind in den Bedienungsanleitungen der Geräte zu finden. Neuere Geräte verbrauchen i.d.R. weniger Kraftstoff als alte.

Fahrzeuge

  ---------------------------------------------------------------------------
  Fahrzeugtyp                 Verbrauch               Verbrauch im Stand
                              l/100 km                im Leerlauf
  --------------------------- ----------------------- -----------------------
  PKW                         7 (Diesel)              1
                              10 (Benzin)             

  PKW 3,5 t (z.B. ELW, MTF)   10 - 15                 1,5

  LKW 7,5 t (z.B. MLF)        15 - 25                 2

  LKW ca. 14 t (z.B. (H)LF)   25 - 40                 3

  schwerere LKW               bis zu 50               -
  ---------------------------------------------------------------------------

Der Verbrauch auf 100 km ist für die Fahrt auf der Straße angegeben. Im Gelände ist dieser deutlich höher!

Geräte

  -----------------------------------------------------------------------
  Gerät                               Verbrauch
                                      l/h
  ----------------------------------- -----------------------------------
  Kettensäge                          5 + 0,25 l Öl

  Drucklüfter                         2

  PFPN 10-1000                        10 - 15
  (TS 8/8)                            abhängig von Alter und Bauform

  Schmutzwasserpumpe                  7
  5.000 l/min (z.B. THW)              

  Schmutzwasserpumpe                  10 - 11
  15.000 l/min (z.B. THW)             

  Bagger / Radlader                   15
  -----------------------------------------------------------------------

Stromerzeuger

  -----------------------------------------------------------------------
  Leistung in kVA                     Verbrauch
                                      l/h
  ----------------------------------- -----------------------------------
  5 - 8                               5

  30 - 50                             15 - 25

  175 - 200                           25 - 50
  -----------------------------------------------------------------------

Der Kraftstoffverbrauch von Stromerzeugern ist sehr stark davon abhängig, unter welcher Last diese betrieben werden.

Quellenangabe

-   Taschenkarte Stromerzeuger, Jürgen Kardel, THW OV Bremen-Süd

-   Taschenkarte Logistik - Betriebsstoffverbrauch, Jürgen Kardel, THW OV Bremen-Süd

-   Betriebsmittelverbrauch, Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung – Lkr. Nürnberger Land

Stichwörter

Spritverbrauch, Benzinverbrauch, Dieselverbrauch, Betriebsmittelverbrauch, Betriebsstoffverbrauch

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/taktische_zeichen.html -->

Taktische Zeichen

 

-   Das System der taktischen Zeichen ist nicht starr, sondern kann bei Bedarf angepasst und erweitert werden. Die Grundzüge sollten im Sinne der allgemeinen Verständlichkeit jedoch beibehalten werden.

-   Kurzbezeichnungen und Ergänzungen können in oder neben dem taktischen Zeichen platziert werden.

Grundzeichen

  -----------------------------------------------------------------------
  Zeichen                             Bedeutung
  ----------------------------------- -----------------------------------
  [Taktische Formation]               Taktische Formation

  [Befehlsstelle / Führungsstelle]    Befehlsstelle
                                      Führungsstelle

  [Stelle / Einrichtung]              Stelle / Einrichtung

  [Person]                            Person, siehe auch:
                                      Personen als Betroffene

  [Gebiet / Fläche]                   Gebiet / Fläche
  -----------------------------------------------------------------------

  -----------------------------------------------------------------------
  Zeichen                             Bedeutung
  ----------------------------------- -----------------------------------
  [Maßnahme]                          Maßnahme

  [Ereignis]                          Ereignis

  [Gefahr]                            Gefahr
                                      (mit näherer Beschreibung)

  [ortsfest]                          ortsfest

  [Gebäude]                           Gebäude
  -----------------------------------------------------------------------

Größenordnungen

  -----------------------------------------------------------------------
  Zeichen                             Bedeutung
  ----------------------------------- -----------------------------------
  [Trupp]                             Trupp

  [Staffel]                           Staffel

  [Gruppe]                            Gruppe

  [Zug]                               Zug

  [Zugtrupp]                          Zugtrupp

  [Bereitschaft (Verband I)]          Bereitschaft
                                      (Verband I)

  [Abteilung (Verband II)]            Abteilung
                                      (Verband II)

  [Großverband (Verband III)]         Großverband
                                      (Verband III)
  -----------------------------------------------------------------------

Verwaltungsstufen

  -----------------------------------------------------------------------
  Zeichen                             Bedeutung
  ----------------------------------- -----------------------------------
  [Gemeinde, kreisangehörige Stadt]   Gemeinde
                                      kreisangehörige Stadt

  [(Land-) Kreis, kreisfreie Stadt]   (Land-) Kreis
                                      kreisfreie Stadt

  [Bezirk]                            Bezirk

  [Land / Freistaat]                  Land
                                      Freistaat

  [Bundesrepublik Deutschland]        Bundesrepublik Deutschland

  [Europäische Union]                 Europäische Union
  -----------------------------------------------------------------------

Fahrzeuge

  --------------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                      Bedeutung
  -------------------------------------------- -----------------------------------
  [Landfahrzeug]                               Landfahrzeug

  [Kraftfahrzeug]                              Kraftfahrzeug

  [Kraftfahrzeug, geländegängig oder -fähig]   Kraftfahrzeug,
                                               geländegängig oder -fähig

  [Wechselladerfahrzeug]                       Wechselladerfahrzeug

  [Abrollbehälter, Container]                  Abrollbehälter
                                               Container

  [Anhänger]                                   Anhänger

  [Schienenfahrzeug]                           Schienenfahrzeug

  [Kettenfahrzeug]                             Kettenfahrzeug
  --------------------------------------------------------------------------------

  Zeichen            Bedeutung
  ------------------ ----------------
  [Kraftrad]         Kraftrad
  [Fahrrad]          Fahrrad
  [Räumgerät]        Räumgerät
  [Hebegerät]        Hebegerät
  [Bagger]           Bagger
  [Wasserfahrzeug]   Wasserfahrzeug
  [Flugzeug]         Flugzeug
  [Hubschrauber]     Hubschrauber

Farbkennzeichnung von Organisationen

  Farbe                           Organisation
  ---------------------- -------- ----------------------------------------------------------------------------
  [rot]                  rot      Feuerwehr
  [blau]                 blau     THW
  [weiß]                 weiß     Hilfsorganisationen
  [gelb]                 gelb     Führungseinrichtungen
  [grün]                 grün     Polizei, Bundespolizei, Zoll
  [orange]               orange   Sonstige Einrichtungen zur Gefahrenabwehr; Behörden, beauftragte Firmen, …
  [braun_ral_8002.jpg]   braun    Bundeswehr

Aufgaben

  ---------------------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                           Bedeutung
  ------------------------------------------------- -------------------------------------
  [Führungskraft]                                   Führungskraft, kombiniert mit einer
                                                    Angabe der Größenordnung

  [Person mit Sonderfunktion]                       Person mit Sonderfunktion,
                                                    z.B. Fachberater

  [Brandbekämpfung]                                 Brandbekämpfung

  [Retten aus Höhen und Tiefen]                     Retten aus Höhen und Tiefen

  [Wasserversorgung und -förderung]                 Wasserversorgung und -förderung

  [Technische Hilfe]                                Technische Hilfe

  [Heben von Lasten]                                Heben von Lasten

  [Bergung]                                         Bergung

  [Räumen]                                          Räumen

  [Kampfmittelräumung]                              Kampfmittelräumung

  [Sprengen]                                        Sprengen

  [Transport]                                       Transport

  [Beleuchtung]                                     Beleuchtung

  [Einsatz von Luftfahrzeugen]                      Einsatz von Luftfahrzeugen

  [Einsatz von Wasserfahrzeugen]                    Einsatz von Wasserfahrzeugen

  [Suchen und Orten mit Rettungshunden]             Suchen und Orten mit Rettungshunden

  [Wasserrettung / Rettungstaucher]                 Wasserrettung
                                                    Rettungstaucher

  [Pumpen / Beseitigen von Wasserschäden]           Pumpen
                                                    Beseitigen von Wasserschäden

  [Abwehr von Wassergefahren / Deichverteidigung]   Abwehr von Wassergefahren
                                                    Deichverteidigung
  ---------------------------------------------------------------------------------------

  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                                          Bedeutung
  ---------------------------------------------------------------- -----------------------------------------
  [ABC- / CBRN- Schutz]                                            ABC- / CBRN- Schutz

  [Messen und Spüren]                                              Messen und Spüren

  [Dekontamination]                                                Dekontamination

  [Beseitigung von Gewässerverschmutzungen, Ölschadenbekämpfung]   Beseitigung von Gewässerverschmutzungen
                                                                   Ölschadenbekämpfung

  [Rettungs-, Sanitäts- und Gesundheitswesen]                      Rettungs-, Sanitäts-
                                                                   und Gesundheitswesen

  [Ärztliche Versorgung]                                           Ärztliche Versorgung

  [Betreuung]                                                      Betreuung

  [Unterbringung]                                                  Unterbringung

  [Versorgung, Logistik]                                           Versorgung
                                                                   Logistik

  [Verpflegung]                                                    Verpflegung

  [Versorgung mit Verbrauchsgütern / Betriebsstoffen]              Versorgung mit
                                                                   Verbrauchsgütern / Betriebsstoffen

  [Versorgung mit Trinkwasser]                                     Versorgung mit Trinkwasser

  [Versorgung mit Brauchwasser]                                    Versorgung mit Brauchwasser

  [Versorgung mit Elektrizität]                                    Versorgung mit Elektrizität

  [Instandhaltung]                                                 Instandhaltung

  [Veterinärwesen]                                                 Veterinärwesen

  [Schlachten]                                                     Schlachten

  [Führung, Leitung, Stab]                                         Führung, Leitung, Stab

  [Information und Kommunikation, Fernmeldewesen]                  Information und Kommunikation
                                                                   Fernmeldewesen

  [Erkundung]                                                      Erkundung

  [Warnen]                                                         Warnen
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Einrichtungen (beispielhaft)

  -----------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                   Bedeutung
  ----------------------------------------- -----------------------------------
  [Verpflegungsstelle]                      Versorgungsstelle Verpflegung

  [Instandhaltungsstelle]                   Versorgungsstelle Instandsetzung

  [Versorgungsstelle für Verbrauchsgüter]   Versorgungsstelle für
                                            Verbrauchsgüter und
                                            Betriebsstoffe

  [Bereitstellungsraum]                     Bereitstellungsraum

  [Hubschrauberlandeplatz]                  Hubschrauberlandeplatz

  [Leitstelle]                              Leitstelle
  -----------------------------------------------------------------------------

  Zeichen                        Bedeutung
  ------------------------------ ----------------------------
  [Patientenablage]              Patientenablage
  [Behandlungsplatz]             Behandlungsplatz
  [Krankenhaus]                  Krankenhaus
  [Sammelstelle]                 Sammelstelle
  [Sammelplatz für Betroffene]   Sammelplatz für Betroffene
  [Betreuungsstelle]             Betreuungsstelle

Schadendarstellung

  ------------------------- -----------------------
  [Hinweis auf Vermutung]   Hinweis auf Vermutung
  ------------------------- -----------------------

  ------------------------------- -----------------------------
  [Hinweis auf akute Situation]   Hinweis auf akute Situation
  ------------------------------- -----------------------------

Personen- und Tiere

  Zeichen                        Bedeutung
  ------------------------------ ----------------------------
  [verletzte Person]             verletzte Person
  [tote Person]                  tote Person
  [vermisste Person]             vermisste Person
  [verschüttete Person]          verschüttete Person
  [gerettete Person]             gerettete Person
  [zu transportierende Person]   zu transportierende Person
  [transportierte Person]        transportierte Person
  [verletztes Tier]              verletztes Tier
  [totes Tier]                   totes Tier

Sachschäden

  -----------------------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                       Bedeutung
  --------------------------------------------- -------------------------------------------
  [angeschlagen, beschädigt]                    angeschlagen
                                                beschädigt

  [teilzerstört, teilweise zusammengebrochen]   teilzerstört, teilweise zusammengebrochen

  [total zerstört, total zusammengebrochen]     total zerstört
                                                total zusammengebrochen

  [schwierig befahrbar / teilblockiert]         schwierig befahrbar
                                                teilblockiert

  [nicht befahrbar / blockiert]                 nicht befahrbar
                                                blockiert

  [Entstehungsbrand]                            Entstehungsbrand

  [fortentwickelter Brand]                      fortentwickelter Brand

  [Vollbrand]                                   Vollbrand
  -----------------------------------------------------------------------------------------

Gebiete / Flächen

  -----------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                   Bedeutung
  ----------------------------------------- -----------------------------------
  [Gebiet / Fläche allgemein]               Gebiet / Fläche
                                            allgemein

  [Flächenbrand]                            Flächenbrand

  [Überschwemmtes Gebiet]                   Überschwemmtes Gebiet

  [Dürregebiet]                             Dürregebiet

  [Einschränkung / Ausfall der Versorung]   Einschränkung / Ausfall
                                            der Versorung
  -----------------------------------------------------------------------------

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Zeichen                                    Bedeutung
  ------------------------------------------ ----------------------------------------------------------------
  [Sonstiges großflächiges Schadensgebiet]   Sonstiges großflächiges Schadensgebiet

  [Kontaminiertes Gebiet]                    Kontaminiertes Gebiet

  [KatS-Alarm]                               KatS-Alarm im umrandeten Gebiet

  [Drohende Gefahr]                          Drohende Gefahr, hier:
                                             hochwassergefährdetes Gebiet welches noch nicht betroffen ist.

  [Noch oder ehemals betroffenes Gebiet]     Noch oder ehemals betroffenes Gebiet, hier z.B.:
                                             fallendes Hochwasser
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

Das Urheberrecht liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), siehe nachfolgend verlinkte Publikation!

Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz, herunterladbar auf der Lernplattform der BABZ, herausgegeben vom Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/massnahmen_groessere_einsaetze.html -->

Massnahmen für größere Einsätze

 

Maßnahmen

-   Absicherung Einsatzstelle, Gefahren- und Absperrbereich, Fahrzeugaufstellung, Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten

-   auf Presseanfragen vorbereiten

-   Einsatzdokumentation

-   Bevölkerung warnen/informieren, Gebäude räumen

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte

-   MANV, Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte

-   Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Polizei, Ordnungsamt, Umweltbehörde, Wasserbehörde, Gesundheitsamt, Arbeitsschutz, Bürgermeister, Aufsichtsbehörde/Innenministerium, …

-   Nachforderung: Fachberater, Versorger (Stadtwerke; Gas, Wasser, Strom, …), SEG Sanität/Betreuung, THW, …

Speziell für Brandeinsätze:

-   Sicherheitstrupp stellen (Atemschutznotfall)

-   Belüften, Kontrolle der betroffenen Bereiche

-   Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels werden demnächst in die einzelnen Fachartikel eingearbeitet

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/woerterbuch/start.html -->

Wörterbuch

 

Die Freiwillige Feuerwehr Arnsberg hat ein Wörterbuch für den Einsatz entwickelt, in dem die wichtigsten Fragen und Hinweise für die Kommunikation mit nicht oder nur eingeschränkt deutsch sprechenden Mitbürgern in verschiedenen Sprachen aufgeführt sind. Die FF Arnsberg hat dem Einsatzleiterwiki dankenswerterweise gestattet, ihr Wörterbuch zu integrieren.

Sprachen

  Flagge                      Sprache
  --------------------------- -------------------------
  [Albanisch]                 Albanisch
  []                          Arabisch
  [Bulgarisch]                Bulgarisch
  []                          Dari/Farsi
  [Englisch]                  Englisch
  [Französisch]               Französisch
  [Griechisch]                Griechisch
  [Italienisch]               Italienisch
  [Kroatisch]                 Kroatisch
  []                          Kurdisch
  [Arabisch (Marokkanisch)]   Arabisch (Marokkanisch)
  [Niederländisch]            Niederländisch
  [Polnisch]                  Polnisch
  [Portugiesisch]             Portugiesisch
  [Rumänisch]                 Rumänisch
  [Russisch]                  Russisch
  [Serbisch]                  Serbisch
  [Spanisch]                  Spanisch
  [Türkisch]                  Türkisch
  [Ungarisch]                 Ungarisch

Hinweise zum Gebrauch des Wörterbuchs

-   Die Anweisungen und Fragen werden jeweils auf Deutsch, in der Fremdsprache und in Lautschrift aufgeführt. Es wurde bewusst nicht das Internationale Phonetische Alphabet (IPA) verwendet, weil dieses zahlreiche Sonderzeichen enthält, die nicht allgemein verständlich sind.

-   Stattdessen wurde versucht, die Texte mit den im Deutschen üblichen Zeichen so zu schreiben, dass sie von einem Sprecher der jeweiligen Sprache verstanden werden können.

-   Regeln für den optimalen Gebrauch:

    -   Betonte Silben = fett und unterstrichen.

    -   : = der Vokal ist lang. Beispiel: a:tmen

    -   - (Bindestrich im Wort): Sprich den Folgelaut, als stünde er unverbunden.

    -   ß = stimmloses s (Beispiel: „caßa“), ersetzt auch „th“ wie im Englischen „think“.

    -   j wie in „Journalist“ = kursiv und fett

    -   ch = Ach-Laut:kursiv und fett

    -   Zungen-r (gerollt): kursiv und fett. Kann durch ein deutsches Rachen-r ersetzt werden.

Quellenangabe

Alle Informationen auf dieser Seite und den verlinkten PDF-Dateien unterliegen dem Urheberrecht der FF Arnsberg.

-   Einsatz-Wörterbuch der FF Arnsberg

-   https://www.feuerwehr-arnsberg.de/de/einsatzwoerterbuch/category/6-einsatzwoerterbuch.html

-   Die Landesflaggen wurden den entsprechenden Artikeln der zugehörigen Länder in der Wikipedia entnommen und wurden alle unter Public-Domain-Lizenz veröffentlicht.

woerterbuch

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<!-- Seite: allgemein/geraete/leitern.html -->

Leitern (tragbar)

 

siehe auch Drehleiter-/Hubrettungsgeräteeinsatz

weitere Hinweise

allgemein

[Leiterhöhen]

Für die erreichbaren Geschosse wird von 3 m Geschosshöhe ausgegangen. Bildquelle: FwDV 10

Einsatzgrundsätze (nach FwDV 10)

-   Leitern auf Verkehrswegen absichern.

-   Leiterfüße nicht auf ungeeignete Unterlagen oder weichen oder glatten Untergrund aufsetzen. Ggf. gegen Wegrutschen oder Einsinken sichern.

-   Bei Anlegeleitern mindestens 1 m (3 Sprossen) Überstand. Sind andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden (z. B. Geländerholme, Fensterlaibungen), ist es ausreichend, wenn Leitern bis zur Höhe des Überstiegs reichen. Leitern nicht über den Auflagepunkt hinaus besteigen.

-   Leiter an sichere Auflagepunkte anlegen und beim Steigen sichern.

-   Eine angestellte, unbesetzte Leiter nicht entfernen (Anleiterbereitschaft!).

-   Umfallen und Wegrutschen von unbesetzten Leitern verhindern.

-   Strahlrohreinsatz nur, wenn Leiter am Leiterkopf befestigt und Strahlrohrführer gegen Absturz gesichert ist. Abstände zu spannungsführenden Teilen halten! Strahlrohr darf nur bis Winkel von 15° zur Seite bewegt werden. Ruckartiges Öffnen und Schließen vermeiden.

-   Schlauchleitungen nicht auf Leiter verlegen oder befestigen (Ausnahme: Strahlrohreinsatz auf der Leiter).

-   Maximal zulässige Belastung nicht überschreiten!
    Nach Überschreitung Leiter der weiteren Benutzung entziehen, auch wenn keine Schäden sichtbar sind.

-   Schadhafte Leitern sind der Benutzung sofort zu entziehen.

-   Beim Aufrichten auf elektrische Leitungen achten! Abstände zu spannungsführenden Teilen halten!

-   Bei Anlegeleitern auf richtigen Anstellwinkel achten (65° - 75°).

-   Nach jeder Benutzung Sichtprüfung durchführen.

Steckleiter

  --------------------------------------------------------------------------
  Anzahl         Rettungshöhe   Leiterlänge    Masse (max.)   
  Leiterteile                                                 
  -------------- -------------- -------------- -------------- --------------
                                               Holz           Aluminium

  1              1,60 m         2,70 m         14 kg          10 kg

  2              3,40 m         4,60 m         28 kg          20 kg

  3              5,20 m         6,50 m         42 kg          30 kg

  4              7,00 m         8,40 m         56 kg          40 kg
                 (2. OG)                                      
  --------------------------------------------------------------------------

3-teilige Schiebleiter

  ----------------------- ----------------------- -----------------------
  Rettungshöhe                                    12,20 m (3. OG)

  Leiterlänge                                     14,00 m

  Masse                   Holz                    100 kg
  (max.)                                          

                          Aluminium               75 kg
  ----------------------- ----------------------- -----------------------

  Einstiegshöhe   Abstand Leiterfuß zum Objekt
  --------------- ------------------------------
  1. OG           ca. 1,5 m
  2. OG           ca. 3,0 m
  3. OG           ca. 4,5 m

Schiebleitern dürfen nicht (mehr) im Freistand bestiegen werden!
Siehe DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst und ggf. Bedienungsanleitungen der Hersteller.

Multifunktionsleiter

Die Werte gelten für zwei ineinandergesteckte Multifunktionsleitern mit Aufsteckleiter.

  -------------- ----------------
  Rettungshöhe   7,70 m (2. OG)
  Leiterlänge    9,20 m
  Masse (ca.)    50 kg
  -------------- ----------------

Klappleiter

  -------------- --------
  Rettungshöhe   1,90 m
  Leiterlänge    3,00 m
  Masse (max.)   10 kg
  -------------- --------

Klappleitern dürfen nicht als Hebel oder Rammbock verwendet werden!

Hakenleiter

  -------------- --------
  Leiterlänge    4,40 m
  Masse (max.)   12 kg
  -------------- --------

Quellenangabe

-   FwDV 10: Die tragbaren Leitern

-   Landesfeuerwehrverband Bayern: Fachinformation zu tragbaren Leitern für die Personenrettung, Anwendung der Multifunktionsleiter nach DIN EN 1147

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Hamilton. Handbuch für den Feuerwehrmann. Ulrich Kortt et al. Richard Boorberg Verlag. 2004

Stichwörter

tragbare Leitern

Geräte allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/geraete/tauchpumpe.html -->

Tauchpumpe

 

Auf dieser Seite sind die üblichen, bei Feuerwehren verwendeten Tauchpumpen aufgelistet. Pumpen mit höherer Leistungsfähigkeit werden durch das THW vorgehalten.

Mit Tauchpumpen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten, Säuren, Laugen, etc. gefördert werden. Dafür sind Gefahrgutpumpen einzusetzen.

elektrische Tauchpumpen

  Typ       Nennleistung   Nennförderdruck   Betriebsspannung
  --------- -------------- ----------------- ------------------
  TP 4/1    400 l/min      1 bar             230 V
  TP 8/1    800 l/min      1 bar             400 V
  TP 15/1   1.500 l/min    1 bar             400 V

Die Angaben bedeuten: Tauchpumpen leisten bei einer Förderhöhe von 10 m einen Druck von 1 bar die jeweils angegebene Wassermenge.

Wird die Tauchpumpe nicht an einen Feuerwehr-Stromerzeuger angeschlossen, muss ein Personenschutzschalter (PRCD-S) verwendet werden.

Turbinentauchpumpen

TTP 8/1/8 bedeutet:

-   Nennförderstrom 800 l/min

-   Nennförderdruck 1 bar

-   Treibwasserdruck 8 bar

Weblinks

-   Tauchpumpe

-   Turbotauchpumpe

Quellenangabe

-   Kraftbetriebene und weitere Geräte, Feuerwehr Lernbar, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Stichwörter

Schmutzwasserpumpe

Geräte allgemein, Geräte für Hilfeleistungen

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<!-- Seite: allgemein/geraete/start.html -->

Geräte allgemein

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Leitern (tragbar)                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sprungpolster SP16                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wärmebildkamera                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/geraete/personenschutzschalter.html -->

Personenschutzschalter (PRCD-S)

 

Aktuell verwendete und erhältliche PRCD-S erfüllen nur dann die Schutzfunktion, wenn sie mit bloßer Hand und direktem Hautkontakt zur Einschalttaste eingeschaltet werden.

PRCD-S führen während des Einschaltvorgangs eine Messung über den Körper des Benutzers durch. Trägt dieser beim Einschalten z. B. Handschuhe, kann diese Messung nicht erfolgen und es wird „alles in Ordnung“ angezeigt, obwohl keine Schutzfunktion aktiv ist! Das heißt unter anderem, die PRCD-S kann eine gefährliche Spannung auf dem Schutzleiter (PE) nicht erkennen. Gehäuseteile daran angeschlossener Betriebsmittel können unter lebensgefährlicher Spannung stehen.

[]

Quellenangabe

-   Text und Bild unverändert übernommen von https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrische-gefaehrdungen-1/elektrische-gefaehrdungen/sicherheitshinweise/wichtiger-sicherheitshinweis-zur-verwendung-von-ortsveraenderlichen-personenschutzeinrichtungen-mit-erweiterten-schutzfunktionen-prcd-s

Stichwörter

FI, Fehlerstromschutzschalter

Geräte allgemein

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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<!-- Seite: allgemein/geraete/waermebildkamera.html -->

Wärmebildkamera

 

Diese physikalischen Eigenschaften sind auch bei Infrarotthermometern zu beachten.

weitere Hinweise

-   eine Wärmebildkamera kann nicht durch Wände sehen, sie kann nur anzeigen ob eine Wand erwärmt ist

-   kleine Temperaturunterschiede sind bei niedrigen Umgebungstemperaturen sehr viel deutlicher zu erkennen als bei hohen Temperaturen

-   flache Löcher in Fußböden sind möglicherweise kaum zu erkennen

-   Wassernebel, Sprühwasser, starker Nebel, dichter Rauch oder Kondensat auf der Linse der Kamera können die angezeigte Temperatur nach unten verfälschen. Dies gilt auch, wenn die Linse durch Dreck oder Ruß verschmutzt ist.

-   heißer Rauch oder heiße Gase können den Standort einer Wärmequelle verschleiern

-   nicht in die Sonne oder Objekte über 1500°C sehen. Die Kamera kann für kurze Zeit unempfindlich werden.

-   nicht auf die Wärmebildkamera als einziges Gerät zur Sicherung des Rückwegs vertrauen (evtl. Ausfall des Geräts)

-   auf spiegelnde Flächen achten (z.B. Edelstahl, Glanzfliesen, Fenster), hier kann es zu Fehlinterpretierungen kommen.

Anwendungsgebiete

-   Auffinden von Glutnestern

-   Suche von Personen bei Brandeinsätzen

-   Entdecken von Personen bei Personensuchen

-   Feststellen der Füllhöhe von dünnwandigen Behältnissen, z.B. Ölfässern

-   Sichtbarmachen von Einleitungen in Gewässer (bei Temperaturunterschied zwischen Wasser und eingeleiteter Flüssigkeit)

-   Erkennen von abströmenden Gasflaschen (Druckbehälter kühlt sich bei ausströmendem Gas ab)

Eigenschaften von Infrarotstrahlung

An ebenen Oberflächen wie ruhigem Wasser, Glas und Metall wird Infrarotstrahlung wie in einem Spiegel reflektiert. Sie kann Glas oder durchsichtiges Plastik nicht durchdringen.

→ Glasflächen und Metalltüren wirken wie ein Spiegel. Die Wärmequelle befindet sich in diesem Fall hinter dem Benutzer. Heiße Objekte sind durch eine Scheibe hindurch nicht zu sehen, solange sie die Scheibe selbst nicht erwärmen.

Quellenangabe

-   Bedienungsanleitung Wärmebildkamera „Eagle Imager“

Stichwörter

Infrarotthermometer, WBK

Geräte allgemein

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<!-- Seite: allgemein/geraete/sprungpolster.html -->

Sprungpolster SP16

 

weitere Hinweise

Einsatzgrundsätze

-   Aufblasen des Sprungpolsters außerhalb des Einsatzbereichs (damit niemand zu früh hineinspringt, man erkennt von oben nicht, ob es voll aufgerichtet und sprungbereit ist.)

-   So aufstellen, dass der Sprung möglichst senkrecht erfolgen kann.

-   Bei mehreren zu rettenden Personen, jeweils nach den Sprüngen auf weiterhin korrekten Stand achten

-   Die techn. Druckluftflasche darf keine Abströmsicherung haben!

-   Gesprungenen Personen schnellstmöglich aus dem Sprungpolster helfen.

-   Da ein SP keine Verletzungen durch den Sturz ausschließen kann, ist es nur eine weitere Option, springende oder fallende Personen zu schützen, diese sollten aber nach Möglichkeit mit Dreh- / tragbare Leiter gerettet werden.

-   Schau- und Übungssprünge sind verboten!

Maße und Daten

SP16

Sprunghöhe maximal 16m

Grundmaß 3,5m x 3,5m x 1,7m

Druck im Schlauchgerüst 0,3bar

Eigengewicht 55Kg

Rüstzeit max. 30 Sek.

Erneuter Einschlag nach 10 Sek. möglich

Nachbereitung nach dem Einsatz

-   Eintrag der Benutzung ins Prüfbuch des Sprungpolsters

-   Sichtprüfung auf Beschädigung und Abnutzung/Verschleiß

-   Wenn nötig Reinigen und vor dem Verpacken trocknen lassen

-   Luft aus dem Schlauchgerüst pressen, einrollen und die techn. Druckluftflasche erneuern.

-   Verpacken, so das man als erstes an das Ventil der Flasche kommt.

Quellenangabe

-   BGG/GUV-G 9102: Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

-   Bedienungsanleitung Vetter Sprungpolster SP16

Stichwörter

Sprungrettungsgerät, Sprungpolster, Rettungsgeräte der Feuerwehr

Geräte allgemein

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<!-- Seite: allgemein/psnv/belastungen.html -->

(Psychische) Belastungen

Normale Reaktionen auf außergewöhnliche Ereignisse

 

Psychische Reaktionen auf belastende Einsätze sind normal. Sie sollten jedoch nach wenigen Stunden bis Tagen wieder von alleine zurückgehen. Passiert dies nicht, besteht die Gefahr einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

weitere Hinweise

Anzeichen einer akuten Belastung

-   anhaltende körperliche Erregung (wie Herzklopfen, Zittern, Schwitzen; vor allem dann, wenn man an den Einsatz erinnert wird)

-   andauernde Anspannung (wie besonders wachsam, reizbar oder schreckhaft sein; keinen erholsamen Schlaf finden, sich nicht konzentrieren können)

-   Stimmungsschwankungen, Gereiztheit

-   neben sich stehen (ein Gefühl wie in einem Film oder Traum, sich von außen beobachten, Teilnahmslosigkeit)

-   Erinnerungslücken bezüglich des Einsatzes

-   Wiedererleben des Einsatzes (Gedanken, Bilder, Gerüche oder andere Sinneseindrücke kommen unkontrolliert in den Kopf, Albträume)

-   alles vermeiden wollen, was irgendwie an den Einsatz erinnern könnte (wie auch Kameraden und Kollegen)

-   Niedergeschlagenheit (wie das Gefühl; keine Freude mehr empfinden zu können)

Es gilt als normal, wenn diese Anzeichen 1. unmittelbar auf die Belastung folgen und 2. vorübergehend auftreten (für einige Stunden bis mehrere Tage). Dauern diese länger als 4 Wochen an, sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden!

Gegenmaßnahmen

-   Gefühle und Reaktionen beobachten und erstmal als „normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis“ akzeptieren

-   sich Ablenken, Zeit für sich nehmen, etwas Gutes tun (Sport, Spazieren gehen, …)

-   das Geschehene besprechen:

    -   mit Kollegen/Kameraden, Familienmitgliedern, Freunden, etc. reden oder aufschreiben, gemeinsame Aktivitäten, …

    -   mit speziellen Einsatznachsorgeteams

-   bisherige Gewohnheiten beibehalten (z.B. Hobbies, Sportverein, …)

-   Wichtig: Kein Alkohol, keine Drogen (das führt zwar kurzfristig zur Erleichterung, aber langfristig zu Verschlimmerung!)

Einbeziehung von Familie/Freunden

-   Familie/Freunde über die eigene Situation informieren

-   Verständnis von Familie/Freunden suchen (zuhören, Zeit haben, …)

Krankheitsanzeichen für eine Posttraumatische Belastungsstörung

1.  Anhaltende Erinnerungen, Wiedererleben in ähnlichen Situationen (durch z.B. lebendige Erinnerungen, wiederholende Träume oder Anspannungsgefühlen)

2.  Vermeidung von Situationen, die der belastenden Situation ähneln

3.  Entweder:

    1.  Unfähigkeit, einige Aspekte der Situation zu erinnern

    2.  Anhaltende Erregung

        1.  Ein- und Durchschlafstörungen, in der Folge: (erhöhter) Konsum von Alkohol, Schlaf- und Beruhigungsmitteln

        2.  Reizbarkeit und Wutausbrüche, ständige Konflikte mit anderen Menschen

        3.  Konzentrationsprobleme, Verstimmtheit und Antriebslosigkeit, ständiges Grübel

        4.  „Immer auf der Hut sein“ (Hypervigilanz)

        5.  Schreckhaftigkeit

Weblinks

-   Psychosoziale Unterstützung bei der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt: Nach einem belastenden Einsatz ..., Deutscher Feuerwehrverband

-   Vorlesung Psychosoziale Notfallversorgung, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Hochschule Magdeburg-Stendal

-   ICD-10 (zur Klassifikation psychischer Störungen)

-   Erste Hilfe für die Seele (Information für Betroffene), Kriseninterventionsteam Hamburg (https://www.drk-harburg.hamburg/files/drk-harburg-filepool/drk-hamburg-harburg/ehrenamt/kit/pdf/KIT-Flyer-fuer-betroffene-Erwachsene.pdf)

Stichwörter

akute Belastungen, PTSD, PTBS

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

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<!-- Seite: allgemein/psnv/umgang_mit_sterbenden.html -->

Umgang mit Sterbenden

 

Maßnahmen

Im Allgemeinen sind die Regeln der psychischen Ersten Hilfe für den Patienten zu beachten. Insbesondere sind folgende Punkte wichtig:

-   Beruhigung und Schmerzmanagement

    -   Schmerzlinderung: Wenn möglich, sollte für eine angemessene Schmerzbehandlung gesorgt werden.

    -   Beruhigung durch Worte und Berührung: Manchmal kann sanfte Berührung (z. B. Hand halten) beruhigend wirken.

-   Würde und Respekt wahren

    -   Privatsphäre: ruhige Umgebung herstellen und Zuschauer fernhalten

    -   Ehrlichkeit: die Frage des Patienten ob er sterben muss wahrheitsgemäß mit „Ja“ beantworten
        Er kann sich somit auf die Situation einstellen und vielleicht noch etwas (für die Angehörigen) mitteilen was ihm wichtig ist

-   Wünsche des Sterbenden respektieren und (wenn möglich) erfüllen

    -   Möchte der Patient jemanden oder einen Gegenstand der ihm wichtig ist bei sich haben?

    -   Kulturelle und religiöse Werte der sterbenden Person respektieren (Will der Patient einen Seelsorger? Ggf. Konfession beachten.)

weitere Hinweise

Eingeklemmte Personen

Personen, die schwer eingeklemmt sind (Fahrzeug, Maschinenteile, Verschüttung, etc.) und bei denen abzusehen ist dass sie im Zuge der Rettung durch die Entlastung der Einklemmung versterben (innerlich verbluten) sollte die Möglichkeit gegeben werden sich bei den Angehörigen zu verabschieden. Vielleicht kann beispielsweise eine Telefonverbindung zu den Angehörigen aufgebaut werden, über die sich der Sterbende verabschieden kann. Dies hilft nicht nur dem Patienten in seiner Situation, sondern vor allem auch sehr den Angehörigen bei der Trauerbewältigung!

Quellenangabe

-   Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

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<!-- Seite: allgemein/psnv/start.html -->

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

 

PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) bezeichnet die sofortige Unterstützung von betroffenen Personen nach belastenden oder traumatischen Ereignissen. Ziel der PSNV ist es, die psychischen Auswirkungen auf Einsatzkräfte, Betroffene und deren Angehörigen möglichst gering zu halten.

Unterschieden werden:

-   PSNV-B: Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene

-   PSNV-E: Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte

In dieser Kategorie finden Sie Artikel zum Thema psychosoziale Notfallversorgung (PSNV).

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| -   Psychische Erste Hilfe                                            |
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| -   Psychologischer Selbstschutz                                      |
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| -   Todesnachricht überbringen                                        |
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| -   Umgang mit Sterbenden                                             |
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Stichwörter

Einsatzkräftenachsorge, Einsatznachsorge, Seelsorge, Notfallseelsorge, Critical Incident Stress Management, Krisenintervention, psychosoziale Unterstützung, ENT, CISM, KIT, KID, NFS, PSU, PTBS

Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/psnv/psychologischer_selbstschutz.html -->

Psychologischer Selbstschutz

 

Wenn Sie im Einsatzgeschehen feststellen dass Ihnen eine Situation nahegeht / Sie überwältigt, können Sie versuchen folgende Techniken anzuwenden um die Kontrolle zu behalten:

weitere Hinweise

-   irgendetwas zählen, sich selbst Rechenaufgaben stellen

-   sich ein Schutzschild vorstellen; die Einsatzkleidung als „Panzer“ ansehen

-   Abstand herstellen: „Ich habe mit dem Betroffenen nichts zu tun“

-   „Wir sind Profis. Wir geben unser Bestes.“

Quellenangabe

-   Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)

Stichwörter

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

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<!-- Seite: allgemein/psnv/psychische_erste_hilfe.html -->

Psychische Erste Hilfe

 

Unter psychischer Erster Hilfe (PEH) versteht man die ersten Maßnahmen an der Unglücksstelle, um psychische Folgeschäden bei den Betroffenen zu vermindern.

Leistbar durch: Alle in der Situation anwesenden Personen (Zeugen, Einsatzkräfte, etc.)

Maßnahmen

1.  Ruhe bewahren
    Nicht rennen oder schreien

2.  Nicht alleine lassen
    Betroffene Personen nicht alleine lassen und für Ersatz durch andere Einsatzkraft sorgen oder sagen, wann man wieder zurückkommt; außerdem über aktuelles Geschehen informieren.
    (z.B. „der Krankenwagen ist auf dem Weg“)

3.  Betroffene Personen schützen und abschirmen
    Neugierige Blicke sind für eine betroffene Person unangenehm.
    Wenn möglich einfache Aufgabe vergeben um Zuschauende mit in Behandlung einzubinden
    z.B. „Beim Verband anlegen helfen„

4.  Auf Augenhöhe gehen und vorsichtig Körperkontakt suchen! (Hinweise s.u.)
    Auf gleiche Augenhöhe wie Betroffene begeben, leichter körperlicher Kontakt (Hand oder Schulter) wird manchmal von betroffenen Personen als angenehm empfunden.
    z.B. „Ist es ok, wenn ich Sie an der Schulter berühre?“

5.  Mit Betroffenen reden
    Geduldig zuhören, in ruhigem Ton sprechen
    z.B. „Ihnen ist heute etwas schlimmes passiert, wollen Sie mir davon erzählen?“

6.  Um Angehörige kümmern

Hinweise zum Körperkontakt

-   nur an Händen, Schultern, Rücken berühren (niemals Knie, Oberschenkel)

-   möglichst nur Auflegen, keine Bewegungen (streicheln, etc.)

-   kein Körperkontakt nach Vergewaltigungen!

Hinweise zu: Mit dem Betroffenen reden

-   sich selbst vorstellen, nach Namen des Betroffenen fragen

-   einfache Sprache verwenden, kurze klare Sätze formulieren

-   Informationen über das Geschehene geben

-   versichern dass ihm geholfen wird

-   danach über Alltägliches reden bzw. Fragen stellen (z.B. Arbeit, Familie, …) → beruhigt, lenkt ab

-   auch mit Bewusstlosen sprechen!

Auskunft zum Gesundheitszustand

-   grobe Informationen über derzeitige Situation und folgende Maßnahmen geben

-   keine

    -   Fachbegriffe verwenden

    -   Verharmlosungen

-   weitere Gespräche über den Betroffenen nicht in dessen Anwesenheit

Quellenangabe

-   Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)

-   Vorlesung Psychosoziale Notfallversorgung, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Hochschule Magdeburg-Stendal

-   Lasogga, F. & Gasch, B. (2002). Notfallpsychologie. Edewecht: Stumpf & Kossendey

Stichwörter

Psychische Erste Hilfe, PEH, PSNV-B, Zeugen, Angehörige, Körperkontakt, Vergewaltigung

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

---



<!-- Seite: allgemein/psnv/todesnachricht_ueberbringen.html -->

Todesnachricht überbringen

 

Maßnahmen

Unbedingt beachten:

-   Todesnachricht nur persönlich überbringen!

-   Anschließende Betreuung anbieten/vermitteln! (Seelsorge, Krisenintervention, Angehörige)

Außerdem:

-   sich selbst vorstellen und einen passenden Rahmen schaffen (ruhiger Ort, Sitzgelegenheit)

-   einfach verständliche Worte/Sätze verwenden; dabei müssen die Worte tot oder gestorben enthalten sein!

-   ruhig und langsam sprechen, Pausen machen um dem Angehörigen Zeit geben zu verstehen, ggf. Nachricht wiederholen

    -   ggf. eigene Sprach- und Ratlosigkeit aussprechen wenn es einem selbst angemessen erscheint, z.B. ich weiß nicht, was ich sagen soll oder es tut mir leid

    -   Vorsichtiger Körperkontakt nur nach Zustimmung („Darf ich Sie in den Arm nehmen?“)

-   detaillierte Auskünfte zum Vorgefallenen nur auf Nachfrage geben

zu vermeiden:

-   Floskeln („Mein Beileid“) und Abgestumpftheit („Schon mein dritter Toter diese Woche“)

-   Verständnis vortäuschen („ich kann Sie verstehen“)

-   Billigtrost („Sie war ja schon alt“, „Sie können ja noch Kinder bekommen“)

-   Hektik („Wir müssen jetzt auch direkt los“)

-   Gespräche darüber

    -   wer die Schuld am Tod hat

    -   wie der Einsatz an sich abgelaufen ist

[Checkliste Todesbenachrichtigungen]

Quellenangabe

-   Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)

-   Lasogga, F. & Karutz, H. (2008); Interventionen in Notfallpsychologie

-   Sievers, S. (2025); Begleitmaterialien der Lehrveranstaltung: Handlungskompetenzen in psychosozialen Krisen- und Notfallsituationen

Stichwörter

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

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<!-- Seite: allgemein/manv/start.html -->

Massenanfall von Verletzten

 

Weitere Seiten aus dem Bereich MANV:

Maßnahmen

Einsatzbeginn

-   Erstmaßnahmen MANV für die ersten 15 Minuten: ERST-Schema

    -   Erstversorgung

    -   Raumordnung (insbes. Patientenablage), Fahrzeugaufstellung

    -   Sichtung

    -   Transportorganisation

-   abgeschlossenes Ereignis (kann die Anzahl der Patienten im Einsatzverlauf noch ansteigen)?

-   Gefahrenmatrix beachten!

    -   CBRN-Einsatz?

    -   Bedrohungslage (z.B. Amoklauf, Terroranschlag)?

weiterer Einsatzverlauf

-   keine Spontantransporte, außer wenn der Patient nicht vor Ort behandelt werden kann

-   folgende Orte/Einsatzabschnitte festlegen:

    -   Zufahrten und Abfahrten freihalten, evtl. Einbahnregelung einrichten

    -   Übergabepunkt, an dem aus dem Gefahrenbereich gerettete Personen an den Rettungsdienst übergeben werden

    -   Patientennablage (ggf. Zelt oder vorhandenes Gebäude als Witterungsschutz)

    -   Behandlungsplatz (erst ab einer größeren Anzahl von Betroffenen lohnend)

    -   Transportorganisation

    -   Rettungsmittel-Halteplatz

    -   Hubschrauberlandeplatz

    -   ggf. Dekontaminations-Platz

    -   Betreuungsplatz (für unverletzte Personen)

    -   Bereitstellungsraum, evtl. RD- und FW-Fahrzeuge getrennt

    -   Logistik

-   Alarmierung von Fw als Trägerkolonnen

-   Sofortmeldung absetzen

-   Dokumentation (Registrierung, Verteilung auf Krankenhäuser)

    -   Krankenhäuser frühzeitig informieren

    -   Leichtverletzte werden eigenständig die umliegenden Krankenhäuser aufsuchen und diese „blockieren“

-   auf Anfragen der Presse vorbereiten

weitere Hinweise

weitere Maßnahmen

-   Leichtverletzte („grüne“) Patienten ggf. mit Bus tranpsortieren / ggf. mit einem RTW mehrere Patienten transportieren

-   PSNV alarmieren?

-   Ablösung/Verpflegung der Einsatzkräfte?

Faustregeln

-   Einrichtung einer Patientenablage lohnt sich ab ca. 10 Personen.

-   Zur Versorgung eines Patienten werden ca. 3 Einsatzkräfte benötigt.

-   Vorlaufzeit für den Aufbau eines BHP 50 beträgt ca. 1 Stunde, lohnt sich ab ca. 30 Verletzten.

Quellenangabe

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

-   Lehrgang „Organisatorischer Leiter Rettungsdienst“ an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Konzept zur überörtlichen Hilfe bei MANV, Arbeitsgruppe der Hilfsorganisationen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/manv/sichtung.html -->

Sichtung MANV

 

Sichtungskategorien

  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Kategorie      Patientenzustand                   Farbe            Behandlung                                             Anteil der
                                                                                                                            Betroffenen
  -------------- ---------------------------------- ---------------- ------------------------------------------------------ --------------
  T1 / I         Akute, vitale Bedrohung            Rot              Sofortbehandlung                                       ca. 20 %

  T2 / II        Schwer verletzt / erkrankt         Gelb             Aufgeschobene Behandlungsdringlichkeit, Überwachung    ca. 30 %

  T3 / III       Leicht verletzt / erkrankt         Grün             Spätere (ggf. ambulante) Behandlung                    ca. 50 %

  T4 / IV        Ohne Überlebenschance / sterbend   Blau oder Grau   Betreuende (abwartende) Behandlung, Sterbebegleitung   in T1
                                                                                                                            enthalten
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Protokoll 7. Sichtungs-Konsensus-Konferenz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2017

Stichwörter

Massenanfall von Verletzten

---



<!-- Seite: allgemein/wetter/start.html -->

Wetter

 

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| -   Schichtungsstabilität der Atmosphäre                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wetterhilfsmeldung                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wetterwarnung                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Windstärke                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+

Allgemein

---



<!-- Seite: allgemein/wetter/wetterhilfsmeldung.html -->

Wetterhilfsmeldung

 

weitere Hinweise

Formular Wetterhilfsmeldung

Erläuterung des Formulars

A Standort

Ort der Wetterhilfsmeldung in UTM-Koordinaten

B Datum/Uhrzeit der Beobachtung

Angabe von Tag - Stunde - Minute

C Sicht

Ist die Entfernung in verschiedene Himmelsrichtungen unterschiedlich weit, so wird nur die kürzeste Entfernung angegeben.

Bei Tag

Es wird die maximale Entfernung angegeben, vor der ein Objekt bei hellem Horizont (Hintergrund) gerade noch erkennbar ist. Dafür eignen sich Gebäude, Hochspannungsmaste, Fabrikschornsteine, Kirchtürme, etc. Auf einer Karte kann dann die Distanz zum Objekt ermittelt werden.

Bei Nacht

Bei Nacht wird die Entfernung einer gerade noch sichtbaren Lichtquelle als die maximale Distanz angegeben. Dabei ist zu beachten, dass sich der Beobachtende mindestens 5 Minuten vor der Wetterhilfsmeldung in die Dunkelheit begibt, damit sich die Augen darauf einstellen könnne.

D Gesamtbedeckung mit Wolken

Angabe der Bedeckung des Himmels mit Wolken in Achteln. Die Art der Wolken ist dabei unerheblich.

Bei Dunkelheit wird die Fläche angegeben, auf der keine Sterne sichtbar sind.

E Wolkenart

Dichte Wolken: Sonne, Mond und Sterne werden vollkommen verdeckt.

Dünne Wolken: Sonne, Mond und Sterne scheinen durch die Wolken hindurch.

F Bodenzustand

Feucht ist der Boden nach Regen, wenn keine Pfützen zu sehen sind. Dies ist auch bei Tau möglich.

Nass ist der Boden, wenn Pfützen zu sehen sind (auch wenn es nicht regnet).

G Windrichtung aus

[Windrose]

Richtung, aus der der Wind kommt. Die Gradangaben können aus nebenstehender Windrose entnommen werden. Es wird auf volle 10 Grad auf- oder abgerundet.

Sind keine Messgeräte für die Windrichtung vorhanden, so können folgenden Möglichkeiten genutzt werden:

-   Rauchfahnen, Flaggen, etc.
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Aufnehmende in unmittelbarer Nähe des Objekts befindet, da sich sonst aufgrund optischer Effekte Verfälschungen einstellen

-   Ausstreuen leichter Teilchen. Dafür muss sich der Beobachter in einiger Entfernung zu anderen Objekten befinden; als Distanz gilt die zehnfache Höhe des Objekts (Höhe des Objekts: 15m → Entfernung des Beobachtenden: 150m).

H Windgeschwindigkeit

Umrechnung Geschwindigkeit

  ----------------------------------- ---------------------------------------
  Geschwindigkeit:                    m/s (Meter pro Sekunde)
                                      km/h (Kilometer pro Stunde)
                                      mph (Meilen pro Stunde)
                                      kn (Knoten bzw. Seemeilen pro Stunde)

  ----------------------------------- ---------------------------------------

 (auf 3 Nachkommastellen gerundet)

weitere Hinweise für die Windgeschwindigkeit

Siehe auch Windstärke für eine Abschätzung und Umrechnung der Windgeschwindigkeit.

Die Messung erfolgt als Durchschnittswert über 10 Minuten.

Wird die Geschwindigkeit nicht unter der verlinkten Tabelle abgeschätzt sondern mit Messgeräten festgestellt, so ist folgendes zu beachten:

-   Üblicherweise wird die Windgeschwindigkeit in 10 Metern Höhe gemessen. Erfolgt die Messung am Boden (bis zu 2 Metern), so ist dieser Wert um 30% zu erhöhen (gemessene Geschwindigkeit x 1,3).

-   Das Windmessgerät muss sich in freiem Feld befinden. Dafür muss sich der Beobachter in einiger Entfernung zu anderen Objekten befinden; als Distanz gilt die zehnfache Höhe des Objekts (Höhe des Objekts: 15m → Entfernung des Beobachtenden: 150m).

I Beobachtete Wettererscheinungen

Nebel: Sicht unter 1 km. Bodennebel unterhalb der Augenhöhe wird nicht berücksichtigt.

Regen: Jede Art von flüssigem Niederschlag.

Gewitter: Sobald Donner zu hören ist. Es wird bis 15 Minuten nach dem letzten Donner gemeldet. Auch weiter entfernte Gewitter, deren Donner hörbar ist, werden als Gewitter bezeichnet.

J Lufttemperatur in Grad C

Das Thermometer darf nicht Sonnenbestrahlung ausgesetzt sein, es soll in 2 Metern Höhe gemessen werden.

Quellenangabe

-   Formular Wetterhilfsmeldung: zur Verfügung gestellt vom Umweltschutzzug – ABC-Dienst FF Wuppertal, Tobias Meier

-   Vorläufer KatS DV 507, Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz

-   Grafik Windrose: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Windrose.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Vloeck unter Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

Stichwörter

Wetterhilfsbeobachtung

Wetter

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<!-- Seite: allgemein/wetter/windstaerke.html -->

Windstärke

 

Windstärke in Beaufort

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  Windstärke   Bezeichnung der Windstärke   Wirkung an Land                                                                                                                                                                                                              Windgeschwindigkeit                 
  in Bft                                                                                                                                                                                                                                                                                                     
  ------------ ---------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------- ------------- -----------
                                                                                                                                                                                                                                                                         in km/h               in m/s        in Knoten

  0            Windstille                   keine Luftbewegung, Rauch steigt senkrecht empor                                                                                                                                                                             0                     0,0 - 0,2     1

  1            leiser Zug                   kaum merklich, Rauch treibt leicht ab, Windflügel und Windfahnen unbewegt                                                                                                                                                    1 - 5                 0,3 - 1,5     1 - 3

  2            leichte Brise                Blätter rascheln, Wind im Gesicht spürbar                                                                                                                                                                                    6 - 11                1,6 - 3,3     4 - 6

  3            schwache Brise               Blätter und dünne Zweige bewegen sich, Wimpel werden gestreckt                                                                                                                                                               12 - 19               3,4 - 5,4     7 - 10

  4            mäßige Brise                 Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben                                                                                                                                                                     20 - 28               5,5 - 7,9     11 - 15

  5            frische Brise                größere Zweige und Bäume bewegen sich, Wind deutlich hörbar                                                                                                                                                                  29 - 38               8,0 - 10,7    16 - 21

  6            starker Wind                 dicke Äste bewegen sich, hörbares Pfeifen an Drahtseilen, in Telefonleitungen                                                                                                                                                39 - 49               10,8 - 13,8   22 - 27

  7            steifer Wind                 Bäume schwanken, Widerstand beim Gehen gegen den Wind                                                                                                                                                                        50 - 61               13,9 - 17,1   28 - 33

  8            stürmischer Wind             große Bäume werden bewegt, Fensterläden werden geöffnet, Zweige brechen von Bäumen, beim Gehen erhebliche Behinderung                                                                                                        62 - 74               17,2 - 20,7   34 - 40

  9            Sturm                        Äste brechen, kleinere Schäden an Häusern, Ziegel und Rauchhauben werden von Dächern gehoben, Gartenmöbel werden umgeworfen und verweht, beim Gehen erhebliche Behinderung                                                   75 - 88               20,8 - 24,4   41 - 47

  10           schwerer Sturm               Bäume werden entwurzelt, Baumstämme brechen, Gartenmöbel werden weggeweht, größere Schäden an Häusern; selten im Landesinneren                                                                                               89 - 102              24,5 - 28,4   48 - 55

  11           orkanartiger Sturm           heftige Böen, schwere Sturmschäden, schwere Schäden an Wäldern (Windbruch), Dächer werden abgedeckt, Autos werden aus der Spur geworfen, dicke Mauern werden beschädigt, Gehen ist unmöglich; sehr selten im Landesinneren   103 - 117             28,5 - 32,6   56 - 63

  12           Orkan                        schwerste Sturmschäden und Verwüstungen; sehr selten im Landesinneren                                                                                                                                                        > 117                 > 32,6        > 63
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Windgeschwindigkeit

-   Die Windgeschwindigkeit steigt mit zunehmender Höhe nicht linear (gleichmäßig an)

-   Vom Erdboden bis in eine Höhe von ca. 100 m steigt die Windgeschwindigkeit stark an, darüber kaum mehr

-   Faustregel:

    -   In 100 m Höhe ist die Windgeschwindigkeit ca. doppelt so hoch als in 10 m Höhe.

Umrechnung Geschwindigkeit

  ----------------------------------- ---------------------------------------
  Geschwindigkeit:                    m/s (Meter pro Sekunde)
                                      km/h (Kilometer pro Stunde)
                                      mph (Meilen pro Stunde)
                                      kn (Knoten bzw. Seemeilen pro Stunde)

  ----------------------------------- ---------------------------------------

 (auf 3 Nachkommastellen gerundet)

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch Feuerwehr Kaiserslautern

-   Vorläufer KatS DV 507, Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz

Stichwörter

Windstärken, Windgeschwindigkeit

Wetter

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<!-- Seite: allgemein/wetter/wetterwarnung.html -->

Wetterwarnung

Auf dieser Seite werden die Wetterwarnungs-Angebote verschiedener Anbieter zusammengefasst. Um die Informationen anzuzeigen ist eine Internetverbindung erforderlich. Gerne dürfen Sie Ihren favorisierten Dienst mit dazu eintragen.

Deutscher Wetterdienst (DWD)

Naturgefahrenportal des DWD

Allgemeine Warnlage

[]

Allgemeine Warnlage Deutschland

Waldbrandgefahrenindex

[]

Waldbrandgefahrenindex

Graslandfeuerindex

[]

Graslandfeuerindex

Meteomedia Unwetterzentrale

[]

Meteomedia Unwetterzentrale

Weitere Dienste

-   wetter24.de - Unwetterwarnungen Deutschland

Wetter

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<!-- Seite: allgemein/wetter/schichtungsstabilitaet.html -->

Schichtungsstabilität der Atmosphäre

 

Unterteilung verschiedener Ausbreitungsklassen

                                        TA Luft   Pasquill            Turner              Beschreibung der Wetterlagen (nach TA Luft)
  ------------------------------------- --------- ------------------- ------------------- -------------------------------------------------------------------------------
  sehr labil (instabil)                 V         A                   1                   Tage in den Sommermonaten, wolkenarm oder windschwach, nur um die Mittagszeit
  labil (instabil)                      IV        B                   2                   tags, windschwach, wenig Bewölkung
  neutral bis leicht labil (instabil)   III/2     C                   3                   tags, mittlere Windgeschwindigkeiten, bedeckt
  neutral bis leicht stabil             III/1     D (neutral)         4 (neutral)         Tag und Nacht, höhere Windgeschwindigkeiten
  stabil                                II        E (leicht stabil)   6 (leicht stabil)   nachts, windschwach, bedeckt
  sehr stabil                           I         F (stabil)          7 (stabil)          nachts, windschwach, wenig Bewölkung

Ausbreitungstypen

Anhand eines Fabrikschornsteins werden die unterschiedlichen Ausbreitungstypen erläutert. Ursache für die Ausbreitung kann natürlich auch ein Brandereignis oder ein austretender Gefahrstoff sein.

Die fünf dargestellten Fälle werden nur isoliert betrachtet, was aber über eine größere horizontale Entfernung kaum den realen Bedingungen entspricht. Die Schichtung der Atmosphäre kann sich also mit der Entfernung vom Schornstein ändern, was besonders bei Erhebungen und einer Änderung der Thermik der Erdoberfläche der Fall ist.

Die Reihenfolge der nachfolgend beschriebenen Ausbreitungstypen ist von labil zu stabil geordnet.

Looping

[Looping] Es herrscht eine leicht bis mittelstarke labile Schichtung, die Luftschadstoffe breiten sich schleifenförmig aus. Durch Turbulenzen und konvektive Vorgänge kann der Ausstoß bereits nach kurzer Zeit den Boden berühren, sodass die Schadstoffbelastung in relativ geringer Nähe vom Schornstein recht groß ist. Sie lässt dafür jedoch auch schnell nach und ist bei mittelgroßen Entfernungen recht gering. Die Situation ist typisch für Nachmittage von sonnigen Sommertagen.

Coning

[Coning] Es herrscht eine neutrale bis leicht stabile Schichtung und die Luftschadstoffe breiten sich konisch aus, wobei die vertikale Ausdehnung des zunehmend breiter werdenden Abgaskegels recht gleichmäßig ist. Die Verdünnung der Abgase ist recht gering, die Rauchfahne berührt jedoch nicht direkt den Boden. Eine Situation vorab bei bewölktem Wetter.

Fanning

[Fanning] Inversionswetterlage. Der Rauch steigt bis zur Höhe auf, bei der sich die Inversion befindet. Die Rauchfahne wird kaum verdünnt. Die hohen Abgaskonzentrationen bleiben auch noch in erheblicher Entfernung zum Schornstein erhalten. Bodennah ist die Belastung hier gering, hoch ist sie allerdings bei Auftreten von Geländeerhöhungen in der Ausbreitungs-Richtung. Auftreten v.a. nachts und bei Tiefdruck, wobei es sich häufig um die Vorstufe zu Fumigation (siehe unten) handelt.

Lofting

[Lofting] Am Boden zeigt sich eine Inversion, doch liegt deren Obergrenze nun auf oder sogar unter der Schornsteinhöhe. Für die vertikale Ausbreitung der Rauchsäule erweist sich die Inversion als Sperrschicht, in diesem Fall jedoch nach unten. Da die Emissionen oberhalb der Inversion erfolgen (andernfalls würde es sich wieder um eine Fanning-Lage handeln), können die Schadstoffe maximal bis zur Obergrenze der Inversion absinken. Dort zeigt sich dann auch meist eine höhere Abgaskonzentration. Nach oben hin wird die vertikale Ausbreitung jedoch nicht behindert. Für die Luftverschmutzung ist dies eine sehr wünschenswerte Situation: Die Rauchgasfahne verdünnt sich, erreicht jedoch nicht die Erdoberfläche. Auftreten v.a. am frühen Abend bei wolkenlosem Himmel, in den meisten Fällen von kürzerer Dauer.

Fumigation

[Fumigation] Der Typ der Fumigation stellt die aus Sicht der Luftverschmutzung schädlichste Lage dar. Hier herrscht eine labile Schichtung am Boden, gefolgt von einer Höheninversion oberhalb des Schornsteins. Unterhalb der Inversion können sich die Abgase aufgrund der labilen Schichtung sehr gut ausbreiten, werden jedoch nach oben durch die Inversion blockiert. Die Durchmischung erfolgt also nur in Bodennähe.

Bleibt diese Lage über längere Zeit erhalten, kann es zu einer drastischen Anreicherung der Schadstoffe kommen. Ist die Durchmischungszone zum Beispiel durch eine Tal- oder gar Kessellage recht klein, so ist auch eine Auflösung der Inversion durch Wind stark eingeschränkt, was die Anreicherung der Abgase entsprechend begünstigt. Eine solche Tallage und ebenso ein hoher Schadstoffausstoß ist gerade für Ballungsräume charakteristisch.

Begriffserklärungen

Inversion

Eine Inversionswetterlage ist eine Wetterlage, bei der die oberen Luftschichten wärmer sind als die unteren. Durch die Inversion wird die untere Luftschicht von der oberen abgeschirmt und kann diese nicht durchbrechen.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

-   Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie - Glossar Ausbreitungsrechnung

-   Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

-   Wikipedia: Schichtungsstabilität der Erdatmosphäre, insbesondere die Texte im Abschnitt „Ausbreitungstypen“

-   Wikipedia: Inversionswetterlage

-   Grafiken der Ausbreitungstypen: veröffentlicht vom Wikipedia-User Saperaud unter Public-Domain-Lizenz, zugeschnitten

Stichwörter

Schadstoffausbreitung, Ausbreitungsklasse

Wetter

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<!-- Seite: allgemein/recht/start.html -->

rechtliche Grundlagen

 

Auf dieser Seiten finden Sie verschiedene Einträge zum Thema Einsatzrecht und dafür benötigte weitere Rechtsgrundlagen.

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| -   Amtshilfe                                                         |
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| -   Gefahrenbegriffe                                                  |
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Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/recht/gefahrenbegriffe.html -->

Gefahrenbegriffe

 

Anscheinsgefahr

Von einer Anscheinsgefahr wird gesprochen wenn nach objektiven Gesichtspunkten, also z.B. einer gründlichen Erkundung, von einer Gefahr auszugehen ist aber sich im Nachhinein herausstellt dass keine Gefahr bestand bzw. hätte entstehen können. Das Handeln bei einer Anscheinsgefahr ist rechtmäßig.

Beispiel Türöffnung: Sprechen an der Einsatzstelle mehrere Gründe dafür dass sich in der Wohnung wirklich eine hilfsbedürftige Person befindet, so handelt es sich um eine Anscheinsgefahr. Solche Gründe können z.B. sein:

-   Der Briefkasten quillt über.

-   Vor der Tür stapeln sich die Mahlzeiten des „Essen auf Rädern“.

-   Befragte Nachbarn sprechen von einem schlechten Allgemeinzustand der Person.

-   Die Person hat eigentlich feste Rituale denen sie nicht nachkommt.

-   …

Putativgefahr

Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig.

Beispiel Türöffnung: Aufbrechen der Tür nach dem Klingeln, ohne dass eine weitere Erkundung/Befragung vorgenommen wurde. Oftmals wird die Putativgefahr auch als Scheingefahr bezeichnet.

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

rechtliche Grundlagen

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<!-- Seite: allgemein/recht/amtshilfe.html -->

Amtshilfe

 

Die Amtshilfe ist im Artikel 35 des Grundgesetzes und in den Paragraphen 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.

Definition

Eine Behörde ersucht eine andere, ihr bei der Erledigung einer Aufgabe Hilfe zu leisten. Werden bei der Erledigung der Aufgabe Zwangsmittel angewandt, so wird von Vollzugshilfe gesprochen.

Voraussetzungen

Die ersuchende (anfordernde) Behörde ist dafür zuständig, dass die Maßnahme rechtmäßig ist und durchgeführt werden kann. Die ersuchte (angeforderte) Behörde legt die Art und Weise der Durchführung fest und trägt die Verantwortung für diese.

Eine der folgende Bedingungen ist für die Anforderung einer Behörde zur Amtshilfe erforderlich:

Die ersuchende Behörde

-   kann oder darf die Maßnahme nicht selbst vornehmen.

-   besitzt nicht die erforderliche Kenntnis über Sachverhalte und kann diese auch nicht selbst ermitteln.

-   kann die Maßnahme selbst nur mit wesentlich größerem Aufwand durchführen.

Die ersuchte Behörde ist verpflichtet Amtshilfe zu leisten, sofern diese nicht abgelehnt werden kann.

Ablehnung der Amtshilfe

Es gibt einerseits Amtshilfegesuche die abgelehnt werden müssen, andererseits solche deren Erfüllung im Ermessen der ersuchten Behörde liegt.

Entscheidung über Ablehnung

In folgenden Fällen kann die ersuchte Behörde (hier explizit Feuerwehr) selbst entscheiden ob sie der Anforderung nachkommt oder diese ablehnt:

-   Das Amtshilfeersuchen steht nicht im Bezug zur Feuerwehr
    Beispiel: Die Polizei fordert eine Drehleiter zur Verfolgung eines Straftäters an.

-   Die Amtshilfe kann von einer anderen Behörde wesentlich leichter oder mit geringerem Aufwand leisten.

-   Die Amtshilfe kann nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand geleistet werden

-   Die Erfüllung der eigenen Aufgaben der ersuchten Behörde würde erheblich gefährdet werden
    Beispiel: Der Grundschutz kann nicht mehr sichergestellt werden.

Die ersuchte Behörde darf die Amtshilfe nicht aus einem anderen als diesen Gründen verweigern. Auch wenn sie die Maßnahme für unzweckmäßig hält ist dies keine Begründung.

Hält sich die ersuchte Behörde nicht für zuständig und die ersuchende Behörde besteht auf die Amtshilfe, so trifft eine gemeinsam fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde die Entscheidung über die Pflicht zur Amtshilfe.

Zwingende Ablehnung

In den folgenden Fällen muss das Amtshilfeersuchen abgelehnt werden:

Die Amtshilfe

-   darf aus rechtlichen Gründen nicht geleistet werden.

-   würde dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schaden.

Amtshilfe durch das THW

Details zur Anforderung des THWs in Amtshilfe ist auf der Seite THW beschrieben.

Amtshilfe durch die Bundeswehr

-   Informationen zur Beantragung von Amtshilfe auf der Internetseite der Bundeswehr

-   Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Hilfeleistungen durch die Bundeswehr im Rahmen des Artikels 35 Grundgesetz

-   Flyer "Amtshilfe durch die Bundeswehr - Hinweise für Antragsteller" (Originalspeicherort auf der Internetseite der Bundeswehr)

-   Antrag auf Hilfeleistungen durch die Bundeswehr (HiLstgBw) i. R. des Artikels 35 GG (Originalspeicherort auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

-   Ausfüllhilfe für den Antrag auf Hilfeleistungen durch die Bundeswehr (Originalspeicherort auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

Gesetzestexte

Grundgesetz (GG)

Art. 35

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

§ 4 Amtshilfepflicht

(1) Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe).

(2) Amtshilfe liegt nicht vor, wenn

1.  Behörden einander innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten;

2.  die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen.

§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

(1) Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie

1.  aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;

2.  aus tatsächlichen Gründen, besonders weil die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;

3.  zur Durchführung ihrer Aufgaben auf die Kenntnis von Tatsachen angewiesen ist, die ihr unbekannt sind und die sie selbst nicht ermitteln kann;

4.  zur Durchführung ihrer Aufgaben Urkunden oder sonstige Beweismittel benötigt, die sich im Besitz der ersuchten Behörde befinden;

5.  die Amtshandlung nur mit wesentlich größerem Aufwand vornehmen könnte als die ersuchte Behörde.

(2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn

1.  sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;

2.  durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.

Die ersuchte Behörde ist insbesondere zur Vorlage von Urkunden oder Akten sowie zur Erteilung von Auskünften nicht verpflichtet, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.

(3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn

1.  eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;

2.  sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;

3.  sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.

(4) Die ersuchte Behörde darf die Hilfe nicht deshalb verweigern, weil sie das Ersuchen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen oder weil sie die mit der Amtshilfe zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig hält.

(5) Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.

§ 6 Auswahl der Behörde

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.

§ 7 Durchführung der Amtshilfe

(1) Die Zulässigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden soll, richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.

(2) Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.

§ 8 Kosten der Amtshilfe

(1) Die ersuchende Behörde hat der ersuchten Behörde für die Amtshilfe keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Auslagen hat sie der ersuchten Behörde auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen. Leisten Behörden desselben Rechtsträgers einander Amtshilfe, so werden die Auslagen nicht erstattet.

(2) Nimmt die ersuchte Behörde zur Durchführung der Amtshilfe eine kostenpflichtige Amtshandlung vor, so stehen ihr die von einem Dritten hierfür geschuldeten Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen) zu.

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Fernstudium „Fachkunde Feuerwehrwesen“, Oberregierungsrat Norbert Rosenwick

-   Artikel 35 Grundgesetz - Amtshilfe

-   §§ 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

rechtliche Grundlagen

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<!-- Seite: allgemein/recht/jedermannsrechte.html -->

Jedermannsrechte

Vorläufige Festnahme

Eine vorläufige Festnahme durch jedermann ist zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

-   auf frischer Tat ertappt:
    Die Person wurde bei einer Straftat überrascht die mit eigenen Augen gesehen wurde.

-   der Flucht verdächtigt:
    Die Person will nicht bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort bleiben.

-   Identität nicht sofort feststellbar:
    Die Person kann bzw. will sich nicht ausweisen

Alle 3 Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das oder, welches im Gesetzestext (s.u.) zwischen den Bedingungen im Gesetzestext steht, ist als und zu verstehen.

Notwehr / Nothilfe (§ 32 StGB / § 227 BGB)

Die Notwehr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

-   Verteidigung (Abwehr, kein eigener Angriff!)

-   erforderlich (die Gegenwehr darf nur so stark sein, dass ein sofortiges Ende des Angriffs zu erwarten ist)

-   gegenwärtig (der Angriff dauert an oder steht unmittelbar bevor; Angreifer kürzer als eine Armlänge entfernt)

-   rechtswidrig (der Angriff muss eine Straftat sein)

Alle 4 Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein um in Notwehr handeln zu können.

Verteidigt man eine andere Person als sich selbst, so spricht man von Nothilfe. Dieser Begriff ist im Gesetz allerdings nicht definiert.

Gesetzestexte

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. […]

§ 32 StGB Notwehr (fast identisch zu § 227 BGB)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Weblinks

-   Rechtfertigender Notstand bei Wikipedia

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Strafgesetzbuch

-   Bürgerliches Gesetzbuch

-   Strafprozeßordnung

Stichwörter

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/start.html -->

Stabsarbeit

 

In den entsprechenden Artikeln ist beschrieben, welche Aufgaben von den jeweiligen Stabsfunktionen S1 bis S6 durchgeführt werden müssen. Diese können ggf. wie folgt zusammengefasst werden:

-   S4 mit S1

-   S2 mit S3

-   S5 zu S2

-   S6 zu S3

Stabsarbeit

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S1 - Personal / Innerer Dienst                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S2 - Lage                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S22 - Einsatztagebuchführer                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S3 - Einsatz                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S4 - Versorgung                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S5 - Presse- und Medienarbeit                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sachgebiet S6 - Information und Kommunikation                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Stabsarbeit                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Vordrucke                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+

ggf. thematisch passend

-   Bereitstellungsraum

-   Evakuierung

-   Karten

-   Kraftstoffverbrauch

-   Pressearbeit

-   Taktische Zeichen

-   THW

-   Warnung der Bevölkerung

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stichwörter

Führungsstab, TEL, Technische Einsatzleitung

Stabsarbeit, Allgemein

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s1.html -->

Sachgebiet S1 - Personal / Innerer Dienst

 

Bereitstellen der Einsatzkräfte

-   Alarmieren von Einsatzkräften

-   Heranziehen von Hilfskräften

-   Alarmieren und anfordern von Ämtern und Behörden, Organisationen

-   Anfordern von fach-, orts- und betriebskundigen Personen

-   Bereitstellen von Reserven

-   Einrichten von Lotsenstellen für ortsunkundige Kräfte

-   Einrichten von Bereitstellungsräumen

-   Führen von Kräfteübersichten

Führen des inneren Stabsdienstes

-   Festlegen und sicherstellen des Geschäftsablaufs

-   Einrichten und sichern der Führungsräume

-   Bereitstellen der Ausstattung

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/vordrucke.html -->

Vordrucke

 

Einsatztagebuch

Die Hinweise zum Führen eines Einsatztagebuchs sind zu beachten!

-   Einsatztagebuch als PDF-Datei zum handschriftlichen Ausfüllen

-   Einsatztagebuch als Excel-Datei zum Ausfüllen am Computer
    Hinweis: Beim Öffnen der Datei müssen Makros aktiviert werden, um das automatische Einfügen des Druckdatums in die Fußzeile zu ermöglichen. Dieses wird dann automatisch beim Starten des Druckvorgangs aktualisiert.

Selbstorganisation und Aufgabenplanung

-   Zeitstrahl für 24 Stunden (PDF)
    Auf dem Zeitstrahl kann eingetragen werden, wann Soll-Werte erreicht sein müssen und gleichzeitig können die derzeitigen Ist-Werte notiert werden. Dieses Formular eignet sich z.B. als Arbeitshilfe für den S4 zur Beschaffung von Verpflegung, Verbrauchsmitteln, etc.

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s4.html -->

Sachgebiet S4 - Versorgung

 

-   Anfordern weiterer Einsatzmittel

-   Heranziehen von Hilfsmitteln, zum Beispiel Baustoffe, Abstützmaterial, Lastkraftwagen, Tankkraftwagen, Räum- und Hebegeräte

-   Bereitstellen von Verbrauchsgütern und Einsatzmitteln, zum Beispiel Wasserversorgung, Löschmittel, Atemschutzgeräte, Kraftstoffe

-   Bereitstellen und zuführen der Verpflegung

-   Sicherstellen der Materialerhaltung für das Gerät

-   Festlegen der Versorgungsorganisation

-   Bereitstellen von Rettungsmitteln zum Eigenschutz der Einsatzkräfte

-   Bereitstellen von Unterkünften für Einsatzkräfte

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s5.html -->

Sachgebiet S5 - Presse- und Medienarbeit

 

Presse- und Medieninformationen

-   Sammeln, auswählen und aufbereiten von Informationen aus dem Einsatz

-   Erfassen, dokumentieren und auswerten der Presse- und Medienlage

-   Erstellen von Presse- und Medieninformationen

Presse- und Medienbetreuung

-   Informieren, führen und unterbringen der Presse- und Medienvertreterinnen und -vertreter

-   Vorbereiten und durchführen von Presse- und Medienkonferenzen

Presse- und Medienkoordination

-   Bündeln, abstimmen und steuern der Presse- und Medienarbeit, zum Beispiel mit den Pressesprecherinnen und -sprechern von anderen beteiligten Behörden, betroffener Betriebe und insbesondere der Polizei

-   Halten des ständigen Kontakts mit Presse und Medien

Presse- und Medieneinbindung in die Schadenbekämpfung

-   Veranlassen und betreuen von Informationstelefonen

-   Veranlassen von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s22.html -->

Sachgebiet S22 - Einsatztagebuchführer

 

Der S22 untersteht dem S2.

Aufgaben

-   Führen des Einsatztagebuchs, Beifügen von Anlagen im Original

    -   Dokumentation aller Entscheidungen mit Angabe der Uhrzeit

    -   Dokumentation der Inhalte von Lagebesprechungen

-   Erfassung der An- und Abwesenheiten der Stabsfunktionen

Quellenangabe

-   Stabsdienstordnung für den Stab Feuerwehr, Berliner Feuerwehr

Stichwörter

ETB

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s3.html -->

Sachgebiet S3 - Einsatz

 

-   Beurteilen der Lage

-   Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung, zum Beispiel festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, festlegen der Befehlsstelle

-   Bestimmen und einweisen von Führungskräften, zum Beispiel Einsatzabschnittsleiterinnen oder Einsatzabschnittsleiter

-   Ordnen des Schadengebietes, zum Beispiel

    -   Festlegen der Führungsorganisation

    -   Festlegen der Befehlsstelle

    -   Festlegen von Bereitstellungsräumen

    -   Einrichten von Sammelstellen, zum Beispiel Verletztensammelstelle,

    -   Leichensammelstelle

-   Anordnen von Absperrmaßnahmen

-   Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen

-   Zusammenarbeiten mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen

-   Durchführen von Lagebesprechungen

-   Erteilen der Befehle

-   Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung

-   Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung, zum Beispiel Warnung, Unterbringung, Räumung und Evakuierung, Versorgung, Transport und Instandsetzung

-   Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim Ermitteln der Schadenursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweismittelsicherung

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s2.html -->

Sachgebiet S2 - Lage

 

Lagefeststellung

-   Beschaffen von Informationen

    -   Einsetzen von Erkunderinnen oder Erkundern

    -   Anfordern von Lagemeldungen

-   Auswerten und Bewerten von Informationen

Lagedarstellung

-   Führen einer Lagekarte

-   Führen von Einsatzübersichten

    -   Beschreiben der Gefahrenlage

    -   Darstellen von Anzahl, Art und Umfang der Schäden

    -   Darstellen der Einsatzabschnitte und -schwerpunkte

    -   Darstellen der eingesetzten, bereitgestellten und noch

    -   erforderlichen Einsatzmittel und -kräfte

-   Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen

Information

-   Melden an vorgesetzte Stellen

-   Unterrichten nachgeordneter Stellen

-   Unterrichten anderer Stellen

-   Unterrichten der Bevölkerung

Einsatzdokumentation

-   Führen des Einsatztagebuches

-   Sammeln, registrieren und sicherstellen aller Informationsträger (Vordrucke, Tonbänder, Datenträger)

-   Erstellen des Abschlussberichts

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stabsarbeit

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<!-- Seite: allgemein/stabsarbeit/sachgebiet_s6.html -->

Sachgebiet S6 - Information und Kommunikation

 

Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes

-   Feststellen des Ist-Zustands der Führungsorganisation

-   Feststellen des Ist-Zustands der Fernmeldeorganisation

-   Absprechen der Führungsorganisation mit S 3

-   Aufteilen der zugewiesenen Kanäle

-   Anfordern von Sonderkanälen

-   Ermitteln des Kräftebedarfs für den Kommunikationsbetrieb

-   Ermitteln des Materialbedarfs für den Kommunikationsbetrieb

-   Feststellen der Einsatzmöglichkeiten von Funktelefonen

-   Ermitteln der Einsatzmöglichkeiten von Kommunikationsverbindungen über Feldkabel und anderer drahtgebundener Netze

-   Erarbeiten eines Kommunikationskonzeptes einschließlich Fernmeldeskizze

-   Sicherstellen der Kontakte mit den Informations- und Kommunikationsdiensten anderer Behörden, Organisationen und Institutionen

Durchführen des Informations- und Kommunikationseinsatzes

-   Umsetzen der Planung

-   Führen der Informations- und Kommunikationseinheiten

-   Gewährleisten der Kommunikationssicherheit (Redundanz)

-   Übermitteln von Befehlen, Meldungen und Informationen

-   Überwachen des Kommunikationsbetriebes

-   Dokumentieren des Kommunikationsbetriebes (Nachweisung)

-   Ausstattung der Befehlsstellen mit Bürokommunikation

-   Einrichten von Meldediensten

Quellenangabe

-   FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz

Stabsarbeit

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<!-- Seite: brand/geldautomaten-sprengung.html -->

Geldautomaten-Sprengung

 

Maßnahmen

-   Gefahrenbereich auf keinen Fall betreten und großräumig absperren

-   Brandbekämpfung aus der Distanz und nur so viel wie erforderlich, um Tatortspuren für polizeiliche Ermittlungen zu erhalten

-   Ggf. Personen aus Nebenräumen und angrenzenden Gebäuden evakuieren

-   Weitere Maßnahmen zur Schadensbekämpfung nach Absprache mit der Polizei und dem Entschärferdienst

besondere Gefahren

-   neben Gasgemischen werden zunehmend auch Festsprengstoffe verwendet (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)), Acetonperoxid (ATP, APEX, TATP) besonders beliebt

-   nicht umgesetzte Sprengladungen möglich, die sich überall an der Einsatzstelle befinden können und nicht zwingend als Sprengstoff erkennbar sind
    Schon kleine, nicht umgesetzte Reste von Acetonperoxid können durch sehr geringe Energie wie darauf Treten gezündet werden

weitere Informationen

-   häufig mehrere Sprengladungen, um erst das Bedienfeld wegzusprengen, dann die Geldkassette aufzusprengen

-   Zündung der Sprengladungen meist per Kabel

siehe auch

-   Polizeilagen

-   Kampfmittelfund

Quellenangabe

-   Geldautomaten-Sprengung – Gefahrenhinweis der Polizei, Feuerwehr-Lernbar, abgerufen am 06.09.2024

-   Sprengung von Geldautomaten - Hinweise für Einsatzkräfte der Feuerwehr, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, abgerufen am 06.09.2024

Stichwörter

Explosion, ATP, APEX, Triacetonperoxid, TATP, USBV, Geldausgabeautomat, ATM

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/tankstellenbrand.html -->

Tankstellenbrand

 

Maßnahmen

-   Zufahrt zur Tankstelle sperren, Tankstelle räumen

-   Not-Aus der Zapfsäule sperrt Zuleitung vom Erdtank ab

-   Löschmittel Schaum
    ausgetretene Treibstofflachen mit Schaumteppich abdecken

-   evtl. an die Tankstelle angeschlossene Werkstatt vorhanden?

besondere Gefahren

-   auslaufende Kraftstoffe in die Umwelt, aber normalerweise spezielle Abläufe mit Auffangbehältern für diese vorhanden

-   alternative Kraftstoffe (Flüssiggas, Erdgas, Wasserstoff, … → siehe auch Autogas-(Flüssiggas-)fahrzeuge, Ergasfahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge, Elektro-/Hybridfahrzeuge)

weitere Hinweise

-   Rauchentwicklung aus dem Verkaufsraum kann auch von der Alarmanlage nach einem Einbruchsalarm stammen

Quellenangabe

-

Stichwörter

Tanken

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/schiffsbrand.html -->

Schiffsbrand

 

Auf dieser Seite werden Schiffsbrände behandelt, beachten Sie für allgemeine Hinweise für Einsätze auf Schiffen bitte auch die Seite Schiffsunfall.

Maßnahmen

-   nur wenn unbedingt notwendig (Menschenrettung) in den Maschinenraum vorgehen: viele Gefahrenquellen!
    Feuer im Maschinenraum durch Schaumeingabe von außen bekämpfen

-   Innenverkleidungen von Schiffswohnungen sorgfältig auf Glutnester kontrollieren, Wärmebildkamera einsetzen

-   bei intensivem Brand Schiffswände von außen kühlen

-   beim Löschen mit großen Wassermengen ggf. gleichzeitiger Einsatz von Tauchpumpen notwendig (siehe auch Schiff leckgeschlagen)

-   evtl. taktische Ventilation

-   Sicherheitstrupp stellen (Atemschutznotfall)

-   ggf. Setzen von Ölsperren notwendig

besondere Gefahren

-   Wärmeleitung durch Stahlwände, Brandüberschlag in räumlich abgetrennt Bereiche möglich

-   hohe Temperaturen

-   Kamineffekt in langen Gängen und Treppenräumen

-   lange Anmarschwege, komplizierte Zugänglichkeiten

-   Erhöhte Gefahr von Durchzündungen

-   aufgeheizte Scheiben/Bullaugen springen bei Wasserkontakt und verursachen schnelles Sinken

-   Bereich haben teilweise nur einen Zugang ( = Angriff- und Rettungsweg)

weitere Hinweise

-   Bei Passagier- und Tankschiffen ist sind Feuerlöscheinrichtungen vorgeschrieben (vergleichbar Wandhydrant mit C-Strahlrohr), gespeist durch zwei unabhängig voneinander arbeitenden Pumpen für hohe Ausfallsicherheit

Fahrgastschiffe

-   Innenausstattung meist aus leicht brennbaren Materialien (kein definierter Feuerwiderstand vorgeschrieben)

-   schon geringe Löschwassermengen können Schlagseite verursachen → schnelles abpumpen, ggf. aber schwieriges Verlegen von Schläuchen in entsprechende Bereiche

Frachtschiffe

-   ggf. Feuerlöschanlage vorhanden

-   aufgebrachte Löschwassermengen eher unkritisch, außer der transportierte Stoff saugt stark Wasser auf

Quellenangabe

-   Fiß, Manfred: Die Roten Hefte Nr. 85: Einsätze auf Schiffen. Kohlhammer, Stuttgart 2006.

-   Lehrunterlage „Brandbekämpfung auf Binnenschiffen“, Feuerwehrakademie Hamburg.

Stichwörter

Schiffsfeuer

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/blockheizkraftwerk.html -->

Blockheizkraftwerk (BHKW)

 

Verwendung z.B. in Kombination mit Biogasanlage wenn Treibstoff nicht über öffentliches Leitungsnetz bezogen wird.

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

bei Brand des Blockheizkraftwerks:

-   Treibstoffzufuhr absperren (meist (Erd-)Gas oder Diesel)

-   Not-Aus-Schalter betätigen

-   Strom abschalten

-   Löschmittel Schaum und/oder Kohlenstoffdioxid (CO2)

-   Brandübertragung durch Lüftungsleitungen in andere Räume möglich

-   Motor enthält Motor- und/oder Zündöl, entsprechende Maßnahmen ergreifen

besondere Gefahren

-   Verbrennungsgefahr an heißen Teilen (vor allem Zuleitung und Wärmespeicher)

-   Verbrühungsgefahr durch Wasser(-dampf) wenn Leitungen brechen

weitere Hinweise

-   Brandherde in Dämmungen und Verkleidungen möglich, trotz dass diese aus nicht brennbarem Material bestehen müssen

Quellenangabe

-   Erdgas und Biogas - Leitfaden für Feuerwehren. Erdgas Südwest GmbH, 2011.

Stichwörter

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/niedergedrueckter_rauch.html -->

Niedergedrückter Rauch

 

Bei niedergedrücktem Rauch drückt sich der Rauch aus den Öffnungen eines Schornsteins in die Wohnungen / Nutzungseinheiten zurück, statt wie gewohnt nach oben abzuziehen.

Ursache

Grund dafür ist eine Inversionswetterlage. Wegen dieser kann die Luft in Bodennähe nicht in höhere Schichten aufsteigen, wenn sie nicht deutlich wärmer ist als die Luftschicht darüber. Dieser Effekt wirkt auch auf den Rauch in einem Schornstein. Beim Anfeuern zieht der Rauch dann nicht ab, wenn der Schornstein noch kalt ist, da der Rauch beim Austritt aus dem Schornstein schon wieder so stark abgekühlt ist, dass er die darüber liegende Luftschicht nicht durchstoßen kann.

Maßnahmen

-   möglichst weit unten im Kamin (z.B. Revisionsöffnung im Keller) ein „Lockfeuer“ entzünden

weitere Hinweise

Das „Lockfeuer“ muss, wenn auch nur über kurze Zeit, eine starke Hitze erzeugen. Eine alte Zeitung oder mehrere Blätter Papier reichen dafür aus. Im Regelfall wird dadurch ein ausreichender Zug im Schornstein erzeugt.

Sollte das Feuer nicht richtig in Gang kommen, kann eine Pressluftflasche vorsichtig etwas aufgedreht werden, um der Verbrennung Frischluft zuzuführen.

Weblinks

-   Inversionswetterlage bei Wikipedia

-   Lockfeuer bei Wikipedia

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Schornstein, Kamin

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/metallbrand.html -->

Metallbrand

 

[Symbol Brandklasse D]

Maßnahmen

-   Löschen nur durch Ersticken möglich, Löschmittel:

    -   Metallbrandpulver (Löschpulver für Brandklasse D), muss drucklos aufgebracht werden

    -   trockener Sand

    -   trockener Zement

    -   trockenes Salz

    -   trockene rostfreie Graugussspäne

-   ggf. werden in metallverarbeitenden Betrieben spezielle Löschmittel vorgehalten

-   vollständige Schutzkleidung und Atemschutz tragen, ggf. Hitzeschutzkleidung anlegen, nicht in die Flammen schauen / Schutzbrille tragen

-   Umgebung vor der hohen Hitzestrahlung schützen; Riegelstellung, z.B. mit Wasserwerfer, Hydroschild, …

-   Ggf. Schutzwall aus Sand um Brandgut legen

-   Brandgut ins Freie bringen, dort abdecken oder kontrolliert abbrennen lassen

-   lange Zeit erforderlich bis das Metall unter der Löschmittelschicht ausreichend abgekühlt ist

besondere Gefahren

-   Dissoziation (Aufspaltung von Wasser) bei feuchten Löschmitteln, durch die Wasserstoff und Sauerstoff freigesetzt wird → Explosionsgefahr!

-   Verbrennungsprodukte sind giftig und ätzend

-   helles Licht / UV-Strahlung schädigt die Augen

-   sehr hohe Verbrennungstemperaturen von mindestens 1.000 °C, je nach Metall bis über 4.000 °C

-   Aufbringung des Löschmittels bei größeren Bränden schwierig, da die nötige Annäherung an den Brand aufgrund der Hitze fraglich ist

weitere Hinweise

Faustregel:
1 kg brennendes Metall benötigt ca. 2 kg Löschmittel

Löschmittel

-   Metallbrandpulver

-   trockener Sand, feiner Sand nimmt schneller Wärme auf als grober
    Bezugsquelle: z.B. Eisengießerei, Sandwerk

-   Zement
    Bezugsquelle: z.B. Baumarkt, ggf. kompletten Silo-Lastzug von Zementwerk anfordern

-   trockenes Salz
    Bezugsquelle: z.B. Straßenmeisterei (Streusalz)

-   trockene rostfreie Graugussspäne
    Bezugsquelle: z.B. Drehereien, Fräsereien

NICHT geeignete Löschmittel

-   Wasser und Schaum: Explosionsgefahr durch Aufspaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff

-   Kohlenstoffdioxid: Kein Löscheffekt, die Verbrennung wird durch die Bestandteile Kohlenstoff und Sauerstoff noch unterstützt

-   Stickstoff: bei den hohen Verbrennungstemperaturen reagiert Stickstoff ähnlich wie Sauerstoff mit dem Metall; die Verbrennung läuft weiter

-   ABC- und BC-Löschpulver: die hohen Temperaturen lösen chemisch gebundenen Sauerstoff im Pulver; kein Löscheffekt

Unterteilung von brennbaren Leichtmetallen in zwei Gruppen

-   Leichtmetalle, die im kalten Zustand mit Wasser deutlich reagieren:

    -   Alkalimetalle:

        -   Lithium (ERICard Lithium)

        -   Natrium (ERICard Natrium)

        -   Kalium (ERICard Kalium)

        -   Rubidium (ERICard Rubidium)

        -   Cäsium (ERICard Caesium)

    -   Erdalkalimetalle

        -   Calcium (ERICard Calcium)

        -   Strontium

        -   Barium (ERICard Barium)

-   Leichtmetalle, die im brennenden Zustand mit Wasser heftig reagieren:

    -   Aluminium

    -   Magnesium (Magnesium allgemein und ERICard Magnesium)

    -   und deren Legierungen

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

-   Gefahren-ABC: Metallbrände, Stefan Schönhacker, erschienen in BRANDAUS 05/2003

-   Gefahren-ABC: Löschmittel für Metallbrände, Stefan Schönhacker, erschienen in BRANDAUS 01/2005

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Metallbrände, Leichtmetall, Leichtmetallbrand, Leichtmetallbrände

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/kuechenbrand.html -->

Küchenbrand

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

besondere Gefahren

-   Öle/Fette in Töpfen und Fritteusen

-   Reinigungsmittel mit gefährlichen Eigenschaften

weitere Hinweise

-   Brandausbreitung über Abluftkanäle von mit Fett verschmutzten Dunstabzugshauben möglich

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/gasbrandbekaempfung.html -->

Gasbrandbekämpfung

 

Maßnahmen

-   Löschen des Brandes durch Abstellen der Gasversorgung

-   Löschen der Flamme mittels Löschmittel nur, wenn das Leck abgedichtet bzw. der weitere Gasaustritt gestoppt werden kann

    -   Löschmöglichkeit bei brennend austretenden Flüssiggasen: Strahlrohr mit Vollstrahl quer zur Austrittsrichtung auf das Leck richten.

    -   Pulverlöscher, wenn eine Annäherung bis ca. 2 Meter an die Brandstelle möglich ist

-   Umgebung kühlen und abschirmen

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   Speziellere Hinweise für Erdgasbrände im entsprechenden Artikel

Quellenangabe

-   Merkblatt Löschmittel-Löschverfahren, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Brandeinsätze

---



<!-- Seite: brand/start.html -->

Brandeinsätze

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Bauernhof-Brand                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Baustellen-Brand                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Biogasanlage                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Blockheizkraftwerk (BHKW)                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dachstuhlbrand                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dehnfugenbrand                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Düngemittelbrand                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Fahrzeugbrand                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Fassadenbrand                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gasbrandbekämpfung                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gebäudebrand                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Geldautomaten-Sprengung                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hochhausbrand                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Holzpelletlager (Brandbekämpfung)                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hotel                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kellerbrand                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Krankenhaus / Altenheim                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Küchenbrand                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Laubenbrand                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Messie-Wohnung (Wohnungen mit besonderer / hoher Brandlast)       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Metallbrand                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Niedergedrückter Rauch                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Personenbrand                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Reetdachbrand                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schiffsbrand                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schornsteinbrand                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Silobrand                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Straßenbahnbrand                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Supraleitende Magnete                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tankbrand                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tankstellenbrand                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tiefgaragenbrand                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Trafostation / Umspannwerk                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tunnelbrandbekämpfung Straßentunnel                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   U-Bahn-Brand                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Waldbrand                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Windenergieanlagen                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

Brandmeldeanlagen

BMA Hauptartikel

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   BMA (Brandmeldeanlage)                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brandmelder                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   FSE (Freischaltelement)                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+

Brandeinsatz allgemein

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Anleiterbereitschaft                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Atemschutznotfall                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brandklassen                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Einsatzstellenhygiene                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erkundung im Brandeinsatz                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Feuerwehraufzug                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hitzeschutzkleidung                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Holzfaserdämmung (Brandbekämpfung)                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kalte Brandstelle                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschanlagen                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Kohlenstoffdioxid                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Pulver                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Schaum                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Wasser                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserrückhaltung                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung lange Schlauchstrecke                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken - Pendelverkehr      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Photovoltaik                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rauchgaslesen                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   RWA - Rauch- und Wärmeabzug                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Steigleitung/Wandhydranten                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+

Geräte für den Brandeinsatz

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mobiler Großventilator                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schaumrohre                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schläuche                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Strahlrohre                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: brand/tankbrand.html -->

Tankbrand

 

Diese Seite behandelt Brände von Flüssigkeit-Tanks, für Gastanks siehe Klasse 2: gasförmige Stoffe

Maßnahmen

-   Ausreichenden Abstand halten!
    Im unmittelbaren Gefahrenbereich (Radius 100 Meter um den Tank) nur mit Hitzeschutzkleidung vorgehen!

-   Stationäre Feuerlösch- und Berieselungsanlagen der gefährdeten Tanks sofort in Betrieb nehmen sofern noch nutzbar, parallel Brandbekämpfungs- und Kühlmaßnahmen mit eigenen Mitteln vorbereiten. Mit der Brandbekämpfung erst beginnen, wenn ausreichen Schaummittel vor Ort ist.

-   Zeitgleicher Einsatz von mehreren Schaumrohren. Stationäre Löschgeräte einsetzen (Wasser/Schaum-Werfer) und die Kräfte aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zurückzuziehen

-   Nachalarmierung Schaummittel und leistungsfähige Werfer (z.B. über TUIS)

-   Großflächige Kühlung des betroffenen Tanks sowie benachbarter Objekte

-   großer Wasserbedarf → Aufbau einer leistungsfähigen Löschwasserversorgung

-   Bei Gefahr der Brandausbreitung auf umliegende Tanks, sind die Auffangwannen der Tanks vorsorglich zu beschäumen

-   Bereitstellungsraum einrichten, Zufahrtswege für Schaummittel-Versorgung freihalten

-   Löschwasserrückhaltung

besondere Gefahren

-   Wärmestrahlung → Übergreifen auf Nachbartanks

-   Boil-Over

-   Ausbreitung durch Zerstörung des Tanks

Allgemeine (Vorgehens-) Hinweise

-   Der Löschschaum wird durch längere thermische Beaufschlagung zunehmend zerstört (hohe Abbrandrate), daraus ergibt sich ein wesentlich höherer Schaumbedarf.

-   auf Presseanfragen vorbereiten

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Öltank

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/hochhaus.html -->

Hochhausbrand

 

Auch allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

Maßnahmen

-   bei bestätigtem Brand großzügig nachalarmieren, mindestens 2 Löschzüge, Reserven bilden!

-   Bereitstellungsraum festlegen

-   Depotgeschoss (siehe unten) einrichten

-   Belüften, Kontrolle auf betroffene Bereiche

-   Einsatzabschnitte bilden, z.B.:
    Brandbekämpfung, Logistik, Kontrolle und Belüftung, Wasserversorgung, Räumung, Rettungsdienst

-   Nutzung des Feuerwehraufzugs in Taktik einbeziehen

-   Kommunikation: Funkkanaltrennung, Funkabschirmung des Gebäudes beachten; ggf. Gebäudefunkanlage aktivieren, TMO-Gruppen prüfen sofern verwendet, Repeater setzen

-   ggf. weitere Nachforderungen: Versorger (Stadtwerke; Gas, Wasser, Strom, …), ggf. SEG Sanität/Betreuung

-   Atemluftfahrzeuge nachfordern

besondere Gefahren

-   komplexe Stockwerkgrundrisse und Gebäudestrukturen

-   Absturz von Trümmern/Glas

-   in großer Höhe hoher Winddruck (nach dem Bersten von Fenstern wird der Brand tiefer in das Gebäude gedrückt)

-   Stromausfall → Versagen der Gebäudeausrüstung, evtl. auch brandschutztechnischer Einrichtungen

-   ggf. sozialer Brennpunkt

weitere Hinweise

-   Zugangskontrolle im EG einrichten (ggf. durch Polizei)

-   Drehleitereinsatz: Nennrettungshöhe der DLK entspricht 7. OG, bei optimalen Aufstellverhältnissen max. 10. OG erreichbar

-   Steigleitung/Wandhydranten nutzen. Druckerhöhungsanlage betriebsbereit?

Einrichtung Depotgeschoss

-   i.d.R. zwei Stockwerke unter dem Brandgeschoss

-   Zugführer koordiniert Brandbekämpfungs-Trupps sowie das Depotgeschoss von dort aus

-   Rettungsdienst im Depotgeschoss in Bereitstellung

-   Atemschutzüberwachung im Depotgeschoss durchführen

Aufzugnutzung

-   Wenn kein Feuerwehraufzug, dann Aufstieg zu Fuß mit dem nötigsten Material! Ausrüstung erst im Depotgeschoss!

-   Weitere Ausrüstung mit dem Aufzug alleine in das Depotgeschoss schicken
    Aber nicht alles auf einmal, sonst (vorerst) kein Zugriff beim Ausfalls des Aufzugs!

Räumung und Kontrolle des Gebäudes

Siehe auch: Räumung

-   Zuerst Brandgeschoss, dann die Stockwerke darüber (i.d.R. max. 4), danach das Stockwerk darunter räumen

    -   Personen von Polizei/Rettungsdienst zum Sammelplatz bringen lassen, um möglichst wenig Feuerwehr-Einsatzkräfte zu binden

    -   bei verrauchtem Treppenraum und unübersichtlicher Lage erfahrungsgemäß ca. 10 bis 20 Rauchvergiftete, MANV aber erst auslösen wenn Personenanzahl bestätigt um Kapazitäten zu schonen

-   Die weiteren Geschosse kontrollieren, aber Personen in den Wohnungen belassen wenn keine Gefahr besteht

-   Wohnungen kennzeichnen, dabei unterschiedliche Kennzeichnung für geräumte und „nur“ kontrollierte Wohnungen verwenden

-   Lüftungs-/Klima-Anlagen abstellen lassen (aber nicht den Rauchabzug!)

Nach Überwindung der Anfangsphase

-   Betreuung für Betroffene bereitstellen

-   Unterbringung für Betroffene organisieren

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte

-   auf Presseanfragen vorbereiten

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

-   Landratsamt Böblingen: Führungsfortbildung: VB Hochhaus und Einsatztaktik bei Hochhausbränden

-   SER Brand Hochhaus der Berliner Feuerwehr

-   ETS FW-Hamburg

Stichwörter

Wolkenkratzer

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/laubenbrand.html -->

Laubenbrand

 

Maßnahmen

-   Fahrzeugaufstellung, Bereitstellungsraum einrichten

-   Evtl. schlechte Löschwasserversorgung → z.B. Pendelverkehr mit TLF einrichten

-   Oft mehrschichtige Decken/Wände → ggf. schweres Gerät (Bagger, Radlader) zum Öffnen heranziehen, Fognails einsetzen wenn vorhanden

-   Nachforderung: evtl. Versorger (Stadtwerke; Gas, Wasser, Strom, …)

besondere Gefahren

-   Evtl. Anfahrt/Zugang schwierig zu finden

-   Übernachtende Personen / Obdachlose evtl. auch in unüblichen Jahreszeiten

-   Gasflaschen (vor allem Flüssiggas)

-   Schnelle Brandausbreitung, eng stehende Nachbargebäude

-   Schnell Einsturzgefahr → Innenangriff eher nicht angebracht wenn keine Personen vermutet

-   Mangelhafte Elektroinstallation

Quellenangabe

noch keine Quellen angegeben

Stichwörter

Gartenlaube, Gartenlaubenbrand, Kleingartenkolonie, Kleingartenanlage, KGA

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/holzpelletlager.html -->

Holzpelletlager (Brandbekämpfung)

 

siehe auch: Silobrand

Kurzinformation

[Kurzinformation]

1. Grundlegende Hinweise

-   Erhöhte CO-Konzentration im Holzpelletlager kann neben Brand auch andere Ursachen haben:

    -   Ausgasung der Holzpellets

    -   Rückströmung aus dem Brennraum der Feuerung

-   Bis zu 2.000 ppm CO-Konzentration deutet nicht zwangsläufig auf ein Glutnest hin, Lüftung kann erhöhte CO-Konzentration beseitigen.

-   Diffusion von CO durch Decken und Wände beachten → siehe auch Kohlenmonoxid.

-   Glutnester oder Brände im Holzpelletlager wegen Quellverhalten der Pellets nicht mit Wasser löschen (Verdopplung des Volumens, Gefährdung der Statik möglich). Lösungsmöglichkeiten:

    -   Absaugen der glimmenden Holzpellets durch Kanalsaugwagen

    -   Verwendung von inerten Gasen wie Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid

-   Absaugen von angebrannten Pellets nur in Kanalsaugwagen durchführen, um Staubexplosionen zu vermeiden.

2. Empfohlene Ausrüstung für den Einsatz

Grundsätzlich

-   Umluftunabhängiger Atemschutz

-   Wärmebildkamera

-   CO-Messgerät

-   Metallsaugrohraufsatz (von Kanalsaugwagen)

-   Taktische Ventilation zur Rauchfreihaltung unbetroffener Gebäudebereiche und Abführung der Brandgase

-   wenn Absaugstutzen vorhanden: Absaugventilator eines Pelletlieferfahrzeug

Bei Brandbekämpfung durch Absaugen

-   Kanalsaugwagen, insbesondere für die glimmenden / brennenden Holzpellets

-   Wasser im Behälter des Kanalsaugwagens zum Ablöschen der aus dem Pelletlager abgesaugten Holzpellets

-   ggf. Saugfahrzeug eines Pelletlieferanten, bei großen Lagerräumen (> 10 t Fassungsvermögen), wenn größere Mengen an nicht glimmenden Pellets abgesaugt werden müssen

Bei Brandbekämpfung durch Ersticken mittels Inertgas

-   ausreichende Menge an Inertgas, z. B. Stickstoff oder Kohlendioxid, in Abhängigkeit des Lagervolumens

-   Verdampfer

-   Konstante messtechnische Überwachung des gesamten Gebäudes

3. Empfohlene Vorgehensweise

3.1. Vorbereitende Maßnahmen

Anmerkung:
Für die Vorbereitungen der Brandbekämpfung steht in der Regel genügend Zeit zur Verfügung, da sich ein potenzielles Glutnest in einem Pelletlager/Fertiglager nur langsam ausbreitet.

-   Heizungsanlage und Stromzufuhr ausschalten

-   Alle Türen und Öffnungen (insbesondere Belüftungsöffnungen, belüftende Deckel) zum Pelletlager schließen

[Brandbekämpfung notwendig?]

-   Tragen einer umluftunabhängigen Atemschutzausrüstung

-   Schützen der nicht betroffenen/rauchfreien Räume durch taktische Ventilation

-   Bereitstellung einer Löschleitung bei der Einfüllöffnung und der Lagertür, um bei einer Ausbreitung unmittelbar eingreifen zu können

[Art der Brandbekämpfung]

3.2. Brandbekämpfung durch Absaugen

-   Verlegen der Saugleitung mit Metallsaugrohraufsatz vom Kanalsaugwagen zur Lagerraumtür oder Anschluss an einen Stutzen und Verlängerung im inneren des Lagers mit dem Saugschlauch (abhängig von der benötigten Schlauchlänge)

-   Absaugen der Holzpellets mittels leicht mit Wasser gefülltem Kanalsaugwagen

-   Ablöschen der abgesaugten glimmenden Holzpellets auf offener Fläche nach Entleeren des Kanalsaugwagen

-   Bei großen Pelletmengen Absaugen der nicht glimmenden Pellets mittels Saugfahrzeugs eines Pelletlieferanten

-   Kontrolle und Beurteilung des statischen Zustands der Lagerkonstruktion und möglicher Einbauten

-   Regelmäßige CO-Kontrollmessungen

Wichtig:
Flammen so lange wie möglich nicht mit Wasser löschen, sondern glimmende Pellets absaugen.

3.3. Brandbekämpfung durch Einsatz eines Inertgases

-   Verschließen aller Öffnungen, die nicht für den Eintritt des inerten Gases und die Abströmung der vorhandenen Luft im Bunker benötigt werden

-   Ausströmöffnung möglichst weit entfernt von der Einlassstelle des Lagers wählen (z.B. Herstellen einer Öffnung in den Schrägen der Lagerraumkonstruktion und Ableiten mittels Schlauch nach draußen)

-   Verlegen der Zuführungsleitung für das Inertgas zu der geeigneten Öffnung

-   Einbringen des Inertgases über die ausgewählte Öffnung

-   Kontrolle der Gaszusammensetzung der ausströmenden Luft

-   Bei größeren Siloanlagen (> 200 t) ist die Inertisierung die sicherste und effektivste Löschmethode zur Brandbekämpfung (siehe hierzu eigene Informationen der Feuerwehren zum Beispiel https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/lexikon/s/silobrandbekaempfung/ oder „Infoblatt Silobrandbekämpfung“ Branddirektion München)

4. Abweichende Hinweise für Fertiglager

Lagerung der Pellets in einem Gewebesilo:

-   Einsteigen in der Regel nicht möglich

-   Absaugung von außerhalb über Revisionsöffnungen oder durch Schlitzen des Gewebes

-   Beobachtung des Silos von außen während des Absaugens und der Glutnestbekämpfung

Erdlager mit Domdeckel:

-   Lager zu Beginn nicht betreten

-   Erreichbare Pellets von oben mittels herabgelassenem Saugschlauch entfernen

-   Nach Überprüfung der CO-Konzentration im Erdlager kann unter Verwendung von Atemschutzausrüstung eingestiegen werden.

5. Maßnahmen bei erhöhter CO-Konzentration durch Rückströmung von Rauchgasen aus dem Brennraum der Feuerung

-   Sicherstellung einer unterdruckfreien Belüftung des Lagers nach draußen (eine natürliche Belüftung ist einer mechanischen Belüftung vorzuziehen)

-   Kontrolle der inneren Oberfläche der Förderaggregate zwischen Lager und Feuerung auf schwarze Niederschläge (z.B. Saugschläuche oder Schneckenkanäle)

-   Wartung der Heizanlage durch Fachpersonal

6. Maßnahmen bei erhöhter CO-Konzentration durch die Autooxidation der Fettsäuren in den Holzpellets

Der natürliche Prozess der Oxidierung von Extraktstoffen im Holz, wie Fettsäuren führt unter anderem zur Bildung von Kohlenstoffmonoxid. Die exotherme Reaktion ist abhängig mit welchen Holzarten und wie frisch gepresst die Pellets sind, sowie welche Temperatur in der Schüttung herrscht.

-   Messung der Temperatur der Schüttung mit Stabthermometer

-   Beobachten der Temperaturerhöhung (mindestens stündlich)

-   Sicherstellung einer unterdruckfreien Belüftung des Lagers nach draußen (eine natürliche Belüftung ist einer mechanischen Belüftung vorzuziehen)

-   Abdichten des Lagers nach innen zu den Wohnräumen

Quellenangabe

-   Brandbekämpfung in Holzpelletlagern, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes, Juli 2023
    Grafiken und Inhalte wurden größtenteils unverändert übernommen, Fließtexte wurden zu Stichpunkten zusammengefasst

Stichwörter

Holzpelet

Brandeinsätze

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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<!-- Seite: brand/kellerbrand.html -->

Kellerbrand

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Erkundung → Technikraum, Keller- bzw. Lagerraum

    -   Zugangsmöglichkeiten prüfen, möglichst Angriff durch Außentür um Verqualmung des Gebäudes zu minimieren

    -   Ist der Keller mit Nachbargebäuden, Seitenflügeln, etc. verbunden? Ausbreitung von Feuer/Rauch in diese? Ggf. als alternativer Angriffsweg nutzbar?

-   Möglichst von Anfang an Angriff mit Belüftung + mobiler Rauchverschluss. Als Abluftöffnungen ggf. die Kellerfenster von außen öffnen (einschlagen).

-   Einsatz Wärmebildkamera

-   Energieversorger (Gas, Elektrizität) verständigen und abschalten lassen

besondere Gefahren

-   gelagerte gefährliche Stoffe in Mieterkellern (z.B. Gasflaschen, Benzinkanister, …)

-   herunterhängende Elektroleitungen, geschmolzene Isolierung

-   Hausanschlussraum/Energieversorgung (Holz, Kohle, Heizöl, Gas)
    → in Einzelfällen können sich auch kleine Trafostationen im Keller befinden, diese Räume nicht betreten!

-   mit gelagerten Gegenständen zugestellte / versperrte Wege

-   Treppenraum evtl. komplett verraucht / unpassierbar für Anwohner

-   Rauchausbreitung durch unzureichend abgeschottete Versorgungsschächte, auch in höher gelegene Etagen, nicht direkt angrenzende Etagen

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/tiefgarage.html -->

Tiefgaragenbrand

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

Erkundung

-   möglichst schnell prüfen, ob Tiefgarage/Parkhaus mit anderen Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungen, Verkaufsstätten) verbunden ist; Informationsquellen:

    -   Feuerwehrplan (falls vorhanden)

    -   Befragung von Anwesenden

-   Zugänge

-   Brandschutztore

-   RWA

-   Anzahl der Geschosse der Tiefgarage feststellen.
    Pro Geschoss können 3 Meter Höhe angenommen werden.

Einsatztaktik

mit Verbindung zu anderen Nutzungseinheiten

-   Schwerpunkt: Verrauchung in Treppenräume/Schleusen verhindern oder beseitigen

-   Erste Maßnahme: Überdruckbelüftung der Treppenräume („halten“ dieser Schlüsselstellen)

-   Ziel: Schadensausweitung und Dynamisierung der Lage verhindern

KEINE Verbindung zu anderen Nutzungseinheiten

-   Schwerpunkt: Brandbekämpfung

-   Massiver Löschangriff

-   Bauteile kühlen

Suchen und Retten

-   Hauptgefahrenstellen: angeschlossene Treppenräume und Aufzüge

-   Erste Maßnahmen:

    -   Treppenräume belüften (Überdruck)

    -   Aufzüge festsetzen und kontrollieren

-   Auf Parkebenen: hohe Selbstrettungsrate → Personensuche/-rettung erst nach

    -   Sicherung der Treppenräume

    -   Kontrolle der Aufzüge

    -   Beginn der Brandbekämpfung

-   Alle Ein- und Ausgänge gegen das Betreten durch Zivilpersonen sichern (ggf. durch Polizei)

Entrauchung

-   RWA auslösen, wenn vorhanden

-   Taktische Ventilation mit klarer Entrauchungsplanung notwendig

-   Abluftöffnung: Zufahrtsrampe oder Ein-/Ausfahrt, diese nicht als Angriffsweg verwenden!

-   ggf. weitere(n) Drucklüfter in der Abluftöffnung positionieren, um Rauch abzusaugen. Lüfter mit Verbrennungsmotor sind dafür evtl. ungeeignet.

-   mobilen Großventilator nutzen, sofern vorhanden

Brandbekämpfung

-   Angriff grundsätzlich über überdruckbelüftete Treppenräume

-   Wichtig: gutes Schlauchmanagement mit ausreichender Reserve

-   Taktik: massive Bauteilkühlung im Brandbereich

-   Bei extremer Hitze: ggf. mobilen Werfer einsetzen

-   prüfen, ob alle Brandschutztore geschlossen

Besondere Gefahren

-   Niedrige Decken → tiefe Rauchschicht, keine rauchfreie Zone am Boden

-   Lange Angriffswege

-   Hohe Brandlast auf engem Raum (z.B. PKW-Treibstoffe) → schnelle Brandausbreitung möglich

-   Teilweise vorhandene Löschsysteme oder Entrauchungssysteme (Jet-Ventilatoren)

-   Geringe brandschutztechnische Anforderungen → Infrastrukturkühlung wichtig

-   Oft Anschluss an andere Nutzungseinheiten → viele potenziell Betroffene (MANV)

-   Stromversorgung (herunterhängende Kabel, zunehmende Gefährdung durch E-Fahrzeuge und Ladestationen)

weitere Hinweise

Nachalarmierungen

-   Atemschutzgeräteträger / Atemschutztechnik (GW-AS)

-   ortskundige Person (z.B. Hausmeister, Verwalter)

-   Elektroversorger zum Freischalten der Tiefgarage

Quellenangabe

-   Einsatzleiter-Schnell-Auskunft der Berliner Feuerwehr

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/personenbrand.html -->

Personenbrand

 

Die Verwendung von Löschdecken ist kritisch zu sehen, da sie durch unsachgemäße Anwendung einen Körperbrand weiter entfachen können und/oder Glutteilchen in die Haut eingedrückt werden.

Betroffene haben ggf. Angst unter der Decke zu verbrennen und flüchten.

Daneben besteht für den Retter selbst Verbrennungsgefahr.

Trotz aller Bedenken kann im Notfall die Löschdecke verwendet werden.

Maßnahmen

-   Eigenschutz beachten

-   schnellstmöglich löschen

-   irrationales Verhalten möglich (Flucht)

-   Löschmöglichkeiten:

    1.  Wasser

    2.  Feuerlöscher

    3.  Decken, Jacken, etc

    4.  auf dem Boden wälzen

-   nach dem Löschen lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten

-   Rettungsdienst und Notarzt anfordern

-   betroffene Körperstellen kurz mit Wasser kühlen

weitere Hinweise

Löschen mit Wasser

-   Bestes Löschmittel

-   kein Trinkwasser erforderlich

-   Notduschen in Betrieben oder Laboren können genutzt werden

-   kühlt gleichzeitig, aber nicht zu lange kühlen um Unterkühlung zu vermeiden

Löschen mit Feuerlöschern

-   Mindestabstand zur brennenden Person von 2 bis 3 m einhalten.

-   Das Gesicht möglichst nicht mit dem Löschmittel beaufschlagen.

-   Der erste Löschstrahl auf den Oberkörper (Brust und Schulter) richten, um Hals und Kopf vor den hochschlagenden Flammen zu schützen.

-   Anschließend Löschstrahl am Körper weiter nach unten und zu den Seiten führen.

-   Löschmittel

    -   ideal ist Wasserlöscher

    -   Achtung bei CO2: Erfrierungsgefahr des Gewebes und Erstickungsgefahr in Räumen

        -   Mindestabstand von 1,5 m zur brennenden Person

        -   Löschstrahl nie auf einer Stelle des Körpers verweilen

        -   Lüftungsmaßnahmen einleiten

    -   Pulver kann zu Reizungen der Schleimhäute führen

        -   Pulver ist nicht lungengängig

Löschen mit Decken, Jacken und anderem dichten Gewebe

-   Hautbereich mit Gewebe abdecken und glattstreichen

-   kein besonderes Material wie Löschdecken erforderlich

-   vor allem für kleinere Brände auf z.B. Armen und Beinen geeignet

-   das Gewebe kann heiß werden und mit der Körperoberfläche verkleben

-   Personen, deren Kleidung Feuer gefangen hat, laufen weg. Sie wollen sich selbst retten und wehren sich eventuell gegen eine Löschdecke aus Angst, darunter zu verbrennen.

Löschen durch Wälzen auf dem Boden

-   Erstickende Löschwirkung

-   brennende Person lässt sich häufig nicht anfassen und versucht zu fliehen
    → ggf. zu Fall bringen

Erste Hilfe Maßnahmen

Verletzten untersuchen

-   Vitalfunktionen prüfen und sichern: ABC‑Regel *

-   Schock: Schocklage

-   Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage

-   Atem- und Herzstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung

-   Wärmeerhalt mit Rettungsdecke

-   Informationen über den Verletzten sammeln

-   Informationen über den Unfallhergang sammeln

-   Rückschlüsse aus der Rekonstruktion des Unfallmechanismus ziehen (Inhalationstrauma oder Begleitverletzungen möglich?

-   Nur kleinere Verbrennungen mit fließendem Wasser kühlen bis Schmerz nachlässt (einige Minuten)

-   Brandwunden keimfrei bedecken

-   Wärmeerhalt mit Rettungsdecke (durch die zerstörte Hautschicht unterkühlt der Patient!)

Quellenangabe

FBFHB-006 „Einsatz von Löschdecken“ | DGUV Publikation

Personenbrände richtig löschen (bgn-branchenwissen.de)

ABC-Regel - DocCheck Flexikon

Sicherheitsdatenblatt Minimax ABC-Pulver

Stichwörter

Kleiderbrände, Kleiderbrand

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/hotel.html -->

Hotel

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Erkundung → Hotelzimmer, Lobby, Küche, Technikräume, Keller, (Tief-)Garage

-   Belegungsliste vorhanden? Abgleich durchführen!

weitere Hinweise

-   Große Personenanzahl im Gebäude → evtl. MANV

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

-   Einsatzerfahrung BF Schwerin

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/ubahn.html -->

U-Bahn-Brand

 

Maßnahmen

-   Kontakt mit Bahnpersonal herstellen, Zusammenarbeit mit Notfallmanager

-   Bahnverkehr einstellen lassen, ggf. Freischalten/Kurzschließen der Fahrstromversorgung (soweit vorgesehen und durch die Feuerwehr möglich)

-   (Tunnel-) Beleuchtung einschalten lassen, evtl. eigene Beleuchtung aufbauen

-   Räumung/Absperrung des Bahnhofs durch Polizei

-   ggf. Objektfunkanlage einschalten

-   Lage der nächstgelegenen Notausstiege erkunden und auf geflüchtete Personen kontrollieren

-   ggf. MANV vorbereiten

-   Belüften und Entrauchen, benachbarte Bahnhöfe auf Rauchausbreitung kontrollieren

-   auf Presseanfragen vorbereiten

-   Einsatzabschnitte bilden, z.B.

    -   Ereignisort

    -   Verletztenversorgung

    -   Bereitstellungsraum

    -   Entrauchung

besondere Gefahren

-   viele Betroffene

-   Bahnverkehr und Fahrspannung

-   Weichenbewegungen ggf. auch bei eingestelltem Zugverkehr und abgeschalteter Fahrspannung möglich

-   (nicht vorhersagbare) Rauchausbreitung

-   ggf. lange Anmarschwege unter Atemschutz

-   schlechte Funkverbindung

weitere Hinweise

-   Neben der eigentlichen Brandbekämpfung (des U-Bahn-Zuges) auch die Tunnelwände kühlen

-   Der Abstand zwischen Notausgängen darf max. 300m betragen, diese sind im Tunnel durch blaues Licht gekennzeichnet

-   Leichtverletzte werden eigenständig die umliegenden Krankenhäuser aufsuchen und diese „blockieren“. Potentiell betroffene Krankenhäuser frühzeitig informieren!

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Notausgänge nach §30 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, gültig für alle deutschen Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen (ausgenommen sind Bergbahnen und Seilbahnen), geregelt in §4 Personenbeförderungsgesetz

Stichwörter

Hochbahn, Straßenbahn, Untergrundbahn

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/strassenbahn.html -->

Straßenbahnbrand

 

Die Aussagen auf dieser Seite sind sehr allgemein gehalten, da das Vorgehen stark von den örtlichen Regelungen abhängig sein kann!

Siehe auch Straßenbahnunfall für weitere Informationen

Maßnahmen

-   Fahrbetrieb über Verkehrsunternehmen (Notfallmanager) einstellen lassen

-   Kühlen des Fahrdrahts bei Wärmebeaufschlagung mittels Sprühstrahl. Unterschiedliche Abstände je nach Löschmittel beachten! → Siehe elektrische Anlagen

-   Mindestabstand zum Fahrdraht einhalten (1 m bei bis zu 1.500 V Gleichspannung), nicht vor Erdung auf das Dach steigen

-   Stromabnehmer absenken (lassen), soweit noch möglich

-   Absicherung der Einsatzstelle; Gleise und Straße

-   Trennschalter an den Stromversorgungsmasten betätigen und Fahrdraht erden (Diese Maßnahmen dürfen je nach örtlicher Regelung ggf. nur durch das Verkehrsunternehmen durchgeführt werden)

besondere Gefahren

-   je nach Witterung langer Bremsweg

-   kaum hörbare Fahrgeräusche

-   Fahrspannung meist zwischen 500 und 750 Volt Gleichspannung (abhängig von Betreiber)

-   Große Anzahl an Fahrgästen

weitere Hinweise

-   auf Presseanfragen vorbereiten

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Trambahn, Tramway, Tram

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/supraleitende_magnete.html -->

Supraleitende Magnete

 

Supraleitende Magnete werden in Krankenhäusern (MRT), der Industrie und Forschung genutzt. Bestimmte elektrische Leiter besitzen unterhalb einer Temperatur von -269°C keinen elektrischen Widerstand mehr und ermöglichen damit den Aufbau starker Magnetfelder. Üblicherweise wird als Kühlmittel das Edelgas Helium eingesetzt. Nach Ablassen des Kühlmittels bricht das Magnetfeld innerhalb von Sekunden zusammen.

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Löschen mit den dort vorgehaltenen nichtmagnetischen Feuerlöschern

-   Kein Mitführen von magnetischen Werkzeugen, persönlicher Ausstattung, etc. in den Untersuchungsraum, solange das Magnetfeld besteht. Keine PA mit Stahlflaschen einsetzen.

-   Ablassen des Kühlmittels nur bei akuter Gefahr im Bereich (dadurch hoher Sachschaden). Es kann danach mehrere Minuten dauern, bis das Magnetfeld zusammengebrochen ist.
    Beim Ablassen („Quenchen“) müssen i.d.R. folgende Schritte durchgeführt werden:

    1.  Austrittsöffnung der Quench-Leitung absperren

    2.  Betätigung Not-Aus-Schalter (für die elektrische Anlage)

    3.  Ablassen des Kühlmittels (Quenchen), was zu einer großen weißen Wolke an der Austrittsstelle führt

    4.  Räume kontrollieren, die sich oberhalb und um die Austrittsstelle des Quench-Rohrs herum befinden

-   Mitarbeiter der Einrichtung hinzuziehen

besondere Gefahren

-   starkes, normalerweise niemals abgeschaltetes Magnetfeld zieht alle magnetischen Gegenstände an (PA-Flaschen aus Stahl, Feuerwehraxt, handelsübliche Feuerlöscher, …)

-   Gerät ist aufgrund von Verrauchung möglicherweise nicht als solches erkennbar

-   Erstickungsgefahr beim Austritt von Helium im Gebäude

-   An der Austrittsöffnung der Quench-Rohrs (meist auf Dach oder an der Hauswand), aus der das Helium abgelassen wird, besteht Erfrierungsgefahr.

weitere Hinweise

-   ggf. funktionieren Funkgeräte und andere Kommunikationsmittel aufgrund des starken Magnetfelds nicht

-   Beim Ablassen des Kühlmittels (Quenchen) entsteht durch das Abblasen des Kühlmittels ein Sachschaden der im 5-stelligen Bereich liegt. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme sollte daher genau überprüft werden.

-   i.d.R. gibt es separate Schalter für das Quenchen und einen Not-Aus für die elektrische Anlage. Ggf. existieren noch weitere Not-Aus-Schalter, beispielsweise um die Bewegung der Patientenliege zu stoppen.

Typische Anwendungen

-   Magnetresonanztomographen (MRT), umgangssprachlich Kernspintomographen

-   zerstörungsfreie Werkstoffprüfung

-   Teilchenbeschleuniger

Weblinks

-   Supraleiter bei Wikipedia

-   Magnetresonanztomographie bei Wikipedia

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Gefahren und Umgang im Einsatz mit Magnetresonanztomographen (MRT) in medizinischen Einrichtungen, Abschnittsarbeit, Tobias Riedel, Berliner Feuerwehr

-   Supraleiter bei Wikipedia

-   Infoblatt supraleitende Magneten

-   Freiwillige Feuerwehr Mechernich: "Spezielle Gefahren in unserem Einsatzgebiet" (nicht mehr erreichbar)

Stichwörter

Krankenhaus, Klinik

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/krankenhaus.html -->

Krankenhaus / Altenheim

 

Maßnahmen

-   bei tatsächlichem Brand sehr wahrscheinlich MANV → von Anfang an An- und Abfahrtswege freihalten; Einweisung nachrückender Kräfte, evtl. Einbahnregelung vorsehen

-   Erkundung: Besondere Gefahren beachten:

    -   Strahlung –> Röntgen- und CT-Anlagen, Laseranlagen

    -   Biologische Gefahren –> infektiöses Material

    -   Radioaktive Gefahren –> evtl. durch Patienten selbst (Implantate, Tumorbehandlung)

    -   Gas –> Sauerstoff-, bzw. Druckluftleitungen

weitere Hinweise

-   Energieversorgung – Gas, Elektrizität, Wasser, Heizung –> Freischaltung nur in Absprache mit Klinikpersonal!

-   Patienten zuerst horizontal in benachbarte Brandabschnitte bringen
    Umfangreichere Hinweise im Artikel Räumung

-   Patientenanzahl über Zimmerbelegungslisten ermitteln

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

Stichwörter

Klinik, Spital, Altersheim, Seniorenzentrum

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/dachstuhlbrand.html -->

Dachstuhlbrand

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Dachstuhlbrand versuchen innerhalb von spätestens 20 min unter Kontrolle zu bringen um Einsturz zu vermeiden

-   ggf. Riegelstellung vorbereiten um nach Aufbrennen des Dachstuhls Nachbargebäude schützen zu können.

-   Nachbargebäude kontrollieren und Fenster schließen.

-   bei Reihenhäusern Innenangriff über das Treppenhaus um Brandausbreitung in angrenzende Dachstühle zu bekämpfen

-   bei aufgebrannter Dachhaut gezieltes Löschen über Drehleiter mittels C-Strahlrohr, um Wasserschäden in darunterliegenden Geschossen zu minimieren

besondere Gefahren - Dachstuhlbrand allgemein

-   Höhe und die begrenzten Zugänglichkeiten

-   fehlende Öffnungen zur schnellen Abfuhr von Rauch und Wärme

-   oftmals eine erhöhte Brandlast (Lager/Speicher) und

-   brennbare Konstruktion

    -   nach 15 min Brandeinwirkung Einsturz der Dachziegel möglich

    -   nach 20 - 40 min Brandeinwirkung Instabilität zu den Seiten hin, in der Folge Umstürzen beider Giebelwände möglich → Trümmerschatten am Giebel meiden!

    -   Umsturz des Schornsteins nach Brandeinwirkung auf den Dachstuhl möglich

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Nagelplattenbinder

[LIDL-Markt mit Nagelplattenbinder-Dach]

oftmals bei Discount-Märkten wie Aldi, LIDL, Netto, …

-   Innenangriff nur in Entstehungsbrandphase und wenn Dach nicht betroffen

-   Objekt schnellstmöglich räumen

-   Umgebung schützen (Riegelstellung aufbauen)

weitere Hinweise unter Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

besondere Gefahren - Nagelplattenbinder

-   keine statischen Reserven
    → Zusammenbruch der kompletten Dachkonstruktion beim Versagen eines/nur weniger Binder!

-   Einsturz kündigt sich nicht an

-   kein Feuerwiderstand (F0)

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Reetdachbrände

-   Auch im Brandfall dringt Wasser kaum durch das Reetdach zum Brandherd → Totalverlust wahrscheinlich

-   Abdecken kaum durchführbar

-   Reetbündel auf Dächern älterer Bauart sind mit Schnüren verbunden, die während des Brandes durchbrennen. In der Folge rutschen die Bündel vom Dach ab → Trümmerschatten beachten!

weitere Hinweise

-   Im Innenangriff bei einem Dachstuhlbrand möglichst nahe der Traufkanten vorgehen, den Firstbereich meiden und so weit wie möglich Abstand zum Brandherd halten

-   Innenangriff auch bei aufgebranntem Dachstuhl möglich

-   Außenangriff bei geschlossener Dachhaut unsinnig

Quellenangabe

-   Hinweise zu Dachstuhlbränden - Hinweise für den Einsatzleiter. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   Schwierige Brandbekämpfung: Wenn das Reetdach brennt, Feuerwehrmagazin, abgerufen am 28.08.2017

-   Bild LIDL-Markt: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lidl.JPG, veröffentlicht vom Wikipedia-User joho345 als gemeinfrei

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/silo.html -->

Silobrand

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Bei brennbarem Lagergut besteht die Gefahr einer Staubexplosion!

    -   Lagergut – staubig, körnig, schrotig, stückig? Bis zu 40% Luftanteil in Schüttungen möglich!

    -   Jedes Lagergut staubt – mechanischer Abrieb!

-   Alle Handlungen ohne Zeitdruck unter Beachtung des Explosions-Schutzes!

    -   Jegliche Staubaufwirbelung vermeiden!

    -   Silo gut abdichten (inkl. Anschlussleitungen/-kanäle)!

    -   Einsatzkräfte und Betriebspersonal minimieren!

    -   Produktionsstopp im gesamten Anlagenbereich!

-   Trümmerschatten mindestens 2-fache Höhe des betroffenen Silos/Silogebäudes! Absperrung veranlassen!

-   Genaue Erkundung - Wärmebildkamera, Fernthermometer, Gasmessgeräte!

    -   Siloaufbau/vorhandene Öfnungen!

    -   Welches Lagergut/welche Eigenschaften?

    -   Stadium der thermischen Umsetzung/des Brandes!

    -   Vorhandene Ex-Schutzmöglichkeiten! Funktionstüchtigkeit?

    -   Innenliegende Silos ggf. nur von oben und über die Förderwege erreichbar!

-   Vorhandenen Alarmplan nutzen!

-   Hinzuziehen eines ortskundigen Fachberaters! Sicherheitsingenieur der Anlage, Mitarbeiter, Zulieferer, Berufsgenossenschaft (NGG), Versicherer…

-   Nur dringend notwendige Stromversorgung beibehalten!

-   Ausleuchten der notwendigen Einsatz- bzw. Arbeitsbereiche!

-   Löschmittel grundsätzlich drucklos bzw. indirekt aufbringen!

-   Gleichmäßiges Kühlen betroffener und angrenzender Silos!

    -   Wasserberieselung, Druckluftschaum (DLS) „trocken“, Gel (z. B. Firesorb 2%) , ggf. Schwerschaum

-   Ausräumen von Silos nur mit Fachberatung und flankierenden Maßnahmen – Löschmittel, Schutzgas!

-   Bei unverzichtbarem Arbeiten im Ex-Bereich, Atmosphäre mit Sprühwasser benetzen – gegen statische Aufladung!

-   Kein Einfahren von Personal in betroffene Silos!

-   Maßnahmen zur Absturzsicherung treffen!

-   Kontrolle der Atemluft in angrenzenden Räumen!

    -   Messung von Sauerstoff (O₂), Kohlendioxid (CO₂), Kohlenmonoxid (CO)!

    -   Messtechnik beispielsweise über Gaslieferanten!

    -   Situativ umluftunabhängigen Atemschutz anordnen!

-   Nur so viel Personal wie notwendig an der Einsatzstelle!

    -   lange Einsatzdauer = Personalaustausch berücksichtigen!

-   Lückenlose Einsatzdokumentation!

    -   inkl. Bildern, Besprechungsergebnissen, Gesprächsnotizen

    -   Ausführliches Messprotokoll

besondere Gefahren

-   Der Aufenthalt auf einem brennenden Silo bedeutet Lebensgefahr! → Aufenthaltszeit so kurz wie möglich wählen\!**

-   Neben Staubexplosionen sind auch explosive Gemische durch Schwelgase möglich\!**

-   Einsturz des Silos durch Versagen der Statik

-   evtl. Füllstandsmessung mit radioaktiven Strahlern

weitere Hinweise

Brandbekämpfung: Löschmittel

Wasser

-   Einsatz grundsätzlich als Netzwasser!

-   Einsatz grundsätzlich mit niedrigem Druck, über Sprühdüsen oder Brauseköpfe und keinesfalls mit Vollstrahl!

-   Nur bedingter Einsatz bei saug- und quellfähigem Lagergut bzw. bei Material, das gefährlich mit Wasser reagiert!

-   Möglichst in die Reaktionszone einbringen! - Nur bei grobkörnigem Siloinhalt ohne Hilfsmittel möglich!

-   Ausspülen brennender Silos nur, wenn …

    -   das Lagergut es zulässt

    -   das Bauwerk es aushält

    -   ein Ablauf garantiert ist und

    -   ein Aufangen gewährleistet ist, z. B. Container, Saugfahrzeug,

→ Nutzung von Löschlanzen, Druckspül-Kanalmolchen o.ä.

Schaum

  ----------------------------------------------------------------------------------------
  Einsatz                    für offene Brände   über große Entfernung   zum Abdecken
  -------------------------- ------------------- ----------------------- -----------------
  Mittelschaum               ✔                   ✘                       ✔

  Schwerschaum /             ✔                   ✔                       ✔
  Druckluftschaum max. 1:3                                               
  ----------------------------------------------------------------------------------------

-   nur indirekter Auftrag!

-   Einbringen in Hohlräume nur über Sonderrohre oder über Anschlüsse am Silo möglich!

Pulver

-   Einsatz für Entstehungs- oder Anlagenbrände (z.B. Trockner)

    -   wirkt nicht nachhaltig beim Löschen → anschließend Schaum!

    -   mögl. drucklos aufbringen (z. B. Pulverbrausen)

-   Einsatz zum Abdecken

    -   stabile, dichte Deckschicht unterstützt Selbstinertisierung

    -   möglichst drucklos aufbringen (z. B. Pulverbrausen)

Gel

-   Einsatz zum Löschen auch in Hohlräumen (z. B. Firesorb 0,5-1%ig)

    -   haftet am Brandgut und kühlt

    -   mögl. drucklos (Brauseköpfe) bzw. indirekt auftragen

    -   läuft nicht wie Wasser an Verkrustungen in Hohlräumen einfach ab, sondern hinterlässt einen Film

-   Einsatz zum Abdecken (z. B. Firesorb 2-3%ig)

    -   sehr hohe Dampfdichte bei Selbst- und Fremdinertisierung

-   Einsatz zum Kühlen (z. B. Firesorb 1-2%ig)

    -   am betroffenen Silo und als Nachbarschaftsschutz

für das Abdecken gilt

-   ACHTUNG! Durch Abdecken keine inertisierende Wirkung bei einstürzendem Lagergut! Die Deckschicht kann bei einstürzendem Lagergut aufgerissen werden (z.B. Brückeneinsturz)!

-   ACHTUNG! Grundsätzlich besteht die Gefahr des Einsturzes von Hohlräumen!

Brandbekämpfung: Taktik

Verhindern einer Staubexplosion!

Keine getroffene Maßnahme darf Staub aufwirbeln!

-   Luftzug im Silo bzw. Silogebäude (mit Staubablagerung) vermeiden!

-   Löschmittel nur drucklos bzw. indirekt aufbringen!

-   Erst Umgebung der Brandstelle, dann Brandherd benetzen!

Ohne Zeitverzug handeln!

-   Umgehend ortskundigen Fachberater mit Kenntnissen des betroffenen Lagergutes hinzuziehen!

-   Schutzgas festlegen und anfordern!

-   Bei Selbstinertisierung Abdeckmaterial festlegen/anfordern!

-   Phase des allmählichen Temperaturanstieges im Silo nutzen, um die Maßnahmen zur Brandbekämpfung bzw. zum ggf. notwendigen Kühlen einzuleiten!

Offene Brände umgehend ablöschen!

-   Konsequent von außen nach innen und unten nach oben!

-   Mittelschaum

-   Netzwasser, druckarm, über Brauseköpfe oder indirekt als Sprühnebel!

-   Schwerschaum, DLS „nass“, Gel (z. B. Firesorb 0,5-1%) – Nur indirekter Autrag!

Förderwege/Öffnungen am Silo

-   schließen/verstopfen, die eine Kaminwirkung begünstige könnten!

Glimm- und Schwelnester bedeckt halten!

-   Schaumschicht, Gelschicht, Gesteinsmehl, Löschpulver

Vorsichtiges Aussondern oberflächlicher Glutnester

-   bzw. Ausfahren des Silos unter Schutzgas!

-   Ausfahren ohne Inertisierung nur, wenn Staubaufwirbelung zweifelsfrei ausgeschlossen wird, z. B. grobkörniges Produkt ohne Staub- bzw. Abriebanteile benutzen!

-   Selbstinertisierung nur, wenn Lagergut keine Verkrustungsbrücken oder -pfropfen bildet!

-   Möglichst Stickstoff (N₂) verwenden!

Laufende CO2-/CO-Messung

-   in angrenzenden Räumen!

-   Atemschutz!

Länger andauernde Löschmaßnahmen

-   Brandwache einrichten**

-   Nachbarzellen im Silo entleeren um Brandausbreitung zu verhindern**

Inertisierung

zur Verhinderung einer Primär-Explosion

-   Verdrängen der Luft im Silo durch Schutzgase
    Ziel: Sauerstofgehalt im Silo unter 8 Vol.% (organische Stofe); unter 4 Vol.% (Metallstäube)

-   Bei größeren Silos statt Flaschenbündeln Tanks und Verdampfer verwenden**

-   Pro 1 m³ Schüttgut ist in etwa die gleiche Menge Inertgas erforderlich, um die Sauerstoffkonzentration auf 2 Vol.-% abzusenken, gute Dichtigkeit des Silos vorausgesetzt.**

Selbstinertisierung

-   Erzeugung von Kohlendioxid durch Eigenstickeffekt

    -   unbrennbare Abdeckung aufbringen (Gel, z. B. Firesorb 2-3%ig, Gesteinsstaub, Löschpulver, Salz)

    -   keine wasserreaktiven Stoffe nutzen (Zement, Kalk …)

-   Einsatz nur bis 550°C Schweltemperatur!

-   Zusätzliche Inertisierung beim Ausfahren des Silos!

Fremdinertisierung

-   Einsatz, wenn Selbstinertisierung nicht möglich (Sicherheit) oder nicht erwünscht (Produktrettung)

Einsatz von Stickstoff (N₂) ist zu bevorzugen:

-   Eigenschaften:

    -   farb- und geruchlos, geringfügig leichter als Luft

    -   aus 1kg Flüssigphase rund 840 l Gas/ca. 0,8m³ Gas

    -   wirkt erstickend → umluftunabhängiger Atemschutz

Wichtig: Stickstoff kann nur von unten durchströmen! (Keine Garantie für das Erreichung aller Poren!)

-   Lieferung i.d.R. tiefkalt verflüssigt (-198°C) - Mit Verdampfer erwärmen!

    -   Druck zum Einbringen nicht über 2 bar!

    -   Druckschläuche der Feuerwehr zum Transport nutzbar!

    -   beim Einbringen kann ggf. der Brand angefacht werden**

Einsatz von Kohlendioxid (CO₂):

Nur, wenn Stickstoff nicht zeitnah verfügbar und solange Silotemperatur < 550°C:

-   Eigenschaften:

    -   farb- und geruchlos, rund 50% schwerer als Luft

        -   Eindringen in die Schüttung durch Aubringen von oben

        -   bildet See im unteren Silobereich, solange dieser dicht ist

    -   aus 1 kg Flüssigphase rund 540l Gas/ca. 0,5m³ Gas

    -   Nervengift (MAK/AGW 0,5Vol.%; erträglich 2,5Vol.%; akute Gefahr 6,0 Vol.%; tödlich 20,0 Vol.%)
        Beispiel: O₂ auf 8,4 Vol.% runter → 60 Vol.% CO₂ = 3-fach tödlich → umluftunabhängiger Atemschutz

    -   Dissoziation beginnt bei ca. 1.200°C

-   Bei CO 2 -Einsätzen, in Verbindung mit Glutbränden, fällt immer auch Kohlenmonoxid (CO) an!
    Möglichkeit elektrostatischer Aufladung bei Dekompression!

    -   Einsatz leitfähiger Schläuche, Erdung des Systems!

    -   CO₂ muss über den oberen Einstiegsdeckel eingebracht werden. Dabei den Deckel nicht weiter als nötig öffnen um Luftsauerstoff-Zufuhr zu vermeiden.**

    -   Messungen von CO₂- und CO-Konzentration außerhalb des Silos durchführen (Eigenschutz!)**

Einsatz von Edelgasen:

Nur bei Bränden reaktiver Metallstäube vertretbar. (O₂-Reduzierung auf unter 4 Vol.%)

Grenzen der Inertisierung:

Nur bedingt wirksam …

-   … bei exothermen Reaktionen,

-   … bei Stoffen, in denen Sauerstoff gebunden ist.

Inertisierung: Taktik

-   Fachberatung durch Gaslieferanten, Berufsgenossenschaft und Silobetreiber!

-   Kühlen des Silos!

-   Verschließen nicht notwendiger Öffnungen!

-   Nie Kopfraum und Auslauf gleichzeitig öffnen!

-   Schutzgasvolumen zur Erstinertisierung = Silovolumen!
    → dann Reserve zum laufenden Verlustausgleich

-   Kontinuierliche Inertisierung, bis Silo restlos beräumt und staubfrei ist!

-   Räumung des Silos erst, wenn Siloatmosphäre nicht mehr zündfähig ist!

-   Völliges Entleeren in einem Zug (→ Luteintritt vermeiden)!
    → möglichst bis zuletzt eine Produktvorlage (Siloinhalt als Pfropfen) im Siloauslauf erhalten

-   Sauerstoffgehalt in freien Räumen (Bsp. Kopfraum, Hohlbrand) immer unter 4 Vol.% halten!

-   Schutzgaseintrag immer von oben (Kopfraum) und von unten (Auslaufbereich)!

-   Schutzgaseintrag jeweils an zwei Stellen gleichzeitig!

    -   max. Staudruck mit Betreiber absprechen (i.d.R. nicht > 0,5 bar)!
        → Vermeiden vertikaler Schächte und Siloschäden

    -   Durchdringungszeiten zwischen 1 Std. und 24 Std. (Produkt körnig bis mehlig) einplanen!

Technische Voraussetzungen

-   Wärmebildkamera, ausreichend Fernthermometer und Gasmessgeräte (auch als Sonden)
    → Messsondenöfnungen (0,5“) nicht in der Nähe der Einblasestutzen

-   Abdichtmaterial: z. B. Dichtkissen, Holzplatten, Silikon, Bauschaum zur Komplettabdichtung

-   Einblasestutzen/-möglichkeiten in Absprache mit dem Gaslieferant schaffen – nur an modernen Silos vorhanden!

    -   mit dem Lieferanten abstimmen welche Einspeisemöglichkeiten (Armaturen, etc.) zur Verfügung stehen**

    -   empfohlen: 2 x im Kopfraumbereich und 2 x im Auslaubereich (1,0 – 1,5 m über Auslassschieber)

    -   empfohlen: Durchmesser 1,5-2“; 15° nach oben geneigt; Anschluss Storz C

    -   Bohrungen auf Höhe des Produkts um Eindringen von Luftsauerstoff ins Silo zu verhindern**

    -   Nutzung von Revisions-, Belüftungs- und Stocheröffnungen zur Schutzgaseinbringung über Rohr- u. Löschlanzen (Abdichtung!) bzw. Anfertigung von Ersatzdeckeln mit Einblasestutzen

    -   ggf. Nutzung vorhandener Kaltbelüftungsanlage

-   Ggf. Bohrungen (Messen, Inertisieren, Löschmittelabgabe)!

-   Nicht am Silo schweißen!

-   Anfertigung verlängerbarer Rohre, um Schutzgas nah an Glutnester zu bringen
    → erhöhte Schutzgasdeckung beim Lösen der Nester

-   Leitfähige Schläuche zum Eintrag von flüssigem oder teilweise flüssigem CO₂!

-   Provisorische Inertisierung notfalls…

    -   im Kopfraumbereich über eingehängte Schläuche (letzte Kupplung entfernen) oder Lanzenrohre

    -   im Auslauftrichterbereich über Austrageschnecke

Ausfahren: Taktik

-   Umsichtiges Vorgehen unter größter Vorsicht!

-   Bei offenem Feuer im Silo, kein Bewegen des Lagergutes!

-   Silos mit Glimm- oder Schwelbränden nie ohne flankierende Maßnahmen entleeren!

-   Bei Produktentnahme, Weiterförderung und Abwurf Staubentwicklung vermeiden!

    -   Niederschlagen von Staubanteilen mit Netzwassersprühnebel

    -   ggf. Nutzung betriebseigener Absaugung

-   Ebenfalls Staubreduzierung und Sicherung in Räumen, durch die gefördert werden muss!
    → Ex-Gefahr besteht theoretisch bis zur Ausfuhr ins Freie!

-   Nachstochern bei verkrustetem Pfropfen im Auslauf!

-   Brandnester/Verkrustungen – auch scheinbar abgelöschte – aussieben/auslesen!
    → separates Ausbrennen oder Ablöschen

-   Hohlräume nicht ohne komplette Inertisierung (unter 4 Vol.% O₂) zum Einsturz bringen!

    -   Verschluss aller Öffnungen im Auslauftrichterbereich!

    -   Abziehen des Personals im Fallbereich!

    -   Atemschutz für verbleibende Kräfte!

-   Löschbereitschaft vom Auslauf bis zum Abtransport!

-   Kein direktes Umlagern von ausgebrachtem Lagergut in freie Silos (Ex-Gefahr/Verschleppung)!

Technische Voraussetzungen

-   Platz für auslaufendes Lagergut (ggf. Demontage vorhandener Fördereinrichtungen)

-   Einsatzbereite Löschgeräte

-   Ausreichend geeignete Geräte zum Ausfahren des Schüttgutes ins Freie
    → z. B. Tragekübel, Schubkarren, Rutschen, Förderbänder, Schrägaufzüge

-   Stocherstangen; verlängerbare Rohre; Fallgewichte an Stahlseilen/Ketten
    → ggf. Tiefbaubohrer oder Betonbaurüttler (Ex-Schutz!)

-   Ggf. Schaufelbagger, Radlader

-   Genügend Transportkapazität zur Abfuhr

-   Ggf. Siebe zur Aussonderung von Verkrustungen und Aufnahmewannen zum Ablöschen

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Notrufnummern von Lieferanten von Inertgasen:

-   Firma Linde AG:

    -   089/7446-2110

    -   089/7446-2333

-   Firma Messer Industriegas GmbH:

    -   06196/7760-200

-   Firma Air Liquide Deutschland GmbH:

    -   01805/826282

Allgemein auch über www.industriegaseverband.de

Verdampfer

z.B. über:

Bayerischer Müllerbund e.V.
Dr. Rampl
Tel.: 089-281155
kontakt@muellerbund.de

oder

LX Montanservice GmbH Gladbeck
https://elektrotechnik-laux.de/

Begleitung der Brandbekämpfung und Messtechnik

z.B.:

DMT GmbH & Co. KG
Tel. +49 231 5333-430
Notrufnummer: +49 231 5333-237
https://anlagen-produktsicherheit.dmt-group.com/de/consulting-gutachten/sonderbrandbekaempfung

siehe dazu auch die Einsatzhilfe Brandschutz für Silos der Firma DMT.

Quellenangabe

Der Inhalt dieser Seite wurde vollständig dem Merkblatt „Verhalten bei einem Silobrand“ entnommen. Einzelne Ergänzungen, die aus der „Handlungshilfe zum Vorgehen bei Silobränden“ stammen, wurden durch ** gekennzeichnet.

-   Verhalten bei einem Silobrand: Merkblatt für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz, Herausgeber: Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Nutzung mit Genehmigung des Autors

-   Handlungshilfe zum Vorgehen bei Silobränden, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Weitergehende Informationen sind auch im Merkblatt „Einsatz an Siloanlagen“ der Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns zu finden: https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/lexikon/s/silobrandbekaempfung/

Stichwörter

Getreide, Malz, Stärke, Holzspäne, Pellets, Kakaopulver, Milchpulver

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/windenergieanlagen.html -->

Windenergieanlagen

Maßnahmen

-   Erkundung:

    -   Welcher geeignete Weg führt zur Einsatzstelle?

    -   Auf welcher Höhe befindet sich die Einsatzstelle?

    -   Dreht sich der Rotor?

    -   Nachfrage beim Betreiber der Anlage veranlassen, ggf. weitere Maßnahmen abstimmen (z.B. Abschaltung der Anlage aus der Ferne)

-   bei Kleinstbränden und Hilfeleistungen als erste Maßnahme Not-Stop-Taster an der Vorder- oder Rückseite des Schaltschranks im Turmfuß der Anlage drücken. Weitere Einbauorte können sein:

    -   am Einstieg zur Gondel (im Maschinenhaus)

    -   am Getriebe

    -   am Schaltschrank der Gondel (im Maschinenhaus)

-   Der Not-Stop-Taster schaltet die Anlage nicht spannungsfrei! Freischaltung durch Anlagen- oder Netzbetreiber veranlassen.

-   Einhaltung der Abstände zu elektrischen Anlagen solange nicht freigeschaltet

Brand

-   Bei Brand im Maschinenhaus oben am Rotor

    -   kontrolliert abbrennen lassen, WEA nicht betreten!

    -   Beim Ablöschen heruntergefallener Teile Gefahrenbereich (Trümmerschatten) nicht betreten!

    -   Abfallende Teile sind wahrscheinlich, im Radius von 500 m absperren, bei markantem Wind 1.000 m

    -   Einsturzgefahr der Anlage? (Umstürzen/Zusammenfallen der kompletten Anlage ist eher unwahrscheinlich)

-   Bei Brand im Turmfuß oder im Trafohäuschen:

    -   Löschversuch unter Einhaltung der Abstände möglich (Hochspannung!)

-   Bei Kabelbränden

    -   Zuluftöffnungen und Türen am Turmfuß verschließen um Brand zu ersticken

-   Bei Flächenbrand um die Anlage herum:

    -   Löschen unter Einhaltung der Abstände zu elektrischen Anlagen

    -   WEA oder Trafohäuschen gefährdet?

-   möglicherweise Gefahren durch PCB-haltige Betriebsmittel (insbesondere in Trafos). Hinweise durch Anlagenbetreiber oder Kennzeichnung der Anlagenteile.

-   Gesundheitsgefahr durch kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)

-   Ggf. Warnung angrenzender Siedlungen vor Atemgiften

Hilfeleistung

bei Personen im oberen Teil der Anlage

-   Frühzeitig Höhenrettung alarmieren, kaum Einsatzmöglichkeiten mit „normalem“ Material wenn Höhe > 30 Meter.

-   Wartungspersonal arbeitet immer zu zweit in der Anlage. Die Arbeiter können sich im Gefahrenfall selbst abseilen soweit sie nicht verletzt sind.

-   Aufstieg durch die Feuerwehr kann bis zu 60 Minuten dauern.

-   Ggf. ist im Inneren des Turms ein Aufzug vorhanden.

-   Keine Selbstüberschätzung! Nutzung von Steig- und Befahreinrichtungen nur durch unterwiesenes/ausgebildetes Personal!

bei Technischen Problemen

-   mögliche Defekte:

    -   beschädigte/abstürzende Maschinenteile?

    -   wankender/abknickender Turm?

    -   Schäden am Fundament?

bei Eiswurf/Eisfall

-   Pauschal: im Radius von 500 m absperren, bei markantem Wind 1.000 m

Berechnung des Gefahrenbereichs

Mithilfe dieser Berechnung können Sie ermitteln, in welcher Entfernung Sie den Gefahrenbereich festlegen müssen um nicht durch Eisfall (stehender Rotor) oder Eiswurf (drehender Rotor) gefährdet zu werden.

Rotordurchmesser:

m

 

Nabenhöhe:

m

 

Windgeschwindigkeit:

m/s

Eingabe nicht erforderlich bei drehendem Rotor.

Formeln zur Abschätzung der Wurfweite:

-   bei drehendem Rotor: Wurfweite = ( Rotordurchmesser in m + Nabenhöhe in m ) * 1,5

-   bei stehendem Rotor: Fallweite = Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe * (( Rotordurchmesser in m * 0,5 + Nabenhöhe in m ) / 15)

Umrechnung Geschwindigkeit

  ----------------------------------- ---------------------------------------
  Geschwindigkeit:                    m/s (Meter pro Sekunde)
                                      km/h (Kilometer pro Stunde)
                                      mph (Meilen pro Stunde)
                                      kn (Knoten bzw. Seemeilen pro Stunde)

  ----------------------------------- ---------------------------------------

 (auf 3 Nachkommastellen gerundet)

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   WEA besitzen keine Hausnummer, sondern eine individuelle Nummer am Turmfuß in ca. 1,5 - 2,5 m Höhe. Über Eingabe dieser Nummer auf der Internetseite https://www.wea-nis.de/ bzw. der Nachfolge-Plattform https://deep-fgw.net/ können Standorte und teilweise Lagepläne heruntergeladen werden, die u.U. aber passwortgeschützt sind. Das Passwort kann beim Betreiber der Internetseite bzw. teilweise auch über Leitstellen angefordert werden. Ggf. ist eine vorherige Registrierung notwendig.

-   Die Betätigung des Not-Aus-Tasters bewirkt:

    -   Notbremsung des Rotors bis zum Stillstand

    -   Trennung des Generators vom Netz

    -   Schaltung des Hauptschalters auf „Aus“

-   WEA besitzen oft eine (nicht aufgeschaltete) Brandmelde- und kombinierte Wassersprüh- und Gaslöschanlage.

Quellenangabe

-   Fachempfehlung "Einsatzstrategien an Windenergieanlagen" des Deutschen Feuerwehrbands

-   Gefahrenabwehr an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg

-   Vereinfachte Formeln zur Wurfweite/Fallweite von Eis: Institut für Windenergie Hochschule Bremerhaven

Stichwörter

WEA, Windrad, Windkraft, Windmühle

Brandeinsätze, Technische Hilfe, Berechnungen

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<!-- Seite: brand/strassentunnel.html -->

Tunnelbrandbekämpfung Straßentunnel

 

Die hier genannten Informationen basieren auf den Vorgaben der RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln)

„Schmutzige Röhre“: Tunnelröhre in dem sich das Brandereignis/Rauchausbreitung befindet
„Saubere Röhre“: Tunnelröhre in Gegenrichtung, die nahezu rauchfrei ist/sein sollte (bei Tunneln mit 2 Röhren)

Aufgaben im Tunnel

-   Schnellstmögliche Brandbekämpfung,

-   Absuchen des verrauchten Bereichs, falls erforderlich Menschenrettung,

-   Bereithalten eines Sicherheitstrupps bzw. einer Sicherheitsstaffel!

Maßnahmen

Personalbedarf

-   Pro Tunnelseite mindestens 2 Staffeln

    -   1 Staffel für den Erstangriff

    -   1 Staffel als Sicherheitsstaffel gem. FwDV 7

Anfahrt

-   Tunnel von beiden Portalen aus anfahren

-   ​Nicht in Rettungsstollen einfahren (Gefährdung flüchtender Personen)

-   Löschangriff über die Zuluft-Seite starten

-   Feuerwehr-Schaltkasten (FSK) am Tunneleingang anfahren

    -   über Sprechverbindung zur Tunnelzentrale weitere Informationen nachfragen

    -   ggf. Gebäudefunkanlage aktivieren

-   Bei geringer Verrauchung langsam und mit gebührender Vorsicht in Tunnel einfahren: evtl. kommen Personen aus Fluchttüren und stehen plötzlich vor dem Fahrzeug

Vorgehen im Einsatz

-   Die Staffel geht als geschlossene Einheit in den Tunnel vor

-   Der Staffelführer kann die Staffel in zwei Trupps trennen, er schließt sich dann einem Trupp an

-   Löschwasserversorgung sicherstellen

    -   i.d.R. Hydranten, die durch eine Zisterne gespeist werden

    -   je nach Kraft der Druckerhöhungspumpe Wasserversorgung nicht an die Tankfüllleitung des Löschfahrzeugs anschließen, sondern direkt über Sammelstück/Pumpeneingang fahren (bei zu hohem Eingangsdruck Beschädigung des Tanks möglich)

-   Belüftungszustand kontrollieren (Strahlventilatoren im Tunnel sind nicht an die Notstromversorgung angeschlossen!)

-   Einsatzkräfte ohne PA betreten keinesfalls die Röhre in der sich der Brand befindet!

-   Massiven Personaleinsatz befehlen!

-   Menschenrettung und Brandbekämpfung kombiniert durchführen.
    Neben den direkten Löscharbeiten ebenfalls die Tunnelwände kühlen!

-   ggf. MANV vorbereiten

-   Kontrolle nach Verletzten und Geflüchteten (Wärmebildkamera einsetzen):

    -   im kompletten Tunnel

    -   Notrufkabinen

    -   Fluchtwege/Notausgänge nach draußen

    -   Außenbereiche wo Fluchtwege enden (evtl. kann dies von der Polizei durchgeführt werden)

Kommunikation & Einsatzleitung

-   Liegt der Tunnel auf der Gemarkung mehrerer Gemeinden ist im Vorfeld festzulegen welche Feuerwehr die Einsatzleitung inne hat

-   Sprechverbindung zwischen den Tunnelportalen, der Einsatzleitung und den Einsatzkräften im Tunnel muss sichergestellt sein

    -   1 Kanal Einsatzleitung

    -   Mind. 2 Kanäle für Abschnitte & Einsatzkräfte im Tunnel (Portal 1 + 2)

Einsatzmittel / Ausrüstung

-   Eindringtiefe bis 200 m: Pressluftatmer

-   Eindringtiefe über 200 m: Pressluftatmer mit 6-Liter Doppelflaschen (PA-Lang)

-   1 Wärmebildkamera pro Staffel

-   4 Handsprechfunkgeräte (1 Staffelführer, 1 Maschinist, 1 Angriffstrupp, 1 Wassertrupp)

-   Markierungsleuchten

    -   2 blaue für Wasser (Wasserentnahme, Verteiler)

    -   6 grüne für Ausgänge

    -   4 gelbe für Markierung abgesuchter Bereiche und gefundener Personen

-   Hilfsmittel für die Menschenrettung und den Materialtransport z.B. Rolltragen oder Loren

-   Suchstöcke zum aufrechten und schnellen Absuchen größerer Flächen z.B. Blindenstöcke

Tunnel mit 2 Röhren

-   Durch die saubere Röhre anfahren und bei jedem Übergang (Fluchttür, Abstand i.d.R. jeweils in ca. 150 m voneinander) in die andere Röhre kontrollieren wo sich die Brandstelle befindet. Sobald sich eine Tür vor dem Brand befindet (in Richtung der Rauchausbreitung gesehen), durch diese Tür den Löschangriff vortragen.

-   Fahrzeugaufstellung: auf der linken Spur abstellen, um rechts mit weiteren Fahrzeugen vorbeifahren zu können

Tunnel mit 1 Röhre

-   Angriff evtl. über parallel verlaufenden Servicetunnel oder Fluchtweg möglich?

besondere Gefahren

-   lange Wege

-   abplatzende Betonstücke

-   Autofahrer fahren trotz roter Ampel weiter in den Tunnel ein, auch wenn sich bereits Einsatzkräfte darin befinden bzw. gerade anfahren

weitere Hinweise

-   Personen in KFZ können ca. 15 min überleben wenn die Türen bzw. Fenster geschlossen bleiben und die Lüftung aus ist

-   Fahrbahnrandmarkierungen und Fluchtwegkennzeichnung (Blitzleuchten!) können von den AGT als Orientierungshilfe genutzt werden.

-   Abwasser aus dem Tunnel wird zuerst in Tanks gesammelt → Entleerungspumpen deaktivieren um Löschwasser/Gefahrstoffe zurückzuhalten

-   Ein Wiedereinschalten nach Deaktivierung bzw. Richtungsänderung der Strahlventilatoren dauert sehr lange (ca. 10 min), Luftmassen strömen auch nach Abschaltung noch einige Zeit wie zuvor weiter

-   Aktueller Wetterzustand (Windverhältnisse etc.) hat i.d.R. keinen Einfluss auf die Luftströmung im Tunnel

-   Die Tunnelzentrale kann den Tunnel per Video überwachen, Durchsagen über Lautsprecher im Tunnel tätigen und im Bereich des Tunnels die Radiosender übersprechen

Tunnel mit 2 Röhren

-   Wenn eine Feuerwehr-Überfahrt (FÜF) vor den Tunnelportalen vorhanden, sollten die Einsatzkräfte die auf der Seite der schmutzigen Röhre angefahren sind auf die saubere Seite wechseln und gegen die Fahrtrichtung in den Tunnel einfahren und zu den anderen Einsatzkräften stoßen
    Ausnahme: Brandereignis nur kurz (wenige Schlauchlängen) hinter der Tunneleinfahrt

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Einsatztaktik in Straßentunneln, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/trafostation.html -->

Trafostation / Umspannwerk

 

Maßnahmen

Allgemein

-   Hinweise zum Vorgehen bei elektrischen Anlagen beachten

-   keinen Zutritt in den Elektroraum verschaffen (der Raumabschluss stellt die Einhaltung des Mindestabstands sicher)

-   Einsatzstelle absichern

-   Stromversorger nachfordern falls noch nicht geschehen

bei Brand

-   Trafostation von außen löschen

-   Bereich um das Gebäude herum kühlen

-   mit Ölaustritt aus den Trafos rechnen und Auffangen vorbereiten - gerade bei älteren Anlagen evtl. keine Auffangvorrichtung für die gesamte Ölmenge (siehe Allgemeine Vorgehenshinweise)

besondere Gefahren

-   Im Trafoöl kann bei älteren Trafos giftiges PCB enthalten sein. Diese sind entsprechend gekennzeichnet - Vorgehenshinweise bei PCB-Kennzeichnung

weitere Hinweise

Ölmenge in Transformatoren

  ------------------- ------ ---- ---- ----- ----- -----
  Spannung in kV      10     30   60   110   220   380
  Masse Öl ca. in t   0,35   1    10   22    33    42
  ------------------- ------ ---- ---- ----- ----- -----

Es ist zu beachten, dass sich in Transformatorenstationen / Umspannwerken mehrere Trafos befinden können. In einem 110-kV-Umspannwerk befinden sich z.B. 3 bis 5 Trafos, insgesamt muss in diesem Beispiel im schlimmsten Fall dann von bis zu 110 Tonnen Trafoöl ausgegangen werden!

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf einer mündlichen Auskunft der BKS Heyrothsberge

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/messie-wohnung.html -->

Messie-Wohnung (Wohnungen mit besonderer / hoher Brandlast)

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

allgemeine einsatztaktische Hinweise

-   rechtzeitig Ablösung für Atemschutztrupps bereitstellen; höherer Luftverbrauch aufgrund anstrengender Fortbewegung / Rettung

-   Fortbewegung allgemein nur langsam möglich (Klettern über Gerümpel-Berge bei Nullsicht, etc.)

-   möglichst zweiten Fluchtweg zur Eigensicherung einrichten (Anleiterbereitschaft) / ggf. zweiten Sicherheitstrupp stellen (Atemschutznotfall)

Eindringen in die Wohnung

-   Eindringen dauert länger, Wohnungstür lässt sich evtl. nur ungenügend öffnen

-   ggf. alternativen Angriffsweg suchen

-   wenn möglich, unterstützende Ventilation durchführen - ggf. Abluftöffnung von außen schaffen wenn Fenster von innen schwierig erreicht werden können

Menschenrettung

-   ggf. zusätzlich zum Suchtrupp einen weiteren Trupp zur Brandbekämpfung einsetzen

-   Wärmebildkamera nutzen

-   Personensuche dauert länger, Personen werden spät oder nicht gefunden

-   nach dem Auffinden einer Person ggf. zweiter Trupp für die Rettung notwendig, da ein Trupp alleine überfordert

Brandbekämpfung

-   Einsatz von Druckluftschaum (DLS) abwägen, führt durch Abdecken des Untergrunds im weiteren Einsatzverlauf ggf. zu Problemen. Ggfs. auf Netzmittel ausweichen.

-   Löscharbeiten dauern länger als üblich, Risiko für Wiederentzündung höher

-   Glutnester werden schwieriger gefunden

besondere Gefahren

-   Türen / Zimmer können übersehen werden

-   Schlauch verhakt sich während des Innenangriffs

-   aufgetürmter Unrat kann umstürzen

-   Selbstrettung der (oft körperlich eingeschränkten) Bewohner schwierig

-   Gefahrstoffe: Bio-Schadstoffe, Schimmelbefall, unkontrollierter Mix von Haushalts-Chemikalien, …

weitere Hinweise

Bei der Kommunikation nach außen (z.B. in Interviews für die Presse) sollte nicht das Wort Messie verwendet werden, sondern eine neutralere Bezeichnung wie z.B. Wohnung mit besonderer Brandlast.

Weblinks

-   Wikipedia: Messie-Syndrom

Quellenangabe

-   Information Brandbekämpfungen in Räumen mit besonderen Brandlasten („Messie“-Wohnungen), Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Messi, Vermüllung, Müll, Chaos, Chaos-Wohnung

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/dehnfugenbrand.html -->

Dehnfugenbrand

 

Maßnahmen

-   Fahrzeugaufstellung: Drehleiter zum Erreichen der Dehnfuge?

-   Erkundung:

    -   weitere Zugänglichkeiten vorhanden, z.B. durch darunterliegende, abgehängte Decken?

    -   Sind Bereiche auf der anderen Seite der Mauer gefährdet, z.B. durch Möbel die direkt an der Wand stehen?

-   Dichtstoff/Dämmmaterial gründlich und großzügig um die Brandstelle herum entfernen (horizontal wie vertikal!).
    Umliegendes Mauerwerk bei Bedarf bearbeiten, um bessere Zugänglichkeit zu erhalten. Evtl. bietet sich auch die Nutzung einer Kernlochbohrung an, um gezielt Löcher in die Wand zu bohren und dadurch die Dehnfuge zu erreichen.

-   Löschmittel, je nach Situation und Verfügbarkeit (dabei auch beachten, wo das Löschmittel wieder austritt):

    -   Wasser mit Netzmittel

    -   Fognails (Nebellöschsystem)

    -   Inertisieren mit Gas (z.B. Stickstoff)

-   Löscherfolg mit Wärmebildkamera / Infrarotthermometer überprüfen
    evtl. Heiße Zone mit Stift markieren, um eine Brandausbreitung festzustellen.

-   umliegende und ggf. auch weiter entfernte Bereiche, die sich in der Nähe der Dehnfuge befinden, kontrollieren, bei Bedarf belüften. Auch wenn kein direkter Rauch sichtbar ist, auf Kohlenmonoxid kontrollieren Bei Bedarf Gebäude räumen.

-   ggf. Brandwache stellen / zu späterem Zeitpunkt nochmals nachkontrollieren

besondere Gefahren

-   unbemerkte Ausbreitung von gefährlichen Brandgasen in weitere Bereiche, die ggf. auch deutlich von der Brandstelle entfernt liegen

-   Zurückbleiben von kleinen Glutnestern, die sich nach einiger Zeit wieder neu entzünden können

Quellenangabe

Noch keine Quellen angegeben.

Stichwörter

Isolierung, Dämmung

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/baustelle.html -->

Baustellen-Brand

 

Auf dieser Seite wird lediglich die Thematik Brand auf der Baustelle besprochen, für Technische Hilfeleistungen siehe z.B. Tiefbauunfall und Gebäudeeinsturz.

Maßnahmen

-   Genaue Anfahrt? Wird die Zufahrt durch die Baustelle behindert? Ggf. verminderte Tragfähigkeit bei der Fahrzeugaufstellung beachten!

-   Absicherung Einsatzstelle, Gefahren- und Absperrbereich, Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten

-   Nutzbarkeit der Hydranten?

-   Besondere Löschmittel erforderlich (z.B. bei Brand Teerkocher auf dem Dach)

-   Absturzsicherung erforderlich?

-   Sicherheitstrupp stellen (Atemschutznotfall)

-   Belüften (falls nicht sowieso „offener Bau“), Kontrolle der Räumlichkeiten (Obdachlose? → insbesondere außerhalb der Betriebszeiten!)

-   Einsatzdokumentation

-   Nachforderung: evtl. Versorger (Stadtwerke; Gas, Wasser, Strom, …), THW?

-   Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Polizei, Ordnungsamt, Arbeitsschutz, Bürgermeister, …

besondere Gefahren

-   Absturz in unzureichend gesicherte Öffnungen

-   Vorbeugender Brandschutz ggf. (noch) nicht im Soll-Zustand (z.B. Brandabschnittstrennungen, ebenso wie anlagentechnischer Brandschutz)

    -   → Brand- und Rauchausbreitung im Objekt allgemein

    -   → Brandausbreitung auf Fassade (Folien an Baugerüsten, Wärmedämmverbundsysteme)

-   Betriebsmittel: Druckgasbehälter (insbesondere Acetylen, Sauerstoff, Flüssiggas), Diesel, weitere gefährliche Stoffe

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Bauarbeiten, Sanierung, Renovierung

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/schornsteinbrand.html -->

Schornsteinbrand

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Bei Gefahr der Schornsteinverschließung mittels ABC-Pulverlöscher löschen. Kein Wasser verwenden!

-   Schornsteinfeger alarmieren

-   Schornstein mittels Kehrwerkzeugs offen halten. Auf keinen Fall Gegenstände von oben in den Kamin werfen oder diesen öffnen. Am unteren Ende des Schornsteins Trupp mit Strahlrohr, Schuttmulde und Metallgefäß mit Wasser zum Kühlen des Kehrgerätes bereitstellen (Temperaturen > 1.000°C möglich)

-   Kontrolle des Schornsteininneren mit Spiegel; Kontrolle angrenzende Bereiche mit Wärmebildkamera

-   Ausräumen des Brandgutes aus untere Putztüre – Brandgut im Freien ablöschen

-   Verlauf des Schornsteins im Gebäude erkunden

-   Schornstein in allen Geschossen über die Einsatzdauer kontrollieren, auf Risse achten. Insbesondere auf Bauteildurchführungen achten. Kontrolle auf Brandgase - Messungen durchführen.

-   Energieversorger verständigen, wenn Stromleitungen betroffen sind

besondere Gefahren

-   Ruß im Schornstein kann bis auf das 7-fache Aufquellen und den Schornstein verschließen.

-   Atemgifte können durch Risse im Schornstein in das Gebäude gelangen

-   Funken und Flammen können sich im ungünstigen Fall durch Risse in das Gebäude ausbreiten oder durch Strahlungswärme einen Brand verursachen

-   Standfestigkeit des Schornsteins kann gefährdet sein, unter anderem beim Einsatz des falschen Löschmittels. Verkleidungsteile des Schornsteins können abfallen

weitere Hinweise

-   Anfahrt: Aufstellfläche für Drehleiter

-   Erkundung: Feuerungsanlagen abschalten bzw. Feuer in den Feuerstellen löschen

-   Brandausbreitung durch Funkenflug bzw. Wärmeausbreitung beachten

ausführliche Vorgehenshinweise der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (siehe Quellenangabe)

Einsatz von Wasser

Wird entgegen der Empfehlung Wasser als Löschmittel eingesetzt, so können zwei Gefahren auftreten:

-   durch das schlagartige Verdampfen des Wassers bzw. die damit einhergehende Volumenvergrößerung kann der Schornstein auseinandergesprengt werden

-   die starke Abkühlung des Schornsteins kann dazu führen, dass der Schornstein durch Temperaturspannungen aufreißt

Quellenangabe

-   Schornsteinbrände - Hinweise für den Einsatzleiter. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2008.

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern.

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Stichwörter

Kaminbrand

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/fassadenbrand.html -->

Fassadenbrand

 

Dieser Artikel behandelt den Fassadenbrand von Wärmedämmverbundsystemen, die bei der energetischen Sanierung und insbesondere bei Passivhäusern eingesetzt werden.

Es sind auch die allgemeinen Hinweise zum Gebäudebrand zu beachten!

Maßnahmen

-   Fahrzeugaufstellung: Drehleiter direkt vor Gebäude, ggf. Platz freihalten

-   Übergang zum Dach kontrollieren. Vorsicht Kamineffekt!

-   Fassade nach Ablöschen großflächig öffnen (Wärmebildkamera nicht ausreichend!)

-   ggf. durch Entfernen von noch nicht betroffener Dämmung Schneise bilden

-   Es können zusätzlich Fognails/Löschnägel verwendet werden

-   Auch Kontrolle von eigentlich nicht brennbarer Dämmung!

-   Holzfaserdämmung kann im Inneren brennen, ohne dass die von außen über Wärmebildkamera oder Brandgeruch feststellbar ist

-   Nachkontrolle zu späterem Zeitpunkt: Weiterglimmen auch noch nach 24 Stunden möglich!

besondere Gefahren

-   massive Rauchentwicklung und -ausbreitung

-   Überspringen von Brandriegeln möglich; ggf. Brandausbreitung in andere Geschosse

-   (nicht direkt sichtbarer) Brand in Hohlraum zwischen Wand und Dämmschicht möglich

-   Fassadenteile fallen herunter oder tropfen brennend ab

-   Ist die Wärmedämmung nicht verputzt, so erfolgt die Brandausbreitung noch schneller

weitere Hinweise

-   Die Dämmstoffe können eine Dicke von bis zu 35 cm aufweisen und aus mehreren Schichten bestehen

-   Die Rauchentwicklung muss ununterbrochen beobachtet werden

-   Die Verfärbung des Putzes muss ununterbrochen beobachtet werden

Quellenangabe

-   Vortrag Energieeffiziente Bauweisen – Konsequenzen für den Brandschutz?, Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier, Branddirektor Branddirektion München

Stichwörter

Wärmedämmverbundsystem, WDVS

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/duengemittel.html -->

Düngemittelbrand

 

Düngemittel mit einem Massenanteil von mehr als 10% Ammoniumnitrat werden nach GefStoffV Anhang I Nr. 5 in die Gruppen A bis E eingeteilt. Die Gruppen A und E werden in Deutschland nicht als Dünger verwendet.

-   Gruppe B: selbsterhaltende thermische Zersetzung möglich

-   Gruppe C:

    -   keine thermische Zersetzung, keine detonative Umsetzung, aber Entstehung von Stickoxiden („Nitrose Gase“)

    -   Dünger mit chemischer Zusammensetzung wie Klasse B, aber keine Zersetzung möglich

-   Gruppe D: Flüssigdünger, nach Austrocknung aber detonative Umsetzung möglich

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

-   Gruppe des Düngers ermitteln (Lager- oder Transportpapiere!)

-   Düngemittel mit Wasser löschen. Erstickende Löschmittel wie Schaum sind wirkungslos.

    -   bei Düngern Gruppe B: Zersetzungsherd lokalisieren, ggf. Löschlanzen verwenden da Düngerschüttung bei auftreffendem Wasser verhärten kann. Löschlanzen insbesondere in Behältern verwenden, Behälter fluten falls dies nicht möglich ist. Evtl. Gefährdung der Tragfähigkeit der Konstruktion durch eingebrachtes Löschwasser!

    -   bei Düngern Gruppe D: Auskristallisation kann durch Zugabe von Wasser verhindert bzw. rückgängig gemacht werden

-   Brände in der Umgebung schnellstmöglich löschen, dort keine Einschränkung des Löschmittels.

-   RWA auslösen, Zuluftöffnungen schaffen. Ggf. auch Fenster einschlagen und Dachhaut öffnen. Bei Gruppe B besonders schneller Abzug notwendig, da der Zersetzungsherd durch austretende Zersetzungsgase lokalisiert werden kann.

    -   Vorsicht bei Silos/Behältern, da Druckanstieg durch Zersetzungsgase. Druckentlastung durch Öffnen von Armaturen, Behälterverschlüssen und Deckeln. Behälter von außen mit Sprühstrahl kühlen.

-   Hitzeeinwirkung auf benachbarte Lagerstätten verhinden, ggf. ausräumen/abtrennen. Noch nicht von der Zersetzung erfassten Dünger mittels Schaufeln oder Bagger wegschaffen.

-   Umluftunabhängigen Atemschutz verwenden. Filter bieten nur kurzzeitig Schutz.

-   Löschwasserrückhaltung unbedingt erforderlich!

-   Nach Inhalation von Zersetzungsgasen schnelle ärztliche Hilfe erforderlich. Person ins Freie bringen, warm halten.
    Hinweis für den Arzt: Inhalation von Stickoxide (nitrose Gase), Chlorwasserstoff (Salzsäure), Chlor und Ammoniak möglich (Lungenödem). Außerdem Lachgas (betäubend). Symptome treten ggf. erst nach 48 Stunden auf.

-   Absperren, Fenster und Türen in der Umgebung schließen lassen, ggf. Bevölkerung warnen

-   Umgebungsluft überwachen (Messgeräte/Prüfröhrchen). Warnung der Bevölkerung ab folgenden AEGL-1-Werten empfohlen:

    -   Ammoniak (NH₃): 30 ppm

    -   Stickstoffdioxid (NO₂): 0,5 ppm

    -   Chlor (Cl): 0,5 ppm

    -   Chlorwasserstoff (HCl): 1,8 ppm

-   Nach Abschluss der Löscharbeiten Brandwache stellen

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

allgemein

-   ammoniumnitrathaltige Dünger sind nicht brennbar, können aber zu Bränden in der Umgebung beitragen

-   Die Zersetzungsgase bestehen hauptsächlich aus Wasserdampf, Lachgas, Stickoxiden (nitrose Gase), Ammoniak. Ist Kaliumchlorid im Dünger, kann ebenfalls Chlor und Chlorwasserstoff entstehen.

-   Zersetzungsgase haben stechenden Geruch, anfangs weiße, später braune Farbe

-   In Hohlräumen an Lager- und Verarbeitungsstätten kann sich Ammoniumnitrat sammeln und bei Erhitzung (z.B. Schweißen) zu Behälterzerknall führen

Gruppe B

-   Start der Zersetzung ab 130°C möglich, abhängig von Einwirkdauer und Temperatur der Hitzequelle. Zersetzung kann auch zeitverzögert beginnen oder auch wenn die Hitzequelle beseitigt wurde.

-   Zersetzung kann die gesamte Menge des Düngemittels erfassen

-   Zersetzung ist unabhängig vom Luftsauerstoff

-   erhebliche Bildung von Zersetzungsgasen möglich

Gruppe C

-   Start der Zersetzung unter Bildung von Zersetzungsgasen ab 130°C möglich

-   nach Beseitigung der Hitzequelle stoppt der Zersetzungsvorgang rasch

Weblinks

-   Informationsseite des Industrieverbands Agrar

Quellenangabe

-   Hinweise für die Feuerwehr bei Einwirkung von Hitze und Feuer auf feste ammoniumnitrathaltige Düngemittel / Brände in Düngelägern (PDF, 91 kB)

Stichwörter

Bauernhof

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/reetdachbrand.html -->

Reetdachbrand

 

Maßnahmen

-   möglichst Reetdachdecker hinzuziehen (siehe Abschnitt Kontaktdaten/Ansprechpartner):

    -   Beratung beim Öffnen des Dachs

    -   kann mit Spezialwerkzeug unterstützen

-   bei Vollbrand den Einsatzschwerpunkt ggf. auf Riegelstellung / Nachbarschaftsschutz legen!

-   ausreichende Löschwasserversorgung sicherstellen

Brand auf der Außenseite des Dachs

-   mit Sprühstrahl löschen, auch von der Dachunterseite aus. Nach Löscherfolg weiter kühlen

-   Wenn der Brand die Dachunterseite erreicht hat, auch den Hinterlüftungsbereich des Daches kühlen
    Dachhinterlüftung nicht gewaltsam öffnen, wenn der Brand die Dachunterseite noch nicht erreicht hat!

-   Dach in einiger Entfernung zur Brandstelle in Form einer „Schneise“ öffnen, um Brandausbreitung zu verhindern

-   parallel Kontrolle im Gebäudeinneren

Brand auf der Unterseite des Dachs, Zimmerbrand, etc.

-   Innenangriff, Löschangriff unterhalb der Eindeckung und in der Hinterlüftung

-   Schaffen einer Wärmeabzugsöffnung

-   bei starker Rauchentwicklung (thermischer Aufbereitung) den Bereich sofort räumen, schlagartige Durchzündung droht!

-   auch augenscheinlich nicht betroffene Bereiche kontrollieren!

besondere Gefahren

-   Temperaturen über 1.500 °C möglich

-   schlagartigen Durchzündung möglich

-   Absturz der brennenden Reeteindeckung bei Durchbrennen der Bindung

-   von außen nicht sichtbare Brandausbreitung innerhalb der Reetdeckung

-   Einsturz des Dachstuhls (siehe dazu auch Dachstuhlbrand)

-   Funkenflug auf benachbarte, ebenfalls reetgedeckte Dächer

weitere Hinweise

hilfreiche Geräte und Werkzeuge, die an der Einsatzstelle zur Verfügung stehen sollten

-   Drehleiter

-   einfache Werkzeuge, z.B. Seitenschneider, Drahtscheren und Bolzenschneider

-   Geräte zum Trennen, z.B. Säbelsäge, Motorsäge und Rettungssäge

-   Einreißhaken, Forke, Dunghaken zum Bewegen von losem Reet

-   Wärmebildkamera / Fernthermometer

-   Löschlanzen, Fog-Nails

Einsatz von Netzmittel / Schaum

-   sinnvoll

    -   zur Restablöschung von bereits vom Dach entferntem Reet

    -   bei oberflächlich brennendem Reet

    -   bei Glimmbränden

-   nicht sinnvoll / schädigend

    -   bei intakten Reetflächen eines brennenden Objekts

    -   zum Schutz benachbarter Objekte

Weblinks

-   Wikipedia: Reetdach

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   https://www.qualitaetssicherung-reet.de/: Informationsseite der Reetdachdeckerinnungen

-   http://www.dachdecker-sh.de/: Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein

Quellenangabe

-   Leitfaden Reetdachbrände - Handlungsanweisung für die Aus- und Fortbildung, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein 2015

-   Taschenkarte Reetdachbrände, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein 2021

Stichwörter

Reetdach, Rohrdach, Schilfdach, Reethaus, Reethus, Reetdachhaus

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/fahrzeugbrand.html -->

Fahrzeugbrand

 

Maßnahmen

-   Fahrzeugaufstellung wenn möglich erhöht (Ausbreitung brennbarer flüssiger Betriebsstoffe) und mit dem Wind

-   Verkehrsraum absichern, Absperrgrenzen festlegen

-   Menschenrettung durchführen

-   vom Brand betroffene Objekte in der Nähe?

-   Feststellung was geladen ist → neben „normalem“ Gefahrgut ggf. Flüssiggasbehälter für Eigenbedarf bei LKWs und Wohnmobilen

-   Alternative Antriebe (Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe)?

-   Fahrzeug festsetzen (z.B. mit Radkeil → Gefahr von Selbststartern)

-   soweit möglich, alle Arbeiten seitlich ausführen (Löschen, Batterie abklemmen, etc. → Gefahr von Selbststartern)

-   Löscheinsatz durchführen; zum Erstangriff Wurfweite des Strahlrohrs ausnutzen, erst dann nähern
    Annäherung schräg zum Fahrzeug (platzende Reifen!)

    -   Löschmittel Wasser, Schaum, evtl. Pulver
        Vorsicht bei Metallbränden, z.B. Brand von Aluminium- oder Magnesium-Motorblock, -Getriebe, …

    -   Kühlen/Schutz der Umgebung geht i.d.R. vor Ablöschen des Fahrzeugs

    -   beim Öffnen von Motorhaube / Kofferraum Trupp mit Rohr in Bereitschaft stellen

-   Batterie nach Ablöschen des Brandes umgehend abklemmen

-   ausgelaufene Betriebsstoffe aufnehmen

besondere Gefahren

-   Alternative Antriebe → Berstgefahr von Gastanks etc.

-   Auslösen von Airbags aufgrund thermischer Beaufschlagung

-   explosionsartiges Bersten von Gasdruckdämpfern, Stoßdämpfern, Reifen, Felgen

-   Gesundheitsgefahr durch kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)

-   plötzliches Absacken von Fahrzeugen mit Luftfederung

-   auslaufende/platzende Batterie (abhängig von Technologie, siehe Lithium-Ionen-Akku / Nickel-Metall-Hydrid-Akku)

-   Fahrzeuge können von selbst starten und sich brennend fortbewegen

    -   Verletzung von Einsatzkräften und anderen Personen

    -   Brandausbreitung

-   Brandausbreitung: Flammenübersprung, Strahlungswärme, Funkenflug, auslaufende/brennende Kraftstoffe

-   Umweltschäden: kontaminiertes Löschwasser und Schaum (Löschwasserrückhaltung), auslaufende Betriebsstoffe

weitere Hinweise

selbststartende Fahrzeuge

Brennende und auch gelöschte Fahrzeugen (auch nach vielen Stunden) können ohne Fremdeinwirkung den Motor starten und sich in Bewegung setzen. Dies stellt eine Gefahr für Einsatzkräfte und Brandausbreitung dar. Wirksame Gegenmaßnahme ist das Abklemmen der Fahrzeugbatterie.

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Standard-Einsatz-Regel Kraftfahrzeugbrände, Feuerwehr Ditzingen

-   Ausbildungsunterlagen zum Thema „Fahrzeugbrände“ der FF Eisenberg (Pfalz)

Stichwörter

PKW-Brand LKW-Brand

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/waldbrand.html -->

Inhaltsverzeichnis

-   Waldbrand

    -   Maßnahmen

        -   taktische Prioritäten

        -   Kleine Bodenbrände

        -   Größere Bodenbrände

        -   Stammbrände

        -   Vollbrände

        -   Moorbrände

        -   Abschließende Maßnahmen

        -   besondere Gefahren

    -   weitere Hinweise

        -   hügeliges Gelände

        -   Wind

        -   Einsatz von Löschfahrzeugen

        -   Einsatz von Luftfahrzeugen

        -   Einsatz von Löschmannschaften

        -   Sicherheitsregeln

    -   Weblinks

    -   Kontaktdaten/Ansprechpartner

    -   Quellenangabe

    -   Stichwörter

-   Diskussion

Waldbrand

 

Maßnahmen

-   Sicherheit der Einsatzkräfte oberste Priorität

-   Erkunden der Größe der Brandfläche

-   bei schneller Brandausbreitung ggf. Bereich abriegeln anstatt direkt zu löschen

taktische Prioritäten

-   Schnellstmögliche Eingrenzung des Brandes unter Beachtung der Windrichtung, komplettes Löschen direkt selten möglich

-   Brandbekämpfung entlang der Flanken in Richtung Feuerfront ist sicher, Frontalangriff gefährlich

-   ggf. an taktisch günstiger Stelle Feuerfront anhalten

-   Schutz von Objekten/Gebäuden hat Vorrang:

    -   Fenster und Türen schließen

    -   Brandlasten entfernen (Büsche, Kaminholz, Fahrzeuge etc.)

Kleine Bodenbrände

-   Brennender Saum wandert mit dem Wind; überlaufene Fläche kann betreten werden

-   Feuerpatschen einsetzen (ggf. Improvisieren; andere Gerätschaften umfunktionieren)

-   Erster Angriff auf Spitze des Feuersaumes, nachfolgende Trupps bekämpfen die Seiten

Größere Bodenbrände

-   TLF einsetzen, Löschmittel: Wasser mit Netzmittel

-   Isolierstreifen durch Schaumstreifen legen

-   Wundstreifen durch Entzug des Brennmaterials schaffen

-   Luftfahrzeuge einsetzen

-   Vorfeuer sind letztes Mittel und sollten nur von Fachleuten gelegt werden

Stammbrände

-   Öffnungen verschließen mit Lehm, Ton oder Rasenstücken

-   Ablöschen mit Wasser

-   von unten beginnend Schaum einblasen

-   evtl. Baum fällen

Vollbrände

-   siehe Bodenbrände

-   bei großer Hitze mit TLF seitlich am Feuersaum Bresche schlagen

-   Waldbrandriegel bilden

-   seitliche Ausbreitung verhindern

-   Überfliegende Funken sofort durch rückwärtige Mannschaft löschen lassen

Moorbrände

-   Unter Wasser setzen

-   Staueinrichtungen in Entwässerungsgräben schließen

-   Vollstrahl mit Netzmittel

-   vom Rand zum Brandherd vorgehen

-   Isolieren des Brandes durch Anlegen von Gräben

-   Gefahr des Einbruchs durch Glutnester und umstürzende Bäume

Abschließende Maßnahmen

-   Nachlöschen der Brandfläche vom Rand nach Innen

-   systematisches Ablöschen aller Stöcke, Äste und Rohhumusmassen

-   in Stangen- und Althölzern noch glühende Bodendecken als erstes Löschen

-   mind. 1 m breiter Wundstreifen um alle Brandflächen anlegen

-   Brandwache stellen

besondere Gefahren

-   an Hängen

    -   schnelle Brandausbreitung

    -   Absturzgefahr

-   Angriff auf eine Feuerfront in unübersichtlichen Situationen

-   Angriff auf eine Feuerfront ohne ausreichende vorhergehende Erkundung

-   Frontaler Angriff auf eine schnelllaufende Feuerfront

-   Fehlende Verbindung zur Einsatzleitung

-   Wind kommt plötzlich auf oder wechselt die Richtung (z. B. bei Gewittern)

-   Entstehungsbrände hinter der eigenen Position durch Flugfeuer und Funkenflug

-   Dämmerung und Dunkelheit

-   Wasserabwürfe durch Löschflugzeuge/Helikopter

weitere Hinweise

hügeliges Gelände

-   schnelle Brandausbreitung hangaufwärts, ggf. beschleunigt durch Winde
    Löschen und Legen von Schneisen oberhalb des Brandes kritisch!

-   brennende Teile können abwärts rollen

Wind

-   entscheidender Faktor für Brandausbreitung

-   bei starkem Wind ggf. Flammenverlängerung die Brandbekämpfung unmöglich macht

Einsatz von Löschfahrzeugen

-   sparsam mit Löschwasser umgehen

    -   nur intensive Flammen mit Wasser bekämpfen, meist D-Rohr mit Sprühstrahl am Besten

    -   wenn möglich Netzmittel einsetzen

    -   Schneisen und Objekte mit Schaum oder Löschgel sichern

    -   zur Eigensicherung C-Rohr bzw. Schnellangriff in Reserve halten und immer mind. 300 bis 400 Liter im Tank zurückhalten

-   im Frontalangriff:

    -   nur Flammen bis ca. 1,5m Höhe bekämpfen, größere Flammen von den Flanken her bekämpfen

    -   das Fahrzeug in Fluchtrichtung stellen

    -   Schläuche müssen schnell abgekuppelt werden können

-   kleine, wendige TLF als Angriffsfahrzeuge verwenden, größere TLF als Wasserzubringer nutzen
    Wasserübergabepunkt mit Pufferkapazität einrichten

-   Fahrzeugaufstellung

    -   keine Flammen überfahren

    -   in engen Bereichen rückwärts anfahren um schnell flüchten zu können

    -   Keine Fahrzeuge mit heißer Abgasanlage auf trockenen Feldern o.ä. abstellen

    -   Platz für nachrückende Einheiten freihalten, Begegnungsverkehr vermeiden. Bestenfalls Einbahnstraßenregelung einrichten.

Einsatz von Luftfahrzeugen

ist immer nur unterstützende Maßnahme.

-   Verletzung von Einsatzkräften durch Wasserabwürfe möglich
    → Einsatz von Luftfahrzeugen mit Bodeneinheiten abstimmen.

-   Nicht alle Löschwasser-Außenlastbehälter (ALB) passen an alle Hubschrauber
    → intensive Vorplanung nötig!

-   Farbzusätze in Löschwasser beimischen um bereits bewässerte Fläche zu erkennen

-   im Pendelverkehr ggf. mehrere ALB pro Hubschrauber nötig

Einsatz von Löschmannschaften

-   Bis 1,5m Flammenhöhe können sich

    -   intensive Feuer mit Rückenspritzen und Sand löschen lassen

    -   kleinere Flammen mit Schaufeln und Feuerpatschen bekämpft werden

persönliche Schutzausrüstung

-   mehrlagige Feuerschutzkleidung ist bei warmer Witterung eine große Belastung, besser einlagige Jacke und Hose nach HuPF Teil 2 und 3

-   PA oder Filter ist i.d.R. nicht erforderlich und belastet stark, besser Partikelfilter und Baumwolltuch in Verbindung mit Schutzbrille in leicht verrauchten Gebieten.
    Als Fluchtgerät Maske mit CO- oder Kombinationsfilter mitführen.

-   Flammschutzhaube bei Arbeit direkt an den Flammen

-   Schutzkleidung nicht zur Kühlung durchnässen, Gefahr von Heißdampfdurchschlag

Schutz vor Hitzeerschöpfung

-   ausreichend und regelmäßig trinken, ca. 1 Liter pro Stunde

    -   am besten Wasser oder Fruchtsaftschorle

    -   Getränke stets mitführen, z.B. in Feldflaschen

-   Löschmannschaften rechtzeitig ablösen

Sicherheitsregeln

(siehe auch Abschnitt besondere Gefahren)

Beobachtungsposten stellen

-   an jedem Einsatzabschnitt

-   Warnung bei Wetteränderung (z.B. Wind) oder Brandinseln

-   eindeutiges Rückzugssignal vereinbaren

Kommunikation sicherstellen

-   jederzeit mögliche Verbindung zu Einheit und Einsatzleitung erforderlich

Rettungsweg sicherstellen

-   vorher festlegen

-   brandlastarm

-   muss allen Einsatzkräften bekannt sein und zu Sicherheitszone führen

Sicherheitszone

Eine Sicherheitszone ist ein Bereich, in dem die Einsatzkräfte ohne weitere Schutzmaßnahmen vor einem Feuer in Sicherheit sind und ein Feuersaum die Einsatzkräfte nicht gefährdet. Dies kann eine Straße, ein felsiges Gebiet oder ein Gewässer sein. Notfalls muss diese Zone durch Entfernen von Vegetation geschaffen werden.

Weblinks

-   Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes

-   Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes

-   www.waldbrandschutz.de

-   www.at-fire.de

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   Kontaktdaten der Forstämter in Rheinland-Pfalz

Quellenangabe

-   Fachempfehlung Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz des Deutschen Feuerwehrverbands, herausgegeben am 19. Mai 2009

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf:
    „Spezifisch-taktische Regeln Waldbrandschutz“. Unveröffentlichte Lehrunterlage BKS Heyrothsberge. 2005

Stichwörter

Flächenbrand, Baumbrand

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/bauernhof-brand.html -->

Bauernhof-Brand

 

Allgemeine Maßnahmen für Gebäudebrände beachten!

Maßnahmen

-   Zufahrt freihalten

-   Wasserversorgung sicherstellen (ggf. Pendelverkehr oder Schlauchleitung)

-   Tierrettung unter Beachtung des Eigenschutzes (Rücksprache mit Landwirt)

-   Ausbreitung verhindern (Riegelstellung)

-   Klärung der Energieversorgung sowie der gelagerten Produkte (Düngemittel, Flüssiggastank, Kraftstoffe etc.)

-   Bei Stroh- und Heubränden Netzmitteleinsatz erwägen wenn möglich

besondere Gefahren

-   Biogasanlage vorhanden?

-   Panikreaktionen von Nutztieren (ggf. Wachhunde)

-   Staubexplosion (z.B. durch Stroh, Heu, etc.)

-   Silos betroffen?

-   Düngemittelzersetzung (nitrose Gase, heftige Reaktionen, giftige Dämpfe) → Löschwasserrückhaltung?

-   Bevorratung von größeren Mengen an Kraft- und Schmierstoffen

-   Gefahren durch gelagerte Druckgasbehälter

-   u.U. unzureichende Elektroinstallation

-   Absturzgefahr durch Gruben und fehlende Geländer

-   Heu- und Strohbrände infolge Selbstentzündung

-   Unzureichende Wasserversorgung

-   Ggf. unzureichende Gebäudekonstruktion hinsichtlich des Feuerwiderstandes und Brandabschnittsbildung

weitere Hinweise

-   Unruhe für Tiere vermeiden (Sondersignalverzicht)

-   Pferde reagieren leichter auf Hinausführen an Leine

-   Notschlachtung über Veterinär (ggf. Polizeiwaffen)

-   Zur Bergung von Landmaschinen (Mähdrescher etc.) funktionsweise klären (ggf. andere Landwirte)

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Farm, Landwirtschaftlicher Betrieb, Nutztiere, Nutzvieh, Vieh

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/gebaeudebrand.html -->

Gebäudebrand

 

Diese Seite ist eher weniger zur Nutzung im Erstangriff, sondern eher als Checkliste nach Abarbeitung der Chaosphase bzw. zu Ausbildungszwecken zu verstehen!

Maßnahmen

-   ausführliche Erkundung

-   Ergänzende Maßnahmen für besondere Brände auf den entsprechenden Seiten nachsehen (z.B. Kellerbrand, Brand Krankenhaus, etc.).

Brandbekämpfungsmaßnahmen

-   Geschosse kontrollieren, kontrollierte Räume kennzeichnen lassen (Nutzungseinheiten daneben, darüber und darunter kontrollieren)

-   Räumung prüfen

-   Fluchtwege aus Gebäude, insbesondere aus Bereich über dem Brandgeschoss sicherstellen

-   Rauchausbreitung verhindern in/über:

    -   Treppenraumtüren/Rettungswege

    -   Installations-/Lüftungsschächte

    -   Müllabwurfschächte
        → Treppenraum durch Lüfter entrauchen und rauchfrei halten, RWA/RDA aktivieren

-   Einsatz der Wärmebildkamera hilfreich?

-   Besonders schützenswerte Gegenstände im Bereich (hohe Sachwerte, Kulturgüter, …)?

weitere einsatztaktische Maßnahmen

-   ggf. MANV bei vielen Betroffenen
    bei Brand in Mehrfamilienhaus (kein Hochhaus!) bei verrauchtem Treppenraum und unübersichtlicher Lage ca. 5 bis 10 Rauchvergiftete

-   Bereitstellungsraum festlegen

-   ggf. Bildung von Einsatzabschnitten

-   Funkverbindung im Gebäude beachten; evtl. Probleme wegen Größe des Gebäudes

-   Fahrzeugaufstellung und Gebäudezugang möglichst außerhalb des Trümmerschattens (Gebäudeteile, Glasscherben, springende Personen,…)

    -   Anfahrt; Aufstellfläche für Drehleiter möglichst direkt vorm betroffenen Gebäude (Anleiterbereitschaft!)

    -   Fahrzeugaufstellung so wählen dass eine Vorbeifahrt weiterer Einsatzfahrzeuge möglich ist

    -   RTW unbedingt mit freiem Abfahrweg abstellen

-   Trümmerschatten absperren/Absichern

-   Sicherheitstrupps einteilen

-   Atemschutzüberwachung sicherstellen

weitere Hinweise

-   Wird ein RTW für eine verletzte Person gebraucht, einen weiteren zum Eigenschutz nachfordern

-   Energieversorgung – Gas, Elektrizität, Wasser, Heizung

    -   Elektrische Betriebsräume können i.d.R. auch von außen freigeschaltet werden

    -   bei Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken, usw. kann Spannung aus zwei Richtungen am Hausanschlusskasten anliegen

-   Einsatzstelle (Kalte Brandstelle) übergeben

-   ggf. Notunterkünfte/Aufenthaltsmöglichkeiten für Betroffene organisieren

Einsatzabschluss

-   Brandbereich mit Wärmebildkamera kontrollieren

-   Wasserbetriebe über einlaufendes Löschwasser in die Kanalisation informieren

-   ggf. Eigentumssicherung

-   ggf. Information des Besitzers

-   ggf. Information an vorbeugenden Brandschutz

-   Übergabe der E-Stelle

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch Feuerwehr Kaiserslautern

-   ETS FW-Hamburg

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Wohnhausbrand, Wohnungsbrand

Brandeinsätze

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<!-- Seite: brand/bma/fbf.html -->

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)

 

[FBF]Von der Feuerwehr betätigte Tasten leuchten gelb. Vor Einsatzende sind betätigte Tasten wieder in den Ausgangszustand zurückzusetzen, sodass diese nicht leuchten.

-   Die LED ÜE ausgelöst leuchtet, wenn ein Alarm ansteht. Leuchtet diese LED nicht obwohl die BMA aufgelaufen ist, wurde die Anlage entweder vor Eintreffen zurückgestellt, oder der Alarm kann durch Betätigung des Hauptmelders ausgelöst worden sein (dies ist nicht bei allen Anlagen so).

-   Mit dem Taster Brandfallsteuerungen ab kann die Brandfallsteuerung von Aufzügen, Rauchabzügen, etc. aufgehoben werden. Die Abschaltung ist nur möglich, wenn sich die BMA nicht im Brandmeldezustand befindet.

-   Die Taste akustische Signale ab schaltet Hupen, Räumungsdurchsagen u.ä. ab.

-   Die Taste ÜE ab trennt die Brandmeldeanlage von der Auswerteeinheit in der Feuerwehr-Leitstelle; dies bleibt auch so wenn danach die BMA zurückgestellt wird! Neue Alarme laufen somit nicht mehr in der Leitstelle ein! Muss die ÜE von der Feuerwehr getrennt werden, weil sich die Anlage beispielsweise nicht zurücksetzen lässt oder ein Melder immer wieder neu einläuft, so sind durch den Betreiber des Objekts Ersatzmaßnahme wie Bestreifung des Objekts und/oder ständige Besetzung der BMZ erforderlich!

-   Mit der Taste ÜE prüfen kann eine Signalisierung der BMA in der Leitstelle erfolgen, ohne dass Alarm ausgelöst wird.

-   Mit der Taste BMZ rückstellen kann die Rückstellung in den Normalzustand erfolgen, wenn alle Kriterien dafür erfüllt sind. Dies funktioniert z.B. nicht, wenn ein Handfeuermelder noch nicht zurückgestellt wurde oder der Zylinder des Freischaltelements nicht zurückgesteckt ist.
    Bei neueren Anlagen leuchtet die LED neben der Taste für 15 Minuten nach Alarmauslösung, auch wenn der Betreiber verbotenerweise an der technischen BMA selbst (nicht am FBF) den Alarm zurückgestellt hat. Diese erlischt während dieses Zeitraums erst, wenn die Anlage am FBF rückgestellt wird.

Weblinks

-   Feuerwehr-Bedienfeld

Quellenangabe

-   Hinweise zum Vorgehen bei Auslösen von Brandmeldeanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Brandmeldeanlagen (BMA) - Wissenswertes für die Feuerwehrführungskräfte, Kreisfeuerwehrverband Regen

 

BMA (Brandmeldeanlage)

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<!-- Seite: brand/bma/fsd.html -->

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)

 

Das Feuerwehrschlüsseldepot dient der Feuerwehr, um mittels eines von der Feuerwehr mitgeführten Schlüssels Zufahrt/Zutritt zum Einsatzobjekt zu gelangen. Es existieren folgende Bauformen nach DIN 14 675:

FSD 1

Das FSD 1 ist eine einfach Bauform des Feuerwehr-Schlüsseldepots. Es wird nicht elektronisch überwacht und ist nicht mit in die BMA einbezogen, kann also jederzeit entnommen werden ohne dass dies eine Aktion nach sich zieht oder der Betreiber darüber informiert wird. Aufgrund dieser niedrigen Schutzstufe darf im FSD 1 kein Schlüssel hinterlegt werden der Zutritt zu sensiblen Bereichen ermöglicht (wie beispielsweise der Generalschlüssel eines Objekts). Typische Einsatzbeispiele für FSD 1 sind Schranken, Tore sowie Flure, an die sich weitere, abgeschlossene Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen, Büros) anschließen.

FSD 2

Das FSD 2 entspricht im Wesentlichen dem FSD 3, allerdings gibt es beim FSD 2 keine Schlüssel- bzw. Sabotage-Überwachung und es entspricht daher anders als das FSD 3 nicht den VdS-Richtlinien. Daher wird der Einbau eines FSD 2 vielerorts auch nicht mehr genehmigt. Es darf kein General-, sondern nur Schlüssel mit Einzelschließung eingelegt werden.

FSD 3

Hat die BMA ausgelöst, aber das FSD 3 wurde nicht entriegelt, kann man das Öffnen des FSD 3 teilweise durch Ziehen des FSE (Freischaltelement) erreichen.

Hilft auch dies nicht, ist eventuell die Übertragungseinrichtung abgeschaltet.

[Freistehende Säule mit FSD 3 und FSE]Ein FSD 3 dient als Ersatz für eine nicht ständig besetzte Empfangsstelle und ermöglicht der Feuerwehr den Zutritt zu allen Bereichen des Objekts die durch die BMA überwacht werden, oftmals handelt es sich um einen Generalschlüssel der Schließanlage. Aufgrund des Sicherheitsrisikos, welches vom Verlust des eingelagerten Schlüssels ausgeht, wird das FSD 3 durch die BMA auf Vorhandensein des Schlüssels und gegen Sabotage überwacht. Desweiteren werden alle Aktionen protokolliert, beispielsweise auch die rechtmäßige Entnahme des Schlüssels im Alarmfall. Um ein einfaches Auffinden zu ermöglichen, befindet sich in der Nähe des FSD 3 eine Blitzleuchte.

Das FSD 3 besteht aus zwei Türen; die äußere Tür wird bei der Auslösung der BMA entriegelt. Die Feuerwehr kann nun mit einem mitgeführten Schlüssel die innere Tür öffnen und den Objektschlüssel entnehmen. Bevor zur Erkundung vorgegangen wird, muss die innere Tür wieder verschlossen und der Schlüssel abgezogen und mitgenommen werden (da sonst die Feuerwehrschließung gestohlen oder andere Manipulationen vorgenommen werden könnten), ebenso die äußere Tür (Verletzungsgefahr bei Unachtsamkeit).

Beim Zurückstecken muss der Schlüssel wieder bis zum Anschlag auf die Sichern-Position gedreht werden und darf sich danach nicht mehr bewegen, da sich ansonsten

-   Die äußere Tür nicht verriegeln lässt oder

-   zu einem späteren Zeitpunkt Sabotagealarm ausgelöst wird.

Zurückstecken des Schlüssels

[FSD 3-Schlüssel zurückstecken]Um die Auslösung eines Sabotage-Alarms zu verhindern, sollte bei Schlüsseln die sich waagerecht in der Sichern-Position befinden folgendes beachtet werden:

Die weiteren am Schlüsselbund befindlichen Schlüssel und Schlüsselanhänger sollten auf die Seite gelegt werden, auf die der Schlüssel in die Sichern-Position gedreht wird (im bildlichen Beispiel wird der Schlüssel senkrecht eingesteckt und um 90° nach links gedreht). Vorfälle aus der Praxis zeigen, dass sich sonst nach einiger Zeit, beispielsweise aufgrund von Vibrationen durch vorbeifahrende LKWs, der Schlüssel selbsttätig wieder aus der Sichern-Position herausdrehen kann und dann den Sabotage-Alarm auslöst.

Weblinks

-   Feuerwehrschlüsseldepot

Quellenangabe

-   Hinweise zum Vorgehen bei Auslösen von Brandmeldeanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Brandmeldeanlagen (BMA) - Wissenswertes für die Feuerwehrführungskräfte, Kreisfeuerwehrverband Regen

 

BMA (Brandmeldeanlage)

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<!-- Seite: brand/bma/start.html -->

BMA (Brandmeldeanlage)

 

Maßnahmen

beim Ausrücken/auf der Anfahrt

-   Feuerwehrplan und Schlüssel für BMZ und FSD mitnehmen

-   Angriffstrupp mit PA ausrüsten lassen (Lungenautomat nicht anschließen)

-   Feuerwehrplan und weitere Objektunterlagen auf der Anfahrt überprüfen auf:

    -   Anfahrtsweg, Haltepunkte, Bereitstellungsräume

    -   Zugänge/Zufahrten?

    -   besondere Gefahren?

    -   Standort Brandmelderzentrale (BMZ)? Kennzeichnung i.d.R. durch Blitzleuchte.

    -   Löschanlagen/Rauch- und Wärmeabzuganlagen (RWA) vorhanden?

    -   besondere taktische oder technische Vorgaben (z.B. Brandfallsteuerungen, Steuerung der akustischen Alarme, Gebäudefunkanlagen)?

Eintreffen an der Einsatzstelle

-   Polizei nachfordern falls kein Brand auffindbar und kein Verantwortlicher für das Objekt vor Ort ist

-   bei Vorhandensein eines FSD 3 immer den Objektschlüssel entnehmen, auch „wenn der Hausmeister alle dabei hat“. Nach Entnahme die innere Tür wieder verschließen, Schlüssel abziehen und auch äußere Klappe schließen

-   Der Einsatzleiter geht nach Möglichkeit persönlich zur BMZ. Wird eine andere Einsatzkraft an der BMZ abgestellt, muss sich diese mit der Bedienung einer BMZ auskennen.

-   Ausgelöste Meldergruppe und ggf. Meldernummer als Lagemeldung absetzen und für Erkundungszwecke notieren falls selbst erkundet wird. Auch in diesem Fall einen Sachkundigen an der BMZ abstellen.
    Sind mehrere Melder eingelaufen bzw. laufen nach Eintreffen weitere Melder ein, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass es sich tatsächlich um einen Brand handelt!

Erkundung

-   Um welche Art von Brandmelder handelt es sich (Handfeuermelder? Automatischer Melder -> welche Bauform?)

-   zur Erkundung mitnehmen:

    -   Feuerwehr-Laufkarte des ausgelösten Melders / Objektpläne

    -   Objektschlüssel aus dem FSD 3

    -   Schlüssel um das Gehäuse eines Handfeuermelders zu öffnen und damit zurückzusetzen, falls ein solcher ausgelöst wurde

bei automatischen Meldern

Nach dem Auffinden des ausgelösten Melders immer auch den Bereich kontrollieren in dem sich weitere Melder der gleichen Meldergruppe befinden, da eine Rauchwolke quer durch den Bereich gezogen sein könnte (z.B. durch Wind) und nicht den nächstgelegenen Melder ausgelöst hat.

bei Handfeuermeldern

Es muss immer das komplette Gebäude kontrolliert werden, da ein Flüchtender evtl. erst nach einem längerem Weg an einem Handfeuermelder vorbeigekommen ist und diesen betätigt hat. Wird nur der Bereich um den Handfeuermelder herum erkundet, würde dieses Feuer nicht auffallen.

bei Entdeckung eines Realbrandes

-   Verfahren wie bei Gebäudebrand

-   Nachalarmierung auf entsprechendes Stichwort

-   BMA weiterhin besetzt halten

-   Information aller Einsatzkräfte

wenn BMA durch Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr zurückgesetzt wurde

-   neuere Anlagen haben eine Historie-Funktion, mit der ausgelöste Melder auch nach dem Zurücksetzen noch angezeigt werden können (siehe dazu Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT))

-   der Betreiber sollte angewiesen werden, dies künftig zu unterlassen. Eine ausführliche Beschreibung der Gründe hat die Berliner Feuerwehr in einem Merkblatt zusammengestellt.

Einsatzabschluss bei Fehlalarm

-   Der Bereich des ausgelösten Melders wird immer von einer Führungskraft kontrolliert

-   Lagemeldung mit Meldergruppe, Melder und Auslösegrund

-   Laufkarten zurücklegen nicht vergessen

-   ggf. ausgelösten Handfeuermelder zurücksetzen; entweder reicht ein Öffnen und Schließen des Gehäuses oder es muss ein Hebel im Gehäuse betätigt werden. Daraufhin erlischt die rote LED am Handfeuermelder und der Druckknopf springt wieder heraus.

-   BMZ zurückstellen. FAT und FBF in Ausgangszustand zurückversetzen. Von der Feuerwehr gedrückte Tasten leuchten gelb und erlöschen wenn sie erneut gedrückt werden und sich wieder im Ausgangszustand befinden. Beim Verlassen darf nur die grüne LED Betrieb am FAT und FBF leuchten (und am Hauptmelder, soweit vorhanden).

-   Objekt so verlassen wie es vorgefunden wurde (beim Eintreffen abgeschlossene Türen die zwischenzeitlich geöffnet wurden wieder abschließen usw.)

-   Objektschlüssel wieder in das FSD 3 einschließen (detailliertere Erläuterung siehe verlinkte Seite). Lässt sich dieses auch nach mehrmaligem Neuauslösen der BMA mittels FSE nicht verschließen, muss der Schlüssel persönlich dem Betreiber übergeben werden.

-   Alarm in das Betriebsbuch eintragen (je nach örtlicher Regelung)

Wenn sich die BMA nicht zurückstellen lässt

-   gestörte Melder(gruppen) abschalten lassen, um die BMA zurückstellen zu können

    -   teilweise durch Objektverantwortliche, Hausmeister, etc. möglich

    -   evtl. auch durch einen Wachschutz aus der Ferne möglich - wenn kein kein Ansprechpartner vor Ort, lassen sich Kontaktdaten evtl. aus dem Feuerwehrplan oder von Aufklebern auf der technischen BMZ ermitteln

    -   Abschaltung von Melder(gruppen) wird nicht durch die Feuerwehr durchgeführt! → Haftung!

-   ist das Zurücksetzen der BMA weiterhin nicht möglich, so muss evtl. die Übertragungseinrichtung abgeschaltet werden (je nach örtlicher Regelung)

Abschalten der Übertragungseinrichtung

Die Übertragungseinrichtung muss z.B. abgeschaltet werden, wenn der gleiche Melder innerhalb von 24h dreimal ohne Grund ausgelöst hat (um weitere Fehlalarmierungen zu vermeiden) oder sich die BMA nicht zurückstellen lässt. Die genauen Kriterien sind örtlich unterschiedlich geregelt.

Die Abschaltung muss dokumentiert werden und sollte von einem Objektverantwortlichen gegengezeichnet werden. Es muss ein Hinweis erfolgen, dass Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen (z.B. Bestreifen der nun ungeschützten Bereiche, dauerhafte Besetzung der BMZ, …). Es ist außerdem die Leitstelle, sowie die zuständige Brandschutzdienststelle des Landkreises oder die Bauaufsicht (je nach örtlicher Regelung) über die Abschaltung zu informieren.

weitere Hinweise

BMA-Bestandteile, Abkürzungen und Synonyme:

-   Brandmelder

-   BMZ: Brandmelderzentrale

-   FAT: Feuerwehr-Anzeigetableau

-   FBF: Feuerwehr-Bedienfeld

-   FIBS: Feuerwehr- Informations- und Bediensystem

-   FIZ: Feuerwehr-Informationszentrale

-   FSD: Feuerwehr-Schlüsseldepot

-   FSE: Freischaltelement

-   RWA: Rauch-und Wärmeabzugsanlage

Weblinks

-   Brandmeldeanlage

-   Feuerwehr-Schlüsselschrank (FSS)

Stichwörter

FEU BMA - Feuer BMA - Feuer Brandmeldeanlage Ausgelöst

Quellenangabe

-   Hinweise zum Vorgehen bei Auslösen von Brandmeldeanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Brandmeldeanlagen (BMA) - Wissenswertes für die Feuerwehrführungskräfte, Kreisfeuerwehrverband Regen

BMA (Brandmeldeanlage)

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<!-- Seite: brand/bma/fat.html -->

Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)

 

[FAT]

-   Leuchtet eine der LEDs bei Alarm, Störung oder Abschaltung, so ist ein entsprechendes Ereignis vorhanden und wird im Display angezeigt. Blinkt eine der LEDs, so liegt ein entsprechendes Ereignis an aber wird derzeit nicht im Display angezeigt. Dieses kann durch Drücken der Taste Anzeigeebene sichtbar gemacht werden.

-   Mit den beiden Pfeiltasten links kann durch die aufgelaufenen Meldungen geblättert werden. Blinken die Tasten, so sind weitere aktuelle Meldungen vorhanden.

-   Mit Drücken der Taste Anzeigeebene kann zwischen der Anzeige von Alarmen, Störungen und Abschaltungen gewechselt werden.
    Bei neueren Anlagen ist hier zusätzlich eine History-Funktion hinterlegt; beim Drücken der Taste für länger als 5 Sekunden wird der vorherige Alarm angezeigt. Somit ist es möglich, einen bereits vom Objektbetreiber unbefugt zurückgesetzten Alarm wieder anzuzeigen und den ausgelösten Melder festzustellen.

-   Die Taste Summer ab schaltet den Piepton der BMA ab. Die weiteren akustischen Signale (Alarm im Gebäude, Durchsagen, …) sind trotzdem weiter in Betrieb, diese werden am FBF deaktiviert. Wird die Taste länger als 5 Sekunden gedrückt, so wird die Anzeige und Akustik getestet.

Weblinks

-   Feuerwehr-Anzeigetableau

Quellenangabe

-   Hinweise zum Vorgehen bei Auslösen von Brandmeldeanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Brandmeldeanlagen (BMA) - Wissenswertes für die Feuerwehrführungskräfte, Kreisfeuerwehrverband Regen

 

BMA (Brandmeldeanlage)

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<!-- Seite: brand/bma/brandmelder.html -->

Brandmelder

 

[Hauptmelder]

Hauptmelder

Der Hauptmelder befindet sich meist in der Nähe der BMZ. Er stellt die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr dar, funktioniert also auch wenn die BMA abgeschaltet oder ausgefallen ist.

Da der Hauptmelder nicht Teil der eigentlichen Brandmeldeanlage ist, wird dieser bei einer Auslösung nicht als Klartext im Display des FAT angezeigt. Befindet sich im Gehäuse des Hauptmelders keine LED welche die Auslösung anzeigt, so ist der Alarm über den Hauptmelder nur an der zerbrochenen Scheibe zu erkennen.

Handfeuermelder

[Handfeuermelder]Ist ein Handfeuermelder (früher: Druckknopfmelder) betätigt worden, so muss dieser zurückgestellt werden bevor die BMA zurückgestellt werden kann. Je nach Modell des Handfeuermelders kann dies auf verschiedenen Wegen geschehen:

-   Drehen eines Schlüssels in einem Schloss am Handfeuermelder, ohne dass das Gehäuse dabei geöffnet wird (bei neueren Bauarten). Schlüssel dabei nicht überdrehen um Beschädigung zu vermeiden!

-   Öffnen und Schließen der Tür des Gehäuses.

-   Öffnen des Gehäuses und Betätigung eines Hebels im Inneren des Melders.

Ist der Melder zurückgestellt, so springt der Knopf wieder heraus und die rote LED erlischt.
(Je nach Brandmeldesystem kann die LED auch weiterhin aktiv sein oder blinken, bis die Zentrale zurückgesetzt wurde.)

Beim Zurückstellen des Handfeuermelders sollte vorsichtig gearbeitet werden, da die Bauteile aus Plastik nach einigen Jahren leicht kaputt gehen und dann der Melder ggf. nicht zurückgestellt werden kann.

automatische Melder

Automatische Melder lösen ohne menschliches Zutun aus.

Ggf. sind die Melder nicht direkt zu sehen, sondern befinden sich in Zwischendecken, Zwischenböden, Computerschränken, Regalen, etc.

Um Fehlalarme zu vermeiden löst eine Brandmeldeanlage je nach Konzeption ggf. erst aus, wenn mehrere Brandmelder des gleichen Messprinzips oder mehrere Melder mit unterschiedlichen Messprinzipien gleichzeitig auflaufen. Evtl. sind auch mehrere Sensoren in einem Melder verbaut, die dann als Mehrfachsensor-Brandmelder bezeichnet werden.

Rauchmelder

punktförmige Rauchmelder

Dies sind die typischen Rauchmelder, die auf Rauchpartikel in der Umgebungsluft reagieren.

linienförmige Rauchmelder

Diese funktionieren nach dem Prinzip einer Lichtschranke. Wird der Lichtstrahl unterbrochen bzw. abgeschwächt, wird Alarm ausgelöst.

Ursachen für Fehlalarme können z.B. sein:

-   Nebel in offenen Hallen, der aus dem Freien eindringt

-   Objekte im Lichtstrahl (z.B. ausgefahrener Gabelstapler)

-   Tiere, welche sich zu lange im Strahl aufhalten. Sehr kurze Unterbrechungen des Strahls, z.B. ein durchfliegender Vogel, werden i.d.R. zur Fehlervermeidung ignoriert.

Ansaugrauchmelder (ARM)

Veraltet Rauchansaugsystem (RAS)

Durch den zu überwachenden Bereich werden Rohre verlegt; dieser Bereich kann sehr groß sein. An einer zentralen Stelle wird die durch die Rohre angesaugte Luft auch Rauch überprüft. Aufgrund der speziellen Bauform kann von der Auswerteeinheit evtl. nicht eindeutig angezeigt werden, von wo genau der Rauch angesaugt wurde.

Wärmemelder

punktförmige Wärmemelder

Diese lösen aus, wenn am Melder eine bestimmte Temperaturdifferenz zur üblichen Temperatur oder eine fest eingestellte Temperatur überschritten wird.

linienförmige Wärmemelder

Diese können als Kabel über weite Strecken (z.B. Verkehrstunnel) verlegt werden.

Je nach Konstruktionstyp des Kabels sind diese dauerhaft verwendbar, oder müssen nach einer Wärmebeaufschlagung ausgetauscht werden, da zum Auslösen des Kabels ein Kurzschluss erzeugt wird.

Flammenmelder

Flammenmelder reagieren auf ultraviolettes/infrarotes Licht in Kombination mit einer bestimmten Flackerfrequenz, welche von Flammen typischerweise ausgestrahlt wird.

Brandgasmelder

Brandgasmelder/Brandgasmelder reagieren auf Gase, die typischerweise bei einem Verbrennungsvorgang entstehen. Dies können beispielsweise Kohlenstoffmonoxid oder Kohlenstoffdioxid sein.

Weblinks

-   Brandmelder

Quellenangabe

-   Hinweise zum Vorgehen bei Auslösen von Brandmeldeanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Brandmeldeanlagen (BMA) - Wissenswertes für die Feuerwehrführungskräfte, Kreisfeuerwehrverband Regen

 

BMA (Brandmeldeanlage)

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<!-- Seite: brand/bma/fse.html -->

FSE (Freischaltelement)

 

Das Freischaltelement dient zum Zweck der manuellen Alarmauslösung von außen, ohne dass die BMA einen Brand erkannt hat. Dies ermöglicht der Feuerwehr einen Zutritt zum Gebäude, da durch die Auslösung auch das FSD 3 entriegelt. Vor dem Ziehen des FSE ist die Leitstelle über die Maßnahme zu unterrichten.

Das FSD 3 wird nur dann entriegelt, wenn die Übertragungseinrichtung (ÜE) während des Auslösens des FSE nicht abgeschaltet ist/war.

Vorsicht: Dafür muss nicht zwangsläufig der Knopf „ÜE ab“ am am Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) gedrückt worden sein. Ist das Gehäuse der technischen BMA geöffnet, wird die ÜE ebenfalls automatisch deaktiviert (örtliche Regelungen können abweichen).

Zum Auslösen des FSE wird mittels einem eigenen Schlüssels das FSE aufgeschlossen und aus der Röhre herausgezogen. Hierbei ist anzumerken, dass durch die Auslösung der BMA auf diese Weise nicht die Brandfallsteuerungen (Aufzüge fahren ins Erdgeschoss, Entrauchungseinrichtungen werden geöffnet, …) aktiviert werden.

Der entnommene Zylinder sollte nach dem Ziehen direkt wieder zurückgesteckt und abgeschlossen werden anstatt ihn etwa einzustecken und mit zur Erkundung zu nehmen. Der Alarm wird dadurch nicht zurückgesetzt. Befindet sich der FSE-Zylinder nicht im Rohr, lässt sich die BMA nicht zurückstellen!

Bauform sabotagesicheres FSE

Um eine Beschädigung des FSE-Schlosses, z.B. das Verkleben mit Kaugummi, zu verhindern, kann auch ein sabotagesicheres FSE eingesetzt werden. Dabei befindet sich ein Metallstift zwischen Deckel und FSE, der erst mittels eines Magneten herausgezogen werden muss um den Deckel zur Seite schwenken zu können.

[FSE geschlossen][Metallstift mit Magnet herausziehen][geöffneter Deckel des FSE]

Weblinks

-   Freischaltelement

Quellenangabe

-   Hinweise zum Vorgehen bei Auslösen von Brandmeldeanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Brandmeldeanlagen (BMA) - Wissenswertes für die Feuerwehrführungskräfte, Kreisfeuerwehrverband Regen

 

BMA (Brandmeldeanlage)

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<!-- Seite: brand/allgemein/holzfaserdaemmung.html -->

Holzfaserdämmung (Brandbekämpfung)

 

1. Aufbau und Anwendungsbereiche von Holzfaserdämmung

-   Holzfasern werden mit Zusatzstoffen zu Dämmstoffplatten verpresst.

-   Hauptbestandteil: Holzfasern von Weichhölzern wie Fichte, Kiefer, Tanne.

-   Hoher Harzanteil in den Holzfasern.

-   Brandschutzklasse B2 nach DIN 4102-1 bzw. Klasse E nach DIN-EN 13501-1 erreicht durch Zusätze wie Ammoniumsulfat und Borsalz. Zugabe von Bitumen, Paraffin, Latex für wasserabweisende Eigenschaft.

-   Herstellung der Platten durch Verpressen im Nass- oder Trockenverfahren.

-   Dämmstärke von bis zu 240 mm möglich.

-   Dämmlagen können mehrschichtig sein.

-   Gängige Bezeichnungen: WF für „wood-fibre“, HFD für Holzfaserdämmung.

-   Anwendungsbereiche können sein:

    -   Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) an der Außenfassade

    -   Zwischen- und Aufsparrendämmung im Dachbereich

    -   Innendämmung von Zimmer- oder Trockenbauwänden

    -   Trittschalldämmung im Fußbodenbereich

2. Baurechtliche Grundlagen

In Standardgebäuden wie Wohn- und Geschäftsgebäuden (ohne Erfüllung eines Sonderbautatbestandes) sind brennbare Dämmstoffe nur für bestimmte Anwendungsbereiche zugelassen. In landesspezifischen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien können ggf. abweichende Regelungen vorliegen.

Bei Standardgebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist eine Holzfaserdämmung für folgende Anwendungsbereiche zugelassen:

-   Dach

-   Trennwände

-   Fassaden

-   Innenwände

-   Außenwände

Bei Standardgebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ist eine Holzfaserdämmung in folgenden Anwendungsbereichen zulässig:

-   Dachdämmung

-   Innenwände ohne brandschutztechnische Anforderungen

-   Außenwände unter bestimmen Voraussetzungen

Bei Sonderbauten ist der Einsatz von brennbaren Dämmstoffen wie der Holzfaserdämmung grundsätzlich unzulässig.

Wenn Gebäude nach der aktuellen Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL, Oktober 2020) errichtet werden, sind dort bei vollständiger Anwendung des Regelwerkes nur nichtbrennbare Dämmstoffe in Bauteilen mit Anforderungen (Ziffer 3.4 MHolzBauRL) zulässig.

3. Herausforderungen und Gefahren

-   Selbst eine einzelne Schraube kann Holzfaserdämmung durch Wärmeleitung innerhalb der Wand entzünden.

-   Glimmbrand kann unbemerkt bleiben und sich langsam ausbreiten (wenigen Millimeter pro Stunde), erzeugt Kohlenmonoxid.

-   Kohlenmonoxid kann durch Öffnungen in den Wänden oder Diffusion Personen gefährden.

-   Möglichkeit einer (erneuten) Entzündung mehrere Stunden nach Brandentstehung oder Löschen.

-   Beobachtetes Wiederentzünden in Brandversuchen und Praxis bis zu zwölf Stunden nach Löschen.

-   Herausforderung: Früherkennung verbauter Holzfaserdämmstoffe im Gebäude.

Hinweise auf verbaute Holzfaserdämmstoffe:

-   Holzbauweise
    Gekennzeichnet durch bspw. viel Sichtholz im Innenbereich, Passiv-Hausbauweise, Niedrigenergiehaus

-   Gebäude nach 2010 erbaut
    Insbesondere ab 2010 werden Holzfaserdämmstoffe vermehrt eingesetzt

-   Dachgeschossaufstockung /-ausbau
    Bei modernen Dachgeschossaufstockungen und -ausbauten kommt eine Holzfaserdämmung häufig auf Grund des geringen Eigengewichts und ggf. auch ökologischen Vorgaben zum Einsatz

-   Meldebild „CO-Austritt“ mit erhöhten Messwerten, ohne erkennbare Quelle
    Hierbei ist im Rahmen der Erkundung nach Bauarbeiten innerhalb der letzten Stunden bis Tage zu fragen

Verdachtsstellen an Wänden, Fassaden oder Dächern punktuell öffnen, um dahinterliegende Holzfaserdämmung zu kontrollieren. Schwelbrand innerhalb der Dämmung nicht zwingend durch Wärmebildkamera oder Geruch wahrnehmbar.

4. Möglichkeiten der Brandbekämpfung

-   Holzfaserdämmung ist wasserabweisend und dicht, daher im eingebauten Zustand fast unmöglich mit Wasser zu löschen.

-   Netzmittel oder Druckluftschaum verbessern den Löscheffekt nicht ausreichend.

-   Kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Löschmaßnahmen notwendig, um die geringe Wirksamkeit herkömmlicher Verfahren zu erkennen und Wasserschäden zu vermeiden.

-   Bei Dachstuhlbränden frühzeitige Maßnahmen notwendig, um nicht betroffene Gebäudeteile vor Wasserschäden durch Löschwassereintritt zu schützen (Planen auslegen, Wassersauger einsetzen).

4.1. Vollständiger Ausbau der Dämmung

-   Herstellerempfehlung: Betroffene Holzfaserdämmplatten vollständig entfernen.

-   Erfahrungen zeigen Einsatzdauer von über 24 Stunden für den Ausbau.

-   Vollständiger Ausbau erfordert erheblichen Personaleinsatz und Logistik.

Es folgen Alternativen, die möglicherweise ressourcensparender sind.

4.2. Bildung von Schneisen

[Schneisenbildung und Teilausbau der Dämmung um den vom Brand betroffenen Bereich (Branddirektion München)]
Abbildung: Schneisenbildung und Teilausbau der Dämmung um den vom Brand betroffenen Bereich (Branddirektion München)

-   Brandereignis in Holzfaserdämmung kann durch Bildung von Schneisen lokal begrenzt werden.

-   Kräfteansatz geringer als beim vollständigen Ausbau der Dämmung.

-   Frühzeitiges Erkennen der Dämmung und Unwirksamkeit herkömmlicher Löschverfahren entscheidend.

-   Identifizierung des betroffenen Bereichs durch punktuelle Öffnungen.

-   Bildung von Schneisen um den Brandherd herum mittels Rettungs- oder Kettensägen.

-   Ziel: Schaffung brandlastfreier Streifen zur Verhinderung der Brandausbreitung.

-   Kontrolle, dass kein weiteres Material im unbetroffenen Bereich in Brand gerät.

-   Grundsätzlich von vermutlich nicht betroffenen Bereichen zum Brandherd hin arbeiten.

-   Tragende Strukturen (z.B. Pfetten, Sparren) dürfen nicht geschwächt werden.

-   Nach Bildung der Schneisen wird Dämmung um den betroffenen Bereich ausgebaut und kontrolliert ausglimmen gelassen.

-   Ressourcenintensiver Ausbau auf einen Teil der Dämmung begrenzt.

-   Ausgebaute Dämmstoffe müssen entfernt werden, um Wiederentzündung zu verhindern.

-   Voraussetzungen: Durchgehende Brandwache und CO-Monitoring, besonders bei teilweise bewohnten Gebäuden.

-   Sachschaden durch Schneisenbildung mag zunächst höher erscheinen, aber insgesamt geringer als bei großräumiger Entfernung der Dämmung oder Wasserschäden durch unwirksame Löschmaßnahmen.

4.3. (Teil-)Abriss

-   Bei fortgeschrittenem Brandereignis kann (Teil-)Abriss des Gebäudeteils oder des gesamten Gebäudes die verhältnismäßigste Lösung sein.

-   Abstimmung mit Brandursachenermittlung und Sachversicherung vornehmen oder dokumentieren, wenn Gefahr im Verzug besteht.

-   Früher (Teil-)Abriss reduziert Einsatzdauer und Ressourcenbedarf erheblich.

-   Nach bisherigen Erkenntnissen lässt sich ein (Teil-)Abriss nach Vollbrandphase oft nicht mehr verhindern.

4.4. Abtransport und Lagerung von ausgebautem Material

Alle vom Brand betroffenen Holzfaserdämmplatten aus dem Brandobjekt entfernen, sonst Wiederentzündung sehr wahrscheinlich. Dies kann auch erst nach Stunden oder Tagen geschehen.

-   Ausgebautes, glimmendes Material sollte nicht in Haufen gelagert werden, um erneute Entzündung zu verhindern.

-   Haufen glimmender Holzfaserdämmplatten führten in der Vergangenheit wiederholt zu erneuter Entzündung.

-   Bei direkter Entsorgung in Containern zur Müllverbrennung ist die Gefahr der Wiederentzündung während des Transports zu beachten.

-   Möglichkeit der Begleitung des Transports durch Löschfahrzeuge ist zu prüfen.

-   Alternative: Ausbreiten der Dämmplatten im Freien am Ort des Ausbaus und kontrolliertes Löschen oder Ausglimmen, bevor der Abtransport erfolgt.

5. Einsatzmittel und Kompetenzen bei der Brandbekämpfung

-   Schneiden von Schneisen und Teilabriss erfordern geeignetes Schneidgerät und entsprechende Kompetenzen.

-   Tragwerksverlust vermeiden, der Einsatzkräfte gefährden könnte.

-   Bei fehlenden Kompetenzen wird Fachberatung durch Bausachverständige, Baufachberater oder Zimmerer empfohlen.

Quellenangabe

-   Löschmaßnahmen bei Bränden von Holzfaserdämmung, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes, Januar 2024

Stichwörter

Holzdämmung, Fassadenbrand

Brandeinsatz allgemein

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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<!-- Seite: brand/allgemein/hitzeschutzkleidung.html -->

Hitzeschutzkleidung

 

Hitzeschutzkleidung (auch Wärmeschutzkleidung) wird in drei verschiedene Formen eingeteilt. Das Tragen der Hitzeschutzkleidung zusammen mit einem Atemschutzgerät ist obligatorisch.

Form I

-   Kopfhaube

-   Handschuhe mit Stulpen

[Hitzeschutzkleidung Form I]

Form II

-   Mantel mit fest angebrachter Kopfhaube / Kaputze

-   Handschuhe mit Stulpen

[Hitzeschutzkleidung Form II]

Form III

-   kompletter Anzug, ein- oder zweiteilig (Jacke / Hose)

-   Kopfhaube

-   Handschuhe

-   (Über-)Schuhe

[Hitzeschutzkleidung Form III]

Quellenangabe

-   Foto Form I: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hitzeschutzanzug_form1.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Magmer unter Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0-Lizenz

-   Foto Form II: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hitzeschutz.jpg, vom Urheber Andreas Meyr, FFW Weichs (Oberbayern), zur weiteren Verwendung freigegeben

-   Foto Form III: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_fighters_practice_with_spraying_equipment,_March_1981.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Tom unter Public-Domain-Lizenz

Stichwörter

Hitzeschutzbekleidung, Wärmeschutzbekleidung, Asbestanzug

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/co2.html -->

Löschmittel Kohlenstoffdioxid

 

Diese Seite behandelt nur das Löschmittel CO₂ an sich. Für Vorgehenshinweise zu CO₂-Löschanlagen siehe Löschanlagen.

besondere Gefahren

-   Thermische Zersetzung (Dissoziation) in Kohlenstoffmonoxid und Sauerstoff beginnt ab 1500 °C. Bei 3000 °C zersetzen sich 75% des CO₂.

-   Der ETW-4 (Einsatztoleranzwert für 4 h liegt bei 10.000 ppm (1 Vol-%)

-   elektrostatische Aufladung des CO₂ beim Austritt möglich; reicht als Zündenergie z.B. für Wasserstoff-Luft-Gemische aus!

weitere Hinweise

-   Löschwirkung entsteht durch Stickeffekt

    -   wirksam nur bei den Brandklassen B und C, bei Klasse B:

-   Rückzündungsgefahr, kein Kühleffekt (von brennender Flüssigkeit und Behälter)

-   mögliches Herausspritzen der brennenden Flüssigkeit aus dem Behältnis möglich

-   CO₂-Konzentration von 30% für Löscherfolg erforderlich

-   → Tragen von Atemschutz in kleinen Räumen, Schächten, Kanälen etc. erforderlich

-   bei 20°C wird aus 1 kg CO₂ etwa 550 Liter Gas

-   in geschlossenen Räumen muss bei Löschanlagen ca. 1 kg CO₂ pro m³ Raum vorgesehen werden

-   Löscheffekt im Freien kaum möglich

-   sauberes, rückstandfreies Löschmittel

-   Löschen von Metallbränden nicht möglich (CO₂ zerfällt aufgrund hoher Temperaturen)

-   Löschen von Glutbränden nicht möglich

Physikalische Eigenschaften

  ------------------- -------------------------------
  Dichte              1,977 kg/m³
                      ca. 1,5 mal schwerer als Luft
  Sublimationspunkt   -78,5 °C
  ------------------- -------------------------------

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   http://www.vfdb-10.de/richtlinien/rl-01-etws/richtlinie-10-01-bewertung-von-schadstoffkonzentrationen-im-feuerwehreinsatz.html (ETW)

Stichwörter

CO2, Kohlendioxid

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/schaum.html -->

Löschmittel Schaum

 

Löschschaum muss grundsätzlich in strahlrohrverschäumten Schaum (herkömmlich erzeugt am Schaumstrahlrohr) und Druckluftschaum (DLS, englisch CAFS: Compressed Air Foam System, erzeugt in der Pumpe) unterschieden werden.

Schaumberechnungen

praktische Hinweise zu den berechneten Ergebnissen

Die „Zerstörungsrate“, auch „Abbrandwiderstand“ oder „Abbrandfaktor“, hat im Allgemeinen den Wert von 2 –> ca. 50% des Schaumes wird beim Aufbringen oder durch die Hitze direkt zerstört. Diese Tatsache ist bei den berechneten Ergebnissen schon enthalten und braucht nicht selbst berücksichtigt werden.

Zu beschäumende Flächen werden ca. 50 cm hoch eingeschäumt. –> Mit 1 m³ Schaum können 2 m² Fläche beschäumt werden.

Berechnung der maximal erzeugbaren Schaummenge

  --------------------------------------------------------------- -- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Vorhandene Schaummittelmenge in Liter                               
  Höhe des Schaums falls eine Fläche beschäumt werden soll in m      (in der Regel 0,5 m)
  Verschäumungszahl VZ                                               (typische Werte: Schwerschaum: 15, Mittelschaum: 75)
  Zumischrate ZR in %                                                (schaummittelabhängig)
  Zerstörungsrate in %                                               (Menge des Schaums der beim Aufbringen direkt zerstört wird; auch als Abbrandwiderstand oder Abbrandfaktor bekannt, in der Regel 50%)
  --------------------------------------------------------------- -- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Berechnung der benötigten Schaummittelmenge für eine bestimmte Menge Schaum

  --------------------------------------------------------------- ----------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Schaummenge benötigt für                                                                m²
                                                                                          m³ (Zerstörungsrate wird bei m³ nicht berücksichtigt.)

  Höhe des Schaums falls eine Fläche beschäumt werden soll in m                           (in der Regel 0,5 m, wird bei Auswahl der Option "m³" ignoriert)

  Verschäumungszahl VZ                                                                    (typische Werte: Schwerschaum: 15, Mittelschaum: 75)

  Zumischrate ZR in %                                                                     (schaummittelabhängig)

  Zerstörungsrate in %                                                                    (Menge des Schaums der beim Aufbringen direkt zerstört wird; auch als Abbrandwiderstand oder Abbrandfaktor bekannt, in der Regel 50%)
  --------------------------------------------------------------- ----------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

weitere Hinweise

Einsatzgrundsätze

-   Einsatz von Schaum erst, wenn sichergestellt ist, das keine Lebewesen vom Schaum abgedeckt werden können. Ggfs. auf Netzmittel ausweichen.

-   Durchflussmenge von Zumischer und Schaumrohr muss aufeinander abgestimmt sein

-   Schaumrohr erst auf Brandobjekt richten wenn gleichmäßiger Schaum austritt

-   bei Arbeit mit Schaummittel Handschuhe und Gesichts- bzw. Augenschutz tragen

-   Löschwasserrückhaltung einrichten, Schaummittel wird üblicherweise in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft

Strahlrohrverschäumter Schaum

-   saubere Luft bzw. keinen Brandrauch ansaugen da sonst die Schaumbildung nicht ordentlich funktioniert

-   Luftansaugöffnungen am Schaumrohr nicht zuhalten oder mit Kleidung verdecken

-   richtiger Druck am Schaumrohr wichtig (i.d.R. 5 bar - ggf. ist auch Manometer am Schaumrohr vorhanden)

    -   Müssen große Druck- bzw. Höhenunterschiede überwunden werden, z.B. beim Einsatz des Schaumrohrs aus dem Drehleiterkorb heraus, so sollte zwischen Zumischer und Schaumrohr eine weitere Pumpe eingesetzt werden um den nötigen Druck am Schaumrohr garantieren zu können (siehe Grafik, sogenanntes „Geradeaus-Verfahren“). Zweite Pumpe nach dem Einsatz gründlich spülen!

[Geradeaus-Verfahren]

DLS/CAFS

-   Nutzung im Innenangriff nur, wenn bei Ausfall der Anlage mit Wasser weitergelöscht werden kann

-   die durch die Strahlrohre abgebbare Menge muss zur im Fahrzeug verbauten Schaumanlage passen (die Durchflussmenge des Strahlrohrs darf nicht zu niedrig sein)

-   Schlauchplatzer äußern sich durch die Druckluft mit einem lauten Knall - dieser muss also nicht gleich Explosion/Einsturz/etc. bedeuten, dies muss Trupp und Einheitsführer bekannt sein

Taktik im Schaum-Einsatz

-   möglichst mehrere Schaumrohre gleichzeitig einsetzen

-   beim Löschen von brennbaren Flüssigkeiten entweder

    -   Schaumstrahl auf einen Punkt in die Flüssigkeit richten und den Schaum sich von dort aus ausbreiten lassen oder

    -   an die Wand richten und von dort aus auf die Flüssigkeit gleiten lassen

speziell bei DLS/CAFS

-   beim Löschen von Metallbränden den trockenen DLS vor das Metall auf den Boden richten und über das Brandgut schieben
    Der Metallbrand lässt sich hiermit nicht endgültig löschen, aber unter Kontrolle halten bis ein adäquates Löschmittel verfügbar ist

-   Wurfweite aus dem Strahlrohr ca. 30 bis 80% weiter als Wasser

-   deutlich größere Förderhöhen möglich (z.B. beim Einsatz in Steigleitungen)

-   bleibt der Schaum am Objekt haften, liegt die Temperatur des Objekts unter 100°C

Begriffsdefinitionen

Zumischrate

Die Zumischrate gibt an, wie groß der Anteil Schaummittel im Wasser-Schaummittel-Gemisch ist. Bei einer 3%-igen Zumischung sind in 100 Litern Wasser-Schaummittel-Gemisch also 3 Liter Schaummittelkonzentrat. Die Zumischrate wird vom Hersteller des Schaummittels vorgegeben. Generell gilt aber, dass der Schaum umso stabiler wird je höher die Zumischrate ist.

Verschäumungszahl

Die Verschäumungszahl gibt an, das wie-viel-fache des Schaummittel-Wasser-Gemisch-Volumens der entstehende Schaum einnimmt. Eine VZ von 15 bedeutet: aus 1 Liter Gemisch entstehen 15 Liter Schaum. Die Verschäumungszahl ist eine feste Eigenschaft des Strahlrohrs und kann nicht geändert werden. Je nach VZ wird der Schaum bezeichnet als

-   VZ 4 - 20: Schwerschaum
    Kühlen und abdecken von brennbaren Feststoffen/Flüssigkeiten

-   VZ 21 - 200: Mittelschaum
    Abdecken und kühlen, Schützen von Objekten

-   VZ 201 - 1000: Leichtschaum
    Sauerstoffverdrängung in geschlossenen Räumen, Abdecken ohne effektive Kühlwirkung

Die typische VZ für ein Schwerschaumrohr beträgt 15, für Mittelschaumrohre 75.

Bei DLS-/CAFS-Systemen können in etwa folgende Verschäumungszahlen angesetzt werden:

-   nasser Schaum: VZ ca. 4

    -   Einsatz zum Löschen

    -   hauptsächliche Löschwirkung: Kühleffekt durch hohen Wasseranteil

    -   Schichtdicke an senkrechten Wänden von ca. 5 mm möglich

-   trockener Schaum: VZ ca. 15

    -   Einsatz zum Schützen von Objekten (vorsorgliches Einschäumen)

    -   geringe Fließfähigkeit

    -   Schichtdicke an senkrechten Wänden von ca. 15 mm möglich

Zerstörungsrate

Die Zerstörungsrate gibt an, wie hoch der Anteil des Löschschaums ist der direkt beim Auftreffen auf den Brand zerstört wird. Ursachen dafür können neben der Hitze des Brandes beispieslweise auch chemische Reaktionen mit dem Brennstoff sein. Bei der Berechnung von benötigten Schaummengen wird in der Regel mit Zerstörungsraten von 50% gerechnet, in Einzelfällen wie bei sehr heißen Mineralölbränden kann diese aber bis zu 70% betragen.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlage Truppführerausbildung der LFKS RLP (PDF, 9 MB)

-   FwDV 1

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb): Technischer Bericht Druckluftschaum (DLS)

-   Grafik „Geradeaus-Verfahren“: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geradeaus-Verfahren.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Benutzer:Jiver unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

Stichwörter

Verschäumungszahl, VZ

Brandeinsatz allgemein, Berechnungen

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<!-- Seite: brand/allgemein/start.html -->

Brandeinsatz allgemein

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Anleiterbereitschaft                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Atemschutznotfall                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brandklassen                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Einsatzstellenhygiene                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erkundung im Brandeinsatz                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Feuerwehraufzug                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Hitzeschutzkleidung                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Holzfaserdämmung (Brandbekämpfung)                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kalte Brandstelle                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschanlagen                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Kohlenstoffdioxid                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Pulver                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Schaum                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Wasser                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserrückhaltung                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung lange Schlauchstrecke                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken - Pendelverkehr      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Photovoltaik                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rauchgaslesen                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   RWA - Rauch- und Wärmeabzug                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Steigleitung/Wandhydranten                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: brand/allgemein/rauchgaslesen.html -->

Rauchgaslesen

 

Rauch lesen nach Shan Raffel

Rauchfärbung

  -------- --------------------------------------------
  Dunkel   Fette Bedingungen, Sauerstoff-kontrolliert
  Hell     Hoher Anteil von Pyrolyse-Produkten
  -------- --------------------------------------------

Rauchschicht

  ----------------------- -------------------------------------------
  Hoch                    Brand ist im Anfangsstadium
  Niedrig                 Backdraft-Potential
  Hebt sich plötzlich     Ventilation findet statt
  Allmähliche Absenkung   Flash-Over-Potential, Brandgas-Ansammlung
  Plötzliche Absenkung    Brand intensiviert sich
  ----------------------- -------------------------------------------

Rauch pulsiert

  ---------------- -------------------------------------------------------------
  Rauch pulsiert   Sauerstoff-kontrolliert, Aktiver Brand, Backdraft-Potential
  ---------------- -------------------------------------------------------------

Luftströme

  ------------------------ ------------------------------------------------------------
  Plötzliches Einströmen   Backdraft-Potential
  Langsam und sanft        Brand ist in einem frühen Stadium, Brennstoff-kontrolliert
  Schnell und turbulent    Entwickelter Brand, Sauerstoff-kontrolliert
  Pfeifende Geräusche      Sauerstoff-kontrolliert
  ------------------------ ------------------------------------------------------------

Geschwärzte Fenster

  --------------------- ----------------------------------------
  Geschwärzte Fenster   Fette Bedingungen, Backdraft-Potential
  --------------------- ----------------------------------------

Wärme

  -------------------------- -------------------------------------
  Rissbildung am Fenster     Hohe Temperaturen
  Plötzlicher Wärmeanstieg   Flash-Over- und Backdraft-Potential
  -------------------------- -------------------------------------

Flammen

  ------------------------------ -------------------------------------
  Gelb (bei Zimmerbrand)         Brennstoff-kontrolliert
  Rötlich (oft kurze Flammen)    wenig Sauerstoff, fette Bedingungen
  Hellgelb (große u. langsame)   evtl. entzündete Pyrolyse-Produkte
  Blau, in der Trennschicht      Kohlenmonoxid
  ------------------------------ -------------------------------------

Rauch lesen nach Dave Dodson

Die Schlüsselfaktoren zur Bewertung des Brandrauches sind: Volumen, Geschwindigkeit (Druck), Dichte und Farbe.

Volumen

-   Rauchvolumen mit Brandraumvolumen vergleichen

Rückschlüsse

-   wie viel Brennstoff bereits ausgegast hat

-   Fortschritt des Brandes

Geschwindigkeit (Druck)

-   Wie schnell entweicht der Rauch?

-   Kann Volumen oder Wärme anzeigen

-   Kann den tatsächlichen Brandort anzeigen

Rückschlüsse

-   Volumengetriebener Rauch verlangsamt sich nach Verlassen der Öffnung

-   Wärmegetriebener Rauch behält seine Geschwindigkeit bei

-   Dort wo der Rauch am schnellsten austritt ist der Brandort zu vermuten

Dichte

-   Wichtigster Bewertungsfaktor

Rückschlüsse

-   Qualität der Verbrennung

-   Vorhandener Brennstoff

-   Wahrscheinlichkeit einer schnellen Brandausbreitung

-   Schweregrad einer schnellen Brandausbreitung

Farbe

-   Nur selten ein Hinweis auf den Brennstoff

-   Flammenanteil

Rückschlüsse

-   Stadium der Erwärmung

-   Brandort

-   Weiß und langsam: frühes Erwärmungsstadium

-   Weiß und schnell: „Heißes Feuer“, aber der sichtbare Rauch hat bereits größere Strecke zurückgelegt

-   Schwarz: spätes Erwärmungsstadium (heiß)

-   Schwarz und dünn: Feuer ist in der Nähe

-   Schwarz und dick: Achtung!

-   Braun: mittlerer Erwärmungszustand von unvollständig verbranntem Holz (tragende Bauteile?)

Warnzeichen

bevorstehender Flashover

-   Großvolumiger, schneller, extrem dichter und schwarzer Rauch

-   Turbulenter Rauch, „Rollover“, Rauch entzündet sich außerhalb des Brandraumes

bevorstehender Backdraft

-   Gelblich-grauer Rauch

-   pfeifende Geräusche

-   Fenster biegen sich ein

-   Brand in geschlossenen Räume

Vorhersage des Brandverhaltens

Die vier Schritte zur Vorhersage des Brandverhaltens und von Ereignissen der schnellen Brandausbreitung:

1.  Erkennen der Schlüsselfaktoren (s.o.)

2.  Gewichten der Schlüsselfaktoren, unter Berücksichtigung des Brandraumes, des thermischen Gleichgewichts, des Wetters und der Brandbekämpfungsmaßnahmen

3.  Beurteilen, wie schnell sich die Schlüsselfaktoren ändern

4.  Vorhersage des Brandverhaltens

Quellenangabe

Kompletten Text mit freundlicher Genehmigung entnommen aus:
Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf den Arbeiten von:

-   „Einen Brand lesen“, Shan Raffel

-   „The Art of Reading Smoke”, Dave Dodson

Brandeinsatz allgemein

---



<!-- Seite: brand/allgemein/rwa.html -->

RWA - Rauch- und Wärmeabzug

 

Maßnahmen

-   ist eine natürliche (NRA) oder ein maschinelle (MRA) Rauchabzugsanlage vorhanden?

-   wurde die Rauchabzugsanlage automatisch oder manuell ausgelöst?

-   gibt es mehrere Rauchabschnitte?

-   Wo befinden sich die Zuluftöffnungen und wie wird die Luftströmung geleitet?

-   Müssen Zuluftöffnungen durch die Feuerwehr geöffnet werden (z.B. Tore oder Türen)?
    → siehe Feuerwehrplan oder Entrauchungsplan

-   Können sich verschiedene Anlagen gegenseitig negativ beeinflussen (z.B. Sprinkleranlage und RWA)?
    → Eingriff in Anlagentechnik genau abwägen!

NRA (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage)

-   Wärmeabzugsgerät (z.B. Dachluke) wird automatisch oder manuell geöffnet

-   Nachströmöffnung muss geöffnet werden, wenn dies nicht automatisch passiert

-   Funktionsweise beruht auf Thermik, daher keine maschinelle Unterstützung notwendig

-   Einsatz eines Drucklüfters durch die Feuerwehr kann Funktion der NRA stören

MRA (Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage)

-   Absaugung des Rauchs mittels Lüftungsanlage

-   Im Gegensatz zu NRA auch Entrauchung von Räumen möglich, die nicht direkt ins Freie entraucht werden können

-   keine Thermik für Entrauchung notwendig

RDA (Rauch-Differenzdruckanlage oder Rauchschutz-Druckanlage)

-   Erzeugung eines Überdrucks in einzelnen Räumen (z.B. Sicherheitstreppenraum im Hochhaus)

-   Bei Öffnen einer Tür verhindert der Überdruck, dass Rauch in den Bereich eindringen kann

WA (Wärmeabzug)

-   reine Wärmeabzüge (ohne Rauchabzug) öffnen erst bei Temperaturen von ca. 300 °C und dienen dem Schutz von Bauteilen vor Hitze

-   eine Abführung von Rauch in der Brandentstehungsphase ist nicht vorgesehen

weitere Hinweise

negative Beeinflussungen

-   ein früh ausgelöster RWA kann so viel Wärme abführen, dass das Glas-Fässchen in einem Sprinkler nicht platzt

-   ein RWA kann dafür Sorgen, dass der Luftzug das Wasser aus dem Sprinkler weg weht und den Brand nicht erreicht

-   eine frühe Auslösung der Sprinkleranlage kann Feuer und Rauch soweit abkühlen, dass ein NRA nicht funktioniert

Quellenangabe

-   Lehrunterlage Vorbeugender Brandschutz - Anlagentechnik, Hessische Landesfeuerwehrschule

Stichwörter

Rauchabzug

Brandeinsatz allgemein

---



<!-- Seite: brand/allgemein/brandverhalten_baustoffe_bauteile.html -->

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

 

Baustoffe

Stahl

-   nicht brennbar

-   sehr guter Wärmeleiter, gleichmäßige Erwärmung

-   nimmt Zug- und Druckbelastungen auf

-   bis zu gewissen Grenzen elastisch (geht nach Belastung in die ursprüngliche Form zurück)

im Brandfall:

-   starke Wärmeausdehnung

    -   Berechnung: Wärmeausdehnungskoeffizient · erhitze Länge (Spannweite) · Temperaturdifferenz
        Beispiel: 25 m Spannweite, Erwärmung um 600 °C (bzw. Kelvin)
        0,01 mm/(m·K) · 25 m · 600 K = 150 mm = 15 cm!

    -   sich ausdehnende Träger können angrenzende Konstruktionen verschieben/umstoßen,

    -   entwickeln enorme Kräfte wenn die Ausdehnung behindert wird

    -   können beim Erkalten (bzw. beim schnellen Abkühlen durch Löschmittel) herunterfallen, wenn Sie das Auflager im erhitzten Zustand weggedrückt haben und danach „zu kurz“ sind

-   verliert bei Erwärmung seine Festigkeit

    -   50% bei ca. 500°C

    -   2/3 bei ca. 700°C

    -   bei noch höheren Temperaturen ist mit Einsturz zu rechnen, da die Tragfähigkeit dann nicht einmal mehr für das Eigengewicht ausreicht.

-   Brandübertragung durch Wärmeleitung

-   schlagartiger Einsturz, kündigt sich nicht an

wichtige Daten

[Glühfarben]

  ----------------------------- -------------------
  Dichte                        ca. 7,85 kg/dm³
  Wärmeleitfähigkeit            ca. 60 W/(m·K)
  Wärmeausdehnungskoeffizient   ca. 0,01 mm/(m·K)
  ----------------------------- -------------------

Beton

-   nicht brennbar

-   geringe Wärmeleitfähigkeit

-   nur auf Druck belastbar

im Brandfall:

-   Erwärmung zunächst nur in den äußeren Schichten → Abplatzungen durch Ausdehnung des eingelagerten Wassers und von Zuschlagstoffen

wichtige Daten

  ---------------------- -------------------------
  Dichte                 ca. 0,2 bis 2,8 kg/dm³
  Wärmekapazität         ca. 0,08 kJ/(kg·K)
  Wärmeleitfähigkeit     ca. 0,5 bis 2,1 W/(m·K)
  Wärmeausdehnungszahl   ca. 0,01 mm/(m·K)
  ---------------------- -------------------------

Stahlbeton

-   nicht brennbar

-   auf Druck und Zug belastbar

Die sonstigen Daten entsprechen denen von normalem Beton.

im Brandfall:

-   sobald die Stahleinlagen freiliegen → weitere Betonschichten platzen durch die stärkere Erwärmung des Stahls ab → Tragfähigkeitsverlust → Einsturz

Sonderfall Spannbeton:

-   durch die schlankeren Querschnitte werden die Bauteile schneller durchwärmt

-   kritische Temperatur der Stahleinlage bei 350 °C

Holz

-   schlechter Wärmeleiter

-   keine Längenausdehnung

im Brandfall:

-   Einsturzgefahr ab 50%-tigem Verlust des tragenden Querschnitts

-   Einsturz kündigt sich durch Knacken und Knirschen an

-   Einsturz tragender Teile kann durch Löschen/Kühlen verhindert bzw. verzögert werden.

Nagelplattenbinder

Vorsicht bei Nagelplattenbindern (2. Bild): Diese werden oftmals z.B. bei Discountern (Aldi, Lidl, Netto, usw.) für die Dachkonstruktion verwendet. Es gibt keine statischen Reserven, was beim Versagen eines Binders eine Kettenreaktion hervorruft da die weiteren Binder die Last nicht aufnehmen können. Bei Hitzeeinwirkung versagen diese erfahrungsgemäß nach 10 bis 15 Minuten, was in der Folge zum Einsturz der kompletten Dachkonstruktion führt. Da das Versagen vom metallenen Nagelplattenbinder und nicht von der Holzkonstruktion ausgeht kündigt sich ein Einsturz nicht an!

Für konkrete Einsatzhinweise siehe Dachstuhlbrand.

[LIDL-Markt mit Nagelplattenbinder-Dach]

[Nagelplattenbinder]

wichtige Daten

  ------------------------ ---------------------------
  Rohdichte                ca. 0,45 bis 0,83 kg/dm³
  Wärmeleitfähigkeit       ca. 0,14 bis 0,23 W/(m·K)
  Zündtemperatur           ca. 270 bis 340 °C
  Zersetzungstemperatur    ca. 110 °C
  Verbrennungstemperatur   ca. 1100 °C
  Abbrandgeschwindigkeit   ca. 0,4 bis 1,1 mm/min
  ------------------------ ---------------------------

künstliche Steine

aus Lehm, Ton, Zement, Kalk, usw.

-   nicht brennbar

-   geringe Wärmeleitfähigkeit

-   geringe Wärmeausdehnung

-   nur auf Druck belastbar

im Brandfall:

-   Abplatzungen, aber geringer als bei natürlichen Steinen

-   sehr widerstandsfähig gegen Brand

Natürliche Steine

-   druckfest

-   gute Wärmeleitfähigkeit

-   nicht brennbar

im Brandfall:

-   Abplatzungen durch Materialspannungen und Wassereinschlüsse, insbesondere beim schlagartigen Abkühlen mit Löschwasser

-   bei starker Erwärmung Zerstörung der Struktur (z.B. Kalkstein) → Steine zerfalllen bzw. zerbröseln

Kunststoffe

-   geringe Dichte

-   isolieren

-   geringe Wärmeleitfähigkeit

-   hoher Heizwert

im Brandfall:

-   Entstehung sehr giftige Brandgase und von dichtem schwarzem Rauch

-   oftmals Verlust der Festigkeit und in der Folge (brennendes) Abtropfen

Aluminium

-   vergleichsweise geringe Dichte

-   gute Festigkeit

-   guter Wärmeleiter

im Brandfall:

-   Festigkeitsverlust schon bei 150 °C

-   schmilzt bei ca. 650 °C und tropft ab

Glas

-   nicht brennbar

-   bei Verwendung als Bauteil mit brandschutztechnischer Anforderung entweder Einsatz von G- oder F-Verglasung

    -   G-Verglasung stellt den Raumabschluss über die angegebene Zeit sicher (z.B. G30-Verglasung), lässt aber Strahlungswärme durch

    -   F-Verglasung erhält den Raumabschluss und verhindert über aufschäumende Schichten zwischen den Scheiben auch den Durchtritt von Strahlungswärme

im Brandfall:

-   Widerstandsfähigkeit von normalen Verglasungen (nicht F und G) eher gering

Gusseisen

-   nicht brennbar

-   nur auf Druck belastbar

-   sehr spröde

-   zur Erhöhung der Feuerbeständigkeit ggf. (nachträglich) mit Beton ausgegossen

im Brandfall:

-   bei hohen Temperaturen schlagartiger Festigkeitsverlust

-   Zerspringt bei schlagartiger Abkühlung

Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle)

-   nicht brennbar

Bitumen

-   brennbar

-   nicht wasserlöslich

-   schmilzt bei Wärmeeinwirkung

im Brandfall:

-   heftiges Brandverhalten

-   Starke Rauchentwicklung

-   Schwer zu löschen (in geschmolzenem Zustand brennbare Flüssigkeit)

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Bild LIDL-Markt: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lidl.JPG, veröffentlicht vom Wikipedia-User joho345 als gemeinfrei (public domain)

-   Bild Nagelplattenbinder: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:FEMA_-_1135_-Project_Impact_principles_-_roof_reinforcements.jpg

-   Tabelle Glühfarben: Glühen, nach Ulrich Fischer: Tabellenbuch Metall. 41. Auflage. Verlag Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer, 2001, ISBN 3-8085-1721-2, S. 128B.

Brandeinsatz allgemein

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Kalte Brandstelle

 

Maßnahmen

Wenn nicht durch die Polizei gesperrt sind erste Maßnahmen zu treffen

-   Brandstelle frühestens nach 1 Stunde betreten

-   Verschleppung der Verschmutzung und Staubentwicklung vermeiden

-   Schuhe auf nassen Tüchern abtreten

weitere Hinweise

Nach dem Brand sind angekohlte und verrußte Einrichtungsgegenstände, Wandbekleidungen, Geräte, Leitungen, Brandschutt usw. vorhanden.

-   Rauchniederschlag und Brandrückstände im gesamten Gebäude

-   Schadstoffe: giftig und ätzend

-   Die Reinigung und Sanierung des Gebäudes erfolgt mit Einmalanzügen inkl. Kapuze

-   Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten und Gummihandschuhe für Nassarbeiten verwenden

-   Während der Arbeiten NICHT essen, trinken oder rauchen

-   Die Entsorgung erfolgt getrennt nach Metallen, Holz, Papier, Schutt, Elektrogeräte und Sonderabfälle (Farben, Lösungsmittel, Batterien)

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/atemschutznotfall.html -->

Atemschutznotfall

 

Maßnahmen

Diese folgende Liste soll als Unterstützung bei Eintreten eines Atemschutznotfalls helfen. Für die Abarbeitung sollte die Reihenfolge der Maßnahmen von oben nach unten eingehalten werden:

1. Erkennung/Gründe für Ausrufen eines Atemschutznotfalls

-   Notruf über Funk („mayday, mayday, mayday“)

-   Funkkontakt zum Atemschutztrupp abgerissen

-   Totmannwarner hat ausgelöst

-   Lageänderung (z.B. Explosion / Einsturz)

2. Nachalarmierung

Mit entsprechendem Stichwort / Kurzlagemeldung

3. Information der Einsatzkräfte

Durchsage auf Einsatzstellen-Kanal /-Gruppe um alle Einsatzkräfte zu informieren:

„Es gibt einen Atemschutznotfall. Alle Kräfte reduzieren den Funkverkehr aufs Nötigste und halten absolute Funkdisziplin.“

4. Atemschutzüberwachung

-   Bisheriger Atemschutzüberwacher wird Führungsgehilfe (hat die meisten Informationen über den eingesetzten Trupp). Da dies in der Regel der Maschinist sein wird ggf. Pumpe kurzen Moment unbesetzt lassen und mit freier/nachrückender Einsatzkraft besetzen, diese wird auch die neue Atemschutzüberwachung

-   Informationen von Atemschutzüberwachung einholen:

    -   Welcher Trupp ist betroffen?

    -   Wo ist der genaue/letzte gemeldete Standort?

    -   Welchen Restdruck/Restzeit hat der Trupp? (1 min pro 10 bar Restdruck)

5. Sicherheitstrupp einsetzen

-   Gefahren neu bewerten

-   Einsatzbefehl erteilen: besondere Ausrüstungsgegenstände für den Sicherheitstrupp (z.B. Wärmebildkamera, Schleifkorbtrage, …), Info über verbleibende Zeit/Restdruck des verunglückten Trupps

-   neuen Sicherheitstrupp stellen

6. Neuorganisation der Einsatzstelle

-   Eigenen Einsatzabschnitt für die Eigenrettung bilden

-   Ursprüngliches Einsatzziel überprüfen

-   Kanaltrennung (alle Kräfte außer verunglückter Trupp, Sicherheitstrupp und Führungskraft wechseln auf anderen Kanal/Gruppe)

-   Bereitstellungsraum für nachrückende Kräfte festlegen

-   Einweisung der nachrückenden Kräfte in Lage

-   Notfallseelsorge alarmieren (KIT/KID/PSU etc.)

-   Ursprünglich eingesetzte und dem verunglückten Trupp nahestehende Einsatzkräfte wenn möglich aus dem Einsatz herauslösen / austauschen und von Kriseninterventionsteam betreuen lassen

7. Dokumentation

-   Sicherstellung von Atemschutzgeräten und Masken des verunfallten Trupps

-   keine Manipulation an Geräten vornehmen

-   Flaschenventil entweder geöffnet lassen oder Ventilstellung markieren und danach unter Zählen der Umdrehungen schließen

Quellenangabe

-   Lehrgangsinhalte B3-Lehrgang (2013) an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie

-   Lehrgangsinhalte B4-Lehrgang (2013) an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie

Stichwörter

Atemschutzunfall

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/feuerwehraufzug.html -->

Feuerwehraufzug

 

Da die lokalen Regelungen zu Feuerwehraufzügen sehr unterschiedlich sind, können hier nur sehr allgemeine Ratschläge gegeben werden!

Maßnahmen

[Symbol für einen Feuerwehraufzug]

-   Feuerwehraufzug mit Einsatzkraft als Aufzugsführer besetzen, PA mitführen lassen!

-   Anfahren unterhalb des Brandgeschosses oder im Brandgeschoss (je nach örtlicher Vorgehensweise)

weitere Hinweise

Merkmale eines Feuerwehraufzugs

-   Nach Betätigung des Feuerwehr-Vorzugsrufs fährt der Aufzug in die Zugangsebene (meist Erdgeschoss) und bleibt mit offenen Türen stehen.

-   Steuerung nur im Korb möglich. Nach Anfahren einer Etage muss die Tür explizit durch Drücken der „Tür öffnen“-Taste geöffnet werden.

-   Kommunikationsmöglichkeit vom Fahrkorb zur BMZ bzw. zum Vorraum des Aufzugs in der Zugangsebene
    Bei neueren Anlagen ebenfalls Einsprechmöglichkeiten in den Vorräumen der einzelnen Stockwerke.

-   Leiter im Fahrkorb (ggf. hinter einer Klappe), Notausstiegsklappe im Dach des Fahrkorbs, durchgehende Leiter im Fahrschacht (die vom Dach des Fahrkorbs dann hinaufgestiegen werden kann)

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl, Feuerwehrfahrstuhl, Lift, Feuerwehrlift

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschwasserversorgung.html -->

Löschwasserversorgung

 

Dieser Artikel dient dem Thema „Löschwasserversorgung“ allgemein. Zur Wasserversorgung über lange Wegstrecken siehe den entsprechenden Artikel.

Hydranten

Wasserlieferung von Hydranten

Berechnung über Faustformel:

                                    Unterflurhydrant                   Überflurhydrant
  --------------------------------- ---------------------------------- ----------------------------------
  Durchflussmenge des Hydranten*    Durchmesser des Rohrleitung x 10   Durchmesser des Rohrleitung x 15
  Durchflussmenge des Standrohres   max. 2000 l/min                    max. 3200 l/min

_(* Angabe auf dem Hydrantenschild (s.u.))

Hydrantenabstände in geschlossenen Ortschaften

Die folgend genannten Abstände sind seit 2006 nicht mehr vorgegeben, in neu angelegten Gebieten sind die Abstände „meist unter 150 Meter“. In bestehenden Gebieten sind die bis dato geltenden Abstände weiterhin anzutreffen.

  Gebiet                            Abstände zwischen zwei Hydranten
  --------------------------------- ----------------------------------
  besonders zu schützende Objekte   max. 100 m
  Geschäftsstraßen                  ca. alle 100 m
  geschlossene Wohngebiete          ca. alle 120 m
  offene Wohngebiete                ca. alle 140 m

Definition geschlossene Wohngebiete: vielgeschossige Wohngebäude in dicht bebautem Gebiet, in größeren Städten

Definition offene Wohngebiete: Einfamilien- oder kleine Mehrfamilien- bzw. Reihenhäuser

Wasserentnahme aus offenem Gewässer

Als Alternative zur Saugleitung kann auch eine Tauchpumpe zum Speisen der Feuerlösch-Kreiselpumpe verwendet werden.

maximale Länge der Saugleitung

Nach Erfahrungen aus der Praxis darf die Saugleitung bis zu einer geodätischen Saughöhe von 3 Metern maximal 22,5 Meter lang sein. Dies betrifft nur die Anzahl der Leitungen, die bis zur Wasseroberfläche liegen; Leitungen unterhalb der Wasseroberfläche werden nicht berücksichtigt.

Ist die geodätische Saughöhe größer als 3 Meter, so kann die maximale Länge der Saugleitung über die folgende Formel berechnet werden:

  ----------------------- ---
  geodätische Saughöhe:   m
  ----------------------- ---

 (auf 1 Nachkommastelle gerundet)

Faustformel

Die zugrundeliegende Formel lautet wie folgt:

            70
    -------------------- = maximale Länge der Saugleitung
    geodätische Saughöhe

Kennzeichnung

[Schild "Hydrant" mit rotem Rand] Hydrant

In diesem Beispiel:
300 mm Rohrdurchmesser (siehe oben für Faustformel zur Wasserlieferung)
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

[Schild "Hydrant" mit blauem Rand für technische Zwecke]Hydrant für technische Zwecke

In diesem Beispiel:
300 mm Rohrdurchmesser (siehe oben für Faustformel zur Wasserlieferung)
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

Hydrantenschilder mit blauem Rand kennzeichnen Hydranten, die technische Zwecke erfüllen, z.B. zum Be- und Entlüften der Leitung. Eine Wasserentnahme durch die Feuerwehr ist nicht einheitlich geregelt. Vor einer Nutzung des Hydrants muss mit den Wasserbetrieben geklärt werden, ob eine Nutzung zulässig ist.

[Schild "Hydrant" mit grünem Rand für Abwasserleitungen]Hydrant für Abwasserleitungen

In diesem Beispiel:
300 mm Rohrdurchmesser
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

Hydrantenschilder mit grünem Rand kennzeichnen Hydranten auf Abwasserleitungen. Bei diesen sollte eine Entnahme durch die Feuerwehr aus eigenem Interesse nicht erfolgen.

[Schild "Löschwasserbrunnen"]Löschwasserbrunnen

In diesem Beispiel:
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

Geodätische Saughöhe zum ruhenden Wasserspiegel kleiner als 5 Meter, während des Saugbetriebs kleiner als 7,5 Meter

[Schild "Löschwasserbrunnen mit Turbinenpumpe"][Schild "Löschwasserbrunnen mit Elektropumpe"]Löschwasserbrunnen mit Tiefpumpe (Elektropumpe [E] oder Turbinenpumpe [T])

In diesem Beispiel:
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

Geodätische Saughöhe zum ruhenden Wasserspiegel oder während des Saugbetriebs größer als 7,5 Meter.

Für den Betrieb der Elektropumpe muss ein Stromerzeuger eingesetzt werden.
Für den Betrieb der Turbinenpumpe muss eine zusätzliche Feuerlöschkreiselpumpe eingesetzt werden, welche die Turbinenpumpe antreibt.

Löschwasserbrunnen werden nach DIN 14220 in 3 verschiedene Ergiebigkeitsklassen eingeteilt. Die Ergiebigkeit muss bei der Neueinrichtung über die Dauer von 3 Stunden nachgewiesen werden, bei den wiederkehrenden Prüfungen eine halbe Stunde.
Die Einteilungsklassen lauten:

-   klein (Kennzahl 400): 400 bis 800 Liter/min

-   mittel (Kennzahl 800): 800 bis 1.600 Liter/min

-   groß (Kennzahl 1600): über 1.600 Liter/min

[Schild "Löschwasserbehälter"]Löschwasserbehälter

In diesem Beispiel:
Volumen 300 m³
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

Künstlich angelegter überdeckter Löschwasser-Vorratsraum mit Entnahmestelle (Sauganschluss) und Feuerwehrzufahrt/Bewegungsfläche, nach DIN 14 230 Einteilung in 3 Klassen:

-   klein: 75 bis 150 m³

-   mittel: 150 bis 300 m³

-   groß: über 300 m³

[Schild "Saugstelle mit Positionsangabe"][Schild "Saugstelle"]Saugstelle

In diesem Beispiel:
8,4 Meter vor und 1,1 Meter links neben dem Schild zu finden

Kennzeichnung von Löschwasserentnahmestellen, Saugschächten und festverlegten Saugleitungen.

Auch in Verbindung z.B. mit Löschwasserbrunnen zu finden.

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Bildquellen:

    -   Rotes Hydranten-Schild: veröffentlicht vom Wikipedia-User Henry Mühlpfordt unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz, das blaue und grüne Hydrantenschild wurde aus dieser Version erzeugt.

    -   Schilder Löschwasserbrunnen, Löschwasserbrunnen mit Tiefpumpe (modifiziert), Löschwasserbehälter, Saugstelle ohne Entfernungsangabe, Saugstelle mit Entfernungsangabe veröffentlicht vom Wikipedia-User Jiver unter Public-Domain-Lizenz

Stichwörter

Brandeinsatz allgemein, Berechnungen

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<!-- Seite: brand/allgemein/anleiterbereitschaft.html -->

Anleiterbereitschaft

 

Herstellung eines zusätzlichen Rettungs- / Rückzugswegs für Atemschutzgeräteträger im Innenangriff über Drehleiter, tragbare Leiter oder Sprungrettungsgerät, der sofort zur Rettung genutzt werden kann.

Maßnahmen

-   Die Anleiterbereitschaft (ALB) möglichst früh einrichten

-   alle Einsatzkräfte informieren wenn ALB bereit ist und wo diese eingerichtet wurde

-   wenn notwendig mehrere ALB parallel herstellen, z.B. auch Vorderseite über Drehleiter, Rückseite über tragbare Leiter abdecken.

-   dazu ggf. weitere Hubrettungsfahrzeuge nachalarmieren

-   Reihenfolge

    1.  Drehleiter

    2.  tragbare Leiter

    3.  Sprungrettungsgerät als letzte Möglichkeit (nur wenn Drehleiter oder tragbare Leiter nicht möglich)

mittels Drehleiter

-   Drehleiter abstützen, Leiterpark aufrichten und Rettungskorb in die Nähe des betroffenen Bereichs fahren

-   Aufstellort so wählen, dass sich die Ausladung im 2-Personen-Freistandsfeld befindet (um beide AGT aufnehmen zu können)

-   je nach betroffenem Bereich ggf. an Häuserecken positionieren, damit zwei Seiten des Objekts erreicht werden können

-   Vor Besteigen: Sprossengleichstand herstellen und Motor ausschalten.

-   DL-Maschinist bleibt am Hauptbedienstand

-   Aufstiegsleiter anbringen - sofern dies bei alten DL-Modellen noch notwendig ist und die Aufstiegsleiter bei der Abdeckungen mehrerer Fluchtwege nicht das Drehen des Leiterparks behindert

mittels tragbare Leitern

-   Leiter durchgehend zur Sicherung besetzt lassen

    -   dann auch schnelle Standortänderung möglich

    -   Unterstützung des flüchtenden AGT

-   flachen Anstellwinkel wählen (ca. 60°)

-   kein Sprossenüberstand erleichtert die Flucht aus dem Fenster → muss Trupp bekannt sein

Quellenangabe

-   Jan Ole Unger: Anleiterbereitschaft – A stairway to safety! (PDF, 2,7 MB) 6. Fachtagung Atemschutz. In: atemschutzunfaelle.de. 2008.

Stichwörter

Leiter, Drehleiter

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/pulver.html -->

Löschmittel Pulver

 

besondere Gefahren

-   Löschpulver bildet elektrisch leitende Beläge

weitere Hinweise

ABC-Löschpulver (Flammen- und Glutbrände, Kennung PG)

-   für Brände von festen Stoffen, Flüssigkeits- und Gasbränden (Brandklassen A, B und C)

-   Löschwirkung: Inhibitionseffekt, erstickend, Austritt von brennbaren Gasen aus dem Stoff wird verhindert

BC-Löschpulver (Flammenbrände, Kennung P)

-   für Flüssigkeits- und Gasbrände (Brandklassen B und C)

-   Löschwirkung: Inhibitionseffekt, keine Kühlwirkung.
    Ggf. zusätzlich kühlendes Löschmittel einsetzen, um Gefahr der Rückzündung zu vermeiden.

-   Einsatz in elektrischen Anlagen nur wenn diese trocken bleiben

-   BC-Pulver ist in einer mit Löschschaum verträglichen Variante erhältlich (Schaum wird ansonsten durch Pulver zerstört)

Löschpulver für Metallbrände (Metallbrände, Kennung PM)

-   Löschwirkung: erstickend; Zeitverzögerung von mindestens 5 min bis der Brand unter der Kruste verlöscht

-   während des Löschens können giftige Stoffe freigesetzt werden, in geschlossenen Räumen Atemschutz tragen!

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/erkundung_brandeinsatz.html -->

Erkundung im Brandeinsatz

 

Maßnahmen

Frontalansicht

-   Brandausbreitung über Fassade beachten

-   Viele Satellitenschüsseln → Wahrscheinlich Verständigungsschwierigkeiten!

-   Anzahl der Geschosse? → Abschätzung der Einsatzmöglichkeiten von tragbaren Leitern und Drehleiter

    -   Neubauten: ca. 3m Höhe pro Geschoss

    -   Altbauten: ca. 4m Höhe pro Geschoss

Befragung

-   Sind noch Menschen im Gebäude?

-   Ermittlung des Brandgeschoßes ggf. über BMA/Hausmeister/Pförtner/Mitarbeiter etc. → ggf. aufzeichnen lassen

-   Sind besondere Gefahren vorhanden? (ABC, Elektro, …)

-   Zugänge/Schlüssel vorhanden?

-   befragte Person ggf. nicht gehen lassen (aber Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten), zum Warten an RTW oder Löschfahrzeug oder zur Polizei schicken

Zugänglichkeiten

-   Klingeltableau:

    -   Wenn möglich nur beim Meldenden klingeln (sonst vielleicht Rauchausbreitung vom Treppenhaus in Wohnungen wenn alle Türen geöffnet werden)

    -   Viele ausländisch klingende Namen → wahrscheinlich Verständigungsschwierigkeiten

    -   Pro Wohnung mit 3 Personen rechnen die sich im Haus befinden

    -   Nicht alle Klingeln gleichzeitig betätigen: Klingeltableau kann sich zum „Klingelstreich-Schutz“ sperren und funktioniert dann erstmal nicht mehr

Rundum-Ansicht

-   Außen- und Innenerkundung → Wohnungen, Technikraum, Keller

-   Rückansicht ggf. von einem weiteren Fahrzeugführer erkunden lassen

-   nach Möglichkeit eine nicht benötigte Einsatzkraft zur dauerhaften Kontrolle der Rückseite abstellen (zu rettende Menschen zeigen sich evtl. erst während des Einsatzes an einem Fenster auf der Rückseite)

sonstiges

-   Sicherheitstreppenraum vorhanden?

-   Aufzüge kontrollieren und stillsetzen, Feuerwehraufzug vorhanden?

-   Ausfall der Haustechnik prüfen

-   Steigleitung / Wandhydranten vorhanden? nass/trocken – Einspeisungs- bzw. Anschlussmöglichkeiten

-   Löschanlage vorhanden?

-   Überblick über die örtlichen Gegebenheiten durch Begehen eines anderen Regelgeschosses verschaffen

-   Feuerwehr-/Objektpläne nutzen falls vorhanden

-   Wetter beachten:

    -   Wind?

        -   Abtreiben von Brandrauch

        -   eingeschränkte Nutzbarkeit der Drehleiter

    -   Kalte Temperaturen?

        -   Löschwasser gefriert

        -   Aufenthaltsmöglichkeit für gerettete unverletzte Personen

-   Örtliche Gegebenheiten:

    -   Gaslaternen auf der Straße: Indiz für mögliche Gasversorgung des Gebäudes

    -   Bäume? Behinderungen bei möglichem Drehleitereinsatz

    -   Hydranten für Löschwasserversorgung

-   Gefahren nach Gefahrenmatrix überprüfen

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/photovoltaik.html -->

Photovoltaik

 

Einteilung in parallel- und in Reihe geschaltet Anlagen

-   parallel geschaltete Anlagen erzeugen Spannungen < 120 V und sind daher nach VDE-Vorschriften ungefährlich

-   in Reihe geschaltete Anlagen erzeugen Spannungen bis zu 1.500 V

Maßnahmen

-   Elektrofachkraft nachalarmieren; Spannungsfreiheit muss messtechnisch festgestellt werden!

Erkundung

-   PV-Anlagen auf Flachdächern ggf. nicht direkt erkennbar!

-   Anlage beschädigt?

-   Anlagenkennzeichnung: Wenn keine oder nicht eindeutig Kennzeichnung von parallel geschalteter Anlage vorhanden, dann von in Reihe geschalteter Anlage ausgehen.

-   Lage der einzelnen Komponenten: Gleichstrom-Freischalter (Einbaupflicht ab 2006), Wechselrichter, Wechselstromsicherung, Lage der Kabel, evtl. Akkus. Ggf. ist ein Übersichtsplan für das Gebäude vorhanden.

    -   Gleichstrom-Freischalter kann in Wechselrichter integriert sein

    -   Trennstelle direkt an den PV-Modulen nicht vorgeschrieben

    -   Stromspeicher vorhanden?

-   Erkundungsergebnisse an Einsatzkräfte mitteilen

Einsatzdurchführung

Maßnahmen nur bei beschädigten Anlagen nötig, bei intakten Anlagen besteht keine Gefahr!

-   Umluftunabhängigen Atemschutz (PA) tragen

-   ggf. Absturzsicherung anlegen

-   Abstände einhalten (1m beim Bewegen, 1m bzw. 5m beim Löschen mit CM-Sprüh- bzw. CM-Vollstrahl), siehe auch Elektrische Anlagen für andere Strahlrohrtypen und Löschmittel

-   zum Abschalten nur Betätigung von Gleichstrom-Freischalter und Wechselstromsicherung erlaubt

    -   beschädigte Schalter dürfen nur durch Elektro-Fachkraft betätigt werden

    -   bevorzugt Gleichstrom-Freischalter betätigen soweit vorhanden (Einbau bis 2006 nicht vorgeschrieben)
        Achtung: Leitungen von Photovoltaikanlage bis zur Trennstelle stehen weiterhin unter Spannung.

    -   keine Steckverbindungen auf der Gleichspannungsseite trennen (nur für Elektrofachkräfte erlaubt; Gefahr eines Lichtbogens)

-   Abstand zu überfluteten Anlagen halten!

Einsatzabschluss

-   gefährliche Anlagenteile absichern

-   Betreiber anweisen die PV-Anlage durch Fachfirma in sicheren Zustand setzen zu lassen

-   zerstörte PV-Module als Brandschutt behandeln

besondere Gefahren

-   Gefahr durch Stromschlag solange natürliches Licht auf Photovoltaik-Module fällt, auch wenn diese beschädigt sind

    -   durch vollständige Abdeckung kann die Gefahr verringert/verhindert werden
        Bei großen Anlagen und im Brandfall praktisch nicht möglich

    -   Beschäumung der Anlage zur Abdunklung ungeeignet

-   Gefahr von Lichtbogen im Bereich der Anlage

-   Absturzgefahr bei Beschädigung/Brandeinwirkung auf die Anlage. Trümmerschatten absperren.

-   Bei auf das Dach aufgesetzten Anlagen Kamineffekt zwischen Dachhaut und Anlage!

-   Überbrückung von Brandwänden durch PV-Anlagen

weitere Hinweise

-   Anlage nicht zerstören; Strom wird weiterhin erzeugt

-   Module nicht betreten

-   Mond- und Kunstlicht erzeugen keine gefährlichen Spannungen / Ströme, solange mit Schweinwerfern ein Mindestabstand eingehalten wird (z.B. 12m bei 1 kW)

Photovoltaik-Stromspeicher

Photovolaik-Stromspeicher ähneln vom Aussehen her Schaltschränken und dienen dazu, tagsüber überschüssige Energie zu speichern und nach Sonnenuntergang wieder abzugeben. Als Energiespeicher kommen i.d.R. Blei- und Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz.

-   Installationsorte z.B. Dachboden oder Keller, als Standgerät oder an der Wand montiert

-   Blei-Gel-Akkus relativ handhabungssicher, ggf. Säureschutzhandschuhe tragen

-   Bei Lithium-Ionen-Akkus erhöhte Brandgefahr sowie Gefahr durch gefährliche Stoffe, spezielle Einsatzmaßnahmen siehe Lithium-Ionen-Akkumulatoren

Unterscheidung Photovoltaik - Solarthermie

[Photovoltaik- und Solarthermieanlage nebeneinander] Auf dem nebenstehenden Bild befindet sich auf der rechten Seite eine Solarthermieanlage (3 Zellen) und zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage. Möglichkeiten zur optischen Unterscheidung beider Anlagentypen sind:

-   Dicke: Solarthermieanlagen sind dicker als Photovoltaik-Module

-   Anschlüsse:

    -   Solar: Rohre, Zu- und Ableitungen

    -   Photovoltaik: Verkabelung / Steckverbindungen

-   Struktur:

    -   Solar: durchgehend gleich aussehende Fläche, ggf. darin liegende Rohre erkennbar

    -   Photovoltaik: Rasterung in Rechtecke

Quellenangabe

-   Einsatzkarte "Handlungsempfehlungen Photovoltaik-Anlagen", Deutscher Feuerwehrverband

-   Handbuch "Einsatz an Photovoltaik-Anlagen" Deutscher Feuerwehrverband

-   vfdb-Merkblatt "Einsätze an Photovoltaik-Anlagen"

-   Reeh, A.; Thorns, J.: Filderstadt - Brand eines Photovoltaik-Stromspeichers, BRANDSchutz 04/2014, S. 302 ff., Kohlhammer Verlag, Stuttgart

-   Kennzahlen einer Solarbatterie: technische & praktische Bezugsgrößen, www.solaranlagen-portal.com

-   Einsatz an stationären Lithium-Solarstromspeichern, Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 2014

Stichwörter

Fotovoltaik, Solaranlage

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschwasser_lange_wegstrecke.html -->

Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken

 

Maßnahmen

-   Ermittlung: Welche Wassermenge pro Minute wird an der Einsatzstelle benötigt?

-   Entscheidung:

    -   Pendelverkehr mit (T)LF oder

    -   Aufbau einer Schlauchleitung

Voraussetzungen für die Einrichtung eines Pendelverkehrs

-   geringer Löschwasserbedarf - mehr als 800 l/min meist nicht praktikabel

-   Anzahl erforderlicher (Tank-) Löschfahrzeuge ist verfügbar

Gründe und Vorteile für Pendelverkehr

-   Große Distanzen zwischen Löschwasserentnahmestelle und Brandstelle (BSt)

-   voraussichtlich nur kurze Einsatzzeit (wenn ein Löschen des Brandes wahrscheinlich ist bevor eine Schlauchstrecke aufgebaut wäre)

-   Als Übergangslösung bis Schlauchleitung aufgebaut ist

-   sofortige Verfügbarkeit von Löschwasser an der Brandstelle notwendig

-   Bei mehreren kleineren, voneinander getrennten Brandstellen

-   Unabhängig von Gelände und Topographie (Straßen vorhanden vorausgesetzt)

-   schneller Auf- und Abbau

-   kaum Behinderung für / durch Straßenverkehr (gegenüber lange Schlauchleitung)

Nachteile Pendelverkehr

-   ggf. große Anzahl von (Tank-) Löschfahrzeugen notwendig

-   ggf. keine kontinuierliche Wasserabgabe möglich

-   bei schlechten Straßen und Engstellen ineffizient

Voraussetzungen für den Aufbau einer Schlauchleitung

-   ausreichende Anzahl von Schläuchen, Verstärkerpumpen und Personal für Aufbau ist verfügbar

Gründe und Vorteile für Schlauchleitung

-   kontinuierliche Wasserabgabe und gleichmäßiger Wasserdruck erforderlich

-   Versorgung großer Wassermengen über lange Zeiträume möglich

-   Unabhängig von Fahrwegen, auch durch unwegsames Gelände verlegbar

-   Nach dem Aufbau geringerer Personalbedarf

Nachteile Schlauchleitung

-   Personal- und Materialintensiv (Schläuche, Verstärkerpumpen, Geräte)

-   Aufwendiger Auf- und Abbau (zeitintensiv)

-   Störanfällig (Druckverluste, Leckagen)

-   Bei sehr langen Strecken hoher logistischer Aufwand (Pumpen, Kommunikation)

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Merkblatt Wasserförderung über lange Schlauchstrecken, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

-   Powerpoint-Präsentation „Wasserförderung über lange Wegstrecke“ von Markus Schmidt, BF Leverkusen (abgerufen am 05.02.2013, online nicht mehr verfügbar)

Stichwörter

Wasserförderung, Löschwasser, Pumpenstrecke

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschanlagen.html -->

Löschanlagen

 

CO₂-Löschanlagen

Für allgemeine Aussagen zum Löschmittel CO₂ siehe die Seite Löschmittel Kohlenstoffdioxid.

zu treffende Maßnahmen CO₂-Löschanlagen

Anfahrt

Ist mit ausgelöster Anlage zu rechnen, gilt es bei der Fahrzeugaufstellung zu beachten:

-   Anfahrt mit dem Wind/Witterung allgemein beachten

-   nicht in Senken halten, sicheren Abstand zum Objekt wahren

an der Einsatzstelle

[Schild "CO<sub>2</sub>-Löschanlage"]

-   CO₂-Löschanlage vorhanden? (auch im Feuerwehrplan falls vorhanden, ggf. Kopplung mit BMA), Kennzeichnung mit nebenstehendem Schild

-   hat die Anlage ausgelöst? (äußere Erkennungszeichen: Nebelbildung an Wändern und Dächern an den Druckentlastungsöffnungen, teilweise wird CO₂ mit Duftstoff versetzt)

-   Wo befindet sich der Löschbereich der Anlage? Befinden sich noch Personen dort?

-   Verletzte Personen außerhalb des Löschbereichs, insbesondere mit Atembeschwerden oder bewusstlos? Bei größerer Anzahl ggf. MANV!

-   Wo ist die Branderkennungs- und die Steuerungseinrichtung verbaut?

-   Innenerkundung, auch die Bedienung der BMZ, bei ausgelöster Anlage nur unter umluftunabhängigem Atemschutz!

-   Überprüfung von Gruben und Senken sowie angrenzende Nachbarobjekte auf CO₂.

-   Alle Einsatzkräfte auf Gefahr hinweisen!

-   ggf. nachfordern:

    -   CO₂-Messgeräte

    -   Umluftunabhängige Atemschutzgeräte und Atemschutzgeräteträger, wenn größere Bereiche zu kontrollieren sind.

    -   Belüftungsgeräte, wenn die CO₂-Wolke nicht von alleine abzieht

    -   Polizei zum weiträumigen Absperren des Gefahrenbereichs.

besondere Gefahren

-   überschüssiges Löschmittel tritt durch Entlastungsöffnungen aus und kann in andere, unbeteiligte Bereiche eindringen

-   Sichtbehinderungen

-   Erfrierungsgefahr durch kaltes Gas, insbesondere an Bauteilen der Löschanlage

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise CO₂-Löschanlagen

-   je nach Anlagenart bis zu 50t CO₂

-   löschwirksame Konzentration muss für mindestens 10 Minuten erhalten bleiben

-   Messung auf Nichtvorhandensein von CO₂ nur über die Sauerstoffkonzentration, wenn der gemessene Wert für Sauerstoff bei 21% liegt. Bei darunterliegenden Sauerstoffkonzentrationen kann bereits eine gefährliche oder tödliche CO₂-Konzentration erreicht sein obwohl sich noch genug Sauerstoff in der Umgebungsluft befindet. Dann darf die Messung nur mit einem CO₂-Messgerät erfolgen.

Quellenangabe

-   Hinweise zu Einsätzen in Verbindung mit Kohlenstoffdioxidlöschanlagen. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2009.

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf:
    „Führungslehrgang I“. Unveröffentlicht. LFS / AGBF Baden-Württemberg. 04/1999

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/belueftung.html -->

Belüftung (taktische Ventilation)

Diese Seite beschäftigt sich vor allem mit der maschinellen Ventilation und teilweise mit der natürlichen Belüftung. Als weitere Möglichkeit besteht aber noch die hydraulische Ventilation mittels Hohlstrahlrohr aus einem Fenster heraus.

zu treffende Maßnahmen

-   Tritt nach Beginn der maschinellen Belüftung eine Verschlechterung der Situation ein, ist diese sofort abzubrechen!

-   Belüftung nicht ohne Vorhandensein einer Abluftöffnung starten!

-   Belüftung muss mit dem Trupp abgestimmt sein

-   Kamineffekt und Windeinfluss bei Belüftung beachten

-   Öffnungen möglichst zerstörungsfrei schaffen, damit sie im weiteren Einsatzverlauf zum Lenken der Luftströmung ggf. wieder verschlossen werden können

Sicherung von Rettungswegen (Treppenräume und Flure)

-   Abluftöffnung im Treppenhaus oberhalb der Brandetage schaffen (wenn möglich oberstes Fenster oder eingebauten Rauchabzug)
    Dabei keinesfalls „am Feuer vorbeigehen“ ohne dass weiterer Trupp mit der Brandbekämpfung beginnt!

-   mobilen Rauchverschluss einsetzen soweit vorhanden, andernfalls im Brandraum so viele Abluftöffnungen schaffen wie möglich und Tür des Brandraums schließen.

-   Wird kein mobiler Rauchverschluss verwendet oder die Brandraumtür nicht geschlossen, kann durch die Belüftung zusätzlich Rauch in den Treppenraum gesogen werden! Tritt dieser Fall ein, dann muss die maschinelle Belüftung abgebrochen und natürlich belüftet werden!

offensive Belüftung

zur Sichtverbesserung vorgehender Trupps.

Sollte bei vermissten Personen zur Anwendung kommen, sofern eine Abluftöffnung vorhanden ist.

-   Befinden sich Personen an Fenstern oder auf Balkonen die verraucht sind oder werden Personen über Leitern gerettet, darf keine maschinelle Belüftung stattfinden bis diese gerettet sind!

-   Lage von Brandherd und der Weg des Luftstroms müssen bekannt sein!

-   Eine Abluftöffnung muss sich in der Nähe des Brandherds befinden (eindeutiger Fall: Flammen aus dem Fenster)!
    Ist keine Abluftöffnung vorhanden, sollte diese zum Zweck der offensiven Belüftung nicht durch die Feuerwehr geschaffen werden (Ausnahme: Brand in Untergeschossen). Eine offensive Belüftung muss in diesem Fall unterbleiben.

-   die offensive Belüftung kann den Brand stark anfachen

    -   Gefahr einer Rauchgasdurchzündung! (Rauchgaslesen)

    -   Öffnen von Türen und Fenstern beim Vorgehen, Bersten von Fenstern, Einfluss des Windes u.ä. kann die Dynamik des Brandes beeinflussen

    -   offensive Belüftung nicht bei Dachstühlen und Fachwerkhäusern anwenden solange das Feuer nicht unter Kontrolle ist.

    -   Gefahr einer unkontrollierten Rauchausbreitung → potentielle Schadensausweitung gegen den Nutzen abwägen!

-   Tür zum Brandraum offenhalten (aufkeilen), sonstige Öffnungen (Türen, Fenster, …) schließen

-   mobilen Rauchverschluss einsetzen soweit vorhanden

-   Angriff nur mit dem Luftstrom

-   Lüfter erst nach Rücksprache mit dem vorgehenden Trupp starten

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Zuluftöffnung

[Mehrere Lüfter nicht hintereinander, sondern in V-Form aufstellen]

-   Verhältnis Zuluftöffnung zu Abluftöffnung möglichst 1:1, Abweichungen bis zum 1,5-fachen akzeptabel
    → Übliche Haustür entspricht zwei Einzelfenstern oder einem Doppelfenster

-   Lüfter in der Entfernung zur Zuluftöffnung aufstellen wie diese hoch ist
    Effizienzsteigerung: Höhe der Zuluftöffnung verringern, z.B. durch Einsetzen von mobilem Rauchverschluss. Somit wird die Zuluftfläche verringert, der Lüfter kann näher an die Öffnung gestellt und ein höherer Druck erreicht werden.

-   bei großen Zuluftöffnungen mehrere Lüfter einsetzen. Diese nicht hintereinander, sondern in V-Form aufstellen

Abluftöffnung

-   Abluftöffnung und deren Umgebung vor Beginn der Belüftung auf gefährdete Personen oder Objekte kontrollieren.
    Ggf. Trupp mit Rohr zur Sicherung abstellen

-   Auf keinen Fall Objekt durch Abluftöffnung betreten!

-   Nicht im Bereich zwischen Brandherd und Abluftöffnung aufhalten!

-   Nicht in die Abluftöffnung hineinspritzen (Gegendruck durch entstehenden Wasserdampf)

Wind

-   Wenn möglich mit der Windrichtung belüften

    -   Windrichtung direkt an Zu- und Abluftöffnung muss nicht mit der allgemeinen Windrichtung übereinstimmen! Bei stärkerem Wind sollte die Windrichtung an diesen Stellen überprüft werden.

-   Ab Windstärke 4 (ca. 25 km/h) kann die Belüftung wirkungslos werden wenn der Wind auf der Abluftöffnung steht
    Je kleiner die Abluftöffnung, desto höher ist der vom Drucklüfter an der Abluftöffnung erzeugte Druck!

-   Stärkerer Einfluss des Winds bei freistehenden Gebäuden und in oberen Geschossen

Entrauchung abgelöschter Bereiche

-   Weiterhin Trupp mit Strahlrohr an der Brandstelle bereitstellen, solange diese nicht sicher gelöscht ist! (evtl. Wiederanfachen/Nachlöscharbeiten)

    -   auf Hohlräume, abgehängte Decken, Schächte, Kanäle etc. achten!

-   Weg des Luftstroms planen, benachbarte Türen und Fenster schließen, Türen die offen bleiben sollen sichern (z.B. unterkeilen)

    -   auf Rauchausbreitung über Kanäle und Schächte achten!

-   ggf. vorhandenen mobilen Rauchverschluss teilweise öffnen

-   Bei mehreren verrauchten Räumen diese nacheinander lüften (höhere Effektivität)

-   Bei mehreren betroffenen Geschossen von unten nach oben entrauchen. In nicht betroffenen Bereichen beginnen um diese weiter rauchfrei zu halten.

Lüfter mit Verbrennungsmotor

-   bei Lüftern mit Verbrennungsmotor grundsätzlich Abgasschlauch verwenden (Kohlenmonoxid-Ansammlung)

    -   Bei Einsatzfahrzeugen im Ansaug-Bereich ebenfalls Abgasschlauch verwenden

    -   Lüfter mit Verbrennungsmotor nicht in Gebäuden einsetzen

-   Lüfter mit Verbrennungsmotor können in bereits verrauchten Bereichen (z.B. Kellerschächten) evtl. nicht eingesetzt werden, da für den Betrieb des Motors einigermaßen saubere Umgebungsluft benötigt wird

Quellenangabe

-   Einsatztaktik für die Feuerwehr: Hinweise zur Ventilation bei Brandeinsätzen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2012. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Taktische Ventilation, Druckbelüftung, Überdruckbelüftung, Drucklüfter, Druckbelüfter, Überdrucklüfter, Überdruckbelüfter, Hochdrucklüfter, Hochdruckbelüfter

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschwasser_lange_schlauchstrecke.html -->

Löschwasserversorgung lange Schlauchstrecke

 

Siehe auch: Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken - Pendelverkehr

Zur Entscheidung, ob Pendelverkehr oder Schlauchstrecke sinnvoller ist, siehe Hinweise auf der Seite Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken.

Maßnahmen

-   wenn möglich unerschöpfliche Wasserentnahmestellen nutzen, ansonsten Überflur- vor Unterflurhydranten verwenden. Hydrantendruck ausnutzen.

-   Stärkste Pumpe an die Wasserentnahmestelle, Löschfahrzeug an die Brandstelle.

-   soweit möglich, pro Leitung einen Förderstrom von nicht mehr als 800 l/min planen (wirtschaftlichster Förderstrom bei B-Leitungen)

-   Von beiden Richtungen aufbauen, bei Höhenunterschied bergab.

-   Pro 100m Schlauchleitung schon beim Aufbau einen Reserveschlauch bereitlegen.

-   Pro 3 bis 5 verwendete Pumpen eine Reservepumpe vorhalten - insbesondere bei bereits länger andauerndem Einsatz.

-   Leitung gerade am Rand der Straße verlegen um Befahrbarkeit zu erhalten, Leitung gegen Verkehr sichern, nachts beleuchten.

-   Nur einwandfreies Material in Förderleitung einbauen.

-   Unmittelbar vor den Druckverstärkerpumpen Druckbegrenzungsventile einbauen, soweit diese noch vorhanden sind. Den Druck auf 0,5 bar mehr einstellen als der Eingangsdruck an der Pumpe beträgt. Wenn nur ein Druckbegrenzungsventil verfügbar ist, dann dieses direkt an der Einsatzstelle vor dem Verteiler einbauen.

-   Eigenen Einsatzabschnitt Wasserförderung einrichten, Funkkanaltrennung, Kommunikation der Maschinisten untereinander sicherstellen

-   Schlauchleitung regelmäßig kontrollieren (abgehen/abfahren).

-   Erfahrungswerte:

    -   Planungszeit ca. 30 min

    -   Aufbau und Inbetriebnahme min. 60 min

    -   Personal etwa in Zugstärke für Aufbau erforderlich

-   Rechtzeitig Nachschub anfordern:

    -   Betriebsstoffe (Kraftstoff und Öl)

    -   Verpflegung

    -   Personal zur Ablösung

Berechnung der Pumpenabstände für offene und geschlossene Schaltreihe

Für Tabellen mit Druckverlustwerten siehe Schläuche.

Ist der Geländeanstieg sehr ungleichmäßig - z.B. sehr lange eben und dann auf einem kurzen Stück sehr steil - ist es sinnvoll die Pumpenabstände in Teilstrecken zu berechnen.

  -------------------------------------------------------------- ----------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Über die Strahlrohre abgegebene Wassermenge in Litern/Minute                           Siehe folgenden Link für Wasserlieferungsmengen von Mehrzweckstrahlrohren

  Länge der Strecke in Metern                                                             

  Höhenunterschied über die gesamte Strecke in Metern                                    Es wird bei der Berechnung von einem gleichmäßigen Anstieg bzw. Abfall über die gesamte Strecke ausgegangen, Anstieg als positive Zahl eingeben (z.B. 35), Abfall als negative Zahl (z.B. -35).

  Schlauchgröße:                                                 B-Schläuche              
                                                                 A-Schläuche             

  Anzahl der parallelen Leitungen:                                                       Mindestfördermengen für die Berechnung:
                                                                                         200 l/min pro B-Leitung, 600 l/min pro A-Leitung
                                                                                         1 Leitung: 200 l/min für B, 600 l/min für A
                                                                                         2 Leitungen: 400 l/min für B, 1200 l/min für A
                                                                                         3 Leitungen: 600 l/min für B, 1800 l/min für A
                                                                                         usw.

  Ausgangsdruck der Pumpen in bar                                                        Ausgangsdruck und Fördermenge ergibt sich aus der Leistung der schwächsten Pumpe in der Förderstrecke (z.B. 8 bar und 800 Liter/Minute bei einer TS 8/8, auch wenn diese mit einer FPN 10-1000 zusammen eingesetzt wird)

  Fördermenge der Pumpen in Litern/Minute                                                

  Eingangsdruck der Pumpen in bar                                                        1,5 bar sind Standard-Eingangsdruck für eine geschlossene Schaltreihe. Wird ausnahmslos vor jeder Pumpe ein Löschwasserbehälter eingesetzt, so kann dieser Wert auf 0 geändert werden.

  Schlauchlänge in Meter                                                                 Länge jedes einzelnen Schlauches. Die Distanz zwischen den einzelnen Pumpen wird jeweils auf die nächst kleinere Anzahl an Schläuchen abgerundet.
  -------------------------------------------------------------- ----------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

weitere Hinweise

geschlossene Schaltreihe

-   durchgängige Leitung von Wasserentnahme- bis Abgabestelle, nur unterbrochen durch Verstärkerpumpen

-   Vorteile:

    -   geringerer Personal- und Materialbedarf

    -   schneller betriebsbereit als offene Schaltreihe

-   Nachteil:

    -   sofortiger Zusammenbruch der Wasserförderung bei Pumpenausfall oder Schlauchplatzer

offene Schaltreihe

-   unterbrochene Leitung, vor der Pumpe wird das Wasser in einen Behälter (Fahrzeugtank oder Faltbehälter) geleitet

-   Vorteile:

    -   keine Druckstöße

    -   Pufferung des Löschwassers

    -   größerer Abstand zwischen den Pumpen möglich, da kein Mindesteingangsdruck (1,5 bar) an der nächsten Pumpe erforderlich

-   Nachteile:

    -   personalintensiver und materialaufwändiger als geschlossene Schaltreihe

    -   längere Aufbaudauer

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Merkblatt Wasserförderung über lange Schlauchstrecken, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

-   Powerpoint-Präsentation „Wasserförderung über lange Wegstrecke“ von Markus Schmidt, BF Leverkusen (abgerufen am 05.02.2013, online nicht mehr verfügbar)

Stichwörter

Wasserförderung, Löschwasser, Pumpenstrecke

Brandeinsatz allgemein, Berechnungen

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<!-- Seite: brand/allgemein/brandklassen.html -->

Brandklassen

 

Verschiedene Brandklassen werden aufgrund ihres Brandverhaltens in verschiedene Brandklassen eingeteilt. Diese werden in der DIN EN 2 eingeteilt.

weitere Hinweise

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  Piktogramm              Brandklasse und Definition                                                                                                                               Löschmittel
  ----------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------
  [Brandklasse A]         Klasse A                                                                                                                                                 Wasser
                          Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.                                                   Schaum
                                                                                                                                                                                   Pulver (PG)
                                                                                                                                                                                   Löschgel

  [Brandklasse B]         Klasse B                                                                                                                                                 Schaum
                          Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen.                                                                                                     Pulver (P, PG)
                                                                                                                                                                                   Kohlenstoffdioxid

  [Brandklasse C]         Klasse C                                                                                                                                                 Pulver (P, PG)
                          Brände von Gasen.                                                                                                                                        Kohlenstoffdioxid

  [Brandklasse D]         Klasse D                                                                                                                                                 Pulver (PM)
                          Brände von Metallen.                                                                                                                                     trockener Sand (feiner Sand nimmt Wärme besser auf als grober)
                                                                                                                                                                                   Graugussspäne (erhältlich bei metallverarbeitenden Betrieben; Drehereien, Fräsereien, etc.)
                                                                                                                                                                                   Kochsalz
                                                                                                                                                                                   Zement (als Sackware im Baumarkt)

  [Brandklasse F]         Klasse F                                                                                                                                                 Fettbrandlöscher
                          Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten   Behälterdeckel
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Bildquelle: Wikipedia-Artikel zum Thema Brandklassen, erstellt vom User Kǿlumbus

-   Merkblatt Löschmittel-Löschverfahren, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschmittel_wasser.html -->

Löschmittel Wasser

 

besondere Gefahren

-   Wasser darf nicht eingesetzt werden bei:

    -   Metallbränden

    -   Schornsteinbränden

    -   Chemikalien die mit Wasser heftig reagieren

-   Wasser ist elektrisch leitend: Sicherheitsabstände zu elektrischen Einrichtungen einhalten!

weitere Hinweise

Wasser als Löschmittel für brennbare Flüssigkeiten

Löschen von Bränden der Brandklasse B ist möglich, wenn:

-   die Flüssigkeit einen Flammpunkt von über 55 °C besitzt und während des Löschens unter diesen abgekühlt werden kann.

-   die Flüssigkeit mit Wasser mischbar ist und somit verdünnt werden kann bis der Flammpunkt unterschritten wird.

-   die Flüssigkeit schwerer als Wasser ist und somit mit Wasser abgedeckt werden kann.

-   mittels Wassernebel durch die große Oberfläche eine sehr gute Kühlwirkung erreicht wird.

Löschtaktische Fehler beim Löschen brennbarer Flüssigkeiten mit Wasser

Fettexplosion

Beim Löschen von Fettbränden mittels Wasser sinkt das Wasser durch die brennende Fett-Schicht ab. Am Boden des Gefäßes wird dieses stark erhitzt und verdampft. Dabei vergrößert es sein Volumen um das 1.700-fache und reißt das brennende Fett mit sich aus dem Behälter, woraufhin dieses explosionsartig verbrennt.

Überlaufen von Behältern

Die meisten brennbaren Flüssigkeiten sind leichter als Wasser. Beim Versuch, diese mit Wasser zu löschen füllt sich der Behälter bis er überläuft und sich somit der Brand ausbreitet.

Dies trifft ebenfalls auf mit Wasser mischbare Flüssigkeiten wie Alkohol zu, wenn nicht genug Platz zur Verdünnung im Behälter ist.

Wasser als Löschmittel für brennbare Gase

Beim Austritt von Gas mit geringem Druck kann die Flamme mittels Sprühstrahl des Hohlstrahlrohrs eingefangen und gelöscht werden. Alternativ kann mit Vollstrahl auf die Austrittsöffnung gelöscht werden.

Bei Gasbränden sollte generell besser Pulver verwendet werden. Zum Kühlen von Behälter und Umgebung wird Wasser mit Sprühstrahl eingesetzt.

Bei Gasbränden sollte die Flamme generell nur gelöscht werden, wenn sonst eine Gefährdung besteht, da sich sonst eine immer größer werdende Gas-Luft-Gemisch-Wolke bildet die danach explosionsartig verbrennen kann. Wenn möglich sollte die Gaszufuhr abgesperrt werden.

Wasser im Bereich von brennbaren Stäuben

In Bereichen in denen sich größere Staubablagerungen befinden, darf nicht mit Vollstrahl gelöscht werden. Der Staub kann aufgewirbelt werden und eine explosionsfähige Atmosphäre würde entstehen.

In diesen Bereichen wird der Einsatz von Netzmittel in Kombination mit geringem Strahlrohrdruck empfohlen.

Größere Glutbrände in geschlossenen Räumen

Bei größeren Glutbränden in Gebäuden, vor allem in Kellern, entstehen beim Löschen große Mengen Wasserdampf. Dieser kann gefährlich für die vorgehenden Trupps sein.

Wenn es sich bei den brennbaren Stoffen um Koks oder Braunkohle handelt, kann sich beim Löschen Wassergas bilden welches aus 40% Kohlenmonoxid besteht.

Falls keine Menschen vermisst werden, sollten die Räume von außen mit Schaum oder Wasser geflutet werden.

Phosphor-Brände

Phosphor kann als weißer, roter oder schwarzer Phosphor vorkommen. Weißer Phosphor ist selbstentzündlich und kann nicht endgültig mit Wasser gelöscht werden:

Ist das Wasser abgelaufen oder verdunstet, entzündet sich der weiße Phosphor wieder von selbst. Beim Löschen mit Wasser können außerdem folgende Gefahren auftreten:

-   Phosphorstücke können durch das Wasser an nicht einsehbare Stellen gespült werden und nach dem Trocknen dort Brände verursachen.

-   Phosphorstücke können umherfliegen und den Brand ausbreiten sowie Einsatzkräfte verletzen.

Bestenfalls wird der weiße Phosphor mit Sand gelöscht, ins Freie gebracht und dort kontrolliert abbrennen gelassen.

quellfähige und wasseraufsaugende Stoffe in Gebäuden

Quellfähige Stoffe können durch die Volumenvergrößerung das Gebäude regelrecht sprengen. Wasser darf hier nicht verwendet werden.

Wasseraufsaugende Stoffe werden ohne Volumenvergrößerung schwerer. Folgedessen kann das Gebäude einstürzen.

Dissoziation von Wasser

Bei hohen Temperaturen zerfällt Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff. Je höher die Temperatur, desto größer der Anteil des Wassers welches zerfällt, die Abhängigkeit ist in folgender Tabelle dargestellt:

  Temperatur   Anteil der ca. zerfällt
  ------------ -------------------------
  1500 °C      0,2 %
  2000 °C      2 %
  2500 °C      9 %
  3000 °C      20 %
  3500 °C      60 %

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Stichwörter

Brandeinsatz allgemein

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Löschwasserrückhaltung

 

Ziel: Vermeidung von Schadstoffeintrag in Gewässer.

Maßnahmen

-   Löschwasserrückhaltung frühstmöglich einrichten

-   Verständigung Verantwortlicher des Betriebs, Wasserwirtschaftsbetriebe, Kläranlage, Gewerbeaufsicht, Untere Wasserbehörde, …
    Klärung der Zuständigkeiten und Abstimmung der zu erledigenden Aufgaben

Beurteilung / Abschätzung Löschwasser

-   Feuerwehrplan vorhanden (Kennzeichnung ABC-Stoffe, Abwasserleitungen, bauliche Anlagen zur Löschwasserrückhaltung?)

-   Welche Bereiche sind betroffen, sind dort ABC-Stoffe vorhanden?

-   Welche Verbrennungsprodukte treten auf?

-   Abschätzung der zurückzuhaltenden Löschwassermenge (wird oftmals zu gering bemessen), siehe Flächen- und Volumenberechnungen. Erfahrungsgemäß:

    -   bei „kleineren“ Bränden ca. 100 m³

    -   bei größeren Bränden mehrere 1.000 m³

-   Schnellanalyse durch pH-Teststreifen, Ölnachweispapier, ggf. auch Prüfröhrchen

-   Nachalarmierung von Experten zur Analyse des Löschwassers (Labor des Betriebs? ggf. ATF?)

Möglichkeiten

-   Wiederverwendung von Löschwasser (im Kreis pumpen).
    Achtung: Zur Erzeugung von Schaum muss sauberes Wasser verwendet werden, somit kommt hier ein Kreislaufsystem nicht in Frage.

-   Auffangen:

    -   Baulich vorgesehene Löschwasserrückhalteanlagen (insbesondere bei Störfallanlagen)

    -   Verschließen von Gullys; evtl. sind Gully-Abdeckungen vorhanden, Kanaldichtkissen (z.B. Gully-Ei) → wohin fließt das Wasser dann?

    -   Absperrung des Kanals, Speicheranlagen im Kanalnetz → durch Wasserwirtschaftsbetriebe

    -   Regenrückhaltebecken, ggf. nur bei trockenem Wetter möglich

    -   Improvisation, z.B.:

        -   Einleiten in Keller

        -   Schlauchsperren (evtl. durch THW)

        -   transportable Behälter

        -   Verwendung beständiger Folien zusammen mit Sandsäcken

-   Aufnehmen des zurückgehaltenen Wassers durch Saugwagen (Anfahrmöglichkeit einrichten!)

Quellenangabe

-   Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Gewässerschutz bei Bränden in Industrie- und Gewerbebetrieben, Zuständigkeiten und Löschwassermanagement, Zuständigkeiten und Löschwassermanagement, Oktober 2011

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschwasser_lange_wegstrecke_pendelverkehr.html -->

Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken - Pendelverkehr

 

Siehe auch: Löschwasserversorgung lange Schlauchstrecke

Zur Entscheidung, ob Pendelverkehr oder Schlauchstrecke sinnvoller ist, siehe Hinweise auf der Seite Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken.

Berechnung

+------------------------------------------------+-----------------------+-----------------------------------------------------------------------------------------------+
| Löschwasserbedarf an der Einsatzstelle:        | Liter/Minute          |                                                                                               |
+------------------------------------------------+-----------------------+-----------------------------------------------------------------------------------------------+
| Tankinhalt der pendelnden Fahrzeuge:           | Liter                 |                                                                                               |
+------------------------------------------------+-----------------------+-----------------------------------------------------------------------------------------------+
| Fahrzeit von der Füllstelle zur Einsatzstelle: | Minuten               | Schätzhilfe: Zeit pro Kilometer in Abhängigkeit zur Durchschnittsgeschwindigkeit              |
|                                                |                       | 40 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit entsprechen 1,5 min/km                                   |
|                                                |                       | 30 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit entsprechen 2 min/km                                     |
|                                                |                       | 24 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit entsprechen 2,5 min/km                                   |
+------------------------------------------------+-----------------------+-----------------------------------------------------------------------------------------------+
| Füllstrom:                                     | Liter/Minute          | Welche Wassermenge pro Minute kann an der Füllstelle in das Transportfahrzeug gefüllt werden? |
+------------------------------------------------+-----------------------+-----------------------------------------------------------------------------------------------+
| Rüstzeit:                                      | Minuten               | 8 Minuten entsprechen der erfahrungsgemäßen Rüstzeit. Diese umfasst                           |
|                                                |                       |                                                                                               |
|                                                |                       | -   Eintreffen an der Füllstelle bis Beginn des Füllvorgangs                                  |
|                                                |                       | -   Ende des Füllvorgangs bis Abfahrt zur Einsatzstelle                                       |
|                                                |                       | -   Eintreffen an der Einsatzstelle bis Beginn der Entleerung                                 |
|                                                |                       | -   Ende der Entleerung bis Abfahrt zur Füllstelle                                            |
+------------------------------------------------+-----------------------+-----------------------------------------------------------------------------------------------+

Zugrundeliegende Formeln:

               Tankinhalt
    Füllzeit = ----------
               Füllstrom

                         Tankinhalt
    Entleerungszeit = -----------------
                      Löschwasserbedarf

    Umlaufzeit = Entleerungszeit + 2 * Fahrtzeit + Füllzeit + Rüstzeit

                                    Umlaufzeit
    Anzahl benötigter Fahrzeuge = ---------------
                                  Entleerungszeit

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

TLF, Tanklöschfahrzeug

Brandeinsatz allgemein, Berechnungen

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<!-- Seite: brand/allgemein/steigleitung.html -->

Steigleitung/Wandhydranten

 

weitere Hinweise

Steigleitung

-   ggf. Trupp entsenden, der in den nicht betroffenen Geschossen überprüft ob die Entnahmestellen geschlossen sind (insbesondere bei Steigleitungen mit fest montierten Handrädern

-   Der Einsatz von Druckluftschaum kann dazu führen dass an der Entlüftungseinrichtung das Ventil nicht schließt und der Schaum dort austritt

Wandhydrant

-   Wandhydranten Typ S (Selbsthilfe)
    Anforderung: Entnahmemenge 24 Liter/Minute bei 2 bar, an zwei Wandhydranten gleichzeitig

-   Wandhydranten Typ F (Selbsthilfe und Feuerwehr)
    Anforderung: Entnahmemenge 100 Liter/Minute bei 3 bar, an drei Wandhydranten gleichzeitig und Anschlussmöglichkeit für ein C-Schlauch mit Storz-Kupplung.

Daten nach DIN 14 461

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Löschwassereinspeisung, Einspeisung

Brandeinsatz allgemein

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Einsatzstellenhygiene

 

Maßnahmen

-   bereits zu Beginn des Einsatzes Maßnahmen zur Einsatzstellenhygiene treffen

-   durch einsatztaktische Maßnahmen Rauchausbreitung minimieren, z.B.

    -   Erstangriff in Brandraum durch Fenster

    -   Nutzung eines Schneidlöschverfahrens

    -   Einsatz von Belüftungsgeräten in Angriffsrichtung

-   Fahrzeuge so aufstellen, dass Eindringen von Rauch in Mannschaftskabine und Geräteräume vermieden wird

Grundsätze

-   nach Abkühlung sind gesundheitsschädliche Stoffe aus dem Brandrauch an Ruß, Kondensat und Asche gebunden

-   weitere Gefahren durch Asbest oder Mineralwolle möglich

-   Inkorporation und Hautkontakt von Kontamination vermeiden

-   Kontaminationsverschleppung über PSA vermeiden

-   Wasser aus Fahrzeug-Löschwassertank ist kein Trinkwasser, nach Reinigung mit diesem ist Haut zu desinfizieren

-   Reinigungsarbeiten und Ausziehen stark kontaminierter Schutzkleidung mit enganliegender Schutzbrille, FFP3-Maske und Einmal-Schutzhandschuhen durchführen

-   Objekte mit glatter Oberfläche (z.B. Helme, Funkgeräte, Handlampen) mit Hygienetüchern reinigen

-   Ein bis zwei Stunden nach „Feuer aus“ weiterhin Atemschutz tragen

-   Kontaminierte Schutzkleidung verpacken

Empfehlung zur Entkleidung bei Kontamination

nach Punkt 3.5.2 der Fachempfehlung „Einsatzgrundsätze zur Hygiene im Brandeinsatz“.

-   Die Einsatzkraft legt eigenständig den Feuerwehrhelm ab, so sie keine Helm-Masken-Kombination trägt.

-   Die Einsatzkraft legt das Atemschutzgerät ab, dabei bleibt der Atemanschluss weiterhin angeschlossen.

-   Die Einsatzkraft legt die Feuerwehr-Schutzhandschuhe ab und zieht Einmalhandschuhe an.

-   Die Einsatzkraft legt die Jacke der Feuerwehr-Schutzkleidung (Überjacke) ab.

-   Nun zieht die Einsatzkraft die Feuerschutzhaube von hinten über die Atemschutzmaske, lockert deren Bebänderung und zieht die Kombination aus Feuerschutzhaube und Atemschutzmaske mit dem angeschlossenen Atemanschluss vom Kopf. Sollte die Einsatzkraft eine Helm-Masken-Kombination tragen, wird diese an dieser Stelle und sinngemäß abgelegt.

-   Eine FFP3-Maske schützt die Einsatzkraft bei den restlichen Arbeiten.

-   Nun werden die Hose der Feuerwehr-Schutzkleidung (Überhose) und Feuerwehr-Stiefel abgelegt.

-   Abschließend verpackt die Einsatzkraft die Feuerwehr-Schutzkleidung (Überkleidung) inklusive der Feuerwehr-Schutzhandschuhe und reinigt Feuerwehr-Stiefel und Feuerwehrhelm.

Transport kontaminierter Ausrüstung

nach Punkt 3.5.5 der Fachempfehlung „Einsatzgrundsätze zur Hygiene im Brandeinsatz“.

  -------------------------------------------------------------------------------------------
                                     Kontaminierte Ausrüstung                  
  -------------- ------------------- -------------------------- -------------- --------------
  Einsatz-       Lagerung während    Überkleidung               Pressluft-     Schläuche
  szenario       des Abtransportes   (verpackt)                 atmer          

  Kleiner        Mannschaftsraum     (X)¹                       (X)²           
  Einsatz        Löschfzg. (weiß)                                              
  (1-2 Trupps)                                                                 

                 Geräteraum          X                          X              X
                 Löschfzg.                                                     
                 (grau / schwarz)                                              

  Großer         Anhänger, LKW       X                          X              X
  Einsatz        (schwarz)                                                     
  -------------------------------------------------------------------------------------------

¹ im Ausnahmefall luftdicht in Folie verpackt im Mannschaftsraum
² im Ausnahmefall luftdicht in Folie verpackt im Mannschaftsraum in PA-Sitz- halterung

Kontaminierte Schläuche bis zur Reinigung unter Wasser zwischenlagern, um Verbreitung von kontaminiertem Staub zu vermeiden.

Dokumentation

-   DGUV-Arbeitshilfe Kombinierte Atemschutz- und Expositionsdokumentation kann genutzt werden, siehe DGUV Information 205-035 (Link in der Quellenangabe)

-   Brandeinsätze sind keine CBRN-Einsätze im Sinne der jeweiligen Feuerwehr-Dienstvorschrift. Ein Bio-Monitoring entsprechend FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ kann ergänzend insbesondere bei Verdacht der Inkorporation oder großflächiger Kontamination mit Ruß auf der ungeschützten Haut zur Dokumentation angewendet werden.

Quellenangabe

-   Fachempfehlung "Einsatzgrundsätze zur Hygiene im Brandeinsatz", Deutscher Feuerwehrverband und AGBF Bund, herausgegeben am 10. Juli 2023, unter Nutzung insbesondere folgender Primärquellen:

    -   DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“

    -   vfdb-Richtlinie 10-03 „Schadstoffe bei Bränden“, vfdb-Referat 10, letzte Aktualisierung 09/2020

    -   vfdb-Merkblatt 10-13 „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“, vfdb-Referat 10, letzte Aktualisierung 09/2020

    -   Bachelor-Thesis „Einsatzstellenhygiene - Einschätzung der Toxizität und Erstellung eines Konzeptes zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung bei Brandeinsätzen von Feuerwehren“, B.Sc. Jana Reuter, 2017.

    -   Einsatzstellenhygiene – Vermeidung von Kontaminationsverschleppung bei Brandeinsätzen, Jana Reuter und Thomas Tremmel, Zeitschrift BRANDschutz 12/2017

    -   Pelzl et. al. Krebsrisiko im Feuerwehrdienst? Strategien zur Expositionsvermeidung und -erfassung – das Fazit der DGUV, Zeitschrift Brandschutz 09/2021

Stichwörter

PAK, Atemgift, Atemgifte

Brandeinsatz allgemein

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<!-- Seite: brand/allgemein/loeschanlagen/sprinkleranlage.html -->

Sprinkleranlage

 

Die Sprinkleranlage wird erst abgeschiebert, wenn abschließend erkundet ist, dass es sich nicht um einen Realbrand handelt oder die Brandbekämpfung abgeschlossen ist!

Maßnahmen

-   Objektverantwortlichen anfordern, z.B. über Personen vor Ort, Kontaktdaten im Textteil des Feuerwehrplans oder die Feuerwehr-Leitstelle

-   Schlüssel aus FSD entnehmen, falls vorhanden

-   Maßnahmen wie bei BMA-Alarm

-   Nicht nur BMZ, sondern auch Sprinklerzentrale (SPZ) schnellstmöglich besetzen lassen (zum Auffinden der SPZ: Feuerwehrplan, Alarmglocke, Pförtner fragen, Schilder)

-   betroffene Sprinklergruppe ermitteln

-   auf der Laufkarte der Sprinklergruppe wird angezeigt, welchen Bereich diese schützt.
    Ggf. sind diese Laufkarten auch nur in der SPZ vorhanden (siehe weitere Hinweise unten)

-   Kontrolle des Schutzbereiches

bei tatsächlichem Brand

-   Löschangriff aufbauen lassen?

-   Einspeisung der Sprinkleranlage notwendig?
    Ggf. muss für die Einspeisung in der Sprinklerzentrale ein Schieber geöffnet werden.

-   Nachalarmierung erforderlich?

bei Fehlalarm

-   Sprinklerpumpe am Schaltschrank abschalten

-   Entwässerungsventil öffnen

-   Absperrschieber (Handrad) schließen

Einsatzabschluss

-   Sprinkleranlage an verantwortliche Person übergeben, dabei darauf hinweisen, dass unverzüglich Instandsetzung (durch Fachbetrieb) erfolgen muss

-   bei (Teil-)Abschaltung der Sprinkleranlage (z.B. nach Abschiebern einer Gruppe) muss der Brandschutz durch den Betreiber anderweitig sichergestellt werden. Betreiber muss diese mit Bauaufsicht/Brandschutzdienststelle und Versicherer abstimmen.

weitere Hinweise

Je nach Aufbau der Anlage wird am FAT in der BMZ evtl. nicht direkt die ausgelöste Sprinklergruppe bzw. die genaue Ursache (Strömungswächter, Druckwächter, …) angezeigt, sondern nur eine Sammel-Gruppe für die gesamte Sprinkleranlage. In diesem Fall müssen genauere Informationen in der Sprinklerzentrale eingeholt werden.

Evtl. muss an der Alarmventilstation mittels eines Tasters oder Hebels eine Bestätigung des Alarms erfolgen, bevor die BMA zurückgestellt werden kann. Ggf. muss die Quittierung auch an einem Schaltschrank in der Sprinklerzentrale vorgenommen werden.

Bei Sprinkleranlagen mit innenverzinkten Rohrleitungen kann Wasserstoff entstehen, wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung steht. Bei Auslösung eines Sprinklers kann daher der CO-Warner auslösen, da die Sensoren der gängigen CO-Warner Querempfindlichkeiten zu Wasserstoff haben.

Indizien zur Bestimmung der ausgelösten Sprinklergruppe/Alarmventilstation

-   Anzeige in BMZ bzw. auf FAT

-   Anzeige in Sprinklerzentrale

-   Sprinklerglocke läutet

-   Wasser strömt aus Glocke

-   an der Verrohrung

    -   Kondenswasserbildung

    -   Temperaturunterschied ober-/unterhalb Alarmventilstation, bei ausgelöster Gruppe ist das Rohr sowohl ober- als auch unterhalb kalt

    -   Vibration der Verrohrung

    -   Manometer; Zeiger bewegen sich, Leuchtanzeigen

Quellenangabe

-   Flyer Sprinkleranlagen - Hinweise für den Einsatz, Arbeitskreis Vorbeugender Brandschutz der Landesfeuerwehrschulen (AK VB LFS)

-   Lehrunterlage Vorbeugender Brandschutz - Anlagentechnik, Hessische Landesfeuerwehrschule

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf:
    „Führungslehrgang I“. Unveröffentlicht. LFS / AGBF Baden-Württemberg. 04/1999

-   VdS-Merkblatt 3891:2025-02 (2) „Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen“, VdS Schadenverhütung GmbH

Stichwörter

Sprinklerzentrale, SPZ

start

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<!-- Seite: brand/geraete/start.html -->

Geräte für den Brandeinsatz

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mobiler Großventilator                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schaumrohre                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schläuche                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Strahlrohre                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: brand/geraete/schlaeuche.html -->

Schläuche

 

Bei der Feuerwehr eingesetzte Schläuche

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Größe      Durchmesser   Durchflussmenge       genormte Längen        Masse      Volumen          Masse gefüllt
             in mm         max. in Liter / min   nach DIN 14811         in kg      in Liter (ca.)   in kg (ca.)
  ---------- ------------- --------------------- ---------------------- ---------- ---------------- ---------------
  F          152                                 -                      -          -                -

  A          110           6.000                 5 m                    8,8        47,5             56,3

                                                 20 m                   26,8       190,1            216,9

                                                 1,6 m (Saugschlauch)   14,0       15,2             29,2

                                                 2,5 m (Saugschlauch)   20,3       23,8             44,1

  B          75            2.400                 5 m                    5,0        22,1             27,1

                                                 20 m                   16,4       88,4             104,8

                                                 35 m                   27,8       154,6            182,4

                                                 1,6 m (Saugschlauch)   7,6        7,1              14,7

                                                 2,5 m (Saugschlauch)              11,0             

  C          42            600                   15 m                   6,1        20,8             26,9

                                                 20 m                              27,7             

                                                 30 m                   11,4       42,5             53,0

             52            1.200                 15 m                   7,3        31,9             39,2

                                                 20 m                              42,5             

  D          25            140                   5 m                    1,4        2,5              3,9

                                                 15 m                   3,8        7,4              11,2
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Druckverluste in Abhängigkeit vom Förderstrom

siehe auch: Löschwasserförderung lange Wegstrecke

Werte pro 100 Meter Schlauchlänge (kursive Werte sind aus Druckverlustdiagrammen abgelesen)

  Förderstrom       Druckverlust in bar                               
  ----------------- --------------------- ------ ------ ------ ------ ------
  in Liter/Minute   D                     C42    C52    B      A      F
  40                1,9                                               
  60                4,0                   0,2                         
  80                6,9                   0,4                         
  100               10,6                  0,6    0,2                  
  120               14,9                  1,1    0,3                  
  140               20,0                  1,7    0,5                  
  200                                     2,3    0,6    0,1           
  250                                     3,5    0,9    0,15          
  300                                     5,0    1,3    0,2           
  350                                     6,8    1,6    0,25          
  400                                     8,8    2,0    0,3           
  450                                     11,2   2,6    0,4           
  500                                     13,8   3,3    0,5           0,01
  600                                     20,0   4,8    0,6           
  700                                            6,6    0,9           
  800                                            8,5    1,1           
  900                                                   1,5           
  1000                                           13,5   1,7    0,3    0,04
  1100                                                  1,9    0,35   
  1200                                           20,0   2,5    0,4    
  1300                                                  2,9    0,45   
  1400                                                  3,45   0,5    
  1500                                                  4,0    0,6    0,09
  1600                                                  4,6    0,65   
  1700                                                  5,2    0,75   
  1750                                                                0,12
  1800                                                  5,8    0,8    
  1900                                                  6,4    0,9    
  2000                                                  7,0    1,0    0,16
  2100                                                  7,6    1,1    
  2200                                                  8,2    1,2    
  2250                                                                0,20
  2300                                                  8,8    1,3    
  2400                                                  9,4    1,45   
  2500                                                  10,0   1,6    0,22
  2600                                                         1,75   
  2700                                                         1,9    
  2750                                                                0,26
  2800                                                         2,0    
  2900                                                         2,15   
  3000                                                         2,3    0,31
  3250                                                                0,36
  3500                                                                0,41
  3750                                                                0,47
  4000                                                                0,53
  4250                                                                0,60
  4500                                                                0,65
  5000                                                                0,78

[Druckverluste bei verschiedenen Schlauchgrößen (klicken um in voller Größe zu öffnen)]

Druckverluste bei verschiedenen Schlauchgrößen (klicken um die Grafik in voller Größe zu öffnen)

Schlauchhaspeln

                                     Tragbare Schlauchhaspel                         Fahrbare Schlauchhaspel               
  ---------------------------------- ------------------------- ----------- --------- ------------------------- ----------- ---------
  Schlauch                           C42, 15 m                 C52, 15 m   B, 20 m   C42, 15 m                 C52, 15 m   B, 20 m
  Mindestanzahl Schläuche            7                         5           2         25                        20          8
  Gesamtlänge Schläuche mindestens   105 m                     75 m        40 m      375 m                     300 m       160 m

maximale Länge von Saugleitungen

siehe dazu wasserentnahme_aus_offenem_gewaesser

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Grundschule im Feuerwehrdienst - Schweizerischer Feuerwehrverband

-   Schlauchkunde, THW-Ergolding, Mathias Plonka

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

-   Formeln, Tabellen und Wissenswertes für die Feuerwehr. Ferdinand Tretzel, Kohlhammer 2003.

Geräte für den Brandeinsatz

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Strahlrohre

 

besondere Gefahren

-   bei Vollstrahl in staubiger Umgebung Gefahr einer Staubexplosion

Mehrzweckstrahlrohre

Wasserlieferung und Querschnitt

Faustwerte, in Klammern dahinter die Werte nach DIN EN 15 182 bei 6 bar.

  ---------------------------------------------------------------------------------------
  Strahlrohr     Wasserlieferung   Wasserlieferung   Mundstücksweite   Düsenweite in mm
                 in Liter/Minute   in Liter/Minute   in mm             (ohne Mundstück)
                 mit Mundstück     ohne Mundstück                      
  -------------- ----------------- ----------------- ----------------- ------------------
  DM             25                50                4                 6

  CM             100 (130)         200 (235)         9                 12

  BM             400 (415)         800 (785)         16                22
  ---------------------------------------------------------------------------------------

Wurfweite

  Strahlrohr          Wurfweite bei 5 bar Strahlrohrdruck (Faustwerte)   
  ------------------- -------------------------------------------------- -------------
                      Vollstrahl                                         Sprühstrahl
  CM mit Mundstück    ca. 15 m                                           ca. 5 m
  CM ohne Mundstück   ca. 20 m                                           
  BM mit Mundstück    ca. 25 m                                           ca. 6,5 m
  BM ohne Mundstück   ca. 30 m                                           

Hohlstrahlrohre

Die Leistungsdaten von Hohlstrahlrohren sind im Gegensatz zu Mehrzweckstrahlrohren stark vom Hersteller abhängig. Die hier genannten Werte sind als Faustwerte zu verstehen.

Wurfweite bei Vollstrahl

  -----------------------------------------------------------------------
  Durchflussmenge                     Wurfweite bei 6 bar
  in Litern/Minute                    Strahlrohrdruck
  ----------------------------------- -----------------------------------
  100                                 ca. 18 m

  200                                 ca. 24 m

  400                                 ca. 30 m
  -----------------------------------------------------------------------

Abstände in elektrischen Anlagen

siehe Vorgehen in elektrischen Anlagen, Abschnitt Löschmittel allgemein

Gasbrandbekämpfung

Zum Löschen brennend austretender Flüssiggase Strahlrohr mit Vollstrahl quer zur Austrittsrichtung auf das Leck richten.

Weitere Hinweise zum Thema Gasbrandbekämpfung im entsprechenden Artikel.

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Merkblatt Löschmittel-Löschverfahren, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

-   Merkblatt Wasserförderung über lange Schlauchstrecken, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Stichwörter

Armaturen zur Wasserabgabe

Geräte für den Brandeinsatz

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Mobiler Großventilator

 

Belüftung mit mobilem Großventilator muss geplant werden. Der Einsatz des MGV oder mehrerer MGV setzt eine ausreichende taktische Planung voraus um Folgeschäden oder Gefährdungen von Einsatzkräften bzw. Personen zu vermeiden.

Allgemeine Taktikgrundsätze

-   Standgas fahren und Drehzahl langsam in 500 rpm-Schritten erhöhen

    -   Wirkung abwarten - Aufbau der Strömung- und Druckverhältnisse kann dauern

-   Standort Fahrzeugführer MGV nicht direkt im Bereich des MGV (Lärmbelastung!)

-   Natürliche Windrichtung berücksichtigen

-   Vor Anwendung offensiver Belüftungstaktik muss der Brandort bekannt sein

-   Zuluft- und Abluftöffnung schaffen

-   Strömungspfad erkunden und Weg der Luftzirkulation sichern

-   Abluftöffnung muss ggf. mit Sicherungsleitung (C-Rohr) bewacht werden, um Brandausbreitung zu verhindern

-   Beobachtungsposten im Gebäude einsetzen, um unerwünschte Rauchausbreitung rechtzeitig zu erkennen

    -   Ausstattung mit WBK kann sinnvoll sein

-   Auswirkungen MGV-Einsatz laufend beurteilen um Taktik, Technik, Position oder Leistung des MGV anzupassen

-   Rauchvorhang als Hilfsmittel einsetzen

-   Treppenräume oder neuralgische Punkte ggf. mit Überdrucklüftern „sichern“

-   MGV und Drucklüfter in Kombination einsetzen

Kein Lüftereinsatz wenn:

-   Personen im Strömungspfad (zwischen Lüfter und Brand)

-   Explosionsgefahr im Bereich des MGV

-   Rauch in Bereiche mit Personen ohne Atemschutz gedrückt wird

Einsatztaktik bei Hochhäusern

MGV kann zur Freihaltung von Treppenräumen oder Unterstützung von Drucklüftern eingesetzt werden

-   Feuer isolieren (Türen zum Brandabschnitt schließen, Rauchvorhang setzen)

-   MGV und Drucklüfter in Stellung bringen

    -   Positionierung direkt vor dem Treppenraum stellt den Goldstandard dar

    -   Alternativ auch Druckaufbau über Kelleröffnungen, Tiefgarage, etc. möglich (Strömungspfad erkunden!)

-   Bei verrauchtem Treppenraum RWA öffnen

-   Treppenraum „freispülen“

-   RWA schließen, Überdruck im Treppenraum

-   Abluftöffnung möglichst nahe am Feuer schaffen

-   Sicherungsleitung bereitstellen

-   Türen zum betroffenen Brandabschnitt öffnen, Bereich belüften, Löschangriff einleiten

Einsatztaktik bei Kellerbränden / Tiefgaragen

Einsatzstelle erkunden Entscheidung, ob belüftet oder abgesaugt werden soll treffen.

Belüften

-   Brandabschnitte kontrollieren und Strömungspfad sowie Abluftöffnung festlegen

-   Feuer isolieren

-   MGV und Drucklüfter positionieren

-   Treppenräume ggf. spülen und RWA schließen, um Überdruck aufzubauen

-   Türe zum Feuer öffnen, Rauchvorhang setzen

-   Abluftöffnung kontrollieren, ggf. Sicherungsleitung einsetzen

[]

Absaugen mit Lutten

-   Brandabschnitte kontrollieren und Strömungspfad sowie Absaugöffnung & Zuluftöffnung festlegen

-   Drucklüfter in Zuluftbereichen setzen

-   Treppenräume ggf. spülen und RWA schließen, um Überdruck aufzubauen

-   MGV in Stellung bringen, Lutten möglichst weit im verrauchten Bereich positionieren und absaugen starten

-   Türe zum Feuer öffnen, Rauchvorhang einsetzen

-   Brandbekämpfung einleiten

[]

Einsatz bei Gefahrgutlagen

-   Abdrängen von Gaswolken

-   Absenken Ex-Bereich durch gezieltes Verdünnen

-   Belüften von Räumen

-   Kein Einsatz in brennbarer oder explosionsfähiger Atmosphäre

-   Im Absaugbetrieb beachten, dass sich gefährliche Luft-Stoff-Gemische um den MGV bilden können

Einsatztaktik Tunnel

-   MGV auf voller Leistung betreiben, Leistung nach Bedarf reduzieren

-   Frühzeitiger Einsatz schafft Sichtverbesserung

-   Natürliche Luftströmung beachten - kein Belüften „gegen den Wind“ - Winddruck im Tunnel zu groß

-   Bei mehreren Tunnelröhren beachten, dass der Rauch nicht aus der einen Röhre geblasen wird und in die andere Röhre eingesaugt wird

    -   ggf. Einsatz mehrerer MGV/LUF

-   Lüfterachse wenn möglich im Zentrum der Röhre platzieren

-   Zweiter MGV kann im Tunnel platziert werden

    -   Wassernebel zur Temperatursenkung einsetzen

    -   ACHTUNG - Wenn Frischluftzufuhr nicht ausreichend kann der MGV im Tunnel wieder Rauchgase ansaugen!

[]

Wassernebel

-   Einsatz im Rahmen der Taktik „Belüften“ zur Senkung der Temperatur

-   Einsatz kann bei wasserlöslichen Chemikalien unterstützen

    -   Wasser nimmt die Gefahreneigenschaften des Stoffes (Sauer / Basisch / Giftig) an - auffangen!

    -   Schutzkleidung für MGV Bedienmannschaft anpassen

Quellenangabe

-   Mobiler Großventilator, Handkarte für Einsatzleiter, Gebäudeversicherung Bern 1. Auflage 2009

Stichwörter

MGV, Großlüfter, LUF, Exhauster, Be- und Entlüftung, Taktische Ventilation, Druckbelüftung, Überdruckbelüftung, Drucklüfter, Druckbelüfter, Überdrucklüfter, Überdruckbelüfter, Hochdrucklüfter, Hochdruckbelüfter

Geräte für den Brandeinsatz

---



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Schaumrohre

 

Zur Schaumberechnung klicken Sie hier

Verschäumungsbereiche

  Schaumart      Verschäumungszahl (VZ)
  -------------- ------------------------
  Schwerschaum   bis 20
  Mittelschaum   über 20 bis 200
  Leichtschaum   über 200

Tragbare Schwerschaumrohre / Nennleistung bei 5 bar Eingangsdruck

  Typ   Zumischung   Schaumwurfweite   Schaummittelbedarf   Schaumleistung   Verschäumungszahl
  ----- ------------ ----------------- -------------------- ---------------- -------------------
  S 2   3 %          12 m              6 l/min              >2 m³/min        >10
  S 4   3 %          20 m              12 l/min             >4 m³/min        >10
  S 8   3 %          25 m              24 l/min             >8 m³/min        >10

Tragbare Mittelschaumrohre / Nennleistung bei 5 bar Eingangsdruck

  Typ    Zumischung   Schaumwurfweite   Schaummittelbedarf   Schaumleistung   Verschäumungszahl
  ------ ------------ ----------------- -------------------- ---------------- -------------------
  M 2W   3 %          12 m              6 l/min              > 4 m³/min       >20
  M 4W   3 %          20 m              12 l/min             > 8 m³/min       >20
  M 8W   3 %          25 m              24 l/min             >16 m³/min       >20
  M 2    3 %          6 m               6 l/min              > 8 m³/min       >40
  M 4    3 %          7 m               12 l/min             >16 m³/min       >40
  M 8    3 %          10 m              24 l/min             >32 m³/min       >40

W = Große Wurfweite

Leichtschaumgenerator / Auer Be-und Entlüftungsgerät mit Schaumaufsatz

  Typ                        Zumischung       Wasserbedarf   Schaummittelbedarf   Schaumleistung   Verschäumungszahl
  -------------------------- ---------------- -------------- -------------------- ---------------- -------------------
  Auer Leichtschaumaufsatz   fest eingebaut   ca. 100l/min   ca. 3 l/min          ca.50 m³/min     500

Quellenangabe

Die Roten Hefte Band 18, „Formeln, Tabellen und Wissenswertes für die Feuerwehr“ von Ferdinand Tretzel, 8.Auflage, herausgegeben 2003 vom Kohlhammer-Verlag

Stichwörter

Verschäumungszahl, VZ

Geräte für den Brandeinsatz

---



<!-- Seite: berechnungen/start.html -->

Berechnungen

 

An dieser Stelle sehen Sie einen Überblick aller im Einsatzleiterwiki vorhandenen Seiten, die Berechnungsformulare enthalten.

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Abstandquadratgesetz                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beförderung radioaktiver Stoffe                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Desinfektion (B-Dekon)                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flächen- und Volumenberechnungen                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flüssiggasberechnungen                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschmittel Schaum                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung lange Schlauchstrecke                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken - Pendelverkehr      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mathematische Berechnungen                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Seilwinde / Mehrzweckzug                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Strahlenschutzberechnungen                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Umrechnung von Basiseinheiten                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Windenergieanlagen                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/gefahrgut.html -->

Gefahrgut-/-stoffeinsatz

 

Maßnahmen

auch Maßnahmen für größere Einsätze beachten!

GAMS-Regel

Gefahr erkennen

-   Kennzeichnung (bei Transporten nach ADR) und ggf. Begleitpapiere

-   ggf. Messung/Nachweis mit Mitteln der Feuerwehr (z.B. Prüfröhrchen)

-   Stoffrecherche in Gefahrstoffdatenbank(en) - Informationsabfrageformular Gefahrgut

    -   Welche Reaktionsprodukte können entstehen?

    -   Ist die eingesetzte (Schutz-)Ausrüstung beständig gegen die Stoffe?

    -   Können gasförmige Stoffe und Dämpfe über die Haut aufgenommen werden?

-   bei der Erkundung insbesondere achten auf:

    -   Eindringen/Ausbreitung des Stoffs in Erdreich, Gewässer, Luft, Kanalisation, tieferliegende Räume und Versorgungsleitungen

    -   Gefährdung der Nachbarschaft

-   Angriffstrupp zur Erkundung einsetzen; folgende Punkte zum Stoffaustritt erkunden lassen:

    -   Was tritt aus?

    -   Wie viel tritt aus?

    -   Wohin breitet sich der ausgetretene Stoff aus?

    -   Warum kam es zum Stoffaustritt?

    -   Wie groß ist die Gesamtmenge des gefährlichen Stoffs?

        -   Füllstände von Tanks ggf. mit Wärmebildkamera feststellen

        -   In welcher Behälterart befindet sich der Gefahrstoff (z.B. Gefahr durch Gasflaschen!)?

-   ermittelte Informationen hinterfragen (Angaben plausibel?)

Absichern der Einsatzstelle

-   Bei unbekannter Gefahr mindestens 50 m Abstand halten (Gefahren- und Absperrbereiche einrichten), Gefahrenbereich aufgrund des Erkundungsergebnisses anpassen!

-   Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen und Passanten geben:

    -   Abwägen ob Gebäude evakuiert werden oder die Personen im Gebäude verbleiben sollten
        ggf. nur in bestimmten Bereichen aufhalten (z.B. in oberen Stockwerken aufhalten wenn Gefahrstoff schwerer als Luft)

    -   Bevölkerung warnen?

        -   Lüftungen und Klimaanlagen abschalten lassen

        -   Fenster und Türen schließen

-   Schadstoffwolken ggf. niederschlagen

-   Zündquellen vermeiden/beseitigen

-   Brandbekämpfung vorbereiten; 3-fachen Brandschutz (Pulver, Wasser, Schaum) an der Grenze des Gefahrenbereichs bereitstellen. Schlauchleitung ungefüllt mitführen, um keine Gefährdung durch Unverträglichkeit des Stoffs mit Wasser einzugehen.

-   Löschwasserrückhaltung einrichten falls abfließendes Wasser zur Ausbreitung führen kann.

Menschenrettung unter Eigenschutz durchführen

Abwägung: Erfolgsaussichten gegenüber der Eigengefährdung → nur vertretbares Risiko eingehen

-   geeignete Schutzkleidung anlegen, Menschenrettung mindestens unter PA und Form 1

-   Dekon-Platz aufbauen, zumindest für Not-Dekon

-   zur Eigensicherung mindestens Pulverlöscher mit in den Gefahrenbereich nehmen

-   Bei bestimmten Objekten der Gefahrengruppe III ist auch für Menschenrettung im Rahmen der GAMS-Maßnahmen eine anwesende fachkundige Person erforderlich (z.B. Bereiche mit Kernbrennstoffen, Bio-Laboren der Risikogruppe 4, militärischen Anlagen)!

bei kontaminierten Personen

-   lebensrettende Sofortmaßnahmen haben Vorrang vor Dekontamination

-   vor eigener Kontamination / Kontaminationsverschleppung schützen

-   ggf. Maßnahmen zur Dekon mit Notarzt absprechen, dabei Inkorporation vermeiden!

-   ggf. möglichst vorab Rettungsdienst und Zielkrankenhaus über Kontamination(-verdacht) informieren.

Spezialkräfte alarmieren

-   Rückmeldung geben – Nachalarmieren

    -   ABC-Zug beansprucht etwa 500 m² (ca. 8 Fahrzeuge/30 Einsatzkräfte)

-   sachverständige Stellen hinzuziehen

    -   ATF bei unbekannten Stoffen

    -   TUIS zur Beratung und Unterstützung

    -   Fachberater

    -   bei Gefahrengruppe III fachkundige Person

-   zuständige Behörden informieren

weitere Hinweise

-   Führungsstruktur aufbauen (Einsatzabschnittsbildung), Einsatzabschnitte z.B.: Gefahrenabwehr, Dekon, Messen, Warnen, RD/MANV

Fahrzeugaufstellung

-   Nachrückende Fahrzeuge einweisen, Fahrzeugaufstellung planen, Bereitstellungsraum einrichten

-   mit dem Wind anfahren, auf windzugewandter Seite bleiben, auf Windrichtungsänderungen achten

-   bei kalten oder schweren Gasen Fahrzeug nicht in Senken aufstellen

-   auf Gefälle im Gelände achten

-   Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen

Gelangen Fahrzeuge während des Einsatzverlaufs in den Gefahrenbereich, gelten diese als kontaminiert bis das Gegenteil bewiesen werden kann.

Abschließende Maßnahmen

-   Aufräumungsarbeiten

    -   nur im Rahmen der Gefahrenabwehr

    -   Interessen der Spurensicherung (Strafvervolgungsbehörden) beachten

-   Übergabe der Einsatzstelle

    -   im ABC-Einsatz werden Einsatzstellen nicht durch die Feuerwehr freigegeben, sondern immer an die zuständige Behörde übergeben.
        Ist diese nicht erreichbar, wird die Einsatzstelle an die zuständige Ordnungsbehörde übergeben wenn keine Gefahr mehr von ihr ausgehen kann.

-   Ausrüstung

    -   Kontaminierte Ausrüstungsgegenstände grob dekontaminieren falls möglich, verpacken und kennzeichnen. Über fachgerechte Reinigung und Entsorgung entscheiden.

-   Überwachung der Einsatzkräfte

    -   Einsatzkräfte einem geeigneten Arzt vorstellen falls diese

        -   kontaminiert wurden

        -   im Strahlenschutzeinsatz eine Dosisüberschreitung vorliegt

        -   Verdacht auf Inkorporation besteht

    -   besondere Vorkommnisse dokumentieren und mindestens 30 Jahre aufbewahren, z.B.:

        -   Verletzungen

        -   Einwirkungen von Gefahrstoffen auf Einsatzkräfte durch Kontamination, Inkorporation oder Einwirkungen von außen

-   Kontaminationsverschleppung vermeiden

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   TUIS

-   Analytische Task Force (ATF)

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2012

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   ABC-Konzept Niedersachsen

Stichwörter

Gefahrgut, Gefahrgüter, Gefahrstoff, Gefahrstoffe

CBRN-Einsätze / ABC-Einsätze / GSG-Einsätze

---



<!-- Seite: cbrn/besondere_stoffe.html -->

Besondere CBRN-Stoffe

 

Die Stoffe sind in die ADR-Klassen unterteilt

Klasse 1

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pikrinsäure                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 2

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ammoniak                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Chlor                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erdgas                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flüssiggas                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kohlenmonoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Phosgen                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sauerstoff                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schwefelwasserstoff                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 3

Klasse 4.1

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Magnesium                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 4.2

Klasse 4.3

Klasse 5.1

Klasse 5.2

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Acetonperoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 6.1

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Blausäure                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Lewisit                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   N-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   S-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sarin                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Soman                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tabun                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   VX                                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 6.2

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Anthrax                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Botulinustoxin                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brucellose                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pest                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pocken                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Q-Fieber                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rizin                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rotz                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Staphylokokken-Enterotoxin B                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   T2-Mycotoxine                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tularämie                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Venezolanische Pferdeenzephalitis                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Virale Hämorrhagische Fieber                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 7

Klasse 8

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Buttersäure (Butansäure)                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flusssäure-Graffiti (Etching)                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 9

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Lithium-Ionen-Akkumulatoren                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   PCB (Polychlorierte Biphenyle)                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+

CBRN-Einsätze / ABC-Einsätze / GSG-Einsätze

---



<!-- Seite: cbrn/start.html -->

CBRN-Einsätze / ABC-Einsätze / GSG-Einsätze

 

Zur Auswahl der Seite über die Kategorieauflistung siehe Ende der Seite

Allgemeine Maßnahmen für alle ABC-Einsätze

Auswahl über Gefahrzettel

+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| Gefahrzettel                               | Gefahrgutklasse nach GGVSE/ADR / weitere Inhalte                                                                         |
+============================================+==========================================================================================================================+
| [] [] [] []                                | Hauptseite: Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe                                                                       |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Kampfmittelfund                                                   |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe                            |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Verträglichkeitsgruppen                                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 1:                                                                                           |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Pikrinsäure                                                       |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| [] [] []                                   | Hauptseite: Klasse 2: gasförmige Stoffe                                                                                  |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Autogas-Fahrzeuge                                                                   |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")                                |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Erdgas-Fahrzeuge (CNG und LNG)                                                      |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Flüssiggasberechnungen                                                              |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Klasse 2: gasförmige Stoffe                                                         |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Reizgase und Pfefferspray                                                           |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Sauerstoffverdrängung - Berechnung der Volumenkonzentration eines unbekannten Gases |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            | | -   Wasserstofffahrzeuge                                                                |                              |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------------------------+                              |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 2:                                                                                           |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Ammoniak                                                          |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Chlor                                                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Erdgas                                                            |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Flüssiggas                                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Kohlenmonoxid                                                     |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Phosgen                                                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Sauerstoff                                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Schwefelwasserstoff                                               |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe                                                                        |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Öl auf Gewässer                                                   |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 3:                                                                                           |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+     |
|                                            | | -   Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe |     |
|                                            | +------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+     |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 4.1:                                                                                         |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Magnesium                                                         |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe                                                                         |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe                              |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 4.2:                                                                                         |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln                                   |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +--------------------------------------------------------------------------------+                                       |
|                                            | | -   Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |                                       |
|                                            | +--------------------------------------------------------------------------------+                                       |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 4.3:                                                                                         |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe                                                           |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe                |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 5.1:                                                                                         |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 5.2 Organische Peroxide                                                                               |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 5.2 Organische Peroxide                                    |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 5.2:                                                                                         |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Acetonperoxid                                                     |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 6.1 Giftige Stoffe                                                                                    |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 6.1 Giftige Stoffe                                         |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 6.1:                                                                                         |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Blausäure                                                         |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Lewisit                                                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   N-Lost                                                            |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   S-Lost                                                            |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Sarin                                                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Soman                                                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Tabun                                                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   VX                                                                |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe / B-Einsatz                                                        |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Bio-Einsatz                                                       |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Biogasanlage                                                      |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Biologische Kampfstoffe                                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Desinfektion (B-Dekon)                                            |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Risikogruppen/Schutzstufen                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Tierseuchen                                                       |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere biologische Stoffe:                                                                                            |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Anthrax                                                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Botulinustoxin                                                    |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Brucellose                                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Pest                                                              |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Pocken                                                            |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Q-Fieber                                                          |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Rizin                                                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Rotz                                                              |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Staphylokokken-Enterotoxin B                                      |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   T2-Mycotoxine                                                     |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Tularämie                                                         |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Venezolanische Pferdeenzephalitis                                 |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Virale Hämorrhagische Fieber                                      |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| [] [] [] []                                | Hauptseite: Klasse 7: Radioaktive Stoffe                                                                                 |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Abstandquadratgesetz                                              |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Beförderung radioaktiver Stoffe                                   |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Dosisleistungskonstante                                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Formulare für den Strahlenschutzeinsatz                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz)                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Kontaminationsnachweis (A-Dekon)                                  |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   natürlich radioaktive Mineralien/Steine                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Nuklidkarte                                                       |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   physikalische Grundlagen Strahlenschutz                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Radium-Trinkbecher                                                |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Referenzwerte (vormals Dosisrichtwerte)                           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Regionale Strahlenschutzzentren der Berufsgenossenschaften        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Strahlenschutz / A-Einsatz                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Strahlenschutzberechnungen                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Strahlenschutzmessgeräte                                          |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Strahlersuche                                                     |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Gamma-Arbeitsgeräte)           |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 8: Ätzende Stoffe                                                                                     |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +------------------------------------------------------------------------+                                               |
|                                            | | -   Einbruch mit Säure                                                 |                                               |
|                                            | +------------------------------------------------------------------------+                                               |
|                                            | | -   Klasse 8: Ätzende Stoffe                                           |                                               |
|                                            | +------------------------------------------------------------------------+                                               |
|                                            | | -   Verdünnen von Säuren und Laugen und Einleitung in die Kanalisation |                                               |
|                                            | +------------------------------------------------------------------------+                                               |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 8:                                                                                           |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Buttersäure (Butansäure)                                          |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Flusssäure-Graffiti (Etching)                                     |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| []                                         | Hauptseite: Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände                                                    |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände         |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | besondere Stoffe der Klasse 9:                                                                                           |
|                                            |                                                                                                                          |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Lithium-Ionen-Akkumulatoren                                       |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   PCB (Polychlorierte Biphenyle)                                    |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+
| weitere Seiten im Bereich chemische Stoffe | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Begaste Container                                                 |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Chemische Kampfstoffe                                             |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Gefahrgut Eisenbahn                                               |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
|                                            | | -   Grenzwerte                                                        |                                                |
|                                            | +-----------------------------------------------------------------------+                                                |
+--------------------------------------------+--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+

Auswahl über Kategorien

oberste Ebene

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| -   Besondere CBRN-Stoffe                                             |
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| -   Gefahrgut-/-stoffeinsatz                                          |
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Kategorie Allgemein

Hauptseite: CBRN-Einsätze allgemein

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| -   ADR                                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Analytische Task Force (ATF)                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Auslaufende Stoffe                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dräger-Röhrchen & CMS-Handbuch                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Formulare für den C-Einsatz                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahren- und Absperrbereich                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrengruppen                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrstoffdatenbanken                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Geruchsbelästigungen (im Freien)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Giftnotrufzentralen                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Luftprobe großvolumig                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Periodensystem und Stoffliste                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Probenahme                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pulverfund                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schutzkleidungs-Formen (ehemals Körperschutzformen)               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Spezialkräfte (CBRN)                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Spürpulver / Spürpapier                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Störfallanlagen                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TUIS                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   UnterstützungsverBund CBRN (UVB-CBRN)                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Volumen- und Volumenstromabschätzung                              |
+-----------------------------------------------------------------------+

Unterkategorie Dekontamination

Hauptseite: Dekontamination

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   C-Dekon                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dekontamination                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Desinfektion (B-Dekon)                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gerätedekontamination                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kontaminationsnachweis (A-Dekon)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verletztendekontamination                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+

Unterkategorie Kennzeichnung

Hauptseite: Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ADR-Kennzeichnung                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beförderungskategorien                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Containernummer                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   DG-EA-Code                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eisenbahnkennzeichnung                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Elektronisches Beförderungspapier                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ENI-Nummer                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gasflaschenkennzeichnung                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahr-Nummern                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrendiamant                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrensymbole                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   GHS (Global harmonisiertes System)                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Klassifizierungscode                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Munitionsbrandklassen                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rohrleitungskennzeichnung                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schiffskennzeichnung                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verpackungsgruppen                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Warnzeichen                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

Kategorie Geräte

Hauptseite: Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Atemfilter                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   CBRN-Erkundungswagen (ehemals ABC-Erkundungskraftwagen)           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ex-Messgeräte                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrgutpumpen                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Leistungsfähigkeit der Messgeräte für den CBRN-Einsatz            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mehrgasmessgeräte                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Messgeräteauswahl Einsatzgrundsätze                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Nachweismatrix für Messgeräte im Feuerwehreinsatz                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Photoionisationsdetektoren (PID)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Prüfröhrchen                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellen

-   FwDV 500

-   Bildquelle Gefahrzettel:

    -   Klasse 1.1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UN_transport_pictogram_-_1_%28asterisks%29.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Wostr unter Public-Domain-Lizenz

    -   restliche Gefahrzettel: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html, veröffentlicht von den United Nations unter Public-Domain-Lizenz

---



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Chemische Kampfstoffe

 

siehe auch biologische Kampfstoffe

Maßnahmen

Lagefeststellung: Anzeichen für chemischen Anschlag?

derzeitige allgemeine Situation

-   verstärkte terroristische Aktivitäten bekannt? Einschätzung der momentanen Lage durch Polizei, Staatsschutz, etc.

-   aktuell vorliegende Drohungen/Anschlag angekündigt?

-   Hat vor kurzem bereits ein (ggf. erfolgloser) Anschlag stattgefunden?

beim Eingehen des Notrufs

-   Ist Einsatzstelle ein sensibles Objekt/Großereignis?

-   Meldung eines „Anschlags“ direkt beim Notruf? Bekenneranruf?

-   Viele Betroffene mit gleichen Beschwerden?

-   Für Einsatzstelle untypisches Ereignis (z.B. Explosion auf Jahrmarkt)?

-   Hinweis auf absichtliches Handeln einer Person (z.B. Abstellen eines Rucksacks)?

bei der Erkundung

-   mehrere Personen mit nicht zuordbaren Symptomen, gleichen Verletzungsmustern oder auffälligem Verhalten

-   massive, unverständliche Flucht von Personen weg von der Einsatzstelle

-   Tiere tot oder unnatürlich abwesend (insb. Insekten)

-   vorherrschende Windrichtung (Bewegungen von Bäumen/Sträuchern etc.)

-   Stofffreisetzung erkennbar, die untypisch für die Einsatzstelle ist (direkt sichtbar oder Geruch)?

-   Hinweise Betroffener auf Anschlag/Auffälligkeiten?

-   Auftreten von folgenden Symptomen bei Zivilpersonen ebenso wie ungeschützten Einsatzkräfte von Polizei / Rettungsdienst:
    Kopfschmerzen, Übelkeit, Nasen-, Speichel-, Tränenfluss, Atemnot, Beklemmungen, Druck auf Brust

-   Erkennen von bestimmten, für Kampfstoffe typischen Merkmalen:

  Stoff                      Geruch                                                          Aussehen                                             Eintritt der Giftwirkung
  -------------------------- --------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------- --------------------------
  Blausäure                  Bittermandel (kann von vielen Menschen nicht gerochen werden)   wasserklare Flüssigkeit, farblose Dämpfe             sofort
  Chlor                      stechend (Schwimmbad, Schimmelentferner)                        farblose Dämpfe (in hoher Konzentration gelb-grün)   sofort
  Lewisit                    geranienartig, stechend                                         farblose Flüssigkeit                                 sofort
  Phosgen                    faules Heu (reizend)                                            farbloses Gas                                        nach Stunden
  Sarin                      fruchtartig                                                     bräunliche Flüssigkeit                               sofort
  Schwefel-Lost (S-Lost)     senfartig                                                       ölige braune Flüssigkeit                             nach Stunden
  Soman                      fruchtartig                                                     bräunliche Flüssigkeit                               sofort
  Stickstoff-Lost (N-Lost)   fischartig (muffig)                                             ölige braune Flüssigkeit                             nach Stunden
  Tabun                      fruchtartig                                                     bräunliche Flüssigkeit                               sofort
  VX                         keiner                                                          farblose, ölige Flüssigkeit                          sofort

besondere Gefahren

Gefahrenmatrix, zusätzlich:

-   zweiter Anschlag auf Einsatzkräfte (Meinung der Polizei einholen)

    -   Fahrzeuge nicht alle auf einer Stelle abstellen

    -   Ansammlung von Einsatzkräften vermeiden

-   Sprengfallen, Blindgänger

-   außergewöhnliche Verletzungen/Erkrankungen

-   nicht direkt ersichtliche CBRN-Gefahren

-   Heckenschützen

-   weitere…

Erstmaßnahmen an der Einsatzstelle

Je mehr der oben genannten Fragen mit „ja“ beantwortet werden können, desto wahrscheinlich ist ein Anschlag mit einem chemischen Kampfstoff!

-   ABC-Einsatz mit Maßnahmen nach Gefahrengruppe IIIC der FwDV 500 durchführen (GAMS-Regel)

-   schnellstmöglich Expertenwissen einholen

-   Gefahrenbereich zunächst bei 50m festlegen, nach Lage ggf. ausweiten

    -   Angriff mit dem Wind

    -   Rückzug quer zum Wind

    -   Deckungsmöglichkeiten erkunden

    -   Rückzugswege erkunden

-   vorgehende Einsatzkräfte mindestens mit Körperschutz Form 2 (Spritzschutzanzug) ausrüsten.

    -   treten Symptome auf: erst weiterarbeiten wenn Körperschutz Form 3 verfügbar

    -   Menschenrettung mindestens mit dicht schließender Feuerschutzkleidung und PA

-   schnellstmöglich (Not-)Dekon Betroffener veranlassen (geeignete Dekon-Reinigungsmittel)

-   flüchten Betroffener durch Polizei verhindern

-   Kommunikation an der Einsatzstelle sicherstellen (Ausfall/Beeinträchtigung Funk)

-   Krankenhäuser informieren

Hinweise an Einsatzkräfte

-   ungewöhnliche Eindrücke, Gerüche, Geräusche melden

-   Befehlsgehorsam, Meldewege, Führungsstruktur zwingend einhalten

-   im Trupp zusammenbleiben

-   keine ungewöhnlichen Gegenstände berühren

-   gesundheitliche Probleme sofort melden (Übelkeit, Sehstörungen, Schwindel, …)

medizinische Sichtung Betroffener

-   Lassen sich Symptome der nachfolgenden Tabelle zuordnen?

-   Dekontamination der Betroffenen notwendig?

-   Überwachung des rettungsdienstlichen Personals ob Eigenschutz beachtet wird

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                         C-Kampfstoffe                                                                       Grundchemikalien              
  ------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------ ------------------------------------ ------------------ ---------- ----------
                                                         Sarin           VX                             Loste                                Blausäure          Chlor      Phosgen
                                                         Tabun                                                                                                             

  Sehstörungen                                           X               X                                                                                                 

  Augenschmerzen                                         X               X                              X                                                                  

  verstärkte Sekretion (Speichel, Nasen-, Tränenfluss)   X               X                                                                                                 

  Atemnot                                                X               X                                                                                      X          X

  Atemstillstand                                                                                                                             X                             

  Kopfschmerzen                                          X               X                                                                   X                             

  Schwindel                                                                                                                                  X                             

  Übelkeit                                                                                                                                   X                  X          X

  Erbrechen                                                                                                                                                                X

  Druckgefühl/ Schmerz in der Brust                                                                                                                                        X

  Muskelzucken                                           X               X                                                                                                 

  Krämpfe                                                X               X                                                                   X                             

                                                                                                                                                                           

  Auftreten                                              rasch           rasch                          verzögert                            rasch              rasch      rasch

  Stärke                                                                                                schwach                                                            schwach

  spezifische Symptome                                                   Schweißausbrüche, Erblindung   „echte“ Wirkung erst nach Stunden!   Ausatemgeruch                 
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Fett gedruckte und unterlegte Symptome sind besonders ausgeprägt.

Tabellen sind dem vfdb-Merkblatt entnommen. Maßnahmen stammen aus dem vfdb-Merkblatt und der Taschenkarte HEIKAT (siehe Quellennachweis).

weitere Hinweise

Nachweis von C-Kampfstoffen

Prüfröhrchen

Alle Dräger-Prüfröhrchen sind auf der Seite Dräger-Röhrchen & CMS-Handbuch zu finden.

Spürpulver und Spürpapier

Anwendung und Auswertung im Artikel Spürpulver / Spürpapier beschrieben.

IMS (ABC-ErkKW)

Alle in der obigen Tabelle genannten Stoffe können mit dem IMS des ABC-ErkKW gemessen werden. Die Messung auch nur geringer Mengen ist möglich!

zugeordnete UN-Nummern

UN-Nummer 0020, MUNITION, GIFTIG, Klasse 1.2, Verträglichkeitsgruppe K (kein Eintrag bei den ERICards für diese Stoffe vorhanden)

Stoffe dieser Klasse unterliegen einem Beförderungsverbot und dürfen nur mit einer Sondergenehmigung transportiert werden, beispielsweise durch die Kampfmittelräumdienste der Länder.

Weblinks

-   Chemische Kampfstoffe bei Wikipedia

-   Liste chemischer Kampfstoffe, teilweise mit Daten zur Toxizität, bei Wikipedia

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   Anforderung Analytische Task Force

Quellenangabe

-   Merkblatt "Hochtoxische C-Gefahrstoffe und C-Kampfstoffe - Erkennung und Erstmaßnahmen" der vfdb; Tabellen identisch übernommen, Maßnahmen aufs Wesentliche reduziert um die Anweisungen übersichtlich darzustellen

-   HEIKAT - Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

-   Ausbildungsunterlage „Chemische Kampfstoffe“, Feuerwehr Kaiserslautern

-   Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die staatlichen Kampfmittelräumdienste der Länder, abgerufen von der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Chemische Gefahrstoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/start.html -->

Chemische Gefahrstoffe

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Begaste Container                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Chemische Kampfstoffe                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrgut Eisenbahn                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Grenzwerte                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/temperaturklasse.html -->

Temperaturklasse

 

weitere Hinweise

Geräte für den Betrieb in explosionsgefährdeten Atmosphären sind in verschiedene Temperaturklassen eingeteilt, die die zulässigen Oberflächentemperaturen des Geräts angeben.

Ein Gerät darf nur eingesetzt werden, wenn die der Temperaturklasse zugeordnete Temperatur niedriger als die Zündtemperatur des Stoffes ist. Zusätzlich wird für die Einordnung noch ein Sicherheitszuschlag addiert.

  -----------------------------------------------------------------------
  Temperatur-             maximale                Zündtemperatur
  klasse                  Oberflächen-            des Stoffs
                          temperatur              
  ----------------------- ----------------------- -----------------------
  T1                      450 °C                  > 450 °C

  T2                      300 °C                  > 300 bis ≤ 450 °C

  T3                      200 °C                  > 200 bis ≤ 300 °C

  T4                      135 °C                  > 135 bis ≤ 200 °C

  T5                      100 °C                  > 100 bis ≤ 135 °C

  T6                      85 °C                   > 85 bis ≤ 100 °C
  -----------------------------------------------------------------------

99% aller Dämpfe werden durch die Klasse T4 abgedeckt. Geräte, die einer höheren Temperaturklasse zugeordnet sind, dürfen auch bei Stoffen mit höherer Temperaturklasse eingesetzt werden, beispielsweise ein Gerät mit T6-Zulassung, wenn eigentlich nur T3 notwendig wäre.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   Explosionsschutz-Grundlagen: Temperaturklassen auf der Internetseite der Physikalisch-Technische Bundesanstalt

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/grenzwerte.html -->

Grenzwerte

 

Maßnahmen

-   Bei der Interpretation von Grenzwerten ist zu beachten: Bei Überschreitung des angegebenen Wertes können die genannten Auswirkungen eintreten. Eine Stoffkonzentration die knapp unterhalb des AEGL-3-, aber oberhalb des AEGL-2-Wertes liegt, hat per Definition eine irreversible oder lang andauernde gesundheitliche oder fluchtbehindernde Wirkung, ist aber nicht tödlich. Dafür müsste der AEGL-3-Wert überschritten werden.

-   Die Grenzen der einzelnen Werte gelten nicht zwangsläufig für alle Personengruppen. Insbesondere bei Kindern, alten oder kranken Menschen kann eine Schädigung schon eher als beim genannten Grenzwert eintreten.

-   Die Grenzwerte gelten jeweils nur für Reinstoffe. Beim Vorhandensein von Stoffgemischen können diese schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen schädlich sein.

-   Es wird jeweils nur die Konzentration in der Luft betrachtet. Die Konzentration im Boden, Wasser, etc. ist nicht Teil der hier genannten Grenzwerte.

-   Grenzwerte geben an, bis zu welcher Konzentration eine Wirkung nicht eintritt. Da es für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe keine sicheren Grenzwerte gibt, sind für diese Stoffe keine Grenzwerte genannt.

-   Grenzwerte, welche in einem vergleichsweise sicheren Bereich angegeben werden (wie beispielsweise der AGW) dürfen keinesfalls mit „selbst erfundenen“ Faktoren multipliziert werden, da diese teilweise schon bei geringer Überschreitung stark an Giftigkeit zunehmen.

-   Die Grenzwerte wurden oftmals mit unterschiedlichen Verfahren ermittelt. Somit können diese von Stoff zu Stoff abweichen. Ist bei einem Stoff der IDLH-Wert am höchsten und wird von ERPG- und danach AEGL-Wert gefolgt, kann die Reihenfolge bei einem anderen Stoff eine völlig andere sein.

Beschreibung einzelner Grenzwerte

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   AEGL-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   AGW                                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Einsatz-Toleranz-Wert (ETW)                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ERPG-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   IDLH-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LC 50                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LC Lo                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LD 50                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   MAK-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   PAC-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TC Lo                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TD Lo                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TEEL-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TLV-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TRK-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellenangabe

-   AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt

-   http://response.restoration.noaa.gov/oil-and-chemical-spills/chemical-spills/resources/protective-action-criteria-chemicals-pacs.html

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

Chemische Gefahrstoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/begaste_container.html -->

Begaste Container

 

Transportcontainer werden oftmals mit Schädlingsbekämpfungsmittel begast. Wird ein Einsatz nach Öffnen eines Containers notwendig oder muss während des Einsatzes ein Transportcontainer geöffnet werden, so sollten diese Hinweise beachtet werden.

Maßnahmen

Erkundung - Merkmale

[Begasungswarnzeichen]

-   Kennzeichnung durch nebenstehendes Begasungswarnzeichen (Englisch: Fumigated) zusammen mit der UN-Nr. 3359

-   Bei nicht gekennzeichneten Containern die Ladungspapiere kontrollieren ob der Inhalt pflanzlichen Ursprungs ist (z.B. Holz, Textilien) und aus Übersee stammt - dann erhöhtes Risiko einer Begasung!

-   verschlossene Belüftungsöffnungen (z.B. zugeklebt)

-   zerstörte Begasungskennzeichnung

-   Person beim Öffnen/Entladen bewusstlos geworden/verunfallt

-   knoblauchartiger Geruch (nur bei Phosphorwasserstoff in höheren Konzentrationen)

besondere Gefahren

-   Explosionsgefahr bei geschlossenen Containern welche begast sind

-   Hochgiftige Begasungsmittel

-   Erstickende Begasungsmittel

-   starker Pilzbefall bei Holz

Einsatzdurchführung

-   Bei Verdacht eines begasten Containers im Umkreis von 10m um den Container herum absperren

-   Umgebung räumen

-   Zündquellen vermeiden

-   Luft im Inneren von Außen prüfen, z.B. mit Sonde durch Türdichtung oder andere Öffnungen, bei positivem Messergebnis Benachrichtigung von:

    -   Arbeitsschutzbehörde

    -   Befähigungsscheininhaber nach Nr. 9.3 Abs. 13 der Technischen Regel Begasung (TRGS 512)

-   Öffnen/Belüften des Containers nur mit umluftunabhängigem Atemschutz, Atemfilter nicht bei allen Begasungsmitteln wirksam!
    Bei starkem Pilzbefall mindestens P3- bzw. FFP3-Maske tragen.

-   Im Container nachsehen ob Reste der Begasungseinrichtung vorhanden sind (z.B. Dosen, Beutel, Tabletten)

-   Fracht aus dem Container kann auch noch lange (mehrere Tage) nach dem Ausräumen ausgasen - an gut belüftetem Ort lagern. Auch die Fracht im Umkreis von 10m absperren.

Einsatzabschluss

-   Nur der Befähigungsscheininhaber darf die Freigabe erteilen

-   ggf. Transporteur und Empfänger benachrichtigen

weitere Hinweise

Kennzeichnung

-   Der Container wird lediglich wie oben beschrieben mit dem Begasungswarnzeichen zusammen mit der UN-Nr. 3359 gekennzeichnet, nicht jedoch mit der UN-Nr. die dem Begasungsstoff normalerweise zugeordnet ist, wie z.B. 2199 für Phosphorwasserstoff.

messtechnischer Nachweis

Zuerst Ex-Messung, dann Prüfröhrchenmessung durchführen! Bei negativen Ergebnissen vor Betreten ohne Atemschutz auch überprüfen ob genügend Sauerstoff vorhanden ist.

-   Konzentrationen bis in den Ex-Bereich möglich!

-   Bei bekanntem Begasungsmittel spezifische Prüfröhrchen nutzen, für unbekannte Gase können mit einem eigenen Dräger-Simultantest für Begasungsmittel gemessen werden soweit vorhanden. Weitere Hinweise siehe in Kapitel 2.11 Die Messung von Begasungsmitteln des Dräger Röhrchenhandbuchs.

Verwendete Begasungsmittel

Hauptsächlich werden folgende Begasungsmittel verwendet:

-   Methylbromid (Methylbromid in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

    -   farb- und geruchsloses Gas

    -   schwerer als Luft

    -   Ex-Bereich ca. 8,6 bis 20 Vol.-%

-   Phosphorwasserstoff (Phosphorwasserstoff in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

    -   Gasförmig, aber im Container meist als Tablette die mit der Luftfeuchtigkeit reagiert

    -   Geruch in höheren Konzentrationen nach Knoblauch / Karbid - dann Gesundheitsgefahr!

    -   Ex-Bereich ab ca. 1 Vol.-%

-   Sulfuryldifluorid (Sulfuryldifluorid in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

    -   farb- und geruchsloses Gas

Außerdem können weitere folgende Stoffe verwendet werden:

-   Chlorpikrin (Chlorpikrin in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

-   Cyanwasserstoff (Cyanwasserstoff im Einsatzleiterwiki, Cyanwasserstoff in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

-   Formaldehyd (Formaldehyd in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

-   Ammoniak (Ammoniak im Einsatzleiterwiki, Ammoniak in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

-   Ethylendibromid (Ethylendibromid in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

-   Ethylformiat (Ethylformiat in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank)

Quellenangabe

-   vfdb-Merkblatt "Begaste Container", 2007

-   IMDG-Code 2014

Stichwörter

UN3359, UN 3359

Chemische Gefahrstoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/gefahrgut_eisenbahn.html -->

Gefahrgut Eisenbahn

 

Maßnahmen

-   allgemeine Regeln für ABC-Einsätze beachten

-   Ladung von Güterwaggons feststellen

-   ggf. Nachforderung von TUIS

besondere Gefahren

-   große Mengen (Volumen von Kesselwagen bis 120 m³)

weitere Hinweise

-   bei flüssig austretenden Stoffen den Volumenstrom abschätzen

Möglichkeiten zur Feststellung welche Gefahrgüter geladen sind

-   Auskünfte über die Notfallleitstelle der DB

-   Fracht- und Beförderungspapiere befinden sich in der Regel im Triebfahrzeug und enthalten u.a. Informationen über Versender, Empfänger, Menge und Art des Gefahrguts, UN- und Gefahrnummer und offizielle Bezeichnung, Art und Anzahl der Versandstücke

-   an den Längsseiten des Waggons angebrachte Wagenanschrift

-   Wagenliste enthält in der Reihenfolge wie die Waggons angehängt sind: Wagennummer, Gewichte, Länge und Bremsen, bei Gefahrgut-Wagen zusätzlich UN-Nummer und ADR/RID-Klasse

-   elektronisches Beförderungspapier, soweit dies genutzt wird

Quellenangabe

-   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG, Nutzung für nichtkommerzielle Zwecke im Impressum gestattet.

Chemische Gefahrstoffe, Eisenbahnunfall

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/verduennen.html -->

Verdünnen von Säuren und Laugen und Einleitung in die Kanalisation

 

siehe auch den Hauptartikel: Klasse 8: Ätzende Stoffe

Maßnahmen

-   Um den pH-Wert um 1 zu erhöhen (Säuren) bzw. zu senken (Laugen), ist jeweils die zehnfache Menge Wasser notwendig.
    Beispiel: Um einen Liter einer Säure mit dem pH-Wert 2 auf den pH-Wert 4 zu verdünnen sind 100 Liter Wasser notwendig, für eine Verdünnung auf den pH-Wert 6 sogar 10.000 Liter.

-   Eine Verdünnung ist maximal bis zum neutralen pH-Wert 7 möglich.

-   Gemisch auffangen / erst nach Rücksprache mit Klärwerk in Kanalisation einleiten (siehe unten)

  --------------------------------------------------------------------------------- ---- ----- ------- -------- --------- -----------
  Anzahl der Stufen, die der pH-Wert in Richtung des Werts 7 geändert werden soll   1    2     3       4        5         6
  Erforderliche Menge Wasser in Litern pro Liter Säure/Lauge                        10   100   1.000   10.000   100.000   1.000.000
  --------------------------------------------------------------------------------- ---- ----- ------- -------- --------- -----------

besondere Gefahren

-   Beim Verdünnen konzentrierter Säuren äußerste Vorsicht! Es können Temperaturen von über 100 °C entstehen. Kunststoffbehälter und/oder Rohrleitungen können dabei schmelzen.

-   Die Säure/Lauge kann während des Verdünnungsvorgangs unkontrolliert aus dem Behälter spritzen.

weitere Hinweise

Einleitung in die Kanalisation

Einleitung in die Kanalisation immer erst nach Rücksprache mit den Abwasserbetrieben

-   Stoffe der Wassergefährdungsklassen 0 und 1 können i.d.R. stark verdünnt eingeleitet werden

Allgemein gilt:

  pH-Wert              Einleitung           Einleitung möglich
  -------------------- -------------------- --------------------
  6 - 8                Unbedenklich         JA
  4 - 6 bzw. 8 - 10    Bedenklich           JA
  2 - 4 bzw. 10 - 12   Kritisch             NEIN
  < 2 bzw. > 12        Besonders kritisch   NEIN

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 8: Ätzende Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/start.html -->

Klasse 8: Ätzende Stoffe

 

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 8

-   pH-Wert mittels z.B. Indikatorpapier oder Teststäbchen bestimmen. Akute Verätzungsgefahr bei pH < 2 oder > 12 !

-   Fachkräfte hinzuziehen (z.B. TUIS)

-   auslaufende Säure/Lauge auffangen/eindämmen und Entsorgung veranlassen. Nur geeignete Chemikalienbinder einsetzen!

-   Kleinere Mengen können verdünnt werden

-   Gas/Dampfwolke mit Sprühstrahl niederschlagen

-   Bei Brandeinwirkung auf Druckbehälter: siehe zusätzliche Maßnahmen unter Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")

-   Bei Kontakt von Personen schnell reagieren: Kleidung entfernen, mit viel Wasser spülen, Person nach Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen

-   Neutralisation nur nach Rücksprache mit Fachpersonal / Fachberater

-   ggf. Löschwasserrückhaltung einrichten

-   Klärwerk verständigen

besondere Gefahren

-   Zerstörung des Gewebes

    -   Gefährdung der Augen durch Spritzer

    -   Reizung/Schädigung der Lungen durch ätzende Dämpfe

-   Erhitzung/heftige Reaktion (herumspritzen) bei Kontakt mit Wasser

-   Zerstörung von Metallen/Verpackungen, dabei Entstehung von Wasserstoff (bei Kontakt mit Metallen) oder nitrosen Gasen (bei Kontakt mit organischen Stoffen)

-   Störung der Kläranlage bei unverdünntem Eintritt

-   Umwelt-/ Wassergefährdung

-   Gefährlichkeit steigt in der Regel mit der Konzentration

-   Kontaminationsverschleppung durch kontaminiertes Löschwasser

-   Reaktion/Brandgefahr mit organischen Stoffen

-   organische Säuren sind brennbar

-   Bei Laugen Rutschgefahr durch Verseifung

weitere Hinweise

-   Stoff kann auch erhitzt transportiert werden

-   Dichteverhältnis zu Luft beachten, schwere Gase können sich am Boden sammeln

besondere Stoffe der Klasse 8

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Buttersäure (Butansäure)                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flusssäure-Graffiti (Etching)                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Säure, Säuren, Lauge, Laugen

Klasse 8: Ätzende Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/einbruch_mit_saeure.html -->

Einbruch mit Säure

 

Seit Dezember 2022 wird eine neue Methode für Einbrüche angewendet. Es wird hochkonzentrierte Salpetersäure in den Schließzylinder eingebracht.

Zurück bleiben Spuren der Salpetersäure an der Tür selbst und vor allem auf dem Fußboden vor und hinter der Tür (Pfützen können transparent, gelblich, grünlich oder bräunlich sein).

Maßnahmen

-   Maßnahmen erst nach Absprache mit der Polizei vornehmen (Tatort!), sofern keine Personen in Gefahr sind

-   zum Eigenschutz:

    -   Bei geringen Flüssigkeitsansammlungen mindestens eine Schutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen, der direkte Kontakt mit der Flüssigkeit ist zu vermeiden. Bei Pfützen an einer Wohnungstür handelt es sich i.d.R. um kleine Mengen.

    -   Bei größeren Mengen der Flüssigkeit Schutzform 2 tragen.

-   Dekontamination ist mit Wasser möglich

-   Säure mit Chemikalienbinder abbinden

besondere Gefahren

-   Ätzgefahr durch Säure

-   Nitrose Gase (braunes Gas, Atemgift!), solange die Reaktion noch läuft

weitere Hinweise

Die endgültige Reinigung der Einsatzstelle hat durch eine Fachfirma zu erfolgen, die Feuerwehr ist nur für die unmittelbare Gefahrenabwehr zuständig. Die Fachfirma muss durch die Hausverwaltung/Eigentümer beauftragt werden, dies ist nicht Aufgabe der Feuerwehr.

Weblinks

-   Pressemeldung der Polizei Berlin zum Thema

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Wohnungseinbruch

Klasse 8: Ätzende Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 8

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Buttersäure (Butansäure)                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flusssäure-Graffiti (Etching)                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/stoffe/buttersaeure.html -->

Buttersäure (Butansäure)

 

Buttersäure ist der Trivialname der Butansäure. Diese ist farblos und ölig. Aufgrund des höchst unangenehmen und schwer zu bekämpfenden Geruchs (Fußschweiß, Erbrochenes) wird dieser Stoff vermehrt bei Sachbeschädigungen eingesetzt.

Maßnahmen

Vor Beginn der Tätigkeit mit Polizei abstimmen, ob die Einsatzstelle als Tatort betrachtet wird und die Polizei noch Spuren sichern möchte, bevor Maßnahmen durch die Feuerwehr ergriffen werden.

Durch die Feuerwehr wird, wenn überhaupt, nur eine Grob-Reinigung durchgeführt. Es gibt spezialisierte Firmen, die kommerziell eine Buttersäure-Reinigung anbieten. An diese sollte verwiesen werden sofern keine konkrete Gefährdungssituation besteht, ohne jedoch eine konkrete Firma zu nennen.

Vor Tätigwerden abwägen, ob ein Einsatz der Feuerwehr erforderlich ist oder dadurch unzulässig in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern getreten wird.

-   Absperrung und Räumung des Objektes oder Bereichs

-   Schutzkleidung anlegen (Chemikalienschutzhandschuhe und Atemschutz - je nach Menge der Buttersäure)

-   Flüssigkeit eindeichen, Ausbreitung verhindern, mit Chemikalienbinder aufnehmen

-   verunreinigte Stellen mit angefeuchteten Universalindikatorpapier aufspüren

-   bei großer Menge ggf. Ex-Messung durchführen

-   nach dem Aufnehmen mit Chemikalienbinder das „Anti-Buttersäure-Reagenz“ (siehe unten) auftragen

-   siehe auch ERICard "Buttersäure" (UN-Nr. 2820)

besondere Gefahren

-   Unangenehmer Geruch (Geruchsschwelle 0,001ppm)

-   Atemgift mit Reiz- und Ätzwirkung

-   Brennbar (Flammpunkt 72°C)

weitere Hinweise

Neutralisation des Geruchs

Behandlung der Buttersäure-Kontamination durch ein Gemisch aus

-   ca. 70% Ethanol und

-   ca. 30% Ortho‑Phosphorsäure

welches einen pH-Wert von ca. 3 besitzt, um den Gestank zu beseitigen und einen Geruch nach Ananas zu erhalten. Ggf. das Reagenz in die Kontamination einreiben.

Die Buttersäure reagiert mit Ethanol, die Ortho‑Phosphorsäure dient als Katalysator für die Reaktion.

Falls keine chemisch reinen Stoffe vorhanden sind, kann statt Ethanol auch Brennspiritus und statt Ortho‑Phosphorsäure auch Cola verwendet werden.

Da die Cola einen geringeren Anteil der Phosphorsäure enthält als die Ortho‑Phosphorsäure, muss hier eine größere Menge hinzugegeben werden. Der Erfolg lässt sich durch den verschwindenden Gestank feststellen.

Der Untergrund (z.B. Teppichboden) kann durch das Anti-Buttersäure-Reagenz weiter beschädigt werden.

Weblinks

-   Wikipedia: Buttersäure

-   Wikipedia: Carbonsäureester, Beschreibung der Reaktion der Buttersäure mit dem Anti-Buttersäure-Reagenz

-   Wikipedia: Buttersäureethylester, das Reaktionsprodukt des Anti-Buttersäure-Reagenz

Quellenangabe

-   Einsatzleiterhandbuch Feuerwehr Kaiserslautern

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Besondere Stoffe der Klasse 8

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/stoffe/flusssaeure.html -->

Flusssäure

 

auch Fluorwasserstoffsäure genannt, ist die wässrige Lösung von Fluorwasserstoff (HF). Flusssäure ist eine in hohem Grade ätzende Chemikalie, die äußerst schmerzhafte Wunden verursachen kann. Die Aufnahme großer Mengen an Fluorid-Ionen durch Einatmen von Flusssäuredämpfen kann zu systemischen Vergiftungen führen.

Flusssäure ist eine starke Säure, die mit vielen Verbindungen unter starker Wärmeentwicklung reagiert und dabei leicht entflammbare und explosive Stoffe bilden kann. Sie greift Metall, Glas und Stein an und löst Silizium auf und muss daher in Plastik, Blei, Wachs oder Paraffinflaschen aufbewahrt werden.

Flusssäure wird zur Herstellung anorganischer Fluoride und bei der Oberflächenbehandlung von Gläsern und Metallen eingesetzt (Reinigen, Ätzen, Emaillieren). Als verdünnte Lösung dient sie als Industrie- und Haushaltsreiniger und als Hilfsstoff in der Elektronik- und Halbleiterindustrie.

Fluorwasserstoff ist eine stechend riechende, bei 19-20°C siedende, farblose, klare, an feuchter Luft stark rauchende Flüssigkeit. Auch diese Dämpfe der Flusssäure sind giftig.

Flusssäure siedet als azeotropes Gemisch bei 112°C. Bei Erhitzen von Flusssäure mit einer Konzentration > 40 % gast Fluorwasserstoff aus.

Maßnahmen

-   Gefahren- und Absperrbereich einrichten, nicht mehr Einsatzkräfte im Gefahrenbereich als nötig!

-   mind. Körperschutz Form 2 für vorgehenden Trupp (Beständigkeitsliste des Schutzanzugs und der Handschuhe beachten!)

-   Dekon-Platz vorbereiten

-   Flusssäure nicht in die Kanalisation gelangen lassen, Rückhaltung

    -   mit geeignetem Bindemittel aufnehmen (gebundene Flusssäure weiterhin gefährlich!)

    -   Neutralisation durch gelöschten Kalk (Calciumhydroxid), Kalkmilch (gelöschter Kalk in Wasser), kohlensauren Kalk (Calciumcarbonat)
        Achtung: Behälter nicht verschließen: Exotherme Reaktion unter Bildung von Wärme und CO₂

    -   Verdünnung nur bei Kleinstmengen möglich (siehe Erklärung Verdünnung)

-   freiwerdendes Fluorwasserstoffgas ggf. mit Wasser niederschlagen.

-   ggf. Unterstützung durch TUIS / ATF anfordern

besondere Gefahren

-   Starkes Kontaktgift. Eine handtellergroße Verätzung durch 40-prozentige Flusssäure ist in der Regel tödlich.

-   Verätzung tieferer Gewebeschichten und sogar der Knochen ist möglich, ohne dass die Haut äußerlich sichtbar verletzt ist. Ein warnender Schmerz tritt oft erst mit einer Verzögerung von mehreren Stunden auf.

-   Bildung von Wasserstoff bei Kontakt mit Metallen.

-   bei größeren Freisetzungen: Bildung giftiger und ätzender Dämpfe, die schwerer als Luft sind und sich am Boden ausbreiten.

-   Das Freiwerden von hohen Konzentrationen von Flusssäure-Dampf/Rauch kann zur Aufnahme von Flusssäure auf der Kleidung führen; bei der Reinigung muss entsprechend vorsichtig vorgegangen werden.

-   Klinische Anzeichen oder Symptome können bei Exposition gegenüber niedrigen bis mittleren Konzentrationen von Flusssäure oder seinen Dämpfen auch erst 8 bis 24 Stunden danach auftreten!

weitere Hinweise

-   Einsatz von Atemfiltern möglich wenn keine weiteren gefährlichen Stoffe anwesend sind (Filter-Kennbuchstabe E / Farbe gelb)

-   Geeignete Kunststoff-Behälter für die Aufnahme von Flusssäure können z.B. aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) sein. Auch Behältnisse aus PVC und Teflon sind geeignet.

Erste Hilfe

Notarzt alarmieren! Patient auf jeden Fall entkleiden und dekontaminieren! Nach den ersten Maßnahmen schnellstmöglich in geeignetes Krankenhaus transportieren, Voranmeldung des Patienten im Krankenhaus.

Patienten, die selbst oder deren Kleidung mit Flusssäure benetzt ist, können Rettungskräfte und andere Personen durch direkten Kontakt oder durch Flusssäuredämpfe gefährden.

Durch den Kontakt mit Flusssäure kann es zu einer Reaktion des Fluors mit körpereigenem Kalzium kommen. Ein deutlicher Abfall des Kalziumspiegels und andere Stoffwechselveränderungen mit tödlichem Ausgang können die Folge sein. Insbesondere Herzrhythmusstörungen, Herz- und Nierenversagen können auftreten.

Augen: Auge 10 Minuten mit Wasser spülen, alternativ mit 1 %igen Kalziumgluconat-Lösung, unverletztes Auge schützen. Lockeren Verband anlegen.

Haut: Benetzte Kleidung entfernen, Selbstschutz beachten. Haut und Schleimhäute gründlich mind. 5 Minuten mit viel Wasser spülen (ggf. mit Notdusche falls vorhanden). Calciumgluconat-Gel (2,5%ig) reichlich auftragen und leicht einmassieren, auch wenn kein Schmerz empfunden wird. Zwischendurch Spülen und erneut Calciumgluconat-Gel auftragen. Behandlung bis Schmerzfreiheit und danach noch für weitere 15 Minuten fortsetzen. Calciumgluconat-Gel wird in Laboren die mit Flusssäure umgehen in einem Notfall-Set vorgehalten. Die Anwendung von Calciumgluconat-Gel ist unschädlich; es kann also auch im Verdachtsfall verwendet werden wenn nicht klar ist ob eine Flusssäure-Verätzung erfolgt ist.
Nasse Umschläge mit 10%iger Calciumgluconat-Lösung auflegen, wenn kein Calciumgluconat-Gel verfügbar.
Spritzen von Calciumgluconat-Lösung unter die Haut nur durch einen Arzt!
Verletzten ruhig lagern und vor Unterkühlung schützen.
Bei Kontakt mit mehr als 40%-iger Flusssäure, insbesondere der oberen Körperhälfte, gleichzeitige Inhalation wahrscheinlich (siehe Atmungsorgane).

Atmungsorgane: Verletzten an frische Luft bringen, Selbstschutz beachten! Die Person auch bei Beschwerdefreiheit tragen. Mit erhöhtem Oberkörper lagern.
So schnell wie möglich Glucocorticoid-Dosieraerosol wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff geben, wenn vorhanden 6 ml einer wässrigen Lösung Kalziumgluconat (2,5 %) durch Zerstäuber mit 100 %igem Sauerstoff geben.
Verletzten ruhig lagern und vor Unterkühlung schützen.
Bei Atemstillstand künstliche Beatmung (z.B. Beatmungsbeutel), Selbstschutz beachten!

Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken.
Sofort 1-4 Trinkampullen „frubiase calcium T“ oder 1%ige Calciumgluconat-Lösung in kleinen Schlucken trinken lassen, ersatzweise Milch, Kreideaufschwemmung, sonst Wasser.
Bei Erbrechen Kopf tief halten, damit Erbrochenes abfließen kann. Verletzten ruhig in Schocklage lagern und vor Unterkühlung schützen.

Symptome einer Flusssäureverätzung

-   Rötung der Haut

-   Bildung weißer Flecken

-   Es beginnt zu pochen

Flusssäure-Graffitis

siehe Flusssäure-Graffiti (Etching)

AEGL-Werte (in ppm)

Siehe auch AEGL-Erklärungsseite

           10 min   30 min   60 min   4 h   8 h
  -------- -------- -------- -------- ----- -----
  AEGL 1   1        1        1        1     1
  AEGL 2   95       34       24       12    12
  AEGL 3   170      62       44       22    22

Stoffdaten

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Identifikation                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      
  ------------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------
  Alternative Namen                                                   Fluorwasserstoffsäure, Flußsäure, Hydrofluorsäure, Hydrogenfluorid                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              
                                                                      für die Gasform: Fluorwasserstoff, Wasserfreie Flusssäure                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  CAS-Nr.                                                             7664-39-3 (Fluorwasserstoff, wasserfrei)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Gefahrgutbezeichnung                                                Fluorwasserstoffsäure, Lösung mit mehr als 60 % Fluorwasserstoff                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Fluorwasserstoffsäure, Lösung mit höchstens 60 % Fluorwasserstoff

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                                 [886 - 1790]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    [86 - 1790]

  UN-Nr.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

  Verpackungsgruppe                                                   I (hohe Gefährlichkeit)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         II (mittlere Gefährlichkeit)

  Gefahrzettel                                                        [Gefahrzettel 8] [Gefahrzettel 6.1]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

  ADR-Klasse                                                          ADR-Klasse 8: Ätzende Stoffe                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  ERICard                                                             FLUORWASSERSTOFFSÄURE mit mehr als 60 % Fluorwasserstoff, aber höchstens 85 % Fluorwasserstoff - ERICard-Nr. 8-56                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               FLUORWASSERSTOFFSÄURE mit höchstens 60 % Fluorwasserstoff - ERICard-Nr. 8-26
                                                                      FLUORWASSERSTOFFSÄURE mit mehr als 85 % Fluorwasserstoff - ERICard-Nr. 8-56                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

  Summenformel                                                        HF                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

  molare Masse                                                        20,01 g/mol                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

  Charakterisierung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

  Aggregatszustand                                                    flüssig                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Farbe                                                               farblos                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Geruch                                                              stechend                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Brennbarkeit                                                        nicht brennbar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

  Verhalten an Luft                                                   Bei Konzentration über 70%: Raucht an der Luft                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

  physikalisch-chemische Eigenschaften (für ca. 40%-ige Flusssäure)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

  Schmelzpunkt                                                        ca. -44 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

  Siedepunkt                                                          ca. 112 °C bei 1.013 hPa                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Dichte                                                              1,13 g/cm³ bei 20 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

  Wasserlöslichkeit                                                   vollständig mischbar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

  pH-Wert                                                             ca. 2 bei 20 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

  Wassergefährdungsklasse                                             2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                                   Kalium, Natrium, Cyanogenfluorid, Kaliumpermanganat; Metallen; Methansulfonsäure; Salpetersäure + Glycerin                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

  gefährliche Reaktion mit                                            Ammoniak, organischen Stoffen, Schwefelsäure, Fluor, Acetanhydrid; 2-Aminoethanol; Aminoethanol (feucht); Ammoniumhydroxid; Arsen(III)oxid/wasserfreiem Fluorwasserstoff; Calciumoxid/wasserfreiem Fluorwasserstoff; Glas (wird geätzt); Metalloxiden/wasserfreiem Fluorwasserstoff; Metallsiliciden; Natriumhydroxid; Papier (trocken); Phosphorpentoxid; Quarz (wird geätzt); Schwefelsäure; Siliciumverbindungen; Vinylacetat; Bismutsäure   

  Maßnahmen bei Bränden                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  Brandklasse                                                         nicht brennbar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

  geeignete Löschmittel                                               Löschmittel auf Umgebung abstimmen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

  ungeeignete Löschmittel                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

  gefährliche Zersetzungsprodukte beim Löschen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Grenzwerte                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

  ETW-Wert                                                            12 ppm                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

  AGW-Wert                                                            1 ppm                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  GHS-Piktogramm(e)                                                   [giftig] [ätzend]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  GHS-Signalwort                                                      Gefahr                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                                      H330: Lebensgefahr bei Einatmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                                                      H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             
                                                                      H300: Lebensgefahr bei Verschlucken.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            
                                                                      H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                                   P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                                      P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                      P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
                                                                      P284: Atemschutz tragen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
                                                                      P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  
                                                                      P302+P350: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  Piktogramm                                                          [Sehr giftig] [Ätzend]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          
                                                                      Sehr giftig / Ätzend                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                                              R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  
                                                                      R 35 Verursacht schwere Verätzungen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

  Sicherheitssätze (S-Sätze)                                          S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 
                                                                      S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                                      S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                                      S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                      S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  Warnzeichen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  [Warnung vor giftigen Stoffen]                                      Warnung vor giftigen Stoffen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  [Warnung vor ätzenden Stoffen]                                      Warnung vor ätzenden Stoffen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
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Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

-   Präsentation „Problemstoff Flusssäure“, Peter Link, Werkfeuerwehr Merck

-   Eintrag für Fluorwasserstoffsäure in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

-   Sicherheitsdatenblatt für Flusssäure 38-40%, Merck KGaA

-   BASF: Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen - Flusssäure (HF) Infos für Notfallsanitäter

-   BASF: Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen - Flusssäure (HF) Infos für Ersthelfer

Stichwörter

Fluorwasserstoff-Säure, Flourwasserstoffsäure, Flourwasserstoff-Säure, Flußsäure

Besondere Stoffe der Klasse 8

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_8/stoffe/flusssaeure_graffiti_etching.html -->

Flusssäure-Graffiti (Etching)

 

Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit der Nutzung der Flusssäure zur Anfertigung von illegalen Graffitis, für Gefahrstoffunfälle existiert ein eigener Artikel Flusssäure. In diesem sind auch detaillierte Informationen zu den chemischen Gefahren und Eigenschaften zu finden.

Flusssäure ist die wässrige Lösung von Fluorwasserstoff. Neben der industriellen Verwendung (Galvanik, Halbleiterproduktion) findet sie in der Graffitiszene, wegen ihrer Fähigkeit Glas zu ätzen, Verbreitung.

Flusssäuregraffiti sind im getrockneten Zustand relativ ungefährlich. Die Graffiti werden z.T. mit Bombingstiften (dicken Filzstiften) aufgetragen. Teilweise ist der Mixtur auch Schwefelsäure beigemengt. Da der Mixtur auch Farbpigmente beigemengt sein können, sind Flusssäuregraffiti nicht immer durch das ansonsten typische weiße milchige Schriftbild zu erkennen.

[Etching]

Maßnahmen

-   Gefahrenbereich räumen und absperren

-   Ungeschützter Kontakt mit Flüssigkeit oder benetzter Person unbedingt vermeiden

-   Betreffende Personen nach Flusssäurekontakt befragen (oftmals Bagatellisierung durch Betroffene) → Übergabe an Notarzt

-   Chemieschutzoverall (Schutzkleidung Form 2) ist ausreichend

-   Fluoridtest anwenden, sofern vorhanden (siehe unten)

-   ggf. CBRN-Fachberater hinzuziehen

-   Kripo zur Beweissicherung hinzuziehen, Übergabe der Einsatzstelle an die Polizei

-   Dekontamination mit großer Menge Wasser

besondere Gefahren

-   sehr starkes Kontaktgift (kleine Verätzungen sind ggf. tödlich)

-   Atemgift mit Reiz- und Ätzwirkung (verzögerte Schmerzwirkung erst nach Stunden möglich)

-   Resorptive Wirkung (dadurch Aufnahme in Körper und Verätzung tiefer Gewebeschichten sowie Knochen ohne äußere Verletzung)

-   Gefahr von akut bedrohlichen Stoffwechselstörungen

weitere Hinweise

Bei CBRN-Einheiten ist ggf. die Möglichkeit des Fluorid-Nachweis vorhanden. Allerdings kann dieser bei Flusssäure-Graffitis trotzdem negativ ausfallen, wenn die Flusssäure bereits komplett mit der Glasscheibe abreagiert ist.

Weblinks

Weitere Informationen zum Thema aus Sicht der Graffiti-Künstler können im Graffiti-Wiki nachgelesen werden.

Quellenangabe

-   Einsatzleiter-Schnell-Auskunft der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Flussäuregraffiti, Flusssäuregrafitti, Flussäuregrafitti, Flussäuregraffitti, Flusssäuregraffitti, Bombingstifte, Etching, Fluorwasserstoffgas, Fluorwasserstoffsäure, Flußsäure, Flussäure, Hydrogenfluorid, Säuregraffiti

Besondere Stoffe der Klasse 8

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_4-3/start.html -->

Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

 

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 4.3

-   von Feuchtigkeit und Regen fernhalten, ggf. Abdecken

-   Nicht mit Wasser oder Schaum löschen! Löschmittel siehe unten.

besondere Gefahren

-   heftige Reaktionen beim Kontakt mit Wasser möglich, sogar schon mit Luftfeuchtigkeit

-   Entstehung explosiver Gas-Luftgemische möglich

-   Selbstentzündung von verschiedenen Stoffen möglich

-   beim Brand: Bildung meist reizender und giftiger Gase

-   Entstehung giftiger und ätzender Stoffe beim Kontakt mit Wasser

-   wassergefährdend

weitere Hinweise

Löschmittel

-   Löschpulver (Metallbrandpulver)

-   Sand: Baumarkt, ggf. unter Gehwegplatten (falls trocken)

-   Zement: Baumarkt

-   Salz: Streusalz von Winterdienst

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_1/start.html -->

Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe

 

Unterteilung in 6 Unterklassen:

-   1.1 Massenexplosionsfähig (fast die komplette Ladung explodiert auf einmal, z.B. Sprengstoff, Munition)

-   1.2 Gefahr der Bildung von Splittern

-   1.3 Feuergefahr mit beträchtlicher Strahlungswärme (kaum Splitter)

-   1.4 geringer Explosionsgefahr, nur das Versandstück ist betroffen (z.B. Feuerwerk)

-   1.5 unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe (kaum zündfähig, Detonation unwahrscheinlich)

-   1.6 extrem unempfindliche Gegenstände (nicht massenexplosionsfähig)

Bei Transporten mit Ausnahme der Klasse 1.4 wird das Fahrzeug lediglich mit der leeren orangenen Warntafel gekennzeichnet.

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 1

-   Im Brandfall betroffenen Bereich entsprechend der Kennzeichnung räumen (beachte Unterschied Klasse 1.4 zu den anderen Klassen)

-   zur Erkundung Fernglas nutzen

-   Aus der Deckung arbeiten, z.B. Wasserwerfer verwenden

-   möglichst wenig Personal im Gefahrenbereich einsetzen

-   Löschmaßnahmen bei explodierenden Produkten einstellen und zurückziehen

-   Auf Innenangriff verzichten

-   Ausgedehnten Fahrzeugbrand nicht mehr löschen

-   Experten hinzuziehen bzw. befragen (z.B. Bundeswehr, Kampfmittelräumdienst, …)

besondere Gefahren

-   Druckwelle

-   Feuerball, Hitzeentwicklung

-   Splitterbildung

-   Starke Rauchbildung, Sichtbehinderung

-   Brandausbreitung

-   Giftige Brandgase und Rückstände

-   Explosionen auch nach „Feuer aus“ möglich

weitere Hinweise

Einteilung von Absperr- und Gefahrenbereich nach FwDV 500

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------
  Gefahren-   ADR-Kennzeichnung      entsprechende              Hauptgefahr   Absperr-    Gefahren-
  klasse                             Munitionsbrandklasse                     bereich     bereich
  ----------- ---------------------- -------------------------- ------------- ----------- -----------
  1.1         [Gefahrenklasse 1]     [Munitionsbrandklasse 1]   Druck         1000m       500m

  1.2         [Gefahrenklasse 1]     [Munitionsbrandklasse 2]   Splitter      1000m       500m

  1.3         [Gefahrenklasse 1]     [Munitionsbrandklasse 3]   Feuer         1000m       500m

  1.4         [Gefahrenklasse 1.4]   [Munitionsbrandklasse 4]                 100m        50m

  1.5         [Gefahrenklasse 1.5]   (keine)                                  1000m       500m

  1.6         [Gefahrenklasse 1.6]   (keine)                                  1000m       500m
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------

Hinweis zu den hier gezeigten schematischen Gefahrenklassen-Piktogrammen: Sternchen in der unteren Ecke bedeuten:

* Angabe der Verträglichkeitsgruppe, keine Angabe wenn explosive Eigenschaft die Nebengefahr darstellt.
** Angabe der Unterklasse, keine Angabe wenn explosive Eigenschaft die Nebengefahr darstellt.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   ADR

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Bombe, Deflagration, Pyro, Pyroartikel, Pyrofeuerwerk, Pyrotechnischer Artikel

Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_1/vertraeglichkeitsgruppen.html -->

Verträglichkeitsgruppen

 

[Placard 1.5 D] Bei der Gefahrgutkennzeichnung von Explosivstoffen muss auf dem Gefahrzettel (Placard) neben der Unterklasse auch die so genannte Verträglichkeitsgruppe angegeben werden (auf dem hier gezeigten Beispielschild „D“). Diese gibt einen weiteren Aufschluss über die Eigenschaften des Explosivstoffs und dem Transporteur Hinweise welche verschiedenen Explosivstoffe zusammen transportiert werden dürfen.

weitere Hinweise

  Buchstabe   Bedeutung
  ----------- -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  A           Zündstoff
  B           Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten
  C           Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff
  D           Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen
  E           Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen)
  F           Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen) oder ohne treibende Ladung
  G           Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten)
  H           Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält
  J           Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gel enthält
  K           Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält
  L           Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt (z.B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwesenheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert
  N           Gegenstand, der nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe enthält
  S           Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden

Quellenangabe

-   ADR, Kapitel 2.2.1.1.6

Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_1/kampfmittelfund.html -->

Kampfmittelfund

 

Zuständig für die Sicherung von Kampfmitteln ist Ordnungsamt und Polizei, die widerrum den Kampfmittelbeseitigungsdienst nachfordert (Ausnahme: Hamburg).

Maßnahmen

Kampfmittel nicht berühren! Niemals Veränderungen daran vornehmen!

-   Kampfmittel bis zum Eintreffen der Polizei sichern.

-   Bereich je nach Art des Kampfmittels absperren (Kampfmittelarten siehe Abschnitt „Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise“ unten). Eine konkrete Festlegung der Grenzen findet durch den Kampfmittelräumdienst statt.

-   Bereitstellungsraum für nachrückende Kräfte einrichten

-   ggf. Bereitstellung Brandschutz/Rettungsdienst für Entschärfungsteam - jedoch nicht im Gefahrenbereich!

-   ggf. Unterstützung bei der Räumung/Evakuierung

-   Presseauskünfte durch die Polizei

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte

weitere Hinweise

Kampfmittel-Arten

Besonders gefährliche Kampfmittel

-   mit chemischen Kampfstofffüllungen

-   die chemischen Veränderungen oder Alterungsprozessen unterlagen (Korrosion)

-   die Bränden oder mechanischen Belastungen ausgesetzt waren

-   Fliegerbomben die eine Lageänderung erfahren haben

-   Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), also selbstgebaute Apparate, die ggf. auch nicht (direkt) als solche erkennbar sind

→ weiträumige Räumung des Fundortes und angrenzender Gebäude sowie des Durchgangsverkehrs im Nahbereich

Handhabungsunsichere Kampfmittel

-   Zünder (Detonatoren)

-   Granaten aller Kaliber (Gewehrgranaten)

-   Militärische Sprengkörper (Handgranaten)

-   Minen

-   Raketen (Panzerfaust)

-   Kampfmittel mit Kampfstofffüllung

→ Nahbereich sperren (50-Meter-Radius)

Handhabungssichere Kampfmittel

-   Kurz- und Langwaffen (Gewehre, Pistolen, o.Ä.)

-   Übliche Gewehr- und Pistolenmunition

→ Gegen Berührung sichern (um Polizei Spurensicherung zu ermöglichen)

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

-   Identifizierungskatalog für Munition und Kampfmittel beider Weltkriege und Neuzeit, Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Baden-Württemberg

Stichwörter

Bombe, Bomben, Bombenfund, USBV, IED, Blindgänger, Munition, Fundmunition, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Munitionsbergungsdienst

Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_1/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 1

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pikrinsäure                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_1/stoffe/pikrinsaeure.html -->

Pikrinsäure

 

Pikrinsäure ist ein giftiger und explosiver Stoff. Wird sie feucht (mit mind. 30% Wassergehalt) gelagert, ist sie im Hinblick auf die Explosionsgefahr aber handhabungssicher. Bei falscher Lagerung kann das Behältnis austrocknen und wird explosionsgefährlich. Pikrinsäure wird u.a. in Schulen und Universitäten für verschiedene Zwecke eingesetzt.

Folgende Zustände müssen als gefährlich angesehen werden:

-   Lagerung in undurchsichtigem Gefäß

-   eindeutig eingetrocknet (Vorliegen von Brocken u.ä.)

-   kristalline Anhaftungen im Inneren am Verschluss

-   kein gefahrloses Öffnen des Gefäßes möglich (z.B. schwergängiger Verschluss)

zu treffende Maßnahmen (bei gefährlichem Zustand)

-   Behälter nicht bewegen oder gar öffnen: Explosionsgefahr!

-   Nicht mit Metall in Kontakt bringen!

-   in Abhängigkeit der Menge und der örtlichen Gegebenheiten Gefahren- und Absperrbereich festlegen. Personen fernhalten.

-   Abstimmung mit Ordnungsbehörden/Polizei. Ggf. Anforderung Kampfmittelräumdienst.

Wird das Behältnis nach dem Auffinden nicht geöffnet oder bewegt, so ergibt sich daraus keine besondere Gefahrensituation. Eine Räumung/Evakuierung ist in der Regel dann nicht nötig. Bei unklarer Lage sollte die Einschätzung durch den Kampfmittelräumdienst erfolgen.

besondere Gefahren

wenn vorschriftsmäßig feucht gelagert

-   leichtentzündlich

-   giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berühren
    → Schutzbrille und Chemikalienschutzhandschuhe tragen

-   beim Kontakt mit Metallen, Säuren oder Lagen: Bildung hochexplosiver Pikrate!

wenn ausgetrocknet

-   Sprengstoff, der empfindlich auf Reibung, Erwärmung und Schlag reagiert

weitere Hinweise

Charakterisierung des Stoffs

-   Farbe gelb

-   geruchlos

-   kann pulverig, blättrig oder kristallin vorliegen

-   Sprengkraft leicht höher als TNT

Quellenangabe

-   Hinweise für die Feuerwehren zum Umgang mit Pikrinsäure in Schulen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2013. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

-   Merkblatt zu Gefahrenlagen mit Pikrinsäure, Bayerisches Landeskriminalamt

-   Eintrag für Pikrinsäure in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

Stichwörter

2,4,6-Trinitrophenol, C₆H₃N₃O₇, C6H3N3O7, Melinit, Pikrinit, Ekrasit, Pertir, Schimose, Lyddit

Besondere Stoffe der Klasse 1

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_4-1/start.html -->

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

 

siehe auch: Silobrand

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 4.1

-   Staubaufwirbelungen unbedingt vermeiden

-   kein Lüftereinsatz

-   nicht querlüften

-   Brandbekämpfung mit Wasser (evtl. Netzmittel verwenden), mit Sprühstrahl löschen / kein Vollstrahl in den Stoff

-   Stäube mit Wasser niederschlagen

-   Zündquellen beseitigen

besondere Gefahren

-   explosionsfähige Staub-Luft-Gemische

-   Hohe Abbrandgeschwindigkeit (große Oberfläche)

-   hohe Temperaturen beim Transport als Schmelze

-   Bei Brand: Bildung meist reizender und giftiger Gase

-   Selbstzersetzung möglich (Temperatur laufend kontrollieren)

-   wassergefährdend

Beachte: bei Stäuben kann sich die Situation durch Absetzen oder Aufwirbeln sehr schnell ändern! Bei brennbaren Stäuben ist deshalb immer von einer Explosionsgefahr auszugehen.

weitere Hinweise

-   Der Stoff kann auch als heiße Schmelze oder als Flüssigkeit in Lösung transportiert werden

-   Bei einem X vor der Gefahrnummer die Berührung des Stoffs mit Wasser verhindern!

-   Bei Ausfall der Temperaturkontrolle besondere Sicherungsmaßnahmen ergreifen (siehe Sicherheitsdatenblatt)

besondere Stoffe der Klasse 4.1

Weblinks

-   GESTIS-STAUB-EX: Datenbank Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_4-1/stoffe/magnesium.html -->

Magnesium

 

Siehe auch ERICard Magnesium

Maßnahmen

Fahrzeugbrand

Siehe auch Fahrzeugbrand und Metallbrand

-   mit C-Rohr erst Umgebung kühlen, danach auf Fahrzeug richten

-   zweites Rohr zur Sicherheit für Umgebungsbrände bereithalten

-   umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen

-   nicht direkt in die Flamme schauen

weitere Hinweise

Löscheinsatz

-   grelle Flammen und sprühendes Magnesium sind keine besondere Gefahr bei der Nutzung von mehrlagiger Brandschutzkleidung bis zu einem Abstand von ca. 1,5m

Nutzung von Magnesium

-   Magnesium ist vermehrt im modernen Fahrzeugbau zu finden, z.B. in Motorblöcken, Zylinderkopf-Deckeln, Ansaugkrümmern, Getriebe- bzw. Kupplungsgehäusen, Armaturenträgern, Sitzlehnenrahmen sowie Tür- und Klappenstrukturen

Weblinks

-   Eintrag zu Magnesium in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

Quellenangabe

Fachempfehlung "Brand- und Explosionsgefahr durch Magnesium" des Deutschen Feuerwehrverbands

Stichwörter

UN 1869, UN1869

Besondere Stoffe der Klasse 4.1

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_4-1/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 4.1

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Magnesium                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_5-1/start.html -->

Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

 

Stoffe der Klasse 5.1 enthalten gebundenen Sauerstoff, den sie an andere Stoffe abgeben können. Diese können dann bei geringeren Temperaturen und heftiger brennen. Der Stoff der Klasse 5.1 an sich ist dabei oft nicht brennbar.

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 5.1

besondere Gefahren

-   Brand- und Explosionsgefahr bei Kontakt mit brennbaren Stoffen

-   Selbstzersetzung bei Licht- oder Wärmeeinwirkung möglich

-   heftige Reaktion mit Wasser und Säuren

-   Bei Brand Bildung giftiger und ätzender Gase

-   erstickende Löschmittel meist unwirksam (Stoff selbst gibt Sauerstoff ab)

-   Druckanstieg in Tanks durch Gasentwicklung

-   meist ätzend

weitere Hinweise

-   Brandbekämpfung mit großen Mengen Wasser aus sicherer Entfernung (Wasserwerfereinsatz)

-   kein organisches/brennbares Bindemittel verwenden

-   Ausgetretene Stoffe nicht mit brennbaren Stoffen in Kontakt bringen

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_4-2/start.html -->

Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe

 

Unterteilung in

-   pyrophore Stoffe: Entzünden sich bereits in geringen Mengen innerhalb von nur 5 Minuten an der Luft

-   selbsterhitzungsfähige Stoffe: Erhitzen sich an der Luft ohne Energiezufuhr

Maßnahmen

-   Mit Sprühstrahl löschen, falls

    -   keine Metallverbindung

    -   kein X vor der Gefahrnummer

-   Glimmbrände langfristig kontrollieren (Brandwache stellen)

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 4.2

besondere Gefahren

-   Selbstentzündung möglich

-   Bei Brand meist Bildung von giftigen und reizenden Gasen

-   Selbstzersetzung möglich (fortlaufend Temperatur überprüfen)

-   heftige Reaktionen beim Kontakt mit Wasser möglich

-   wassergefährdend

weitere Hinweise

-   Der Stoff kann auch als heiße Schmelze oder als Flüssigkeit in Lösung transportiert werden

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_5-2/start.html -->

Klasse 5.2 Organische Peroxide

 

Stoffe der Klasse 5.2 enthalten gebundenen Sauerstoff, den sie an andere Stoffe abgeben können. Diese können dann bei geringeren Temperaturen und heftiger brennen. Der Stoff der Klasse 5.2 kann sich oberhalb einer bestimmten Temperatur explosionsartig zersetzen.

Bestimmte organische Peroxide werden unter Temperaturkontrolle (im Kühlbehälter) transportiert, bei Ausfall der Temperaturkontrolle und beim Erreichen der Notfalltemperatur (Angaben aus Frachtbrief) sind bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe Sicherheitsdatenblatt).

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 5.2

-   Notfall- und Kontrolltemperatur aus Frachtbrief entnehmen und am Stoff messen

-   Kühlmaßnahmen aus der Deckung oder ohne Personal (Monitor) vornehmen

besondere Gefahren

-   Brand- und Explosionsgefahr bei Kontakt mit brennbaren Stoffen

-   explosionsartige Selbstzersetzung bei Licht- oder Wärmeeinwirkung

-   heftige Reaktion mit Wasser und Säuren

-   Bei Brand Bildung giftiger und ätzender Gase

-   erstickende Löschmittel meist unwirksam (Stoff selbst gibt Sauerstoff ab)

-   Druckanstieg in Tanks durch Gasentwicklung

-   ätzend

weitere Hinweise

-   kein organisches/brennbares Bindemittel verwenden

-   ggf. Funktion des Kühlaggregats aufrecht erhalten

-   Experten hinzuziehen (TUIS)

verschiedene Temperaturen

SADT

Temperatur, bei der sich der Stoff unter zunehmender Reaktionsgeschwindigkeit zersetzt

Notfalltemperatur

Temperatur, bei der Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen (5 bis 10°C unter SADT). Bei Überschreitung der Temperatur Gebiet räumen und Abstand halten.

Kontrolltemperatur

Temperatur, bei der der Stoff sicher transportiert werden kann (10 bis 20°C unter SADT)

besondere Stoffe der Klasse 5.2

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Acetonperoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 5.2 Organische Peroxide

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_5-2/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 5.2

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Acetonperoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_5-2/stoffe/acetonperoxid.html -->

Acetonperoxid

 

Acetonperoxid, auch TATP oder APEX genannt, ist ein organisches Peroxid.

Maßnahmen

-   Kampfmittelräumdienst verständigen

-   Behälter nicht berühren! Keine Probenahme o.ä.!

-   Gebäude räumen

besondere Gefahren

-   Zündung des Stoffs bereits durch geringste äußere Einflüsse, z.B. Lichteinstrahlung, möglich!

-   Reibung des Verschlusses beim Öffnen eines Gefäßes reicht zur Zündung aus!

-   Hohe Detonationsgeschwindigkeit, Massenexplosiongefährlich

-   Sublimierendes Acetonperoxid kann sich im ganzen Raum wieder absetzen, auch auf Einrichtungsgegenständen, etc.

-   Bei einer Zündung wird das Acetonperoxid nicht zwangsläufig komplett umgesetzt; nach einer Detonation befinden sich die Kristalle überall im Raum.

-   Bildung von ätzenden Dämpfen möglich

weitere Hinweise

[Acetonperoxid]

-   Acetonperoxid kann aus Haushaltschemikalien hergestellt werden und wird am ehesten im privaten Bereich anzutreffen sein. Aufgrund der Handhabungsunsicherheit wird es im gewerblichen Bereich nicht eingesetzt, lediglich in Kleinstmengen zu Forschungszwecken.

-   Acetonperoxid kann unter Wasser etwas sicherer gelagert werden, ist aber trotzdem nicht handhabungssicher

Stoffeigenschaften

-   Farblose bis gelbliche Kristalle

-   würziger Geruch

-   Sprengkraft entspricht der von TNT

Quellenangabe

-   LKA Berlin

-   Eintrag für Acetonperoxid bei Wikipedia

-   Foto Acetonperoxid: veröffentlicht vom Wikipedia-User Spatula_Tzar unter Public-Domain-Lizenz

Stichwörter

Sprengstoff, Explosion, Bombe

Besondere Stoffe der Klasse 5.2

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/start.html -->

Klasse 6.1 Giftige Stoffe

 

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 6.1

-   Atem- und Körperschutz anlegen

    -   Hautkontakt mit freien Stoffen unbedingt vermeiden

    -   Bei Kontakt sofort Dekon-Maßnahmen und ärztliche Untersuchung einleiten

-   bis zum Vorliegen genauerer Informationen gelten die allgemeinen Gefahrenbereich- und Absperrgrenzen:

    -   Gefahrenbereich: 50 Meter

    -   Absperrbereich: 100 Meter

-   Ausbreitung verhindern, Stoff auffangen, Leck abdichten

-   Kanalisation, tiefere Räume und Gewässer sichern

-   Feststellen der Konzentration des Schadstoffs (z.B. durch Prüfröhrchen)

    -   Achtung: Die Bestimmung des genauen Messwerts ist mit den üblichen Messgeräten der Feuerwehr nicht möglich, Messungen sind nur qualitativ (Stoff vorhanden ja/nein)!

-   Bei Brandeinwirkung auf Druckbehälter: siehe zusätzliche Maßnahmen unter Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")

-   ggf. Löschwasserrückhaltung einrichten

-   Ggf. Experten hinzuziehen (TUIS, Giftnotruf, Gesundheitsamt)

besondere Gefahren

-   Dämpfe, Stäube und Brandgase haben toxische Wirkung auf den Körper, akut oder Langzeitschäden (z.B. Krebs)

-   Umwelt-/ Wassergefährdung

-   Kontamination von Lebensmitteln; strenge Einsatzhygiene

-   Kontaminationsverschleppung durch kontaminiertes Löschwasser

weitere Hinweise

-   Vergiftungserscheinungen können u.U. erst nach einiger Zeit auftreten

besondere Stoffe der Klasse 6.1

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Blausäure                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Lewisit                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   N-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   S-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sarin                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Soman                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tabun                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   VX                                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

Klasse 6.1 Giftige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/lewisit.html -->

Lewisit

 

Hautkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Lewisit der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Lewisit in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: Lewisit

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

L, Chlorvinylarsindichlorid

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/sarin.html -->

Sarin

 

Nervenkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Sarin der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Sarin in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: Sarin

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

GB, Methylfluorphosphonsäureisopropylester

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/n-lost.html -->

N-Lost

 

Hautkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte N-Lost der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   N-Lost in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: N-Lost

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

HN, Stickstoff-Lost, HN-3, Trichlortriethylamin

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Blausäure                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Lewisit                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   N-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   S-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sarin                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Soman                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tabun                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   VX                                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/s-lost.html -->

S-Lost

 

Hautkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte S-Lost der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   S-Lost in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: S-Lost

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

HD, Schwefel-Lost, Yperit, Senfgas, Dichlordiethylsilfid

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/vx.html -->

VX

 

Nervenkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte VX der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: VX

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

V, Methylthiophosphonsäure

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/tabun.html -->

Tabun

 

Nervenkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Tabun der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Tabun in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: Tabun

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

GA, Dimethylaminocyanophosphorsäureethylester

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/soman.html -->

Soman

 

Nervenkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Soman der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Soman in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: Soman

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

GD, Methylfluorphosphonsäurepinakolylester

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_6-1/stoffe/blausaeure.html -->

Blausäure

 

Maßnahmen

ERICard für Blausäure (Cyanwasserstoff) in Lösung mit maximal 20% Blausäure-Anteil

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   chemisch-physikalische Daten zu Blausäure

Messung mit Prüfröhrchen

-   Dräger-Röhrchen Blausäure 2/a

-   Dräger-Röhrchen Blausäure 20/a-D (direktanzeigendes Diffusionsröhrchen

-   Dräger-Röhrchen Blausäure (Cyanid) 0,5 bis 10 mg/L (Messung in flüssigen Proben)

Messung mit Chip-Mess-System

-   Dräger-CMS-Chip Blausäure 2 - 50 ppm

Weblinks

-   Blausäure (Cyanwasserstoff) in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

-   Blausäure (Cyanwasserstoff) in der Wikipedia

Quellenangabe

Stichwörter

Cyanwasserstoff, HCN

Besondere Stoffe der Klasse 6.1

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_3/start.html -->

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

 

-   Schmelzpunkt ≤ 20 °C

-   Dampfdruck ≤ 300 kPa bei 50 °C

-   bei 20 °C und 101,3 kPa nicht vollständig gasförmig

-   Flammpunkt ≤ 61 °C

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 3

-   Atem- und Körperschutz

-   Absperrungen bei Tankwagen, Kesselwaggons und Industrietanks:

    -   Gefahrenbereich 50 m

    -   Absperrbereich 300 m

-   im Brandfall mit Schaum löschen, Behälter und Umgebung kühlen

-   Ausbreitung verhindern (Flüssigkeit auffangen, Leckstelle abdichten)

-   Flüssigkeit mit Schaum abdecken um Ausbreitung von brennbaren Gasen einzudämmen

-   Kanalisation, tiefere Räume und Gewässer sichern

-   Nur explosionsgeschützte Geräte im Gefahrenbereich verwenden

-   Messgeräte einsetzen (Ex-Messung / Tox-Messung)

-   Temperaturklassen beachten!

besondere Gefahren

-   Brandgefahr, abhängig vom Flammpunkt

-   explosive Dampf-Luft-Gemische möglich

-   Dämpfe sind schwerer als Luft (Dampfdichteverhältnis > 1); Ansammlung und Ausbreitung in tiefer gelegenen Stellen wie z.B. Schächten, Kellern und der Kanalisation

-   Brandgase können giftig und/oder ätzend sein

-   Vorsicht bei Wassereinsatz (Fettexplosion!), bei Tankbränden Boil-over möglich

-   Umweltgefahr (Öl-Austritt)

-   elektrostatische Aufladung oder elektrische Geräte können Zündquelle sein (z.B. Funkgeräte, Handscheinwerfer, FME, Handy, …)

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_3/oel_auf_gewaesser.html -->

Öl auf Gewässer

 

Dieser Artikel beschäftigt sich mit Öl auf Gewässerflächen, für Ölspuren auf Verkehrsflächen siehe Ölspur.

Maßnahmen

-   Absicherung Einsatzstelle durch Wasserschutzpolizei bei größeren Gewässern

-   Nachforderung THW - Fachgruppe Ölschadenbekämpfung bei größeren Lagen

-   Einsatzdokumentation

-   ggf.: Brandschutz sicherstellen und Ex-geschützte Geräte einsetzen

-   ggf. Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Umweltbehörde, Wasserbehörde

besondere Gefahren

-   Ertrinken: Schwimmwesten tragen!

weitere Hinweise

Einbau von Ölsperren

-   mind. 1/3 der Gewässertiefe muss unter der Ölsperre freibleiben

-   die Ölsperre muss immer schräg eingebaut werden da sonst Öl unter der Sperre hindurchgespült wird

-   an der Uferseite, an der sich der Befestigungspunkt weiter flussabwärts befindet, wird sich das Öl sammeln

-   in Flusskrümmungen (Kurven) muss die die Befestigung an der Innenseite weiter flussabwärts liegen

-   Buchten u.ä. zum eigenen Vorteil nutzen wenn diese nicht ökologisch bedeutsam sind

-   beim Setzen mehrere Sperren hintereinander mindestens 6 Meter Abstand halten

-   Seilwinde oder Mehrzweckzug vereinfachen das Ziehen der Ölsperre vom einen zum anderen Ufer

[Ölsperre]

Die Fließgeschwindigkeit des Gewässers bestimmt, in welchem Winkel die Ölsperre eingebracht und welche Länge gewählt werden muss.

  ---------------------------------------------------------------------------------------
  Fließgeschwindigkeit   Winkel            Sperrenlänge      Abstand zwischen
  in m/s                 alpha             in m              beiden Befestigungspunkten
                                                             in m
  ---------------------- ----------------- ----------------- ----------------------------
  0 - 0,5                45°               L = B x 1,5       A = B

  0,5 - 1,0              30°               L = B x 2         A = 1,7 x B

  1,0 - 1,5              20°               L = B x 3         A = 2,8 x B

  1,5 - 2,0              15°               L = B x 4         A = 4 x B
  ---------------------------------------------------------------------------------------

Befestigung am Ufer

-   pro Meter Sperrenlänge wirkt eine Zugkraft von 60 N (entspricht 6 kg) auf die Ölsperre

-   nicht an Fahrzeugen befestigen

-   zur Abdichtung die Sperrenenden am Ufer eingraben oder mit Folien abdichten

Aufnahme des Öls

-   gestautes Öl sofort aufnehmen

-   größte Schichtdicke des Öls nicht direkt an der Ölsperre, sondern durch Verwirbelungen an der Kopfwelle → an dieser Stelle aufnehmen

-   Uferbereiche gegen Verschmutzung schützen, z.B. mit Ölvlies

Improvisationsmöglichkeiten

-   B-Druckschläuche mit Druckluft oder Abgasen gefüllt

-   Bei schmalen Bächen einen Holzpfosten quer zur Flussrichtung so befestigen, dass er einige cm eintaucht. Eventuell müssen mehrere Holzpfosten in einigem Abstand hintereinander befestigt werden, insbesondere bei höherer Fließgeschwindigkeit.

Mengenabschätzung von Öl

  Beschreibung / Aussehen       Dickenbereich der Schicht (µm)   Liter pro km²         ml pro m²
  ----------------------------- -------------------------------- --------------------- -----------------
  Glanz (silbergrau)            0,04 bis 0,30                    40 - 300              0,04 - 0,30
  Regenbogen                    0,3 bis 5,0                      300 - 5.000           0,3 - 5,0
  Metallisch                    5,0 bis 50                       5.000 - 50.000        5,0 - 50
  Öleigenfarbe, ungleichmäßig   50 bis 200                       50.000 - 200.000      50 - 200
  Öleigenfarbe, gleichmäßig     200 und darüber                  200.000 und darüber   200 und darüber

1 µm = 0,001 mm

Quellenangabe

-   Merkblatt "Schwimmende Ölsperren für Binnengewässer", Bekanntmachung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 30.Juni 1992

-   Wikipedia-Artikel Ölsperre, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported-Lizenz

-   Schadstoffunfallbekämpfung an Schleswig-Holsteins Küsten: Gut gerüstet für den Ernstfall, Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

Stichwörter

Ölschaden, Ölspur

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_9/start.html -->

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

 

Die Gefahren von Stoffen der Klasse 9 unterscheiden sich stark und können nicht verallgemeinert werden.

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 9

-   bei Bedarf Atem- und Körperschutz

-   bis zum Vorliegen genauerer Informationen gelten die allgemeinen Gefahrenbereich- und Absperrgrenzen:

    -   Gefahrenbereich: 50 Meter

    -   Absperrbereich: 100 Meter

-   Ausbreitung freiwerdender Stoffe verhindern

-   Umweltbehörde verständigen

besondere Gefahren

-   Umweltgefahr

-   weitere, stoffspezifische Gefahren

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

Stichwörter

Erwärmter Stoff, Umweltgefährdender Stoff (Transport)

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_9/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 9

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Lithium-Ionen-Akkumulatoren                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   PCB (Polychlorierte Biphenyle)                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_9/stoffe/pcb.html -->

PCB (Polychlorierte Biphenyle)

 

PCB kann noch als Betriebsmittel, beispielsweise in Transformatoren, vorhanden sein. Bei Brandeinwirkung (z.B. Trafobrand) entstehen giftige Zersetzungsprodukte.

Maßnahmen

-   Löschangriff und Kühlen gefährdeter Anlagenteile, um die Entstehung giftiger Zersetzungsprodukte zu vermindern

-   Schutzkleidung: Körperschutz Form 1 (Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung und Kontaminationsschutzhaube)

-   Vorgehen wie im Gefahrstoffeinsatz:

    -   auslaufende Stoffe auffangen, dürfen nicht ins Erdreich gelangen

    -   Brandstelle sperren und sichern

    -   Kontaminierte Schutzkleidung und Geräte gesondert lagen

    -   weitere Maßnahmen in Abhängigkeit des Kontaminationsgrades

besondere Gefahren

Bei Brandeinwirkung kann sich PCB zersetzen und

-   Dioxine und

-   Furane

bilden.

weitere Hinweise

ERICards:

-   UN 2315 - POLYCHLORIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG

-   UN 3432 - POLYCHLORIERTE BIPHENYLE, FEST

Weblinks

-   Wikipedia - Polychlorierte Biphenyle

Quellenangabe

-   Gefahrenabwehr an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg

-   DIN VDE 0132, Ausgabe 2008

Besondere Stoffe der Klasse 9

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_9/stoffe/lithium-ionen-akkumulatoren.html -->

Lithium-Ionen-Akkumulatoren

 

Abhängig von den verwendeten Materialien sind die Lithium-Akkus gefährlicher oder sicherer. Bei den folgenden Hinweisen wird jeweils der ungünstigste Fall angenommen.

Maßnahmen

sowohl bei Brand und mechanischer Beschädigung

-   Vorgehen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz und voller Feuerschutzkleidung, auch nach Ablöschen eines evtl. Brandes!

-   Bereich intensiv belüften, möglichst direkt ins Freie

bei Brand

-   (Löschmittel-) Abstände für Niederspannung einhalten

-   Löschmittel: Wasser, primär Umgebung schützen, Löscherfolg bei Akku fraglich aufgrund der Kapselung

-   Brand selbst kann mit Wasser zwar nicht gelöscht werden, jedoch kann durch den Kühleffekt (Wärmeabtransport) verhindert werden, dass benachbarte Batteriemodule ebenfalls zünden

-   weiß/gräulichen Nebel mit großen Mengen Wasser-Sprühstrahl niederschlagen

-   wenn möglich Messungen auf Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure) vornehmen (→ Prüfröhrchen)

    -   Falls Flusssäure durch Hydrolyse des LiPF6 gebildet wird, reagiert diese schon in der Batterie mit den dort vorhandenen Lithium-Ionen zu schwerlöslichem Lithiumfluorid oder den in der Zelle verbauten Aluminiumstromableitern und wird so gebunden.

    -   Mit demim Löschwasser immer vorhandenen Calcium- und Magnesium-Ionen reagiert Flusssäure zu schwerlöslichen Salzen (CaF2 bzw. MgF2).

    -   Freisetzung großer Mengen Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure) ist daher im Brandfall nicht zu erwarten.

-   Die Zelle auch nach „Feuer aus“ mehrere Stunden in regelmäßigen Abständen mit Wasser benetzen, um weitere Zersetzung der Zelle zu unterbinden, bei intensiven Bränden oder großen Zellen bis zu 24 h. Interne Zersetzung mit Wärmebildkamera nicht erkennbar!

-   Hautkontakt mit Bestandteilen der Zellen unbedingt vermeiden!
    Nach Hautkontakt mind. 5 Minuten mit viel Wasser spülen, ggf. 2,5% Calciumgluconat-Gel gegen Fluorwasserstoff-Verätzung einsetzen (siehe auch entsprechendes Sicherheitsdatenblatt der Batterie)

-   Einatmen der Dämpfe vermeiden!
    Verabreichung von 6 ml einer wässrigen Lösung Kalziumgluconat (2,5 %) durch Zerstäuber mit 100 %igem Sauerstoff.
    Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 µg Beclometasondipropionat) aus einem Dosieraerosol.

mechanische Beschädigung

Bei mechanischer Beschädigung der Zelle kann daraus ein Brand resultieren. Die folgenden Hinweise gelten nur für einen Austritt der Batterieflüssigkeit, diese wird als „Elektrolyt“ bezeichnet. In diesem ist das Salz Lithiumhexafluorophosphat (LiPF₆) in einem Lösungsmittel gelöst.

-   ausgelaufene Elektrolytflüssigkeit (ätzend!) mit Chemikalienbinder aufnehmen. Bei Kontakt mit Wasser Entstehung von u.a. Fluorwasserstoff bzw. Flusssäure!

    -   Keine Lederhandschuhe verwenden! Geeignet sind Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex – NBR mit einer Dicke ab 0,11 mm

-   Lithiumhexafluorophosphat besitzt die Wassergefährdungsklasse 3! Bei Austritt auf unbefestigtem Untergrund oder Gewässer entsprechende Behörde nachfordern/benachrichtigen!

-   Ex-Messungen durchführen (je nach verwendetem Lösungsmittel in seltenen Fällen Ex-Atmosphäre möglich)

-   sind die Zellen durch eine äußeren Einwirkung mit Wärme beaufschlagt worden müssen diese kontrolliert werden, ggf. zeitverzögert eintretende Zersetzung

besondere Gefahren

-   ab 130 °C Oberflächentemperatur, bei Überladung oder mechanischer Beschädigung Zersetzung der Zelle(n) möglich, dabei Entstehung einer Kettenreaktion die sich auf die gesamte Batterie ausweitet, dann Entstehung eines giftigen und ätzenden weiß/gräulichen Nebels, der sich in einer Stichflamme entzünden kann
    Bestandteile des Nebels: Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure, HF) und Phosphorsäure (H₃ PO₄)

-   abhängig von der Art der Zelle kann diese auch ohne Sauerstoff (weiter-)brennen

-   bei längerem Kontakt mit Wasser (z.B. bei Überflutung) kann Wasserstoff entstehen

Einsatzabschluss

-   ggf. Spannungsfreiheit durch Fachfirma herstellen lassen

-   Einsatzstelle absichern und an zuständige Person übergeben, dabei Sicherheitshinweise mitteilen

-   (Zwischen-) Lagerung von beschädigten Lithium-Akkus nur durch qualifizierte Fachkräfte, entsprechend der Herstellervorgaben

-   Transport beschädigter Lithium-Batterien nur entsprechend ADR-Sondervorschrift 661

mechanische Beschädigung

Bei mechanischer Beschädigung der Zelle kann daraus ein Brand resultieren. Die folgenden Hinweise gelten nur für einen Austritt der Batterieflüssigkeit, diese wird als „Elektrolyt“ bezeichnet. In diesem ist das Salz Lithiumhexafluorophosphat (LiPF₆) in einem Lösungsmittel gelöst.

-   ausgelaufene Elektrolytflüssigkeit (ätzend!) mit Chemikalienbinder aufnehmen. Bei Kontakt mit Wasser Entstehung von u.a. Fluorwasserstoff bzw. Flusssäure!

    -   Keine Lederhandschuhe verwenden! Geeignet sind Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex – NBR mit einer Dicke ab 0,11 mm

-   Lithiumhexafluorophosphat besitzt die Wassergefährdungsklasse 3! Bei Austritt auf unbefestigtem Untergrund oder Gewässer entsprechende Behörde nachfordern/benachrichtigen!

-   Ex-Messungen durchführen (je nach verwendetem Lösungsmittel in seltenen Fällen Ex-Atmosphäre möglich)

-   sind die Zellen durch eine äußeren Einwirkung mit Wärme beaufschlagt worden müssen diese kontrolliert werden, ggf. zeitverzögert eintretende Zersetzung

besondere Gefahren

-   ab 130 °C Oberflächentemperatur, bei Überladung oder mechanischer Beschädigung Zersetzung der Zelle(n) möglich, dabei Entstehung einer Kettenreaktion die sich auf die gesamte Batterie ausweitet, dann Entstehung eines giftigen und ätzenden weiß/gräulichen Nebels, der sich in einer Stichflamme entzünden kann
    Bestandteile des Nebels: Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure, HF) und Phosphorsäure (H₃ PO₄)

-   abhängig von der Art der Zelle kann diese auch ohne Sauerstoff (weiter-)brennen

-   bei längerem Kontakt mit Wasser (z.B. bei Überflutung) kann Wasserstoff entstehen

Einsatzabschluss

-   ggf. Spannungsfreiheit durch Fachfirma herstellen lassen

-   Einsatzstelle absichern und an zuständige Person übergeben, dabei Sicherheitshinweise mitteilen

-   (Zwischen-) Lagerung von beschädigten Lithium-Akkus nur durch qualifizierte Fachkräfte, entsprechend der Herstellervorgaben

-   Transport beschädigter Lithium-Batterien nur entsprechend ADR-Sondervorschrift 661

Quellenangabe

-   Einsatz an stationären Lithium-Solarstromspeichern, Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 2014

-   Roland Goertz, Thomas Marx: Gefahren durch sekundäre Lithium-Ionen-Batterien. In: Brandschutz 01/2015, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 11 ff.

-   Eintrag für Lithiumhexafluorophosphat in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Kunkelmann Jürgen: Studie zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien (Akkus) und Lithium-Metall-Batterien. In: FFB Brandschutzforschung

-   BASF: Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen - Flusssäure - Informationen für Ersthelfer

-   BASF: Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen - Flusssäure - Informationen für Notfallsanitäter

-   Christian Geib, Christoph Nebl, Dipl.-Ing. Josef Huber, Prof. Dr. Hans-Georg Schweiger:Herausforderung Elektrofahrzeuge Hilfestellung für den Einsatz In: brandwacht 1/2020

Stichwörter

Lithium-Ionen-Batterie, Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Ionen-Akkus, Lithium-Ionen-Akku, Lithium-Batterie, Lithium-Akkus, Lithium-Akku, Lithium-Batterien, Lithium-Batterie, H3PO4, LiPF6

Stichwörter

Lithium-Ionen-Batterie, Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Ionen-Akkus, Lithium-Ionen-Akku, Lithium-Batterie, Lithium-Akkus, Lithium-Akku, Lithium-Batterien, Lithium-Batterie, H3PO4, LiPF6

Besondere Stoffe der Klasse 9

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/reizgase_und_pfefferspray.html -->

Reizgase und Pfefferspray

 

Allgemeine Informationen

Reizgase sind Gase, die bei Kontakt den Körper, insbesondere das Atemsystem und Augenbindehaut, zu einer Reaktion veranlassen. Diese Substanzen werden insbesondere für Abwehrmaßnahmen zur Selbstverteidigung und Abschreckung von Tieren eingesetzt.

In der breiten Bevölkerung wird unter Reizgas hauptsächlich das von Polizei und Sicherheitskräften häufig verwendete Tränengas verstanden; die eingesetzten Mittel werden auch als Abwehrspray / Abwehrmittel bezeichnet.

Das Tränengas ist teilweise frei verkäuflich und wird als Abwehrmaßnahme gegen Überfälle zum Verkauf angeboten. Erhältlich ist es in Spraydosen unterschiedlicher Größe.

Das Sprühbild kann einem konischen Nebel oder einem Strahl entsprechen. Die Reichweite beträgt bei handelsüblichen Geräten 1,5 bis 5 m.

Durch die Polizei werden inzwischen auch Geschosse mit dem Wirkstoff Capsaicin aus speziellen Waffen eingesetzt.

Besonderheiten: In der Vergangenheit sind auch Mischungen mit mehreren Reizgasen/Reizstoffen freigesetzt worden. Reizgase können auch dem Wasser von Wasserwerfern zugesetzt werden.

Im militärischen Bereich finden Reizgase/Reizstoffe ebenfalls Verwendung.

Übersicht über Reizstoffe und Reizgase

Reizgase werden unter Druck (Druckgas häufig Propan/Butan) in einer Gasflasche aufbewahrt. Der Reizstoff selber ist ein Feststoff, der in einem Lösungsmittel gelöst ist.

Die Reizstoffe werden somit als Aerosole freigesetzt. Die festen Bestandteile des Aerosols (die Reizstoffe) wirken nicht nur auf die Augen, Schleimhäute, Atemwege und die Haut sondern lagern sich als feinste Feststoffe auf Oberflächen ab.

In Abhängigkeit von der Menge der Substanz, ihrem Verteilungsgrad, der Temperatur der kontaminierten Oberfläche und anderen Parametern, verdampfen viele Reizstoffe in die Umgebungsatmosphäre.

Übersicht und "nicht-militärische" Reizstoffe und Reizgase

  -------------------------------- ----------------- ----------------- ------------------------------------
  Bezeichnung                      Abkürzung         CAS-Nr.           Umgangs- und Verkaufseinschränkung
                                                                       vorhanden

  o-Chlorbenzyliden-Malononitril   CS                2698-41-1         Ja

  Brombenzylcyanid                 CA                5798-79-8         Ja

  Ω-Chloracetophenon               CN                532-27-4          Ja

  Dibenz (b,f) – 1,4-oxazepin      CR                257-07-8          Ja

  Oleoresin Capsaicin              OC                8023-77-6         Nein

  Capsaicin                                          404-86-4          Nein

  Nonivamid                        PAVA              2444-46-4         Nein
  -------------------------------- ----------------- ----------------- ------------------------------------

Allgemeine Hinweise zur Reizwirkung und Toxizität

Die Reizwirkung von CS, CN, CR und CA beruht auf einer unspezifischen Zellschädigung am Wirkort, die bis zum Zelltod führen kann.

OC und PAVA wirkt durch eine unmittelbare Nervenreizung, die zum direkten Reiz- und Schmerzempfinden führen kann.

Die Reizstoffe enfalten ihre Wirkung innerhalb weniger Sekunden nach dem Kontakt; sie kann, je nach Konzentration, bis zu 30 Minuten anhalten.

Alle Wirkstoffe verursachen in kleinsten Mengen intensives Stechen in den Augen verbunden mit einem massiven Tränenfluss. Hohe Konzentrationen von CN Gas kann zu irreversiblen Augenschädigungen führen.

Auf der Haut können Sie zu Kribbeln, Brennen und Rötung führen. Hohe Konzentrationen von CN und CS Gas kann zu Schwellungen und Blasenbildung auf der Haut führen.

In den Atemwegen führen sie zu Brennen und einer deutlich erhöhten Schleimabsonderung mit Stechen und Brennen. Eine bestehende Bronchitits bzw. Asthma kann sich aufgrund der Reizstoffe verschlimmern.

Bei sehr hohen Konzentrationen kann es in der Lunge zu Wassereinlagerungen und Blutungen kommen.

Informationen zum Pfefferspray

Pfefferspray ist der Sammelbegriff für verschiedene Sprays mit einem Reizstoff, der gegen Menschen und andere Säugetiere wirkt. Mit dem Begriff ist meist ein Reizstoffsprühgerät mitsamt dem enthaltenen Wirkstoff „Oleoresin Capsicum“, „OC“ oder „Capsaicin“ gemeint.

Das Capsaicin wird, mit anderen Substanzen, aus der Chilli-Schote extrahiert.

Der zweite mögliche Wirkstoff im Pfefferspray ist das sog. PAVA („Pelargonsäure-vanillylamid“); das PAVA ist ein, dem OC nachgebildeter synthetischer Reizstoff mit gleichen Eigenschaften wie das OC.

Der Wirkstoff ist zwischen ~ 3 % und ~13 % in Lösungsmittel gelöst.

Symptome nach einer Pfefferspray-Freisetzung

-   Augen: Eine Schwellung der Schleimhäute bewirkt das sofortige Schließen der Augenlider für ungefähr fünf bis zehn Minuten.

-   Atmung: Ein Einatmen des Pfeffersprays führt zu Husten und Atemnot, selten Ersticken.

-   Haut: Die besprühten Stellen „brennen“ und zeigen für 15 bis 40 Minuten einen Juckreiz. Je nach Dosierung kann es aber noch 48 Stunden dauern, bis die Wirkung nachlässt. Alle Symptome treten sofort oder nach wenigen Sekunden auf

Maßnahmen bei einer Freisetzung in Gebäuden

-   Betroffenen Räumlichkeiten räumen und ausreichend lüften

-   Betroffene medizinisch betreuen

-   Kontaminierte Kleidung ablegen

-   Nach Hautkontakt: Kontaminierte Haut mit viel Wasser und Seife abspülen

-   Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Achtung: Es gibt Fallberichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Pfefferspray und Drogenkonsum!

-   Kontaminationsverdächtige Flächen mit Wasser und Seife abwaschen

Mess- und Nachweismöglichkeiten für Reizgase

Aufgrund der sehr geringen Wirkkonzentration lassen sich Reizgase nicht mit den herkömmlichen Mess- und Nachweisgeräten wie beispielsweise Mehrgasmessgeräten, Photoionisationsdetektoren (PID), Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) oder Prüfröhrchen nachweisen.

Ein Nachweis ist über die Entnahme einer Wischprobe von einer kontaminierten Oberfläche mit anschließender Probenaufbereitung und:

-   GCMS-Analytik (Gaschromatograph-Massenspektrometer)

-   DC-Analytik (Dünnschicht-Chromatographie)

-   LC-Analytik (Flüssigkeitschromatographie)

möglich.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Standorte der Analytischen Task Force, Giftnotrufzentralen

Quellenangabe

Handbuch der Analytischen Task Force der Feuerwehr Köln; Tel. 0221-9748-62100 oder +49 1703656533

Stichwörter

Reizgase, Pfefferspray, Einsatzgrundsätze Messgeräte

Klasse 2: gasförmige Stoffe

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/start.html -->

Klasse 2: gasförmige Stoffe

 

Maßnahmen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 2

-   Absperrungen bei Flüssiggastankwagen, Druckgaskesselwagen und Industrietanks:

    -   Gefahrenbereich: 500 Meter

    -   Absperrbereich: 1.000 Meter

-   Atem- und Körperschutz tragen (nach Erfordernis)

-   Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen

-   Bei Brandeinwirkung auf Druckbehälter: siehe zusätzliche Maßnahmen unter Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")

-   brennendes Gas nicht löschen sondern Zufuhr absperren

-   bei Lecks an Flüssiggastanks kein Wasser auf den Behälter geben (Behälter wird erwärmt und Gasaustritt damit verstärkt)

-   Austretendes Gas ist u.U. mit Wärmebildkamera sichtbar

-   nicht in verflüssigtes Gas spritzen

-   Evtl. verflüssigtes Gas mit Schaum abdecken um Verdunstungsrate zu reduzieren

-   Kanalisation und tiefergelegene Räume/Bereiche sichern

-   Messgeräte einsetzen (auf Ex-Atmosphäre und Giftigkeit prüfen)

-   Windrichtungswechsel beachten

besondere Gefahren

-   Behälterzerknall, Bruchstücke können selbst Beton durchschlagen.
    Stirnseiten des Druckgasbehälters bzw. Eisenbahnkesselwagens sind besonders gefährdeter Bereich

-   Explosion von Gas-Luft-Gemischen

-   Erfrierungsgefahr bei verflüssigtem Gas

-   Brandgase können giftig sein

-   Bei Flüssiggas BLEVE möglich

-   Gase können einzeln oder in Kombination erstickend, giftig, brennbar, brandfördernd oder ätzend sein

-   elektrostatische Aufladung oder elektrische Geräte können Zündquelle sein (z.B. Funkgeräte, Handscheinwerfer, FME, Handy, …)

weitere Hinweise

Abhängig von Lager- bzw. Transportform:

verdichtet

-   Druck bis 300 bar

-   Gefahr des Behälterzerknalls bei starker Erwärmung (Beflammung) –> vor Feuer schützen

-   Stoffbeispiele: Sauerstoff, Stickstoff, Wasserstoff, Argon, Helium, Druckluft (PA-Flaschen)

druckverflüssigt

-   Druck bis 60 bar

-   Lagerung des Gases in flüssigem Zustand

-   Gefahr des Behälterzerknalls bei

    -   mäßiger Überfüllung und geringer Erwärmung

    -   normalem Füllstand und erheblicher Erwärmung

-   Stoffbeispiele: Propan, Butan, Kohlendioxid, Ammoniak, Lachgas

-   Sicherheitseinrichtungen:

    -   integriertes Sicherheitsventil bei Propangasflaschen

    -   viele Kohlendioxid- und einige Lachgasflaschen besitzen eine Berstscheibe am Flaschenventil

Flüssiggasberechnungen

tiefkalt verflüssigt: kryogene Gase

-   Tank ist isoliert und nur für geringen Druck ausgelegt

-   Gefahren durch

    -   Verstopfung von Anlagenteilen und Sicherheitseinrichtungen

    -   Freiwerden von tiefkalten Flüssigkeiten und Gasen: Versprödung der Schutzbekleidung und Erfrierungen auf der Haut

-   Vorgehenshinweise:

    -   Kontakt vermeiden

    -   Spritzschutz für Augen erforderlich

    -   kein Wasser in austretenden Stoff spritzen, ansonsten Verspritzungen möglich

    -   Vereisung von Sicherheitseinrichtungen durch Löschwasser möglich, welche zu Druckanstieg und Berstgefahr führen

-   Stoffbeispiele: Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Helium, Wasserstoff, Erdgas

besondere Stoffe der Klasse 2

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ammoniak                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Chlor                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erdgas                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flüssiggas                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kohlenmonoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Phosgen                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sauerstoff                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schwefelwasserstoff                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+

Weblinks

-   Wikipedia: Berstscheibe

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   ADR

-   Linde Gas AG

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

Klasse 2: gasförmige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/sauerstoffverdraengung.html -->

Sauerstoffverdrängung - Berechnung der Volumenkonzentration eines unbekannten Gases

 

Durch die Messung des Sauerstoffanteils in der Umgebungsluft kann die Konzentration eines (unbekannten) Gases ermittelt werden, da der Sauerstoffanteil bei Anwesenheit eines anderen Gases entsprechend sinkt.​

Da Sauerstoff aber nur rund 1/5 der Umgebungsluft ausmacht, muss die Differenz zur regulären Sauerstoffkonzentration überschlägig mit 5 multipliziert werden, um die Volumenkonzentration des Fremdgases zu ermitteln.

Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Sauerstoffkonzentration bei 20,9 Vol.-% liegt, wenn kein Fremdgas anwesend ist. Das Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle gerundet.

  ----------------------------------- -- --------
  Messwert Sauerstoffkonzentration:      Vol.-%
  ----------------------------------- -- --------

Rechenweg

Um den Fremdgasanteil zu berechnen, wird der Sauerstoffanteil an der Umgebungsluft ohne Anwesenheit des Fremdgases ins Verhältnis zum geringeren Sauerstoffverhältnis bei Anwesenheit des Fremdgases gesetzt.

[]

Danach wird die Gleichung so umgestellt, dass die Gesamtkonzentration der Umgebungsluft bei der Anwesenheit des Fremdgases berechnet werden kann.

[]

Zwei der vier Werte sind immer gleich und können in der Formel fest eingetragen werden.

[]

Da aber nicht der Anteil der Umgebungsluft, sondern der Anteil des Fremdgases gesucht wird, muss das eben berechnete Ergebnis noch von 100 % subtrahiert werden, um auf die gesuchte Konzentration des Fremdgases zu kommen.

[]

Quellenangabe

-   Christiansen, Jens: Berechnungen im ABC-Einsatz. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, 2019.

Stichwörter

OX-Messung

Klasse 2: gasförmige Stoffe

---



<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/brandeinwirkung_auf_druckgasbehaelter.html -->

Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")

 

Maßnahmen

-   Gefahrenbereich räumen.

-   Druckbehälter mit unbekanntem Inhalt wie Acetylen behandeln!

-   Für das Medium erforderliche Schutzausrüstung verwenden (entsprechende Körperschutzform; Beständigkeitsliste beachten, …).

-   Noch nicht betroffene Behälter aus dem Gefahrenbereich entfernen.

-   Wenn möglich Behälterventile schließen.

-   heiße Druckbehälter aus der Deckung kühlen, bis diese bei einer Unterbrechung der Kühlung dauerhaft kalt bzw. nass bleiben.

-   Druckbehälter auf Dichtheit prüfen (z.B. mit Lecksuchspray).

-   Vom Brand betroffene Druckbehälter nicht mehr als nötig bewegen.

Brand am Ventil von Behältern mit brennbaren Gasen

-   Ventil schließen, ansonsten Druckbehälter und Umgebung kühlen wenn nicht möglich.

-   Flüssiggasbehälter (Propan/Butan) beim Kühlen mit dem Wasserstrahl nicht umwerfen, umgefallene Flüssiggasbehälter wieder aufstellen.

-   Ventilbrand nur löschen, wenn

    1.  Behälter besondere Gefahr darstellt

    2.  schnelles Schließen des Ventils möglich ist

    3.  davor alle Zündquellen beseitigt wurden

besondere Gefahren

-   Bersten des Druckbehälters → umherfliegende Metallteile, die selbst Beton durchschlagen können

-   Druckwellen

-   Austritt von brennbaren, heißen, giftigen oder korrosiven (ätzenden) Inhalten

-   Ventile können nach starker Erhitzung undicht werden

weitere Hinweise

Weitere Hinweise zu spezifischen Stoffen auf den jeweiligen Spezial-Seiten:

Klasse 2: gasförmige Stoffe

Hauptseite Klasse 2

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| -   Ammoniak                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Chlor                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erdgas                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flüssiggas                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kohlenmonoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Phosgen                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sauerstoff                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schwefelwasserstoff                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+

Klasse 6.1: giftige Stoffe

Hauptseite Klasse 6.1

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Blausäure                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Lewisit                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   N-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   S-Lost                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sarin                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Soman                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tabun                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   VX                                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

Weblinks

Weitere Hinweise für das Vorgehen nach dem Brand für den Eigentümer im SICHERHEITSHINWEIS: Behandlung von Druckgasflaschen während und nach Bränden des Industriegaseverbands.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Industriegaseverband e.V.

Komödienstr. 48
50667 Köln

Telefon: 0221-9125750
Telefax: 0221-912575-15
e-mail: Kontakt@Industriegaseverband.de
Internet: www.Industriegaseverband.de

Quellenangabe

-   SICHERHEITSHINWEIS: Behandlung von Druckgasflaschen während und nach Bränden, Industriegaseverband e.V.

Klasse 2: gasförmige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/cng-fahrzeuge.html -->

Erdgas-Fahrzeuge (CNG und LNG)

 

Maßnahmen

Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen allgemein ist ebenfalls zu beachten!

Hilfeleistungen

-   Brandschutz sicherstellen

-   Gefahrenbereich unter Beachtung der Windrichtung festlegen

-   Gas ungehindert ausströmen lassen (Erdgas ist leichter als Luft)

-   Gas mit Drucklüfter verwirbeln (EX-Schutz beachten)

-   Fahrzeuginnenraum belüften, dafür ggf. Scheibe einschlagen, keine Türen öffnen!

-   Konzentrationen ständig mit Messgeräten kontrollieren

-   Zündquellen vermeiden (u.a. Motor und Zündung abstellen)

-   bei LNG Erfrierungsgefahr

-   manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür Rettungsdatenblätter)

-   Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs nur durch entsprechende Fachwerkstatt

Brandeinsätze

-   brennend austretendes Gas nur im Notfall (Menschenrettung, Ausbreitung) löschen, sonst kontrolliert abbrennen lassen und Umgebung kühlen

-   punktuelle Beflammung über längerem Zeitraum kann zum Bersten führen

-   wenn möglich manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür Rettungsdatenblätter)

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   siehe auch Erdgas

-   ERICard für unter Druck gespeichertes Erdgas (UN 1971)

-   ERICard für tiefkalt verflüssigtes Erdgas (UN 1972)

Speicherung des Erdgases

-   CNG (Compressed Natural Gas): unter Druck bei 200 bar gespeichert

-   LNG (Liquified Natural Gas): verflüssigt bei -165 °C gespeichert

Merkmale Erdgasfahrzeuge

-   Erdgastank

    -   zylindrische Form

    -   keine Schweißnähte (da Prüfdruck 600 bar)

    -   Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie

    -   Tankvolumen bei Nutzfahrzeugen bis 2.000 Liter, oft mehrere Flaschen die sich in Umhausungen oder auf dem Dach befinden

-   Erdgas-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, aber:

    -   Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit CNG-Aufkleber gekennzeichnet werden

    -   derzeit noch oft Kennzeichnung durch Werbeaufkleber

    -   Herstellerspezifische Bezeichnungen: CNG, NGT, ECOFuel, Natural Power, BiFuel

-   nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar

-   typischer Geruch von austretendem Erdgas durch Odorierungsstoff

Quellenangabe

-   Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.

-   BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012

Hinweis zur Wartung des Artikels: bei Aktualisierung mit Informationen auf der Seite Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe abgleichen.

Stichwörter

Klasse 2: gasförmige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/wasserstofffahrzeuge.html -->

Wasserstofffahrzeuge

 

Antrieb kann entweder durch direkte Verbrennung im Motor oder durch Betrieb einer Brennstoffzelle in Kombination mit Elektromotoren erfolgen, in letzterem Fall siehe auch Elektrofahrzeuge

Maßnahmen

Hilfeleistung

-   Windrichtung bei Fahrzeugaufstellung beachten, mit dem Wind anfahren! Ebenfalls mit dem Wind an Wasserstofffahrzeug annähern.

-   Gefahrenbereich absperren

-   Brandschutz sicherstellen

-   Gas ungehindert ausströmen lassen (Wasserstoff ist leichter als Luft)

-   Gas mit Drucklüfter verwirbeln (EX-Schutz beachten)

-   Fahrzeuginnenraum belüften, dafür ggf. Scheibe einschlagen, keine Türen öffnen!

-   Ex-Messungen vornehmen

-   nur Ex-geschützte Geräte verwenden (Lampe, Funkgerät, etc.), nach Möglichkeit außerhalb des Gefahrenbereichs schalten. Handy, FME, etc. außerhalb des Gefahrenbereichs ablegen, generell Zündquellen beseitigen.

-   wenn möglich manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür Rettungsdatenblätter)

-   Ausbreitung des Gases (in Gebäude) verhindern

-   Brandlasten in Fahrzeugnähe entfernen, Umgebung kühlen

-   vollständige PSA tragen

-   elektr. System wenn möglich deaktivieren, ggf. prüfen ob spannungsfrei. Dabei aber nicht Batterie abklemmen (Abreißfunke kann EX-Gemisch zünden!)

-   orangene Leitungen nicht durchtrennen

Gasaustritt

-   brennendes Gas nur im Notfall (Menschenrettung oder Ausbreitung) löschen
    → mit explosiver Wiederentzündung ist zu rechnen

-   Bei längerer Brandeinwirkung auf den Gasbehälter diesen aus der Deckung kühlen da Berstgefahr

-   Rückzündgefahr beachten

besondere Gefahren

-   Erfrierungsgefahr bei Kontakt mit austretendem Wasserstoff oder Anlagenteilen. Nicht berühren!

-   brennender Wasserstoff ist unsichtbar und brennt sehr heiß - Sichtbarmachung der Flamme mittels Wärmebildkamera. Notfalls kann auch eine Hand voll Sand in die vermutete Flammen geworfen werden der im Falle eines Brandes dann leuchtet.

-   noch nicht entzündeter Wasserstoff hat sehr geringe Mindestzündenergie - elektrostatische Aufladung z.B. der Kleidung reicht zu Zündung aus! Zündung des Gemischs ggf. nur eine Frage der Zeit!

-   Spannungen bis 700 V möglich, erkennbar an orangen Leitungen

weitere Hinweise

-   bei Nebel am Fahrzeug tritt möglicherweise große Menge Wasserstoff aus

-   Knattergeräusche: Austritt über Sicherheitsventile am hinteren Dachende.

-   C-Säulen nur schneiden wenn unbedingt notwendig, beinhalten Leitungen zum Sicherheitsventil

-   Ansammlung von Wasserstoff in einzelnen Fahrzeugbereichen bei Ausfall mehrerer Sicherheitseinrichtung (z.B. nach schwerem Unfall) möglich

-   Wasserstoffzelle kann zum Antrieb (Spannung ca. 350 - 700 V) oder nur zur Versorgung von Verbrauchern (ca. 40 V, z.B. BMW 7er) dienen

Merkmale Wasserstofffahrzeuge

-   Noch keine Serienfahrzeuge erhältlich, momentan reine Versuchs-Prototypen

-   Keine Kennzeichnungspflicht

    -   meist Werbeaufschriften (z.B. H₂)

-   Meist äußerlich erkennbare Teile wie z.B. Abblasöffnungen auf dem Dach beim BMW 7er-Versuchsfahrzeug

Quellenangabe

-   Merkblatt "Einsätze an Kraftfahrzeugen mit alternativen Antriebsarten und -kraftstoffen, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Oktober 2007

-   Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Hinweis zur Wartung des Artikels: bei Aktualisierung mit Informationen auf der Seite Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe abgleichen.

Stichwörter

H2

Klasse 2: gasförmige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/lpg-fahrzeuge.html -->

Autogas-Fahrzeuge

 

Maßnahmen

Allgemein

ERICard für Autogas aufrufen

-   Flüssiggas ist schwerer als Luft

-   Gefahrenbereich von 50 Metern festlegen

-   Brandschutz sicherstellen

-   Nicht unbedingt erforderliches Personal aus dem Gefahrenbereich abziehen

-   mit dem Wind vorgehen, tiefer gelegene Bereiche meiden (Fahrzeugaufstellung!)

-   geschlossene Räume (Garagen) vor Zutritt belüften

-   Umluftunabhängigen Atemschutz und vollständige Feuerwehrschutzkleidung tragen

-   Durch kontinuierliche Messungen evtl. Gasausbreitung feststellen

zusätzlich bei Leckage

-   Gefahrenbereich absperren bis Gas sich verflüchtigt hat

-   Gas mit Drucklüfter verwirbeln (EX-Schutz beachten)

-   Zündquellen beseitigen;

    -   u.a. Motor und Zündung abstellen

    -   Rauchen und offenes Licht untersagen

    -   Türen des Unfallfahrzeugs nicht öffnen (Innenlicht), Fenster einschlagen.

-   Freigewordenes Produkt nicht berühren

-   manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür Rettungsdatenblätter)

-   Leck möglichst abdichten

-   Gaswolke mit Sprühstrahl niederhalten

-   Umluftunabhängigen Atemschutz und Hitzeschutzkleidung in Kombination mit kompletter Feuerwehrschutzkleidung tragen. Kälteverbrennungen durch austretendes Gas bei unvollständiger Schutzkleidung!

-   ggf. Menschenrettung

-   Es dürfen nur ex-geschützte Geräte im primären Gefahrenbereich eingesetzt werden, diese nach Möglichkeit außerhalb schalten

-   Abfließen des Gases in die Kanalisation und Vertiefungen vermeiden

zusätzlich bei Brand

-   am Abblasventil austretendes brennendes Gas nicht löschen (Ausnahme Menschenrettung oder Ausbreitung)

-   Umgebung kühlen

-   Brandlasten aus dem Gefahrenbereich entfernen oder kühlen

-   Bei fortgeschrittener Brandeinwirkung aus Deckung kühlen

-   Flüssiggas kann sich wie Benzin brennend ausbreiten

-   punktuelle Beflammung über längerem Zeitraum kann zum Bersten führen

-   wenn möglich manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür Rettungsdatenblätter)

besondere Gefahren

-   Brand- und Explosionsgefahr

    -   austretende Gase sind leichtentzündlich

    -   Rückzündungsgefahr durch Zündquellen aus anderen Bereichen

    -   Explosionsgefahr in Gebäuden und der Kanalisation, Ansammlung vor allem in tiefer gelegenen Bereichen

    -   bei längerer Wärmeeinwirkung (bei intensiver Beflammung ca. 7 min): Gefahr des Druckbehälterzerknalls, Tankteile fliegen bis 1000m weit

    -   schlagartige Verdampfung des Flüssiggases mit heftiger Explosion (siehe Abschätzung des spontan verdampften Anteils eines Flüssiggases bei schlagartiger Freisetzung)

    -   kleine Gasmengen reichen aus um erhebliche Mengen zündfähiges Gemisch zu erhalten

-   Gesundheitsgefahren

    -   Schwindel- und Erstickungserscheinungen

    -   Erfrierungen bei Berührung

    -   Atemgifte bei Brand

weitere Hinweise

-   bei ausgeschalteter Zündung wird das Ventil am Behälter automatisch geschlossen

-   Bei Unklarheiten zum Antriebssystem Unfallbeteiligte/Fahrzeugpapiere befragen

-   bei Fahrzeugbränden kann das Sicherheitsventil intervallweise öffnen und wieder schließen und das Gas währenddessen mit Stichflamme abbrennen

-   bei älteren ausländischen Kfz kann der Tankbehälter im Brandfall versagen und den Inhalt schlagartig freisetzen

-   Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs nur durch entsprechende Fachwerkstatt

Merkmale Autogasfahrzeuge (LPG)

-   Keine Kennzeichnungspflicht

    -   oftmals nachgerüstet, daher nicht an Schriftzug z.B. auf Heckklappe erkennbar

-   Flüssiggastank

    -   Schweißnähte vom Fertigungsprozess können existieren (Betriebsdruck ca. 8 bis 10 bar, Prüfdruck ca. 30 bar, Temperaturbereich -20 °C bis +65 °C)

    -   Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie; meist im hinteren Bereich

    -   Tankvolumen:

        -   bei PKWs ca. 60 bis 200 Liter (Zylindertanks), 40 bis 85 Liter (Rundtanks), bei Nachrüstungen meist im Kofferraum (Zylindertank) oder in Reserveradmulde (Rundtank), bei Serienfahrzeugen auch unter dem Fahrzeug möglich

        -   bei Bussen ca. 650 Liter (Zylindertanks), Tanks befinden sich auf dem Dach

-   nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar

-   teilweise Umschalter und/oder Druckanzeige im Armaturenbrett

-   Bezeichnungen: Autogas, LPG (Liquified Petroleum Gas), GPL (Gaz Petroleum Liquide), Treibgas, Propan, Butan

-   Flüssiggas wird odoriert, bei Gasaustritt (z.B. im/am Kofferraum) ist dieses zu riechen

Quellenangabe

-   vfdb-Merkblatt "Einsätze an Kraftfahrzeugen mit alternativen Antriebsarten und -kraftstoffen (Oktober 2007)

-   Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.

-   Flüssiggas - Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, 08/2007

Klasse 2: gasförmige Stoffe

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/fluessiggasberechnungen.html -->

Flüssiggasberechnungen

 

Explosion von freigesetzten Gasmengen / Vapour Cloud Explosion

Mit dieser Berechnung können Sie ermitteln, welche Auswirkung die Explosion einer Wolke brennbarer Dämpfe hat, beispielsweise in Folge eines BLEVEs. Die Berechnung ist nur für Propan und/oder Butan gültig! ENTWEDER Masse ODER Volumen einsetzen!

  ------------------------------------ -------
  Masse der freigesetzten Gasmenge     in kg
  Volumen der freigesetzten Gasmenge   in m³
  ------------------------------------ -------

Abschätzung des spontan verdampften Anteils beim Austritt eines beliebigen Flüssiggases

  -------------------------- ----
  Leckdurchmesser            cm
  Leck in der Gasphase       
  Leck in der Flüssigphase   
  -------------------------- ----

Sicherheitsabstände von Kugeltanks

  ----------------------- ---
  Radius des Kugeltanks   m
  ----------------------- ---

BLEVE (Boiling Liquid Expanding Vapour Explosion)

Mit dieser Berechnung können Sie ermitteln, wie groß ein Feuerball bei einem BLEVE mit der entsprechenden Menge Flüssigkeit ist und wie lange dieser andauert.

ENTWEDER Masse ODER Volumen und Befüllungsgrad einsetzen!

  ---------------------------------------------- -----------------------------------
  Masse M Propan/Butan                           in t

  Volumen V des Behälters                        in m³
  Befüllungsgrad nicht vergessen!                

  Befüllungsgrad                                 %
  nur bei Berechnung über Volumen erforderlich   
  ---------------------------------------------- -----------------------------------

Abschätzung des spontan verdampften Anteils bei schlagartiger Freisetzung

  ---------------------------------------- -----------------------------------
  Umgebungstemperatur                      °C

  Siedepunkt des Flüssiggases              °C

  Masse des freigesetzten Flüssiggases     kg
  Angabe nicht nötig falls nicht bekannt   
  ---------------------------------------- -----------------------------------

Rückzündung von Gaswolken

  --------------------------------------- ----
  Durchmesser eines kreisförmigen Lecks   cm
  --------------------------------------- ----

Quellenangabe

-   AKNZ

-   BF Kaiserslautern

Stichwörter

Propan, Butan, Explosion

Klasse 2: gasförmige Stoffe, Berechnungen

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/kohlenmonoxid.html -->

Kohlenmonoxid

 

Maßnahmen

-   Gefahr durch CO oft nicht direkt erkennbar!

-   Geräte für die Brandbekämpfung bereit halten

-   Erkundung durch Fenster wenn möglich; direkte Indizien: bewusstlose/tote Person(en) oder Haustiere oder Holzkohlegrill im Raum, abgeklebte Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen, Abschiedsbriefe und Warnungen

-   Erkundung im Gebäude unter umluftunabhängigem Atemschutz solange keine verlässlichen Messwerte bekannt
    Geeignete Filter sind nicht weit verbreitet.

-   EX-Schutz-Maßnahmen einhalten (nur EX-geschützte Geräte im verwenden, keine Handys, Pieper, etc.)

-   frühzeitig messen, da CO mit Sinnesorganen nicht wahrnehmbar. Ab 30 ppm den betroffenen Bereich räumen.

-   Patienten außerhalb der CO-Atmosphäre behandeln

    -   Rettung wenn möglich mit Haube die permanent mit Luft gespült wird

    -   mit Sauerstoff behandeln

    -   ärztlicher Behandlung zuführen, ggf. Behandlung in Druckkammer

Verhaltensweisen je nach CO-Konzentration

Entnommen aus Unfallkasse Baden-Würrtemberg, Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“, Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

Für die folgenden Einsatzhinweise wird eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Minuten angenommen.

Lokale Festlegungen, soweit für Ihre Feuerwehr vorhanden, haben selbstverständlich Vorrang!

Konzentration > 30 ppm

Achtung: CO vorhanden!

-   Fenster und Türen öffnen

-   Einsatztätigkeit ohne Unterbrechung durchführen
    → schonende Rettung

-   CO-Quelle identifizieren und weitere Freisetzung unterbinden, falls das ohne Eigengefährdung möglich ist.

-   Wenn Quelle nicht zu ermitteln bzw. abzustellen ist, Fachkräfte (je nach Lage z. B. Feuerwehr, Störungsdienst, Schornsteinfeger) informieren.

Konzentration > 60 ppm

Achtung: CO in erhöhter Konzentration vorhanden!

-   Zuerst Maßnahmen zur Belüftung des Raums ergreifen!

-   Wenn effektive Belüftung nicht möglich ist, Patient aus dem Gefahrenbereich bringen (dabei Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich minimieren, Richtwert: unter 15 min)
    → schnelle Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.

-   Erst danach medizinische Versorgung durchführen

-   Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

Konzentration > 200 ppm

Achtung: CO in gefährlicher Konzentration vorhanden!

-   Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

-   Betroffenen Bereich räumen und für ein Absenken der CO-Konzentration sorgen (z. B. großflächiges Querlüften)
    → sofortige Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.

-   Weitere Maßnahmen danach unter umluftunabhängigem Atemschutz bzw. geignetem CO-Filtergerät durchführen.

-   Messwertanzeige des CO-Warngeräts laufend beobachten und Lage ständig neu bewerten.

Konzentration > 500 ppm

Achtung: Akute Gefährdung durch CO!

Alle Maßnahmen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz durchführen.

Messen der Konzentration

ETW 33 ppm, AGW 20 ppm.

-   Messungen am Boden und an der Decke durchführen, die Aussage „geringfügig leichter als Luft“ besitzt in der Praxis keine Relevanz. Dabei permanent das Messgerät beachten, da sich CO nicht gleichmäßig im Raum verteilt, sondern sich einzelne Bereiche mit hoher Konzentration ausbilden. Die Austrittsstelle muss nicht unbedingt im Raum mit der höchsten Konzentration liegen!

-   Neben CO- auch EX-Messungen vornehmen - bei Anwesenheit von CO alleine ist das Erreichen der UEG von 10,9 Vol.-% (109.000 ppm) aber eher unwahrscheinlich

-   Querempfindlichkeiten der Messgeräte beachten - diese können beispielsweise auch auf Wasserstoff reagieren.

-   CO-Warner der Feuerwehr sind keine amtlichen Messgeräte und dürfen daher nicht verwendet werden um Räumlichkeiten freizumessen!

Folgemaßnahmen

-   gründlich und ausgiebig Lüften, da CO noch über lange Zeit aus Gegenständen ausdiffundiert. Beachten wohin das CO beim Lüften getrieben wird.

-   Benachbarte Wohnung auf der gleichen Etage und im Stockwerk darüber und darunter kontrollieren, auch wenn diese in Nachbarhäusern liegen! Verteilung durch Lüftungsanlagen beachten!

-   CO-Hb-Wert der Kollegen messen lassen die ungeschützt vorgegangen sind, beispielsweise Mitarbeiter des Rettungsdienstes bevor die CO-Ansammlung bemerkt wurde

-   Polizei (bei privat) bzw. Gewerbeaufsicht (bei Firmen) hinzuziehen.

-   Bei Verdacht auf technischen Defekt das Gerät außer Betrieb nehmen.

-   Betreiber darauf hinweisen dass das defekte Gerät von einem Fachmann überprüft/repariert werden muss bevor es wieder in Betrieb genommen wird.

besondere Gefahren

-   entsteht bei fast jeder Verbrennung, vor allem bei unvollständiger von kohlenstoffhaltigen Stoffen

-   hohe Diffusionsfähigkeit (Durchmischungsfähigkeit mit anderen Stoffen; kann u.U. Wände durchdringen, auch Brandwände!)

-   schon kleine Menge CO in der Atemluft kann zu Vergiftung führen

-   Verbrennungsmotorbetriebene Drucklüfter können durch die eigenen Abgase die ins Gebäude geblasen werden dort CO-Konzentrationen erzeugen die deutlich über dem ETW-Wert liegen. Wenn möglich Abgasschlauch, elektrische oder wasserbetriebene Lüfter nutzen.

weitere Hinweise

ERICard für UN 1016 - Gefahrnr. 263 - KOHLENMONOXID, VERDICHTET (beim Austritt größerer Mengen)

Vergleich von Vorgehensempfehlungen

Derzeit gilt für die Feuerwehren in Deutschland allgemein der ETW von 33 ppm als Grenzwert zum Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz. Neben den oben genannten abgestuften Grenzwerten der Unfallkasse Baden-Württemberg haben weitere Organisationen Empfehlungen für Grenzwerte veröffentlicht:

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  CO-             Deutscher Feuerwehrverband                 Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband                                                                Giftinformationszentrum Nord                                                                                                                                     CO-
  Konzentration                                                                                                                                                           (Anweisungen speziell für Rettungsdienst)                                                                                                                        Konzentration
  --------------- ------------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------
  > 30 ppm        Tragen von umluftunabhänigem Atemschutz.   Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz, außerdem betroffenen Bereich im Gebäude räumen.                    Fenster öffnen, wenn Austrittsursache nicht festgestellt oder beseitigt werden kann Feuerwehr nachalarmieren, ansonsten normale Behandlung (kein Atemschutz!).   > 30 ppm

  > 60 ppm                                                   Nicht nur betroffenen Bereich, sondern ganzes Gebäude räumen.                                                                                                                                                                                                                 > 60 ppm
                                                             Bei Beschwerden von Zivilpersonen oder Einsatzkräften ganzes Gebäude räumen (auch wenn Messwert < 30 ppm).                                                                                                                                                                    

  > 200 ppm                                                                                                                                                               Wenn nicht gelüftet werden kann, Person aus dem Gefahrenbereich bringen (kein Atemschutz!).                                                                      > 200 ppm

  > 500 ppm                                                                                                                                                               Personenrettung unter umluftunabhängigem Atemschutz (durch Feuerwehr).                                                                                           > 500 ppm
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

AEGL-Werte (nur für AEGL-2 und 3 verfügbar):

           10 min      30 min    60 min    4 h       8 h
  -------- ----------- --------- --------- --------- ---------
  AEGL-2   420 ppm     150 ppm   83 ppm    33 ppm    27 ppm
  AEGL-3   1.700 ppm   600 ppm   330 ppm   150 ppm   130 ppm

Einsatzbeispiele

-   typisches Einsatzszenario: Notfalltüröffnung, aufgrund von Unwissenheit über die Gefahren von CO oder Suizidversuch.

-   Suizidversuch i.d.R. über zwei verschiedene Wege möglich:

    -   meistens: Holzkohlegrill(s) in Wohnung

    -   weniger oft: Mischung von Ameisensäure und Schwefelsäure. Vorsicht: Diese Flüssigkeiten sind auf den ersten Blick nicht von Wasser zu unterscheiden

-   (Gas-)Heizungen/Heizstrahler, Gasboiler, Kaminöfen (auch Ethanol-Öfen!), verstopfter oder undichter Schornstein des (Nachbar-)Gebäudes

-   Holzpellet-Lagerräume

-   (Schwel-)Brand in Holzfaserdämmung

-   Nutzung von Geräten mit Verbrennungsmotoren ohne ausreichende Lüftung (auch im Freien möglich, z.B. in engen Durchgängen oder Höfen); Kettensägen, Motortrennschleifer, Estrichmaschinen, …

-   Abgase eines Grills ziehen in die Wohnung, Shisha

-   Eine Vielzahl von Personen aus einem Gebäude mit diesen Symptomen spricht für eine CO-Ansammlung im ganzen Haus.

-   Kabelbrand in einer Muffe des Erdkabels in einer Straße führte zur Ausbreitung von CO in den Hausanschlussraum eines angrenzenden Kellers mit Konzentrationen von ca. 100 ppm. Neben Brandgeruch und einem Stromausfall im Gebäude waren keine weiteren Indizien zu erkennen.

medizinische Wirkung

-   Blockierung des Sauerstofftransportes im Blut. CO bindet sich an die roten Blutkörperchen, sodass diese nicht mehr für den Sauerstofftransport zur Verfügung stehen. Der Anteil der roten Blutkörperchen die mit CO besetzt sind wird als CO-Hb (Carboxyhämoglobin) bezeichnet und in % angegeben.

-   Symptome:

    -   erste Anzeichen: Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schwindel

    -   mit steigendem CO-Gehalt im Blut Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen und Tod

-   „kirschrote Haut“ ist ebenso wenig aussagekräftig wie andere Faktoren die mit dem CO-Hb-Wert verknüpft werden. Dieser wird von den Menschen verschieden stark toleriert, ebenso wie manche Alkohol besser vertragen als andere.

Bei der medizinischen Behandlung ist durch einen Arzt zu entscheiden, ob die Indikation zu einer hyperbaren Sauerstofftherapie in einer Druckkammer (Adressen im Artikel) vorliegt. Indikationen für eine Druckkammerbehandlung bzw. Risikogruppen sind im Allgemeinen:

-   Menschen die älter als 36 Jahre sind

-   Schwangere

-   Menschen auf die CO länger als 24 Stunden eingewirkt hat

-   Bewusstlose

-   gemessener CO-Hb-Wert > 25%

Die Behandlung in einer Druckkammer sollte idealerweise innerhalb von vier Stunden beginnen (danach verschlechtert sich die Prognose). Bis dahin sollte der Patient 100 Prozent Sauerstoff atmen beziehungsweise damit beatmet werden.

Stoffdaten

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Identifikation                                                                                                                                    
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Alternative Namen                                                                                                                                 Kohlenoxid, Kohlenstoffmonoxid

  CAS-Nr.                                                                                                                                           630-08-0

  Gefahrgutbezeichnung                                                                                                                              Kohlenmonoxid, verdichtet

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                                                                                                               [Gefahrentafel Kohlenmonoxid]

  UN-Nr.                                                                                                                                            

  Gefahrzettel                                                                                                                                      [2.3] [2.1]

  ADR-Klasse                                                                                                                                        Klasse 2: gasförmige Stoffe

  Gasflaschenkennzeichnung                                                                                                                          [gelb]
                                                                                                                                                    giftige und/oder ätzende Gase

  ERICard                                                                                                                                           2-13

  Summenformel                                                                                                                                      CO

  molare Masse                                                                                                                                      28,01 g/mol

  Charakterisierung                                                                                                                                 

  Aggregatszustand                                                                                                                                  gasförmig

  Farbe                                                                                                                                             farblos

  Geruch                                                                                                                                            geruchlos

  Brennbarkeit                                                                                                                                      Extrem entzündbares Gas. Verbrennt mit blauer Flamme zu Kohlendioxid. Bildet mit Luft explosive Gemische.

  Verhalten an Luft                                                                                                                                 geringfügig leichter als Luft

  physikalisch-chemische Eigenschaften                                                                                                              

  Schmelzpunkt                                                                                                                                      -205,07 °C

  Siedepunkt                                                                                                                                        -191,5 °C

  Dichte                                                                                                                                            1,2506 kg/m³ bei 0 °C und 1013 mbar

  Flammpunkt                                                                                                                                        -191,6 °C

  Zersetzungsprodukte                                                                                                                               Kohlendioxid

  Zündtemperatur                                                                                                                                    605 °C

  Temperaturklasse                                                                                                                                  T1

  Explosionsgrenzen                                                                                                                                 UEG: 10,9 Vol.-%,
                                                                                                                                                    OEG: 76 Vol.-%

  Relative Gasdichte (zu Luft)                                                                                                                      0,97

  Wasserlöslichkeit                                                                                                                                 30 mg/l bzw. 23 ml/l bei 20 °C

  Wassergefährdungsklasse                                                                                                                           1

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                                                                                                                 starken Oxidationsmitteln
                                                                                                                                                    Natrium (Hitze); Kalium;
                                                                                                                                                    Metalloxide;
                                                                                                                                                    Aluminium (Staub);
                                                                                                                                                    Lithium + Wasser

  gefährliche Reaktion mit                                                                                                                          Acetylen (selten);
                                                                                                                                                    Aminen;
                                                                                                                                                    Chlor → Phosgen;
                                                                                                                                                    Wasserstoff (selten);

  Maßnahmen bei Bränden                                                                                                                             

  Brandklasse                                                                                                                                       [C]

  geeignete Löschmittel                                                                                                                             Pulver, Kohlendioxid-Löscher mit Gasdüse

  Grenzwerte                                                                                                                                        

  ETW-Wert                                                                                                                                          33 ppm

  AGW-Wert                                                                                                                                          20 ppm

  Nach mehreren Stunden leichte Kopfschmerzen                                                                                                       100 ppm

  Nach mehreren Stunden heftige Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Störungen des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit   500 ppm

  Tod (nach Gestis Gefahrstoffdatenbank)                                                                                                            1500 ppm (0,15 Vol.-%) für 60 min
                                                                                                                                                    3000 ppm (0,3 Vol.-%) für 30 min
                                                                                                                                                    8000 ppm (0,8 Vol.-%) für 10 min
                                                                                                                                                    16000 ppm (1,6 Vol.-%) für 5 min
                                                                                                                                                    40000 ppm (4 Vol.-%) für 2 min

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                                                                                                                  

  GHS-Piktogramm(e)                                                                                                                                 [giftig] [hochentzündlich] [Gesundheitsgefahr] [verdichtetes Gas]

  GHS-Signalwort                                                                                                                                    Gefahr

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                                                                                                                    H331: Giftig bei Einatmen.
                                                                                                                                                    H220: Extrem entzündbares Gas.
                                                                                                                                                    H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
                                                                                                                                                    H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
                                                                                                                                                    H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                                                                                                                 P260: Gas/Dampf nicht einatmen.
                                                                                                                                                    P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
                                                                                                                                                    P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
                                                                                                                                                    P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
                                                                                                                                                    P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
                                                                                                                                                    P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
                                                                                                                                                    P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
                                                                                                                                                    P405: Unter Verschluss aufbewahren.
                                                                                                                                                    P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)                                                                                                  

  Piktogramm                                                                                                                                        [F+ Hochentzündlich]
                                                                                                                                                    F+ Hochentzündlich
                                                                                                                                                    [T Giftig]
                                                                                                                                                    T Giftig

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                                                                                                                            R 61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen
                                                                                                                                                    R 12: Hochentzündlich
                                                                                                                                                    R 23: Auch giftig beim Einatmen
                                                                                                                                                    R 48/23: Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

  Sicherheitssätze (S-Sätze)                                                                                                                        S 53: Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. - Nur für den berufsmäßigen Verwender -
                                                                                                                                                    S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)

  Warnzeichen                                                                                                                                       

  [Warnung vor giftigen Stoffen]                                                                                                                    Warnung vor giftigen Stoffen

  [Warnung vor Gasflaschen]                                                                                                                         Warnung vor Gasflaschen

  [Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre]                                                                                                        Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

-   DFV: Rahmenempfehlung zu Einsätzen bei Verdacht auf einen CO-Notfall innerhalb von Räumlichkeiten

-   Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen", Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen, Unfallkasse Baden-Würrtemberg

-   Vortrag "CO – Vergiftungen" von Richard Pyrek, BF Wien

-   Checkliste Kohlenmonoxid (CO) des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbands

-   Kohlenmonoxid in der GESTIS Stoffdatenbank

-   Merkblatt zur Gefährdung durch Kohlenstoffmonoxid, Verband der Feuerwehren in NRW

-   Hinweise und Empfehlungen zur Handhabung von Kohlenstoffmonoxidwarngeräten im Rettungsdienst, Giftinformationszentrum-Nord und Universitätsmedizin Göttingen

-   Kohlenmonoxid im Einsatz – ein aktuelles Thema?!, abc-gefahren.de

-   Fortbildungsveranstaltung „Kohlenmonoxid“, Berliner Feuerwehr und DRK Kliniken Berlin - Westend, Referenten:

    -   Mag. Franz Petter, Feuerwehr Hamburg

    -   Michael Termeer, Berliner Feuerwehr

    -   Dr. Rolf Erbe, Berliner Feuerwehr

    -   Dr. Oliver Müller, Leiter Bereich Tauch- und Hyperbarmedizin, Berliner Zentrum für hyperbare Sauerstofftherapie und Tauchmedizin

Stichwörter

UN 1016, UN1016, Gefahrnummer 263, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffmonooxid, Kohlenmonoxyd, Kohlenoxyd, Kohlenoxid, CO

Besondere Stoffe der Klasse 2

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 2

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ammoniak                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Chlor                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Erdgas                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flüssiggas                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kohlenmonoxid                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Phosgen                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Sauerstoff                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schwefelwasserstoff                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/ammoniak.html -->

Ammoniak

 

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf einen Ammoniak-Austritt im industriellen Maßstab bzw. Gefahrgut-Unfall.

Bei kleineren Austritten - z.B. Undichtigkeit eines Haushalts-Kühlschranks mit Ammoniak als Kühlmittel - sind ggf. nicht alle Maßnahmen notwendig.

Maßnahmen

-   Anfahrt mit dem Wind, Fahrzeugaufstellung organisieren, Bereitstellungsraum (für CBRN-Einheiten) einrichten

-   Gefahrenbereich im Umkreis von 50 Metern sofort räumen und absperren

    -   Absperrung je nach Lagermenge anpassen

    -   Fenster und Türen schließen und Klimaanlagen abstellen lassen

    -   Nachbargebäude nur räumen wenn unbedingt notwendig

    -   tiefer gelegene Räume in Ausbreitungsrichtung kontrollieren und abdichten

    -   danach permanent die Ausbreitung beachten und Absperrung anpassen

-   Vorgehen unter Schutzkleidung Form 3 (CSA)

-   Zündquellen beseitigen

-   Prüfröhrchen- und Ex-Messungen durchführen

-   Ausbreitung beobachten

    -   Wasser auf pH-Wert kontrollieren, ggf. auffangen

-   Hinweise in betrieblichem Gefahrenabwehrplan beachten

-   ggf. Anforderung TUIS

Ausströmen von gasförmigem Ammoniak

-   bei Austritt in geschlossenen Räumen:

    -   Gebäude räumen

    -   Raum und Gebäude möglichst dicht verschließen

    -   Zündquellen ausschließen

    -   Gebäude stromlos schalten lassen

-   Bei Ammoniak-Nebel Kanaleinläufe abdichten und Senken kontrollieren

-   anfallendes Wasser auf pH-Wert prüfen, ggf. auffangen

-   Beim Eintritt von Ammoniak-Nebel oder Ammoniak-Wasser in Kanalisation den Kanalbetreiber verständigen

-   Behälter abdichten und ggf. ins Freie bringen

-   Dämpfe mit Wasserschleier (ersatzweise Sprühstrahl) niederschlagen, ggf. Hydroschilder und Wasserwerfer einsetzen.

Ausströmen von flüssigem Ammoniak (zusätzliche Maßnahmen zu gasförmig)

-   Nicht auf Behälter oder Leckstelle spritzen (Gasentwicklung wird beschleunigt)!

-   Kälteschutz im CSA tragen

-   keine CSA aus PVC verwenden (wird brüchig)

-   Leck abdichten oder Flasche in Gasflaschen-Bergebehälter einbringen

-   Austrittsstelle abdecken (z.B. mit PE-Folie oder Mittelschaum; Schaumdecke vereist)

Gefahren

-   Atemgift mit Reiz- und Ätzwirkung

-   wassergefährdend

-   brennbar nach Erwärmung, schon bei geringer Zündenergie ist eine Zündung des Gas-Luft-Gemischs möglich

-   bei Kontakt mit flüssigem Ammoniak schwere Erfrierungen und Zerstörung von Feuerschutzkleidung sowie einfacher Chemikalienschutzkleidung

-   Austretendes Ammoniak bindet sich an die Luftfeuchtigkeit und wird als „Nebel“ schwerer als Luft.

-   Je höher die Luftfeuchtigkeit, desto mehr Ammoniak sammelt sich in Bodennähe.

-   Dann typisches Schwergas-Verhalten, wie das Fließen in Senken.

weitere Hinweise

-   Dekontamination von Personal und Geräten mit Wasser, mit Universalindikatorpapier (pH-Papier) auf Erfolg kontrollieren

-   zuständige Wasserbehörde und Polizei informieren soweit noch nicht verständigt

-   ggf. Bevölkerung warnen/informieren

-   auf Presseanfragen vorbereiten

Erste Hilfe / Rettungsdienst

-   nach Haut-/Augenkontakt betroffene Stelle sofort für 15 min mit viel Wasser spülen (davor kontaminierte Kleidung entfernen)

-   Versorgung durch Notarzt wenn Ammoniak eingeatmet wurde (Reizung der oberen Atemwege)

-   Mund-zu-Mund-/Mund-zu-Nase-Beatmung vermeiden, Beatmungsgeräte verwenden

-   Sauerstoff geben

-   durch flüssigen Ammoniak erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen

-   ggf. Maßnahmen mit Giftnotrufzentrale abgleichen

-   Person in ruhiges Umfeld bringen

-   Wärmeerhalt (Rettungsdecke)

-   bei größerer Zahl betroffener Personen MANV auslösen

Nachweis

-   stechender Geruch

-   Prüfröhrchen für Ammoniak

-   Elektrochemischer Sensor: Ammoniak

-   PID (Photoionisationsdetektor)

-   angefeuchtetes Universalindikatorpapier (pH-Papier) verfärbt sich blau

Eigenschaften

-   wird meist als verflüssigtes Gas transportiert/gelagert

    -   ist bei 8,6 bar verflüssigt

    -   bei einer Freisetzung wird aus 1 Liter flüssigem Ammoniak ungefähr 1.000 l Gas

Verwendung

-   Kühlmittel in

    -   Kühlschränken (insbesondere Absorber-Kühlschränken)

    -   Klimaanlagen

    -   Wärmepumpen

    -   großtechnischen Kühlanlagen

-   Düngemittelproduktion

-   Rauchgasreinigung

-   Salpetersäuregewinnung

Stoffdaten

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  Identifikation                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               
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  Alternative Namen                                  R717                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

  CAS-Nr.                                            7664-41-7                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

  Gefahrgutbezeichnung                               UN 1005: AMMONIAK, WASSERFREI                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       UN 1043: DÜNGEMITTEL, Lösung, mit freiem Ammoniak   UN 2073: AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak   UN 2672: AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                [Gefahrentafel 268-1005]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            -                                                   [Gefahrentafel 20-2073]                                                                                                           [Gefahrentafel 80-2672]

  UN-Nr.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  Gefahrzettel                                       [Gefahrzettel 2.3] [Gefahrzettel 8]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  ADR-Klasse                                         2 - gasförmige Stoffe                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

  Verpackungsgruppe                                  -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Gasflaschenkennzeichnung                           [giftige und/oder ätzende Gase]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                     giftige und/oder ätzende Gase                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

  ERICard                                            2-42                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                -                                                   2-57                                                                                                                              8-03

  Summenformel                                       NH₃                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  molare Masse                                       17,03 g/mol                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  Charakterisierung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

  Aggregatszustand                                   gasförmig                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

  Farbe                                              farblos (im flüssigen wie im gasförmigen Zustand)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Geruch                                             stechend, Geruchsschwellenwert 0,02 - 70 ppm                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              
                                                     Schon bei ungefährlichen Konzentrationen zu riechen!                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

  Brennbarkeit                                       Schwer brennbares Gas. Risiko einer Entzündung vorhanden, jedoch nur bei besonderen Zündbedingungen in begrenzten Bereichen. Flamme erlischt ohne Wärmezufuhr sofort.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

  Verhalten an Luft                                  In Reinform leichter als Luft, aber beim Ausströmen großer Mengen oder der Flüssigphase bilden sich Nebel (Bindung an Luftfeuchtigkeit), die Schwergasverhalten zeigen (fließt auf dem Boden bzw. in Senken). Je höher die Luftfeuchtigkeit am Austrittsort, desto mehr Nebel werden sich bilden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  physikalisch-chemische Eigenschaften                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Schmelzpunkt                                       -78 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  Siedepunkt                                         -33 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  Dichte                                             0,77 kg/m³ bei 0 °C und 1013 mbar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                     Dichte der flüssigen Phase am Siedepunkt: 0,68 kg/l                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  Dampfdruck                                         8,57 bar bei 20 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
                                                     11,7 bar bei 30 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
                                                     20,3 bar bei 50 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Flammpunkt                                         -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Brennpunkt                                         -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Zersetzungstemperatur                              thermisch sehr stabil. Geringe Zersetzung oberhalb 840 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

  Zersetzungsprodukte                                Stickstoff, Wasserstoff                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

  Zündtemperatur                                     630 °C                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  Temperaturklasse                                   T1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Explosionsgrenzen                                  UEG: 15,4 Vol.-%                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          
                                                     OEG: 33,6 Vol.-%                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

  Relative Gasdichte (zu Luft)                       0,6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

  Wasserlöslichkeit                                  sehr gut, 541 g/l bei 20 °C, auch bei starker Verdünnung ätzend                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

  pH-Wert                                            wässrige Lösungen sind alkalisch                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

  Wassergefährdungsklasse                            2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                  starken Oxidationsmitteln; Quecksilber; Wasserstoffperoxid; Antimonwasserstoff (Hitze); Calcium; Chlorazid; Chlordinitrobenzol; Chlorformamidiniumnitrat; Chloriten; Chlornitrobenzol (Wärme); Dichlorethan (flüssiger Ammoniak); Dichloroxid; Difluortrioxid; Gold; Goldchlorid; Halogene außer Brom; Kohlenwasserstoffe/Luft; Luft/Feuer; Magnesiumperchlorat/Gas; Natriumhypochlorit (trocken); Pikrinsäure; Quecksilberhypoiodid; Sauerstoff/Katalysator; Schwefel; Silber; Silberchlorid; Silbernitrat; Silberoxid; Stickstofftrichlorid; Sulfinylchlorid; Tellurhalogeniden                                                                                                                                                                                         

  gefährliche Reaktion mit                           Brom; Säuren; Stickoxiden; Fluor; Acetaldehyd; Acrolein; Barium; Bor; Borhalogeniden; Brompentafluorid; Bromwasserstoff; Chlorverbindungen; Chromtrioxid; Dimethylsulfat; Distickstoffoxid; Ethenoxid; Fluorwasserstoff; Kohlenstoffoxide; Methan; Methylmercaptan; Phosgen; Phosphoroxide; Phosphorwasserstoff; Platinkatalysatoren; Schwefeldioxid; Schwefelwasserstoff; Siliciumwasserstoff; Stickstoffoxide; Tetramethylammoniumamid                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

  Maßnahmen bei Bränden                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

  Brandklasse                                        [Brandklasse C]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

  geeignete Löschmittel                              Alle bekannten Löschmittel                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

  ungeeignete Löschmittel                            -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

  gefährliche Zersetzungsprodukte beim Löschen       Nitrose Gase (Stickoxide)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

  Grenzwerte                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

  ETW-Wert                                           1h: 160 ppm                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               
                                                     4h: 110 ppm                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  AGW-Wert                                           20 ppm                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

  GHS-Piktogramm(e)                                  [Gasflasche] [Totenkopf] [ätzend] [umweltgefährdend]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

  GHS-Signalwort                                     Gefahr                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                     H221: Entzündbares Gas.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
                                                     H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            
                                                     H331: Giftig bei Einatmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                                     H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
                                                     H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
                                                     EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                  P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                     P260: Gas/Dampf nicht einatmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                     P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  
                                                     P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                                     P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                     P303+P361+P353: BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              
                                                     P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            
                                                     P315: Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                     P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlosbeseitigt werden kann.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                     P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 
                                                     P405: Unter Verschluss aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                     P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

  Piktogramm                                         [Giftig] [Umweltgefährlich]                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                             R 10: Entzündlich                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                     R 23: Giftig beim Einatmen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                                     R 34: Verursacht Verätzungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              
                                                     R 50: Sehr giftig für Wasserorganismen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

  Sicherheitssätze (S-Sätze)                         S 1/2: Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          
                                                     S 9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                     S 16: Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                     S 26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                     S 36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             
                                                     S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, das Etikett vorzeigen).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                     S 61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

  Warnzeichen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

  [Warnung vor giftigen Stoffen]                     Warnung vor giftigen Stoffen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

  [Warnung vor ätzenden Stoffen]                     Warnung vor ätzenden Stoffen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

  [Warnung vor Gasflaschen]                          Warnung vor Gasflaschen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
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Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

-   vfdb-Merkblatt "Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Ammoniak", vfdb 11/2022

-   Eintrag für Ammoniak in der Gestis Stoffdatenbank

Stichwörter

UN1005, UN1043, UN2073, UN2672

Besondere Stoffe der Klasse 2

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/chlor.html -->

Chlor

 

Maßnahmen

-   allgemeine Vorgehenshinweise für ABC-Einsätze beachten

-   Gefahrenbereich mindestens 50m

    -   Ausbreitungsverhalten beachten (Austrittsmenge, Geländeprofil), insbesondere tiefer gelegene Bereiche

    -   Bevölkerung warnen, Fenster und Türen schließen lassen, Lüftungsanlagen abstellen lassen, Räume auf windabgekehrter Seite aufsuchen lassen

    -   Nachbargebäude nicht räumen

-   im Gefahrenbereich Körperschutzform 1 zur Menschenrettung, für Arbeiten CSA (Körperschutzform 3) tragen, bei flüssig austretendem Chlor Kälteschutz (Unterziehkleidung, Füßlinge, Wollhandschuhe)!

-   ggf. betrieblicher Gefahrenabwehrplan vorhanden

-   Dekontamination mit Wasser

-   kontaminiertes Wasser wenn möglich auffangen und entsorgen

-   Wasserbehörde verständigen

gasförmig austretendes Chlor

-   mit Sprühstrahl niederschlagen (Effekte: in Wasser lösen und verwirbeln/verdünnen)

    -   entstehende Flüssigkeit ist sauer und oxidierend, aus der wieder geringe Mengen Chlor austreten. Diese mit großen Wassermengen weiter verdünnen!

    -   vor Einleitung in Kanalisation mit dem Kanalwerk absprechen

-   Austritt stoppen:

    -   Ventil schließen, bei defektem Ventil Gasflaschenabdichtset / Chlor-Notfallset

        -   festsitzende Ventile nicht mit Gewalt schließen

        -   vereiste Ventile können aufgetaut werden, aber nicht mit offener Flamme (z.B. Föhn)

    -   Gasflaschenbergebehälter nutzen, bis dahin Leckage abdichten:

        -   Keile, Leckbandagen und -dichtkissen verwenden

        -   notfalls Austrittsstelle mit Sand bedecken

-   abgedichteten Behälter unter Wasser lagern (z.B. Müllcontainer), Austritt von flüssigem Chlor verhindern

zusätzliche Maßnahmen für flüssig austretendes Chlor

-   nicht mit Wasser auf Lache, Leck oder Behälter spritzen (Beschleunigung der Verdampfung)

-   keine CSA aus PVC verwenden (wird bei Kontakt mit flüssigem Chlor brüchig)

-   Freisetzungsrate verringern: Flasche so drehen dass Austrittsstelle in der Gasphase liegt

-   Austrittsstelle/Lache mit PE-Folie oder Mittelschaum abdecken (Schaum vereist und dichtet ab)

Hitzeeinwirkung auf den Druckgasbehälter

-   Behälter kühlen
    ab 70°C Gefahr des hydraulischen Behälterzerknalls

-   möglichst Pulver oder CO₂ als Löschmittel verwenden

besondere Gefahren

-   Atemgift, Reiz- und Ätzwirkung, Konzentrationen ab 50 ppm potentiell tödlich, ab 1000 ppm sicher tödlich

-   stark korrosiv (vor allem in feuchter Umgebung), greift in Verbindung mit Wasser fast alle Metalle an

-   kann brennbare Stoffe zur Entzündung/Explosion bringen

weitere Hinweise

ERICard für Chlor

-   Chlor kann mittels Natriumthiosulfatlösung oder Wasserstoffperoxid zu ungefährlichem Chlorid reduziert werden

Nachweis

-   Geruch

-   Prüfröhrchen

-   Indikatorpapier:

    -   Universalindikatorpapier (pH-Papier) ungeeignet, wird entfärbt

    -   Kaliumiodidstärkepapier (für Luftprobe davor anfeuchten, in Flüssigkeiten nur kurz eintauchen)

Eigenschaften

-   unter Druck verflüssigtes Gas

    -   6,7 bar bei 20°C als flüssiges Chlor im Druckgasbehälter

    -   1 Liter flüssiges Chlor ergibt entspannt 457 Liter gasförmiges Chlor

    -   Temperatur von flüssig austretendem Chlor beträgt -34°C

Vorkommen

-   Druckgasbehälter

    -   Gasflaschen bis 52 Liter

    -   Fässer mit 400 oder 800 Litern Inhalt

-   chemisch gebunden, z.B. Tablettenform (Chlorkalk, für Schwimmbäder)

-   Eisenbahn-Kesselwagen

-   Pipelines

Stoffdaten

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  Identifikation                                       
  ---------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Alternative Namen                                    E 925

  CAS-Nr.                                              7782-50-5

  Gefahrgutbezeichnung                                 Chlor

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                  [Gefahrentafel Chlor]

  UN-Nr.                                               

  Gefahrzettel                                         [Gefahrzettel 2.3] [Gefahrzettel 5.1] [Gefahrzettel 8] [Fisch und Baum]

  ADR-Klasse                                           ADR-Klasse 2

  Gasflaschenkennzeichnung                             [gelb]
                                                       gelb

  ERICard                                              2-31

  Summenformel                                         Cl₂

  molare Masse                                         70,91 g/mol

  Charakterisierung                                    

  Aggregatszustand                                     gasförmig

  Farbe                                                gelbgrün (in mittleren und hohen Konzentrationen)

  Geruch                                               stechend

  Brennbarkeit                                         selbst nicht brennbar, aber stark oxidierend

  Verhalten an Luft                                    schwerer als Luft

  physikalisch-chemische Eigenschaften                 

  Schmelzpunkt                                         -101 °C

  Siedepunkt                                           -34 °C

  Dichte                                               3,2149 kg/m³ bei 0 °C und 1013 mbar (gasförmig)
                                                       1,5625 kg/l bei -34 °C und 1013 mbar (flüssig)

  Dampfdruck                                           3,7 bar bei 0 °C
                                                       6,776 bar bei 20 °C
                                                       8,8 bar bei 30 °C
                                                       11,4 bar bei 40 °C
                                                       14,3 bar bei 50 °C
                                                       22,2 bar bei 70 °C

  Relative Gasdichte (zu Luft)                         2,4865

  Wasserlöslichkeit                                    7,3 g/l bei 20 °C (gering)

  Wassergefährdungsklasse                              2

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                    Aminen; Ammoniak; Acetaldehyd; Acetylen; Alkylphosphine (Schlag); Amidosulfonsäure; Ammoniumchlorid; Antimonwasserstoff; Aziridin; Benzin; Benzol (Dampf/ Licht); Borhydriden; Brompentafluorid (Wärme); Butadien; Butan; tert.-Butanol; 1-Chlor-2-propin/ Eisen; Chlorwasserstoffgas/ Luft; Cyanursäure; Diboran; Dibutylphthalat (Hitze); Diethylether; Difluordioxid; Dimethylformamid; Dimethylsulfoxid; Disilyloxid; Ethan/ Kohle; Ethen/ Luft; Ethylphosphin; Fette; Fluor (Funken); Glycerin/Chlor flüssig; Gummi/Chlor flüssig; Hexachlordisilan/Wärme; Hydrazin; Hydrazinsulfat; Kohlenwasserstoffen; Leinöl/Chlor flüssig; Methan/ Katalysator; Phenylmagnesiumbromid (seldom); Phosphor (weiß); Polypropylen/Chlor flüssig; Propan (Hitze); Propen (Hitze); Pyridin, chloriert/ Eisen; Sauerstoff; Schwefelkohlenstoff/ Eisen; Stickstofftrichlorid; Stickstofftriiodid; Styrol/Eisen(III)chlorid; Sulfaminsäure/ Wasser; Tetraselentetranitrid; Vanadiumpulver; Wachs; Wasserstoff

  gefährliche Reaktion mit                             Alkalimetallen; Alkoholen; Aluminium; brennbaren Stoffen; Reduktionsmitteln; organischen Stoffen; Wasser; Metallpulvern; Arsenwasserstoff; Berylliumpulver; Bor; Caesiumacetylid; Caesiumoxid (Wärme); Calcium; Calciumhydrid; Calciumnitrid; Cyanwasserstoff; Dichlordimethylether; Dimethylether; Dioxandampf (Wärme); Metallcarbiden; Ethylenoxid; Glycerin (Einschluss); Hydroxylamin; Iod /Chlor flüssig; Metallhydriden; Kautschuk; Kohle/Aktivkohle; Lithiumsilicid; Merkaptanen; Metalle/ Hitze; Metalle/Feuchtigkeit; Methylvinylether; Natriumhydroxid; Öl; Phosphinen; Phosphiden; Phosphor (rot); Phosphortrioxid; Phosphorwasserstoff; Quecksilberoxid; Schwefelwasserstoff; Silanen; Silberoxid; Sulfiden; Terpentinöl; Wolframdioxid/Wärme; Zinkdiethyl; Zinnfluorid

  Maßnahmen bei Bränden                                

  geeignete Löschmittel                                Stoff nicht brennbar.

  Grenzwerte                                           

  Geruchsschwellenwert                                 0,01 bis 0,3 ppm (verschiedene Angaben in der Literatur und abhängig vom Individuum)

  AGW-Wert                                             0,5 ppm / 1,5 Vol-%

  ETW-Wert                                             1 ppm

  Arbeit auf Dauer unerträglich, starke Reizsymptome   3 ppm

  IDLH-Wert                                            10 ppm

  Lebensgefährlich bei Einwirkung bis 30 Minuten       20 ppm

  Tod in 30 - 60 Minuten                               50 ppm

  Tod in 5 - 10 Minuten                                200 ppm

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                     

  GHS-Piktogramm(e)                                    [Totenkopf] [brandfördernd] [Gasflasche] [umweltgefährlich]

  GHS-Signalwort                                       Gefahr

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                       H270: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
                                                       H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
                                                       H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
                                                       H315: Verursacht Hautreizungen.
                                                       H319: Verursacht schwere Augenreizung.
                                                       H335: Kann die Atemwege reizen.
                                                       H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
                                                       EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                    P260: Gas/Dampf nicht einatmen.
                                                       P220: Von brennbaren Materialien entfernt aufbewahren.
                                                       P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
                                                       P244: Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
                                                       P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
                                                       P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
                                                       P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
                                                       P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
                                                       P370+P376: Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
                                                       P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
                                                       P315: Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
                                                       P405: Unter Verschluss aufbewahren.
                                                       P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)     

  Piktogramm                                           [brandfördernd] [giftig] [umweltgefährlich]

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                               R 8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
                                                       R 23: Giftig beim Einatmen
                                                       R 36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
                                                       R 50: Sehr giftig für Wasserorganismen

  Sicherheitssätze (S-Sätze)                           S 9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
                                                       S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen
                                                       S 61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden

  Warnzeichen                                          

  [Warnung vor giftigen Stoffen]                       Warnung vor giftigen Stoffen

  [Warnung vor brandfördernden Stoffen]                Warnung vor brandfördernden Stoffen

  [Warnung vor Gasflaschen]                            Warnung vor Gasflaschen
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

-   Eintrag für Chlor in der Gestis Stoffdatenbank

-   vfdb-Merkblatt: Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Chlor

-   Information Chlor, Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

Stichwörter

Schwimmbad

Besondere Stoffe der Klasse 2

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/sauerstoff.html -->

Sauerstoff

 

Maßnahmen

-   Armaturen etc. die mit Sauerstoff in Berührung kommen dürfen nicht mit Öl und Fett in Kontakt kommen (explosionsartige Verbrennung). Dies betrifft auch Salben, Gels, Desinfektionsmittel, etc. aus dem Rettungsdienstbereich.

-   absolutes Rauchverbot, keinesfalls Zündquellen und offene Flammen an der Einsatzstelle

-   getragene Kleidung ausgiebig lüften (Sauerstoff haftet sehr gut in der Kleidung und sammelt sich in dieser an)

Sauerstoffaustritt Heimsauerstoffgerät

Sauerstoffgeräte sind bei heimbeatmeten Patienten bzw. in Beatmeten-WGs auch außerhalb von Kliniken und Heimen anzutreffen!

[Sauerstoffaustritt Heimsauerstoffgerät]

-   Rettungsdienst zur Versorgung des Patienten mit Sauerstoff nachalarmieren

-   Behälter immer senkrecht halten, umgekippte Behälter schnell wieder senkrecht hinstellen

-   keine kalten/vereisten Teile berühren (Temperatur von flüssigem Sauerstoff -183°C )

-   undichtes Ventil (siehe Bild) mit heißem Wasser übergießen damit es sich evtl. wieder schließt

-   kein heißes Wasser in flüssig austretenden Sauerstoff geben

-   Behälter nach draußen bringen

-   Räume gründlich lüften

-   Bewohner darauf hinweisen vorerst das Rauchen zu unterlassen

Bei Undichtigkeiten an Klinkanlagen ggf. Versorgungsschwierigkeiten der angeschlossenen Patienten!

besondere Gefahren

-   austretender Sauerstoff an sich stellt keine Gefahr da, so lange keine brennbaren bzw. brennenden Stoffe vorhanden sind
    → brandfördernde Wirkung

    -   Stoffe brennen schneller und heftiger (heißer), selbst schwer entflammbare oder unter Normalbedingungen nicht brennbare Stoffe können brennen (fast alle Stoffe außer Edelmetallen und Metalloxiden)

    -   Verringerung der Zündtemperatur

    -   explosionsartige Reaktion mit organischen Stoffen möglich

-   Erfrierungsgefahr am kalten Ventil sowie weitere Gefahren die beim Austritt von tiefkalt verflüssigten Gasen auftreten

-   tiefkalt austretender Sauerstoff vermischt sich nicht mit der Umgebungsluft, sondern sammelt sich am Boden (Achtung bei Senken, Gräben, Kellern, etc.)

weitere Hinweise

-   1 Liter Flüssigsauerstoff ergibt ca. 850 Liter gasförmigen Sauerstoff

-   Sauerstoffkonzentrationen bis zu einem Wert von 50% bis 60% sind für erwachsene Personen bei Normaldruck ungefährlich

Stoffdaten

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  Identifikation                                                               
  ---------------------------------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Alternative Namen                                                            Oxygen

  CAS-Nr.                                                                      7782-44-7

  Gefahrgutbezeichnung                                                         Sauerstoff, verdichtet oder Sauerstoff, tiefgekühlt, flüssig

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                                          [Sauerstoff, verdichtet]
                                                                               Sauerstoff, verdichtet

  UN-Nr.                                                                       

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                                          [Sauerstoff, tiefgekühlt, flüssig]
                                                                               Sauerstoff, tiefgekühlt, flüssig

  UN-Nr.                                                                       

  Gefahrzettel                                                                 [Placard 2.2] [Placard 5.1]

  ADR-Klasse                                                                   Klasse 2: Nicht entzündbare, nicht toxische Gase

  Gasflaschenkennzeichnung                                                     [weiß: Sauerstoff]
                                                                               weiß: Sauerstoff
                                                                               Kennzeichnung medizinischer Sauerstoffgemische auf der Seite Gasflaschenkennzeichnung

  ERICard                                                                      Sauerstoff, verdichtet - UN 1072 - Gefahrnr. 25 - ERICard-Nr. 2-27
                                                                               Sauerstoff, tiefgekühlt, flüssig - UN 1073 - Gefahrnr. 225 - ERICard-Nr. 2-43

  Summenformel                                                                 O₂

  molare Masse                                                                 32,00 g/mol

  Charakterisierung                                                            

  Aggregatszustand                                                             gasförmig

  Farbe                                                                        farblos

  Geruch                                                                       geruchslos

  Brennbarkeit                                                                 selbst nicht brennbar, aber brandfördernd

  Verhalten an Luft                                                            schwerer als Luft, vermischt sich jedoch bei gleicher Temperatur wie die der Umgebungsluft mit dieser

  physikalisch-chemische Eigenschaften                                         

  Schmelzpunkt                                                                 -219 °C

  Siedepunkt                                                                   -183 °C

  Dichte                                                                       1,429 kg/m³ bei 0 °C und 1013 mbar

  Relative Gasdichte (zu Luft)                                                 1,1052

  Wasserlöslichkeit                                                            39 mg/l (geringfügig)

  Wassergefährdungsklasse                                                      Nicht wassergefährdender Stoff

  Explosionsgefahr von gasförmigem und flüssigem Sauerstoff bei Reaktion mit   Alkalimetallen; Ammoniak; brennbaren Stoffen; Fluor; organischen Stoffen; Reduktionsmitteln; Aceton; sek. Alkohole; Alkylaluminiumhydrid; Aluminiumborhydrid; Barium; Bromtrifluorethen; Butadien; Buten-3-in; Chlortrifluorethen; Cyanwasserstoff; Dekaboran (Wärme); Deuterium; Diboran (Wärme); Dibortetrafluorid; Dicyan; Dioxan; Diphenylethen; Ethen; Ethenoxid; Ethern; Fasern; Fette/Öle; Furan; Hydrazin; Katalysatoren; Kohlenwasserstoffe; Metallpulvern; Nickelcarbonyl; Pentaboran; peroxidbildende Flüssigkeiten; Phosphortriiodid; Phosphortrioxid; Phosphin; porösen Stoffen; Schwefelkohlenstoff; Schwefelwasserstoff; Stickstoffoxiden; Sulfide; Synthesegas (schwefelwasserstoffhaltig); Tetrachlorethen/Alkali; Tetrachlormethan/Alkali; Tetrahydrofuran; Textilien/Zündquellen; Thiophosphorylchlorid; Trichlorethen; Trichlormethan/Alkali; Verunreinigungen; Wasserstoff

  Explosionsgefahr von flüssigem Sauerstoff bei Reaktion mit                   Acetylen; Asphalt/Schlag; Flüssiggas; brennbare Gase; Glycerin; poröser Gummi; Halogenkohlenwasserstoffe; Kohle (Pulver); Kohlenmonoxid; Lithiumhydrid; Methan; poröse Stoffe; Rost; Tetrafluorethen (flüssig); Trioxan; Alkoholen; Aluminium (Pulver)

  gefährliche Reaktion mit                                                     Aluminium (Pulver); Phosphor; Acetaldehyd (Hitze); Acetylen/Funke; Alkohole/Wärme; Aluminiumalkylaten; Arsentribromid; Benzoesäure (Pulver); Caesium; Calcium; Dimethylsilan; Dimethylsulfid; Germanium (Wärme); Glycerin/Verunreinigungen; Gummi/porös; Hydride; brennbare Kunststoffe; Methylsilan; Natriumsulfid (wasserfrei); Öle/große Oberflächen; Phosgen; Propenoxid; pyrophore Stoffe; Selen; Silan; Styrol; Teflon/Hitze; Tetraboran; Titan; Trimethylsilan;

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                                             

  GHS-Piktogramm(e)                                                            [brandfördernd] [Gasflasche]

  GHS-Signalwort                                                               Gefahr

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                                               H270: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
                                                                               H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                                            P244: Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
                                                                               P220: Von brennbaren Materialien entfernt aufbewahren.
                                                                               P370+P376: Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
                                                                               P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)                             

  Piktogramm                                                                   [O Brandfördernd]
                                                                               O Brandfördernd

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                                                       R 8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

  Warnzeichen                                                                  

  [Warnung vor brandfördernden Stoffen]                                        Warnung vor brandfördernden Stoffen

  [Warnung vor Gasflaschen]                                                    Warnung vor Gasflaschen
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

-   Bedienungsanleitung Heimsauerstoffgerät Freelox

-   telefonische Auskunft der Fa. Linde

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

-   Sicherheitsinformation zum Umgang mit Sauerstoff, Industriegaseverband e.V.

-   Umgang mit Sauerstoff im medizinischen Bereich, Industriegaseverband e.V.

-   Eintrag für Sauerstoff in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

Besondere Stoffe der Klasse 2

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/phosgen.html -->

Phosgen

 

Lungenkampfstoff, siehe Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Phosgen der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

ERICard für Phosgen

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   chemisch-physikalische Daten zu Phosgen

Messung mit Prüfröhrchen

-   Dräger-Röhrchen Phosgen 0,02/a

-   Dräger-Röhrchen Phosgen 0,05/a

-   Dräger-Röhrchen Phosgen 0,25/c

Messung mit Chip-Mess-System

-   Dräger CMS-Chip Phosgen 0,05 - 2 ppm

Weblinks

-   Phosgen in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

-   Wikipedia: Phosgen

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

CG, Carbonylchlorid, Kohlenoxidchlorid

Besondere Stoffe der Klasse 2

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/fluessiggas.html -->

Flüssiggas

 

Als Flüssiggas werden niedrig siedende Kohlenwasserstoffe wie Propan oder Butan, artverwandte Stoffe und Stoffgemische aus diesen bezeichnet.

Hilfreiche Berechnungen für Flüssiggas-Einsätze sind auf der Seite Flüssiggasberechnungen zu finden.

Maßnahmen

besondere Gefahren

-   brennbar, bildet Ex-Atmosphäre

-   erstickendes (luftverdrängendes) Atemgift, in hohen Konzentrationen geringfügig betäubend, aber nicht giftig

-   je nach Gemisch ca. 1,5- bis 2,1-fach schwerer als Luft, fließt am Boden wie eine Flüssigkeit

-   flüssig austretendes Flüssiggas verdampft zunächst, wird danach aber ggf. wieder flüssig. Dabei kühlt es sich und die Umgebung stark ab → Erfrierungsgefahr!
    Dabei können die Bedienelemente (Armaturen) vereisen.

-   Gas vermischt sich nur langsam mit Luft und ist auch in größeren Distanzen noch zündfähig. Es ist eine Rückzündung bis zur Austrittsstelle möglich.

-   Größere Lachen Flüssiggas können sich über längere Zeit in flüssiger Form in Vertiefungen halten

-   Verbrennungen der ungeschützten Haut bei brennendem Austritt noch in 300 m Entfernung möglich

-   Brand-/wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen können bersten

-   Bei Behälterversagen können Teile je nach Behältergröße ca. 1.000 m weit geschleudert werden

1 kg Flüssiggas entspricht der Sprengkraft von 500 Gramm TNT

Aus 1 kg Flüssiggas werden ca. 2 Liter flüssiges Flüssiggas.
Aus 2 Litern flüssigem Flüssiggas werden ca. 500 Liter gasförmiges Flüssiggas.
Aus 500 Litern gasförmigem Flüssiggas werden 30.000 Liter zündfähiges Gas-Luft-Gemisch.

Anfahrt / beim Eintreffen

-   Wenn möglich mit dem Wind anfahren, auf Windrichtungsänderungen achten

-   Fahrzeuge nicht in Senken und nicht direkt an der Schadensstelle aufstellen

-   Gefahren- und Absperrbereich je nach Behältergröße einrichten (dabei vermutliche Ausbreitungsrichtung beachten, nicht in Gefälle-Richtung!), Räumung des Bereichs, Aufenthalt von Einsatzkräften in diesen Bereichen nur wenn diese auch benötigt werden

-   Nachalarmierung von Spezialkräften: z.B. Gefahrstoffzug (RW, GW-G, …), Trockenlöschfahrzeug / Feuerwehranhänger-Pulver (P250), Flüssiggas-Sicherheitsdienst, Gefahrgut-Beauftragter des Unternehmens, Elektroversorgung, …

-   Erkundung von Inhalt, Behältervolumen und Füllstand, Sicherheitsventil vorhanden?, Leck in der Flüssig- oder Gasphase?, Ursache und Umfang des Unfalls; Unfallmerkblätter / Einsatzpläne für das Objekt vorhanden?

-   Dokumentation: Zeitpunkt der Erwärmung des Behälters, austretendes Gas, Messergebnisse von Gasspürtrupps, Öffnen und Schließen von Ventilen, getroffene Kühlmaßnahmen

-   Löschwasserversorgung aufbauen (vermutlich große Wassermengen erforderlich, ggf. Wasserförderung über lange Wegstrecke notwendig)

Gasaustritt ohne Brand

-   Ex-gefährdeten Bereich mit Ex-Messgerät (Kalibriergas beachten!), ersatzweise Prüfröhrchen, laufend kontrollieren; insbesondere in benachbarten Gebäuden, Senken, Kellern, Kanälen, …
    in Vertiefungen, ggf. auch im Freien Atemschutzgerät erforderlich!

-   Beschädigung der Schutzkleidung durch tiefkaltes Gas beachten!

-   Leckstellen unter Atemschutz und Hitzeschutzkleidung erkunden, falls möglich abdichten

-   evtl. kann Wärmebildkamera helfen die ausgetretene Gasphase sichtbar zu machen

-   Zündquellen ausschließen:

    -   vor Ort vorhandene Zündquellen beseitigen

    -   Nur Ex-geschützte Funkgeräte verwenden

    -   Fahrzeuge / Geräte / Auffangbehälter, etc. erden

    -   Elektrische Anlagen von außen (außerhalb des Gefahrenbereichs) freischalten

    -   mechanische Funken (nur nicht funkenreißendes Werkzeug verwenden)

    -   elektrostatische Aufladung aufgrund von ausströmenden Flüssigkeiten/Gasen beachten

    -   keine Handys, Pieper, andere elektrischen Geräte mit in den Gefahrenbereich nehmen

    -   nicht rauchen

-   Fenster und Türen schließen, Lüftungsanlagen abschalten

-   Trupps mit Hitzeschutzkleidung bereitstellen, auch an Sicherheitstrupp denken (Ausrüstung ggf. mit Pulverlöscher)

-   Auswirkungen einer Verpuffung abschätzen (siehe dazu auch Flüssiggasberechnungen)

-   Einfließen von Gas in Senken, Keller, Kanäle, etc. verhindern bzw. diese abdichten, bei besonders gefährdeten Bereichen versuchen mit Sprühstrahl abzudrängen, ggf. Einsatz von Werfer / Hydroschild sinnvoll

-   ausgetretene Flüssigphase kann mit Leicht- oder Mittelschaum abgedeckt werden um Verdampfungsgeschwindigkeit zu Verringern

-   Einsatz stationärer Berieselungsanlagen soweit vorhanden (ggf. im Feuerwehrplan ersichtlich)

-   Ventile und Absperrorgane in Rücksprache mit dem Betreiber schließen, falls vorhanden Tankheizung abstellen

Sonderfall: gewolltes Verdampfen flüssiger Lachen

Bei Ansammlung der ausgetretenen Flüssigphase in einem gefährlichen Bereich kann das Verdampfen mit den folgenden Maßnahmen beschleunigt werden. Dabei ist zusätzlich zu den oben genannten Punkten zu beachten:

-   im Vorhinein wenn möglich mit Fachleuten abstimmen (z.B. Flüssiggas-Sicherheitsdienst)

-   Absperrung großräumig erweitern

-   Dauerhaft und an allen möglichen Punkten Ex-Messungen vornehmen, insbesondere in tieferliegenden Bereichen

-   kontrolliertes Abziehen der Gaswolke sicherstellen wenn Umgebung nicht gefährdet wird

-   dann: vorsichtig Zugabe von Wasser in die Flüssiggas-Lache (das vergleichsweise wärmere Wasser sorgt für ein schnelleres Verdampfen)

Sonderfall: Schadensstelle in Gebäuden

-   Fenster und Türen zur Belüftung öffnen

-   Gasbehälter falls möglich ins Freie bringen / Absperreinrichtung schließen

-   keine elektrischen Schalter / Einrichtungen betätigen, Gebäude von außen freischalten

-   Gebäudeinneres mit ex-geschützten Lüftern (z.B. Wasserlüftern) entlüften, um Ex-Atmosphäre gezielt zu leiten

-   Bei Überdruckbelüftung darauf achten keine Gefahrenausbreitung zu verursachen

brennend austretendes Flüssiggas

Folgende Maßnahmen nur durchführen wenn keine unmittelbare Verpuffungsgefahr besteht!

-   stationäre Berieselungsanlage in Betrieb nehmen falls vorhanden

-   Gefahren-/Absperrbereich gemäß untenstehender Tabelle einrichten

-   leistungsfähige Löschwasserversorgung aufbauen/erweitern

-   aus sicherer Position (Wurfweite von Wasserwerfern ausnutzen):

    -   Umgebung kühlen/schützen (Wärmestrahlung!), brennbare Objekte entfernen wenn möglich

    -   Flüssiggasbehälter oder -anlage mit größtem Einsatz kühlen (Kühlwasserbedarf)

-   Gaszufuhr absperren wenn möglich, danach Kontrollmessungen durchführen

-   Verhalten des Behälters beobachten (Öffnen und Schließen des Ventils, Blasenbildung des Lacks)

    -   bei Öffnen des Druckbegrenzungsventils trotz Kühlung muss mit Behälterzerknall gerechnet werden (BLEVE), bei leeren Behältern schon nach ca. 10 Minuten Beflammung!

-   Flamme nur löschen wenn kein weiterer Austritt erfolgt oder austretendes Gas sicher bis unter die UEG verdünnt werden kann.
    Nach Verlöschen der Flamme mit Wiederentzündung rechnen. Wiederentzündung durch Feuerwehr nur, wenn:

    -   Entzündung schnell möglich ist

    -   Zündquellen in der Nähe das Gas sowieso wieder entzünden

    -   keine Gefahr der Brandausbreitung besteht

-   Hochspannungsfreileitungen über dem Behälter können brechen und herunterfallen (Spannungstrichter!)

-   brennende Kesselwagen aus Zug herauslösen

-   ggf. schließen Druckentlastungsventile nicht mehr dicht nachdem diese angesprochen haben

-   Nach erfolgreichem Ablöschen Ex-Messungen vornehmen, vor allem in tiefer gelegenen Bereichen

Vorgehen bei Brand-/wärmebeaufschlagten ortsbeweglichen Flüssiggasbehältern

Das folgende Fließschema gilt nur für ortsbewegliche Flüssiggasbehälter (Gasflaschen). Es gilt nicht für Fahrzeugtanks, ortsfeste Speichertanks, Tankfahrzeuge, etc.

[Flussdiagramm Vorgehen bei Brand-/wärmebeaufschlagten Flüssiggasbehältern]

¹⁾ Bei Freifeldversuchen wurden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Fragment-Flugweiten von über 260 m festgestellt, der Gefahren-/Absperrbereich (in Anlehnung an die FwDV 500) muss lageabhängig erfolgen.
²⁾ Stichflamme möglichst weiterbrennen lassen
³⁾ z.B. bei Beflammung weiterer Gasflaschen in der Umgebung
⁴⁾ Beim Transport einer heißen Propangasflasche kann es zum Nachverdampfen von flüssigem Propan und damit zu einem Behälterzerknall kommen.

Fließschema entnommen aus DGUV Information 205-030: „Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin 2018

Brand in der Umgebung eines Flüssiggastanks

-   Räumung des Gefahrenbereichs, Absperrbereich einrichten.

-   Zugangs- und Abgangsleitung der betroffenen Flüssiggasanlage in Zusammenarbeit mit dem Betreiber absperren

-   tragbare Druckbehälter aus dem Gefahrenbereich bringen

-   Einsatzschwerpunkt: Brandbekämpfung des Feuers welches die Flüssiggasanlage bedroht. Beflammung des Behälters von unten unbedingt vermeiden!

-   Flüssiggasanlage von geschütztem Standort aus maximaler Entfernung kühlen, evtl. Wasserwerfer aufbauen und danach Gefahrenbereich verlassen

-   bei vertretbarem Risiko Behälter durch Einschäumen mit Schwerschaum schützen

-   Verfärbungen von Farbanstrichen und Öffnen und Schließen von Druckbegrenzungsventilen können Hinweise auf baldiges Behälterversagen sein

-   Nach Löschen des Umgebungsbrandes und abgekühltem Flüssiggasbehälter Ex-Messungen in der Umgebung vornehmen

weitere Hinweise

Eigenschaften

-   Unter Druck verflüssigt (5 bis 10 bar)

-   Flüssigphase schwimmt auf Wasser, nicht wasserlöslich, nicht wassergefährdend

Hinweise zu Behältern

-   Bei kleineren Blechbehältern (z.B. Kartuschen für Gaskocher) deutet ein „aufgeblähter“ Behälterboden auf ein baldiges Bersten hin.

-   Behälter bis 3 Tonnen Fassungsvermögen dürfen genehmigungsfrei aufgestellt werden und sind den Einsatzkräften deswegen im Vorhinein nicht unbedingt bekannt!

Sicherheitsabstände und Kühlwasserbedarf

+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| Art des        | Volumen    | max.         | Abstand für    | Gefahren-    | Absperr- | Kühl-    | Sicher-    |
| Behälters      | in m³      | Lager-       | Einsatzkräfte  | bereich      | bereich  | wasser-  | heits-     |
|                |            | masse        | unter Wärme-   | in m         | in m     | bedarf   | ventil?    |
|                |            | in kg        | schutzkleidung |              |          | in l/min |            |
+================+============+==============+================+==============+==========+==========+============+
| Druckgas-      | < 0,08     | 33           | 25             | lageabhängig |          | 15       | teilweise⁶ |
| flaschen       |            |              |                |              |          |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| Gasbetr. KFZ   | 0,1        | 40           | 25             | 100          | 200      | 15       | Ja         |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| priv. Versor-  | 2,7 - 6,4  | 1.200 -      | 100⁷           | 200          | 400      | 180      | Ja         |
| gungsanlage /  |            | 2.900        |                |              |          |          |            |
| Kompaktanlage  |            |              |                |              |          |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| Einzel-LKW     | 6 - 11     | 2.500 -      | 100*           | 200          | 400      | 1.200    | Nein       |
| 5t Ladegewicht |            | 5.000        |                |              |          |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| LKW + Anhänger | 20 - 36    | 9.000 -      | 200*           | 400          | 800      |          |            |
| und Sattelzug  |            | 16.000       |                |              |          |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| Eisenbahn-     | 62 - 120   | 26.000 -     | 300*           | 600          | 1.200    | 2.500    | Nein       |
| Kesselwagen    |            | 55.000       |                |              |          |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
| Speicher-      | bis 250    | bis 100.000  | min. 300*      | min. 600     | 1.500    | 2.000 -  | Nein       |
| anlagen und    |            |              |                |              |          | 150.000  |            |
| Binnenschiffe  |            |              |                |              |          |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
|                | bis 1.000  | bis 430.000  | min. 300*      | min. 600     | 2.000    |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+
|                | über 1.000 | über 430.000 | 500*           | min. 800     | 2.500    |          |            |
+----------------+------------+--------------+----------------+--------------+----------+----------+------------+

⁶ Deutsche Gasflaschen haben i.d.R. ein Sicherheitsventil. Gaskartuschen, Treibgasflaschen (z.B. für Gabelstapler) und ausländische Flüssiggasflaschen haben meist kein Sicherheitsventil. Sicherheitsventile haben, je nach Auslegung des Druckbehälters, nach DIN 13953 einen Nennansprechdruck zwischen 21 und 35 bar.

* Abstand muss zum Aufstellen von Wasserwerfern ggf. unterschritten werden.
Die Unterschreitung der Sicherheitsabstände ist möglich wenn eine geeignete Deckung vorhanden ist.

nach: Informationsschrift „Gefahren und Gefahrenabwehr bei Lagerung und Transport von Flüssiggas” des Innenministers Nordrhein-Westfalen, „Ereignisorientierter Einsatzplan für Flüssiggasunfälle und Brände” v. H.-E. Dolle, Brandschutz 10/87

Stoffdaten

  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Identifikation                                     Propan                                                                                                                                                                 Butan                                            Normgemisch
  -------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------ ----------------------------------------------------
  Alternative Namen                                  R 290, n-Propan                                                                                                                                                        R 600, n-Butan                                   LPG, Liquefied Petroleum Gas

  CAS-Nr.                                            74-98-6                                                                                                                                                                106-97-8                                         

  Gefahrgutbezeichnung                               Propan                                                                                                                                                                 Butan                                            Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, Verflüssigt, n.a.g.

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                [Gefahrentafel Propan]                                                                                                                                                 [Gefahrentafel Butan]                            [Gefahrentafel Normgemisch]

  UN-Nr.                                                                                                                                                                                                                                                                     

  Gefahrzettel                                       [Entzündbares Gas]                                                                                                                                                                                                      

  ADR-Klasse                                         ADR-Klasse 2: gasförmige Stoffe                                                                                                                                                                                         

  Verpackungsgruppe                                  keine                                                                                                                                                                                                                   

  Gasflaschenkennzeichnung                           Druckbehälter bis 6,2 kg haben keine einheitliche Farbgebung.                                                                                                                                                           
                                                     Druckbehälter mit 5, 11 und 33 kg sind orange, rot oder grau. Graue und rote Behälter müssen einen orangen Ring besitzen. Campinggas-Behälter können auch blau sein.                                                    
                                                     Ortsfeste Behälter bis 3 Tonnen Fassungsvermögen sind weiß oder hellgrün.                                                                                                                                               
                                                     Eisenbahn-Kesselwagen haben mittig ein umlaufendes orangenes Band.                                                                                                                                                      
                                                     Binnenschiff sind mit einem blauen Kegel / blaues Licht gekennzeichnet.                                                                                                                                                 

  ERICard                                            2-45                                                                                                                                                                   2-45                                             2-45

  Hommel-Merkblatt-Nr.                               164                                                                                                                                                                    46                                               1102, 1103, 1071, 1072, 1095ff

  Summenformel                                       C₃H₈                                                                                                                                                                   C₄H₁₀                                            C₄H₁₀ / C₃H₈

  molare Masse                                       44,10 g/mol                                                                                                                                                            58,12 g/mol                                      

  Charakterisierung                                  Propan                                                                                                                                                                 Butan                                            Normgemisch

  Aggregatszustand                                   gasförmig                                                                                                                                                                                                               

  Farbe                                              farblos (als Gas und Flüssigkeit)                                                                                                                                                                                       

  Geruch                                             in natürlicher Form nahezu keiner, wird aber mit Odorierungsmittel versetzt                                                                                                                                             

  Brennbarkeit                                       Extrem entzündbares Gas. Bildet mit Luft explosive Gemische.                                                                                                                                                            

  Verhalten an Luft                                  schwerer als Luft                                                                                                                                                                                                       

  physikalisch-chemische                             Propan                                                                                                                                                                 Butan                                            Normgemisch
  Eigenschaften                                                                                                                                                                                                                                                              

  Schmelzpunkt                                       -187,7 °C                                                                                                                                                              -138,3 °C                                        

  Siedepunkt                                         -42,1 °C                                                                                                                                                               -0,5 °C                                          

  Dichte (gasförmig)                                 2,01 kg/m³                                                                                                                                                             2,71 kg/m³                                       
  bei 0 °C und 1013 mbar                                                                                                                                                                                                                                                     

  Dichte (flüssig)                                   0,58 kg/l                                                                                                                                                              0,60 kg/l                                        
  am Siedepunkt                                                                                                                                                                                                                                                              

  Dampfdruck                                         8,3 bar (20°C)                                                                                                                                                         2,1 bar (20°C)                                   
                                                     10,8 bar (30°C)                                                                                                                                                        2,8 bar (30°C)                                   
                                                     17,1 bar (50°C)                                                                                                                                                        4,9 bar (50°C)                                   

  Flammpunkt                                         -104 °C                                                                                                                                                                -60 °C                                           

  Zündtemperatur                                     450 °C                                                                                                                                                                 365 °C                                           

  Temperaturklasse                                   T1                                                                                                                                                                     T2                                               T2

  Explosionsgruppe                                   II A                                                                                                                                                                                                                    

  Explosionsgrenzen                                  UEG: 1,7 Vol.-%                                                                                                                                                        UEG: 1,4 Vol.-%                                  
                                                     OEG: 10,8 Vol.-%                                                                                                                                                       OEG: 9,4 Vol.-%                                  

  Relative Gasdichte (zu Luft)                       1,55                                                                                                                                                                   2,11                                             

  Wasserlöslichkeit                                  75 mg/l bei 20 °C                                                                                                                                                      61 mg/l bei 20 °C                                

  Wassergefährdungsklasse                            nicht wassergefährdender Stoff                                                                                                                                                                                          

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                  Chlordioxid                                                                                                                                                            Oxidationsmitteln (Sauerstoff), Nickelcarbonyl   

  gefährliche Reaktion mit                           Bariumperoxid                                                                                                                                                                                                           

  Maßnahmen bei Bränden                              Propan                                                                                                                                                                 Butan                                            Normgemisch

  Brandklasse                                        [Brandklasse C]                                                                                                                                                                                                         

  geeignete Löschmittel                              Wasser-Sprühstrahl, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid                                                                                                                                                                   

  ungeeignete Löschmittel                            Wasser-Vollstrahl                                                                                                                                                                                                       

  Grenzwerte                                         Propan                                                                                                                                                                 Butan                                            Normgemisch

  ETW-Wert                                           nicht definiert                                                                                                                                                                                                         

  AGW-Wert                                           1000 ppm (0,1 Vol.-%)                                                                                                                                                                                                   

  Geruchsschwelle                                    1,6 Vol.-%                                                                                                                                                             0,27 Vol.-%                                      

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                                                                                                                                                                                                                                           

  GHS-Piktogramm(e)                                  [Entzündbare Gase] [Gase unter Druck]                                                                                                                                                                                   

  GHS-Signalwort                                     Gefahr                                                                                                                                                                                                                  

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                     H220: Extrem entzündbares Gas.                                                                                                                                                                                          
                                                     H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.                                                                                                                                                          

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                  P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.                                                                                                         
                                                     P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.                                                                                                                    
                                                     P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.                                                                                                                                                               
                                                     P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.                                                                                                                                                                          

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)                                                                                                                                                                                                                           

  Piktogramm                                         [F+ Hochentzündlich] F+ Hochentzündlich                                                                                                                                                                                 

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                             R12 Hochentzündlich                                                                                                                                                                                                     

  Sicherheitssätze (S-Sätze)                         S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.                                                                                                                                                                       
                                                     S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.                                                                                                                                                                   
                                                     S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.                                                                                                                                                                        

  Warnzeichen                                                                                                                                                                                                                                                                

  [Warnung vor Gasflaschen]                          Warnung vor Gasflaschen                                                                                                                                                                                                 

  [Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre]         Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre                                                                                                                                                                                
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Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Flüssiggas-Sicherheitsdienst (FSD)

069/75909-153 (ständig besetzt!)

Der Flüssiggas-Sicherheitsdienst gibt Hilfestellung bei Betriebsstörungen und Unfällen. Er bietet ähnlich wie TUIS ein dreistufiges Hilfesystem an:

1.  Telefonische Fernberatung

2.  Beratung vor Ort

3.  Aktive technische Hilfe vor Ort

Quellenangabe

-   vfdb-Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Flüssiggas, 11/2013

-   Flüssiggas - Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, 08/2007

-   DGUV Information 205-030: "Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin 2018

-   Informationsschrift „Gefahren und Gefahrenabwehr bei Lagerung und Transport von Flüssiggas” des Innenministers Nordrhein-Westfalen

-   Ereignisorientierter Einsatzplan für Flüssiggasunfälle und Brände, H.-E. Dolle, veröffentlicht in Brandschutz 10/87, Kohlhammer-Verlag

-   Sicherheit: Flüssiggas-Sicherheitsdienst, Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

-   Eintrag für Propan in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

-   Eintrag für Butan in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank

Besondere Stoffe der Klasse 2

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Erdgas

 

Bei erdgasgetriebenen Fahrzeugen siehe Erdgas-Fahrzeuge (CNG und LNG)

Maßnahmen

Allgemein

-   Gasversorgungsunternehmen kontaktieren und Maßnahmen abstimmen

-   weiträumig absperren, Windrichtung beachten

nichtbrennend

-   EX-Messungen vornehmen

-   Gasaustritt eindämmen/unterbinden: Absperreinrichtungen schließen, Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, eventuell offenes Erdreich mit Aushub verschließen

-   kein offenes Feuer, Rauchverbot verhängen und kontrollieren

-   elektrische Geräte/Anlagen als Zündquelle vermeiden (Beleuchtung, Türklingel, Telefon, …)

    -   Klingeltableau mit Einsatzkraft besetzen

    -   Achtung bei Gasthermen die versuchen zu zünden

-   nur Ex-geschützte Geräte verwenden (Lampe, Funkgerät, etc.). Handy, FME, etc. außerhalb des Gefahrenbereichs ablegen.

-   Austritt im Freien:

    -   Überprüfen, ob Gas in Gebäude, Schächte, Kanäle, etc. eingedrungen ist

    -   Eindringen in Gebäude verhindern: Fenster und Türen schließen

    -   Fahrzeugmotoren abstellen

-   Austritt in Gebäuden

    -   Türen und Fenster öffnen (Druckentlastungsöffnungen schaffen)

    -   Gebäude räumen

    -   auf Gasansammlungen achten

    -   Belüftungsgeräte einsetzen

brennend

-   brennenden Gasaustritt nicht löschen, außer wenn Menschenleben in Gefahr sind.
    Bevorzugtes Löschmittel: Pulver.

-   Umgebung kühlen bzw. Übergreifen auf Objekte/Gebäude verhindern

-   Gasaustritt unterbinden: Absperreinrichtungen, Zählerhähne, Hauptabsperreinrichtungen schließen.
    Bei Industrieanlagen abwägen ob Gasabstellung weiteren Gefahren mit sich bringen kann.

-   Absperreinrichtung gegen Öffnen sichern. Eine Öffnung nach dem Einsatz darf nur durch Gasversorgungsunternehmen oder Vertragsinstallateur erfolgen.

-   Brand im Gebäude:

    -   Gebäude räumen

    -   auf Gasansammlungen achten

besondere Gefahren

-   Nach einiger Zeit kann eine Gewöhnung des Geruchsinns an den Odorierstoff erfolgen sodass das Gas nicht mehr zu riechen ist!

weitere Hinweise

-   Ist bei Baustellen von Gasleitungen Gasgeruch festell-, aber messtechnisch nicht nachweisbar, so besteht die Möglichkeit, dass Ablagerungen aus dem alten, ausgebauten Rohr die nicht vollständig entfernt wurden bzw. in Staubform in der Baugrube liegen den Geruch verursachen ohne dass eine konkrete Gefahr besteht.

Stoffdaten

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  Identifikation                                     
  -------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Alternative Namen                                  Naturgas, CNG, LNG

  CAS-Nr.                                            8006-14-2

  Gefahrgutbezeichnung                               Methan, verdichtet oder Erdgas, verdichtet, mit hohem Methangehalt

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                [Gefahrentafel Erdgas]

  UN-Nr.                                             

  Gefahrzettel                                       []

  ADR-Klasse                                         2 - gasförmige Stoffe

  Gasflaschenkennzeichnung                           [entzündbar]
                                                     entzündbar

  ERICard                                            ERICard 2-10

  Charakterisierung                                  

  Aggregatszustand                                   gasförmig

  Farbe                                              farblos

  Geruch                                             geruchlos oder odoriert

  Brennbarkeit                                       Extrem entzündbares Gas. Bildet mit Luft explosive Gemische.

  Verhalten an Luft                                  leichter als Luft

  physikalisch-chemische Eigenschaften               

  Siedepunkt                                         -195 bis -155 °C

  Dichte                                             0,7 bis 1,0 kg/m³ bei 0 °C

  Zündtemperatur                                     575 bis 640 °C

  Temperaturklasse                                   T1

  Explosionsgrenzen                                  UEG: 4%, OEG: 17%

  Relative Gasdichte (zu Luft)                       0,55 bis 0,75

  Wasserlöslichkeit                                  0,03 bis 0,08 m³/m³ bei 20 °C

  Wassergefährdungsklasse                            keine

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                  Chlor; Fluor; Stickoxiden, Chlordioxid; Difluordioxid; Difluoroxid; flüssigem Sauerstoff; Stickstofftrifluorid

  gefährliche Reaktion mit                           starken Oxidationsmitteln; Acetylen; Brompentafluorid; Chlortrifluorid; Jodheptafluorid

  Maßnahmen bei Bränden                              

  Brandklasse                                        [Brandklasse C]

  geeignete Löschmittel                              Wasser (Sprühstrahl), Pulver, Kohlendioxid-Löscher mit Gasdüse

  ungeeignete Löschmittel                            Schaum

  gefährliche Zersetzungsprodukte beim Löschen       Kohlenmonoxid, Kohlendioxid

  Grenzwerte                                         

  ETW-Wert                                           Abhängig von der genauen Zusammensetzung.

  AGW-Wert                                           

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                   

  GHS-Piktogramm(e)                                  [Flamme] [Gasflasche]

  GHS-Signalwort                                     Gefahr

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                     H220: Extrem entzündbares Gas.
                                                     H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                  P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
                                                     P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
                                                     P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
                                                     P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)   

  Piktogramm                                         [Hochentzündlich]
                                                     F+ Hochentzündlich

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                             R 12: Hochentzündlich

  Warnzeichen                                        [Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre]
                                                     Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
                                                     [Warnung vor Gasflaschen]
                                                     Warnung vor Gasflaschen
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Quellenangabe

-   Erdgas und Biogas - Leitfaden für Feuerwehren. Erdgas Südwest GmbH, 2011. (nicht mehr online verfügbar)

-   Eintrag für Erdgas in der Gestis-Gefahrstoffdatenbank.

-   Sicherheitsdatenblatt Erdgas, Enercity (Stadtwerke Hannover)

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Gasaustritt, Gasbrand

Besondere Stoffe der Klasse 2

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Acetylen

zu treffende Maßnahmen

-   massives Kühlen des Behälters

-   Umgebungsbrände unbedingt sofort löschen!

-   Betroffenen Bereich und anliegende Gebäude umgehend räumen.

-   Verhaltensanweisungen an Personen in Gebäuden in der näheren Umgebung geben (z.B. ggf. Glasbruch bei Behälterzerknall).

-   So wenig Personal wie möglich im Gefahrenbereich einsetzen:

-   20m für Einsatzkräfte mit Deckung, Hitzeschutzkleidung und Atemschutz

-   50m für Einsatzkräfte mit Deckung

-   300m für Personen ohne Deckung

-   Messtechnik

    -   bei Einsatz eines EX-Messgeräts Kalibrierung beachten/umrechnen

    -   bei Prüfröhrcheneinsatz Ex-Schutz-Maßnahmen beachten

Manipulation am Ventil

Feuerwehr kommt für wirkungsvolles Ventilschließen meist zu spät!

Ventil nur schließen, wenn:

1.  reines Gas austritt (kein Ruß)

2.  Behälter nicht erwärmt ist

3.  keine Wärmebeaufschlagung stattfand

Austritt nichtbrennend

-   konsequent Ex-Schutz einhalten (Funkgeräte, Handys, Lampen, etc.), weitere Zündquellen beseitigen

-   bei nichtrußendem Austritt Behälterventil schließen

-   erhebliche Ex-Gefahr in geschlossenen Räumen

    -   Ex-Messgerät einsetzen

    -   Räume belüften (ggf. Ex-geschützer Lüfter erforderlich!?)

    -   so viele Türen und Fenster wie möglich öffnen (Druckentlastung im Falle einer Explosion)

-   Behältertemperatur überprüfen (Zerstörung des Farbanstrichs, Wärmebildkamera, Infrarot-/Fernthermometer, Sprühstrahl, Handrücken (nur wenn Wasser nicht direkt trocknet!)).

    -   Wenn mehr als handwarm: sofort massiv aus Deckung kühlen (Zersetzungsgefahr)!

    -   Bei schneller/punktueller Erwärmung jederzeit Behälterzerknall möglich!

Austritt brennend

-   Gefahrenbereich räumen

-   Bei Ventilbränden > 60 Sekunden das Ventil nicht mehr schließen.
    → Behälter kühlen und brennen lassen.

-   Ventilbrand nur löschen, wenn die Flamme den eigenen oder einen anderen Behälterkörper erwärmt! Achtung: dann große Ex-Gefahr!

Kühlen erwärmter Behälter

-   Kühlen aus der Deckung, wenn möglich unbemannte Monitore

-   Sprühstrahl mit großer Wassermenge zum Kühlen verwenden

-   nach 30 Minuten die Kühlung unterbrechen und Druckbehälter auf Temperaturanstieg kontrollieren:

    -   Behälter bleibt für mindestens 10 Minuten allseitig handwarm: mit Ventil nach oben in Wasserbad legen und für 24 Stunden darin kühlen. Wenn unbedingt erforderlich, kann das Wasserbad nun in einen sicheren Bereich transportiert werden.

    -   Behälter wird wieder warm oder Temperaturkontrolle nicht möglich: für mindestens 24 Stunden aus der Deckung kühlen um Zerfall zu stoppen.
        Bei Flaschenbündeln: Diese nicht auseinander nehmen! So kühlen, dass auch die inneren Behälter des Flaschenbündels erreicht werden!

Aufschießen kritischer Acetylen-Druckbehälter

-   Nur durch geübte Spezialkräfte von Polizei (SEK) oder Streitkräfte mit geeigneter Ausrüstung (Waffe und Munition)

-   Nur, wenn Umgebung dafür geeignet (freies Schussfeld, großer Sicherheitsabstand wegen Querschlägern)

-   Der Behälter muss mehrfach mittig getroffen und das dann austretende Acetylen sofort sicher gezündet werden (Munition, Fernzünder)!

besondere Gefahren

-   hochentzündlich, größer Explosionsbereich

-   neigt zur Selbstzersetzung (chemisch instabil)

-   möglicher hydraulischer Behälterzerknall bei Temperaturen größer 100 °C

    -   bei schrillem Pfeifton höchste Berstgefahr

    -   Feuerball mit 30 m Durchmesser möglich

    -   Trümmerflug bis 300 m. Trümmer können Betonwände durchschlagen!

-   Wirkt beim Einatmen narkotisierend

abschließende Maßnahmen

-   Flaschenbündel nicht auseinander nehmen.

-   brandbeaufschlagte Behälter entsprechend kennzeichnen

-   Behälter an Hersteller / Lieferant / Eigentümer übergeben

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Merkmale Acetylen-Zersetzung

-   Selbstzersetzung beginnt ab 300 °C Behälterwandtemperatur, Behälter erwärmt sich dann von selbst weiter

-   Austritt rußhaltigen Gases

-   im Brandfall rußende/rauchende Flamme

-   seltsamer Geruch

-   Änderung des Abströmgeräusch

-   Stoppen des Austritts kann auch Ventilverstopfung bedeuten, Behälter muss dann nicht leer sein!

Acetylen-Druckbehälter

-   Acetylen-Druckbehälter besitzen ein ovales Handrad und einen Bügelverschluss.

-   Acetylen ist unter Druck in Aceton oder Dimethylformamid (DMF) gelöst.
    → Kein hohler Klang, auch wenn kein Acetylen mehr im Druckbehälter.

-   Regulärer Druck bei Behältern älterer Bauart ca. 8,5 bar, bei neuen Behältern bis 19 bar.

-   Es dürfen nur für Acetylen explizit zugelassene Druckbehälter-Bergebehälter und Abdicht-Armaturen verwendet werden. Dabei nur nicht funkenreißendes Werkzeug einsetzen!

-   Druckbehälter durch Einsatzkräfte wenn möglich nicht Erschütterungen aussetzen

Weitere Informationen zu Acetylen-Druckbehältern

Stoffdaten

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Identifikation                                     
  -------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Alternative Namen                                  Azetylen, Narcylen, Dissousgas, Ethin, Äthin

  CAS-Nr.                                            74-86-2

  Gefahrgutbezeichnung                               Acetylen, gelöst oder Acetylen, lösungsmittelfrei

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                [Acetylen, gelöst]
                                                     Acetylen, gelöst

  UN-Nr.                                             

  Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr                [Acetylen, lösungsmittelfrei]
                                                     Acetylen, lösungsmittelfrei

  UN-Nr.                                             

  Gefahrzettel                                       [Gefahrzettel 2.1]

  ADR-Klasse                                         ADR-Klasse 2

  Gasflaschenkennzeichnung                           [kastanienbraun]
                                                     kastanienbraun (vorher gelb)

  ERICard                                            ACETYLEN, GELÖST - UN 1001 - Gefahrnr. 239 - ERICard-Nr. 2-40 - UN1001

  Summenformel                                       C₂H₂

  molare Masse                                       26,04 g/mol

  Charakterisierung                                  

  Aggregatszustand                                   gasförmig

  Farbe                                              farblos

  Geruch                                             knoblauch- / gummiartig, in reiner Form schwach etherisch, Geruchsschwelle: 240 ppm = 0,024 Vol.-%

  Brennbarkeit                                       extrem entzündbar

  Verhalten an Luft                                  leichter als Luft

  physikalisch-chemische Eigenschaften               

  Schmelzpunkt                                       -80,8 °C

  Siedepunkt                                         Kein Siedepunkt bei Normaldruck.

  Dichte                                             1,1772 kg/m³ bei 0 °C und 1013 mbar

  Dampfdruck                                         42,473 bar bei 20 °C
                                                     55 bar bei 30 °C

  Zündtemperatur                                     305 °C

  Temperaturklasse                                   T2

  Explosionsgrenzen                                  UEG: 2,3 Vol.-%
                                                     OEG: 83 Vol.-%

  Relative Gasdichte (zu Luft)                       0,9066

  Wasserlöslichkeit                                  1185 mg/l bei 20 °C

  Wassergefährdungsklasse                            Nicht wassergefährdender Stoff

  Explosionsgefahr bei Reaktion mit                  Oxidationsmitteln, Sauerstoff, Salpetersäure, Quecksilber, Halogenen, Brandgasen, Calciumhypochlorit, Gold, Kupfer und Verbindungen, Kobalt (fein verteilt) und Verbindungen, Luft, Magnesium, Natriumhypochlorit, Quecksilbernitrat, Schwermetallsalzen, Silber und Salzen, Messing, Kalium (geschmolzen)

  gefährliche Reaktion mit                           Alkalihydride, Chromtrioxid, Buten, Kaliumhydroxid, Rubidiumhydrid

  Maßnahmen bei Bränden                              

  Brandklasse                                        [Brandklasse C]

  geeignete Löschmittel                              alle

  gefährliche Zersetzungsprodukte beim Löschen       Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

  GHS-Einstufung und Kennzeichnung                   

  GHS-Piktogramm(e)                                  [Flamme] [Flasche]

  GHS-Signalwort                                     Gefahr

  GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze)                     H220: Extrem entzündbares Gas.
                                                     H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
                                                     EUH006: Mit und ohne Luft explosionsfähig.

  GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze)                  P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
                                                     P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
                                                     P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
                                                     P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

  Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)   

  Piktogramm                                         [F+ Hochentzündlich]
                                                     F+ Hochentzündlich

  Risiko-Sätze (R-Sätze)                             R 5: Beim Erwärmen explosionsfähig
                                                     R 6: Mit und ohne Luft explosionsfähig
                                                     R 12: Hochentzündlich

  Sicherheitssätze (S-Sätze)                         S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
                                                     S 9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
                                                     S 16: Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.
                                                     S 33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

  Warnzeichen                                        

  [Warnung vor Gasflaschen]                          Warnung vor Gasflaschen

  [Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre]         Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

-   vfdb-Merkblatt Empfehlung f?ür den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Acetylen

-   Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   Flyer "Merkblatt Acetylen / Wasserstoff", Hessische Landesfeuerwehrschule

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

-   Eintrag in der GESTIS-Stoffdatenbank für Acetylen

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<!-- Seite: cbrn/chemisch/klasse_2/stoffe/schwefelwasserstoff.html -->

Schwefelwasserstoff

 

Maßnahmen

ERICard für Schwefelwasserstoff

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

Eintrag für Schwefelwasserstoff in der GESTIS-Gefahrstoffdatenbank

Quellenangabe

Stichwörter

H2S

Besondere Stoffe der Klasse 2

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<!-- Seite: cbrn/atomar/taschenkarte_explosion_kernwaffe.html -->

Explosion einer Kernwaffe - Taschenkarte BfS

 

[Explosion einer Kernwaffe - Seite 1] [Explosion einer Kernwaffe - Seite 2]

Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 6

EXPLOSION EINER KERNWAFFE Kernwaffe: Vorrichtung, bei der eine Kettenreaktion genutzt wird, um eine Explosion zu erzeugen. Die Explosion ist um ein Vielfaches stärker als bei konventionellen Sprengstoffen. Vier Arten freigesetzter Energie: Druckwelle, heller Lichtblitz, Hitzewelle und Strahlung. Durch enorme Hitze verdampft im Nahbereich Material und wird nach oben gesaugt (führt zum „Atompilz“). Radioaktiv kontaminiertes Material in der Wolke fällt als Staub („Fallout“) zurück auf die Erde. Fallout kann durch Wind weit verbreitet werden.

Was sind die Gefahren? Verletzungen im Nahfeld der Explosion: • (tödliche) Verletzungen durch die Druckwelle und Hitzewelle • (schwere) Brandverletzungen durch die Hitzewelle und Folgebrände • Erblindung (durch den Lichtblitz) • Akute Strahlenkrankheit Gefahren in größerer Entfernung im Bereich des Fallouts: • äußere Kontamination (Kleidung oder Haut) oder innere Kontamination (durch Einatmen oder Verschlucken) • lang andauernde Strahlenexposition • Kontamination von Nahrung und Trinkwasser

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Großes Gefahrengebiet: direkte Explosionswirkung bis zu mehrere Kilometer Abstand, großräumige Auswirkungen durch Fallout bis in einige hundert Kilometer Entfernung möglich Große Bereiche in den ersten 24 bis 48 Stunden für Einsatzkräfte aufgrund stark erhöhter Ortsdosisleistung nicht zugänglich. Medizinische Ersthilfe anfangs nicht oder kaum möglich

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Strahlenexposition durch den Fallout nimmt schnell ab: 48 Stunden nach der Explosion ist die Ortsdosisleistung auf ca. 1 Prozent des anfänglichen Werts abgesunken Strahlenexposition vor allem durch Gammastrahler gut messbar Massive Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur, ggf. kein direktes Erreichen des Einsatzortes bzw. von Betroffenen möglich Gefahr durch einsturzgefährdete Gebäude oder herabfallende Gebäudeteile Möglicherweise großflächige Brände als Folge der Explosion Sehr große Zahl an Verletzten möglich, häufig mit multiplen Verletzungen, ggf. in Kombination mit akuten Strahlenschäden

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Bester Schutz (auch für Ersthelfer*innen und Einsatzkräfte): Aufenthalt in Gebäuden, besonders in innenliegenden Räumen und Kellerräumen sowie Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen. Aufenthalt im Freien unbedingt vermeiden (auch nicht in Fahrzeugen) Einnahme von Jodtabletten nicht sinnvoll: nur sehr geringer Beitrag von radioaktivem Jod zur Strahlenbelastung Tragen von Schutzkleidung und Messgeräten für die Dosisleistung (möglichst mit Alarmfunktion) bzw. Dosiswarngerät Im Gefahrengebiet nicht essen, trinken, rauchen; keine Kosmetika Gefahrengebiet ausschließlich über Dekon-Stellen verlassen (nächste Dekon-Stelle evtl. weiter entfernt; notfalls einfache Selbstdekontamination: Kleidung ablegen, unbekleidete Körperteile waschen) Aufenthalt im Gefahrenbereich schriftlich dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenexposition nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin, ergänzt durch Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastung

Strahlenschutz / A-Einsatz, Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

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<!-- Seite: cbrn/atomar/strahlenschutzberechnungen.html -->

Strahlenschutzberechnungen

 

Abstandsgesetz

verwendete Formel

[Formel für Abstandsgesetz]

Ḋ: Dosisleistung
r: Radius bzw. Abstand

Geben Sie den Messwert einer Dosisleistung ein und in welchem Abstand diese gemessen wurde. Es wird berechnet, in welchem Abstand zum Strahler die Grenze zum Gefahrenbereich in Höhe von 25 µSv/h festzulegen ist.

  ----------------------------------------------- -------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Messwert: Dosisleistung                         mSv/h     
  Messwert: Abstand vom Strahler                  m         
  Dosisleistung bei einem Abstand von             m        [optional] Geben Sie eine Distanz in Metern ein, um die an dieser Stelle zu erwartende Dosisleistung zu berechnen.
  Abstand in Metern bei einer Dosisleistung von   mSv/h    [optional] Geben Sie eine Dosisleistung in mSv/h ein, um zu berechnen in welcher Distanz diese zu erwarten ist.
  ----------------------------------------------- -------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aufenthaltsdauer

verwendete Formel

[Formel für Aufenthaltsdauer]

D: Dosis bzw. in diesem Fall Referenzwert
Ḋ: Dosisleistung
t: Zeit bzw. Aufenthaltsdauer

Messwert: Dosisleistung
Wenn Sie ausschließlich einen Messwert für die Dosisleistung eingeben, wird die zulässige Aufenthaltsdauer für die drei Referenzwerte 20 mSv, 100 mSv und 250 mSv berechnet.
nSv/h µSv/h mSv/h Sv/h

optional: eigener Referenzwert für den Einsatz
Geben Sie einen beliebigen Referenzwert ein, um zu berechnen, nach welcher Zeit dieser beim angegebenen Messwert erreicht ist.
mSv [optional]

optional: Aufenthaltsdauer
Geben Sie ein, wie viele Minuten sich Ihr Trupp bereits an der Stelle des Messwerts befindet, um die bereits aufgenommene Dosis zu berechnen.
min [optional]

Wenn Sie sowohl eingeben, wie lange sich der Trupp schon an der Einsatzstelle aufhält, als auch einen eigenen Referenzwert, dann wird zusätzlich berechnet wie lange sich der Trupp noch an der Einsatzstelle aufhalten kann bis der Referenzwert erreicht ist, oder ob dieser bereits überschritten wurde.

Berechnung der erlaubten Dosisleistung aus der Transportkennziffer

Mit dieser Berechnung können Sie aus der Transportkennzahl (TKZ) ermitteln, welche Dosisleistung in einem Meter Abstand zu Versandstück maximal auftreten darf.

  -------------------------- --
  Transportkennzahl (TKZ):   
  -------------------------- --

Abschätzung der Dosisleistung bei bekannter Aktivität des Strahlers

Mit dieser Berechnung können Sie abschätzen, wie hoch die Dosisleistung in einem bestimmten Abstand zu einem Strahler ist, wenn Sie dessen Aktivität kennen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich nur Luft zwischen dem Strahler und dem eingegeben Abstand befindet, Mauern u.ä. senken die Dosisleistung selbstverständlich ab.

  ----------------------- ----------------------- -----------------------
  Aktivität:                                      Bq
                                                  kBq
                                                  MBq
                                                  GBq
                                                  TBq

  Abstand:                                        m
  ----------------------- ----------------------- -----------------------

(Auf ganze µSv/h gerundet)

Umrechnung der Dosisleistung

Mit der folgenden Berechnung können Sie den Wert einer Dosisleistung in µSv/h, mSv/h und Sv/h umrechnen.

Dosisleistung:

µSv/h
mSv/h
Sv/h

Umrechnung der Aktivität

Mit der folgenden Berechnung können Sie den Wert einer Aktivität in Bq, MBq, GBq und TBq umrechnen.

  ----------------------------------- -----------------------------------
  Aktivität:                          Bq
                                      kBq
                                      MBq
                                      GBq
                                      TBq

  ----------------------------------- -----------------------------------

Umrechnung der Zeitdauer

  ----------------------------------- -----------------------------------
  Zeitdauer:                          Sekunde(n)
                                      Minute(n)
                                      Stunde(n)
                                      Tag(e)
                                      Jahr(e)

  ----------------------------------- -----------------------------------

 (auf 6 Nachkommastellen gerundet)

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

Stichwörter

Strahlenschutz / A-Einsatz, Berechnungen

---



<!-- Seite: cbrn/atomar/physikalische_grundlagen.html -->

physikalische Grundlagen Strahlenschutz

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Abstandquadratgesetz                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Alpha-Strahlung                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beta-Strahlung                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dosisleistungskonstante                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gamma-Strahlung                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Halbwertschicht                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Halbwertzeit                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Nuklidkarte                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Zehntelwertschicht                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+

Strahlenschutz / A-Einsatz

---



<!-- Seite: cbrn/atomar/nuklidkarte.html -->

Nuklidkarte

 

[Nuklidkarte]

Nuklidkarte anklicken, um sie in voller Größe darzustellen

Verschiedene Gruppen von verwandten Nukliden sind in der Nuklidkarte in Segrè-Darstellung leicht beschreibbar:

-   Isotope sind Nuklide mit gleicher Ordnungszahl (Protonenzahl bzw. Kernladungszahl). Sie stehen jeweils in einer Zeile nebeneinander. Sie gehören zu ein und demselben chemischen Element und besitzen daher sehr ähnliche chemische Eigenschaften.

-   Isotone sind Nuklide mit gleicher Neutronenzahl. Sie stehen jeweils in einer Spalte untereinander.

-   Isobare sind Nuklide mit gleicher Nukleonenzahl (Massenzahl, Protonenzahl + Neutronenzahl). Sie stehen jeweils in einer Diagonalen von links oben nach rechts unten.

-   Isodiaphere sind Nuklide mit gleichem Neutronenüberschuss. Sie stehen jeweils in einer Diagonalen von links unten nach rechts oben.

Radioaktive Zerfallsarten in der Nuklidkarte

-   Bei einem Alphazerfall trägt das Alphateilchen zwei Protonen und zwei Neutronen fort, das Tochternuklid findet sich also zwei Spalten links vom Mutternuklid und zwei Zeilen tiefer.

-   Beim Beta-minus-Zerfall wird aus einem Neutron ein Proton, das Tochternuklid befindet sich also einen Schritt weiter links oben.

-   Umgekehrt wird beim Beta-plus-Zerfall und auch beim Elektroneneinfang aus einem Proton ein Neutron, das Tochternuklid befindet sich also einen Schritt weiter rechts unten.

-   die Pfeile zu n und p beschreiben Reaktionen nach Kernzusammenstößen und werden nicht weiter betrachtet.

[Radioaktive Zerfallsarten in der Nuklidkarte]

Verschiedene Zerfallsarten eines Radionuklids in der Segrè-Darstellung der Nuklidkarte, wie sie auf dieser Seite eingebunden ist.

Senkrecht: Ordnungszahl Z, waagerecht: Neutronenzahl N

Weblinks

-   einfache Online-Nuklidkarte der Karlsruher Nuklidkarte mit Grundinformationen (englisch)

-   einfache Online-Nuklidkarte der Internationalen Atomenergie-Organisation (englisch)

-   Online-Nuklidkarte der Internationalen Atomenergie-Organisation (englisch)

-   Online-Nuklidkarte des Brookhaven National Laboratory mit vielen Details und Export-Funktion (englisch)

-   Wikipedia-Seite Nuklidkarte

Quellenangabe

-   Wikipedia-Seite Nuklidkarte, CC BY-SA 4.0-Lizenz

-   Grafik Nuklidkarte, vom United States Department of Energy unter Public-Domain-Lizenz veröffentlicht

-   Grafik Radioaktive Zerfallsarten in der Nuklidkarte, veröffentlicht vom Wikipedia-User Cepheiden unter Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

Strahlenschutz / A-Einsatz, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/start.html -->

Strahlenschutz / A-Einsatz

 

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für CBRN-Einsätze beachten

-   bereits auf der Anfahrt Dosisleistungsmessgerät und Dosisleistungswarngerät einschalten und auf Ausschlag achten

-   Einsatzkräfte mit Mess- und Warngeräten ausstatten

    -   Strahlenschutzüberwachung einrichten

    -   Entscheidung über höchstmöglichen Dosisrichtwert treffen

    -   Auch zur Menschenrettung nicht ohne Filmdosimeter vorgehen, mindestens PA + Körperschutzform 1 anlegen, außerdem:

        -   bei Transportunfällen kann Dosimeter und Dosiswarngerät entfallen

        -   bei baulichen Anlagen ab Gefahrengruppe II ist auch Dosimeter und Dosiswarngerät erforderlich

        -   in Bereichen in denen mit Kernbrennstoffen gearbeitet wird darf nur bei Anwesenheit eines zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vorgegangen werden

-   Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor: Trupps mit Körperschutzform 2 ausrüsten

-   Gefahrenbereich festlegen

-   Kontaminationsnachweisplatz aufbauen

-   Dosisleistung messen / Versandstück freimessen (siehe Beförderung radioaktiver Stoffe für weitere Informationen), aus der gemessenen Dosisleistung:

    -   Dosis abschätzen

    -   Zeitbeschränkungen festlegen

    -   Mindestabstände festlegen

-   Schadensausbreitung / Ausbreitung radioaktiver Stoffe verhindern; z.B.:

    -   Türen zu Kontrollbereichen schließen

    -   sparsamer Löschmitteleinsatz

    -   Rauch nicht in Atmosphäre entlüften

-   Betroffene isolieren, vor Transport dekontaminieren, frühstmöglich Fachklinik informieren und Maßnahmen abstimmen

-   Nachalarmierung ABC-Erkundungskraftwagen, insbesondere bei Strahlersuche oder großflächiger Kontamination (weitergehende und feinere Mess-Möglichkeiten)

-   Weitergehende Maßnahmen nur in Amtshilfe (Feuerwehr ist im A-Einsatz nur für die Gefahrenabwehr zuständig!)

Erkundung und Lagebeurteilung (nach FwDV 500)

-   Wie hoch ist die Dosisleistung?

-   Um welches Radionuklid handelt es sich? → Befragung Betreiber, Kennzeichnung Versandstück

-   Welche Strahlung wird erzeugt? → Befragung Betreiber, Ermittlung durch Nuklidkarte

-   In welcher Form liegt der radioaktive Stoff vor? → offener oder umschlossener Strahler?

-   Kann die Umhüllung umschlossener Strahler zerstört worden sein?

-   Sind radioaktive Stoffe frei geworden?

-   Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung?

-   Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch Brandrauch oder Löschwasser?

Einsatz in Gebäuden

-   Ortskundige Personen einbeziehen

-   Fenster und Türen schließen

-   Lüftungstechnik und Klimatechnik abschalten/gezielt steuern

-   Geschlossene Behälter nicht öffnen

Nach dem Einsatz

-   Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung

-   Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst (siehe unten)

-   Aufräumarbeiten: zuständige Behörde, evtl. Fw (Amtshilfe)

-   Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (Gewerbeaufsicht)

-   bei Überschreitung folgender Dosis-Werte Maßnahmen treffen:

    -   ab 1 mSv sind die Daten der Einsatzkräfte an das Strahlenschutzregister zu übermitteln

    -   über 20 mSv oder bei Verdacht auf Inkorporation ist die Einsatzkraft direkt nach Einsatzende einem ermächtigtem Arzt vorzustellen (zu finden z.B. in dieser Liste)

weitere Hinweise

-   Truppzuordnung der Messgeräte nach FwDV 500:

    -   alle Einsatzkräfte mit Dosiswarngeräten und Gleitschattenfilmdosimetern (Personendosimetern)

    -   Angriffstrupp mit Dosisleistungsmessgerät

    -   Wassertrupp zum Absperren des Gefahrenbereichs mit Dosisleistungswarngerät; nach vollständiger Absperrung der Einsatzstelle wird diese weiterhin zur permanenten Überprüfung der Absperrung umrundet

-   Abschirmung um den Strahler herstellen, z.B. durch

    -   platzieren in einem Bleibehälter

    -   bauen einer Umhüllung mit Schaummittelkanistern

medizinische Hinweise

-   Einsatzkräfte mit offenen Wunden sofort aus dem Einsatz herauslösen.

-   Rettungsdienst auf Kontaminationsverdacht hinweisen.

-   Bei der Beförderung kontaminierter Personen ist eine Infektionsschutzkleidung wie sie auch für B-Gefahren verwendet wird ausreichend.

-   Nicht verletzte Betroffen bei Verdacht auf Inkorporation oder starke Strahlenexposition einem ermächtigten Arzt vorstellen oder an regionales Strahlenschutzzentrum vermitteln.

Grundsätze im Strahlenschutzeinsatz

-   Dosis begrenzen

    -   Abstand: Dosisleistung nimmt im Quadrat ab (Berechnungen zum Abstand).

        -   Für Manipulation am bzw. Bergung des Strahlers Hilfsmittel wie Ferngreifer, Schaufeln, etc. verwenden

        -   Teleskopsonde verwenden

    -   Aufenthaltsdauer

    -   Abschirmung: Halbwertsschicht

    -   Abschalten wenn möglich, dann gegen Wiedereinschalten sichern. Ggf. können auch nach dem Abschalten noch höhere Dosisleistungen vorliegen (wenn beim Betrieb der Anlage Neutronen oder hochenergetische Gammastrahlung entsteht)

-   Kontamination vermeiden: geeignete Schutzkleidung tragen, abhängig von der angegebenen Gefahrengruppe

-   Kontaminationsverschleppung vermeiden: durch Kontaminationsnachweis

-   Inkorporation ausschließen: Atemschutz tragen, nicht essen, trinken und rauchen

weitere Seiten im Bereich Strahlenschutz/A-Einsatz

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| -   Abstandquadratgesetz                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beförderung radioaktiver Stoffe                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dosisleistungskonstante                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Formulare für den Strahlenschutzeinsatz                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz)                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kontaminationsnachweis (A-Dekon)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   natürlich radioaktive Mineralien/Steine                           |
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| -   Nuklidkarte                                                       |
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| -   physikalische Grundlagen Strahlenschutz                           |
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| -   Radium-Trinkbecher                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Referenzwerte (vormals Dosisrichtwerte)                           |
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| -   Regionale Strahlenschutzzentren der Berufsgenossenschaften        |
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| -   Strahlenschutz / A-Einsatz                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Strahlenschutzberechnungen                                        |
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| -   Strahlenschutzmessgeräte                                          |
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| -   Strahlersuche                                                     |
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| -   zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Gamma-Arbeitsgeräte)           |
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ERI-Cards für Stoffe der ADR-Klasse 7

Weblinks

-   Tagesaktuelle Ortsdosisleistungen gemessen vom Bundesamt für Strahlenschutz an etwa 1.700 Messstationen in Deutschland

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Einsatzleiterkarte "Radioaktive Stoffe" (mit speziellen Hinweisen für Anschläge), entnommen aus Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/strahlenschutzmessgeraete.html -->

Strahlenschutzmessgeräte

 

Zu treffende Maßnahmen

-   Registrierung welche Einsatzkraft welches Messgerät mit welcher Seriennummer trägt (insbesondere bei Gleitschatten-Filmdosimetern!)

-   Beachtung der Vorzugsrichtung (meist gekennzeichnet durch einen farbigen Punkt oder eine Einkerbung), bei Abweichung von der Vorzugsrichtung erhebliche Verfälschung der Messwerte!

-   Darauf achten dass das Gerät nicht kontaminiert wird

-   Verwendung der richtigen Maßeinheiten / Anzeigenskala

-   Insbesondere bei schwachen Strahlern das Messgerät langsam bewegen, um dem Gerät genug Zeit zum Messen zu geben

weitere Hinweise

Die hier abgebildeten Geräte sind beispielhaft aufgeführt. In der jeweiligen örtlichen Feuerwehr können auch andere Geräte bzw. Geräte von anderen Herstellern verwendet werden.

Dosisleistungsmessgerät

[Teleskopsonde] [Dosisleistungsmessgerät]

Der Einsatzbereich des Dosisleistungsmessgeräts ist die kontinuierliche Dosisleistungsmessung. Meist wird nur Gamma-Strahlung gemessen, beim Einsatz spezieller Sonden ist aber auch der Nachweis von Beta-Strahlung möglich. Die Messeinheiten sind in der Regel Sv/h, mSv/h, µSv/h und nSv/h.

Bei hohen Dosisleistungswerten empfiehlt sich der Einsatz einer Teleskopsonde (Abbildung rechts). Diese ist stufenlos auf eine Länge von bis zu 4 Metern ausziehbar. Aufgrund des quadratischen Abstandsgesetzes beträgt die Dosisleistung am Standort des Messenden bei einem Meter Abstand zum Strahler nur 1/16 des Messwertes an der Spitze der Teleskopsonde (bzw. des Punkts, an dem die Einsatzkraft ohne Teleskopsonde stehen würde).

Dosisleistungswarngerät

[Dosisleistungswarngerät]

Das Dosisleistungswarngerät dient zur Festlegung der Grenze des Gefahrenbereichs (bei einer Dosisleistung von 25 µSv/h). Die Warnschwelle ist meist voreingestellt, kann aber teilweise geändert werden. Das Gerät registriert nur Gamma-Strahlung.

Dosiswarngerät

[Dosiswarngerät]

Das Dosiswarngerät alarmiert beim Erreichen der jeweils eingestellten Alarmschwelle. Diese sind, entsprechend der Referenzwerte (vormals Dosisrichtwerte), 20 mSv, 100 mSv, 250 mSv und 1 mSv. Es kann nur Gamma-Strahlung registrieren.

Grundsätzlich wird immer erst die (für den Einsatz) niedrigste Stufe 15 mSv eingestellt und beim Erreichen dieser, nach Rücksprache mit dem Einheitsführer, auf die nächsthöhere Stufe weitergeschaltet.

Gleitschatten-Filmdosimeter

[Filmdosimeter]

Das Gleitschatten-Filmdosimeter ist von jeder Person zu tragen, die im Strahlenschutzeinsatz tätig wird. Es wird nur Gamma-Strahlung registriert. Es ist der einzige amtliche Nachweis über die aufgenommene Dosis.

Beim Einlegen des Films in das Gehäuse ist zu beachten, dass dies richtig herum geschieht. Die Nummer des Films muss durch ein Fenster oder Loch im Gehäuse zu lesen sein.

Bei der Befestigung an der Kleidung muss die Seite des Dosimeters, auf der die Nummer des Films lesbar ist, nach vorne zeigen (also nicht zum Körper hin). Wurde das Filmdosimeter im Einsatz falsch herum getragen und dies wird erst nach dem Einsatz bemerkt, so muss diese Tatsache auf dem Auswertebogen vermerkt werden. Die auswertende Stelle kann dann das Ergebnis unter diesem Umstand interpretieren.

Nach Möglichkeit ein nicht im Einsatz getragenes Personendosimeter als Referenz mitschicken. So kann z.B. festgestellt werden, ob die Dosimeter evtl. schon zuvor einer Strahlung ausgesetzt waren.

Der Auswertungsbogen ist ein Dokument und muss 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Kontaminationsnachweisgerät

[kn_2_wiki_klein.jpg]

Das Kontaminationsnachweisgerät wird genutzt, um die Oberflächenkontamination von Personen und Objekten festzustellen. Außerdem dient es der Messung der Nullrate. Die Messeinheit ist Impulse pro Sekunde (Imp/s bzw. IPS) oder gleichbedeutend 1/s.

Je nach Art des Zählrohrs werden unterschiedliche Gase zur Messung verwendet; diese unterscheiden sich in der möglichen Umgebungstemperatur sowie in den messbaren Strahlungsarten:

-   Propan/Butan-Zahlrohr: nur Alpha- und Beta-Strahlung messbar, aber nicht bei Umgebungstemperaturen von kälter als etwa um 0°C einsetzbar. Das Zählrohr muss vor und während der Benutzung gespült werden.

-   Xenon-Zählrohr: Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung messbar. Das Zählrohr muss nicht gespült werden.

Modernere Geräte nutzen den

-   zählgasfreien Plastikszintillationsdetektor, Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung messbar. Umgebungstemperaturen je nach Ausführung -10°C (CoMo-170 F Version A) oder bis -20°C (CoMo-170 ZS bzw. CoMo-170 F Version B)

Für genauere Informationen die Bedienungsanleitung zur Rate zu ziehen!

Durch Kombination der verschiedenen Mess-Modi kann festgestellt werden um welche Strahlungsart(en) es sich handelt. Das Vorgehen ist auf der Seite Kontaminationsnachweis beschrieben.

[kn_5_wiki_klein.jpg]

Beim Einsatz von Kontaminationsnachweisgeräten müssen insbesondere Punkte beachtet werden:

-   Folie des Einfallfensters nicht beschädigen (Gerät seitlich ablegen oder Diskriminatorblech einsetzen)

-   Abstand nicht zu groß wählen (Reichweite Alpha-Teilchen nur wenige cm!)

Beim Betrieb von Propan/Butan-Zählrohren außerdem folgendes beachten:

-   Brandgefahr beim Füllen und Spülen. Von Zündquellen fernhalten!

-   Gerät beim Befüllen ausschalten

-   Während der Benutzung regelmäßig spülen, dabei darauf achten ob sich die Folie auch aufbläht

[Kontaminationsnachweisgerät CoMo-170 mit Plastikszintillationsdetektor]

Beim Betrieb des zählgasfreien Plastikszintillationsdetektors muss ebenfalls beachtet werden, dass die Mylarfolie unbeschädigt ist. Eine Leckage der Mylarfolie, die den eigentlichen Plastikszintillationsdetektor vor Lichteinfall schützt, ist durch einen erhöhten Nulleffekt schnell festzustellen. Sie kann durch den Austausch des Folienrahmens (bei größeren Beschädigungen) oder durch Abkleben (Punktleckage) mit lichtundurchlässigem Klebeband oder Ersatzfolie behoben werden.

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Foto Dosisleistungsmessgerät: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Automess_6150_AD_2_%281%29.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Karl_Gruber unter Public-Domain-Lizenz

-   Foto Teleskopsonde: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Automess_6150_AD_2_%282%29.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Karl_Gruber unter Public-Domain-Lizenz

-   Foto Filmdosimeter: Datei:Filmdosimeter.jpg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Grabowy unter Public-Domain-Lizenz

-   Foto Kontaminationsnachweisgerät CoMo-170: Nutzung mit freundlicher Genehmigung des Herstellers S.E.A. GmbH Strahlenschutz-Entwicklungs- und Ausrüstungs-Gesellschaft

Stichwörter

Filmplakette, Personendosimeter, Phosphatglasdosimeter, Dosiswarner, Bügeleisen

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/radium-trinkbecher.html -->

Radium-Trinkbecher

 

-   Historische Geräte zur medizinischen Anwendung, enthalten radioaktives Radium.

-   Produzieren Radon-Gas, das ins Trinkwasser übergeht.

-   Becher meist 15-25 cm hoch, oft aus Edelstahl, teilweise mit Glaseinsätzen. Häufig Aufschriften „Radium“ und Zahlenangaben mit der Einheit „ME“ oder „M.E.“

-   Früher weit verbreitet, gesundheitliche Wirkung heute widerlegt. Häufig Verwendung als historische oder dekorative Objekte (Dachbodenfunde, Flohmarkt, Erbschaften).

-   Besitz genehmigungspflichtig, Herstellung/Verkauf verboten.

Maßnahmen

-   Keine Beschädigung oder Öffnung des Geräts!

-   Personen fernhalten.

-   Messung der Dosisleistung.

-   Melden an zuständige Behörden (z.B. Landesamt für Umwelt).

-   Becher in dichte Plastiktüte (z.B. Gefrierbeutel) verpacken. Bis zur Entsorgung ggf. provisorische Abschirmung, z.B. mit Büchern, herstellen.

-   Entsorgung für Privatpersonen bei den Landessammelstellen für radioaktive Abfälle i.d.R. kostenfrei.

besondere Gefahren

Intakte Becher

-   Keine unmittelbare Gefahr, da Radium gebunden bleibt.

-   Langfristiger Aufenthalt in der Nähe kann zu erhöhter Strahlenbelastung führen.

Beschädigte Becher

-   Gefahr durch Freisetzung von Radium und Inkorporation.

weitere Hinweise

-   Aktivität meist zwischen 100 kBq und wenigen MBq (Vergleich: Freigrenze 10 kBq).

-   Dosisleistung: Starke Becher (2 MBq) ≈ 0,5 µSv/h in 1 m Abstand (zum Vergleich: natürliche Strahlung ≈ 0,1 µSv/h).

Quellenangabe

-   Radiumtrinkbecher, Radiumbecher, Radium-Emanations-Apparat - Memo zur Information der Öffentlichkeit, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stichwörter

Radiumbecher, Radium-Emanations-Apparat, Radon-Emanator

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/taschenkarte_schmutzige_bombe.html -->

Schmutzige Bombe - Taschenkarte BfS

 

[Schmutzige Bombe - Seite 1] [Schmutzige Bombe - Seite 2]

Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 3

SCHMUTZIGE BOMBE Eine „schmutzige Bombe“ ist eine Kombination aus Sprengstoff mit einem radioaktiven Stoff. Detoniert die Sprengvorrichtung, wird das radioaktive Material in der Umgebung verteilt. Dabei gibt es keinen „Atompilz“ wie bei der Detonation einer Kernwaffe, es findet auch keine Kettenreaktion statt.

Was sind die Gefahren? Hauptgefahr: Explosion mit Druckwelle und ggf. Splitterwirkung, die Schädigungen im menschlichen Körper oder an Gebäuden anrichten kann (abhängig von der Menge des Sprengstoffs) Personen im unmittelbaren Umfeld der Explosion: Exposition, Kontamination und Einatmen durch/von radioaktiven Stoffen Ausbreitung von Staub mit radioaktiven Partikeln: Kontamination der Umgebung, Einatmen radioaktiver Stoffe (gelangen in den Körper)

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Breites Spektrum an Verletzungen durch Explosion möglich: Verbrennungen, Splitterwunden, Knochenbrüche und Traumata Akute Strahlenschäden unwahrscheinlich, außer in unmittelbarer Nähe der Explosion Mögliche Kontamination von Verletzten und Personen im direkten Umfeld der Explosion Evtl. durch radioaktive Stoffe kontaminierte Wunden Ersteintreffende Einsatzkräfte: Vorliegen einer radioaktiven Kontamination möglicherweise noch nicht bekannt Das genaue Ausmaß der Kontamination zu ermitteln, braucht Zeit Unsicherheit: Einsatz radioaktiver Stoffe, die mit vorhandenen Messgeräten nicht nachgewiesen werden können Instabile Gebäudestrukturen und herabfallende Teile möglich

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Weitere Sprengvorrichtungen nicht ausgeschlossen (Freigabe der Polizei abwarten!)

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Gefahrenbereich absperren: Wenn die Dosisleistung größer ist als 25 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) oder Kontamination vermutet wird Hinzuziehen von Fach- bzw. Spezialkräften für den Strahlenschutz Bei Feuer oder Explosion: Aufenthalts-/Bereitstellungsbereiche für Einsatzkräfte gegen die Windrichtung vom Explosionsort festlegen Fenster und Lüftungsanlagen von Einsatzfahrzeugen schließen und ausschalten Rettung von verunfallten Personen aus dem Gefahrenbereich unter Schutzkleidung soweit möglich (Selbstschutz hat Vorrang) Tragen von Schutzausrüstung im Gefahrenbereich Gefahrenbereich nur über Schleuse nach Kontaminationsmessung und ggf. Dekontamination verlassen Im Gefahrenbereich nicht essen, trinken, rauchen; keine Kosmetika Zeitkritische und lebensbedrohende Verletzungen: Person unverzüglich an medizinisches Personal oder Rettungsdienst übergeben (lebensrettende Maßnahmen haben absolute Priorität) Verletzung/gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Lebensgefahr: Kontamination der Person kontrollieren, kontaminierte Kleidung soweit möglich entfernen und ggf. verbleibende kontaminierte Stellen mit geeigneten Materialien bedecken. Danach Person an medizinisches Personal oder Rettungsdienst übergeben. Kontaminierte Wunden unverzüglich spülen und Wunde ärztlich behandeln lassen Aufenthalt im Gefahrenbereich minimieren u. schriftl. dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenexposition nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin

Strahlenschutz / A-Einsatz, Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

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<!-- Seite: cbrn/atomar/gefahrenbereich.html -->

Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz)

 

siehe auch Gefahren- und Absperrbereich

Im Strahlenschutzeinsatz gelten folgende Kriterien für die Festlegung des Gefahrenbereichs:

-   ab einer Dosisleistung von 25 µSv/h oder

-   in 5 Meter Abstand zum Einsatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls an diesem Punkt noch keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs ausreichend) oder

-   in einem Radius von 50 Meter falls noch keine Messgeräte vor Ort sind

-   Gefahrenbereich entsprechend erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen

Quellenangabe

-   FwDV 500

Stichwörter

Gefahrengrenze

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/taschenkarte_red_radiological_exposure_device.html -->

RED - Radiological Exposure Device - Taschenkarte BfS

 

[RED - Radiological Exposure Device - Seite 1] [RED - Radiological Exposure Device - Seite 2]

Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 4

RED – RADIOLOGICAL EXPOSURE DEVICE Als Radiological Exposure Devices (REDs) werden Vorrichtungen bezeichnet, die radioaktives Material enthalten und verdeckt angebracht werden, um Personen gezielt einer Strahlung auszusetzen. Diese Vorrichtungen können z. B. an öffentlichen Plätzen oder in Verkehrsmitteln angebracht oder versteckt werden. Dadurch werden alle Personen bestrahlt, die sich nahe der Quelle aufhalten.

Was sind die Gefahren? Je nach Intensität der Strahlung und Aufenthaltsdauer nahe der Quelle können medizinische Symptome wie Hautrötungen, aber auch Übelkeit und Erbrechen als Folge der sog. Strahlenkrankheit auftreten Es besteht die Möglichkeit, dass Symptome erst nach Tagen oder Wochen auftreten Die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann von milden Formen bis hin zu schweren Erkrankungen wie Organversagen oder bis zum Tod reichen. Es kann sich auch langfristig Krebs entwickeln

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Auffinden einer RED möglicherweise sehr schwierig (da in der Regel keine Anzeichen dafür vorliegen) In der Regel kommen nur Gammastrahler in relativ hoher Aktivität für eine RED in Betracht, sodass bei Vorliegen eines Verdachts der messtechnische Nachweis auch mit einfachen Dosisleistungsmessgeräten möglich ist Es ist mit (ggf. hohen) Strahlendosen einzelner Personen zu rechnen.

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Mit radioaktiven Kontaminationen ist in der Regel nicht zu rechnen. Entsprechend geht von betroffenen Personen keine radiologische Gefährdung aus.

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Abstand halten: Bei Verdacht so schnell wie möglich die Dosisleistung messen, um Gefahrenbereich festzulegen; Strahlenquellen nicht berühren / bewegen / öffnen / transportieren Gefahrenbereich absperren: wenn die Dosisleistung größer als 25 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) ist oder Kontamination vermutet wird Aufenthalt im Gefahrenbereich minimieren und schriftlich dokumentieren Hinzuziehen von Fach- bzw. Spezialkräften für den Strahlenschutz (z. B. für die Bergung der Strahlenquelle) In einem Notfall sind alle Einsatzkräfte vorab über die mit dem Einsatz verbundenen gesundheitlichen Risiken und die zu treffenden Schutzund Überwachungsmaßnahmen zu unterrichten Schutzausrüstung ist in der Regel nicht erforderlich oder sinnvoll (da in der Regel nur gammastrahlende und keine offenen radioaktiven Stoffe vorliegen!) Nach einem Einsatz: Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenexposition nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin

Strahlenschutz / A-Einsatz, Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

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<!-- Seite: cbrn/atomar/formulare.html -->

Formulare für den Strahlenschutzeinsatz

 

weitere Hinweise

Informationsabfrage für Versandstücke
Messprotokoll
Überwachungsblatt für Einsatzkräfte
Erfassungsbogen Personenkontamination
Personalerhebungsbogen für Einsatzkräfte

Quellenangabe

-   Dokumentation des Arbeitskreises Gefahrstoffzüge Pfalz für die Formulare:

    -   Informationsabfrage Versandstück

    -   Messprotokoll

    -   Überwachungsblatt für Einsatzkräfte

    -   Erfassungsbogen Personenkontamination

    -   Personalerhebungsbogen für Einsatzkräfte

Stichwörter

Vordrucke

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/natuerlich_radioaktive_mineralien_steine.html -->

natürlich radioaktive Mineralien/Steine

 

Natursteine - welche auch als Baustoffe eingesetzt werden - können Radionuklide aus den radioaktiven Zerfallsreihen von Uran-238, Thorium-232 sowie Kalium-40 enthalten.

Regelmäßig werden bei Haushaltsauflösungen u.ä. als radioaktiv gekennzeichnete natürliche Mineralien/Steine aufgefunden, welche von entsprechenden Sammlern zusammengetragen wurden.

Maßnahmen

-   auch bei scheinbar harmlosen natürlichen radioaktiven Gesteinen die Grundsätze zu Strahlenschutzeinsätzen einhalten bis detaillierte Informationen vorliegen

    -   insbesondere Atemschutz als Inkorporationsschutz tragen

    -   Einweghandschuhe verwenden

-   Bereich lüften, um eventuelle Radon-Ansammlungen zu verdünnen

-   Stein nicht bearbeiten (zerkleinern, schleifen, etc.)

besondere Gefahren

-   primäre Gefahr ist Inkorporation und Kontamination (durch Stäube des Gesteins sowie beim Zerfall entstehendes, ebenfalls radioaktives Radon)

-   Gefahr durch Bestrahlung von außen eher gering

weitere Hinweise

Pechblende

Bei Mineraliensammlern ist Pechblende (Uraninit) beliebt. Die Dosisleistung direkt am Material kann wenige µSv/h bis zu mehreren 100 µSv/h betragen.

Pechblende kann in unterschiedlichen Formen und Färbungen vorkommen.
→ Sammlung von Bildern bei Wikimedia (Wikipedia-Medienarchiv)

rechtliche Einordnung

Für das Sammeln von Mineralien, die natürlich radioaktiv sein können, ist keine Umgangsgenehmigung erforderlich.

Die Lagerung muss jedoch so erfolgen, dass Personen nicht kontaminiert werden können und die resultierende Dosis den Wert von 1 mSv pro Jahr nicht übersteigt.

Quellenangabe

-   Natürliche Radionuklide in Baumaterialien, Bundesamt für Strahlenschutz

-   Wird die Strahlenschutzverordnung auch bei Sammlern von radioaktiven Mineralien angewendet?, Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen

-   Faktenblatt Radioaktive Mineralien, Eidgenössisches Departement des Innern - Bundesamt für Gesundheit - Abteilung Strahlenschutz (Schweiz)

-   Wikipedia-Seite Uraninit (Pechblende)

-   Radioaktive Funde, sv-strahlenschutz.de, Dipl.-Ing. (BA) Kerstin Noack

Stichwörter

Gesteinsstufen, Gesteinsstufe

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/referenzwerte.html -->

Referenzwerte (vormals Dosisrichtwerte)

 

Die folgenden Informationen geben die aktualisierten Inhalte der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 mit Stand vom Januar 2022 wieder. Diese sind ggf. noch nicht in allen Bundesländern eingeführt.

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Einsatzanlass                                                                                                                                                 Referenzwert
                                                                                                                                                                effektive Dosis
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -------------------------------------
  Einsatz zum Schutz der Umwelt oder von Sachgütern                                                                                                             20 mSv je Einsatz und Kalenderjahr

  Einsatz zum Schutz von Menschenleben oder der Gesundheit                                                                                                      100 mSv je Einsatz und Kalenderjahr

  Einsatz zur Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer strahlungsbedingter Gesundheitsschäden oder zur Vermeidung oder Bekämpfung einer Katastrophe   250 mSv je Einsatz und Leben
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

In Ausnahmefällen, in denen es möglich ist, dass die effektive Dosis den Wert von 250 mSv überschreitet, kann die Einsatzleitung zur erkennbar möglichen Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer strahlungsbedingter Gesundheitsschäden oder zur Vermeidung oder Bekämpfung einer Katastrophe einen erhöhten Referenzwert von 500 mSv festlegen.

Sofern im Einsatz die effektive Dosis 100 mSv überschreiten kann, darf die Tätigkeit im A-Einsatz nur von Freiwilligen ausgeführt werden, die vor dem jeweiligen Einsatz über die Möglichkeit einer solchen Exposition informiert wurden und ihrem Einsatz zugestimmt haben. Vor dem konkreten Einsatz muss die Freiwilligkeit an der Einsatzstelle nochmals abgefragt werden!

Bei der Aus- und Fortbildung darf die Körperdosis von 1 mSv pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.

Dosiswerte im Vergleich

Die Werte in den folgenden beiden Tabellen stammen vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Wichtige Grenzwerte und typische Dosiswerte im Vergleich

  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Effektive Dosis                     
  ----------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  0,01 - 0,03 mSv                     Typischer Dosisbereich bei einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Thorax)
  (10 - 30 µSv)                       
  pro Aufnahme                        

  bis 0,1 mSv                         Dosis durch Höhenstrahlung bei einem Flug von München nach Japan
  (100 µSv)                           
  pro Flug                            

  1 mSv                               Grenzwert (maximal zulässige Dosis) der jährlichen Strahlenexposition für Personen der allgemeinen Bevölkerung (die z.B. aus der Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus kerntechnischen Anlagen resultiert).
  pro Jahr                            

  1 - 3 mSv                           Typischer Dosisbereich für eine Computertomographie des Hirnschädels
  pro Aufnahme                        

  2 mSv                               Durchschnittliche jährliche Dosis einer Person in Deutschland aus künstlichen Quellen, vornehmlich Medizin
  pro Jahr                            

  2 mSv                               Gesamte Dosis für eine Person im Voralpengebiet auf Grund des Reaktorunfalls von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) für den Zeitraum 1986-2036
  in 50 Jahren                        

  2-3 mSv                             Durchschnittliche jährliche Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland aus natürlichen Quellen
  pro Jahr                            

  10-20 mSv                           Typischer Dosisbereich für eine Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen
  pro Aufnahme                        

  20 mSv                              Grenzwert (maximal zulässige Dosis) der jährlichen Strahlenexposition für beruflich strahlenexponierte Personen in Deutschland
  pro Jahr                            

  400 mSv                             Grenzwert (maximal zulässige Dosis) für die Berufslebensdosis bei beruflich strahlenexponierten Personen in Deutschland
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wichtige Schwellenwerte für deterministische Strahlenwirkungen

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Dosis                               
  ----------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  100 mSv                             Unterer Schätzwert des Schwellenwerts für Schädigungen des Ungeborenen

  1.000 mSv                           Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert akute Strahleneffekte auf (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen)
  (1 Sv)                              

  2.000 mSv                           Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert Hautrötungen auf
  (2 Sv)                              

  3.000 - 4.000 mSv                   Ohne medizinische Eingreifen sterben bei dieser Dosis 50 Prozent der exponierten Personen nach 3-6 Wochen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelte (LD50)
  (3 - 4 Sv)                          

  mehr als 8.000 mSv                  Ohne entsprechende medizinische Behandlung bestehen nur geringe Überlebenschancen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelte
  (> 8 Sv)                            
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

weitere Hinweise

-   Berechnung zur erlaubten Aufenthaltsdauer

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2022

-   Bundesamt für Strahlenschutz: Grenzwerte im Strahlenschutz

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/zerstoerungsfreie_werkstoffpruefung.html -->

zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Gamma-Arbeitsgeräte)

 

Maßnahmen

Prüfen, ob die Feuerwehr überhaupt tätig werden muss, oder ob Absperren des Gefahrenbereichs und Warten auf einen (weiteren) Mitarbeitenden des Werkstoffprüfungs-Betriebs ausreichend ist, wenn sich keine weiteren Personen im Gefahrenbereich befinden.

Allgemeine Maßnahmen für Strahlenschutzeinsätze beachten!

[Gamma-Arbeitsgerät]Gamma-Arbeitsgerät ohne Strahlerführung und Fernbedienung (Handkurbel)

-   Erkundung

    -   i.d.R. Beförderungspapier mit Informationen zum Strahler im Transportfahrzeug

    -   ggf. Erkundung mittels Drohne

    -   Annäherung immer von „hinten“, aus Richtung der Fernbedienung (Handkurbel)

    -   an allen derzeit in Deutschland genutzten Geräten befindet sich eine Markierung, anhand der kontrolliert werden kann ob der Strahlengang geschlossen (= grün) oder der Strahler ausgefahren ist (= rot)

weitere Hinweise

-   häufig werden die Isotope Iridium-192, Selen-75 oder Co-60 eingesetzt. Aktivitäten liegen meist im dreistelligen MBq- bis einstelligen GBq-Bereich.

-   auch ein Gammaarbeitsgerät welches nicht mit einem Strahler bestückt ist, kann ionisierende Strahlung aussenden, da das abschirmende Gehäuse i.d.R. aus abgereichertem Uran hergestellt ist.

-   Mitarbeitende in der Werkstoffprüfung arbeiten im Normalfall zu zweit und müssen Havarien (z.B. herausgefallener Strahler, Strahler lässt sich nicht mehr einfahren, …) eigenständig beheben können.

Weblinks

-   Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP)

Quellenangabe

-   Umweltdienst-Fortbildung 2025, Berliner Feuerwehr

Stichwörter

Gammaarbeitsgerät, Strahlengenerator, Prüfgenerator, Durchstrahlungsprüfung, Schweißnahtprüfung

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/abstandquadratgesetz.html -->

Abstandquadratgesetz

 

Bei Annäherung an eine punktförmige Strahlenquelle steigt die Dosisleistung im Quadrat (vierfache Dosisleistung bei halbem Abstand).

Berechnung

verwendete Formel

[Formel für Abstandsgesetz]

Ḋ: Dosisleistung
r: Radius bzw. Abstand

Geben Sie den Messwert einer Dosisleistung ein und in welchem Abstand diese gemessen wurde. Es wird berechnet, in welchem Abstand zum Strahler die Grenze zum Gefahrenbereich in Höhe von 25 µSv/h festzulegen ist.

  ----------------------------------------------- -------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Messwert: Dosisleistung                         mSv/h     
  Messwert: Abstand vom Strahler                  m         
  Dosisleistung bei einem Abstand von             m        [optional] Geben Sie eine Distanz in Metern ein, um die an dieser Stelle zu erwartende Dosisleistung zu berechnen.
  Abstand in Metern bei einer Dosisleistung von   mSv/h    [optional] Geben Sie eine Dosisleistung in mSv/h ein, um zu berechnen in welcher Distanz diese zu erwarten ist.
  ----------------------------------------------- -------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

Bitte beachten Sie die Quellenangabe auf der Seite CBRN-Lexikon.

Stichwörter

Abstandsquadratsgesetz

Strahlenschutz / A-Einsatz, CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz, Strahlenschutzberechnungen, Berechnungen

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<!-- Seite: cbrn/atomar/befoerderung.html -->

Beförderung radioaktiver Stoffe

 

weitere Hinweise

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 7

Transportkategorie

Die Transportkategorien dürfen nicht mit den Gefahrengruppen verwechselt werden!

  ------------------------------ --------------------------- --------------------------- --------------------------- ---------------------------------------------------------------
                                 [Kategorie 1] Kategorie 1   [Kategorie 2] Kategorie 2   [Kategorie 3] Kategorie 3   [Kategorie 3] Kategorie 3 „unter ausschließlicher Verwendung“
  Dosisleistung an Außenfläche   ≤ 0,005 mSv/h (5 μSv/h)     ≤ 0,5 mSv/h (500 μSv/h)     ≤ 2 mSv/h (2.000 μSv/h)     ≤ 10 mSv/h
  Dosisleistung in 1 m Abstand   —                           ≤ 10 μSv/h                  ≤ 100 μSv/h                 > 100 µSv/h
  Transportkennzahl              0 (≤ 0,05)                  ≤ 1                         ≤ 10                        > 10
  ------------------------------ --------------------------- --------------------------- --------------------------- ---------------------------------------------------------------

„Unter ausschließlicher Verwendung“ bedeutet, dass das Fahrzeug direkt vom Absender zu einem einzelnen Empfänger fährt und keine weiteren Halte zum Be- oder Entladen tätigt.

Transportkennzahl (TKZ)

Multipliziert man die Transportkennzahl mit 10, so erhält man die maximal zulässige Dosisleistung in µSv/h in einem Meter Entfernung zum Versandstück. Bei einem Versandstück der Kategorie 2 darf die Dosisleistung somit in einem Meter Abstand nicht mehr als 10 µSv/h betragen.

Ist auf einem Versandstück der Kategorie 2 oder 3 eine Transportkennzahl von 0 angegeben, so handelt es sich um einen reinen Alpha-/Beta-Strahler.

Wird nach einem Unfall eine Dosisleistung gemessen die über der mittels der Transportkennzahl angegebenen liegt, so gibt es zwei Möglichkeiten:

-   Das Versandstück ist beschädigt bzw. die Abschirmung nicht mehr intakt.

-   Befinden sich mehrere Versandstücke direkt nebeneinander, so addiert sich die Dosisleistung die mit dem Messgerät erfasst wird. Befinden sich 5 Versandstücke der Transportkategorie 2 nebeneinander und in einem Meter wird eine Dosisleistung von 30 µSv/h gemessen, so muss daraus nicht zwangsläufig auf eine Beschädigung eines Versandstücks rückgeschlossen werden.

Berechnung der erlaubten Dosisleistung aus der Transportkennziffer

Mit dieser Berechnung können Sie aus der Transportkennzahl (TKZ) ermitteln, welche Dosisleistung in einem Meter Abstand zu Versandstück maximal auftreten darf.

  -------------------------- --
  Transportkennzahl (TKZ):   
  -------------------------- --

Kritikalitätssicherheitskennzahl

[Spaltbare Stoffe] Bei Stoffen mit nebenstehender Kennzeichnung handelt es sich um spaltbares Material. Auf der Kennzeichnung ist die Kritkalitätssicherheitskennzahl CSI (Criticality Safety Index) angegeben, die besagt wie weit der transportierte Stoff von der kritischen Masse entfernt ist. Der maximale CSI beträgt 50; je kleiner der CSI desto ungefährlicher.

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   FwDV 500 Stand 2012

Stichwörter

Transport radioaktiver Stoffe, Transportkategorien, Beförderungskategorie, Beförderungskategorien, TI

Strahlenschutz / A-Einsatz, Berechnungen

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<!-- Seite: cbrn/atomar/strahlenschutzzentren.html -->

Regionale Strahlenschutzzentren der Berufsgenossenschaften

 

Die Regionalen Strahlenschutzzentren sind Leitstellen, die im Falle einer erhöhten Strahleneinwirkung Betroffene beraten und, falls erforderlich, die optimale Versorgung sicherstellen.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin Dresden

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Tel.: (0351) 458-2226

------------------------------------------------------------------------

Charité - Universitätsklinikum Berlin

Klinik für Nuklearmedizin
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel.: (030) 450 557 338 (450 657 024*)

------------------------------------------------------------------------

Universitätskliniken des Saarlandes

Abt. für Nuklearmedizin
Gebäude 50
66421 Homburg/Saar
Tel.: (06841) 162-2201 (-3305*)

------------------------------------------------------------------------

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Medizinische Dienste (MED)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: (0721) 6082-3333

------------------------------------------------------------------------

Medizinische Hochschule Hannover

Klinik für Nuklearmedizin / Stabsstelle Strahlenschutz und Abt. Medizinische Physik – OE 0020
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Tel.: (0176) 1532-3082 / -2295 (Nuklearmedizin)

------------------------------------------------------------------------

Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität Würzburg

Oberdürrbacherstr. 6
97080 Würzburg
Tel.: (0931) 201-44400

------------------------------------------------------------------------

Helmholtz Zentrum München, Institut für Strahlenschutz

Abteilung Medizinischer Dienst und Werkfeuerwehr (MDW)
RSZ Neuherberg
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Neuherberg
Tel.: (089) 3187-333

------------------------------------------------------------------------

BundeswehrZentralkrankenhaus Koblenz

Abteilung XV Nuklearmedizin
Rübenacher Straße 170
56072 Koblenz
Telefon: (0261) 281 35900

------------------------------------------------------------------------

* außerhalb der üblichen Dienstzeit

Stand: 14.11.2024

Quellenangabe

Letzte Überprüfung auf Aktualität am 19.03.2025

https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/institute/institut-fuer-strahlenschutz-1/regionale-strahlenschutzzentren/regionale-strahlenschutzzentren-des-instituts-fuer-strahlenschutz

Strahlenschutz / A-Einsatz, Spezialkräfte (CBRN)

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<!-- Seite: cbrn/atomar/strahlersuche.html -->

Strahlersuche

 

Bei sehr schwachen Strahlenquellen das Kontaminationsnachweisgerät verwenden, da dies sehr viel empfindlicher als das Dosisleistungsmessgerät ist. Folgende Punkte beachten

-   Geeignetes Zählrohr verwenden, Schalter am Kontaminationsnachweisgerät auf die entsprechende Strahlung einstellen

-   Neuere Geräte verfügen über einen zählgasfreien Plastikszintillationsdetektor zur simultanen Messung von α- und β- und γ- Kontaminationen, die simultane Anzeige der Nuklide ist entsprechend im Menü zu wählen

-   Kontamination des Geräts unbedingt vermeiden!

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/atomar/taschenkarte_arbeitsplatz.html -->

Unfälle mit radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz - Taschenkarte BfS

 

[Unfälle mit radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz - Seite 1] [Unfälle mit radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz - Seite 2]

Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 1

UNFÄLLE MIT RADIOAKTIVEN STOFFEN AM ARBEITSPLATZ

Ursache

Etwa in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen oder bei industriellen Anwendungen: • Falsche Lagerung radioaktiver Quellen oder Substanzen • Versagen von Sicherungseinrichtungen für radioaktive Quellen und Substanzen • Missachtung von Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit den radioaktiven Stoffen

Was sind die Gefahren?

Faktoren

Mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: von keiner Beeinträchtigung bis hin zu schweren gesundheitlichen Schäden • Art des radioaktiven Materials: fest, flüssig, gasförmig, umschlossen oder offen? • Aufenthaltszeit: Aufenthaltsdauer betroffener Personen nahe der Strahlenquelle? Seit wann befindet sich radioaktives Material potenziell im Körper einer betroffenen Person? • Abstand: Wie nahe waren die betroffenen Personen der Strahlenquelle?

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Durch den Unfall betroffene Personen können kontaminiert sein Evtl. durch radioaktive Stoffe kontaminierte Wunden Ersteintreffende Einsatzkräfte: Vorliegen einer radioaktiven Kontamination möglicherweise noch nicht bekannt Das genaue Ausmaß der Kontamination zu ermitteln, braucht Zeit Unsicherheit: Vorliegen radioaktiver Kontamination, die mit vorhandenen Messgeräten nicht nachgewiesen werden kann

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Gefahrenbereich absperren: Wenn die Dosisleistung größer ist als 25 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) oder Kontamination vermutet wird Hinzuziehen von Fach- bzw. Spezialkräften für den Strahlenschutz (z. B. für die Bergung der Strahlenquelle) Rettung von verunfallten Personen aus dem Gefahrenbereich unter Schutzkleidung soweit möglich (Selbstschutz hat Vorrang) Tragen von Schutzausrüstung im Gefahrenbereich: mindestens FFPMaske und Nitrilhandschuhe, ggf. leichter Schutzanzug (Körperschutzform 2) Gefahrenbereich nur über eine Schleuse nach Kontaminationsmessung und ggf. Dekontamination verlassen Im Gefahrenbereich nicht essen, trinken, rauchen; keine Kosmetika Abstand halten: Strahlenquellen oder evtl. kontaminierte Gegenstände nicht berühren / bewegen / öffnen / transportieren Zeitkritische und lebensbedrohende Verletzungen: Person unverzüglich an Arzt, Ärztin oder Rettungsdienst übergeben (lebensrettende Maßnahmen haben absolute Priorität) Verletzung/gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Lebensgefahr: Kontamination der Person kontrollieren, kontaminierte Kleidung soweit möglich entfernen und ggf. verbleibende kontaminierte Stellen mit geeigneten Materialien bedecken. Danach Person an medizinisches Personal oder Rettungsdienst übergeben. Kontaminierte Wunden unverzüglich spülen und ärztlich behandeln lassen. Aufenthalt im Gefahrenbereich minimieren u. schriftl. dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenbelastung nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin.

Strahlenschutz / A-Einsatz, Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

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<!-- Seite: cbrn/atomar/bundesamt_fuer_strahlenschutz.html -->

Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bietet im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) sowie des radiologischen Notfallschutzes vielfältige Unterstützung an:

Lagebewertung und Beratung

-   Radiologische Situationsbewertung: Erstellung von Bewertungen sowohl telefonisch, schriftlich als auch direkt vor Ort.

-   Strahlenschutz-Beratung: Allgemeine Fachberatung zu allen Fragen des Strahlenschutzes und zu potenziellen Gefährdungen durch radioaktive Stoffe.

-   Einsatzkräfte-Schutz: Spezifische Unterstützung beim Strahlenschutz für das operative Einsatzpersonal vor Ort.

-   Fachberatung im UVB-CBRN: Über den UnterstützungsverBund CBRN ist eine erste radiologische Fachberatung im Ernstfall bereits nach 20 Minuten gewährleistet.

Technische und operative Unterstützung

-   Detektion und Identifikation: Suche, Nachweis (Detektion), Nuklididentifikation und Aktivitätsabschätzung von radioaktiven Stoffen vor Ort oder im Labor.

-   Ausbreitungs- und Dosisabschätzung:

    -   Modellierung und Abschätzung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe (z. B. bei Szenarien mit einer Schmutzigen Bombe / USBV mit Beiladung).

    -   Durchführung von Dosisabschätzungen.

-   Spezialberatung für Folgemaßnahmen: Beratung zu Transportaktivitäten, Dekontaminationsmaßnahmen und zur Tatortarbeit in kontaminierten Bereichen.

Weblinks

-   UnterstützungsverBund CBRN auf der Internetseite des Bundesamts für Strahlenschutz

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Die Anforderung erfolgt über den UnterstützungsverBund CBRN. Bundes- und Landesbehörden können den UnterstützungsverBund CBRN anfordern.

Quellenangabe

-   Das Bundesamt für Strahlenschutz als Partner im CBRN-Schutz, Magazin „Bevölkerungsschutz“, Ausgabe 4/2025, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Stichwörter

Strahlenschutz / A-Einsatz, Spezialkräfte (CBRN)

Transparenzhinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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<!-- Seite: cbrn/atomar/taschenkarte_unfall_kernkraftwerk.html -->

Unfall in einem Kernkraftwerk - Taschenkarte BfS

 

[Unfall in einem Kernkraftwerk - Seite 1] [Unfall in einem Kernkraftwerk - Seite 2]

Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 5

UNFALL IN EINEM KERNKRAFTWERK Kernkraftwerke unterliegen hohen Anforderungen an die Sicherheit und Sicherung der Anlagen. Dennoch kann es zu Unfällen kommen, bei denen möglicherweise radioaktive Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden können. Diese können sich auf unterschiedlichen Wegen verbreiten.

Was sind die Gefahren? Radioaktives Material lagert sich in der Umgebung des havarierten Kernkraftwerks ab und verursacht so eine Exposition von Personen Die sich ablagernden radioaktiven Stoffe können Personen, die sich im Freien aufhalten, Gebäude, Nahrung, Gewässer und andere Lebewesen kontaminieren Menschen können radioaktive Stoffe durch Einatmen oder über die Nahrung in den Körper aufnehmen Es besteht das Risiko, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erleiden, die langfristig etwa zu Krebs führen können

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Akute Strahlenschäden sind für die meisten Betroffenen unwahrscheinlich. Es sei denn, sie befinden sich im Nahbereich (in der Regel weniger als 2 bis 3 km Entfernung zum KKW) oder auf dem Gelände des KKW Evakuierung (Schutzmaßnahme): kann bis ca. 20 km Entfernung um das KKW erforderlich werden. Evakuierung wird nur durchgeführt, wenn sie vor dem Eintreffen der radioaktiven Wolke und etwaiger Ablagerung radioaktiver Stoffe abgeschlossen werden kann, sodass keine Exposition oder Kontamination der Einsatzkräfte während der Evakuierung zu erwarten ist

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Aufenthalt in Gebäuden (Schutzmaßnahme): kann bis ca. 100 km Entfernung notwendig werden (in Ausbreitungsrichtung der radioaktiven Wolke). Gilt auch für Einsatzkräfte Einnahme von Jodtabletten (Schutzmaßnahme): kann bis ca. 200 km Entfernung erforderlich werden (in Ausbreitungsrichtung der radioaktiven Wolke). Gilt auch für Einsatzkräfte Gebiete, in denen Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden oder Einnahme von Jodtabletten angeordnet werden, zählen zum Gefahrengebiet. In diesen Gebieten Schutz- und Überwachungsmaßnahmen für Einsatzkräfte beachten

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Für den Schutz der Einsatzkräfte gilt ein gestaffeltes System von DosisReferenzwerten, das verschiedene Arten von Notfalleinsätzen berücksichtigt. Die für den Schutz der Einsatzkräfte Verantwortlichen (z. B. Einsatzleitung) planen die Einsätze so, dass diese Referenzwerte nicht überschritten werden Die für den Schutz der Einsatzkräfte Verantwortlichen (z.B. Einsatzleitung) müssen dafür sorgen, dass die Exposition einer Einsatzkraft ermittelt (z. B. über Personen-Dosimeter) oder abgeschätzt wird In einem Notfall sind alle Einsatzkräfte vorab über die mit dem Einsatz verbundenen gesundheitlichen Risiken und die zu treffenden Schutzund Überwachungsmaßnahmen zu unterrichten Im Gefahrengebiet (s.o.): in der Regel persönliche Schutzausrüstung (PSA) einschließlich einfachem Atemschutz (FFP2/3-Maske) verwenden Aufenthalt im Gefahrenbereich schriftlich dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenexposition nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin

Strahlenschutz / A-Einsatz, Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

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<!-- Seite: cbrn/atomar/taschenkarte_transportunfall.html -->

Unfälle beim Transport von radioaktiven Stoffen - Taschenkarte BfS

 

[Unfälle beim Transport von radioaktiven Stoffen - Seite 1] [Unfälle beim Transport von radioaktiven Stoffen - Seite 2]

Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 2

UNFÄLLE BEIM TRANSPORT VON RADIOAKTIVEN STOFFEN Radioaktive Stoffe werden auf unterschiedlichen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Flugzeug, Schiff) transportiert. Der Transport erfolgt in Behältern, die eine Abschirmung enthalten. Die Behälter und Fahrzeuge sind entsprechend gekennzeichnet, der Fahrer ist geschult.

Was sind die Gefahren? Es kann zu einer äußeren Exposition von Personen kommen Radioaktive Stoffe können in den Körper gelangen Radioaktive Stoffe können durch eine Beschädigung des Transportbehälters in die Umwelt gelangen Bei Unfall mit Feuer oder Explosion: Verbreitung von radioaktiv kontaminiertem Staub in der Umwelt, kontaminierte Oberflächen, Einatmen von radioaktiven Stoffen

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Austritt von radioaktiven Stoffen aus dem Transportbehälter, Kontamination meist auf das unmittelbare Umfeld des Unfallortes beschränkt (Ausnahme: Feuer oder Explosion) Durch den Unfall betroffene Personen können kontaminiert sein Evtl. durch radioaktive Stoffe kontaminierte Wunden. Ersteintreffende Einsatzkräfte: Vorliegen einer radioaktiven Kontamination möglicherweise noch nicht bekannt Das genaue Ausmaß der Kontamination zu ermitteln, braucht Zeit Unsicherheit: Vorliegen radioaktiver Stoffe, die mit vorhandenen Messgeräten nicht nachgewiesen werden können

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Kontrolle Beförderungspapiere (Information zu radioaktiven Stoffen) Gefahrenbereich absperren: wenn die Dosisleistung größer ist als 25 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) oder Kontamination vermutet wird Bei Feuer oder Explosion: Aufenthalts-/Bereitstellungsbereiche für Einsatzkräfte gegen die Windrichtung vom Unfallort festlegen Hinzuziehen von Fach- bzw. Spezialkräften für den Strahlenschutz (z. B. für die Bergung des radioaktiven Stoffs/Quelle, Dekontamination) Rettung von verunfallten Personen aus dem Gefahrenbereich unter Schutzkleidung soweit möglich (Selbstschutz hat Vorrang) Tragen von Schutzausrüstung im Gefahrenbereich Gefahrenbereich nur über eine Schleuse nach Kontaminationsmessung und ggf. Dekontamination verlassen Im Gefahrenbereich nicht essen, trinken, rauchen; keine Kosmetika Strahlenquellen oder möglicherweise kontaminierte Gegenstände nicht berühren / bewegen / öffnen / transportieren Zeitkritische und lebensbedrohende Verletzungen: Person unverzüglich an Arzt oder Ärztin oder Rettungsdienst übergeben (lebensrettende Maßnahmen haben absolute Priorität) Verletzung/gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Lebensgefahr: Kontamination der Person kontrollieren, kontaminierte Kleidung soweit möglich entfernen, ggf. verbleibende kontaminierte Stellen mit geeigneten Materialien bedecken. Danach Person an medizinisches Personal oder Rettungsdienst übergeben. Kontaminierte Wunden unverzüglich spülen und ärztlich behandeln lassen Aufenthalt im Gefahrenbereich minimieren und schriftlich dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenexposition nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin

Strahlenschutz / A-Einsatz, Bundesamt für Strahlenschutz: Fähigkeiten und Unterstützungsangebote des BfS

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Dosisleistungskonstante

 

weitere Hinweise

Gamma-Dosisleistungskonstanten können verwendet werden um die Äquivalentdosisleistung bei bekannter Aktivität des Strahlers in einer bestimmten Entfernung zu berechnen. Das Formelzeichen ist Γ_(H).

Mit folgender Formel kann die Äquivalentdosisleistung in µSv/h berechnet werden:

[Formel zur Berechnung der Äquivalentdosisleistung]

-   A: Aktivität in Gigabecquerel (Umrechnung)

-   r: Abstand von der Strahlenquelle in Metern

Für die Berechnung wird vorausgesetzt, dass es sich zumindest annähernd um einen Punktstrahler handelt. Es ist zu beachten, dass durch die Gamma-Dosisleistungskonstanten nur die Anteile der Gamma-Strahlung abgedeckt werden, eventuelle weitere auftretende Strahlungsarten werden nicht berücksichtigt. Bei der zusätzlichen Emission von Beta-Strahlung kann diese bei geringer Entfernung zur Strahlungsquelle bis zu 200-fach höher sein als die Gamma-Strahlung.

Gamma-Dosisleistungskonstanten wichtiger Nuklide

  -------------------------------------------------------------------------------
  Radionuklid             HWZ                     Gamma-Dosisleistungskonstante
                                                  Einheit: (μSv·m²)/(h·GBq)
  ----------------------- ----------------------- -------------------------------
  Be-7                    53,29 d                 7,768

  Na-22                   2,603 a                 322,1

  Na-24                   14,96 h                 491,2

  Mg-28                   20,90 h                 206,3

  Ar-41                   1,83 h                  178,1

  K-42                    12,36 h                 36,86

  Ca-47                   4,54 d                  148,7

  Sc-46                   83,82 d                 292,9

  V-48                    15,97 d                 420,6

  Cr-51                   27,7 d                  4,79

  Mn-52                   5,60 d                  497,3

  Mn-54                   312,20 d                125,4

  Mn-56                   2,58 h                  231,3

  Fe-52                   8,27 h                  467,9

  Fe-59                   44,503 d                168

  Co-56                   77,26 d                 482,8

  Co-57                   271,79 d                15,21

  Co-58                   70,86                   148

  Co-60                   5,272 a                 351,1

  Ni-65                   2,52 h                  75,18

  Cu-64                   12,70 h                 29,42

  Zn-65                   244,30 d                83,21

  Ga-66                   9,40 h                  311,8

  Ga-67                   78,30 h                 20,81

  Ga-68                   67,63 min               147,7

  Ga-72                   14,10 h                 360,2

  Ge-68                   270,82 d                147,7

  As-74                   17,77 d                 117,5

  As-76                   26,40 h                 63,4

  Se-75                   119,64 d                55,46

  Rb-81                   4,58 h                  92,2

  Kr-81 m                 13,10 s                 17,86

  Br-82                   35,34 h                 393

  Kr-85                   10,76 a                 0,354

  Sr-85                   64,89 d                 78,94

  Rb-86                   18,70 d                 13,71

  Sr-87 m                 2,81 h                  49,37

  Y-88                    106,60 d                357,6

  Y-91                    58,50 d                 509

  Zr-95                   64,00 d                 111,8

  Nb-95                   34,97 d                 116,1

  Mo-99                   66,00 h                 39,2

  Tc-99 m                 6,00 h                  21,6

  Ru-103                  39,35 d                 77,42

  Rh-105                  35,40 h                 11,74

  Pd-109                  13,43 h                 15,39

  Cd-109                  462,60 d                43,47

  Ag-110 m                249,90 d                408,4

  Ag-111                  7,45 d                  4

  In-111                  2,81 d                  86,36

  In-113 m                99,49 min               47,91

  In-114 m                49,50 d                 26,3

  Sn-113                  115,10 d                74,27

  Cd-115 m                44,80 d                 4,58

  Sb-122                  2,70 d                  68,77

  I-123                   13,20 h                 43,18

  Sb-124                  60,30 d                 260

  Sb-125                  2,77 a                  77,72

  J-125                   59,41 d                 38,8

  J-131                   8,02 d                  59,34

  Ba-131                  11,50 d                 85,1

  Te-132                  3,024 d                 391,2

  I-132                   2,30 h                  344

  Xe-133                  5,20 d                  13,88

  Ba-133                  10,50 a                 80,23

  Cs-134                  2,06 a                  237,2

  Cs-137                  30,17 a                 87,98

  Ce-139                  137,60 d                32,94

  Ba-140                  12,75 d                 395,6

  La-140                  40,272 h                316,8

  Ce-141                  32,50 d                 11,98

  Ce-144                  284,80 d                7,34

  Nd-147                  10,98 d                 24,38

  Eu-152                  13,33 a                 172,9

  Gd-153                  239,47 d                23,25

  Eu-154                  8,80 a                  178,1

  Eu-155                  4,761 a                 9,25

  Yb-169                  32,00 d                 49,39

  Tm-170                  128,60 d                0,7886

  Yb-175                  4,20 d                  6,027

  Hf-175                  70,00 d                 56,37

  Lu-177                  6,71 d                  7,483

  Hf-181                  42,39 d                 84,47

  Ta-182                  114,43 d                185

  Re-186                  89,25 h                 2,64

  W-187                   23,72 h                 72,84

  Os-191                  15,40 d                 12,94

  Ir-192                  73,83 d                 124,9

  Au-195 m                30,50 s                 29,12

  Hg-195 m                40,00 h                 40,91

  Pt-197                  18,30 h                 2,72

  Hg-197                  64,10 h                 8,701

  Au-198                  2,6943 d                62,7

  Au-199                  3,139 d                 11,81

  Tl-201                  73,10 h                 11,86

  Hg-203                  46,59 d                 35,13

  Pb-210                  22,30 d                 0,47

  Ra-224                  3,66 d                  1,42

  Ra-226                  1600 a                  225

  Ac-227                  21,773 a                58,9

  Ra-228                  5,75 a                  308

  Th-228                  1,913 a                 0,22

  Th-232                  1,405×10¹⁰ a            298,4

  U-234                   2,455×10⁵ a             0,02

  Am-241                  432,2 a                 6,594
  -------------------------------------------------------------------------------

Nuklide, denen ein m (für metastabil) nachgestellt ist, befinden sich nicht im Grundzustand sondern sind Kernisomere.

Viele weitere Informationen zu Nukliden sind auf der Seite Nuklidkarte zu finden.

Quellenangabe

-   Lehrunterlage "Grundkurs im Strahlenschutz", Studiengang Security & Safety Engineering (Bachelor), Hochschule Furtwangen

-   Eintrag für Dosisleistungskonstante bei Wikipedia

-   Eintrag für Kernisomer bei Wikipedia

Stichwörter

Strahlenschutz / A-Einsatz, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.html -->

Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte

 

weitere Hinweise

Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter nicht nach den ADR-Vorschriften gekennzeichnet sind.

Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten.

Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich.

Entsprechende Textstelle im ADR

Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

[…]

d) Beförderungen, die von den für Notfallmassnahmen zuständigen Behörden oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, soweit diese im Zusammenhang mit Notfallmassnahmen erforderlich sind, insbesondere

-   Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, die Unfall- oder Pannenfahrzeuge mit gefährlichen Gütern befördern, oder

-   Beförderungen, die durchgeführt werden, um die bei einem Zwischenfall oder Unfall betroffenen gefährlichen Güter einzudämmen, aufzunehmen und zum nächstgelegenen geeigneten sicheren Ort zu verbringen;

e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Massnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen;

Quellenangabe

-   ADR

-   Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22

CBRN-Einsätze allgemein

---



<!-- Seite: cbrn/allgemein/start.html -->

CBRN-Einsätze allgemein

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ADR                                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Analytische Task Force (ATF)                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Auslaufende Stoffe                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dräger-Röhrchen & CMS-Handbuch                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Formulare für den C-Einsatz                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahren- und Absperrbereich                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrengruppen                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrstoffdatenbanken                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Geruchsbelästigungen (im Freien)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Giftnotrufzentralen                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Luftprobe großvolumig                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Periodensystem und Stoffliste                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Probenahme                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pulverfund                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schutzkleidungs-Formen (ehemals Körperschutzformen)               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Spezialkräfte (CBRN)                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Spürpulver / Spürpapier                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Störfallanlagen                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TUIS                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   UnterstützungsverBund CBRN (UVB-CBRN)                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Volumen- und Volumenstromabschätzung                              |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: cbrn/allgemein/pulverfund.html -->

Pulverfund

 

Maßnahmen

Auf die Grafik klicken, um sie als PDF-Datei in hoher Auflösung zu öffnen.

[Pulverfund]

Quellenangabe

-   Gemeinsame Infografik des BBK, BKA und RKI mit Hinweisen zum Ablauf und zu den Maßnahmen im Falle eines Pulverfundes für Einsatzkräfte der Feuerwehren

Stichwörter

Pulverbrief

CBRN-Einsätze allgemein

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Volumen- und Volumenstromabschätzung

 

weitere Hinweise

Volumenstromabschätzung

Tropfleckage

ca. 1 Liter/Minute

nach vfdb-Richtlinie 10/05-3

Flanschleckage

Undichtigkeit aufgrund versagender Dichtung oder Verschraubung:

  -----------------------------------------------------------------------
  Nennweite                           Leckagemenge
  in mm                               Liter/Minute
  ----------------------------------- -----------------------------------
  DN 25                               25

  DN 50                               50

  DN 100                              100
  -----------------------------------------------------------------------

nach vfdb-Richtlinie 10/05-3

Rohr- und Behälterleckage

Abriss einer Rohrleitung oder Loch in einem Behälter:

  -----------------------------------------------------------------------
  Nennweite               Abschätzung             Leckagemenge
  in mm                                           Liter/Minute
  ----------------------- ----------------------- -----------------------
  DN 25                   Fingerdick              125

  DN 50                                           500

  DN 80                   Armdick                 1300

  DN 100                  Armdick/Faustdick       2000

  DN 125                  Faustdick               3125

  DN 150                                          4500
  -----------------------------------------------------------------------

nach vfdb-Richtlinie 10/05-3

Risse in Rohrleitungen

  Durchmesser   anzunehmende Austrittsfläche
  ------------- ------------------------------
  bis DN 100    0,01 x (DN)²
  über DN 100   100 mm²

nach Ermittlung und Berechnung von Störfallablaufszenarien, Bundesumweltamt

Größenordnungen von Behältern

  ----------------------------------------------------------------------------------------
  Behälter                                             geschätztes Volumen
                                                       in Litern
  ---------------------------------------------------- -----------------------------------
  Kleingebinde, handelsüblich                          1 - 10

  Druckgasbehälter                                     1 - 120.000

  - Druckgasflaschen                                   bis 50

  - Druckgastransportbehälter                          bis 500

  - Druckgastankwagen - Behälter oder Flaschenbündel   bis 30.000

  - Druckgaskesselwagen                                bis 120.000

  Fässer                                               10 - 200

  Großpackmittel (z.B. IBC, Bigbag (FIBC), …)          100 - 4.000

  ISO-Tank (Transport Straße/Schiene/Schiff)           15.000 - 30.000

  Kammer eines Tankwagens (Straße)                     3.000 - 30.000

  Kesselwagen (Eisenbahn)                              10.000 - 120.000

  Binnenschiff                                         30.000 - 1.000.000

  Tanklager                                            100.000 - 10.000.000
  ----------------------------------------------------------------------------------------

nach vfdb-Richtlinie 10/05-3. Das Volumen von Eisenbahn-Kesselwagen wurde von 80.000 auf 120.000 Liter geändert, da die DB in Ihren Unterlagen für Einsatzkräfte diese Maximalmenge angibt.

technische Daten von Druckgasbehältern (Gasflaschen)

Siehe die Seite Gasflaschenkennzeichnung für Schulterfarben von Gasflaschen.

Fa. Air Liquide (Auszug aus Tabellen)

Einsatzbereiche der Flaschentypen und -größen

  ---------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  für Luftgase, Wasserstoff, Methan und andere   10, 20, 33 oder 50 Liter Rauminhalt mit einem Druck von 200 oder 300 bar
  für Kohlendioxid                               Füllmenge 6, 10, 20, 25 oder 30 kg
  für Acetylen                                   10, 20, 40, 50 Liter Rauminhalt (die gelöste Menge an Acetylen ist abhängig von der porösen Masse und dem Lösungsmittel)
  für Propan                                     Füllmenge 5, 11, 33 kg
  ---------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aluminiumflaschen

  Rauminhalt / Flaschengröße                      1 l   2 l   10 l   40 l
  ----------------------------------------------- ----- ----- ------ ------
  Fülldruck (bar)                                 200   200   200    200
  Gasinhalt expandiert ca. in m³ (15 °C, 1 bar)   0,2   0,4   2      8

Druckgasbehälter für verflüssigte Gase ( z.B. Propan / Butan )

  Rauminhalt / Flaschengröße       12,35 l   13,4 l   27,2 l   79 l
  -------------------------------- --------- -------- -------- ------
  Gasinhalt expandiert ca. in kg   5         10       11       33

Edelstahlflaschen

  Rauminhalt / Flaschengröße                      10 l   10 l   40 l   47 l   50 l
  ----------------------------------------------- ------ ------ ------ ------ ------
  Fülldruck (bar)                                 40     200    200    40     40
  Gasinhalt expandiert ca. in m³ (15 °C, 1 bar)   0,4    2      8      1,9    2

Stahlflaschen

  Rauminhalt / Flaschengröße                      0,385 l   1 l   2 l   10 l   10 l   10 l   20 l   20 l   33 l   50 l   50 l
  ----------------------------------------------- --------- ----- ----- ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------ ------
  Fülldruck (bar)                                 200       200   200   150    200    300    200    300    300    200    300
  Gasinhalt expandiert ca. in m³ (15 °C, 1 bar)   0,08      0,2   0,4   1,5    2      3      4      6      10     10     15

Stahlflaschen für unter Druck gelöste Gase (Acetylen)

  Rauminhalt / Flaschengröße                      10 l   20 l   40 l   50 l
  ----------------------------------------------- ------ ------ ------ ------
  Fülldruck (bar)                                 18,5   18,5   18,5   18,5
  Gasinhalt expandiert ca. in m³ (15 °C, 1 bar)   1,6    4      6,3    10

Quellenangabe

-   vfdb-Richtlinie 10/05: Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz, Teil 3: Qualifikation des Personals, Auswertung und Personenschutz

-   Ermittlung und Berechnung von Störfallablaufszenarien nach Maßgabe der 3. Störfallverwaltungsvorschrift, Umweltbundesamt

-   http://www.airliquide.de/loesungen/produkte/gase/lieferformen/cylinder-versorgung.html

-   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG

CBRN-Einsätze allgemein

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Periodensystem und Stoffliste

 

An dieser Stelle finden Sie ein einfaches Periodensystem und darunter eine Liste mit den wichtigsten Eigenschaften der Elemente. Ein sehr viel ausführlicheres Periodensystem als externes Programm finden Sie auf der Seite Nuklidkarte.

Periodensystem

[Periodensystem]

Stoffliste

In dieser Liste finden Sie alle chemischen Reinstoffe sowie weitere Informationen zu diesen. Sie sind nach der Ordnungszahl sortiert.

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Elementname      Symbol     Ordnungs-   atomare       Dichte bei 20 °C   Schmelz-                   Siede-
  nach IUPAC                  zahl        Masse (u)     (kg/m³)            punkt (°C)                 punkt (°C)  
  ---------------- ---------- ----------- ------------- ------------------ -------------------------- --------------
  Wasserstoff      H          1           1,01          0,084              −259,1                     −252,9

  Helium           He         2           4             0,17               −272,2                     −268,9

  Lithium          Li         3           6,94          530                180,5                      1317

  Beryllium        Be         4           9,01          1850               1278                       2970

  Bor              B          5           10,81         2460               2300                       2550

  Kohlenstoff      C          6           12,01         3510               3550 (Sublimationspunkt)   

  Stickstoff       N          7           14,01         1,17               −209,9                     −195,8

  Sauerstoff       O          8           16            1,33               −218,4                     −182,9

  Fluor            F          9           19            1,58               −219,6                     −188,1

  Neon             Ne         10          20,18         0,84               −248,7                     −246,1

  Natrium          Na         11          22,99         970                97,8                       892

  Magnesium        Mg         12          24,3          1740               648,8                      1107

  Aluminium        Al         13          26,98         2700               660,5                      2467

  Silicium         Si         14          28,09         2330               1410                       2355

  Phosphor         P          15          30,97         1820               44                         280
  (Phosphor₄)                                                                                         

  Schwefel         S          16          32,07         2060               113                        444,7

  Chlor            Cl         17          35,45         2,95               −101                       −34,6

  Argon            Ar         18          39,94         1,66               −189,4                     −185,9

  Kalium           K          19          39,1          860                63,7                       774

  Calcium          Ca         20          40,08         1540               839                        1487

  Scandium         Sc         21          44,96         2990               1539                       2832

  Titan            Ti         22          47,88         4510               1660                       3260

  Vanadium         V          23          50,94         6090               1890                       3380

  Chrom            Cr         24          52            7140               1857                       2482

  Mangan           Mn         25          54,9          7440               1244                       2097

  Eisen            Fe         26          55,85         7870               1535                       2750

  Cobalt           Co         27          58,93         8890               1495                       2870

  Nickel           Ni         28          58,69         8910               1453                       2732

  Kupfer           Cu         29          63,55         8920               1083,5                     2595

  Zink             Zn         30          65,39         7140               419,6                      907

  Gallium          Ga         31          69,72         5910               29,8                       2403

  Germanium        Ge         32          72,61         5320               937,4                      2830

  Arsen            As         33          74,92         5720               613 (Sublimationspunkt)    

  Selen            Se         34          78,96         4820               217                        685

  Brom             Br         35          79,9          3140               −7,3                       58,8

  Krypton          Kr         36          83,8          3,48               −156,6                     −152,3

  Rubidium         Rb         37          85,45         1530               39                         688

  Strontium        Sr         38          87,62         2630               769                        1384

  Yttrium          Y          39          88,91         4470               1523                       3337

  Zirconium        Zr         40          91,22         6510               1852                       4377

  Niob             Nb         41          92,91         8580               2468                       4927

  Molybdän         Mo         42          95,94         10280              2617                       5560

  Technetium       Tc         43          98,91         11490              2172                       5030

  Ruthenium        Ru         44          101,07        12450              2310                       3900

  Rhodium          Rh         45          102,91        12410              1966                       3727

  Palladium        Pd         46          106,42        12020              1552                       3140

  Silber           Ag         47          107,87        10490              961,9                      2212

  Cadmium          Cd         48          112,41        8640               321                        765

  Indium           In         49          114,82        7310               156,2                      2080

  Zinn             Sn         50          118,71        7290               232                        2270

  Antimon          Sb         51          121,75        6690               630,7                      1750

  Tellur           Te         52          127,6         6250               449,6                      990

  Iod              I          53          126,9         4940               113,5                      184,4

  Xenon            Xe         54          131,29        4,49               −111,9                     −107

  Caesium          Cs         55          132,91        1900               28,4                       690

  Barium           Ba         56          137,33        3650               725                        1640

  Lanthan          La         57          138,9         6160               920                        3454

  Cer              Ce         58          140,11        6770               798                        3257

  Praseodym        Pr         59          140,91        6480               931                        3212

  Neodym           Nd         60          144,24        7000               1010                       3127

  Promethium       Pm         61          146,92        7220               1080                       2730

  Samarium         Sm         62          150,36        7540               1072                       1778

  Europium         Eu         63          151,96        5250               822                        1597

  Gadolinium       Gd         64          157,25        7890               1311                       3233

  Terbium          Tb         65          158,93        8250               1360                       3041

  Dysprosium       Dy         66          162,5         8560               1409                       2335

  Holmium          Ho         67          164,93        8780               1470                       2720

  Erbium           Er         68          167,26        9050               1522                       2510

  Thulium          Tm         69          168,93        9320               1545                       1727

  Ytterbium        Yb         70          173,04        6970               824                        1193

  Lutetium         Lu         71          174,97        9840               1656                       3315

  Hafnium          Hf         72          178,49        13310              2150                       5400

  Tantal           Ta         73          180,95        16680              2996                       5425

  Wolfram          W          74          183,85        19260              3407                       5927

  Rhenium          Re         75          186,21        21030              3180                       5627

  Osmium           Os         76          190,23        22590              3045                       5027

  Iridium          Ir         77          192,22        22560              2410                       4130

  Platin           Pt         78          195,08        21450              1772                       3827

  Gold             Au         79          196,97        19320              1064,4                     2940

  Quecksilber      Hg         80          200,59        13550              −38,9                      356,6

  Thallium         Tl         81          204,38        11850              303,6                      1457

  Blei             Pb         82          207,2         11340              327,5                      1740

  Bismut           Bi         83          208,98        9800               271,4                      1560
  (auch: Wismut)                                                                                      

  Polonium         Po         84          208,98        9200               254                        962

  Astat            At         85          209,99                           302                        337

  Radon            Rn         86          222,02        9,23               −71                        −61,8

  Francium         Fr         87          223,02                           27                         677

  Radium           Ra         88          226,03        5500               700                        1140

  Actinium         Ac         89          227,03        10070              1047                       3197

  Thorium          Th         90          232,04        11720              1750                       4787

  Protactinium     Pa         91          231,04        15370              1554                       4030

  Uran             U          92          238,03        18970              1132,4                     3818

  Neptunium        Np         93          237,05        20480              640                        3902

  Plutonium        Pu         94          244,06        19740              641                        3327

  Americium        Am         95          243,06        13670              994                        2607

  Curium           Cm         96          247,07        13510              1340                       3110

  Berkelium        Bk         97          247,07        13250              986                        

  Californium      Cf         98          251,08        15100              900                        

  Einsteinium      Es         99          252,08                           860                        

  Fermium          Fm         100         257,1                                                       

  Mendelevium      Md         101         258                                                         

  Nobelium         No         102         259                                                         

  Lawrencium       Lr         103         260                              1627                       

  Rutherfordium    Rf         104         261,11                                                      

  Dubnium          Db         105         262,11                                                      

  Seaborgium       Sg         106         263,12                                                      

  Bohrium          Bh         107         262,12                                                      

  Hassium          Hs         108         265                                                         

  Meitnerium       Mt         109         266                                                         

  Darmstadtium     Ds         110         269                                                         

  Roentgenium      Rg         111         272                                                         

  Copernicium      Cn         112         277                                                         

  Ununtrium        Uut        113         287                                                         

  Ununquadium      Uuq        114         289                                                         

  Ununpentium      Uup        115         288                                                         

  Ununhexium       Uuh        116         289                                                         

  Ununseptium      Uus        117                                                                     

  Ununoctium       Uuo        118         293                                                         
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Periodensystem: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Periodensystem_Einfach.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Antonsusi unter Public-Domain-Lizenz

-   Liste der Elemente in der Wikipedia, abgerufen am 12.04.2012

CBRN-Einsätze allgemein

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Dräger-Röhrchen & CMS-Handbuch

 

16. Auflage, Februar 2011

Boden-, Wasser- und Luftuntersuchungen sowie technische Gasanalyse

Inhalt

-   Deckblatt, Impressum und Vorwort

-   Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeiner Teil

-   1.1 Einführung in die Gasmesstechnik

-   1.2 Konzentrationsangaben und deren Umrechnung

-   1.3 Wasserdampf und Luftfeuchtigkeit

-   1.4 Gefahrstoffdatenbank Dräger VOICE

2 Dräger-Röhrchen und ihre Anwendungen

-   2.1 Die Dräger-Röhrchen-Messtechnik

-   2.2 Chemische Grundlagen – Reaktionsmechanismen

-   2.3 Das Dräger-Röhrchen-Mess-System

-   2.4 Dräger-Röhrchen für Kurzzeitmessungen

-   2.5 Die Auswertung von Dräger-Röhrchen

-   2.6 Die Heißluftsonde

-   2.7 Verlängerungsschlauch

-   2.8 Kohlenstoffmonoxid-Gehalt-Bestimmung in der ausgeatmeten Luft

-   2.9 Untersuchung von Atemluft, med. Gasen und Kohlenstoffdioxid

-   2.10 Mess-Strategie zum Erfassen von Gasgefahren

-   2.11 Die Messung von Begasungsmitteln

-   2.12 Die Bestimmung von flüchtigen Schadstoffen in flüssigen Proben

-   2.13 Überprüfung von Luftstömungen

-   2.14 Dräger-Mess-Systeme für Langzeitmessungen

-   2.15 Verbrauchszeit, Lagerung und Entsorgung von Dräger-Röhrchen

-   2.16 Dräger-Probenahme-Systeme

-   2.17 Die Messung von Aldehyden und Isocyanaten an Arbeitsplätzen

-   2.18 Dräger-Mess-Stelle für Luftuntersuchungen am Arbeitsplatz

-   2.19 Dräger-Analysenservice

-   2.20 Qualitätssicherung des Dräger-Röhrchen-Mess-Systems

3 Dräger-Chip-Mess-System

-   3.1 Die Philosophie des Chip-Mess-Systems Dräger CMS

-   3.2 Die Komponenten des Dräger CMS

-   3.3 Der Chip

-   3.4 Der Analyzer

-   3.5 Die Messdurchführung

-   3.6 Der Datenspeicher

-   3.7 Validierung von unabhängigen Institutionen

-   3.8 Technische Daten des Dräger CMS

-   3.9 Zulassungen

4 Zusammenstellung des Dräger-Röhrchen- und Chip-Mess-Systems

-   4.1 Dräger-Gasspürpumpen und Systeme

-   4.2 Dräger-Röhrchen für Kurzzeitmessungen

-   4.3 Dräger-Röhrchen für die Messung in flüssigen Proben

-   4.4 Dräger-Diffusionsröhrchen mit Direktanzeige

-   4.5 Dräger-Probenahmeröhrchen und Systeme

-   4.6 Stoffübersicht für die Messung mit Dräger-Probenahmeröhrchen und -systemen

-   4.7 Dräger-Chips

5 Daten- und Tabellenteil

5.1 Dräger-Röhrchen Mess-System

-   5.1.1 Erläuterungen zu den Daten über Dräger-Röhrchen

5.1.2 Daten über Dräger-Röhrchen für Kurzzeitmesungen

-   Acetaldehyd 100/a

-   Aceton 40/a

-   Aceton 100/b

-   Acrylnitril 0,5/a

-   Acrylnitril 5/b

-   Alkohol 25/a

-   Alkohol 100/a

-   Ameisensäure 1/a

-   Amin-Test

-   Ammoniak 0,25/a

-   Ammoniak 2/a

-   Ammoniak 5/a

-   Ammoniak 5/b

-   Ammoniak 0,5%/a

-   Anilin 0,5/a

-   Anilin 5/a

-   Arsenwasserstoff 0,05/a

-   Benzinkohlenwasserstoffe 10/a

-   Benzinkohlenwasserstoffe 100/a

-   Benzol 0,5/a

-   Benzol 0,5/c

-   Benzol 2/a

-   Benzol 5/a

-   Benzol 5/b

-   Benzol 15/a

-   Blausäure 2/a

-   Chlor 0,2/a

-   Chlor 0,3/b

-   Chlor 50/a

-   Chlorameisensäureester 0,2/b

-   Chlorbenzol 5/a

-   Chlorcyan 0,25/a

-   Chlordioxid 0,025/a

-   Chloroform 2/a

-   Chlorpropen 5/a

-   Chlorpikrin 0,1/a

-   Chlorpikrin 0,1/a

-   Chromsäure 0,1/a

-   Cyanid 2/a

-   Cyclohexan 100/a

-   Cyclohexylamin 2/a

-   1,3-Dichlorpropen 0,1/a

-   Dieselkraftstoff

-   Diethylether 100/a

-   Dimethylformamid 10/b

-   Dimethylsulfat 0,005/c

-   Dimethylsulfid 1/a

-   Epichlorhydrin 5/c

-   Erdgasodorierung Tertiärbutylmercaptan (TBM)

-   Erdgastest

-   Essigsäure 5/a

-   Ethylacetat 200/a

-   Ethylbenzol 30/a

-   Ethylen 0,1/a

-   Ethylen 50/a

-   Ethylenglykol 10

-   Ethylenoxid 1/a

-   Ethylenoxid 25/a

-   Ethylformiat 20/a

-   Ethylglykolacetat 50/a

-   Fluor 0,1/a

-   Fluorwasserstoff 0,5/a

-   Fluorwasserstoff 1,5/b

-   Formaldehyd 0,2/a

-   Formaldehyd 2/a

-   Halogenierte Kohlenwasserstoffe 100/a

-   Hexan 100/a

-   Hydrazin 0,01/a

-   Hydrazin 0,25/a

-   Iod 0,1/a

-   Kohlenstoffdioxid 100/a

-   Kohlenstoffdioxid 0,1%/a

-   Kohlenstoffdioxid 0,5%/a

-   Kohlenstoffdioxid 1%/a

-   Kohlenstoffdioxid 5%/A

-   Kohlenstoffmonoxid 2/a

-   Kohlenstoffmonoxid 5/c

-   Kohlenstoffmonoxid 8/a

-   Kohlenstoffmonoxid 10/b

-   Kohlenstoffmonoxid 0,3%/b

-   Kohlenwasserstoff 2/a

-   Kohlenwasserstoff 0,1%/c

-   Mercaptan 0,1/a

-   Mercaptan 0,5/a

-   Mercaptan 20/a

-   Methylacrylat 5/a

-   Methylbromid 0,2/a

-   Methylbromid 0,5/a

-   Methylbromid 3/a

-   Methylbromid 5/b

-   Methylenchlorid 20/a

-   Methylisothiocyanat 0,1/a

-   Nickeltetracarbonyl 0,1/a

-   Nitrose Gase 0,5/a

-   Nitrose Gase 2/a

-   Nitrose Gase 20/a

-   Nitrose Gase 50/a

-   Nitrose Gase 100/c

-   Ölnebel 1/a

-   Olefine 0,05%/a

-   Ozon 0,05/b

-   Ozon 10/a

-   Pentan 100/a

-   Perchlorethylen 0,1/a

-   Perchlorethylen 2/a

-   Perchlorethylen 10/b

-   Phenol 1/b

-   Phosgen 0,02/a

-   Phosgen 0,05/a

-   Phosgen 0,25/c

-   Phosphorwasserstoff 0,01/a

-   Phosphorwasserstoff 0,1/a

-   Phosphorwasserstoff 0,1/b in Acetylen

-   Phosphorwasserstoff 1/a

-   Phosphorwasserstoff 25/A

-   Phosphorwasserstoff 50/a

-   Polytest

-   Pyridin 5/A

-   Quecksilberdampf 0,1/b

-   Säuretest

-   Salpetersäure 1/a

-   Salpetersäure 1/a

-   Salzsäure 0,2/a

-   Salzsäure 1/a

-   Salzsäure 50/a

-   Salzsäure/Salpetersäure 1/a

-   Sauerstoff 5%/B

-   Sauerstoff 5%/C

-   Schwefeldioxid 0,1/a

-   Schwefeldioxid 0,5/a

-   Schwefeldioxid 1/a

-   Schwefeldioxid 20/a

-   Schwefeldioxid 50/b

-   Schwefelkohlenstoff 3/a

-   Schwefelkohlenstoff 5/a

-   Schwefelkohlenstoff 30/a

-   Schwefelsäure 1/a

-   Schwefelwasserstoff 0,2/a

-   Schwefelwasserstoff 0,2/b

-   Schwefelwasserstoff 0,5/a

-   Schwefelwasserstoff 1/c

-   Schwefelwasserstoff 1/d

-   Schwefelwasserstoff 2/a

-   Schwefelwasserstoff 2/b

-   Schwefelwasserstoff 5/b

-   Schwefelwasserstoff 100/a

-   Schwefelwasserstoff 0,2%/A

-   Schwefelwasserstoff 2%/a

-   Schwefelwasserstoff + Schwefeldioxid 0,2%/A

-   Stickstoffdioxid 0,5/c

-   Stickstoffdioxid 2/c

-   Styrol 10/a

-   Styrol 10/b

-   Styrol 50/a

-   Sulfurylfluorid 1/a

-   Tertiärbutylmercaptan (TBM) Erdgasodorierung

-   Tetrachlorkohlenstoff 0,1/a

-   Tetrachlorkohlenstoff 1/a

-   Tetrahydrothiophen 1/b

-   Thioether

-   Toluol 5/b

-   Toluol 50/a

-   Toluol 100/a

-   Toluylendiisocyanat 0,02/A

-   Trichlorethan 50/d

-   Trichlorethylen 2/a

-   Trichlorethylen 50/a

-   Triethylamin 5/a

-   Vinylchlorid 0,5/b

-   Vinylchlorid 100/a

-   Wasserdampf 0,1

-   Wasserdampf 0,1/a

-   Wasserdampf 0,1/b

-   Wasserstoff 0,2%/a

-   Wasserstoff 0,5%/a

-   Wasserstoffperoxid 0,1/a

-   Xylol 10/a

5.1.3 Daten über Dräger Simultantest

-   Simultantest-Set I für anorg. Brandgase

-   Simultantest-Set II für anorg. Brandgase

-   Simultantest-Set III für organ. Dämpfe

-   Simultantest-Set Leitsubstanzen vfdb 10/01

-   Simultantest Containerbegasung I

-   Simultantest-Set I Begasung

5.1.4 Dräger-Röhrchen für Militäranwendungen

-   CDS – Simultan-Test-Set I

-   CDS – Simultan-Test-Set II

-   CDS – Simultan-Test-Set III

-   CDS – Simultan-Test-Set V

-   Organische Arsenverb. und Arsin

-   Organische basische Nitrogenverbindungen

-   Phosphorsäureester 0,05/a

5.1.5 Daten über Dräger-Röhrchen zur Verwendung im Dräger Aerotest

-   Ammoniak 2/a Einsatz im Aerotest CO2

-   Impactor zur Messung von Ölnebel

-   Kohlenstoffdioxid 100/a-P

-   Kohlenstoffmonoxid 5/a-P

-   Nitrose Gase 0,5/a Einsatz im Multi Test med. Gase/ Aerotest CO2

-   Öl 10/a-P

-   Phosphorwasserstoff 0,1/a Einsatz im Aerotest CO2

-   Schwefeldioxid 0,5/a Einsatz im Multi Test med. Gase

-   Schwefeldioxid 1/a Einsatz im Multi Test med. Gase/ Aerotest CO2

-   Schwefelwasserstoff 0,2/a Einsatz im Aerotest CO2

-   Schwefelwasserstoff 1/d Einsatz im Multi Test med. Gase

-   Wasserdampf 5/a-P Einsatz im Multi Test med. Gase

-   Wasserdampf 20/a-P Einsatz im Multi Test med. Gase

5.1.6 Messvorschriften für die Schadstoffmessung in flüssigen Proben

-   Ameisensäure 1 bis 20 g/L

-   Ammoniak 1,5 bis 10 mg/L

-   Ammoniak 10 bis 100 mg/L

-   Benzinkraftstoffe qualitativ im Boden

-   Benzinkraftstoffe 0,1 bis 2 mg/L

-   Benzol 0,2 bis 5 mg/L

-   Benzol 0,5 bis 5 mg/L

-   Blausäure (Cyanid) 0,5 bis 10 mg/L

-   BTX-Aromaten qualitativ in Öl

-   BTX-Aromaten 0,2 bis 5 mg/L

-   BTX-Aromaten im Boden 2 bis 50 mg/kg

-   Chlorkohlenwasserstoffe qualitativ im Boden

-   Chlorkohlenwasserstoffe qualitativ in Mehrphasen

-   Chlorkohlenwasserstoffe qualitativ in Öl

-   Dieselkraftstoffe qualitativ im Boden

-   Dieselkraftstoffe 0,5 bis 5 mg/L

-   Essigsäure 0,5 bis 20 g/L

-   Ethylbenzol 0,2 bis 5 mg/L

-   Kerosin qualitativ im Boden

-   Kerosin 0,5 bis 5 mg/L

-   n-Octan 0,1 bis 2 mg/L

-   n-Octan 2 bis 25 mg/L

-   Organische Säuren 0,5 bis 15 g/L

-   Perchlorethylen 0,1 bis 2 mg/L

-   Perchlorethylen 10 bis 80 μg/L

-   Propionsäure 0,3 bis 10 g/L

-   Schwefelwasserstoff 0,2 bis 1 mg/L

-   Schwefelwasserstoff 0,5 bis 10 mg/L

-   Schwefelwasserstoff 50 bis 500 μg/L

-   Toluol 0,2 bis 5 mg/L

-   Toluol 1 bis 10 mg/L

-   1,1,1-Trichlorethan 0,5 bis 5 mg/L

-   Trichlorethylen 10 bis 100 μg/L

-   Trichlorethylen 0,1 bis 1 mg/L

-   Trichlorethylen 0,2 bis 3 mg/L

-   Xylol (o, m, p) 0,2 bis 5 mg/L

-   Xylol (o, m, p) 0,3 bis 10 mg/L

5.1.7 Daten über direktanzeigende Dräger-Diffusionsröhrchen

-   Ammoniak 20/a-D

-   Blausäure 20/a-D

-   Butadien 10/a-D

-   Essigsäure 10/a-D

-   Ethanol 1000/a-D

-   Kohlenstoffdioxid 500/a-D

-   Kohlenstoffdioxid 1%/a-D

-   Kohlenstoffmonoxid 50/a-D

-   Perchlorethylen 200/a-D

-   Salzsäure 10/a-D

-   Schwefeldioxid 5/a-D

-   Schwefelwasserstoff 10/a-D

-   Stickstoffdioxid 10/a-D

-   Toluol 100/a-D

-   Trichlorethylen 200/a-D

5.1.8 Daten über Dräger-Probenahmeröhrchen und Systeme

-   Aktivkohle-Röhrchen Typ BIA

-   Aktivkohle-Röhrchen Typ B/G

-   Aktivkohle-Röhrchen Typ G

-   Aldehyd-Probenahme-Set

-   Probenahmeröhrchen Typ ADS

-   Aktivkohle-Röhrchen Typ NIOSH

-   Isocyanat-Probenahme-Set

-   Lachgas-Diffusionssammler

-   Diffusionssammler-ORSA

-   Silicagel-Röhrchen Typ BIA

-   Silicagel-Röhrchen Typ G

-   Silicagel-Röhrchen Typ NIOSH

5.2 Dräger-Chip-Mess-System

-   5.2.1 Erläuterung der Chip-Beschreibungen

5.2.2 Daten über Dräger-Chips für Kurzzeitmessungen

-   Aceton 40 - 600 ppm

-   Ammoniak 0,2 - 5 ppm

-   Ammoniak 2 - 50 ppm

-   Ammoniak 10 - 150 ppm

-   Ammoniak 100 - 2000 ppm

-   Benzin-Kohlenwasserstoffe 20 - 500 ppm

-   Benzin-Kohlenwasserstoffe 100 - 3000 ppm

-   Benzol 50 - 2500 ppb

-   Benzol 0,2 - 10 ppm

-   Benzol 0,5 - 10 ppm

-   Benzol 10 - 250 ppm

-   Blausäure 2 - 50 ppm

-   Butadien 1 - 25 ppm

-   Chlor 0,2 - 10 ppm

-   Essigsäure 2 - 50 ppm

-   Ethanol 100 - 2500 ppm

-   Ethylenoxid 0,4 - 5 ppm

-   Formaldehyd 0,2 - 5 ppm

-   Kohlenstoffdioxid 200 - 3000 ppm

-   Kohlenstoffdioxid 1000 - 25000 ppm

-   Kohlenstoffdioxid 1 - 20 Vol.- %

-   Kohlenstoffmonoxid 5 - 150 ppm

-   Mercaptan 0,25 - 6 ppm

-   Methanol 20 - 500 ppm

-   Methylenchlorid 20 - 400 ppm

-   MTBE (tert.-Butylmethylether)

-   Nitrose Gase 0,5 - 15 ppm

-   Nitrose Gase 10 - 200 ppm

-   Ozon 25 - 1000 ppb

-   Perchlorethylen 5 - 500 ppm

-   Phosgen 0,05 - 2 ppm

-   Phosphorwasserstoff 0,1 - 2,5 ppm

-   Phosphorwasserstoff 1 - 25 ppm

-   Phosphorwasserstoff 20 - 500 ppm

-   Phosphorwasserstoff 200 - 5000 ppm

-   Propan 100 - 2000 ppm

-   i-Propanol 40 - 1000 ppm

-   Salzsäure 1 - 25 ppm

-   Salzsäure 20 - 500 ppm

-   Sauerstoff 1 - 30 Vol.- %

-   Schwefeldioxid 0,4 - 10 ppm

-   Schwefeldioxid 5 - 150 ppm

-   Schwefelwasserstoff 0,2 - 5 ppm

-   Schwefelwasserstoff 2 - 50 ppm

-   Schwefelwasserstoff 20 - 500 ppm

-   Schwefelwasserstoff 100 - 2500 ppm

-   Stickstoffdioxid 0,5 - 25 ppm

-   Styrol 2 - 40 ppm

-   Toluol 10 - 300 ppm

-   Trichlorethylen 5 - 100 ppm

-   Vinylchlorid 0,3 - 10 ppm

-   Vinylchlorid 10 - 250 ppm

-   Wasserdampf 0,4 - 10 mg/L

-   Wasserstoffperoxid 0,2 - 2 ppm

-   o-Xylol 10 - 300 ppm

-   Trainings Chip

5.3 Physikalisch-chemische und toxikologische Daten ausgewählter Stoffe

-   5.3.1 Erläuterungen zu den physikalisch-chemischen und toxikologischen Daten

5.3.2 Daten über physikalisch-chemische und toxikologische Daten ausgewählter Stoffe

-   Acetaldehyd, Aceton, Acetylen, Acrolein

-   Acrylnitril, Alkohol (Ethanol), Ameisensäure, Ammoniak

-   Anilin, Arsentrioxid, Arsenwasserstoff, Benzol

-   Blausäure, Brom, n-Butan, 1,3-Butadien

-   n-Butanol, 1-Buten, Chlor, Chlorameisensäureethylester (Ethylformiat)

-   Chlorameisensäuremethylester, Chlorbenzol, Chlorcyan, Chlordioxid

-   Chloroform, Chloropren, Chlorpikrin, Chromsäure

-   Cyclohexan, Cyclohexylamin, 1,2 Dichlorbenzol, 1,4 Dichlorbenzol

-   1,3-Dichlorpropen, Dichlorvos, Diethylether, N,N-Dimethylacetamid

-   Dimethylformamid, Dimethylsulfat, Dimethylsulfid, Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI)

-   Epichlorhydrin, Essigsäure, Ethylacetat, Ethylacrylat

-   Ethylbenzol, Ethylen, Ethylenbromid, Ethylenglykol

-   Ethylenoxid, Ethylglykolacetat, Ethylmercaptan, Flour

-   Flourwasserstoff, Formaldehyd, n-Hexan, 1,6-Hexamethylendiisocyanat (HDI)

-   Hydrazin, Iod, Kaliumcyanid (als CN), Kohlenstoffdioxid

-   Kohlenstoffmonoxid, Methacrilnitril, Methanol, Methan

-   Methylacrylat, Methylbromid, Methylenchlorid, Methylethylketon (MEK)

-   Methylisobutylketon, Methylisothiocyanat (MITC), Methylmethacrylat, Methylmercaptan

-   Methyltertiärbutylether (MTBE), Natriumcyanid (als CN), Nickeltetracarbonyl, Nitroglykol

-   n-Octan, Ölnebel (Mineralöl), Ozon, n-Pentan

-   Perchlorethylen, Phenol, Phosgen, Phosphorwasserstoff

-   Propan, iso-Propanol, Propen, Pyridin

-   Quecksilber, R 11 (Trichlorfluomethan), R12 (Dichlordifluomethan), R22 (Chlordifluomethan)

-   R 113 (1,1,2-Trichlortrifluorethan), R 114 (Cryofluoran), R 12B1 (Bromchlordifluormethan), R 13B1 (Bromtrifluormethan)

-   R 134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan), Salpetersäure, Salzsäure, Sauerstoff

-   Schwefeldioxid, Schwefelkohlenstoff, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff

-   Stickstoffdioxid, Styrol (Monostyrol), Sulfurylfluorid, Tertiärbutylmercaptan (TBM)

-   Tetrachlorkohlenstoff, Tetrahydrothiophen, o-Toluidin, Toluol

-   2,4-Toluylendiisocyanat (TDI), 2,6-Toluylendiisocyanat (TDI), 1,1,1-Trichlorethan, 1,1,2-Trichlorethan

-   Trichlorethylen, Triethylamin, Vinylchlorid, Wasserdampf

-   Wasserstoff, Wasserstoffperoxid, Xylol

6 Synonymaverzeichnis

-   Synonymaverzeichnis

Quelle und Copyright

Alle Inhalte dieser Seite © 2013 Drägerwerk AG & Co. KGaA. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

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CBRN-Einsätze allgemein

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Störfallanlagen

 

Maßnahmen

-   ggf. Warnung der Bevölkerung

weitere Hinweise

-   Betreiber von Störfallanlagen mit erweiterten Pflichten müssen externe Gefahrenabwehrpläne erstellen in denen Notfallmaßnahmen festgeschrieben sind nach denen von der Feuerwehr verfahren werden kann.

Melderaster zur Kategorisierung und Abgrenzung der Ereignisfälle

Für die Festlegung der Maßnahmen werden die Meldestufen D1 bis D4 definiert. Diese werden z.B. durch einen Notfallmanager des Betriebs selbst oder die Feuerwehr festgelegt. Die Meldestufen sind sind im Allgemeinen wie folgt festgelegt, können sich im Detail jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden:

  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Kategorie               Charakterisierung und Abgrenzung der Ereignisse und deren Auswirkungen                                                                                                                                                                                                   Auswirkungen
  ----------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------------------------
  D1                      Keine Auswirkungen außerhalb der Werkgrenzen und keine Belastungen des Grundwassers zu besorgen.                                                                                                                                                                         Gegenseitige Information von Anlagenbetreiber, Polizei und Feuerwehr.
                          Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine Gefahr außerhalb objektiv nicht besteht, die aber von der Nachbarschaft wahrzunehmen sind und für gefährlich gehalten werden können (z. B. starke Geräusche; Abfackeln von Gasen; schwache, begrenzte Geruchseinwirkung).   Keine Maßnahmen der Behörden zur Gefahrenabwehr erforderlich.

  D2                      Auswirkungen und Belastungen des Grundwassers außerhalb der Werkgrenzen nicht auszuschließen. Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine großflächige oder anhaltende Geruchseinwirkung festzustellen ist, eine Gefährdung der Gesundheit aber nicht besteht.          Feststellende Maßnahmen durch Polizei und Feuerwehr.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Gegebenenfalls abgestimmte Information an die betroffene Bevölkerung durch die Behörden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Begrenzte Maßnahmen der Behörden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Behördeninformation nach Plan.

  D3                      Gefährdung außerhalb der Werkgrenzen wahrscheinlich oder bereits gegeben.                                                                                                                                                                                                Maßnahmen wie D2.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Warnung der betroffenen Bevölkerung durch die Behörden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

  D4                      Schwerer D3-Fall oder Katastrophenfall.                                                                                                                                                                                                                                  Maßnahmen wie D3.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Gegebenenfalls Maßnahmen nach Katastrophenschutzplan.
  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Weblinks

-   Störfallverordnung (12. Bundesimmissionsschutzverordnung)

Quellenangabe

-   Leitfaden Schnittstelle Notfallplanung von der STÖRFALLKOMMISSION beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn 2005

Stichwörter

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/tuis.html -->

TUIS

 

TUIS steht für „Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem“ und ist ein Service der chemischen Industrie.

TUIS hilft in erster Linie bei Stoff-Freisetzungen. Muss ein unbekannter Stoff analysiert werden, sollte eher auf die Analytische Task Force des Bundes zurückgegriffen werden.

TUIS ist in drei verschiedene Service-Abstufungen unterteilt:

Stufe 1

Telefonische Beratung durch eine Notrufzentrale.

Diese Leistung ist für den Anfragenden kostenlos.

Stufe 2

TUIS-Fachleute kommen zur Beratung vor Ort.

Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Stufe 3

Die Feuerwehr eines an TUIS beteiligten Unternehmen kommt vor Ort und leistet personelle und materielle Unterstützung, z.B. mit speziellen Gerätschaften.

Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Informationsmaterial

-   TUIS-Broschüre

-   Telefonnummern der TUIS-Leitstellen rund um die Uhr

-   TUIS-Standorte nach Postleitzahlen

-   Standortkarte der TUIS-Werkfeuerwehren

Weblinks

-   Info-Seite über das TUIS auf der Internetseite des Verbandes der chemischen Industrie e.V. mit Suchfunktion, um den nächstgelegenen TUIS-Standort zu ermitteln

Quellenangabe

-   Info-Seite über das TUIS auf der Internetseite des Verbandes der chemischen Industrie e.V.

CBRN-Einsätze allgemein, Spezialkräfte (CBRN)

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/adr.html -->

ADR

 

Info-Seite über das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, abgekürzt ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).

Zur Kennzeichnung nach ADR-Vorschriften siehe ADR-Kennzeichnung.

Weblinks

-   ADR in deutscher Fassung

-   ADR bei Wikipedia

-   Gefahrgutvorschriften bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/gefahrenbereich.html -->

Gefahren- und Absperrbereich

 

[Gefahren- und Absperrbereich]

Bei allen ABC-Einsätzen Gefahren- und Absperrbereich bilden.

Maßnahmen

-   Bei unbekanntem Stoff vorerst folgene Abstände festlegen: Anpassung, sobald nähere Informationen zum Stoff vorliegen.

    -   Gefahrenbereich: 50 Metern Radius. Bei Einsatzstellen in Gebäuden ohne Gefährdung der Umgebung endet der Gefahrenbereich 5 Meter vor dem Gebäude.

    -   Absperrbereich: 100 Metern Radius.

    -   Anpassungen durch Meteorologische (Wind, Regen, …) und Topographische (Geländeoberfläche, …) Einflüsse vornehmen

    -   Bei Verdacht auf Kontamination weiterer Bereiche Gefahrenbereich entsprechend ausdehnen.

    -   Bei Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahren- und Absperrbereich erheblich zu vergrößern.

-   Gefahrenbereich:

    -   Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung

    -   Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr

    -   Essen, Trinken und Rauchen ist im Gefahrenbereich untersagt

-   Absperrbereich:

    -   Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.

    -   Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei.

Für die Festlegung des Gefahrenbereichs speziell bei radioaktiven Stoffen siehe Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz)

Quellenangabe

-   FwDV 500

Stichwörter

Gefahrengrenze, Absperrgrenze

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/koerperschutzformen.html -->

Schutzkleidungs-Formen (ehemals Körperschutzformen)

 

Grundsätzlich müssen im Gefahrstoffeinsatz die Beständigkeitslisten der verwendeten Schutzkleidung mit den entsprechenden Durchbruchzeiten zu dem jeweiligen Gefahrstoff beachtet werden!

Schutzkleidung Form 1

[Schutzkleidung Form 1]

-   Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen

-   eingeschränkter Spritzschutz

-   nicht flüssigkeits- oder gasdicht

Bestandteile:

-   Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung

-   Schutzhaube

-   das Tragen von Gummistiefeln und Chemikalienschutzhandschuhen wird empfohlen

Ist das thermische Risiko höher als das Kontaminationsrisiko, so ist die Form 1 im ABC-Einsatz zu tragen. Dann sind Gummi- gegen Lederstiefel und Chemikalien- gegen thermisch beständige Handschuhe auszutauschen.

Schutzkleidung Form 2

[Schutzkleidung Form 2 für den A-Einsatz] [Schutzkleidung Form 2 für den B- und C-Einsatz]

-   Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen

-   eingeschränkter Schutz gegen Kontamination mit flüssigen Stoffen

-   erweiterter Kontaminationsschutz, aber nicht gasdicht

-   für alle Einsatzszenarien geeignet, die nicht die Form 1 oder 3 erfordern

-   Gefahr der Inkorporation und Kontamination bei gefährlichen Dämpfen und Gasen

-   Durchdringungszeiten beachten, siehe Bedienungsanleitung/Beständigkeitsliste

Übergänge zu Stiefeln, Handschuhen und Atemanschluss z.B. mit Klebeband abdichten, wenn diese nicht angearbeitet sind.

Schutzkleidung Form 3 (Chemikalienschutzanzug CSA)

[Schutzkleidung Form 3 Typ 1a][Schutzkleidung Form 3 Typ 1b]

-   Schutz gegen Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen

-   in der Regel kein ausreichender Schutz gegen hohe oder tiefe Temperaturen. Anzüge können brechen, schmelzen und Beständigkeit verlieren.

-   Durchdringungszeiten beachten, siehe Bedienungsanleitung/Beständigkeitsliste

Einsatzzeiten unter CSA

  ------------------------------------------------------------------------
  Umgebungs-              Einsatzzeit in Minuten   
  temperatur                                       
  in °C                                            
  ----------------------- ------------------------ -----------------------
                          mittlere Belastung       starke Belastung

  20                      30                       17

  25                      30                       15

  30                      30                       13

  35                      27                       11

  40                      19                       10

  45                      14                       8

  50                      11                       7
  ------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2022

-   Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Stand 2005

-   Ausbildungsunterlage „Chemikalienschutzanzug“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/spezialkraefte.html -->

Spezialkräfte (CBRN)

 

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung aller Seiten im Einsatzleiterwiki, welche CBRN-Spezialkräfte thematisieren.

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Analytische Task Force (ATF)                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Giftnotrufzentralen                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Regionale Strahlenschutzzentren der Berufsgenossenschaften        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TUIS                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   UnterstützungsverBund CBRN (UVB-CBRN)                             |
+-----------------------------------------------------------------------+

Stichwörter

Experte, Experten

CBRN-Einsätze allgemein

---



<!-- Seite: cbrn/allgemein/umrechnung_volumenprozent_ppm.html -->

Umrechnung VOL% oder %UEG in ppm

Fragestellung

-   Wie rechne ich % VOL oder % UEG in ppm um?

Notwendige Informationen

-   Stoff muss sicher identifiziert sein,

-   Zu berechnender Wert muss sicher bekannt sein

    -   UEG Methan = 4,4 Vol%

    -   20% UEG Methan = 0,88 Vol%

Rechenweg

1% VOL = 10.000 ppm

Beispiel H2S

Wie viel ppm entspricht die Anzeige von 1,7% H₂ S auf einem Messgerät?

1% H₂ S Schwefelwasserstoff = 10.000 ppm H2S

x _((ppm)) = 10.000 ⋅ 1.7% = 17.000 ppm

Beispiel %UEG

Wie viel ppm entspricht der Wert „UEG“ des Stoffes Methan?

-   100% UEG = 4,4 Vol% Methan

-   

x _((ppm)) = 10.000 ⋅ 4.4% = 44.000 ppm

-   

20% UEG = 44.000 * 0,2 = 8.800 ppm

-   40% UEG = 44.000 * 0,4 = 17.600 ppm

Hinweis

Umgerechnet werden darf nur, wenn der Stoff sicher bekannt und identifiziert ist!

Bei der Nutzung von Messgeräten wie dem PID ist der jeweilige Korrekturfaktor (Correction Factor) des zu messenden Stoffes zu beachten!

Weblinks

HGAS RAE Systems (honeywell.com)

Quellenangabe

How do you calculate % VOL or % LEL or H2S % to ppm? (honeywell.com)

Stichwörter

Korrektionsfaktor, prozent (%) zu ppm, UEG, PPM, Umrechnung, Volumenprozent

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/formulare.html -->

Formulare für den C-Einsatz

 

weitere Hinweise

Prüfprotokoll für Messungen mit Gasspürgerät

Quellenangabe

Dokumentation des Arbeitskreises Gefahrstoffzüge Pfalz für die Formulare:

-   Prüfprotokoll für Messungen mit Gasspürgerät

Stichwörter

Vordrucke

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/giftnotrufzentralen.html -->

Giftnotrufzentralen

 

siehe auch: Vergiftung

Maßnahmen

Vor dem Anruf sollten folgende Punkt abgeklärt werden soweit möglich:

-   Wer ist betroffen (Alter und Gewicht des Geschädigten)?

-   Was wurde eingenommen (genauer Name des Giftstoffes bzw. Produkts)?

-   Wann genau wurde das Gift eingenommen?

-   Welche Menge wurde eingenommen? Falls nicht bekannt: was ist die maximale mögliche Menge (z.B. welchen Inhalt hat die Verpackung)?

-   Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen?

-   Wie geht es dem Betroffenen derzeit?

-   Wie ist der Anrufer für Rückfragen/Informationen erreichbar?

Kontaktdaten/Ansprechpartner

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Standort                Einrichtung                                                                                                                            Telefonnummer
  ----------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------------
  Deutschland                                                                                                                                                    

  Berlin                  Giftnotruf der Charite/Giftnotruf Berlin                                                                                               030 - 19 24 0
                          Internet: http://giftnotruf.charite.de/                                                                                                

  Bonn                    Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes Nordrhein-Westfalen / Giftzentrale Bonn                                             0228 - 19 24 0
                          Zentrum für Kinderheilkunde Universitätsklinikum Bonn                                                                                  
                          Internet: http://www.gizbonn.de/                                                                                                       

  Erfurt                  Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ Erfurt) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Erfurt   0361 - 73 07 30
                          Internet: http://www.ggiz-erfurt.de/                                                                                                   

  Freiburg                Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ)                                                                                       0761 - 19 24 0
                          Universitätsklinikum Freiburg                                                                                                          
                          Internet: https://www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html                                                                          

  Göttingen               Giftinformationszentrum-Nord (GIZ-Nord) der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein                               0551 - 19 24 0
                          Internet: http://www.giz-nord.de/                                                                                                      

  Mainz                   Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland                                                                06131 - 19 24 0
                          Klinische Toxikologie, Universitätsmedizin Mainz                                                                                       
                          Internet: http://www.giftinfo.uni-mainz.de/                                                                                            

  München                 Giftnotruf München - Abteilung für Klinische Toxikologie Klinikikum rechts der Isar -Technische Universität München                    089 - 19 24 0
                          Internet: http://www.toxinfo.med.tum.de/                                                                                               

  Österreich                                                                                                                                                     

  Wien                    Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)                                                                                                  +43-1-4 06 43 43
                          Gesundheit Österreich GmbH                                                                                                             
                          Internet: https://goeg.at/Vergiftungsinformation                                                                                       

  Schweiz                                                                                                                                                        

  Zürich                  Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum                                                                                    145 (in der Schweiz)
                          Internet: http://www.toxi.ch/                                                                                                          von Deutschland aus:
                                                                                                                                                                 +41-44-2 51 51 51
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Vergiftung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband

-   Giftinformationszentralen (Giftnotruf) - Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, abgerufen 22.12.2013

CBRN-Einsätze allgemein, Spezialkräfte (CBRN)

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/atf.html -->

Analytische Task Force (ATF)

 

Die Analytische Task Force ist in erster Linie für die Analyse von unbekannten Stoffen zuständig. Wird Unterstützung bei der Bewältigung eines Stoffaustritts von einem (bekannten) Stoff benötigt, sollte eher TUIS angefordert werden.

weitere Hinweise

Die ATF bietet der Einsatzleitung vor Ort folgende Leistungen:

-   Beratung der Einsatzleitung bei CBRN-Lagen

-   Detektion und Identifikation chemischer Substanzen

-   Qualifizierte Probenahme, bzw. fachliche Begleitung der Probenahme

-   (Präventive) Überwachung großer Areale mittels Fernerkundung

-   Situationsbewertung und Prognose der Lageentwicklung (z.B. Zugrichtung von Gefahrstoffwolken)

-   Empfehlung geeigneter Einsatzmaßnahmen

Schwerpunkte sind: Fachberatung (incl. medizinischer Fachberatung), die Aufbereitung von Proben unbekannter Zusammensetzung und die Analytik von Proben unbekannter Zusammensetzung. Infrastruktur muss an der Einsatzstelle bereitgestellt werden, diese bringt die ATF nicht selbst mit!

Die ATF ist wie ein Fachberater zu sehen, die Entscheidungsgewalt und -verantwortung liegt weiterhin beim Einsatzleiter.

Derzeitige technische Ausstattung

-   Gaschromatograph/Massenspektrometer (GC/MS) zum Erkennen von ca. 160.000 Substanzen

-   ATR-FT-Infrarotspektrometer für Feststoffe und Flüssigkeiten zum Erkennen von ca. 8.000 Substanzen

-   FT-Infrarot-Fernerkundungsgerät zur Detektion und Nachverfolgung von Gefahrstoffwolken auf eine Entfernung von bis zu 5 km

-   Raman-Spektrometer für Feststoffe und Flüssigkeiten zum Erkennen von ca. 4000 Substanzen

-   FT-Infrarotspektrometer für Gase und Dämpfe zum Erkennen und Messen von ca. 400 Substanzen (nicht bei allen Standorten vorhanden)

-   Flammenspektrometer insb. zur Detektion von chemischen Kampfstoffen incl. der Nowitschok-Kampfstoffe

-   Röntgenfluoreszensanalysator zur Elementaranalyse insb. zur Detektion von Schwermetallen in Feststoffen und Flüssigkeiten

-   Gamma-Spektrometer zur Identifikation von bis zu 100 unterschiedlichen Isotopen

-   Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) (analog zu den ABC-Erkundungsfahrzeugen des Bundes)

-   Photoionisationsdetektor (PID) (analog zu den ABC-Erkundungsfahrzeugen des Bundes)

Mehr zu den einzelnen Geräten in der verlinkten Broschüre.

Anforderung der ATF

GMLZ: Gemeinsames Melde- und Lagezentrum (Link siehe unten)

  Land                     Autorisierte Stelle                                              Anforderungsweg (Stand 19.7.2010)
  ------------------------ ---------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Baden-Württemberg*       Jede / r Einsatzleiter / in                                      Einsatzleitung → GMLZ
  Bayern*                  Leitstelle BF München                                            Einsatzleitung → Leitstelle BF München → GMLZ
  Berlin*                  Polizeipräsident Berlin (PPr St LZ)                              Einsatzleitung → PPr St LZ → GMLZ
  Brandenburg              Lagenzentrum Brand- und Katastrophenschutz (LZBK)                Einsatzleitung → LZBK → GMLZ
  Bremen                   Feuerwehr- und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Bremen           Einsatzleitung → Leitstelle BF Bremen → GMLZ
  Hamburg*                 Rettungsleitstelle der Feuerwehr                                 Einsatzleitung → Leitstelle BF Hamburg → GMLZ
  Hessen                   Lagezentrum im Ministerium des Innern und für Sport (LZ HMDIS)   Einsatzleitung → LZ HMDIS → GMLZ
  Mecklenburg-Vorpommern   LZ der Landesregierung                                           Einsatzleitung → LZ Landesregierung → GMLZ
  Niedersachsen            Jede / r Einsatzleiter / in                                      Einsatzleitung → Polizeidirektionen als zuständige KatS-Behörden in Niedersachsen → GMLZ
  Nordrhein-Westfalen*     LZ MI NRW                                                        Einsatzleitung → eigene Leitstelle → Einsatzleitstelle BF Dortmund, BF Essen bzw. BF Köln → LZ MI NRW → GMLZ
  Rheinland-Pfalz          Ansprechstelle Katastrophenschutz der ADD                        Einsatzleitung → Ansprechstelle KatS der ADD → GMLZ
  Saarland                 Haupteinsatzzentrale der BF Saarbrücken                          Einsatzleitung → Haupteinsatzzentrale BF Saarbrücken → GMLZ
  Sachsen                  Verwaltungsstab im SMI                                           Einsatzleitung → VwS Landkreis / kreisfr. Stadt → VwS Landesdirektion → VerwS Freistaat Sachsen → GMLZ
  Sachsen-Anhalt*          LZ im Ministerium des Innern LSA                                 Einsatzleitung → LZ im MI LSA → GMLZ
  Schleswig-Holstein       Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums (LFZ-IM)         Einsatzleitung → LFZ-IM → GMLZ
  Thüringen                LZ der Thüringer Landesregierung                                 Einsatzleitung → LZ Landesregierung Thüringen → GMLZ

* Weiterleitung der Anforderung über das GMLZ nur wenn die ATF im eigenen Land nicht verfügbar ist. Andernfalls gelten die landesinternen Alarmierungswege.

Weblinks

-   Broschüre "Die Analytische Task Force (ATF): Informationen zu Leistungsspektrum und Anforderungswegen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

-   Faxvordruck zur Anforderung der ATF über das GMLZ

-   Gemeinsames Melde- und Lagezentrum

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Kontakt GMLZ

Direkter Kontakt nur wenn ATF vom Einsatzleiter direkt angefordert werden kann! Ansonsten Anforderung über den in der Tabelle genannten Weg!

Telefonisch: +49 (0) 228 99550 2199 unter Angaben der Kontaktdetails der Ansprechstelle vor Ort sowie kurzer Beschreibung des Schadensszenarios

Quellenangabe

-   Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

CBRN-Einsätze allgemein, Spezialkräfte (CBRN)

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/luftprobe_grossvolumig.html -->

Luftprobe großvolumig

 

Allgemeine Informationen

Bei verschiedenen Stofffreisetzungen unbekannter Herkunft (z.B. Geruchsbelästigungen in Gebäuden und großflächige Gerugsbelästigungen im Freien, Verdacht auf die Freisetzung von Reizgasen, u.a. ) liegen die Nachweisgrenzen für die jeweiligen Substanzen weit unter den Nachweismöglichkeiten der mobilen Mess- und Nachweisgeräte.

Gerade wenn Personen über Reizungen im Bereich der Atemwege oder Augen klagen und ggf. rettungsdienstlich betreut werden müssen ist es oftmals notwendig, den Stoff zu identifizieren. Gleiches gilt auch für intensive oder langanhaltende Geruchsbelästigungen im Freien innerhalb von Wohngebieten.

Zur Identifikation der Substanzen - auch um Rückschlüsse auf eine mögliche Geruchsquelle und damit eine Gefährdung zu erhalten - ist die Entnahme einer Luftprobe mit anschließender Auswertung durch ein GCMS (Gaschromatograph-Massenspektrometer) oftmals sinnvoll und notwendig.

Luftprobenmengen in der Größenordnung von 1 l - gezogen auf ein Adsorptionsröhrchen - reichen für einen sicheren Substanznachweis in der Regel nicht aus. Zum Nachweis und zur Identifikation der Substanz sind großvolumige und unverfälschte Luftproben (» 5 l) erforderlich.

Derzeitige Probenahmesysteme (mit manuellen oder elektrischen Spürpumpen) benötigen hierfür Probenahmezeiten > 10 Minuten und/oder sind sehr teuer.

Die beigefügte Verfahrensweise ist eine schnelle (Dauer der Probenahme wenige Sekunden) und kostengünstige Alternative.

Erforderliche Ausstattung

-   Folienschlauch (ohne Weichmacher, Länge ca. 1 m, Durchmesser ca. 30 cm; geeignet ist z.B. ein klassischer Bratschlauch)

-   4 Verschlussclips

weitere Hinweise

1.  Bereitstellung aller Materialien

2.  Schlauch mit zwei Klipps an einem Ende verschließen

3.  Schlauch leicht auseinanderziehen

4.  Schlauch durch mehrfaches Wedeln mit dem Gas- Dampf-Luftgemisch vor Ort befüllen

5.  Offenes Ende des gefüllten Schlauches ebenfalls mit zwei Klipps verschließen

[Probenbeutel für eine großvolumige Luftprobe]

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Analytische Task Force der Feuerwehr Köln; Tel 0221-9748-62100 oder 0170-3656533

Quellenangabe

Handbuch der Analytischen Task Force der Feuerwehr Köln

Stichwörter

Geruchsbelästigungen, Luftproben, Reizgase

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/gefahrengruppen.html -->

Gefahrengruppen

 

Bauliche Anlagen in denen mit CBRN-Stoffen umgegangen wird werden entsprechend der durchzuführenden Maßnahmen eingeteilt. Außerdem werden nach FwDV 500 folgende weitere Einteilungen getroffen:

Transportunfälle sind zunächst wie Gefahrengruppe II zu behandeln.

Terroristische Anschläge sind grundsätzlich wie Gefahrengruppe III zu behandeln.

Maßnahmen

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Art des Gefahrstoffs   [Gefahrengruppe I]                                                                                                                             [Gefahrengruppe II]                                                                                                                   [Gefahrengruppe III]
  ---------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  allgemein              Einsatz ohne Sonderausrüstung gestattet                                                                                                        Einsatz nur mit Sonderausrüstung                                                                                                      wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich
                         Atemschutz zur Vermeidung von Inkorporation                                                                                                    besondere Überwachung und Dekontamination/Hygiene (Aufbau Dekon-Stufe II)                                                             
                         Aufbau eines Dekonplatzes ggf. nicht nötig                                                                                                                                                                                                                                           

  atomar                 Zu den erforderlichen Messgeräten siehe Strahlenschutzmessgeräte                                                                                                                                                                                                                     

                         keine weiteren Maßnahmen neben den allgemein gültigen (siehe oberstes Feld)                                                                    PSA: für den Ersteinsatz mindestens Körperschutz Form 1 (Kontaminationsschutzhaube)                                                   PSA: Körperschutz Form 2 oder 3 (Kontaminations- oder Chemikalienschutzanzug), bei möglicher Inkorporation von leichtflüchtigen Radionukliden über die Haut grundsätzlich CSA (Form 3)
                                                                                                                                                                        Menschenrettung: bei baulichen Anlagen Dosiswarngerät und Filmdosimeter erforderlich, bei Transportunfällen können diese entfallen.   Bereiche in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird dürfen ohne Anwesenheit einer fachkundigen Person, auch zur Menschenrettung, nicht betreten werden!

  biologisch                                                                                                                                                            PSA: mindestens Körperschutz Form 1                                                                                                   PSA: Körperschutz Form 2 oder 3
                                                                                                                                                                        Atemfilter ABEK2-P3                                                                                                                   Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bereiche in denen mit Arbeitsstoffen der Risikogruppen 4 umgegangen wird dürfen ohne Anwesenheit einer fachkundigen Person, auch zur Menschenrettung, nicht betreten werden!

  chemisch                                                                                                                                                              PSA: Körperschutz Form 1                                                                                                              PSA: Körperschutz Form 2 oder 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bereiche, bei denen es sich um militärische Anlagen mit Munition oder chemischen Kampfstoffen handelt, dürfen ohne Anwesenheit eines zuständigen und fachkundigen Militärangehörigen auf keinen Fall - auch nicht zur Rettung von Menschenleben - betreten werden.

                         aufgrund der stark unterschiedlichen Eigenschaften von chemischen Stoffen muss die persönliche Sonderausrüstung im Einzelfall geprüft werden                                                                                                                                         
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn das thermische Risiko höher zu bewerten ist als das von den CBRN-Stoffen ausgehende (z.B. zur Brandbekämpfung, Austritt brennbarer Gase, etc.) oder wenn eine unaufschiebbare Menschenrettung durchzuführen ist und keine Zeit bleibt eine entsprechende Körperschutzform anzulegen ist Körperschutzform 1 zu tragen.

weitere Hinweise

-   Für die Einteilung der Bio-Gefahrengruppen siehe auch Risikogruppen.

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2012

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/gefahrstoffdatenbank.html -->

Gefahrstoffdatenbanken

 

Nutzen Sie die Datenbanken zu Übungen und ähnlichen Anlässen, um die Systeme im Ernstfall sicher bedienen zu können!

Weblinks

CEFIC-ERI-CARD-Datenbank

Die CEFIC-„Emergency Response Intervention Cards“ (ERI-Cards) geben der Feuerwehr Hinweise über erste Einsatzmaßnahmen, wenn Sie beim Eintreffen am Ereignisort eines Gefahrgutunfalls keine zuverlässigen stoffspezifischen Informationen zur Verfügung haben.

Die ERICards sind seit März 2012 in das Einsatzleiterwiki integriert und auf folgender Seite zu finden: ERICards

Einsatztoleranzwerte (ETW) nach vfdb-Richtlinie 10/01

Eine Erklärung und Tabelle mit den Einsatztoleranzwerten befindet sich auf der Seite Einsatz-Toleranz-Wert (ETW).

Environmental Protection Agency - AEGL-Werte

Erklärung und AEGL-Werte sind auf der Seite AEGL-Wert zu finden.

GESTIS Online-Stoffdatenbank

Die GESTIS-Stoffdatenbank ist das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das System enthält viele Inhalte, die Bedienung ist etwas gewöhnungsbedürftig. Am unteren Ende jeder Seite befindet sich eine Auflistung der Hauptkapitel, die per Klick aufgerufen werden können.
Zu manchen Hauptkapiteln liegen Unterkapitel als Links vor, diese sind dann am oberen Ende der Seite zu finden.

GESTIS-Datenbank für chemische Gefahrstoffe

GESTIS-Stoffdatenbank (dguv.de)

Suche u.a. über Stoffname, Stoffnummer (UN-Nummer), CAS-Nummer, EG-Nummer, Index-Nummer und im Volltext.

GESTIS-Datenbank für Biostoffe

GESTIS-Biostoffdatenbank (dguv.de)

Die Suche in der Bio-Datenbank sollte über die lateinische Bezeichnung des Stoffs erfolgen, deutsche bzw. umgangssprachliche Begriffe erzielen ggf. keine Treffer!

GisChem Online-Stoffdatenbank

Das GisChem Gefahrstoff-Informationssystem ist ein Angebot der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie.

GisChem - Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM

Das System ist eher für den Arbeitsschutz ausgerichtet. Eine Suche ist nur nach Name oder CAS-Nummer möglich. Die Informationen sind in größeren Teilen im Fließtext geschrieben.

Emergency Response Guidebook

Das Emergency Response Guidebook (englischsprachig) ist die Vorlage für das Nachschlagewerk „Gefahrgut-Ersteinsatz“. Es kann kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

Emergency Response Guidebook öffnen

BASF: Medizinische Leitlinien für gängige Industriechemikalien

https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Die „Medizinischen Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen“ wurden bei der BASF zur Unterstützung des medizinischen Einsatzpersonals erstellt, das bei akuten Expositionen aufgrund unbeabsichtigter Freisetzung von Chemikalien tätig wird. Die Handlungsanweisungen sollen bei der effektiven Rettung und Dekontamination der Patienten unter gleichzeitigem Selbstschutz des Helfers, bei der Kommunikation mit anderem beteiligten Personal und bei der medizinischen Bewertung und Behandlung exponierter Personen Hilfe bieten.

Die Kapitel, die medizinische Betreuung und Behandlung betreffen, sind anwenderspezifisch jeweils an die verschiedenen Ebenen der Helfer gerichtet, die an medizinischen Maßnahmen im Rahmen einer unbeabsichtigten Exposition gegenüber Chemikalien beteiligt sind. Somit gibt es jeweils einen separaten Teil zum Gebrauch für die:

-   Ersthelfer

-   Rettungssanitäter / Ärzte vor Ort

-   Ärzte in Krankenhäusern

-   Patienten

In jedem dieser Teile sind die folgenden Informationen und Empfehlungen, die auf die Kenntnisse und möglichen Maßnahmen der jeweiligen Helfer zugeschnitten sind, chemikalienspezifisch dargestellt:

-   Informationen zur Substanz - Synonyme, physikalische und chemische Eigenschaften, Verwendung

-   Exposition - Einatmen, Haut-/Augenkontakt, Verschlucken

-   Akute gesundheitliche Wirkungen - bezogen auf Organsysteme, die von der akuten Exposition oder möglichen Folgen betroffen sind

-   Maßnahmen

    -   Selbstschutz der Helfer

    -   Rettung

    -   Reinigung

    -   Abschätzung der inhalierten Dosis

    -   Dosis-Wirkungs-Beziehungen

    -   Initiale Behandlung

    -   Weiteres Vorgehen und Behandlung

    -   Entlassung des Patienten / Anweisungen für das weitere Verhalten

Stichwörter

Gefahrgutdatenbank, Gefahrgutdatenbanken

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/auslaufende_stoffe.html -->

Auslaufende Stoffe

 

Maßnahmen

Grundsätzliche Vorgehensweise:

-   Auffangen

    -   weitere Ausbreitung verhindern, insbesondere Kanaleinläufe abdichten, z.B. mit Kanaldichtkissen, speziellen Dichtfolien, notfalls mit Bindemittel oder Erde einen Wall bauen

-   Abdichten

-   Abpumpen/Umpumpen

    -   ggf. aufgefangene Flüssigkeit aus dem Auffangbehälter wieder zurück in den beschädigten Behälter pumpen bis Fachkräfte die Einsatzstelle übernehmen („im Kreis pumpen“)

weitere Hinweise

-   Beständigkeit des eingesetzten Materials beachten

-   Volumenstromabschätzung für den Austritt von Flüssigkeiten

-   Kennzahlen für Gefahrgutpumpen

-   Bei Eindringen des Stoffs in die Kanalisation Abwasserentsorger verständigen

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/spuerpulver-spuerpapier.html -->

Spürpulver / Spürpapier

 

Maßnahmen

Wenn Verdacht auf chemische Kampfstoffe besteht, Nachweis in folgender Reihenfolge durchführen:

1.  Spürpulver, bei Farbumschlag weiter mit

2.  Spürpapier

weitere Hinweise

Spürpulver

-   dient zum Aufspüren von chemischen Kampfstoffen

-   wird großflächig auf die als kontaminiert verdächtigte Fläche aufgestreut

-   Farbumschlag von gelb nach rot, wenn es ein Kampfstoff oder eine Säure ist.

    -   Dauer bis zur Verfärbung auf rot bis zu 1 Minute.

    -   Viele Querempfindlichkeiten! Bei Verdacht mit Prüfröhrchen nachprüfen!

  ------------------------------------------------------------------------------
  Ausgangsfarbe                  Umschlag auf                  bedeutet
  --------------- -------------- -------------- -------------- -----------------
  [gelb]          →              [rot]          →              Kampfstoff oder
                  →                             →              Säure

  ------------------------------------------------------------------------------

(allerdings keine Unterscheidungsmöglichkeit, weiter mit Spürpapier)

Spürpapier

-   dient zur Unterscheidung der chemischen Kampfstoffe

-   reagiert bereits bei kleinsten Mengen Kampfstoff

-   Spürpapier mit dem mutmaßlichem Kampfstoff in Berührung bringen (nur flüssige Kampfstoffe!)

-   Viele Querempfindlichkeiten! Bei Verdacht mit Prüfröhrchen nachprüfen!

-   Farbumschlag bewerten:

  ----------------------------------------------------------------------------------------
  Ausgangsfarbe                  Umschlag auf                  bedeutet
  --------------- -------------- -------------- -------------- ---------------------------
  [beige]         →              [gelb-ocker]   →              G-Kampfstoffe
                  →                             →              (Sarin, Soman, Tabun)

  [beige]         →              [rot]          →              Hautkampfstoffe
                  →                             →              (Lewisit, N-Lost, S-Lost)

  [beige]         →              [dunkelgrün]   →              VX-Kampfstoff
                  →                             →              

  [beige]         →              [beige]        →              Säure
                  →                             →              
  ----------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Einsatzhilfe Spürpulver und Spürpapier, Rüdiger Weich, ABC-Zug Magdeburg

-   Merkblatt "Hochgefährliche C-Gefahrstoffe (C-Kampfstoffe)" der vfdb

-   Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im Bevölkerungsschutz (Forschung im Bevölkerungsschutz Band 5), Udo Bachmann, Nahid Derakshani, Matthias Drobig, Mario König, Joachim Mentfewitz, Hartmut Prast, Gerhard Uelpenich, Marc Vidmayer, Stefan Wilbert, Manfred Wolf. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2016

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/probenahme.html -->

Probenahme

 

Maßnahmen

-   Vor Beginn der Probenahme Erreichbarkeit/Einsatzbereitschaft des Labors und Transport dorthin abklären. Anforderungen des Labors an die Probe vorab klären.

-   Weg des Probenahmeteams festlegen, ggf. Lageplan anfertigen

-   ggf. Hinzuziehen von ATF / TUIS

-   ggf. Strafverfolgungsbehörden die Beweissicherung ermöglichen

-   Art der Probenahme festlegen

    -   Austretende/s unbekannte/s Gefahrgut/-stoffe grundsätzlich beproben

    -   bei sichtbarer Kontamination Probenahme der verdächtigen Substanz möglichst ohne Beimischung von sonstigem am Probenahmeort vorkommenden Material

-   Durchführung der Probenahme:

    1.  Erkundung des Probenahmeortes

    2.  Ausbringung von Kennzeichnungsziffern an den Probenahmestellen, Fotos der nummerierten Probenahmestellen anfertigen

    3.  Priorisierung der Probenahmestellen, möglichst zusammen mit Fachberater. Wenn vorhanden, Ausbreitungsmodell beachten.

    4.  Vorbereitung der Materialien zur Durchführung der Probenahme

    5.  Durchführen der Probenahme gemäß jeweiliger Kurzanleitung

        -   ggf. Rückstellproben nehmen (weitere Proben des Materials für spätere Untersuchungen)

        -   wenn möglich, Kontrollproben aus nicht kontaminiertem Bereich nehmen

    6.  Dekontamination und Ausschleusen der Probe

-   Während der Probenahme direktanzeigende Messgeräte mitführen, um gefährliche Bereiche zu erkennen

weitere Hinweise

Details zu den einzelnen Probenahmetechniken sowie Hinweise zu Dekontamination, Verpackung und Versand sind im Buch Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im Bevölkerungsschutz zu finden.

C-Probenahme

-   Kurzanleitung C01 - Feststoffprobe Pulver/Granulat

-   Kurzanleitung C02 - Pasten

-   Kurzanleitung C03 - Boden- und Schneeprobe

-   Kurzanleitung C04 - Bewuchsprobe (Vegetation)

-   Kurzanleitung C05 - Wischprobe

-   Kurzanleitung C06 - Wasserprobe

-   Kurzanleitung C07 - Wasserprobe (tiefenbestimmt)

-   Kurzanleitung C08 - Flüssigkeitsproben, Beläge oder Lachen

-   Kurzanleitung C09 - Luftprobe Silikagel (siehe auch Prüfröhrchen)

-   Kurzanleitung C10 - Luftprobe Tenax

B-Probenahme

-   Kurzanleitung B01 - Feststoffprobenahme Pulver/Granulat

-   Kurzanleitung B02 - Feststoffprobenahme Pasten

-   Kurzanleitung B03 - Bodenprobe

-   Kurzanleitung B04 - Bewuchsprobe

-   Kurzanleitung B05 - Wischprobe Tupfer

-   Kurzanleitung B06 - Wischprobe Kompresse

-   Kurzanleitung B07 - Wasserprobe (Oberfläche)

-   Kurzanleitung B08 - Flüssigkeiten, kleine Mengen

-   Kurzanleitung B09 - Flüssigkeiten Beläge/Pfützen

RN-Probenahme

-   Kurzanleitung RN01 - Bewuchsprobe

-   Kurzanleitung RN02 - Wischproben

-   Kurzanleitung RN03 - Flüssigprobe

weitere Dokumente

-   Ablaufschema der CBRN-Probenahme

-   Begleitzettel für den Transport von Kategorie-A-Erregern

-   Checkliste für den Einsatzort

-   Probenahmeprotokoll

-   Probenbegleitschein

-   Probenlaufkarte

-   Probenübersicht

Hilfsmittel für die Dokumentation (nicht vom BBK)

-   Ziffern für die Dokumentation von Probenahmestellen (für die Etiketten von Avery Zweckform No. 3661 angepasst, alternativ ausdrucken und ausschneiden und ggf. einlaminieren)

-   Einweg-Lineal zum Ausdrucken. Bitte bei den Druckoptionen überprüfen ob „keine Skalierung“ bzw. „Druckgröße: 100 %“ ausgewählt ist - im Zweifel vor der Benutzung nachmessen.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   Labore für biologische Proben

-   Labore für chemische Proben

-   Labore für RN-Proben

Quellenangabe

-   Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im Bevölkerungsschutz (Forschung im Bevölkerungsschutz Band 5), Udo Bachmann, Nahid Derakshani, Matthias Drobig, Mario König, Joachim Mentfewitz, Hartmut Prast, Gerhard Uelpenich, Marc Vidmayer, Stefan Wilbert, Manfred Wolf. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2016

-   Ziffern für die Dokumentation: http://www.abc-gefahren.de/blog/2015/01/13/hilfsmittel-fuer-die-probenahme-ziffern/

-   Einweg-Lineal: http://www.abc-gefahren.de/blog/2013/11/21/probenahme-massstab-zur-fotodokumentation/ bzw. http://www.destinysagent.com/docs/Destinys_Agent_Forensic_Rulers_NO_BRAND.pdf

Stichwörter

Notfallprobenahme

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/geruchsbelaestigungen_im_freien.html -->

Geruchsbelästigungen (im Freien)

 

Ursachensuche

1. Ursachensuche (bauliche Anlagen, Betriebe, ..)

Mögliche Ursachen für eine Geruchsbelästigung können sein:

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Mögliche Ursache für Geruchsquellen                                                                                      Informationsgewinnung bei:
  Geruchsbelästigungen aus Industrie und Gewerbe                                                                           Mineralölindustrie, Metallverarbeitende Industrie (insb. Gießereien, Kokereien), Farbstoffherstellung – und verarbeitung, Papierfabriken, Zuckerfabriken, Brauereien, allg. Agrarchemie, Kosmetikindustrie, Heizkraftwerke & Müllverbrennungs- /sortierungsanlagen
  Geruchsbelästigung aus der Landwirtschaft (Düngung von Feldern, BIO-Gas Anlagen, Kompostierungsanlagen)                  Zuständige Landwirtschaftskammer
  Geruchsbelästigung aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen                                                                 Kanalnetzbetreiber, Betreiber von Kläranlagen
  Faulgase aus stehenden Gewässern                                                                                         Kommunale Grünflächenämter / Umweltämter
  Geruchsfreisetzung aus Flüssen aufgrund von extremen Niedrigwasser                                                       Umweltämter, Wasserwirtschaftsämter
  Geruchsfreisetzungen durch schlecht gewartete Feststoff-Brennheizungen (insb. im Winter)                                 Umweltämter, Bezirksschornstein-Fegermeister
  Stofffreisetzung aus Pipelines                                                                                           Pipelinebetreiber, Pipeline-Übersichtskarten
  Geruchsbelästigungen durch „Ablassen von Betriebsstoffen“ aus Flugzeugen insb. im Bereich der Einflug-/Abflugschneisen   Nächstgelegene Flughäfen
  Geruchsbelästigungen durch Entlüftung von Schiffen auf Gewässern                                                         Wasserschutzpolizei
  Geruchsbelästigungen durch Freisetzung von Erdgas incl. Odorierstoffe                                                    Zuständige Gasnetzbetreiber
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2. Ursachensuche durch Nachverfolgung von Meldungen

Anhand der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen in den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr (zeitlicher Eingang der Meldung mit dem jeweiligen Ortsbezug) kann ein Rückschluss auf die Ursache (Quelle) der Geruchsbelästigung möglich sein.

3. Ursachensuche mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Mit Hilfe von Ausbreitungsberechnungen kann der Deutsche Wetterdienst Hilfestellung leisten.

Weiterführende Maßnahmen

1. Information der Bevölkerung

Gerade bei großflächigen Geruchsbelästigungen gehen zahlreiche Anrufe in den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr ein. Es ist zu prüfen:

-   Information der Bevölkerung über WarnApps (z.B. Nina, Katwarn)

-   Information der Bevölkerung über die lokalen Medien

-   Information der Bevölkerung über die sozialen Netzwerke

-   Information mittels Warnfahrzeugen

2. Information von besonderen Objekten

Eine gezielte Information besonderer Objekte (z.B. Krankenhäuser) mit dem Hinweis auf Abschalten von Klima- und/oder Belüftungsanlagen ist zu prüfen.

3. Einsatz von Mess- und Nachweisgeräten

Die Geruchsschwellen der meisten geruchsintensiven Substanzen liegt unterhalb der Nachweisgrenze der üblichen Mess- und Nachweisgeräte wie PID, IMS, Prüfröhrchen etc.

4. Entnahme von Luftproben

Lageabhängig ist die Entnahme großvolumiger Luftproben (> 5l) möglich:

-   Luftproben mit Hilfe von Adsorptionsröhrchen wie z.B. TENAX-Röhrchen

-   Luftproben mit Gasbeuteln; als preiswerte Gasbeutel sind auch „Bratschläuche“ einsetzbar, die (nach einseitigem Verschluss) am Probenahmeort durch „Hin- und Herwedeln“ mit Luft befüllt und anschließend komplett verschlossen werden.

Die Luftproben können in entsprechenden Laboratorien (z.B. Chem. Untersuchungslaboratorien, ATF-Standorte) ausgewertet werden.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

ATF Köln; 37-atf@stadt-koeln.de

Quellenangabe

Handbuch Analytische Task Force der Feuerwehr Köln

Stichwörter

Geruchsbelästigung, Information der Bevölkerung, Deutscher Wetterdienst, Messgeräte, Luftproben

CBRN-Einsätze allgemein

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/unterstuetzungsverbund_cbrn.html -->

UnterstützungsverBund CBRN (UVB-CBRN)

 

Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte unterschiedlicher Bundesbehörden zusammen.

Der UnterstützungsverBund CBRN berät Bundes-, Landes- und andere Behörden der Gefahrenabwehr bei der Bewertung von Vorfällen und bei der Vorbereitung auf solche Ereignisse und unterstützt aktiv bei Bedarf vor Ort.

Bundes- und Landesbehörden können den UnterstützungsverBund CBRN anfordern. In diesem Fall gliedern sich der gesamte Verbund oder Teile davon entsprechend des Bedarfs in die bestehenden Einsatzstrukturen ein.

Die Partner im UnterstützungsverBund CBRN sind:

-   das Bundeskriminalamt (BKA),

-   die Bundespolizei (BPOL),

-   das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw),

-   das Robert Koch-Institut (RKI),

-   das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) sowie

-   das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Koordiniert und geleitet wird der UnterstützungsverBund CBRN durch die Bundespolizei.

Quellenangabe

-   Bundespolizei - Polizeiliche Unterstützung der Bundesländer und -behörden

Stichwörter

CBRN-Einsätze allgemein, Spezialkräfte (CBRN)

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/dekontamination/start.html -->

Dekontamination

 

Weitere Artikel für spezielle Bereiche im Rahmen der Dekontamintation:

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   C-Dekon                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dekontamination                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Desinfektion (B-Dekon)                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gerätedekontamination                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kontaminationsnachweis (A-Dekon)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verletztendekontamination                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+

Maßnahmen

Aufbau des Dekon-Platzes

[Lage Dekonplatz]

-   Dekon-Platz bei Einsätzen der Gefahrengruppe II und III einrichten.

-   ggf. getrennte Dekontaminationsplätze für Einsatzkräfte und Verletzte einrichten

-   sind evtl. stationäre Einrichtungen nutzbar (Schwimmbad, Sporthalle, etc.)? → Aufbau entfällt zu großem Teil

-   Lage des Dekon-Platzes mit Abschnittsleiter Dekon absprechen

    -   Lage außerhalb des Gefahrenbereichs gegen den Wind

    -   auf gute Erreichbarkeit achten

    -   auf Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten (Strom, Wasser, Abwasser) achten

    -   Beleuchtung

    -   nötige Versorgung mit Betriebsstoffen, Einwegmaterial (z.B. Schutzkleidung) sicherstellen

-   Dekon-Platz muss 15 min nach Anlegen des ersten PA betriebsbereit sein.

-   Dekon-Einheit nachalarmieren falls vorhanden.

-   Aufenthaltsräume für Einsatzkräfte in Pausen und Toiletten bereitstellen

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen

Betrieb des Dekon-Platzes

-   Kontaminierte Personen falls möglich und medizinisch erforderlich vor Ort dekontaminieren/desinfizieren. Veranlassung weiterer Maßnahmen nach der Dekon durch zuständige Fachbehörde.

-   bei kontaminierten Verletzten: Lebensrettende Sofortmaßnahmen gehen vor (Grob-)Dekontamination. Dabei Eigenschutz beachten! → weitere Hinweise zu Verletzten-Dekontamination

-   kontaminierte Personen registrieren

-   Bei Verdacht auf Kontamination oder Inkorporation die Person einem geeigneten Arzt vorstellen

Mehrfachkontamination

Bei Verdacht auf Mehrfachkontamination (A, B, C) in folgender Reihenfolge dekontaminieren:

1.  B-Dekon: Aufbringen von Desinfektionsmittel, Einwirken

2.  C-Dekon: Entfernen chemischer Kontaminationen (inkl. Desinfektionsmittel) mit Wasser und ggf. Reinigungszusätzen

3.  A-Dekon: Kontaminationsnachweis nach Ablegen der dekontaminierten Bekleidung bzw. nach der C-Dekon

Bei vermuteter A-Kontamination bei der C-Dekon möglichst wenig, am besten gar keine Flüssigkeit verwenden. Abwasser und abgelegte Kleidung auf Kontamination überprüfen.

besondere Gefahren

-   Kontaminationsverschleppung vermeiden.

weitere Hinweise

-   Kontaminierte (Einsatz-)Kleidung möglichst schnell gegen saubere tauschen.

-   Einsatzkräfte in Körperschutzform 1 nicht mit Wasser dekontaminieren; Einsatzkleidung direkt ausziehen lassen

-   Personen nicht heiß sondern nur lauwarm duschen (Schadstoff kann sonst tiefer in Haut eindringen)

-   Bei A- und B-Gefahrstoffen ist i.d.R. keine Notdekon erforderlich, da diese nicht so schnell auf die Haut wirken. Hier die Dekon besser gut vorbereiten und effektiv durchführen.
    Ausnahme: die A- oder B-Gefahrstoffe haben auch chemische oder physikalische „Nebenwirkungen“, auf die schnell reagiert werden muss

-   Hautkontaminationen schnellstmöglich entfernen. Dabei nicht weiter verteilen (abtupfen statt abreiben)

-   Muss die Haut gereinigt werden (wenn Wasser nicht ausreicht), so dürfen nur Reinigungsmittel eingesetzt werden die eine Zulassung zur Anwendung auf der Haut besitzen!

-   Abschließende Behandlung nur durch medizinisches Personal oder Fachbehörde

-   Arzt bzw. Rettungsdienst informieren über (RTW-Besatzung darauf hinweisen die Informationen weiterzugeben):

    -   Art der Kontamination (vermuteter Stoff und kontaminierte Fläche)

    -   Grad der Kontamination

    -   ungefähre Dauer der Einwirkung

    -   bisherige Gegen- oder Dekon-Maßnahmen

-   falls möglich Krankenhaus vorab über die bevorstehende Aufnahme eines kontaminierten Patienten und Art des Gefahrstoffs informieren

-   Die eigentliche Dekontamination der Einsatzstelle ist Aufgabe der Fachbehörden, die Feuerwehr kann aber in Amtshilfe unterstützend tätig werden.

Dekontaminationsmatrix nach FwDV 500, 2012, Anlage 2

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Einsatzart           Dekon-Stufe I                                                                                                                                                                                                                                 Dekon-Stufe II                                                                                                         Dekon-Stufe III
                       Notdekontamination von Personen                                                                                                                                                                                                               Standard-Dekontamination                                                                                               Erweiterte Dekontamination im ABC-Einsatz
                       Sofort ab dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich sicherzustellen! Notwendig z.B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel oder bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen.   Ist bei jedem ABC-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung (z.B. CSA, Kontaminationsschutzanzug) sicherzustellen.   Ist anzuwenden bei Dekon-Maßnahmen für eine größere Anzahl von Personen und/oder starker oder schwer löslicher Verschmutzung.
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  Radioaktive Stoffe   So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen.                                                                                                                                                                                    Nach Überprüfung auf Kontamination (mit Kontaminationsnachweisgerät) wird die Schutzkleidung abgelegt.                 Dekontamination wie II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z. B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
                       Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.                                                                                                                                                                    Alles, was mehr als dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken.       

  Biologische Stoffe   So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren.                                                                                                                                                                               Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektionsmittel).                                           Desinfektion wie II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z. B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
                       Einwirkzeiten beachten!                                                                                                                                                                                                                       Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung abgespült werden.                                                       Anschließend Ablegen der gesamten Kleidung (auch Unterbekleidung). Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
                       Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.                                                                                                                                                                    Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.                                                                             

  Chemische Stoffe     So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen.                                                                                                                                                                    Dekontamination mit Wasser und Hilfsmitteln.                                                                           Dekontamination mit warmen Wasser (evtl. Reinigungszusätze verwenden) und bestimmter Sonderausstattung (z. B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
                       Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen.                                                                                                                                                                    Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.                                                                             Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
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Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2012

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf:
    VfdB Entwurf Richtlinie E 10/04 „Dekontamination bei Einsätzen mit ABC-Gefahren“. http://www.vfdb.de. 08/2005

-   Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Altenberge 2012

Dekontamination

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/dekontamination/dekon-g.html -->

Gerätedekontamination

 

siehe auch den Hauptartikel Dekontamination

Für Dekontaminationsmittel-Empfehlungen, siehe die Seiten Kontaminationsnachweis (A-Dekon), Desinfektion (B-Dekon) und C-Dekon.

weitere Hinweise

Einsatzgeräte

-   kontaminierte Geräte an der Einsatzstelle grob reinigen soweit möglich, um

    -   die Transportfähigkeit herzustellen

    -   eine Reaktion mit dem Schadstoff zu verhindern

-   kontaminierte Geräte verpacken (z.B. Foliensack) und beschriften (z.B. Anhänger/Aufkleber mit Einsatzort, -datum, Inhalt, Art der Kontamination) und in der nähe des Weißbereichs lagern, insofern dadurch keine Gefahren entstehen (z.B. radioaktive Strahlung)

-   kontaminierte Geräte nicht im Mannschaftsraum von Fahrzeugen transportieren

-   weiteres Vorgehen mit zuständiger Behörde abstimmen

-   bei Großschadensereignissen abwägen ob grob dekontaminiertes Gerät erneut eingesetzt werden kann

Fremde Geräte

-   kontaminierte Geräte und Schadstoffe sicherstellen und verpacken falls möglich um weitere Gefahren abzuwenden

-   verpackte Geräte verbleiben im Gefahrenbereich soweit möglich

-   Abtransport nur veranlassen, wenn nicht durch zuständige Behörde möglich

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2012

Stichwörter

Dekon-G

Dekontamination

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/dekontamination/desinfektion.html -->

Desinfektion (B-Dekon)

Alle Personen, Einsatzkräfte und Gerätschaften, die sich in Bereichen der biologischen Gefahrengruppe II B und III B aufgehalten bzw. eingesetzt worden sind, gelten als kontaminiert, solange nicht entsprechend desinfiziert wurde oder eine fachkundige Person eine Kontamination mit B-Gefahrstoffen mit Sicherheit ausschließen kann.

Maßnahmen

siehe Dekontamination für die Dekontamination und den Dekon-Platz allgemein

-   Ausrüstung der Einsatzkräfte am Desinfektionsplatz in Körperschutzform 2

-   Mannschaft darauf hinweisen dass Verletzungen sofort zu melden sind, auch wenn es sich nur um kleine Bagatellverletzungen handelt

-   Desinfektionslösung drucklos aufbringen (z.B. mit Drucksprühgeräten, nicht aber mit Hochdruckreiniger!)

-   bei Scheuer- und Wischdesinfektion weiche Bürste verwenden (Desinfektionslösung kann sonst herumspritzen)
    Besser: Schaumdesinfektion

-   Desinfektionsmittel zusammen mit dem Gesundheitsamt oder einer fachkundigen Person auswählen

    -   In stationären Anlagen (Laboren) wird geeignetes Desinfektionsmittel für die Feuerwehr vorgehalten

    -   ausgebildeten Desinfektor (z.B. aus Rettungsdienst) als Fachberater nachfordern

    -   Bei unklarer Infektionsgefahr oder biologischen Kampfstoffen Peressigsäure-Lösung (Konzentrationen siehe unten) verwenden

    -   Bei Hautdesinfektion ist eine Arzneimittelzulassung erforderlich!

    -   Beim Ansetzen und Gebrauch der Desinfektionslösung die erforderliche Schutzkleidung tragen (mindestens Schutzbrille, lange Handschuhe)

-   Gebrauchte Desinfektionsflüssigkeit auffangen, Entsorgung in Absprache mit unterer Wasserbehörde

Kontaminationsverdacht bei Personen

-   Nach Grob-Dekon Kleidung am Dekon-Platz ablegen:

    -   Bei Gefahrengruppe II Schutzkleidung und Ausrüstung

    -   Bei Gefahrengruppe III die komplette Kleidung

-   Hände, Gesicht und Haare und benetzte Körperstellen reinigen und desinfizieren, auch wenn nur ein Verdacht besteht. Gegebenenfalls lauwarm abduschen (nicht heiß, Öffnung der Poren in der Haut!)

    -   Desinfektionslösung drucklos auf die komplette Schutzkleidung bzw. Haut auftragen, ggf. Tücher/Schwämme verwenden
        Peressigsäure-Lösung darf keinesfalls gesprüht werden wenn nicht alle Beteiligten Atemschutz tragen!

    -   Auf kritische Stellen wie Falten oder Stiefel achten.

-   Person isolieren und mit zuständigem Amtsarzt weiteres Vorgehen besprechen

-   Transporte auf Mindestmaß reduzieren

-   Bei Übergabe an RD auf Verdacht hinweisen

-   Hergang der Kontamination rekonstruieren und dokumentieren

Bei Gegenständen ([Schutz-] Bekleidung, Ausstattung und Sonstigem)

-   Im Schwarz-Bereich des Desinfektions-Platzes sammeln

-   Dicht in Foliensäcke verpacken und beschriften

-   Weiteres Verfahren mit dem Gesundheitsamt absprechen und organisieren

-   Flächendesinfektion wenn möglich von Fachfirmen durchführen lassen, da Feuerwehren i.d.R. nicht nach dem Stand der Technik arbeiten können

weitere Hinweise

Hinweise zur Handhabung von Peressigsäure

-   PES nur mit destilliertem Wasser mischen. Schon kleinste gelöste Metallteile aus Wasserrohren können zu heftigen Reaktionen mit der PES führen

-   PES in bereitgestelltes Wasser geben, auf keinen Fall umgekehrt!

-   Anmischung der PES-Lösung nur mit Schutzbrille und Handschuhen

-   PES fällt ab einer Behältergröße von 250 ml unter Gefahrgutrecht (Transport mehrerer Behälter mit jeweils 250 ml aber zulässig)

Berechnung der erforderlichen Desinfektionsmittel-Konzentration

Berechnungsbeispiel:

Sie benötigen für die Flächendesinfektion eine Peressigsäure-Konzentration von 2% und möchten 50 Liter Gebrauchslösung herstellen. Als Konzentrat zur Herstellung der Desinfektionslösung steht Ihnen Wofasteril® zur Verfügung, welches einen Peressigsäure-Anteil von 40% besitzt. Im ersten Feld tragen Sie also 50 Liter ein, im zweiten Feld 2% für die wirksame Peressigsäure-Konzentration und im dritten Feld 40% für den Anteil an Peressigsäure der sich im Konzentrat befindet.

Lassen Sie im untersten Feld 100% eingetragen falls die wirksame Konzentration bereits direkt auf Ihr verwendetes Desinfektionsmittel bezogen ist oder das Desinfektionsmittel unverdünnt ist.

Alle Ergebnisse werden auf volle 10 ml gerundet

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  gewünschte Menge der Gebrauchslösung:        Liter
  erforderliche wirksame Konzentration:        %
  Anteil des wirksamen Stoffs im Konzentrat:   %
  -------------------------------------------- -------

Desinfektion bei verschiedenen Anwendungen nach vfdb-Richtlinie 10/04

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  Kontamination                                   Haut                                                                        andere Oberflächen
  ----------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------------
  Bekannte biologische bzw. infektiöse Agenzien   entsprechend geeignetes Haut-Desinfektionsmittel (z.B. in Laboren)          entsprechend geeignetes Flächen-Desinfektionsmittel

  Unbekannte biologische Agenzien                 Peressigsäure (PES), 0.2%                                                   Peressigsäure (PES), 1 %
                                                  Einwirkzeit: 2 mal 1 Minute                                                 Einwirkzeit: 5 Minuten

  Blut und andere Körperflüssigkeiten             Handelsübliche Haut- oder Handdesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis   - kleine Fläche (<0,5m2):
                                                                                                                              handelsübliche Flächendesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis als Spray
                                                                                                                              - größere Flächen:
                                                                                                                              Peressigsäure 1%, 5 min.
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Weblinks

-   Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zum Thema Fahrzeugdesinfektion

Quellenangabe

-   Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007

-   Gefahrstoffkonzept Kaiserslautern, Feuerwehr Kaiserslautern

-   vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V

-   Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Altenberge 2012

Stichwörter

Peressigsäure, PES

Dekontamination, Bio-Einsatz, Berechnungen

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/dekontamination/c-dekon.html -->

C-Dekon

 

Maßnahmen

siehe Dekontamination für die Dekontamination und den Dekon-Platz allgemein

weitere Hinweise

Dekontamination bei verschiedenen Anwendungen nach vfdb-Richtlinie 10/04

  Kontamination                                       Haut                                                           andere Oberflächen
  --------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------------------------
  unbekannter Stoff                                   Wasser und Seife                                               Wasser und Seife
  Benzol, Aromaten                                    Polyethylenglykol 400 (PEG 400)                                Polyethylenglykol 400 (PEG 400)
  Benzine; Mineralöle                                 handelsübliche Flüssigseifen, Spülmittel, Ölvlies, Putzwolle   
  Fette; höher viskose, nicht wasserlösliche Stoffe   Spülmittel, behelfsmäßig auch Mehrbereichsschaummittel         Kaltreiniger (in Wasser gelöst), Spülmittel, behelfsmäßig auch Mehrbereichsschaummittel
  Laugen / Säuren                                     Wasser (Verdünnung!)                                           Wasser (Verdünnung!)
  C-Kampfstoffe                                       Trocken abtupfen und dann mit viel Wasser und Seife spülen     Chlorkalk, Calciumhypochlorit- / Natriumhypochloritlösung (Chlorbleichlauge)

Quellenangabe

-   vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V

-   Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner

Dekontamination

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/dekontamination/verletztendekontamination.html -->

Verletztendekontamination

 

Kontaminierte Verletzte sind:

-   Personen im Gefahrenbereich ohne Schutzkleidung

-   Einsatzkräfte, die Schutzkleidung ohne Dekon ablegen mussten

-   Einsatzkräfte mit Verdacht auf Hautkontamination

Siehe auch den Hauptartikel Dekontamination sowie Kontaminationsnachweis (A-Dekon), Desinfektion (B-Dekon) und C-Dekon

Maßnahmen

-   Kontaminierte Verletzte - soweit medizinisch vertretbar - unter Verantwortung und Anleitung des Rettungsdienstes (Notarzt) dekontaminieren.

-   darauf achten, dass keine Schadstoffe inkorporiert werden (z. B. durch Mund, Nase, Ohren oder offene Wunden). Diese ggf. vorher abdecken.

-   Bei ABC-Gefahrstoffen, die bei Kontaminationsverschleppung eine erhebliche Schadenausweitung hervorrufen würden (z. B. Kampfstoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe), ist eine Dekontamination/Desinfektion direkt an der Einsatzstelle erforderlich

Reihenfolge für die Dekontamination Verletzter

1.  Basic Life Support (lebensrettende Sofortmaßnahmen)

    -   Atemwege freimachen

    -   Blutstillung

    -   Priorisierung / Sichtung

2.  Entkleidung und Spot-Dekontamination

3.  ggf. erweiterte medizinische Maßnahmen

4.  ggf. Nassdekontamination

Priorisierung

Die Dekon V sollte in folgender Reihenfolge geschehen:

1.  Wundbereiche kontaminiert

2.  Gesicht kontaminiert

3.  Haut- / Körperoberfläche kontaminiert

4.  (Ober-) Bekleidung kontaminiert

weitere Hinweise

-   Spülung der Augen mit 0,9%iger Natriumchlord-Lösung (aus dem Rettungsdienst)

Quellenangabe

-   vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Dekon-V, V-Dekon

Dekontamination

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/dekontamination/kontaminationsnachweis.html -->

Kontaminationsnachweis (A-Dekon)

 

siehe Dekontamination für die Dekontamination und den Dekon-Platz allgemein

Maßnahmen

-   Kontamination liegt bei Überschreitung der dreifachen Nullrate vor.

-   Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen

-   Eine Kontamination der Haut kann in der Regel durch Waschen mit lauwarmen Wasser beseitigt werden. Dieses Vorgehen ist aber mit dem Fachberater abzuklären.

-   Kontaminationsverschleppung auf nicht betroffene Hautpartien vermeiden

-   Wundversorgung

-   Wunden vor der Personendekontamination dicht abkleben

-   Kontaminierte Gegenstände und Kleidung am Kontaminationsnachweisplatz in Foliensäcke und Fässer dicht verpacken; Entsorgung über fachkundiges Personal

-   Kontaminationsfreiheit einer zuvor kontaminierten Person muss durch Fachbehörde bestätigt werden.

Schutzausrüstung für Dekon-Personal

-   ABEK2-P3-Filter

-   Kontaminationsschutzanzug (Form 2) oder Reaktorschutzanzug in Kombination mit Gummihandschuhen, untergezogenen Innenhandschuhen und Gummistiefeln

-   Gleitschattenfilmdosimeter

weitere Hinweise

-   wenn möglich Kontaminationsnachweisplatz nicht direkt an den Gefahrenbereich angrenzen lassen sondern zusätzlichen Abstand einhalten:

    -   um im Falle einer Ausbreitung nicht den ersten Platz verlassen und einen weiteren Platz aufbauen zu müssen

    -   um am K-Nachweisplatz eine Beeinflussung der Kontaminationsnachweisgeräte durch den eigentlichen Strahler zu vermeiden

-   Platz vor Aufbau auf Kontaminationsfreiheit prüfen (Kontamination bei Überschreitung der 3-fachen Nullrate)

-   möglichst einen Korridor von der Einsatzstelle zum Kontaminationsnachweisplatz kennzeichnen, um die Kontamination möglichst gering zu halten

Hinweise für den laufenden Betrieb

-   zurückkommenden Trupp auch während des Wartens am K-Nachweisplatz weiterhin durch Atemschutzüberwachung kontrollieren

-   bei Körperkontakt mit dem Kontaminationsnachweisgerät muss dieses mit einem zweiten K-Nachweisgerät freigemessen werden bevor es weiter eingesetzt wird um eine Kontamination auszuschließen.

Hinweise zum Entkleiden

-   Dosiswarner aus Tasche nehmen, ablesen und Wert dokumentieren

Reinigung der Schutzkleidung

-   radioaktive Partikel ggf. mit Sprühkleber (ersatzweise auch Haarspray) auf Schutzkleidung fixieren oder absaugen

-   wenn keine Dekontamination durch Entkleiden möglich: vorsichtig mit Wasser und neutralem Reinigungsmittel abwaschen

Medizinische Erstversorgung

-   Festlegung der Reihenfolge der Dekontamination verletzter Personen in Absprache mit dem Leitenden Notarzt (Triage)

-   Unmittelbare Übergabe von Schwerverletzten an den Rettungsdienst

-   Dekontamination unverletzter Personen; auch diese Personen an Rettungsdienst übergeben

-   Kontaminierte Kleidung am Dekon-Platz belassen; dort dicht verpacken (Vermeidung der Kontaminationsverschleppung in die Klinik)

-   Frühzeitige Information der Klinik/Strahlenschutzzentrum über die Art des vorliegenden radioaktiven Stoffes

-   Psychologische Betreuung

Weitere Verfahrensweise mit dem Leitenden Notarzt absprechen.

Unterscheidung der Strahlungsarten

Mithilfe des Diskriminatorblechs (der Abdeckplatte am Einfallsfenster des Messgeräts) und der Tasten am Messgerät können die Strahlungsarten unterschieden werden:

-   Alpha-Strahlung durch Schalten des Geräts in den Messmodus „nur Alpha-Strahlung“

-   Gamma-Strahlung durch Schalten des Geräts in den Messmodus „Alpha-Beta-Gamma“ und Einsatz des Diskriminatorblechs

-   Beta-Strahlung durch Schalten des Geräts in den Messmodus „Alpha-Beta-Gamma“ minus der gemessenen Werte für Alpha und Gamma

Geräte mit zählgasfreien Plastikszintillationsdetektor können α- und β-/γ-Kontaminationen parallel anzeigen.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

-   Regionale Strahlenschutzzentren der Berufsgenossenschaften

Quellenangabe

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

-   Einsatzleiterkarte "Radioaktive Stoffe" (Abschnitt „medizinische Erstversorgung“ und „Dekontamination“ wörtlich übernommen), entnommen aus Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

-   Empfehlung für den Aufbau und Betrieb der A-Komponente Dekon-Lkw P, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2013. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

-   vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V

Stichwörter

K-Nachweis, K-Nachweisplatz

Dekontamination, Strahlenschutz / A-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/munitionsbrandklassen.html -->

Munitionsbrandklassen

 

Die Umleitung zur Seite cbrn:chemisch:klasse_1:start#einteilung_von_absperr-_und_gefahrenbereich_nach_fwdv_500 erfolgt in ungefähr 3 Sekunden./doku.php?id=cbrn:chemisch:klasse_1:start#einteilung_von_absperr-_und_gefahrenbereich_nach_fwdv_500;3000

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/verordnung_brennbarer_fluessigkeiten.html -->

Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)

 

weitere Hinweise

Die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) unterteilt brennbare Flüssigkeiten anhand ihres Flammpunktes und ihrer Wasserlöslichkeit. Liegt der Flammpunkt einer Flüssigkeit über 100 °C, so fällt diese nicht in die Einteilungen der VbF.

Die VbF wurde mittlerweile größtenteils zurückgezogen, wird in einigen Bereichen allerdings immer noch verwendet. Zudem könnten die Bezeichnungen noch auf alten Gebinden zu finden sein.

Einteilung nach VbF

  Gefahrengruppe   Erläuterung                                                                                  Gefahrenklasse   Flammpunkt
  ---------------- -------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------- -----------------------
  A                Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100 °C haben und sich nicht in Wasser lösen   A I              unter 21 °C
                                                                                                                A II             von 21 °C bis 55 °C
                                                                                                                A III            über 55 °C bis 100 °C
  B                Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt unter 21 °C haben und sich in Wasser lösen               B                unter 21 °C

Quellenangabe

-   Vorlesung Chemie der Brände und Löschmittel, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Sommersemester 2009, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/containernummer.html -->

Containernummer

 

Es existieren verschiedene Systematiken für die Nummerierung von Containern. Das hauptsächlich und international genutzte System wird als BIC-Code bezeichnet. Es stammt vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (BIC) und wird auf dieser Seite beschrieben.

Die BIC-Nummer wird für die Identifikation von Containern mit Gefahrgut bei der Abfrage des elektronischen Beförderungspapiers verwendet.

Container, die nur im Inland genutzt werden, benötigen nicht notwendigerweise einen BIC-Code.

Bestandteile des BIC-Code

[Bestandteile des BIC-Codes mit Erklärung]

Die Containernummer (BIC-Code) ist im Bild grün eingerahmt: MCEU2872284

Der BIC-Code besteht aus vier Teilen. Die einzelnen Bestandteile sind:

  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Bestandteil             Beschriftung im         Hinweise
  BIC-Code                Beispielbild            
  ----------------------- ----------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Eigentümer-             MCE                     Der Eigentümer des Containers wird durch drei Buchstaben gekennzeichnet. Auf der Internetseite des BIC kann eine Eigentümersuche durchgeführt werden (auf englisch).
  Schlüssel                                       

  Produkt-                U                       Frachtcontainer werden immer mit U gekennzeichnet, J steht für entfernbare Zubehörteile und Z für das Fahrgestell.
  gruppen-                                        
  schlüssel                                       

  Register-               287228                  Die 6-stellige Registernummer wird durch den Eigentümer vergeben.
  nummer                                          

  Prüfziffer              4                       Anhand der Prüfziffer können Tipp- oder Übertragungsfehler erkannt werden. Das BIC stellt einen Rechner zur Kontrolle der Prüfziffer bereit.
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der BIC-Code kann sich waagerecht oder senkrecht am Container befinden. Er ist an allen vier Seiten sowie auf dem Dach des Containers angebracht.

Containergröße und -typ

Die Angabe zur Größe und Typ des Containers, im Beispiel gelb eingerahmt, gehört nicht zum eigentlichen BIC-Code, ist aber eine Pflichtangabe. Sie ist vierstellig. Die erste Stelle gibt die Länge, die zweite die Höhe und die beiden anderen den Typ des Containers an. Einen Rechner zum Entschlüsseln des Codes stellt das BIC bereit.

Vor der vierstelligen Nummer ist ggf. noch das Herkunftsland angebracht, dies ist jedoch kein Pflichtfeld.

Beispiele

[Container TCNU 9156324]

[Container NYKU 2938412]

Weblinks

-   ISO 6346 (welche die Beschriftung von Containern regelt) auf Wikipedia (englisch).

Quellenangabe

-   Container Identification Number (englisch), Bureau International des Containers et du Transport Intermodal

-   Marking Of Containers (englisch), Bureau International des Containers et du Transport Intermodal

-   Size and Type Code (englisch), Bureau International des Containers et du Transport Intermodal

-   Beispielbild brauner Container: Wikipedia-Benutzer Bullenwächter (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ISO_HC_Container_right_door.jpg), „ISO HC Container right door“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode

-   Beispielbild blauer Container: GeorgHH (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Containernummer_Detail.jpg), „Containernummer Detail“, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons: https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-self

Stichwörter

Container-Nummer, Containerkennzeichnung, Container-Kennzeichnung

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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ENI-Nummer

 

Bei der European Number of Identification, kurz ENI-Nummer, handelt es sich um eine einheitliche Registrierungsnummer für Binnenschiffe. Alle Binnenschiffe in Europa sollen seit 1. April 2007 nach einem europaweit einheitlichen Verfahren mit einer achtstelligen einheitlichen europäischen Schiffsnummer gekennzeichnet werden. Schiffe mit einem Rheinattest behalten ihre bisherige siebenstellige amtliche Nummer, auch bekannt unter der ehemaligen, nicht mehr gebräuchlichen Bezeichnung „Europanummer“, der lediglich eine „0“ vorangestellt wird. Die Nummernfolge ist unveränderbar und wird dem Schiff auf Lebenszeit zugeordnet, selbst bei dessen Wechsel in ein anderes Land.

Die ENI-Nummer wird für die Identifikation von Binnenschiffen bei der Abfrage des elektronischen Beförderungspapiers verwendet.

Beispiel

[Binnenschiff mit ENI-Nummer]

Binnenschiff mit ENI-Nummer aus ehemaliger Europanummer (siebenstellig) plus vorangestellte Null.

Quellenangabe

-   Wikipedia-Eintrag ENI-Nummer

-   Foto Binnenschiff: Von S.J. de Waard - Eigenes Werk, CC BY 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10417782 (zugeschnitten und bearbeitet)

Stichwörter

Schiffsnummer

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

 

Je nachdem ob es sich um einen Transportunfall (=Gefahrgut) oder um einen Unglück vor Ort handelt (=Gefahrstoff), erfolgt die Kennzeichnung nach unterschiedlichen Vorschriften und damit unterschiedlicher Art der Kennzeichnung. Auch können Versandstücke die international transportiert werden nach einem fremden Schema gekennzeichnet sein.

Wenn möglich sollte überprüft werden ob es sich wirklich um den Stoff handelt als der er gekennzeichnet ist. Auch nicht kennzeichnungspflichtige Freimengen sind möglich!

Kennzeichnungssysteme

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Kennzeichnung                                                         Bedeutung / Erläuterung
  --------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------
  [Gefahrgutwarntafel]                                                  Orangefarbene Gefahrgutwarntafel
                                                                        oben Gefahrnummer, unten UN-Nummer
                                                                        siehe Gefahr-Nummern

  [Gefahrzettel]                                                        Gefahrzettel (auch Placard) zur Kennzeichnung der jeweiligen Gefahrgutklasse
                                                                        siehe ADR-Kennzeichnung

  [GHS]                                                                 GHS (Global harmonisiertes System) zur Behälter- und Verpackungskennzeichnung
                                                                        siehe GHS (Global harmonisiertes System)

  [Gasflaschenkennzeichnung]                                            Gasflaschenkennzeichnung, Markierung der Schulter von Druckgasflaschen
                                                                        siehe Gasflaschenkennzeichnung

  [Rohrleitungskennzeichnung]                                           Rohrleitungskennzeichnung
                                                                        siehe Rohrleitungskennzeichnung

  [Warnzeichen Arbeitsschutz]                                           Warnzeichen zur Unfallverhütung an Arbeitsstätten
                                                                        siehe Warnzeichen

  [Gefahrensymbole]                                                     Gefahrensymbole, nicht mehr zugelassene Kennzeichnung, abgelöst durch das GHS
                                                                        siehe Gefahrensymbole

  [Munitionsbrandklasse 2]                                              Kennzeichnung der Munitionsbrandklassen an Lagerungsorten von Munition durch Nato und Bundeswehr
                                                                        siehe Munitionsbrandklassen

  [Eisenbahnkennzeichnung]                                              Kennzeichnung zur Handhabung von Eisenbahnwagons mit Gefahrgut
                                                                        siehe Eisenbahnkennzeichnung

  [Gefahrendiamant]                                                     Gefahrendiamant, Kennzeichnung von Versandstücken in/aus den USA
                                                                        siehe Gefahrendiamant

  [DG-EA-Code]                                                          DG-EA-Code, Kennzeichnungsystem z.B. in Großbritannien und Australien
                                                                        siehe DG-EA-Code

  [elektronisches Beförderungsdokument]                                 Das Gefahrgutbeförderungsdokument wird elektronisch mitgeführt (ab 2023)

  [Sicherheitsventil an einem Tank für entzündbare verflüssigte Gase]   Sicherheitsventil an einem Tank für entzündbare verflüssigte Gase (ab 2023)

  [Abfalltransport]                                                     Fahrzeug, das gewerbsmäßig Abfall befördert

  [Schiffskennzeichnung]                                                Kennzeichnung an Schiffen,
                                                                        siehe Schiffskennzeichnung
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Kennzeichnungssysteme (alphabetische Auflistung)

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ADR-Kennzeichnung                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beförderungskategorien                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Containernummer                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   DG-EA-Code                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Eisenbahnkennzeichnung                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Elektronisches Beförderungspapier                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ENI-Nummer                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gasflaschenkennzeichnung                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahr-Nummern                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrendiamant                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrensymbole                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   GHS (Global harmonisiertes System)                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Klassifizierungscode                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Munitionsbrandklassen                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rohrleitungskennzeichnung                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Schiffskennzeichnung                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verpackungsgruppen                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Warnzeichen                                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellenangabe

-   Bildquelle Acetylen-Schild: Datei:Acetylen.png, vom Benutzer Benutzer:Philip1307 als gemeinfrei veröffentlicht

-   Bildquelle A-Schild: Datei:LKW_Schild_Abfalltransport.svg, vom Benutzer Benutzer:Chris828 als gemeinfrei veröffentlicht

-   Bildquelle Gefahrzettel und GHS-Symbol: United Nations, als gemeinfrei veröffentlicht

-   Bildquelle Gasflaschenkennzeichnung: Faltblatt Informationen zur Euro-Norm DIN EN 1089-3. Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland der Firma Linde

-   Bildquelle Warnzeichen: Wikipedia-User Thorsten Henning, als gemeinfrei veröffentlicht

-   Bildquelle Gefahrendiamant: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:NFPA_704_ex.svg, vom Benutzer Benutzer:Kaneiderdaniel als gemeinfrei veröffentlicht

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/klassifizierungscode.html -->

Klassifizierungscode

 

Zuerst zur zugehörigen ADR-Klasse gehen, dann den entsprechenden Klassifizierungscode heraussuchen (die Klassifizierungscodes kommen in den ADR-Klassen teilweise mehrfach vor).

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Klasse                  Klassifi-               Beschreibung
                          zierungscode            
  ----------------------- ----------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  1                       1.1A                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe A

  1                       1.1B                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe B

  1                       1.1C                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe C

  1                       1.1D                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe D

  1                       1.1E                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe E

  1                       1.1F                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe F

  1                       1.1G                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe G

  1                       1.1J                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe J

  1                       1.1L                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1, Verträglichkeitsgruppe L

  1                       1.2B                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe B

  1                       1.2C                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe C

  1                       1.2D                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe D

  1                       1.2E                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe E

  1                       1.2F                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe F

  1                       1.2G                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe G

  1                       1.2H                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe H

  1                       1.2J                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe J

  1                       1.2K                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe K

  1                       1.2L                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 2, Verträglichkeitsgruppe L

  1                       1.3C                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 3, Verträglichkeitsgruppe C

  1                       1.3G                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 3, Verträglichkeitsgruppe G

  1                       1.3H                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 3, Verträglichkeitsgruppe H

  1                       1.3J                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 3, Verträglichkeitsgruppe J

  1                       1.3K                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 3, Verträglichkeitsgruppe K

  1                       1.3L                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 3, Verträglichkeitsgruppe L

  1                       1.4B                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe B

  1                       1.4C                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe C

  1                       1.4D                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe D

  1                       1.4E                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe E

  1                       1.4F                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe F

  1                       1.4G                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe G

  1                       1.4S                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe S

  1                       1.5D                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 5, Verträglichkeitsgruppe D

  1                       1.6N                    Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 6, Verträglichkeitsgruppe N

  2                       1A                      Verdichtetes Gas, erstickend

  2                       1F                      Verdichtetes Gas, entzündbar

  2                       1O                      Verdichtetes Gas, oxidierend

  2                       1T                      Verdichtetes Gas, giftig

  2                       1TC                     Verdichtetes Gas, giftig, ätzend

  2                       1TF                     Verdichtetes Gas, giftig, entzündbar

  2                       1TFC                    Verdichtetes Gas, giftig, entzündbar, ätzend

  2                       1TO                     Verdichtetes Gas, giftig, oxidierend

  2                       1TOC                    Verdichtetes Gas, giftig, oxidierend, ätzend

  2                       2A                      Verflüssigtes Gas, erstickend

  2                       2F                      Verflüssigtes Gas, entzündbar

  2                       2O                      Verflüssigtes Gas, oxidierend

  2                       2T                      Verflüssigtes Gas, giftig

  2                       2TC                     Verflüssigtes Gas, giftig, ätzend

  2                       2TF                     Verflüssigtes Gas, giftig, entzündbar

  2                       2TFC                    Verflüssigtes Gas, giftig, entzündbar, ätzend

  2                       2TO                     Verflüssigtes Gas, giftig, oxidierend

  2                       2TOC                    Verflüssigtes Gas, giftig, oxidierend, ätzend

  2                       3A                      Tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend

  2                       3F                      Tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar

  2                       3O                      Tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend

  2                       3TC                     Tiefgekühlt verflüssigtes Gas, giftig, ätzend

  2                       4A                      Gelöstes Gas, erstickend

  2                       4F                      Gelöstes Gas, entzündbar

  2                       4TC                     Gelöstes Gas, giftig, ätzend

  2                       5A                      Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), erstickend

  2                       5C                      Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), ätzend

  2                       5CO                     Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, Gas (Gaspatronen), ätzend, oxidierend

  2                       5F                      Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), entzündbar

  2                       5FC                     Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), entzündbar, ätzend

  2                       5O                      Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), oxidierend

  2                       5T                      Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), giftig

  2                       5TC                     Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), giftig, ätzend

  2                       5TF                     Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), giftig, entzündbar

  2                       5TFC                    Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), giftig, entzündbar, ätzend

  2                       5TO                     Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), giftig, oxidierend

  2                       5TOC                    Druckgaspackungen oder Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), giftig, oxidierend, ätzend

  2                       6A                      Andere Gegenstände, die erstickende Gase unter Druck enthalten

  2                       6F                      Andere Gegenstände, die entzündbare Gase unter Druck enthalten

  2                       7F                      Nicht unter Druck stehende entzündbare Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben)

  2                       7T                      Nicht unter Druck stehende giftige Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben)

  2                       7TF                     Nicht unter Druck stehende giftige und entzündbare Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben)

  2                       8A                      8 = Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe; A = erstickend

  2                       8C                      8 = Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe; C = ätzend

  2                       8F                      8 = Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe; F = entzündbar

  2                       8FC                     8 = Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe; FC = entzündbar, ätzend

  2                       8T                      8 = Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe; T = giftig

  2                       8TF                     8 = Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe; TF = giftig, entzündbar

  2                       9A                      9 = Adsorbierte Gase; A = erstickend

  2                       9F                      9 = Adsorbierte Gase; F = entzündbar

  2                       9O                      9 = Adsorbierte Gase; O = oxidierend

  2                       9T                      9 = Adsorbierte Gase; T = giftig

  2                       9TC                     9 = Adsorbierte Gase; TC = giftig, ätzend

  2                       9TF                     9 = Adsorbierte Gase; TF = giftig, entzündbar

  2                       9TFC                    9 = Adsorbierte Gase; TFC = giftig, entzündbar, ätzend

  2                       9TO                     9 = Adsorbierte Gase; TO = giftig, oxidierend

  2                       9TOC                    9 = Adsorbierte Gase; TOC = giftig, oxidierend, ätzend

  3                       D                       Desensibilisierte explosive flüssige Stoffe

  3                       FC                      Entzündbare flüssige Stoffe, ätzend

  3                       FTC                     Entzündbare flüssige Stoffe, giftig, ätzend

  3                       FT1                     Entzündbare flüssige Stoffe, giftig

  3                       FT2                     Entzündbare flüssige Stoffe, giftig - Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)

  3                       F1                      Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr und mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C

  3                       F2                      Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr und mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihrem Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe)

  3                       F3                      Gegenstände, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten

  3                       F4                      Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die in einem Grenzbereich von 15 K unterhalb des Flammpunktes erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden

  3                       F5                      Stoffe mit einer Zündtemperatur ⇐ 200 °C und nicht anderweitig aufgeführt

  4.1                     D                       Desensibilisierte explosive feste Stoffe ohne Nebengefahr

  4.1                     DT                      Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig

  4.1                     FC1                     Entzündbare feste, organische Stoffe, ätzend

  4.1                     FC2                     Entzündbare feste, anorganische Stoffe, ätzend

  4.1                     FO                      Entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend

  4.1                     FT1                     Entzündbare feste, organische Stoffe, giftig

  4.1                     FT2                     Entzündbare feste, anorganische Stoffe, giftig

  4.1                     F1                      Entzündbare feste, organische Stoffe, ohne Nebengefahr

  4.1                     F2                      Entzündbare feste, organische Stoffe, ohne Nebengefahr, geschmolzen

  4.1                     F3                      Entzündbare feste, anorganische Stoffe, ohne Nebengefahr

  4.1                     SR1                     Selbstzersetzliche Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist

  4.1                     SR2                     Selbstzersetzliche Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist

  4.2                     SC1                     Selbstentzündliche organische ätzende flüssige Stoffe

  4.2                     SC2                     Selbstentzündliche organische ätzende feste Stoffe

  4.2                     SC3                     Selbstentzündliche anorganische ätzende flüssige Stoffe

  4.2                     SC4                     Selbstentzündliche anorganische ätzende feste Stoffe

  4.2                     SO                      Selbstentzündliche oxidierende Stoffe

  4.2                     ST1                     Selbstentzündliche organische giftige flüssige Stoffe

  4.2                     ST2                     Selbstentzündliche organische giftige feste Stoffe

  4.2                     ST3                     Selbstentzündliche anorganische giftige flüssige Stoffe

  4.2                     ST4                     Selbstentzündliche anorganische giftige feste Stoffe

  4.2                     SW                      Selbstentzündliche Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  4.2                     S1                      Selbstentzündliche organische flüssige Stoffe ohne Nebengefahr

  4.2                     S2                      Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr

  4.2                     S3                      Selbstentzündliche anorganische flüssige Stoffe ohne Nebengefahr

  4.2                     S4                      Selbstentzündliche anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr

  4.2                     S5                      Selbstentzündliche metallorganische Stoffe ohne Nebengefahr

  4.3                     WC1                     Flüssige ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  4.3                     WC2                     Feste ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  4.3                     WFC                     Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend

  4.3                     WF1                     Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, flüssig

  4.3                     WF2                     Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, fest

  4.3                     WO                      Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündend (oxidierend) wirkend, fest

  4.3                     WS                      Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, selbsterhitzungsfähig, fest

  4.3                     WT1                     Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig, flüssig

  4.3                     WT2                     Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig, fest

  4.3                     W1                      Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr, flüssig

  4.3                     W2                      Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr, fest

  4.3                     W3                      Gegenstände, die Stoffe enthalten, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr

  5.1                     OC1                     Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe, ätzend

  5.1                     OC2                     Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, ätzend

  5.1                     OF                      Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, entzündbar

  5.1                     OS                      Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, selbsterhitzungsfähig

  5.1                     OTC                     Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, ätzend

  5.1                     OT1                     Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe, giftig

  5.1                     OT2                     Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, giftig

  5.1                     OW                      Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  5.1                     O1                      Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe, ohne Nebengefahr

  5.1                     O2                      Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, ohne Nebengefahr

  5.1                     O3                      Gegenstände, die entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, ohne Nebengefahr enthalten

  5.2                     P1                      Organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist

  5.2                     P2                      Organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist

  6.1                     T1                      Giftige organische flüssige Stoffe ohne Nebengefahr

  6.1                     T2                      Giftige organische feste Stoffe ohne Nebengefahr

  6.1                     T3                      Giftige metallorganische Stoffe ohne Nebengefahr

  6.1                     T4                      Giftige anorganische flüssige Stoffe ohne Nebengefahr

  6.1                     T5                      Giftige anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr

  6.1                     T6                      Giftige flüssige Stoffe ohne Nebengefahr - Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)

  6.1                     T7                      Giftige feste Stoffe ohne Nebengefahr - Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)

  6.1                     T8                      Giftige feste Stoffe ohne Nebengefahr - Proben

  6.1                     T9                      Sonstige giftige Stoffe ohne Nebengefahr

  6.1                     TC1                     Giftige ätzende organische flüssige Stoffe

  6.1                     TC2                     Giftige ätzende organische feste Stoffe

  6.1                     TC3                     Giftige ätzende anorganische flüssige Stoffe

  6.1                     TC4                     Giftige ätzende anorganische feste Stoffe

  6.1                     TFC                     Giftige entzündbare ätzende Stoffe

  6.1                     TFW                     Giftige entzündbare Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden

  6.1                     TF1                     Giftige entzündbare flüssige Stoffe

  6.1                     TF2                     Giftige entzündbare flüssige Stoffe, die als Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) verwendet werden

  6.1                     TF3                     Giftige entzündbare fest Stoffe

  6.1                     TO1                     Giftige entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe

  6.1                     TO2                     Giftige entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe

  6.1                     TS                      Giftige selbsterhitzungsfähige feste Stoffe

  6.1                     TW1                     Giftige flüssige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  6.1                     TW2                     Giftige feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  6.2                     I1                      Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen

  6.2                     I2                      Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere

  6.2                     I3                      Klinische Abfälle

  6.2                     I4                      Diagnostische Proben

  8                       C1                      Ätzende anorganische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C2                      Ätzende anorganische feste Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C3                      Ätzende organische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C4                      Ätzende organische feste Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C5                      Ätzende anorganische flüssige Stoffe basischen Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C6                      Ätzende anorganische feste Stoffe basischen Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C7                      Ätzende organische flüssige Stoffe basischen Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C8                      Ätzende organische feste Stoffe basischen Charakters ohne Nebengefahr

  8                       C9                      Sonstige ätzende flüssige Stoffe ohne Nebengefahr

  8                       C10                     Sonstige ätzende feste Stoffe ohne Nebengefahr

  8                       C11                     Gegenstände, die ätzende Stoffe ohne Nebengefahr enthalten

  8                       CFT                     Ätzende entzündbare giftige flüssige Stoffe

  8                       CF1                     Ätzende entzündbare flüssige Stoffe

  8                       CF2                     Ätzende entzündbare feste Stoffe

  8                       COT                     Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende giftige Stoffe

  8                       CO1                     Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe

  8                       CO2                     Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe

  8                       CS1                     Ätzende selbsterhitzungsfähige flüssige Stoffe

  8                       CS2                     Ätzende selbsterhitzungsfähige feste Stoffe

  8                       CT1                     Ätzende giftige flüssige Stoffe

  8                       CT2                     Ätzende giftige feste Stoffe

  8                       CT3                     Gegenstände, die ätzende giftige Stoffe enthalten

  8                       CW1                     Ätzende flüssige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  8                       CW2                     Ätzende feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

  9                       M1                      Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können

  9                       M2                      Stoffe und Geräte, die im Brandfall Dioxine bilden können

  9                       M3                      Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben

  9                       M4                      Lithiumbatterien

  9                       M5                      Rettungsmittel

  9                       M6                      Umweltgefährdende Stoffe - wasserverunreinigende flüssige Stoffe

  9                       M7                      Umweltgefährdende Stoffe - wasserverunreinigende feste Stoffe

  9                       M8                      Umweltgefährdende Stoffe - Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen

  9                       M9                      Erwärmte flüssige Stoffe

  9                       M10                     Erwärmte feste Stoffe

  9                       M11                     Andere Stoffe, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht unter die Definition einer anderen Klasse fallen
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung: Gefahrgut-Schnellinfo - Hilfe: Klassifizierungscode

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/rohrleitungskennzeichnung.html -->

Rohrleitungskennzeichnung

 

[Rohrleitungskennzeichnung Acetylen]

Die Kennzeichnung mit folgenden Farben gilt für nicht erdverlegte Rohre. Neben den Farben ist auf dem Etikett die Flussrichtung des Stoffs und dessen Name aufgedruckt. Ggf. sind auch die entsprechenden Gefahrensymbole angebracht.

  Kennzeichnung              Farbe               Durchflussstoff
  -------------------------- ------------------- ---------------------------------------------------------
  [grün]                     grün                Wasser
  [rot]                      rot                 Dampf
  [grau]                     grau                Luft
  [orange]                   orange              Säuren
  [violett]                  violett             Laugen
  [blau]                     blau                Sauerstoff
  [braun-rot]                braun mit rot       brennbare Flüssigkeiten
  [braun-schwarz]            braun mit schwarz   nicht brennbare Flüssigkeiten
  [gelb-rot]                 gelb mit rot        brennbare Gase
  [gelb-schwarz]             gelb mit schwarz    nicht brennbare Gase
  veraltete Kennzeichnung:                       
  [braun]                    braun               brennbare Flüssigkeiten
  [gelb]                     gelb                brennbare Gase
  [gelb]                     schwarz             nicht brennbare Flüssigkeiten oder nicht brennbare Gase

Achtung: In der Praxis sind des öfteren Abweichungen von der Norm zu beobachten!

Weblinks

-   DIN 2403

Quellenangabe

-   Einsatzleitermappe BF Kaiserslautern

-   http://www.etikettenwissen.de/wiki/DIN_2403 und http://www.etikettenwissen.de/wiki/Rohrleitungskennzeichnung

-   Bildquelle Acetylen-Schild: Datei:Acetylen.png, vom Benutzer Benutzer:Philip1307 als gemeinfrei veröffentlicht

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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Gasflaschenkennzeichnung

 

gilt nicht für Bündel- und Trailerflaschen, Gasflaschen für Flüssiggas und Feuerlöscher.

Siehe die Seite Volumen- und Volumenstromabschätzung für technische Details zu Gasflaschen.

weitere Hinweise

Gefahrgutaufkleber

[Gefahrgutaufkleber]

1.  Gefahren- und Sicherheitshinweise

2.  Gefahrzettel nach ADR/RID

3.  Handelsname des Gaseherstellers

4.  z.B. Zusammensetzung des Gasgemisches oder Reinheitsangabe des Gases

5.  EG-Nummer bei Einzelstoffen. Entfällt bei Gasgemischen.

6.  UN-Nummer und Benennung des Stoffes

7.  Hinweise des Gaseherstellers

8.  Name, Anschrift und Telefon­nummer des Herstellers

9.  Signalwort

Kennzeichnung der Flaschenschulter

Die Kennzeichnung N zur Kennzeichnung von Gasflaschen auf der Flaschenschulter, die nach den neuen Farbcodes lackiert sind, waren nur in der Übergangszeit bis 2006 vorgeschrieben. Diese können aber noch bis 2021 auf der Flaschenschulter vorgefunden werden.

Die Farbe ist nur für die Flaschenschulter festgelegt. Der zylindrische Flaschenmantel hat keine festgelegte Farbe, die Mitgliedsfirmen des Industriegaseverbandes lackieren diesen aber grau. Ausnahme bilden medizinische und Inhalationsgase, hier ist der Flaschenmantel weiß.

Gase, die nicht näher spezifiziert sind

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Eigenschaften            Schulterfarbe           Beispiele
  ------------------------ ----------------------- -------------------------------------------------------------------------
  giftig und/oder ätzend   [gelb]                  Ammoniak, Chlor, Arsin, Fluor, Kohlenmonoxid, Stickoxid, Schwefeldioxid
                           gelb                    

  entzündbar               [rot]                   Wasserstoff, Methan, Ethylen, Formiergas Stickstoff/Wasserstoffgemisch
                           rot                     

  oxidierend               [hellblau]              Sauerstoff-, Lachgasgemische (außer Inhalationsgemische)
                           hellblau                

  erstickend (inert)       [leuchtendes grün]      Krypton, Xenon, Neon, Schweißschutzgas­gemische, Druckluft technisch.
                           leuchtendes grün        
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

gebräuchliche Gase

  ----------------------------------------------------------------------------
  Schulterfarbe                                   Gas
  ----------------------- ----------------------- ----------------------------
  alt                     neu                     
  (bis 2006)                                      

  [gelb]                  [kastanienbraun]        Acetylen
  gelb                    kastanienbraun          

  [grau]                  [dunkelgrün]            Argon
  grau                    dunkelgrün              

  [dunkelgrün]            [schwarz]               Stickstoff
  dunkelgrün              schwarz                 

  [blau]                  [weiß]                  Sauerstoff
  blau                    weiß                    

  [grau]                  [grau]                  Kohlendioxid
  grau                    grau                    

  [grau]                  [grau]                  Helium
  grau                    braun                   

  [grau]                  [blau]                  Distickstoffoxid (Lachgas)
  grau                    blau                    
  ----------------------------------------------------------------------------

Inhalationsgemische

Nach der alten Kennzeichnung waren Inhalationsgemische immer blau

  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Schulterfarbe                       Gas
  ----------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------
  [weiß/schwarz]                      Synthetische Luft / Druckluft für Atemzwecke. Für Sauerstoffkonzentrationen zwischen 20 und 23%.
  weiß/schwarz                        

  [weiß/braun]                        Gemisch Sauerstoff/Helium. Für alle Sauerstoffkonzentrationen.
  weiß/braun                          

  [weiß/grau]                         Gemisch Sauerstoff/Kohlendioxid. Für alle Sauerstoffkonzentrationen.
  weiß/grau                           

  [weiß/blau]                         Gemisch Sauerstoff/Distickstoffoxid. Für alle Sauerstoffkonzentrationen.
  weiß/blau                           
  --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Schutzgasgemische

Dies sind Beispiele und keine abschließende Aufzählung.

  -----------------------------------------------------------------------
  Schulterfarbe                       Gas
  ----------------------------------- -----------------------------------
  [grau/schwarz]                      Kohlendioxid/Stickstoff
  grau/schwarz                        

  [grau/weiß]                         Kohlendioxid/Sauerstoff
  grau/weiß                           

  [dunkelgrün/weiß]                   Argon/Sauerstoff
  dunkelgrün/weiß                     

  [dunkelgrün/schwarz]                Argon/Stickstoff
  dunkelgrün/schwarz                  
  -----------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

Die Grafiken und Informationen wurden aus dem Faltblatt Informationen zur Euro-Norm DIN EN 1089-3. Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland der Firma Linde entnommen.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/gefahrensymbole.html -->

Gefahrensymbole

 

Die folgenden Kennzeichnungen sind die Vorläufer des GHS-Systems und wurden von diesem vollständig abgelöst. Die Übergangsfristen endeten am:

-   01.12.2010 für Reinstoffe

-   01.06.2015 für Zubereitungen

Im gewerblichen Bereich dürfen lagernde Bestände noch für die Dauer von zwei Jahren weiterverwendet werden. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass die Feuerwehr im Einsatzfall mit solch einer Kennzeichnung auch danach noch in Kontakt kommt, besonders im privaten Bereich.

weitere Hinweise

  Piktogramm   Gefahrenbezeichnung                          Einstufung
  ------------ --------------------- ---------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  []           E                     explosionsgefährlich   Explosiver Stoff
  []           F+                    hochentzündlich        Siedepunkt liegt unter 35 °C und Flammpunkt liegt in flüssigem Zustand unter 0 °C
  []           F                     leichtentzündlich      Erhitzt sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr und kann sich später entzünden, oder Flammpunkt liegt in flüssigem Zustand unter 21 °C, oder lässt sich in festem Zustand durch eine Feuerquelle entzünden und brennt nach deren Entfernung weiter, oder Entwickelt bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase
  []           O                     brandfördernd          Unterstützt, ohne selbst brennbar zu sein, eine Verbrennung
  []           T+                    sehr giftig            Führt in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode oder verursacht akute oder chronische Gesundheitsschäden
  []           T                     giftig                 Führt in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode oder verursacht akute oder chronische Gesundheitsschäden
  []           Xn                    gesundheitsschädlich   Verursacht bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden (frühere Bezeichnung: mindergiftig)
  []           C                     ätzend                 Zerstört lebendes Gewebe bei Berührung
  []           Xi                    reizend                Ruft, ohne ätzend zu sein, bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervor
  []           N                     umweltgefährlich       Verändert Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen, sodass dadurch Umweltschäden entstehen

Quellenangabe

-   Wikipedia: Gefahrstoff

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/adr.html -->

ADR-Kennzeichnung

 

Folgende Placards (Großzettel) können nach den ADR-Vorschriften angebracht sein (zu detaillierteren Vorgehenshinweisen zu den einzelnen Klassen siehe CBRN-Einsätze / ABC-Einsätze / GSG-Einsätze):

[] [] [] []
Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe

[] [] []
Klasse 2: gasförmige Stoffe

[]
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

[]
Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

[]
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe

[]
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

[]
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

[]
Klasse 5.2 Organische Peroxide

[]
Klasse 6.1 Giftige Stoffe

[]
Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe / B-Einsatz

[] [] [] []
Klasse 7: Radioaktive Stoffe

[]
Klasse 8: Ätzende Stoffe

[]
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

[umweltgefährdende Stoffe]
umweltgefährdende Stoffe

[Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden]
Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden

[gefährliche Güter in begrenzten Mengen]
gefährliche Güter in begrenzten Mengen

[gefährliche Güter in begrenzten Mengen - Luftfracht]
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - Luftfracht

[gefährliche Güter in begrenzten Mengen] [gefährliche Güter in begrenzten Mengen - alte Kennzeichnung]
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - alte Kennzeichnung
Diese Kennzeichnungen ist seit der ADR 2011 veraltet. Die Übergangsfrist endete am 01.07.2015.

[Kühl- und Konditionierungsmittel]

Kühl- und Konditionierungsmittel

Fahrzeuge und Container, die gefährliche Güter zur Kühlung oder Konditionierung enthalten, müssen an jedem Zugang an einer für Personen, welche das Fahrzeug oder Container öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit diesem Warnkennzeichen versehen sein.

Anstelle des Sterns * wird der Name des eingesetzten Stoffs, gefolgt von dem Ausdruck ALS KÜHLMITTEL bzw. ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL, z.B. KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL

[freigestellte Mengen]

freigestellte Mengen

* An dieser Stelle ist die Nummer des ersten oder einzigen ADR-Gefahrzettels anzugeben.

** Sofern nicht bereits an anderer Stelle auf dem Versandstück angegeben, ist an dieser Stelle der Name des Absenders oder des Empfängers anzugeben.

[begaste Einheit]

begaste Einheiten

Der Container ist mit einem giftigen Gas gefüllt um Schädlinge usw. fernzuhalten.

Verhaltensanweisungen sind im Artikel begaste Container beschrieben.

Quellenangabe

-   ADR

-   Bildquelle Placards

    -   Placard Klasse 1.1: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UN_transport_pictogram_-_1_%28asterisks%29.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Wostr unter Public-Domain-Lizenz

    -   restliche Placards der Klassen 1 bis 9: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html, veröffentlicht von den United Nations unter Public-Domain-Lizenz

    -   Placard „umweltgefährdende Stoffe“: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UN_transport_pictogram_-_pollution.svg, veröffentlicht vom Wikipedia-User Wostr unter Public-Domain-Lizenz

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/liste_der_gefahr-nummern.html -->

Gefahr-Nummern

 

[Gefahrentafel 33-1203]

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern.

Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:

-   2 - Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion

-   3 - Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff

-   4 - Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff

-   5 - Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

-   6 - Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

-   7 - Radioaktivität

-   8 - Ätzwirkung

-   9 - Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

-   0 - keine Zusatzgefahr

-   X - gefährlich bei Kontakt mit Wasser

-   Verdoppelte Ziffer = Erhöhte Gefahr

-   Erste Ziffer = Hauptgefahr

Bemerkung: Spontane heftige Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.

Hinweis:

-   Zahlen mit besonderer Bedeutung sind fett markiert

-   Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe X vorangestellt ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.

-   Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.

-   Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.

Klasse 2: Entweichen von Gas

  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Nummer                              Bedeutung
  ----------------------------------- ----------------------------------------------------------------------
  20                                  - erstickendes Gas oder
                                      - Gas, das keine Nebengefahr aufweist

  22                                  tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend

  223                                 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar

  225                                 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd)

  23                                  entzündbares Gas

  238                                 entzündbares Gas, ätzend

  239                                 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

  25                                  oxidierendes (brandförderndes) Gas

  26                                  giftiges Gas

  263                                 giftiges Gas, entzündbar

  265                                 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)

  268                                 giftiges Gas, ätzend

  28                                  ätzendes Gas
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Klasse 3: Entzündbarkeit von Flüssigkeiten

  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Nummer                              Bedeutung
  ----------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  30                                  - entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C) oder
                                      - entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 60 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder
                                      - selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff

  323                                 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

  X323                                entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

  33                                  leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C)

  333                                 pyrophorer flüssiger Stoff

  X333                                pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert

  336                                 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig

  338                                 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend

  X338                                leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert

  339                                 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

  36                                  - entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C), schwach giftig, oder
                                      - selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig

  362                                 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

  X362                                entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

  368                                 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend

  38                                  - entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C), schwach ätzend, oder
                                      - selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend

  382                                 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

  X382                                entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

  39                                  entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Klasse 4: Entzündbarkeit von Feststoffen

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Nummer                              Bedeutung
  ----------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  40                                  - entzündbarer fester Stoff oder
                                      - selbsterhitzungsfähiger Stoff oder
                                      - selbstzersetzlicher Stoff

  423                                 - fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder
                                      - entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder
                                      - selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

  X423                                - fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder
                                      - entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder
                                      - selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

  43                                  selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff

  X432                                selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

  44                                  entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet

  446                                 entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet

  46                                  entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig

  462                                 fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

  X462                                fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und giftige Gase bildet

  48                                  entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend

  482                                 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

  X482                                fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und ätzende Gase bildet
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Klasse 5: Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

  Nummer   Bedeutung
  -------- ------------------------------------------------------------------------------------------------
  50       oxidierender (brandfördernder) Stoff
  539      entzündbares organisches Peroxid
  55       stark oxidierender (brandfördernder) Stoff
  556      stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig
  558      stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend
  559      stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
  56       oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig
  568      oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend
  58       oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend
  59       oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

Klasse 6: Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

  Nummer   Bedeutung
  -------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  60       giftiger oder schwach giftiger Stoff
  606      ansteckungsgefährlicher Stoff
  623      giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
  63       giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C)
  638      giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C), ätzend
  639      giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 60 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
  64       giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
  642      giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
  65       giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)
  66       sehr giftiger Stoff
  663      sehr giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 60 °C)
  664      sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
  665      sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)
  668      sehr giftiger Stoff, ätzend
  X668     sehr giftiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert
  669      sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
  68       giftiger Stoff, ätzend
  69       giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

Klasse 7: Radioaktivität

  Nummer   Bedeutung
  -------- ------------------------------------
  70       radioaktiver Stoff
  768      radioaktiver Stoff, giftig, ätzend
  78       radioaktiver Stoff, ätzend

Klasse 8: Ätzwirkung

  Nummer   Bedeutung
  -------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  80       ätzender oder schwach ätzender Stoff
  X80      ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert
  823      ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
  83       ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C)
  X83      ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C), der mit Wasser gefährlich reagiert
  836      ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 60 °C) und giftig
  839      ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
  X839     ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und der mit Wasser gefährlich reagiert
  84       ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
  842      ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
  85       ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)
  856      ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) und giftig
  86       ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig
  88       stark ätzender Stoff
  X88      stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert
  883      stark ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 60 °C)
  884      stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
  885      stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)
  886      stark ätzender Stoff, giftig
  X886     stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert
  89       ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

Klasse 9

  ------------------------------------------------------------------------------
  Nummer                              Bedeutung
  ----------------------------------- ------------------------------------------
  90                                  - umweltgefährdender Stoff
                                      - verschiedene gefährliche Stoffe

  99                                  verschiedene gefährliche erwärmte Stoffe
  ------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

ADR

Stichwörter

Kemler, Kemmler, Kemler-Zahl, Kemmler-Zahl, Gefahrnummer, Gefahrentafel

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

---



<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/gefahrendiamant.html -->

Gefahrendiamant

 

[Beispiel für eine Kennzeichnung durch einen Gefahrendiamant]

System zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Gefahrgütern. Vor allem auf Versandstücken aus den USA zu finden, wurde dort als NFPA 704 entwickelt.

weitere Hinweise

Der Gefahrendiamant besitzt vier Felder.

Die farbigen Felder oben, links und rechts geben die Gesundheitsgefahr (blau), die Brandgefahr (rot) und die Reaktionsgefahr (gelb) an. Dabei können die Felder jeweils mit den Ziffern von 0 bis 4 belegt sein. Je höher der Wert der Ziffer, desto höher die Gefahr. Das vierte Feld in der Farbe weiß gibt Zusatzanweisungen. Die einzelnen Werte besitzen folgende Bedeutung:

blaues Feld: Gesundheitsgefahr

  -------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------
  Ziffer   Bedeutung
  0        Ohne besondere Gefahr.
  1        Geringe Gefahren, Atemschutzgerät wird empfohlen.
  2        Gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit Atemschutzgerät und einfacher Schutzkleidung.
  3        Sehr gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit voller Schutzkleidung und Atemschutzgerät.
  4        Äußerst gefährlich! Jeden Kontakt mit Dämpfen oder Flüssigkeiten ohne speziellen Schutz vermeiden.
  -------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------

rotes Feld: Brandgefahr

  -------- -----------------------------------------------------
  Ziffer   Bedeutung
  0        Keine Entzündungsgefahr unter üblichen Bedingungen.
  1        Entzündungsgefahr nur bei Erhitzung.
  2        Entzündungsgefahr bei Erwärmung.
  3        Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen.
  4        Entzündungsgefahr bei allen Temperaturen.
  -------- -----------------------------------------------------

gelbes Feld: Reaktionsgefahr

  -------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Ziffer   Bedeutung
  0        Unter normalen Bedingungen keine Gefahr.
  1        Wird bei Erhitzen unstabil, Schutzmaßnahmen erforderlich.
  2        Heftige chemische Reaktion möglich. Verstärkte Schutzmaßnahmen. Löschangriff nur aus sicherem Abstand.
  3        Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung oder starker Erschütterung durch Schlag u.a.. Sicherheitszone bilden. Löschangriffe nur aus sicherer Deckung.
  4        Große Explosionsgefahr! Sicherheitszone bilden. Bei Brand gefährdetes Gebiet sofort räumen.
  -------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

weißes Feld: Zusatzhinweise

  Symbol   Bedeutung                                                       entsprechende ADR-Klasse
  -------- --------------------------------------------------------------- --------------------------
  (leer)   Wasser als Löschmittel zulässig                                 -
  ~~W~~    kein Wasser zum Löschen verwenden                               Klasse 4.3
  OX       brandfördernder Stoff (oxidierend)                              Klasse 5.1
  SA       erstickender Stoff                                              Klasse 2.2
  ACID     Säure                                                           Klasse 8
  ALK      Alkalie (Lauge)                                                 Klasse 8
  COR      Ätzender Stoff                                                  Klasse 8
  BIO      biogefährlicher Stoff                                           Klasse 6.2
  ☢        bei Freiwerden des Stoffes Gefahr der ionisierenden Strahlung   Klasse 7

Hinweis: Laut der NFPA-Richtlinie sind für das Feld zur Kennzeichnung der Zusatzgefahren eigentlich nur ~~W~~, OX und SA vorgesehen. Üblicherweise werden aber weitere Kennzeichnungen vorgenommen, die darüber hinausgehen.

Quellenangabe

-   https://www.nfpa.org/Assets/files/AboutTheCodes/704/704_FAQs.pdf

-   Dokumentation des Arbeitskreises Gefahrstoffzüge Pfalz

-   Bildquelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:NFPA_704_ex.svg?uselang=de, vom Benutzer Kaneiderdaniel als gemeinfrei veröffentlicht

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/schiffe.html -->

Schiffskennzeichnung

 

weitere Hinweise

Binnenschifffahrt

  Kennzeichnung Tag   Kennzeichnung Nacht   Bedeutung
  ------------------- --------------------- ------------------------------------------------------
  []                  []                    Beförderung bestimmter entzündbarer Stoffe*
  []                  []                    Beförderung bestimmter gesundheitsschädliche Stoffe*
  []                  []                    Beförderung bestimmter explosive Stoffe*

* nach Kapitel 3.2 Tabelle A des Europäisches Übereinkommens vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Seeschifffahrt

  Kennzeichnung Tag   Kennzeichnung Nacht   Bedeutung
  ------------------- --------------------- -------------------------------------------
  []                  []                    Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

Quellenangabe

-   Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

-   Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/elektronisches_befoerderungspapier.html -->

Elektronisches Beförderungspapier

 

[] Ab 01.01.2023 ist es für Gefahrguttransporte möglich, die Beförderungspapiere (Ladepapiere) nur noch in digitaler Form bereitzustellen. Einsatzkräfte bzw. die Leitstelle sind dann selbst dafür zuständig, diese online abzurufen.

Erkennbar sind diese Transporte an einem e auf orangenem Grund, wie auf der Grafik rechts zu sehen.

Der Abruf erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Leitstelle, welche das Beförderungsdokument dann an die Einsatzkräfte vor Ort übermittelt. Daher muss der Leitstelle die jeweilige Nummer zur Identifikation mitgeteilt werden, abhängig vom Verkehrsmittel (Straßenfahrzeug, Bahn oder Binnenschiff).

Für eine Übergangszeit sind die Transporteure dazu verpflichtet, auf dem Transportfahrzeug ein Endgerät mitzuführen, auf dem die Informationen ebenfalls abrufbar sind. Das Ende dieser Übergangszeit ist aktuell noch nicht bekannt.

Der Zugriff ist nur während des Transports möglich.
Das Suchergebnis sollte für die Einsatzdokumentation als PDF-Datei gespeichert oder ausgedruckt werden.

Hinweise zu den einzelnen Verkehrsarten

Straßentransport

-   Es kann nach dem Kennzeichen der Zugmaschine oder des Anhängers gesucht werden

Bahn

[Wagennummer Güterwagen] Aktuell ist nur die Suche nach der Wagennummer möglich. Bei Güterwagen wird die Wagennummer wie auf dem Bild gezeigt von oben nach unten abgelesen. Der hier gezeigte Wagen hat also die Nummer

    23 56 2275 108 - 1

Die Suche per Zugnummer ist vorgesehen, aber aktuell noch nicht möglich.

Binnenschiff

[Binnenschiff mit ENI-Nummer]

Die achtstellige ENI-Nummer wird als Identifikation verwendet, z.B. hier:

    04803340

weitere Informationen zur ENI-Nummer

Container

[Bestandteile des BIC-Codes mit Erklärung]

-   Suche nach Containernummer (BIC-Nummer) auch möglich, wenn sich dieser auf LKW, Bahn oder Schiff befindet!

-   Die Containernummer ist im Bild grün eingerahmt: MCEU2872284

weitere Informationen zur Containernummer (BIC-Nummer)

Weblinks

-   Aktuelle Änderungen im Gefahrgutrecht, Information des Fachausschusses Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz der deutschen Feuerwehren, AGBF Bund / Deutscher Feuerwehrverband

-   Weitere Informationen zum Abrufverfahren gibt es auf der Internetseite des Betreibers der Abfrage-Datenbank; https://gbk-trustedpartner.de/qa

Quellenangabe

-   Foto Wagennummer Güterwagen: veröffentlicht vom Wikipedia-User Ketamin unter Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany (zugeschnitten und bearbeitet)

-   Foto Binnenschiff: Von S.J. de Waard - Eigenes Werk, CC BY 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10417782 (zugeschnitten und bearbeitet)

Stichwörter

Ladepapier, Ladepapiere, Beförderungsdokument, Gefahrgut-Beförderungsdokument

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/dg-ea-code.html -->

DG-EA-Code

 

[Beispieltafel für Benzin]Der DG-EA-Code (früher HAZCHEM-Code) wurde für Rettungskräfte in Großbritannien entwickelt. Er wird aber auch in anderen Ländern eingesetzt, beispielsweise in Australien. Er gibt genaue Anweisungen welche Löschmittel und Form der Schutzkleidung gewählt werden und welche Maßnahmen veranlasst werden sollen.

Der DG-EA-Code besteht aus zwei bis drei Zeichen, wobei das erste Zeichen das zu verwendende Löschmittel, das zweite Zeichen eine eventuelle Reaktions- und Explosionsgefahr und die zu verwendende Schutzkleidung angibt und das dritte Zeichen auf eine ggf. vorzunehmende Räumung des Gebiets hinweist.

weitere Hinweise

1. Zeichen: Löschmittel

  Zeichen   einzusetzendes Löschmittel
  --------- --------------------------------------
  1         Vollstrahl
  2         Wassernebel, ersatzweise Sprühstrahl
  3         Schaum
  4         Trockenlöschmittel (z.B. Pulver)

Eine kleinere Löschmittel-Zahl schließt eine größere mit ein; ist ein Stoff mit „2“ gekennzeichnet kann beispielsweise auch Schaum und Pulver zum Löschen verwendet werden.

Ist der Stoff mit 4 gekennzeichnet, darf das Löschmittel auf keinen Fall Wasser enthalten!

2. Zeichen: Gefahren, Schutzkleidung und Maßnahmen

  2. Zeichen                     Gefahren                                  Schutzkleidung              Maßnahmen
  ------------------------------ ----------------------------------------- --------------------------- -----------
  P                              heftige Reaktion oder Explosion möglich   Chemikalienschutzkleidung   Verdünnen
  R                                                                        Chemikalienschutzkleidung   Verdünnen
  S                              heftige Reaktion oder Explosion möglich   PA                          Verdünnen
  [S mit scharzem Hintergrund]   heftige Reaktion oder Explosion möglich   PA nur bei Brand nötig      Verdünnen
  T                                                                        PA                          Verdünnen
  [T mit scharzem Hintergrund]                                             PA nur bei Brand nötig      Verdünnen
  W                              heftige Reaktion oder Explosion möglich   Chemikalienschutzkleidung   Auffangen
  X                                                                        Chemikalienschutzkleidung   Auffangen
  Y                              heftige Reaktion oder Explosion möglich   PA                          Auffangen
  [Y mit scharzem Hintergrund]   heftige Reaktion oder Explosion möglich   PA nur bei Brand nötig      Auffangen
  Z                                                                        PA                          Auffangen
  [Z mit scharzem Hintergund]                                              PA nur bei Brand nötig      Auffangen

Bei Kennzeichnung „Chemikalienschutzkleidung“ muss entweder Körperschutzform 2 oder 3 getragen werden.

Fällt der Code in den Bereich „Verdünnen“ und der verdünnte Stoff fließt in die Kanalisation, so sollte das zuständige Abwasserwerk verständigt werden.

Befindet sich ein Rechteck um den Buchstaben oder ist er von den eckigen Klammern umfasst, z.B. [S], so ist dies wie der schwarze Untergrund zu werten.

3. Zeichen: Räumung prüfen

  Zeichen   Bedeutung
  --------- -----------------------------------------
  E         Räumung des betroffenen Gebietes prüfen

Beispiele

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Kennzeichnung                       Bedeutung
  ----------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  [DG-EA-Code 3[Y]E]                  Benzin
                                      - Schaum oder Pulver verwenden
                                      - Stoff reagiert heftig/explosionsartig, bei Brand PA verwenden, auslaufenden Stoff auffangen
                                      - Umgebung räumen

  [DG-EA-Code 1[S]E]                  Ammoniumnitrat
                                      - Jedes Löschmittel zulässig
                                      - Stoff reagiert heftig/explosionsartig, bei Brand PA verwenden, auslaufenden Stoff verdünnen
                                      - Umgebung räumen

  [DG-EA-Code 2P]                     Schwefelsäure
                                      - Wassernebel (Sprühstrahl), Schaum oder Pulver verwenden
                                      - Stoff reagiert heftig/explosionsartig, Chemikalienschutzkleidung erforderlich, auslaufenden Stoff verdünnen

  [DG-EA-Code 2X]                     Klinischer Abfall
                                      - Wassernebel (Sprühstrahl), Schaum oder Pulver verwenden
                                      - Chemikalienschutzkleidung erforderlich, auslaufenden Stoff auffangen
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   Informationsmaterial zum HAZCHEM-Code der Regierung von Süd-Australien

-   Artikel HAZCHEM aus der englischsprachigen Wikipedia

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/warnzeichen.html -->

Warnzeichen

 

Warnzeichen werden zur Kennzeichnung von Gefahren an Arbeitsplätzen verwendet.

weitere Hinweise

  Piktogramm                                                        Bedeutung
  ----------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------
  [Warnung vor einer Gefahrenstelle]                                Warnung vor einer Gefahrenstelle
  [Warnung vor feuergefährlichen Stoffen]                           Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
  [Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen]                      Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
  [Warnung vor giftigen Stoffen]                                    Warnung vor giftigen Stoffen
  [Warnung vor ätzenden Stoffen]                                    Warnung vor ätzenden Stoffen
  [Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen]    Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
  [Warnung vor schwebender Last]                                    Warnung vor schwebender Last
  [Warnung vor Flurförderzeugen]                                    Warnung vor Flurförderzeugen
  [Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung]                  Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung
  [Warnung vor gefährlicher optischer Strahlung]                    Warnung vor gefährlicher optischer Strahlung
  [Warnung vor Laserstrahl]                                         Warnung vor Laserstrahl
  [Warnung vor brandfördernden Stoffen]                             Warnung vor brandfördernden Stoffen
  [Warnung vor nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung]   Warnung vor nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung
  [Warnung vor magnetischem Feld]                                   Warnung vor magnetischem Feld
  [Warnung vor Stolpergefahr]                                       Warnung vor Stolpergefahr
  [Warnung vor Absturzgefahr]                                       Warnung vor Absturzgefahr
  [Warnung vor Biogefährdung]                                       Warnung vor Biogefährdung
  [Warnung vor Kälte]                                               Warnung vor Kälte
  [Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen]       Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen
  [Warnung vor Gasflaschen]                                         Warnung vor Gasflaschen
  [Warnung vor Gefahren durch Batterien]                            Warnung vor Gefahren durch Batterien
  [Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre]                        Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  [Warnung vor Quetschgefahr]                                       Warnung vor Quetschgefahr
  [Warnung vor Kippgefahr beim Walzen]                              Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  [Warnung vor automatischem Anlauf]                                Warnung vor automatischem Anlauf
  [Warnung vor heißer Oberfläche]                                   Warnung vor heißer Oberfläche
  [Warnung vor Handverletzungen]                                    Warnung vor Handverletzungen
  [Warnung vor Rutschgefahr]                                        Warnung vor Rutschgefahr
  [Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis]           Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis
  [Warnung vor Einzugsgefahr]                                       Warnung vor Einzugsgefahr

Quellenangabe

-   Wikipedia: Warnzeichen

-   Piktogramme mit Ausnahme „Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis“ und „Warnung vor Einzugsgefahr“: veröffentlicht vom Wikipedia-User Thorsten Henning unter Public-Domain-Lizenz.

-   Piktogramme „Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis“ und „Warnung vor Einzugsgefahr“: veröffentlicht vom Wikipedia-User ChristianBier unter Public-Domain-Lizenz.

Stichwörter

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/verpackungsgruppen.html -->

Verpackungsgruppen

 

Maßnahmen

Ist ein Stückguttransport an einem Gefahrgutunfall beteiligt und auf den Ladepapieren sind viele Stoffe aufgelistet, so kann anhand der Verpackungsgruppe eine Reihenfolge für die Gefährlichkeit aufgestellt werden:

Je niedriger die Verpackungsgruppe, desto höher die Gefahr.

Somit lassen sich die gefährlichsten Stoffe herausfinden und über Recherche in Gefahrstoffdatenbanken die zu treffenden Maßnahmen primär für diese Stoffe ermitteln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Reaktion verschiedener, alleine eher ungefährlicher freigewordener Stoffe auch gefährlichere Produkte entstehen können!

weitere Hinweise

Das ADR schreibt in Abhängigkeit zur Gefährlichkeit eines Stoffs Kriterien für dessen Verpackung vor. Diese werden in drei verschiedene sogenannte Verpackungsgruppen eingeteilt:

-   Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr

-   Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr

-   Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Ein Gefahrstoff kann auch in eine höherwertige Verpackung verpackt werden; erfordert ein Gefahrstoff eine Verpackung der Verpackungsgruppe II kann er also auch in eine Verpackung eingepackt werden die den Anforderungen der Verpackungsgruppe I gerecht wird.

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2012

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/eisenbahn.html -->

Eisenbahnkennzeichnung

 

Anschriften an Gefahrgut-Kesselwagen

Die Anschriften an Gefahrgut-Kesselwagen entsprechen den Anschriften normaler Eisenbahnwagen (z.B. Wagennummer, Fassungsvermögen, Gewichtsangaben, …).

Zusätzlich ergeben sich noch folgende Informationen aus der Anschrift:

-   ADR-Klasse

-   Name des transportierten Stoffs (auf dem Bild Gemisch C)

-   orangene Gefahrentafel

-   Rangierzettel

[Anschrift Gefahrgut-Kesselwagen]

Wagennummer von Güterwagen

[Wagennummer Güterwagen]

Bei Güterwagen wird die Wagennummer wie auf dem Bild gezeigt von oben nach unten abgelesen. Der hier gezeigte Wagen hat also die Nummer

    23 56 2275 108 - 1

Die Wagennummer wird für die Identifikation von Gefahrgut-Güterwagen bei der Abfrage des elektronischen Beförderungspapiers verwendet.

Druckgaskesselwagen

[Druckgaskesselwagen]

Kesselwagen für verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte oder gelöste Gase sind mit einem durchgehenden, etwa 30 cm breiten orangefarbenen Streifen gekennzeichnet, der den Tank in etwa halber Höhe umschließt.

Die Be- und Entladung erfolgt in der Regel durch Ventile am Kesselboden, die von dort aus bedient werden können.

Mineralölkesselwagen mit Zwangsbelüftungssystem

[Mineralölkesselwagen]

Mineralölkesselwagen mit einer senkrechten weißen Bauchbinde besitzen ein Zwangsbelüftungssystem. Sie werden in der Regel von oben befüllt und unten entleert. Die Zwangsbelüftung sorgt dabei dafür, dass mit dem Öffnen des Entleerungsventils gleichzeitig ein Ventil oben am Tank geöffnet wird welches den entstehenden Unterdruck ausgleicht.

Rangierzettel

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Kennzeichnung                       Bedeutung
  ----------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  [vorsichtig verschieben]            Vorsichtig verschieben.

  [Abstoß- und Ablaufverbot]          Abstoß- und Ablaufverbot
                                      Muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden. Darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Wagen geschützt werden.
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Leitfaden Hilfeleistungseinsätze der DB AG, Nutzung für nichtkommerzielle Zwecke im Impressum gestattet. Das Bild welches die Anschrift von Gefahrgutkesselwagen zeigt wurde dem Leitfaden entnommen und unterliegt daher dem Copyright bzw. der Nutzungslizenz der DB.

-   RID 2011

-   Foto Wagennummer Güterwagen (vor Aufnahme ins Einsatzleiterwiki zugeschnitten und bearbeitet): veröffentlicht vom Wikipedia-User Ketamin unter Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany

-   Foto Druckgaskesselwagen: veröffentlicht vom Wikipedia-User Th. Jung unter Public-Domain-Lizenz

-   Foto Mineralölkesselwagen: veröffentlicht vom Wikipedia-User Beroesz unter Attribution-Share Alike 2.5 Hungary-Lizenz

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern, Eisenbahnunfall

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/befoerderungskategorien.html -->

Beförderungskategorien

 

weitere Hinweise

Im ADR werden Gefahrgüter in Beförderungskategorien von 0 bis 4 eingeteilt. 0 ist die gefährlichste Beförderungskategorie, 4 die ungefährlichste.

Quellenangabe

-   FwDV 500, Stand 2012

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/kennzeichnung/ghs.html -->

GHS (Global harmonisiertes System)

 

Das Global harmonisierte System dient der weltweiten Gefahrstoffkennzeichnung. Es löst die Kennzeichnung durch Gefahrensymbole ab.

weitere Hinweise

Piktogramme

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  GHS-Piktogramm                                                                                                      Gefahren                    entsprechende ADR-Klasse(n)
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------------------
  [Ätzend]                                                                                                            Ätzend                      [ADR-Klasse 8]

  [Unter Druck stehende Gase]                                                                                         Unter Druck stehende Gase   [ADR-Klasse 2]

  [Reizend, Gesundheitsschädlich, Hautsensibilisierend, giftig, Betäubende Wirkung, Reizung der Atemwege]             Reizend                     keine direkte Entsprechung
                                                                                                                      Gesundheitsschädlich        
                                                                                                                      Hautsensibilisierend        
                                                                                                                      giftig                      
                                                                                                                      Betäubende Wirkung          
                                                                                                                      Reizung der Atemwege        

  [Explosiv, Selbstreaktiv, Organische Peroxide]                                                                      Explosiv                    [ADR-Klasse 1] [ADR-Klasse 5.2]
                                                                                                                      Selbstreaktiv               
                                                                                                                      Organische Peroxide         

  [Leichtentzündlich, Hochentzündlich, Selbstreaktiv, Selbsterhitzend, Gibt brennbare Gase ab, Organische Peroxide]   Leichtentzündlich           [ADR-Klasse 2] [ADR-Klasse 3] [ADR-Klasse 4.1] [ADR-Klasse 4.2] [ADR-Klasse 4.3] [ADR-Klasse 5.2]
                                                                                                                      Hochentzündlich             
                                                                                                                      Selbstreaktiv               
                                                                                                                      Selbsterhitzend             
                                                                                                                      Gibt brennbare Gase ab      
                                                                                                                      Organische Peroxide         

  [Brandfördernd, Oxidationsmittel]                                                                                   Brandfördernd               [ADR-Klasse 5.1]
                                                                                                                      Oxidationsmittel            

  [Gesundheitsschädlich, Krebserregend, Atemwegsgefährdend]                                                           Gesundheitsschädlich        keine direkte Entsprechung
                                                                                                                      Krebserregend               
                                                                                                                      Atemwegsgefährdend          

  [giftig, Sehr giftig]                                                                                               giftig                      [ADR-Klasse 6.1] [ADR-Klasse 2.3]
                                                                                                                      Sehr giftig                 

  [Umweltgefahr]                                                                                                      Umweltgefahr                [ADR-Klasse 9]
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Gefahrenhinweise (H-Sätze)

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  H200                                Instabil, explosiv.

  H201                                Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.

  H202                                Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

  H203                                Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

  H204                                Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

  H205                                Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.

  H220                                Extrem entzündbares Gas.

  H221                                Entzündbares Gas.

  H222                                Extrem entzündbares Aerosol.

  H223                                Entzündbares Aerosol.

  H224                                Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

  H225                                Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

  H226                                Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

  H228                                Entzündbarer Feststoff.

  H240                                Erwärmung kann Explosion verursachen.

  H241                                Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.

  H242                                Erwärmung kann Brand verursachen.

  H250                                Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.

  H251                                Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

  H252                                In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

  H260                                In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.

  H261                                In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.

  H270                                Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.

  H271                                Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.

  H272                                Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

  H280                                Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

  H281                                Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder ‑Verletzungen verursachen.

  H290                                Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

  H300                                Lebensgefahr bei Verschlucken.

  H301                                Giftig bei Verschlucken.

  H302                                Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

  H304                                Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

  H310                                Lebensgefahr bei Hautkontakt.

  H311                                Giftig bei Hautkontakt.

  H312                                Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

  H314                                Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

  H315                                Verursacht Hautreizungen.

  H317                                Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

  H318                                Verursacht schwere Augenschäden.

  H319                                Verursacht schwere Augenreizung.

  H330                                Lebensgefahr bei Einatmen.

  H331                                Giftig bei Einatmen.

  H332                                Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

  H334                                Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

  H335                                Kann die Atemwege reizen.

  H336                                Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

  H340                                Kann genetische Defekte verursachen.

  H341                                Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

  H350                                Kann Krebs erzeugen.

  H351                                Kann vermutlich Krebs erzeugen.

  H360                                Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

  H361                                Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

  H362                                Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

  H370                                Schädigt die Organe.

  H371                                Kann die Organe schädigen.

  H372                                Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

  H373                                Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .

  H400                                Sehr giftig für Wasserorganismen.

  H410                                Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

  H411                                Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung..

  H412                                Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

  H413                                Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

  EUH001                              In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

  EUH006                              Mit und ohne Luft explosionsfähig.

  EUH014                              Reagiert heftig mit Wasser.

  EUH018                              Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.

  EUH019                              Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

  EUH044                              Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

  EUH029                              Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

  EUH031                              Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

  EUH032                              Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

  EUH066                              Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

  EUH070                              Giftig bei Berührung mit den Augen.

  EUH071                              Wirkt ätzend auf die Atemwege.

  EUH059                              Die Ozonschicht schädigend.

  EUH 201/201A                        Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.
                                      Achtung! Enthält Blei.

  EUH202                              Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

  EUH203                              Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

  EUH204                              Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

  EUH205                              Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

  EUH206                              Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.

  EUH207                              Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.

  EUH208                              Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

  EUH209/209A                         Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung entzündbar werden.

  EUH210                              Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

  EUH401                              Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise (P-Sätze)

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  P101             Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  P102             Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  P103             Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
  P201             Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  P202             Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
  P210             Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  P211             Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
  P220             Von Kleidung/…/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.
  P221             Mischen mit brennbaren Stoffen/… unbedingt verhindern.
  P222             Kontakt mit Luft nicht zulassen.
  P223             Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.
  P230             Feucht halten mit …
  P231             Unter inertem Gas handhaben.
  P232             Vor Feuchtigkeit schützen.
  P233             Behälter dicht verschlossen halten.
  P234             Nur im Originalbehälter aufbewahren.
  P235             Kühl halten.
  P240             Behälter und zu befüllende Anlage erden.
  P241             Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/ Beleuchtung/… verwenden.
  P242             Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
  P243             Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
  P244             Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
  P250             Nicht schleifen/stoßen/…/reiben.
  P251             Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
  P260             Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  P261             Einatmen von Staub/Rauch/Gas/­Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  P262             Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
  P263             Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
  P264             Nach Gebrauch … gründlich waschen.
  P270             Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  P271             Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  P272             Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
  P273             Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  P280             Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  P281             Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  P282             Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.
  P283             Schwer entflammbare /flammhemmende Kleidung tragen.
  P284             Atemschutz tragen.
  P285             Bei unzureichender Belüfung Atemschutz tragen.
  P231+P232        Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen.
  P235+P410        Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
  P301             BEI VERSCHLUCKEN:
  P302             BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
  P303             BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
  P304             BEI EINATMEN:
  P305             BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
  P306             BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG:
  P307             BEI Exposition:
  P308             BEI Exposition oder falls betroffen
  P309             BEI Exposition oder Unwohlsein:
  P310             Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P311             GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P312             Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P313             Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P314             Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P315             Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P320             Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
  P321             Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
  P322             Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
  P330             Mund ausspülen.
  P331             KEIN Erbrechen herbeiführen.
  P332             Bei Hautreizung:
  P333             Bei Hautreizung oder -ausschlag:
  P334             In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
  P335             Lose Partikel von der Haut abbürsten.
  P336             Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
  P337             Bei anhaltender Augenreizung:
  P338             Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
  P340             Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  P341             Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  P342             Bei Symptomen der Atemwege:
  P350             Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
  P351             Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
  P352             Mit viel Wasser und Seife waschen.
  P353             Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  P360             Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
  P361             Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
  P362             Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  P363             Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
  P370             Bei Brand:
  P371             Bei Großbrand und großen Mengen:
  P372             Explosionsgefahr bei Brand.
  P373             KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/ Gemische/Erzeugnisse erreicht.
  P374             Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
  P375             Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
  P376             Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
  P377             Bei anhaltender Augenreizung:
  P378             … zum Löschen verwenden.
  P380             Umgebung räumen.
  P381             Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
  P390             Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
  P391             Verschüttete Mengen aufnehmen.
  P301+P310        BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P301+P312        BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P301+P330+P331   BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
  P302+P334        BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
  P302+P350        BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
  P302+P352        BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
  P303+P361+P353   BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  P304+P340        BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  P304+P341        BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  P305+P351+P338   BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.. Weiter spülen.
  P306+P360        BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
  P307+P311        BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P308+P313        BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P309+P311        BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P332+P313        Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P333+P313        Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P335+P334        Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
  P337+P313        Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  P342+P311        Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  P370+P376        Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
  P370+P378        Bei Brand: … zum Löschen verwenden.
  P370+P380        Bei Brand: Umgebung räumen.
  P370+P380+P375   Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
  P371+P380+P375   Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
  P401             … aufbewahren.
  P402             An einem trockenen Ort aufbewahren.
  P403             An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  P404             In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
  P405             Unter Verschluss aufbewahren.
  P406             In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.
  P407             Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen.
  P410             Vor Sonnenbestrahlung schützen.
  P411             Bei Temperaturen von nicht mehr als …°C/…aufbewahren.
  P412             Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
  P413             Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als …°C aufbewahren
  P420             Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.
  P422             Inhalt in/unter … aufbewahren
  P402+P404        In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.
  P403+P233        Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  P403+P235        Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
  P410+P403        Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  P410+P412        Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen.
  P411+P235        Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als …°C aufbewahren.
  P501             Inhalt/Behälter … zuführen.
  ---------------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Tabelle mit allen P- und H-Sätzen der europäischen Kommission in 23 Sprachen (Excel-Datei (xls), 2 MB)

-   englischsprachige Informationsseite der Europäischen Kommission zur CLP-Verordnung, welche die Europäische Umsetzung des GHS darstellt

-   Wikipedia: GHS

-   GHS-Piktogramme: veröffentlicht von den Vereinten Nationen unter Public-Domain-Lizenz, optimiert vom Wikipedia-User Thorsten Henning unter Public-Domain-Lizenz.

Stichwörter

Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/ph-wert.html -->

pH-Wert

 

[pH-Wert-Skala]

Die Konzentration und damit die Aggressivität von Säuren und Laugen wird durch den pH-Wert angegeben. Je weiter der pH-Wert von 7 (neutral) entfernt liegt, desto aggressiver ist der jeweilige Stoff.

+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+
| Lösung          | Sauer           | Neutral         | Alkalisch       |
+=================+=================+=================+=================+
| pH-Wert         | Kleiner als 7   | 7               | Größer als 7    |
+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+
| Beispiel:       | Salzsäure 35%   | H₂O             | Ammoniak        |
|                 | pH-Wert= -1     |                 | pH-Wert= 11     |
+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+
| Lackmuspapier-  | Rot             | Grün            | Blau            |
| färbung         |                 |                 |                 |
+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+

Weblinks

-   Wikipedia-Artikel pH-Wert

Quellenangabe

-   Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr

-   Grafik pH-Wert-Skala: veröffentlicht vom Wikipedia-User PatríciaR unter CC BY-SA 2.5-Lizenz

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/dosis.html -->

Dosis

 

Dosisrichtwerte für den Einsatz

Energiedosis

Die Energiedosis gibt an, wie groß die von der Strahlung übertragene Energie ist. Die Energiedosis wird in der Einheit Gray angegeben.

Äquivalentdosis

Die Äquivalentdosis gibt an, wie hoch die durch den menschlichen Körper aufgenommene Energie ist. Dabei wird berücksichtigt, dass verschiedene Strahlungsarten (Alpha, Beta, Gamma, …) unterschiedlich stark wirken.

Die auf den üblichen Messgeräten der Feuerwehr angezeigte Dosis ist die Äquivalentdosis. Die Äquivalentdosis wird in der Einheit Sievert (Sv) angegeben.

Effektive Dosis

Die effektive Dosis berücksichtigt, dass die Äquivalentdosis auf die verschiedenen Organe im menschlichen Körper unterschiedlich stark wirkt.

Die effektive Dosis wird in der Einheit Sievert (Sv) angegeben.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/molare_masse.html -->

Molare Masse

 

Mithilfe eines Periodensystem der Elemente oder der Stoffliste kann die molare Masse M eines Stoffs ermittelt werden. Dafür muss die Summenformel bekannt sein. Aus den Bestandteilen der Summenformel kann dann die molare Masse des Stoffs errechnet werden. Dafür muss für jedes Atom in der Summenformel die Atommasse aus der Stoffliste herausgesucht werden. Kommt ein Atom mehrfach vor muss die molare Masse mit der Anzahl der von diesem Stoff vorhandenen Atome multipliziert werden. Beispiele:

-   H₂O (Wasser) besteht aus 2 H-Atomen und einem O-Atom. Dementsprechend muss gerechnet werden: 2 · M_(H) + 1 · M_(O) = 2 · 1 g/mol + 1 · 16 g/mol = 18 g/mol

-   CH₄ (Methan): 1 · M_(C) + 4 · M_(H) = 12 g/mol + 4 · 1 g/mol = 16 g/mol

-   C₂H₅OH (Ethanol): 2 · 12 g/mol + 6 · 1 g/mol + 1 · 16 g/mol = 46 g/mol

Zur einfacheren Berechnung können molare Massen gerundet werden, wenn sie nahe an einer ganzen Zahl liegen.

Quellenangabe

Bitte beachten Sie die Quellenangabe auf der übergeordneten Seite.

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/td_lo.html -->

TD Lo

 

Die TD_(Lo) (toxic dose, toxische Dosis) gibt die niedrigste Dosis an, die bei einem Lebewesen eine oder mehrere Auswirkungen hervorruft.

Quellenangabe

-   Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/dosisleistung.html -->

Dosisleistung

 

Die Dosisleistung ist die aufgenommene Dosis pro Zeit. Die Dosisleistung wird in der Einheit Sievert pro Stunde (Sv/h) bzw. in mSv/h, µSv/h und nSv/h angegeben.

Umrechnung der Dosisleistung

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/dampfdichteverhaeltnis.html -->

Dampfdichteverhältnis

 

Das Dampfdichteverhältnis gibt die Dichte eines gasförmigen Stoffes (Gase oder Dämpfe) im Vergleich zur Luft an. Demnach hat Luft den Wert 1.

    < 1 : Der Dampf/das Gas ist leichter als Luft
    > 1 : Der Dampf/das Gas ist schwerer als Luft

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/gamma-strahlung.html -->

Gamma-Strahlung

 

-   elektromagnetische Wellenstrahlung

-   Reichweite in Luft theoretisch unbegrenzt

-   Abschirmung abhängig vom Material (Dichte), siehe Halbwertschicht

Quellenangabe

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Stichwörter

CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/aggregatszustaende.html -->

Aggregatszustände

 

[Aggregatszustände]

Quellenangabe

-   Grafik Aggregatszustände: veröffentlicht vom Wikipedia-User Wiki-Hypo unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

Bitte beachten Sie die Quellenangabe auf der übergeordneten Seite.

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/beta-strahlung.html -->

Beta-Strahlung

 

-   Elektronen (→ Teilchenstrahlung)

-   Reichweite in Luft ca. 7 bis 10 m

-   Abschirmung durch 3 bis 4 mm Blech möglich

Quellenangabe

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Stichwörter

CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/start.html -->

CBRN-Lexikon

 

Auf dieser Seite finden Sie Erklärungen für im CBRN-Bereich verwendete Begriffe und Abkürzungen, alphabetisch sortiert. Beachten Sie, dass die teils wissenschaftlichen Definitionen zum besseren bzw. schnelleren Verständnis sinngemäß eingekürzt wurden.

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Abstandquadratgesetz                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   AEGL-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Aggregatszustände                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   AGW                                                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Aktivität                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Alpha-Strahlung                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Beta-Strahlung                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   BLEVE                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Boil-Over                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brennpunkt                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dampfdichteverhältnis                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dampfdruck                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dosis                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Dosisleistung                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Einsatz-Toleranz-Wert (ETW)                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   ERPG-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ex-Zonen                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Explosionsgrenzen (UEG/OEG)                                       |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Flammpunkt                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gamma-Strahlung                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Halbwertschicht                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Halbwertzeit                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   IDLH-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Impulse                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ingestion                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Inhalation                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Inkorporation                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Kontamination                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LC 50                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LC Lo                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   LD 50                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Luftvergleichszahl                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   MAK-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mindestzündenergie                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Molare Masse                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   PAC-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   pH-Wert                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Polymerisation                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   relative Dichte zu Luft                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   relative Dichte zu Wasser                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TC Lo                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TD Lo                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TEEL-Wert                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Temperaturklasse                                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TLV-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   TRK-Wert                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Verdunstungszahl (VZ)                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wassergefährdungsklasse (WGK)                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Wasserlöslichkeit                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Zehntelwertschicht                                                |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Zündtemperatur                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+

Quellenangabe

-   Vorlesung Schadstoffausbreitung, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Wintersemester 2009/2010, Hochschule Magdeburg-Stendal

-   Vorlesung Brand- und Explosionsschutz, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Sommersemester 2009, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

-   Vorlesung Chemie der Brände und Löschmittel, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Sommersemester 2009, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

-   Vorlesung bautechnischer Explosionsschutz, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Sommersemester 2009, Hochschule Magdeburg-Stendal

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   FwDV 500 Stand 2012

-   Fertig ausgearbeitete Schulungsbausteine für die laufende Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr, Wolfgang Gabler, WEKA Verlag

-   Lehrgangsunterlage GABC-Führen, Hessische Landesfeuerwehrschule

-   Lehrunterlage „Grundkurs im Strahlenschutz“, Studiengang Security & Safety Engineering (Bachelor), Hochschule Furtwangen

Stichwörter

Sicherheitstechnische Kennzahlen

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/impulse.html -->

Impulse

 

Impulse pro Sekunde ist die Maßeinheit für Kontaminationsnachweisgeräte.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/wasserloeslichkeit.html -->

Wasserlöslichkeit

 

auch: Löslichkeit

Die Wasserlöslichkeit gibt an, welche Menge eines Stoffs sich in Wasser lösen lässt. Sie ist stark temperaturabhängig.

Gase lösen sich mit steigender Temperatur schlechter in Wasser.

Feststoffe lösen sich mit steigender Temperatur grundsätzlich besser in Wasser, hier gibt allerdings viele Ausnahmen.

Quellenangabe

-   Wikipedia: Wasserlöslichkeit

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/verdunstungszahl.html -->

Verdunstungszahl (VZ)

 

Die Verdunstungszahl gibt an wie schnell ein Stoff verdunstet, verglichen mit Diethylether.

Je höher die Verdunstungszahl ist, desto langsamer verdunstet der Stoff. Liegt die Verdunstungszahl über 10, ist die Brandgefahr eher gering, da nur geringe Mengen brennbare Dämpfe entstehen können.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/inhalation.html -->

Inhalation

 

ist die Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper mittels Einatmen.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/alpha-strahlung.html -->

Alpha-Strahlung

 

-   Helium-Kerne (→ Teilchenstrahlung)

-   Reichweite in Luft ca. 7 bis 10 cm

-   Abschirmung durch ein Blatt Papier möglich

-   Bestrahlung von Gewebe:

    -   von außen: relativ ungefährlich, da die oberen (abgestorbenen) Hautschichten die Alpha-Teilchen stoppen

    -   von innen: gefährlich, da die vergleichsweise großen Alpha-Teilchen schwere Schäden im Gewebe anrichten können

Quellenangabe

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Stichwörter

CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/luftvergleichszahl.html -->

Luftvergleichszahl

 

Die Luftvergleichszahl kann herangezogen werden um zu ermitteln ob ein Stoff schwerer oder leichter als Luft ist. Die Luftvergleichszahl beträgt ~ 29 g/mol. Ist die molare Masse eines Gases oder Dampfs bekannt, kann daraus folgender Schluss gezogen werden:

-   Ist die molare Masse des Stoffs kleiner als 29 g/mol, so wird sich dieser nach oben verflüchtigen, da er leichter als Luft ist.

-   Ist die molare Masse des Stoffs größer als 29 g/mol, so wird sich dieser am Boden sammeln und in Senken, Keller, etc. eindringen.

Diese Betrachtung geht jedoch davon aus, dass der austretende Stoff die gleiche Temperatur wie die Umgebung hat. Besonders unter hohem Druck gespeicherte Gase sind nach dem Austritt sehr kalt, haben deswegen eine höhere Dichte und bleiben deswegen, auch wenn sie eine geringere molare Masse als Luft haben, ggf. einige Zeit am Boden bis sie erwärmt sind und aufsteigen.

Desweiteren ist zu beachten, das Windströmungen den Stoff in unerwartete Richtungen treiben.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/erpg-wert.html -->

ERPG-Wert

 

Abkürzung für Emergency Response Planning Guidelines. Dieser ist ein Richtwert zur Verhinderung der Schädigung der Zivilbevölkerung und ist für einen repräsentativen Schnitt durch die Bevölkerung gültig, der auch Kinder und alte Menschen umfasst. Der ERPG-Wert geht von einer Aussetzungsdauer von 1 Stunde aus und ist in drei Abstufungen unterteilt:

-   ERPG-1: leichte, vorübergehende gesundheitliche Auswirkungen oder die Wahrnehmung eines klar definierten, unangenehmen Geruchs.

-   ERPG-2: Irreversible oder ernsthafte gesundheitliche Auswirkungen, die die Fähigkeit behindern Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

-   ERPG-3: Lebensbedrohliche gesundheitliche Auswirkungen.

Der ERPG-2-Wert wird als Planungsgrundlage nach Störfallverordnung verwendet.

ERPG-Werte sind eine Art von Vorläufer-Werten der AEGL-Einstufungen und werden nur noch neu herausgegeben wenn keine AEGL-Werte verfügbar sind. Sind AEGL-Werte für den jeweiligen Wert verfügbar, sollten diese statt der ERPG-Werte verwendet werden.

Quellenangabe

-   AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/lc_lo.html -->

LC Lo

 

Die LC_(Lo) (lethal concentration, tödliche Konzentration) gibt die niedrigste Konzentration eines Stoffes in der Umgebung eines Lebewesens an, bei der eines der beobachteten Individuen stirbt.

Quellenangabe

-   Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/lc_50.html -->

LC 50

 

Die LC₅₀ (lethal concentration, tödliche Konzentration) gibt die Konzentration eines Stoffes in der Umgebung eines Lebenwesens an, bei der die Hälfte der beobachteten Individuen sterben.

Quellenangabe

-   Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/mak-wert.html -->

MAK-Wert

 

Abkürzung für maximale Arbeitsplatzkonzentration. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, so ist bei einer Belastung der Arbeitnehmers von 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche keine Schädigung zu erwarten.

Die MAK-Werte sind im Zuge der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 mittlerweile in den AGW aufgegangen. Bis die MAK-Werte aber vollständig in die AGW überführt sind, oder bei nicht ganz aktuellen Nachschlagewerken, kann der MAK-Wert noch gefunden werden.

Da der MAK-Wert für eine dauerhafte Exposition ausgelegt ist, eignet er sich zur Bewertung von Gefahren für die Bevölkerung weniger gut als die speziell dafür ausgelegten ETW, AEGL-, ERPG-, TEEL-, und ähnliche Werte und sollte daher nicht verwendet werden wenn ein solcher geeigneterer Wert vorliegt, um die Gefährdung nicht zu überschätzen.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/polymerisation.html -->

Polymerisation

 

Polymerisation beschreibt eine Synthesereaktion, also eine Reaktion bei der aus zwei Elementen ein neuer Stoff hergestellt wird. Die Polymerisation ist eine Kettenreaktion, die unter Wärmeabgabe (exotherme Reaktion) verläuft.

Eine ungewollte Polymerisation größerer Stoffmengen kann mit explosionsartiger Heftigkeit ablaufen.

Durch diese Wärme erzeugende (exotherme) Reaktion kann es insbesondere in Tanks, Kesselwagen, etc. zu einem Temperatur- und Druckanstieg kommen der dann zu erheblicher Explosions- und Brandgefahr führen kann.

Quellenangabe

-   www.studysmarter.de/schule/chemie/polymer/polymerisation/

-   https://www.rs-seliger.de/rs-produkte/restab/

-   https://www.ib-rauch.de/okbau/bauchemie/polymerisation.html

Stichwörter

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/aktivitaet.html -->

Aktivität

 

Die Aktivität eines Radionuklids gibt an, wie viele Atomkerne pro Sekunde zerfallen. Die Maßeinheit lautet Becquerel [1/s].

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/halbwertschicht.html -->

Halbwertschicht

 

Die Halbwertschicht, auch Halbwertdicke, gibt an welche Schichtdicke ein Material besitzen muss, um die Intensität eines radioaktiven Stoffes um die Hälfte zu verringern.

Faustregel zur Halbwertschicht (Prozent der Anfangsdosisleistung):

-   1 HWS: 50 %

-   2 HWS: 25 %

-   3 HWS: ca. 10 %

-   7 HWS: ca. 1 %

-   10 HWS: ca. 0,1 %

Die Dicke der Halbwertschicht hängt vom Isotop bzw. der Energie ab. Halbwertschichten gängiger Materialien für Cobalt-60 und Cäsium-137 sind:

  ----------------------------------------------------------------------------
  Halbwertschichtdicke in cm                           
  ---------------------------- ----------------------- -----------------------
  Material                     Co-60                   Cs-137

  Luft                         10.000                  7.500
                               (100 m)                 (75 m)

  Wasser                       35                      30

  Beton                        14                      12

  Eisen                        3,5                     2,8

  Blei                         1,5                     0,8
  ----------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

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Stichwörter

Halbwertsschicht, Halbwertschichtdicke, Halbwertsschichtdicke

CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/ingestion.html -->

Ingestion

 

ist die Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper mittels Verschlucken.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/teel-wert.html -->

TEEL-Wert

 

TEEL-Werte (Temporary Emergency Exposure Limits) werden in ppm oder mg/m³ angegeben und dienen als Beurteilungsgröße für körperliche Auswirkungen bei Chemikalienfreisetzungen. Sie schließen nahezu die gesamte Bevölkerung, also auch empfindliche Personen, für eine potentielle Auswirkung ein. Die Expositionsdauer ist dabei auf eine Stunde ausgelegt. Wie auch die AEGL- und ERPG-Werte werden sie in drei Gruppen eingeteilt:

-   TEEL-1: Spürsames Unwohlsein und Reizungen, aber keine Behinderung der Fähigkeit zu flüchten. Mit Beendigung der Stofffreisetzung verschwinden die Symptome wieder vollständig.

-   TEEL-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung.

-   TEEL-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen.

Im System der PAC-Werte werden TEEL-Werte nur verwendet, wenn keine AEGL- oder ERPG-Werte vorliegen. Liegen solche Werte vor, sollte der TEEL-Wert nicht verwendet werden (dann der AEGL-Wert vor dem ERPG-Wert).

Das Umweltbundesamt rät, die TEEL-Werte aufgrund ungenauer Ermittlungserfahren kritisch zu betrachten.

Quellenangabe

-   AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt

-   http://response.restoration.noaa.gov/oil-and-chemical-spills/chemical-spills/resources/temporary-emergency-exposure-limits-teels.html

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/wassergefaehrdungsklasse.html -->

Wassergefährdungsklasse (WGK)

 

Stoffe können in verschiedene Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt werden:

-   nicht wassergefährdend

-   WGK 1: schwach wassergefährdend

-   WGK 2: deutlich wassergefährdend

-   WGK 3: stark wassergefährdend

Zudem können Stoffe als allgemein wassergefährdend eingeteilt werden. Darunter fallen z.B. Stoffe aus dem landwirtschaftlichen Bereich wie Dünger, oder Stoffe die noch nicht in eine konkrete WGK eingeteilt wurden.

Weblinks

-   Recherche in der WKG-Datenbank "Rigoletto" des Umweltbundesamtes

-   Eintrag zu "Wassergefährdungsklasse" bei Wikipedia

-   Eintrag zu "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" bei Wikipedia

Quellenangabe

-   Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - §3

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/etw.html -->

Einsatz-Toleranz-Wert (ETW)

 

Der ETW kann vom Einsatzleiter genutzt werden, um eine Gefährdung seiner Einsatzkräfte abzuschätzen. Es existieren ETW jeweils für 1h und 4h Einsatzdauer. Der ETW ist auf die Belastung einer Einsatzkraft (die ohne Atemschutz arbeitet) zugeschnitten und entspricht (mittlerweile) dem AEGL-2-Wert für eine Expositionsdauer von 1 bzw. 4 Stunden. Dies bedeutete, dass Unwohlsein auftreten kann, aber keine dauerhafte gesundheitliche Gefährdung eintritt (siehe Definition AEGL).

Tabelle mit Einsatztoleranzwerten

Scrollen Sie bei kleinen Bildschirmen in der Tabelle nach rechts, um alle Angaben zum Stoff zu sehen!

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Stoffname                                                                                                                                  CAS-Nr.      Stoff- (UN-)   ETW         ETW          UEG           G       H       CBRN ErkW
  ERICard                                                                                                                                                 Nummer         bis 1h      bis 4h                                     
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ------------ -------------- ----------- ------------ ------------- ------- ------- -----------
  Aceton                                                                                                                                     67-64-1      1090           n.f.        500 ppm      2,5 Vol.-%                    X
  ACETON - UN 1090 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-09                                                                                                                                                                            

  Acrolein                                                                                                                                   107-02-8     1092           0,1 ppm     0,1 ppm      2,8 Vol.-%                    X
  ACROLEIN, STABILISIERT - UN 1092 - Gefahrnr. 663 - ERICard-Nr. 6-31                                                                                                                                                           

  Acrylnitril                                                                                                                                107-13-1     1093           1,7 ppm     0,48 ppm     2,8 Vol.-%            H       
  ACRYLNITRIL, STABILISIERT - UN 1093 - Gefahrnr. 336 - ERICard-Nr. 3-17                                                                                                                                                        

  Ammoniak                                                                                                                                   7664-41-7    1005           160 ppm     110 ppm      15,4 Vol.-%                   X
  AMMONIAK, WASSERFREI - UN 1005 - Gefahrnr. 268 - ERICard-Nr. 2-42                                                                                                                                                             

  Anilin                                                                                                                                     62-53-3      1547           12 ppm      3 ppm        1,2 Vol.-%            H       X
  ANILIN - UN 1547 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-09                                                                                                                                                                            

  Arsenwasserstoff                                                                                                                           7784-42-1    2188           0,17 ppm    0,04 ppm     3,9 Vol.-%                    X

  Benzol                                                                                                                                     71-43-2      1114           n.f.        20 ppm       1,2 Vol.-%            H       X
  BENZEN - UN 1114 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-10 - UN1114                                                                                                                                                                   

  Carbonylchlorid (Phosgen)                                                                                                                  75-44-5      1076           0,30 ppm    0,08 ppm     n.b.                          X
  PHOSGEN - UN 1076 - Gefahrnr. 268 - ERICard-Nr. 2-34                                                                                                                                                                          

  Chlor                                                                                                                                      7782-50-5    1017           2 ppm       1 ppm        n.b.                          X
  CHLOR - UN 1017 - Gefahrnr. 265 - ERICard-Nr. 2-31                                                                                                                                                                            

  Chlorbenzol                                                                                                                                108-90-7     1134           150 ppm     150 ppm      1,3 Vol.-%                    X
  CHLORBENZEN - UN 1134 - Gefahrnr. 30 - ERICard-Nr. 3-02                                                                                                                                                                       

  Chlorcyan                                                                                                                                  506-77-4     1589           n.f.        0,3 ppm      n.b.                          X

  Chloroform                                                                                                                                 67-66-3      1888           64 ppm      40 ppm       n.b.                  H       X
  CHLOROFORM - UN 1888 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-06                                                                                                                                                                        

  Chlorwasserstoff                                                                                                                           7647-01-0    1050           22 ppm      11 ppm       n.b.                          X
  CHLORWASSERSTOFF, WASSERFREI - UN 1050 - Gefahrnr. 268                                                                                                  (1789)                                                                
  (Salzsäure)                                                                                                                                                                                                                   
  (CHLORWASSERSTOFFSÄURE - UN 1789 - Gefahrnr. 80 - ERICard-Nr. 8-03)                                                                                                                                                           

  Cyanwasserstoff (Blausäure)                                                                                                                74-90-8      1051           7,1 ppm     3,5 ppm      5,4 Vol.-%    G       H       X
  CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE) mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff - UN 1613 - Gefahrnr. 663 - ERICard-Nr. 6-31                1614                                                                  
                                                                                                                                                          (1613)                                                                

  Cyclohexylamin                                                                                                                             108-91-8     2357           8,6 ppm     5,4 ppm      1,6 Vol.-%            H       X
  CYCLOHEXYLAMIN - UN 2357 - Gefahrnr. 83 - ERICard-Nr. 8-13                                                                                                                                                                    

  Epichlorhydrin                                                                                                                             106-89-8     2023           24 ppm      14 ppm       2,3 Vol.-%            H       X
  EPICHLORHYDRIN - UN 2023 - Gefahrnr. 63 - ERICard-Nr. 6-16                                                                                                                                                                    

  Essigsäure                                                                                                                                 64-19-7      2789           n.f.        20 ppm       4,0 Vol.-%                    X
  EISESSIG oder ESSIGSÄURE, LÖSUNG mit mehr als 80 Masse-% Säure - UN 2789 - Gefahrnr. 83 - ERICard-Nr. 8-12                                                                                                                    

  Ethanol                                                                                                                                    64-17-5      1170           n.f.        3.000 ppm    3,1 Vol.-%                    X
  ETHANOL, LÖSUNG (ETHYLALKOHOL, LÖSUNG) - UN 1170 - Gefahrnr. 30 - ERICard-Nr. 3-02                                                                                                                                            

  Ethylendiamin                                                                                                                              107-15-3     1604           9,7 ppm     6,1 ppm      2,7 Vol.-%                    X
  ETHYLENDIAMIN - UN 1604 - Gefahrnr. 83 - ERICard-Nr. 8-13                                                                                                                                                                     

  Ethylenoxid                                                                                                                                75-21-8      1040           45 ppm      14 ppm       2,6 Vol.-%            H       X
  ETHYLENOXID MIT STICKSTOFF - UN 1040 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-12                                                                                                                                                       

  Fluor                                                                                                                                      7782-41-4    1045           5 ppm       2,3 ppm      n.b.                  H       X

  Fluorwasserstoff                                                                                                                           7664-39-3    1052           24 ppm      12 ppm       n.b.                  H       X
  FLUORWASSERSTOFF, WASSERFREI - UN 1052 - Gefahrnr. 886 - ERICard-Nr. 8-40                                                                               (1790)                                                                
  (Flusssäure, Fluorwasserstoff in wässriger Lösung)                                                                                                                                                                            
  (FLUORWASSERSTOFFSÄURE mit mehr als 85 % Fluorwasserstoff - UN 1790 - Gefahrnr. 886 - ERICard-Nr. 8-56)                                                                                                                       

  Formaldehyd                                                                                                                                50-00-0      1198           n.f.        1 ppm        7,0 Vol.-%                    X
  FORMALDEHYDLÖSUNG, ENTZÜNDBAR - UN 1198 - Gefahrnr. 38 - ERICard-Nr. 3-30                                                                               2209                                                                  

  n-Hexan                                                                                                                                    110-54-3     1208           2.900 ppm   2.900 ppm    1,0 Vol.-%                    X
  HEXANE - UN 1208 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-11                                                                                                                                                                            

  Hydrazin                                                                                                                                   302-01-2     2029           13 ppm      3,1 ppm      4,7 Vol.-%            H       X

  Kohlenstoffdioxid                                                                                                                          124-38-9     1013           n.f.        10.000 ppm   n.b.                          
  KOHLENDIOXID - UN 1013 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-51                                                                                                                                                                      

  Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)                                                                                                  75-15-0      1131           160 ppm     100 ppm      0,6 Vol.-%            H       X
  KOHLENSTOFFDISULFID - UN 1131 - Gefahrnr. 336 - ERICard-Nr. 3-15                                                                                                                                                              

  Kohlenstoffmonoxid                                                                                                                         630-08-0     1016           83 ppm      33 ppm       11,3 Vol.-%                   X
  KOHLENMONOXID, VERDICHTET - UN 1016 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-13                                                                                                                                                        

  Methanol                                                                                                                                   67-56-1      1230           n.f.        720 ppm      6,0 Vol.-%            H       
  METHANOL - UN 1230 - Gefahrnr. 336 - ERICard-Nr. 3-15                                                                                                                                                                         

  Methylmercaptan                                                                                                                            74-93-1      1064           23 ppm      14 ppm       4,1 Vol.-%                    X
  METHYLMERCAPTAN - UN 1064 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-14                                                                                                                                                                  

  Phosphorwasserstoff (Phosphin)                                                                                                             7803-51-2    2199           2 ppm       0,5 ppm      1.0 Vol.-%                    X

  Salpetersäure                                                                                                                              7697-37-2    2031           24 ppm      6 ppm        n.b.                          
  SALPETERSÄURE, andere als rotrauchende, mit mehr als 70 % Säure - UN 2031 - Gefahrnr. 885 - ERICard-Nr. 8-60                                                                                                                  

  Schwefeldioxid                                                                                                                             7446-09-5    1079           0,75 ppm    0,75 ppm     n.b.                          X
  SCHWEFELDIOXID - UN 1079 - Gefahrnr. 268 - ERICard-Nr. 2-24                                                                                                                                                                   

  Schwefelwasserstoff                                                                                                                        7783-06-4    1053           27 ppm      20 ppm       4,3 Vol.-%    G               X
  SCHWEFELWASSERSTOFF - UN 1053 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-14                                                                                                                                                              

  Stickstoffdioxid                                                                                                                           10102-44-0   1067           12 ppm      8,2 ppm      n.b.                          X
  DISTICKSTOFFTETROXID (STICKSTOFFDIOXID) - UN 1067 - Gefahrnr. 265 - ERICard-Nr. 2-37                                                                                                                                          

  Styrol                                                                                                                                     100-42-5     2055           n.f.        40 ppm       0,97 Vol.-%   G               X
  STYREN, MONOMER, STABILISIERT - UN 2055 - Gefahrnr. 39 - ERICard-Nr. 3-36                                                                                                                                                     

  Tetrachlorethen                                                                                                                            127-18-4     1897           230 ppm     120 ppm      n.b.                  H       X
  TETRACHLORETHYLEN - UN 1897 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-06                                                                                                                                                                 

  Tetrachlorkohlenstoff                                                                                                                      56-23-5      1846           13 ppm      7,6 ppm      n.b.                  H       
  TETRACHLORKOHLENSTOFF - UN 1846 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-06                                                                                                                                                             

  Toluol                                                                                                                                     108-88-3     1294           560 ppm     310 ppm      1,1 Vol.-%                    X
  TOLUEN - UN 1294 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-11                                                                                                                                                                            

  Toluoldiisocyanat                                                                                                                          1321-38-6    2078           0,083 ppm   0,021 ppm    0,9 Vol.-%                    X
  TOLUYLENDIISOCYANAT - UN 2078 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-06                                                                                                                                                               

  1, 1, 1-Trichlorethan                                                                                                                      71-55-6      2831           600 ppm     380 ppm      8,0 Vol.-%            H       X
  1,1,1-TRICHLORETHAN - UN 2831 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-06                                                                                                                                                               

  1, 1, 2-Trichlorethan                                                                                                                      79-00-5      3082           n.f.        25 ppm       n.b.                  H       X

  Trichlorethen                                                                                                                              79-01-6      1710           n.f.        100 ppm      7,9 Vol.-%            H       X
  TRICHLORETHYLEN - UN 1710 - Gefahrnr. 60 - ERICard-Nr. 6-06                                                                                                                                                                   

  Vinylchlorid                                                                                                                               75-01-4      1086           1.200 ppm   820 ppm      3,8 Vol.-%    G       H       X
  VINYLCHLORID, STABILISIERT - UN 1086 - Gefahrnr. 239 - ERICard-Nr. 2-44                                                                                                                                                       
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

-   n.b. in Spalte UEG: Stoff nicht brennbar

-   n.f. = nicht festgelegt

-   fettgedruckte Werte in ETW-Spalten = ETW entspricht dem AEGL-Wert-2 für 4 Stunden bzw. 1 Stunde Exposition

-   G = Gewöhnung Geruchssinn: Es besteht die Gefahr, dass sich der Geruchssinn an den Gefahrstoff gewöhnt und dieser daher nicht mehr wahrgenommen wird.

-   H = Hautresorptiv: Der Gefahrstoff kann über die Haut aufgenommen werden

-   CBRN ErkW: Der Stoff ist durch die Messgeräte des CBRN-ErkW (früher ABC-ErkKW / ABC-Erkunder) nachweisbar

-   Aufgrund alternativer Schreibweisen des Stoffs kann sich die Stoffbezeichnung der ERICard unterscheiden!

Tabelle mit Ausnahme der Links zu den ERICards entnommen aus der Anlage 1 zur vfdb-Richtlinie 10/01, verfügbar im Internet unter https://www.vfdb.de/media/referate/referat10/doc/RL_10_01_Anlage1_ETW_Ref10_2022_73_.pdf.

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/tlv-wert.html -->

TLV-Wert

 

Der TLV (Threshold Limit Value) wird in den USA als Grenzwert im Arbeitsschutz eingesetzt und entspricht in der Definition dem AGW und dem MAK-Wert.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/boil-over.html -->

Boil-Over

 

Bei einem Boil-Over wird ein Gemisch aus einer brennbaren Flüssigkeit und Wasserdampf aus einem Tank herausgeschleudert.

Die Voraussetzungen für einen Boil-Over sind:

-   die brennende Flüssigkeit hat eine geringere Dichte (ist leichter) als Wasser

-   die brennende Flüssigkeit ist nicht mit Wasser mischbar

Zu einem Boil-Over kann es kommen, wenn Löschwasser in die brennende Flüssigkeit gegeben wird oder bereits im Tank vorhanden ist. Aufgrund der niedrigeren Dichte der brennbaren Flüssigkeit sinkt das Wasser (aufgrund seiner höheren Dichte) nach unten ab. Im weiteren Verlauf des Brandes beginnt es zu sieden und reißt in Dampf-Form die brennbare Flüssigkeit mit heraus, die daraufhin explosionsartig verbrennen kann.

Ein Boil-Over kann auch zeitlich verzögert auftreten. Bei einem höheren Füllstand des Tanks wird das Wasser im unteren Teil noch nicht erwärmt. Treffen heiße Bereiche der brennbaren Flüssigkeit im späteren Verlauf dann auf die Wasserschicht, kann der Boil-Over unerwartet auftreten.

Das Phänomen ist vor allem von Bränden in Rohöl-Tanklagern bekannt. Im kleineren Maßstab ist es vergleichbar mit Fettbränden bzw. -explosionen in der Küche.

Brennt im Tank eine Flüssigkeit die mit Wasser mischbar ist (z.B. Alkohol), so besteht die Gefahr eines Boil-Overs nicht. Allerdings ist es in diesem Fall möglich, dass der Tank überläuft und sich brennende Flüssigkeit somit ausbreitet.

Weblinks

-   Der „Boil-over“ bei Tankbränden, Dr. H. Herterich

Quellenangabe

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Stichwörter

Boilover, Boil Over

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/kontamination.html -->

Kontamination

 

ist die Verunreinigung

-   der Oberfläche von Lebewesen

-   des Bodens

-   von Gewässer

-   von Gegenständen

mit gefährlichen Stoffen.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/agw.html -->

AGW

 

Abkürzung für Arbeitsplatzgrenzwert. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, so ist bei einer Belastung der Arbeitnehmers von 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche auf Dauer der Lebensarbeitszeit keine Schädigung zu erwarten.

Der AGW ging aus den MAK- und TRK-Werten hervor, als er 2005 durch die Neufassung der Gefahrstoffverordnung eingeführt wurde. Im Gegensatz zu den MAK-Werten sind die AGW toxikologisch begründet, was bei den MAK-Werten nicht zwangsläufig der Fall war.

Weitere Informationen und eine Stoffliste mit AGW ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden.

Da der AGW für eine dauerhafte Exposition ausgelegt ist, eignet er sich zur Bewertung von Gefahren für die Bevölkerung weniger gut als die speziell dafür ausgelegten ETW, AEGL-, ERPG-, TEEL-, und ähnliche Werte und sollte daher nicht verwendet werden wenn ein solcher geeigneterer Wert vorliegt, um die Gefährdung nicht zu überschätzen.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/ld_50.html -->

LD 50

 

Die LD₅₀ (lethal dose, tödliche Dosis) gibt die Dosis eines giftigen Stoffs an, bei der die Hälfte der beobachteten Individuen sterben.

Quellenangabe

-   Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/explosionsgrenzen_ueg_oeg.html -->

Explosionsgrenzen (UEG/OEG)

 

Untere Explosionsgrenze (UEG)

auch LEL (Lower Explosion Level)

Niedrigste Konzentration eines brennbaren Stoffs in der Luft, bei dem sich das Gemisch entzünden kann (siehe Flammpunkt).

Siehe auch Ex-Messgeräte für Hinweise zum Vorgehen im Messeinsatz und Umrechnungshilfe falls das Messgerät auf einen anderen Stoff als den zu Messenden kalibriert ist.

Obere Explosionsgrenze (OEG)

auch UEL (Upper Explosion Level)

Oberhalb der OEG ist das Gemisch zu fett für eine Zündung. Auf dieses Kriterium sollte sich jedoch nicht verlassen werden, weil sich die Situation schnell ändern kann (z.B. Verteilung des Gemischs durch einen Windstoß), wodurch die OEG wieder unterschritten wird.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/zehntelwertschicht.html -->

Zehntelwertschicht

 

Die Zehntelwertschicht, auch Zehntelwertdicke, gibt an welche Schichtdicke ein Material besitzen muss, um die Intensität eines radioaktiven Stoffes auf ein Zehntel zu verringern.

Eine Zehntelwertschicht (ZWS) entspricht in etwa 3 Halbwertschichten.

Faustregel zur Zehntelwertschicht (Prozent der Anfangsdosisleistung):

-   1 ZWS: 10 %

-   2 ZWS: 1 %

-   3 ZWS: 0,1 %

-   …

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/halbwertzeit.html -->

Halbwertzeit

 

Die Halbwertzeit ist die Zeit, nach der von einer bestimmten Menge eines Radionuklids die Hälfte der Kerne zerfallen sind. Jedes Isotop hat seine eigene spezifische Halbwertzeit.

Faustregel zur Halbwertzeit (Prozent der Anfangsaktivität):

-   1 HWZ: 50 %

-   2 HWZ: 25 %

-   3 HWZ: ca. 10 %

-   7 HWZ: ca. 1 %

-   10 HWZ: ca. 0,1 %

Quellenangabe

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Stichwörter

Halbwertszeit

CBRN-Lexikon, physikalische Grundlagen Strahlenschutz

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/zuendtemperatur.html -->

Zündtemperatur

 

auch Zündpunkt, Entzündungstemperatur oder Entzündungspunkt

Die Zündtemperatur wird unter festgelegten Bedingungen ermittelt. In der Realität können folgende Faktoren einen Einfluss auf sie haben (keine abschließende Aufzählung):

-   Brandstoffkonzentration

-   Sauerstoffkonzentration

-   Umgebungsdruck

-   Katalysator

-   …

Bei den Angaben zur Zündtemperatur muss der Zündverzug beachtet werden. Dieser beschreibt, wie viel Zeit vergeht bis eine deutlich wahrnehmbare Flammenerscheinung erkennbar ist. Diese kann zwischen Millisekunden bis einige Minuten liegen.

Definition für Feststoffe

Temperatur, bei der sich ein Stoff ohne Zugabe einer Zündquelle von selbst entzündet. In der Regel reicht diese Temperatur aber nicht für ein dauerhaftes, selbstständiges Brennen aus. Dafür muss die Mindestverbrennungstemperatur überschritten werden.

Definition für Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und Gase

Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur, die ohne Zündquelle zu einer flammenden Verbrennung führt.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/pac-wert.html -->

PAC-Wert

 

PAC-Werte (Protective Action Criteria for Chemicals) sind keine Störfallbeurteilungswerte im eigentlichen Sinne, sondern bieten den jeweils geeignetesten, verfügbaren Wert aus der Gruppe der AEGL-, ERPG- und TEEL-Werte an. Dabei werden die Werte in der folgenden Reihenfolge verwendet:

-   finalisierte AEGL-Werte für 60 Minuten

-   vorläufige AEGL-Werte für 60 Minuten

-   ERPG-Werte

-   TEEL-Werte

Die PAC-Werte werden dabei, wie auch die AEGL-, ERPG- und TEEL-Werte aus denen sie sich ableiten, in den drei unterschiedlichen Stufen angegeben:

-   PAC-1: Spürsames Unwohlsein und Reizungen, aber keine Behinderung der Fähigkeit zu flüchten. Mit Beendigung der Stofffreisetzung verschwinden die Symptome wieder vollständig.

-   PAC-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung.

-   PAC-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen.

Quellenangabe

-   http://response.restoration.noaa.gov/oil-and-chemical-spills/chemical-spills/resources/protective-action-criteria-chemicals-pacs.html

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/mindestzuendenergie.html -->

Mindestzündenergie

 

Die Mindestzündenergie beschreibt, wie viel Energie nötig ist um das zündwilligste (stöchiometrische) Gemisch einer explosionsfähigen Atmosphäre zu entzünden.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/bleve.html -->

BLEVE

 

Ein BLEVE (Boiling Liquid Expanding Vapour Explosion) kann entstehen, wenn in einem Tank die Gasphase über einem verflüssigtem, brennbaren Gas so stark erhitzt wird, dass durch den Druckaufbau der Behälter aufreißt. Die nun austretende große Gasmenge entzündet sich in einer Explosion und einem Feuerball.

Berechnung der Auswirkungen eines BLEVE

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/trk-wert.html -->

TRK-Wert

 

Die Technische Richtkonzentration gibt die maximale Konzentration am Arbeitsplatz an, ähnliche des MAK-Wertes. TRK-Werte werden für krebserzeugende Stoffe oder solche die in diesem Verdacht stehen angegeben, im Gegensatz zu den MAK-Werten ist bei den TRK-Werten eine Schädigung nicht völlig auszuschließen.

Die TRK-Werte sind im Zuge der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 mittlerweile in den AGW aufgegangen. Bis die TRK-Werte aber vollständig in die AGW überführt sind, oder bei nicht ganz aktuellen Nachschlagewerken, kann der TRK-Wert noch gefunden werden.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/tc_lo.html -->

TC Lo

 

Die TC_(Lo) (toxic concentration, toxische Konzentration) gibt die niedrigste Konzentration in der sich ein Lebewesen befindet an, die eine oder mehrere Auswirkungen hervorruft.

Quellenangabe

-   Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/flammpunkt.html -->

Flammpunkt

 

Niedrigste Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der sich so viele Dämpfe entwickeln, dass eine (kurzzeitige) Entzündung des Dampf-Luft-Gemischs möglich ist. Der Verbrennungsvorgang stoppt in der Regel kurze Zeit nach der Zündung wieder, da bei dieser Temperatur noch nicht genügend brennbare Dämpfe entstehen um die Verbrennung aufrecht zu erhalten. Temperaturen für den Flammpunkt werden normalerweise bei einem Luftdruck von 1013 mbar angegeben.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/ex-zonen.html -->

Ex-Zonen

 

Gase, Dämpfe und Nebel

-   Zone 0: EX-Atmosphäre, die mehr als die Hälfte der Betriebsdauer einer Anlage vorhanden ist (z.B. in Rohren und Behältern).

-   Zone 1: EX-Atmosphäre im Normalbetrieb

    -   für mehr als 30 min pro Jahr oder

    -   täglich, aber weniger als 50% der Betriebsdauer

-   Zone 2: EX-Atmosphäre jeweils nur sehr kurz bzw. im Normalbetrieb gar nicht, allerdings nicht ganz auszuschließen.

Stäube

-   Zone 20: EX-Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.

-   Zone 21: EX-Atmosphäre im Normalbetrieb gelegentlich vorhanden.

-   Zone 22: EX-Atmosphäre nur kurzzeitig oder im Normalbetrieb gar nicht, allerdings nicht ganz auszuschließen.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/inkorporation.html -->

Inkorporation

 

ist die Aufnahme gefährlicher Stoffe über Körperöffnungen oder gesunde oder verletzte Haut in den Körper.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/aegl-wert.html -->

AEGL-Wert

 

Abkürzung für Acute Expose Guideline Levels. Dieser Wert gibt an, ab welcher Konzentration eines luftgetragenen Stoffs einer von drei definierten Schädigungsgraden bei Personen erreicht ist, inklusive anfälligen Personengruppen wie alte oder kranke Menschen und Kinder. in Abhängigkeit davon, wie lange die Person dem Schadstoff ausgesetzt ist. Die genannten Einschränkungen treten erst beim Überschreiten des jeweils angegebenen Wertes auf. Die Schädigungsgrade sind

-   AEGL-1: Spürsames Unwohlsein und Reizungen, aber keine Behinderung der Fähigkeit zu flüchten. Mit Beendigung der Stofffreisetzung verschwinden die Symptome wieder vollständig.

-   AEGL-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung.

-   AEGL-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen.

und werden jeweils für eine Aussetzungsdauer der Person von 10 Minuten, 30 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und 8 Stunden angegeben.

Die US Environmental Protection Agency veröffentlicht AEGL-Werte in einer PDF-Datei, diese ist auch hier hinterlegt: AEGL-Werte (Stand 07/2018)

Die Stoffe werden mit dem englischen Stoffnamen und der CAS-Nummer aufgeführt. Nutzen Sie am besten die Suchfunktion Ihres PDF-Programms (meist auch über Tastenkombination STRG + F erreichbar), um den gesuchten Stoff zu finden.

Auf der Seite https://www.epa.gov/aegl/access-acute-exposure-guideline-levels-aegls-values, aus der die PDF-Datei entnommen wurde, ist auch eine Online-Suche in den aktuellen AEGL-Werten möglich (ebenfalls englischsprachig).

Quellenangabe

-   AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/dampfdruck.html -->

Dampfdruck

 

Der Dampfdruck ist eine stoffspezifische Größe, die in einem abgeschlossenem thermodynamischen System (kein Stoffaustausch mit der Umgebung) ermittelt wird:

Ist der Dampfdruck eines Stoffs im Behältnis erreicht, so befindet sich die flüssige mit der festen Phase im thermodynamischen Gleichgewicht. Dabei ist der Füllstand des Behältnisses unerheblich. Sobald die flüssige Phase vollständig in die Gasphase übergegangen ist, wird der sich einstellende Druck nicht mehr als Dampf-, sondern als Gasdruck bezeichnet. Befindet sich der Stoff in einem offenen Gefäß, so beginnt er zu sieden wenn der Dampfdruck gleich dem Umgebungsdruck ist.

Der Dampfdruck steigt mit höher werdender Temperatur stark an. Propangasflaschen werden beispielsweise mit 30 bar geprüft. Der Dampfdruck von Propan liegt bei 80 °C bei über 31 bar, an diesem Punkt ist der Prüfdruck also bereits überschritten. Folgen des ansteigendem Dampfdrucks in Folge von Erhitzung des Behälters können sein:

-   langsamer, unbemerkter Stoffaustritt aufgrund undicht werdender Dichtungen und Armaturen, kleine Risse

-   Versagen des Behälters, daraufhin schlagartiger vollständiger Stoffaustritt

-   BLEVE

Je höher der Dampfdruck eines Stoffs,

-   desto schneller verdampft er im Freien!

-   desto schneller ist mit dem Druckanstieg innerhalb eines Behälters zu rechnen!

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/idlh-wert.html -->

IDLH-Wert

 

Der IDLH-Wert (Immediately Dangerous to Life and Health) gibt die maximale Konzentration eines Stoffs an, bei der beim Flüchten einer Person innerhalb von 30 Minuten keine bleibenden körperlichen Schäden entstehen.

Nach der Beurteilung des Bundesumweltamtes sind die Werte allerdings recht ungenau, unter anderem weil auf die Expositionsdauer von 30 Minuten teilweise hochgerechnet wurde.

Quellenangabe

-   AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt

-   Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

-   Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

CBRN-Lexikon, Grenzwerte

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/relative_dichte_zu_luft.html -->

relative Dichte zu Luft

 

auch: relative Gasdichte

Die relative Dichte zu Luft gibt an, wie groß die Dichte bzw. Masse eines Stoffs im Vergleich zum gleichen Volumen Luft ist. Für Luft ist der Wert 1 definiert.

-   Ist der Wert des Dampfs/Gases größer als 1, sinkt dieser/dieses zu Boden.

-   Ist der Wert kleiner als 1, dann steigt er/es auf.

Dabei ist zu beachten, dass der Wert auf der Grundlage gleicher Temperaturen angegeben ist. Tritt ein Stoff mit heißen Temperaturen aus, so ist der Wert niedriger. Tritt ein Stoff mit kalten Temperaturen aus, so ist sein Wert höher.

Die Dämpfe von Säuren und brennbaren Flüssigkeiten sind fast alle schwerer als Luft, Ausnahme Blausäure.

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/relative_dichte_zu_wasser.html -->

relative Dichte zu Wasser

 

Die relative Dichte zu Luft gibt an, wie groß die Dichte bzw. Masse eines Stoffs im Vergleich zum gleichen Volumen Wasser bei der Temperatur 4°C ist.

Ist der Stoff nicht vollständig mit Wasser mischbar gilt folgendes:

-   Ist der Wert kleiner als 1, schwimmt der Stoff auf dem Wasser

-   Ist der Wert größer als 1, sinkt er im Wasser ab

Quellenangabe

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CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/brennpunkt.html -->

Brennpunkt

 

Niedrigste Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der sich so viele Dämpfe entwickeln, dass bei Entzündung eines Dampf-Luft-Gemischs nach der Wegnahme der Zündquelle ein selbstständiges Weiterbrennen erfolgt.

CBRN-Lexikon

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/biogasanlage.html -->

Biogasanlage

 

Maßnahmen

Allgemein

-   Windrichtung beachten, mit dem Wind anfahren, Abstand zur Anlage halten

-   Vorgehen unter umluftunabhängigem Atemschutz

-   Atmosphäre ständig mit Ex-Messgerät überprüfen

-   Zündquellen vermeiden

-   Brandschutz sicherstellen

-   bei Stoffaustritt Leckage möglichst schließen

-   möglichst Betreiber und Sachkundigen hinzuziehen

-   Beachten der Grundregeln: 4A1C4E und GAMS

-   Feuerwehrpläne beachten

-   Atmospähre nicht nur mit dem Ex-Gerät messen, EX-OX TOX beachten (H2S!!!)

Personenrettung:

-   Rettung nur durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und umluftunabhängigem Atemschutz

-   Kleidung des Patienten/Einsatzkräfte kann toxische Substanzen enthalten

-   Not-Dekon durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr einrichten (FwDV500)

-   ggf. Beprobung der Ausatemluft des Patienten (Onlinemessgeräte/Sammelröhrchen)

-   Absprachen zwischen Einsatzleiter, Fachberater Chemie & Notarzt für den Transport (Grenzwerte = AEGL 2)

-   ggf. bei mehreren Patienten LNA/ORGL an Est. zur

    -   Koordinierung der Patienteneinweisungen

    -   Informationsbeschaffung hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdung EK & Patienten

    -   Beantwortung medizinischer Fragen gegenüber der Presse

Biogasaustritt (nichtbrennend)

-   Zündquellen vermeiden, keine Schalter im Gefahrenbereich betätigen

-   nur Ex-geschützte Geräte verwenden (Lampe, Funkgerät, etc.). Handy, FME, etc. außerhalb des Gefahrenbereichs ablegen

-   mit Lüftern verwirbeln (Ex-Schutz beachten)

-   Ex-Zonen um Austrittsstelle beachten (Radius mindestens 3 Meter)

Brandfall

-   im Bereich von Fermenter und Gasleitungen Feuer nicht löschen!

-   Gaszufuhr schließen

-   insbesondere Gaslager vor Wärmestrahlung, Funkenflug und Flugfeuer schützen!

-   bei Feuer im Blockheizkraftwerk zusätzlich Not-Aus-Schalter drücken und Strom abschalten, danach:

    -   Brandbekämpfung mit geeigneten Löschmitteln

    -   in Schaltschränken, Niederspannungsverteilern und Transformatoren mit Kohlendioxid (CO₂) löschen

    -   auf größere Mengen Schmieröl im Bereich des Kraftwerks achten!

-   ggf. Löschwasserrückhaltung einrichten

besondere Gefahren

-   Atemgifte

    -   vor allem Schwefelwasserstoff (H₂S), Kohlendioxid (CO₂) und Ammoniak (NH₃)

    -   hohe Konzentrationen können mit Sinnesorganen nicht von niedrigen unterschieden werden oder in hohen Konzentrationen gar nicht mehr wahrgenommen werden (H₂S)

    -   Erstickungsgefahr in tief liegenden Bereichen wegen hohen CO₂-Konzentrationen

-   Ausbreitung:

    -   Wärmestrahlung

    -   austretende Betriebsstoffe (Biogas, Motorenöle)

-   Explosionsgefahr wenn Gas unkontrolliert nichtbrennend austritt oder die Abfackelung nicht funktioniert

-   Elektrizität durch Erzeugung und Abgabe von Strom ins öffentliche Netz (Niederspannung bis 400 V oder Mittelspannung bis 30kV möglich)

-   Erkrankung/Verletzung

    -   Ansteckungsgefahr: Krankheitserreger in Flüssig- und Festmist, tierischen Nebenprodukten

    -   Vergiftungsgefahr durch Gase

    -   Verbrennungen/ -brühungen an Teilen des Blockheizkraftwerks. Bei Leitungsbruch am Wärmespeicher besteht Verbrühungsgefahr durch austretendes heißes Wasser und/oder Wasserdampf

    -   Mechanische Gefahren im Bereich des Fermenters. Rührwerk vor Befahrung ausschalten und gegen wiedereinschalten sichern

-   Einsturz/Absturzgefahr (Gruben, Güllelager, Gärbehälter)

-   Umweltgefährdung: Biogas (WGK 1), Motorenöle (WGK 2 oder 3), Schwefelwasserstoff / Ammoniak (WGK 2), Gülle / Jauche / Mist sind umweltgefährdend zu bewerten

weitere Hinweise

-   Bereiche mit explosiven Gas-Luft-Gemischen im Normalbetrieb sind mit entsprechendem Schild gekennzeichnet

-   Biogasproduktion lässt sich nicht direkt anhalten und läuft noch einige Tage weiter

-   Erläuterungen zu Funktion und Anlagenbauteilen sind in einer Veröffentlichung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (offline verfügbar) zu finden

Zusammensetzung von Biogas

  Stoff                 Anteil in %
  --------------------- -------------
  Methan                50 - 80
  Kohlendioxid          20 - 50
  Wasser                2 - 7
  Stickstoff            0 - 2
  Wasserstoff           0 - 1
  Sauerstoff            0 - 2
  Schwefelwasserstoff   0 - 2

Weblinks

-   Biogashandbuch Bayern

-   Sicherheitsregeln für Biogasanlagen, Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften

-   Erdgas und Biogas - Leitfaden für Feuerwehren. Erdgas Südwest GmbH, 2011.

-   Allgemeine Informationen über Biogasanlagen und zu fester, gasförmiger und flüssiger Biomasse

Quellenangabe

-   Biogasanlagen - Hinweise für den Einsatzleiter. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2011.

-   Erdgas und Biogas - Leitfaden für Feuerwehren. Erdgas Südwest GmbH, 2011.

-   vfdb Merkblatt Empfehlung bei Feuerwehreinsätzen an Biogasanlagen, 2012

-   Faltblatt „Sicherheit für den Feuerwehrdienst - Biogas-Anlagen“ VM GI 11/11-Art.Nr.1970233 vom Verband der Feuerwehren in NRW mit Unterstützung der Provinzial Rheinland Versicherung AG und der Westpfalzischen Provinzial Versicherung AG, herausgegeben im November 2011

-   BF Schwerin, Hr. Krause

Stichwörter

Bio, Gas, Bauernhof, Strom, Gülle, Mist, Biogas, Stromerzeugung, Energieerzeugung, Blockheizkraftwerk, Kofermente, Fermenter, Gasspeicher, Gasaufbereitung, Vorgrube

Bio-Einsatz, Brandeinsätze

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/risikogruppen_schutzstufen.html -->

Risikogruppen/Schutzstufen

 

weitere Hinweise

Schild "Biogefährdung"

[Warnung vor Biogefährdung]

Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen nach BioStoffV mit Zusatz „Biogefährdung“ (links) gekennzeichnet sein.

Eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen Biogefährdung ist von Bereichen

-   der Sicherheits-/Schutzstufe 1 nicht,

-   der Sicherheits-/Schutzstufe 2 nicht immer,

-   der Sicherheits-/Schutzstufe 3 und 4 immer

vorhanden.

weitere Kennzeichnungen

  ----------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  [S2-Labor]                          Zusätzlich können weitere Hinweise auf die Sicherheitsstufen S1 – S4, L1 – L4 oder P1 – P4 oder auch Beschriftungen wie „Gen-Laboratorium“, „Gentechnischer Arbeitsbereich“ o. ä. vorhanden sein. Diese Kennzeichnungen sind nicht so starr definiert wie beispielsweise die Gefahrengruppen-Schilder und können sich daher je nach Landesgesetzgebung und Forderungen der örtlichen Brandschutzdienststelle in genauer Form und Beschriftung unterscheiden.
                                      Die Unterteilungen in Sicherheits-/ und Schutzstufen 1 bis 4 entspricht den nachfolgend aufgeführten Risikogruppen.

  [Genlabor S3]                       
  ----------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Risiko-Gruppen

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  Risikogruppe            Definition                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      entsprechende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gefahrengruppe
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  1                       Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        [IB]
                          z.B.: Bäckerhefe, Joghurtkulturen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  2                       Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.                                                                                                                                                                                          [IIB]
                          z.B.: Hepatitis-A-Virus, Poliovirus                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

  3**                     Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3** sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG in Risikogruppe 3 eingestuft, aber mit 2 Sternchen (**) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen sind den Richtlinien der Europäischen Union zu entnehmen.   

  3                       Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.                                                                                                                                                                                     [IIIB]
                          z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

  4                       Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.                                                                                                                                                                                
                          z.B.: Pocken, Lassafieber                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Schutzstufen

Höhere Schutzstufen schließen die Anforderungen von niedrigeren mit ein!

Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 1

Keine außer den üblichen Hygienemaßnahmen.

Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 2

-   Zutrittsbeschränkungen

-   Anwendung wirksamer Desinfektionsverfahren

-   sichere Aufbewahrung der Arbeitsstoffe

Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 3

-   räumliche Abtrennung, bei luftübertragbaren Stoffen bauliche Abtrennung

-   Fenster können nicht geöffnet werden

-   Zugang nur über Schleuse

-   Türen gegeneinander verriegelbar

-   Beobachtungsfenster in den Türen

-   unabhängige Lüftungsanlage mit ständigem Unterdruck

-   Abluftreinigung über Hochleistungsschwebstofffilter oder Abluftverbrennung (Incinerator)

-   automatische Löschanlage vorzugsweise mit Wassernebel (Auffangwanne erforderlich) oder Inertgas oder Nachweis, dass im Brandfall der Raumabschluss bestehen bleibt

-   regelmäßige Überprüfung der Versuchstiere

-   Vorhandensein eines Tierkörperverbrennungsofens

Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 4

-   baulich abgetrenntes Gebäude

-   3 Schleusen hintereinander

-   hermetischer (gasdichter) Abschluss zur Desinfektion möglich

-   Fenster bruchsicher

-   chemische und thermische Inaktivierung der Abwässer

Derzeit existieren in Deutschland nur 4 Bio-Labore der Schutzstufe 4 (bzw. befinden sich noch im Bau).

Quellenangabe

-   FwDV 500

-   Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern

-   Symbol „Warnung vor Bio-Gefahr“: Wikipedia, User User:DrTorstenHenning, veröffentlicht als gemeinfrei

-   Wikipedia: Biologische Schutzstufe

Bio-Einsatz

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Bio-Einsatz

 

Maßnahmen

Die eigentliche Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt, die Feuerwehr wird nur in Amtshilfe tätig!

Erkundung

-   welche Materialien/Mikroorganismen handelt es sich?

    -   entsprechende Risikogruppe (Kennzeichnung)?

        -   medizinischische Bereiche sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, hier besonders gründliche Erkundung

        -   bei unzureichenden Erkundungsergebnisse Trupps in Körperschutzform 3 ausrüsten

    -   Eigenschaften?

        -   Ansteckungsgefahr

        -   Übertragungswege

        -   Infektionswege

        -   Überlebensbedingungen

        -   Gefährlichkeit für Menschen, Tiere und Umwelt

    -   Welche Art und Menge?

-   Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken, Sicherheitswerkbänken

-   ggf. weitere chemische oder radioaktive Gefahrstoffe?

-   Art und Werkstoff des Aufbewahrungsbehälters

-   wirksame Desinfektion? Lagerort des vom Labor vorgehaltenen Desinfektionsmittels?

-   Funktion von Schleusen und Lüftungssystem

-   Rückhalteeinrichtungen gegen Ausbreitung in Atmosphäre und über Abwasser vorhanden? ggf. (Lösch-)Wasserrückhaltung einrichten

Vorgehen

ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 6.2

Maßnahmen entsprechend Szenario:

-   Labore entsprechend ihrer Schutzstufe

-   Transportunfälle wie Gefahrengruppe 2 behandeln

-   potentielle terroristische Anschläge wie Gefahrengruppe 3

-   Vorgehen nach GAMS-Regel

    -   Menschenrettung aus S4-Laboren nur in Absprache mit dem zuständigen Erlaubnisinhaber oder einem vorab bestimmten fachkundigen Person

-   Evtl. Einsatz von Langzeit-PAs (z.B. Doppelflaschengeräte), um eine Desinfektion durchführen zu können ohne von PA auf Filter wechseln zu müssen

-   (Schaden-)Ausbreitung, insbesondere von den B-Gefahrstoffen, verhindern durch

    -   verbringen in nicht gefährdeten Bereich oder Desinfektion

    -   Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekanntem Inhalt oder B-Gefahrstoffen nicht öffnen!

    -   Fenster und Türen nur Öffnen wenn unbedingt notwendig, danach sofort wieder schließen!

        -   Beim Vorhandensein von Schleusen die Einsatzstelle nur durch diese Betreten und Verlassen

        -   Deaktivierung von Schleusen nur in Rücksprache mit fachkundiger Person

    -   sparsamer Löschmitteleinsatz

    -   beim Auftreten von Flüssigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs diesen Vergrößern

-   Not-Aus-Taster neben Labortüren betätigen

-   Zum Umgang mit Verletzten siehe Desinfektion

-   Tiere nur nach Rücksprache mit Laborbetreiber retten

Brandbekämpfung

-   Schleusen nicht durch Schläuche außer Funktion setzen

-   vorzugsweise trag- oder fahrbare Löschgeräte verwenden (Feuerlöscher, Kübelspritze, …)

-   Fenster zum Belüften nur nach Absprache öffnen

-   Entstehungsbrände möglichst mit Kohlenstoffdioxid löschen

-   Wasser nur sparsam und vorsichtig verwenden

besondere Gefahren

-   Risikobeurteilung nur schwer möglich

-   Ansteckungsgefahr (eigenständige Übertragung auf weitere Personen); Seuchen-/Epidemiegefahr

    -   biologische Arbeitsstoffe sind vermehrungsfähig (ab Schutzstufe 2)

-   Krankheitserreger können mit den Mitteln der Feuerwehr nicht nachgewiesen werden

-   weitere Labor-spezifische Gefahren möglich:

    -   Einrichtung (Gefahrstoffe, Zentrifugen, Brutschränke,…)

    -   Fluchterschwernis durch verriegelnde Türen und Unterdruck

    -   evtl. ausgelöste Löschanlagen

bei Einsatzende

-   genauste Dokumentation, Einsatzkräfte namentlich festhalten

-   verstärkte Einsatzhygiene

-   Einsatzkräfte unter Angabe des vorgefundenen B-Gefahrstoffs einem geeigneten Arzt vorstellen bei Einsatz in

    -   Gefahrengruppe 2 bei besonderen Vorkommnissen

    -   Gefahrengruppe 3

    -   Erkrankung nach dem Einsatz, die damit in Zusammenhang stehen könnte; dann erneute Vorstellung aller beteiligter Personen

weitere Hinweise

-   Wird Rettungsdienstpersonal im Gefahrenbereich eingesetzt, steht dieses nicht für den Transport des Patienten ins Krankenhaus zur Verfügung. In diesem Fall müssen also die erforderlichen Rettungsmittel doppelt angefordert werden.

-   Die Inkubationszeit kann mehrere Tage betragen

    -   Personen im Wirkradius müssen sich nicht unbedingt anstecken, vor allem wenn sie PSA tragen oder z.B. geimpft sind

-   Personen und Geräte gelten bis zur Desinfektion und Reinigung als kontaminiert

-   Umwelt-/ Wassergefährdung

-   Kontamination von Lebensmitteln in der Umgebung

-   Labore ab Schutzstufe 2 sollten in Absprache mit der Feuerwehr geeignetes Desinfektionsmittel vorhalten

Kennzeichnung bei Gefahrguttransporten

Es gibt nur 5 UN-Nummern, die bei Gefahrguttransporten von biologischen Stoffen in Frage kommen:

  UN-Nummer   ADR-Klasse   Bezeichnung (unterlegt mit dem Link zur entsprechenden ERICard soweit vorhanden)
  ----------- ------------ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  2814        6.2          Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen
  2900        6.2          Ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährliche für Tiere
  3245        9            gentechnisch veränderte Mikroorganismen
  3291        6.2          Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. oder (bio)medizinischer Abfall, n.a.g. oder vorschriftsgemässer medizinischer Abfall, n.a.g.
  3373        6.2          biologischer Stoff, Kategorie B

weitere Seiten im Bereich Bio-Einsatz

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| -   Bio-Einsatz                                                       |
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| -   Biogasanlage                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Biologische Kampfstoffe                                           |
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| -   Desinfektion (B-Dekon)                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Risikogruppen/Schutzstufen                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tierseuchen                                                       |
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Weblinks

-   Auf der Seite Gefahrstoffdatenbanken ist die GESTIS-Biostoffdatenbank verlinkt, die Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen (z.B. entsprechende Risikogruppe, Desinfektionsmaßnahmen, …) enthält.

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern

-   FwDV 500, Ausgabe 2012

-   Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007

-   B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

B-Einsatz

Bio-Einsatz

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Biologische Kampfstoffe

 

Siehe auch Chemische Kampfstoffe

Maßnahmen

Liegen Hinweise zu einem biologischen Anschlag vor, so liegt die Einsatzleitung bei Polizei bzw. den Gesundheits- und Veterinärbehörden und die Feuerwehr wird nur in Amtshilfe tätig.

-   Vorgehen unter Körperschutzform 3

Maßnahmen von normalen Bio-Einsätzen beachten.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Auflistung einzelner Bio-Kampfstoffe

-   Anthrax

-   Botulinustoxin

-   Brucellose

-   Pest

-   Pocken

-   Q-Fieber

-   Rizin

-   Rotz

-   Staphylokokken-Enterotoxin B

-   T2-Mycotoxine

-   Tularämie

-   Venezolanische Pferdeenzephalitis

-   Virale Hämorrhagische Fieber

Quellenangabe

-   FwDV 500, Ausgabe 2012

Stichwörter

Bio-Einsatz

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Tierseuchen

 

Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!

Maßnahmen

-   Bis zur genaueren Festlegung bildet das Gelände des verdächtigen Betriebs den Gefahrenbereich

-   Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten

-   Festlegung der nötigen Schutzkleidung in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde

-   So wenig Personal wie möglich in den Gefahrenbereich! Zugangs- und Ausgangsregelungen beachten.

    -   Nur im Notfall (z.B. Menschenrettung) und nach Erkundung mit Einsatzfahrzeugen in Gefahrenbereich fahren. Dann sofortige Information der Veterinärbehörde!

    -   Fahrzeuge und Geräte bleiben bis zu einer wirksam möglichen Desinfektion im Gefahrenbereich und gelten als kontaminiert

-   (Not-) Desinfektion einrichten

    -   Abschließende Desinfektionsmaßnahmen (z.B. von Patieten) werden von der zuständigen Behörde festgelegt

    -   strikte Einsatzstellenhygiene (nicht Trinken, Rauchen, Essen, …)

-   Einsatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde über Ansteckungsmaßnahmen, Eigenschutzmaßnahmen und die Wichtigkeit der Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung aufklären

-   Einsatzkräfte die in der Tierhaltung arbeiten oder mit gefährdeten (Haus-) Tieren in Kontakt kommen dürfen nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden

-   Einsatzdokumentation (z.B. eingesetzte Fahrzeuge, informierte Bevölkerung, getroffene Maßnahmen, …)

-   Pressearbeit erfolgt durch Veterinärbehörde bzw. gemeinsame Einsatzleitung

-   Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen

besondere Gefahren

-   Übertragungswege teilweise ungeklärt

-   je nach Krankheitserreger sehr leichte Kontaminationsverschleppung

weitere Hinweise

Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge

-   vor der Einfahrt in den betroffenen Bereich:

    -   Fahrzeuge waschen, um spätere Desinfektion zu vereinfachen
        Dieses Waschwasser kann nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde ggf. direkt in die Kanalisation

    -   Personen mit Einwegschutzkleidung ausstatten um spätere Desinfektion zu vereinfachen

-   wenn nötig, noch im Gefahrenbereich Grobreinigung der Fahrzeuge um Desinfektionsschleuse nicht mehr als nötig zu belasten

-   Aufbau der Wanne

    -   stabile Teich- oder Deponiefolie, Fixierung durch Sandsäcke.

    -   Durchfahrtsbreite nicht zu schmal festlegen!

    -   Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schlauchbrücken realisieren, Folie mit Nägeln oder Schrauben gegen Verrutschen sichern.
        Befahren muss ggf. auch mit tiefergelegten Fahrzeugen möglich sein!

    -   Folie vor Beschädigung schützen: vorher Untergrund säubern, Teppiche oder Platten zum Schutz einlegen. Die Einlage muss beständig gegenüber dem Desinfektionsmittel sein!

-   Fahrzeuge nach Desinfektion ggf. nochmals waschen, um Folgeschäden durch Desinfektionsmittel (ätzende Wirkung) zu verhindern

-   Dokumentation der desinfizierten Fahrzeuge

-   Rückbau und Entsorgung von Bauteilen und Desinfektionsflüssigkeit in Absprache mit Veterinäramt und unterer Wasserbehörde

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:

-   Tierseuchen-Task-Forces der Länder

-   Institut für Epidemiologie des Friedrich-Löffler-Instituts (http://www.fli.bund.de/), dabei insbesondere auch
    Tierseuchen-Informations-System

Quellenangabe

-   Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Altenberge 2012

Stichwörter

Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1

Bio-Einsatz, Tierrettung

---



<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/t2-mycotoxine.html -->

T2-Mycotoxine

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte T2-Mycotoxine der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: T-2-Toxin

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Pilze der Gattung Fusarium

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

---



<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/anthrax.html -->

Anthrax

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Anthrax der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

-   ein vorläufiger vor-Ort Nachweis ist nur ATF-Standorten Berlin, Essen und München möglich. Zusätzlich ist bei einem bestätigten Verdacht ein Labornachweis notwendig

Weblinks

-   Wikipedia: Anthrax (Milzbrand)

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

-   Lehrgang „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

Stichwörter

Milzbrand, Bacillus anthracis

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

---



<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/start.html -->

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Anthrax                                                           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Botulinustoxin                                                    |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Brucellose                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pest                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Pocken                                                            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Q-Fieber                                                          |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rizin                                                             |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Rotz                                                              |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Staphylokokken-Enterotoxin B                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   T2-Mycotoxine                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Tularämie                                                         |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Venezolanische Pferdeenzephalitis                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Virale Hämorrhagische Fieber                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/pocken.html -->

Pocken

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Pocken der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Pocken

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Variola major

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/tularaemie.html -->

Tularämie

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Tularämie der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Tularämie

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Francisella tularensis, Hasenpest

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

---



<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/virale_haemorrhagische_fieber.html -->

Virale Hämorrhagische Fieber

 

Virale hämorrhagische Fieber sind hoch ansteckende, von Viren übertragene Fiebererkrankungen die Blutungen hervorrufen. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr dürfen Proben nur in S4-Laboren gehandhabt werden. Der Begriff virale hämorrhagische Fieber fasst unterschiedliche Fiebererkrankungen zusammen, die aber sehr ähnliche Eigenschaften haben und teilweise miteinander verwandt sind. Beispiele für diese Fieber sind im Abschnitt „Stichwörter“ genannt.

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Virale Hämorrhagische Fieber der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

-   Sofern es sich nicht um einen Terroranschlag handelt, ist i.d.R. auch Körperschutzform 2 ausreichend. Im Zweifel Abstimmung mit fachkundigem Personal.

Weblinks

-   Wikipedia: Hämorrhagisches Fieber

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Die hier folgend aufgezählten Viruserkrankungen und deren Synonyme sind keine abschließende Aufzählung!

Gelbfieber, Ochropya, Rifttalfieber, Rift valley fever, RVF, Lassafieber, Krim-Kongo-Fieber, CCHF, Hanta-Virus, Hanta-Fieber, Ebola, Ebola-Fieber, Ebola-Virus, Marburg-Fieber, Marburg-Virus, Dengue-Fieber, Dengue-Virus, DHF

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/botulinustoxin.html -->

Botulinustoxin

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Botulinustoxin der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

Wikipedia: Botulinustoxin

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Bakterium Clostridium botulinum, Botox

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/rotz.html -->

Rotz

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Rotz der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Rotz

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Burkholderia mallei, Burkholderia psudomallei

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

---



<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/pest.html -->

Pest

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Pest der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Pest

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Yersenia pestis, Schwarzer Tod

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/staphylokokken-enterotoxin.html -->

Staphylokokken-Enterotoxin B

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Staphylokokken-Enterotoxin B der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Staphylokokken-Enterotoxin B

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Bakterium Staphylokokkus aureus, SEB

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/venezolanische_pferdeenzephalitis.html -->

Venezolanische Pferdeenzephalitis

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Venezolanische Pferdeenzephalitis der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

VEE

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/brucellose.html -->

Brucellose

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Brucellose der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

Wikipedia: Brucellose

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Brucella melitensis, Maltafieber

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/q-fieber.html -->

Q-Fieber

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Q-Fieber der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Q-Fieber

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Coxiella burnetti, Query feaver

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

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<!-- Seite: cbrn/biologisch/stoffe/ricin.html -->

Rizin

 

Maßnahmen

Zu finden auf der Einsatzleiterkarte Rizin der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

Weblinks

-   Wikipedia: Rizin

Quellenangabe

-   Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.

Stichwörter

Ricin

Besondere Stoffe der Klasse 6.2 / B-Einsatz

---



<!-- Seite: cbrn/geraete/nachweismatrix.html -->

Nachweismatrix für Messgeräte im Feuerwehreinsatz

 

  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Nachweismethode      Brand   Gas-               Flüssiger   Flüssiger Gefahr-   Fester    Gefahr-   Radio-    Chemische
                               förmiger Gefahr-   Gefahr-     stoff im            Gefahr-   stoff     aktiver   Kampf-
                               Stoff              stoff       Boden               stoff     im        Stoff     stoffe
                                                                                            Wasser              
  -------------------- ------- ------------------ ----------- ------------------- --------- --------- --------- -----------
  pH-Indikator                 (X)                X           X                   X         X                   

  Spürpulver/-papier                                                                                            X

  Öltestpapier                                    X           X                             X                   

  Wassernach-                                     X                                         X                   
  weispaste                                                                                                     

  Lecksuchspray                X                                                                                

  Prüfröhrchen         X       X                  X           (X)                           (X)                 (X)

  Ex-Messgerät         X       X                  X           (X)                           (X)                 

  Mehrgasmessgerät     X       X                  X           (X)                           (X)                 
  mit EC-Sensor¹⁾                                                                                               

  Photoionisations-            X                  X           (X)                           (X)                 
  detektor (PID)                                                                                                

  Ionen-Mobilitäts-            X                  X           (X)                           (X)                 X
  spektrometer (IMS)                                                                                            

  Kontaminations-                                 (X)         (X)                 (X)       (X)       X         
  nachweisgerät                                                                                                 

  Dosisleistungs-                                 (X)         (X)                 (X)       (X)       X         
  messgerät                                                                                                     

  Wischtestsonde                                  (X)         (X)                 (X)       (X)       X         
  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

X = Geräte können ohne wesentliche Anpassung verwendet werden

(X) = Nachweis mit Geräten ggf. möglich, allerdings sind Anpassungen notwendig (z.B. Befeuchten des pH-Papiers zum Nachweis gasförmiger Gefahrstoffe)

Quellenangabe

-   Saarländisches Hilfeleistungskonzept für den ABC-Einsatz

Stichwörter

Messstrategie

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

¹⁾

Elektrochemischer Sensor

---



<!-- Seite: cbrn/geraete/start.html -->

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

 

+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Atemfilter                                                        |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   CBRN-Erkundungswagen (ehemals ABC-Erkundungskraftwagen)           |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Ex-Messgeräte                                                     |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Gefahrgutpumpen                                                   |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Leistungsfähigkeit der Messgeräte für den CBRN-Einsatz            |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Mehrgasmessgeräte                                                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Messgeräteauswahl Einsatzgrundsätze                               |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Nachweismatrix für Messgeräte im Feuerwehreinsatz                 |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Photoionisationsdetektoren (PID)                                  |
+-----------------------------------------------------------------------+
| -   Prüfröhrchen                                                      |
+-----------------------------------------------------------------------+

---



<!-- Seite: cbrn/geraete/gefahrgutpumpen.html -->

Gefahrgutpumpen

 

Maßnahmen

-   Beim Umpumpen von brennbaren Flüssigkeiten

    -   unbedingt alle Teile der Leitung erden!

    -   Temperaturklasse beachten!

weitere Hinweise

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Pumpe                                  Einsetzbar in Ex-Zone   Temperaturklasse                    max. Förderstrom      max. Förderdruck
  -------------------------------------- ----------------------- ----------------------------------- --------------------- --------------------
  Handmembranpumpe                       Zone 0, 1, 2            nicht erforderlich                  3,5 l/Hub             ca. 0,6 bar

  Fasspumpe mit Edelstahl-Pumpwerk       Zone 0, 1, 2            T6                                  ca. 100 - 200 l/min   ca. 0,9 - 1,6 bar
                                                                                                     herstellerabhängig    herstellerabhängig

  Fasspumpe mit Kunststoff-Pumpwerk      nein                    nicht für brennbare Flüssigkeiten                         

  Gefahrgut-Umfüllpumpe (GUP)            Zone 1, 2               T3                                  ca. 600 l/min         2 bar

  Gefahrgut-Schlauchpumpe (ELRO-Pumpe)   Zone 1, 2               T3                                  300 l/min             2 bar

  Gefahrgut-Tauchpumpe                   Zone 1, 2               nicht für brennbare Flüssigkeiten   400 l/min             1,5 bar
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ACHTUNG: Die hier genannten Werte sind nur als grobe Anhaltspunkte zu verstehen. Die Leistungsfähigkeit und Einsatzgrenzen der örtlich vorgehaltenen Geräte können abweichen.
Der maximale Förderstrom und -druck ist jeweils für den Idealfall Förderhöhe = 0 Meter angegeben.

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Stichwörter

Gefahrgutpumpe, Gefahrstoffpumpe, Gefahrstoffpumpen

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

---



<!-- Seite: cbrn/geraete/pid.html -->

Photoionisationsdetektoren (PID)

 

geeignet für den Nachweis flüchtiger organischer Verbindungen (Siedepunkt: ~ 50 °C bis ~ 260 °C)

Anwendungsmöglichkeiten

-   Messung der Konzentration einer bekannten Substanz (Reinstoff, mit Responsefaktor)

-   Detektion einer Quelle oder einer Leckage

-   bei Stoffgemischen: Aussage ob Konzentration zu- oder abnimmt

Grenzen

-   bei Gemischen ist es nicht möglich die Konzentration einer Komponente zu bestimmen

-   PID besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegen Luftfeuchtigkeit

Maßnahmen

-   Entscheidung oben/unten messen (Recherche der Luftvergleichszahl in Gefahrstoffdatenbank)

-   Gerät vor Betreten des Gefahrenbereichs einschalten

-   eV-Angabe der Lampe beachten, in der Regel wird die 10,6 eV Lampe eingesetzt

-   Responsefaktor / Correction Factor (RF/CF) der verschiedenen Stoffe beachten und ggf. einstellen (Handbuch des Gerätes beachten!)

    -   WICHTIG: PID kann Stoffe nicht identifizieren - angezeigt wird das was der Benutzer einstelllt!

-   Ist das PID nicht auf den zu messenden Stoff eingestellt, muss eine Umrechnung auf Basis des RF/CF erfolgen um die realen Werte abzuschätzen

-   Windverhältnisse beachten

-   Gerät nach jeder Benutzung prüfen

mögliche Messfehler

-   Bestimmte Stoffen lassen sich nicht ionisieren!

-   Für weitere Stoffe sind besondere eV-Lampen zur Ionisation erforderlich z.B. Methan oder Chlor

-   Falsch eingestelleter RF/CF

-   Hohe Luftfeuchtigkeit führt ohne Vorfilter zu falschen Ergebnissen!

Stoffbeispiele

  Nachweisbar                                                nicht nachweisbar
  ---------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------
  Lösungsmittel z.B. Hexan; Pentan; Aceton; Benzol; Toluol   Gase z.B. Methan; Ethan; Acetylen (Ethin)
  Kraftstoffe z.B. Benzin; Diesel                            typische Brandgase z.B. Kohlenmonoxid (CO); Kohlendioxid (CO2 )
  Sonstige z.B. Ethen, Ammoniak (NH3)                        anorganische Gase z.B. Chlor (Cl2 ); Salzsäure (HCl); Blausäure (HCN); Wasserstoff (H2 )

Quellenangabe

-   Gefahrstoffnachweis mit dem Photoionisationsdetektor | ABC-Gefahren - Blog (abc-gefahren.de)

-   Fortbildungslehrgang Gemeindewehrleiter, Messen im (AB)C-Einsatz – Grenzen der vorhandenen Messtechnik

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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<!-- Seite: cbrn/geraete/messgeraeteauswahl_einsatzgrundsaetze.html -->

Messgeräteauswahl Einsatzgrundsätze

 

Um im Einsatzfall die richtigen Geräte zum Nachweis von Substanzen einzusetzen und um aussagekräftige Konzentrationsangaben zu erhalten, sollten folgende allgemeingültige Einsatzgrundsätze Beachtung finden:

Das Gerät muss für die Zielsubstanz (Analyt) geeignet sein d.h. der Stoff muss bekannt sein

Die Messsensorik (bzw. das Messgerät) ist so auszuwählen dass einerseits die Substanz erfasst werden kann und andererseits Querempfindlichkeiten durch ähnliche Stoffe, die ein falsch positives oder falsch negatives Ergebnis erzeugen können, ausgeschlossen werden. Ist der Stoff nicht bekannt, sollte zunächst eine Luftprobe mit ausreichend Probenvolumen entnommen und beispielsweise mittels GCMS analysiert werden.

Die Konzentration des Analyten muss innerhalb des Messbereichs des Gerätes liegen

Alle Messgeräte ergeben nur innerhalb des sogenannten Messbereichs bzw. Kalibrierbereiches ein verwertbares Ergebnis. Ist die Stoffkonzentration zu niedrig zeigt das Gerät nichts an, ist die Konzentration zu hoch zeigt das Gerät eine Fehlermeldung an und kann beschädigt werden. Ein weiterer Einsatz ist dann möglicherweise nicht mehr gegeben.

Die Wahl des Messortes sowie der Zeitpunkt der Messung muss repräsentativ sein

Es muss sichergestellt sein, dass die Zielsubstanz während der gesamten Messung in einer konstanten Konzentration am Messort vorhanden ist. Gerade bei einem Einsatz von Messgeräten im Freien ist - beispielsweise durch den Windeinfluss - nicht gewährleistet, dass während der gesamten Messdauer auch Schadstoff am Messgerät bzw. Messsensor anliegt. Im Ergebnis wird ein zu niedriger Messwert angezeigt . Alternative hierzu ist das „schlagartige“ Ziehen einer großvolumigen Luftprobe (Luftprobenahmebeutel) mit anschließender Messung aus diesem Probenahmebeutel.

Die Umgebungsbedingungen am „Messort“ müssen denen der Kalibrierung entsprechen

Die „Umgebungsbedingungen“ wie Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit müssen in einer vorher definierten Spanne liegen. Die Umgebungsbedingungen werden, neben Gerätespezifika (Informationen der Bedienungsanleitung), auch durch die Kalibrierbedingungen vorgegeben.

Weichen die realen Bedingungen von den Parametern der Kalibrierung ab oder liegen diese außerhalb der Eignung für das Messgerät (Temperatur, Luftfeuchte, ..) wird das Ergebnis verfälscht.

Die Dokumentation der Umgebungsbedingungen erfolgt auf dem Probenameprotokoll.

Berücksichtigung der „natürlich vorhandenen Konzentration“ einer Zielsubstanz

Viele Substanzen sind in der Natur/ in der vorhandenen Umgebung immer nachweisbar.

Das gilt u.a. für:

-   Radioaktive Stoffe (Nullraten)

-   Spezifische Grundbelastung durch charakteristische Substanzen beispielsweise in der Nähe von Anlagen (Chemie, Pharmazie, Tankstellen, Gebäuden wie z.B. Drogerien, Parfümerien, etc…)

-   Belastungen durch den Verkehr insb. an vielbefahrenen Straßen (Abrieb von Reifen und Bremsen, Blei aus (altem) verbleitem Kraftstoff,….)

-   Alle Proben aus Gewässern

Um eine belastbare Aussage über den erhaltenen Messwert zu erhalten, ist immer ein Vergleich zum „natürlichen“ Hintergrund (Nullprobe) erforderlich.

Beachtung von Querempfindlichkeiten

Prüfröhrchen/Messchips:

Alle Prüfröhrchen bzw. Messchips weisen eine hohe Querempfindlichkeit auf. Nähere Informationen sind aus den „Beipackzetteln“ zu entnehmen.

Elektrochemische Messzellen:

Elektrochemische Messzellen weisen insbesondere im Bereich der „kleinen „Moleküle“ erhebliche Querempfindlichkeiten auf. So wurden in qualitativen Versuchen mit verschiedenen Messensoren/Messzellen folgende Querempfindlichkeiten festgestellt:

  ----------- -----------------------------------------------------------------------
  Messzelle   Querempfindlichkeit (Auswahl) [Markierung mit *=Messwertverringerung]
  H2S         HCN*, NO, SO₂, Cl₂ *_(,) Acetylen
  CO          Acetylen, H₂, NO, HCN*, SO₂ *, NO₂, NH₃
  HCN         CO, H₂ S
  ----------- -----------------------------------------------------------------------

Mit weiteren Querempfindlichkeiten ist zu rechnen!

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Analytische Task Force der Feuerwehr Köln; 37-atf@stadt-koeln.de

Quellenangabe

Handbuch der Analytischen Task Force der Feuerwehr Köln

Stichwörter

Messgeräte, Querempfindlichkeiten, Einsatzgrundsätze, Luftprobennahme

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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<!-- Seite: cbrn/geraete/pruefroehrchen.html -->

Prüfröhrchen

 

Beachten Sie: Prüfröhrchen können nicht zur genauen Feststellung von Schadstoff-Konzentrationen genutzt werden, sondern bieten nur einen ungefähren Anhaltspunkt für weitere Messungen und/oder Maßnahmen.

Konkrete Messwerte grundsätzlich nur intern verwenden und nicht an die Öffentlichkeit weitergeben.

weitere Hinweise

-   vor der Messung ungeöffnetes Prüfröhrchen in die Pumpe stecken und diese Betätigen um Pumpe auf Dichtheit zu prüfen

-   Durchflussrichtung auf dem Prüfröhrchen beachten (Pfeil muss in Richtung Pumpe zeigen)

-   Anzahl der Pumpenhübe und Dauer der Messung aus Beipackzettel ermitteln (meist auch auf dem Röhrchen selbst aufgedruckt), teilweise sind zur Messung breiterer Konzentrationsbereiche auch zwei Skalen mit unterschiedlichen Hubzahlen vorhanden

-   nach Öffnung des Röhrchens zügig mit der Messung beginnen um Ergebnis nicht zu verfälschen

-   nach Ende der Messung sofort das Ergebnis ablesen und schriftlich festhalten, ggf. auch mit Permanent-Marker direkt auf dem Röhrchen markieren (Röhrchen kann nach Ende der Messung weiter reagieren). Zur einfacheren Erkennung ein ungeöffnetes Röhrchen als Vergleich neben das benutzte Röhrchen halten.

-   Beipackzettel nicht nur auf Hubanzahl und Messdauer durchsuchen sondern komplett lesen, um auch Hinweise auf Querempfindlichkeiten und Besonderheiten zu erhalten

Informationen zu Dräger-Prüfröhrchen sind im Dräger-Röhrchen & CMS-Handbuch zu finden.

Quellenangabe

-   Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

Stichwörter

Simultantest

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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<!-- Seite: cbrn/geraete/mehrgasmessgeraete.html -->

Mehrgasmessgeräte

 

Mehrgasmessgeräte können mehrere Gefahrstoffe zugleich messen, sowohl toxische sowie entzündliche Gase als auch Dämpfe und Sauerstoff.

Welche Gase gemessen werden können, ist abhängig von der Sensorbestückung des Gerätes. Diese ist variabel und örtlich unterschiedlich.

Quellenangabe

-   Mehrgasmessgeräte – Dräger Produktsuche (draeger.com)

-   Fortbildungslehrgang Gemeindewehrleiter, Messen im (AB)C-Einsatz – Grenzen der vorhandenen Messtechnik

Stichwörter

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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<!-- Seite: cbrn/geraete/leistungsfaehigkeit.html -->

Leistungsfähigkeit der Messgeräte für den CBRN-Einsatz

 

  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Messgeräte                 Einsatzbereich                                                                              Einsatzgrenze
  -------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------
  Ex-Warngerät               ungefähre Bestimmung der Explosionsfähigkeit eines Gas- oder Dampf/Luftgemisches            keine Stoffanalyse
                                                                                                                         keine genaue Konzentrationsbestimmung

  Mehrgasmessgeräte          individuelle Anpassung auf die zu messenden Substanzen (Strategie muss festgelegt werden)   die zu messenden Substanzen sind fix
                             sehr selektive Messung von einzelnen Komponenten                                            Querempfindlichkeiten oft nicht bekannt
                             optimale Lösung für spezifische Gefahren                                                    hohe Folgekosten (Kalibration, Lebensdauer von ~ 5 Jahren)
                                                                                                                         unüberschaubare Vielfalt

  Prüfröhrchen               wenn Stoff bekannt , relativ gute quantitative Aussage                                      wenn Stoff unbekannt, beschränkte Aussagekraft

  pH-Papier                  Nachweis ob Säure o. Lauge                                                                  weitere gefährliche Eigenschaften nicht erkennbar

  Öl-Nachweispapier          Nachweis von Erdölprodukten                                                                 keine weitere Aussage zum Stoff keine Aussage zu wasserlöslichen Stoffen

  PID                        Messung der Konzentration einer bekannten Substanz (Reinstoff, mit Responsefaktor)          bei Gemischen ist es nicht möglich die Konzentration einer Komponente zu bestimmen
                             Detektion einer Quelle oder einer Leckage                                                   keine Anzeige bei Stoffen mit zu hohem Ionisierungspotential
                             bei Stoffgemischen: Aussage ob Konzentration zu- oder abnimmt                               PID besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegen Luftfeuchtigkeit

  IMS                        Stoffanalysen möglich                                                                       keine Aussage wenn Spektrum nicht in Gerätebibliothek
                                                                                                                         Differenzierungsprobleme bei Spektrenähnlichkeit

  Radiologische Messysteme   Erkennen ionisierender Strahlung                                                            keine Analyse des Radionuklids
  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quellenangabe

-   Fortbildungslehrgang Gemeindewehrleiter, Messen im (AB)C-Einsatz – Grenzen der vorhandenen Messtechnik

-   Saarländisches Hilfeleistungskonzept für den ABC-Einsatz

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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Atemfilter

 

Maßnahmen

besondere Einsatzgrundsätze zum Tragen von Filtergeräten

-   Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft mindestens 17% (19% bei CO-Filtern und in speziellen Bereichen, z.B. bei unterirdischen Arbeiten)

-   kein Einsatz von Filtern wenn

    -   Arten und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind

    -   Filter gegen Art oder Höhe der Konzentration nicht schützt

    -   starke Flocken- und Staubbildung

-   Einsatzgrenzen der Filter beachten. Im Zweifel Isoliergeräte verwenden.

-   Bei einer gleichzeitigen Gefährdung durch Gas und Partikel ist schärfere für den Kombinationsfilter gültige Grenzwert anzuwenden!

-   nur gegen bei Filterdurchbruch riech- oder schmeckbare Schadstoffe einsetzen. Möglichkeit der Beeinträchtigung des Geruchssinns beachten. Herstellerangaben beachten.

-   auf Funkenflug und Feuer achten

-   in Behältern und engen Räumen, z.B. Bunkern, Kesselwagen, Rohrleitungen, Gruben oder Kanälen, dürfen (Gas-)Filter nicht eingesetzt werden

-   Haltbarkeitsdatum des Filters beachten!

weitere Hinweise

Der bei der Feuerwehr typischerweise verwendete Kombinationsfilter trägt die Bezeichnung ABEK2 Hg und entspricht der Partikelfilterklasse 3.

Kennbuchstaben, Kennfarben und Leistungsfähigkeiten

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Kennbuch-         Kennfarbe         Schadstoffe                                                                          Leistungsfähigkeit
  stabe(n)                                                                                                                 
  ----------------- ----------------- ------------------------------------------------------------------------------------ -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
  A                 [braun]           Organische Dämpfe                                                                    Klasse 1: 0,1 Vol.-% (1.000 ppm)
                    braun                                                                                                  Klasse 2: 0,5 Vol.-% (5.000 ppm)
                                                                                                                           Klasse 3: 1,0 Vol.-% (10.000 ppm)

  B                 [grau]            Anorganische Gase und Dämpfe                                                         
                    grau                                                                                                   

  E                 [gelb]            Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (auch bekannt als Chlorwasserstoff oder Salzsäure)   
                    gelb                                                                                                   

  K                 [grün]            Ammoniak                                                                             
                    grün                                                                                                   

  Hg                [rot]             Quecksilberdampf                                                                     max. 50 Stunden
                    rot                                                                                                    

  AX                [braun]           Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt < 65 °C                               Einteilung der jeweiligen Dämpfe in verschiedene Gruppen für die verschiedene Maximaleinsatzzeiten gelten
                    braun                                                                                                  

  CO                [schwarz]         Kohlenstoffmonoxid                                                                   20, 60 oder 180 Minuten (je nach Kennzeichnung)
                    schwarz                                                                                                

  NO                [blau]            Nitrose Gase                                                                         max. 20 Minuten
                    blau                                                                                                   

  SX                [violett]         Spezialfilter, nach Angabe des Herstellers                                           
                    violett                                                                                                

  Reaktor           [orange]          radioaktives Jod und Jodmethan                                                       
                    orange                                                                                                 
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

  ---------------------------------------------------------------------------------------------------
  Partikelfilter          Rückhaltevermögen             zulässige Schadstoffkonzentration
                                                        (Filter in Kombination mit einer Vollmaske)
  ----------------------- ----------------------------- ---------------------------------------------
  P 1                     feste Partikel                4-faches des Grenzwerts

  P 2                     feste und flüssige Partikel   15-faches des Grenzwerts

  P 3                     feste und flüssige Partikel   400-faches des Grenzwerts
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------

Als Grenzwerte sind solche aus dem Bereich des Arbeitsschutzes zu verstehen (z.B. AGW).

Quellenangabe

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   FwDV 7

-   BGR/GUV-R 190 (Ausgabe 12/2011), Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Stichwörter

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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<!-- Seite: cbrn/geraete/cbrn-erkw.html -->

CBRN-Erkundungswagen (ehemals ABC-Erkundungskraftwagen)

 

weitere Hinweise

IMS RAID-1

Folgende Chemikalien können mit dem IMS gemessen werden:

-   Kampfstoffe:
    Lewisit, Sarin, Schwefel-Lost, Soman, Stickstoff-Lost, Tabun, VX

-   Industriechemikalien:
    Ammoniak, Blausäure, Chlor, Chlorierte Kohlenwasserstoffe, Essigsäure, Schwefeldioxid, Toluoldiisocyanat

Quellenangabe

-   Informationsseite über das IMS RAID-1 des CBRN ErkW, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Stichwörter

ABC-ErkKW, ABC-Erkunder, AC-ErkKW, AC-Erkunder, CBRN ErkW

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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<!-- Seite: cbrn/geraete/ex-messgeraet.html -->

Ex-Messgeräte

Maßnahmen

-   Entscheidung oben/unten messen (Recherche der Luftvergleichszahl in Gefahrstoffdatenbank), Messung auf Brusthöhe meist sinnlos

-   Gerät vor Betreten des Gefahrenbereichs einschalten

-   Einrichtung des Gefahrenbereichs je nach örtlicher Regelung (z.B. bei Erreichen von 20% UEG)

-   Querempfindlichkeiten beachten

-   Totzeit bis Stoff den Sensor erreicht beachten (ohne Elektropumpe bis zu 30 Sekunden)

-   teils erhebliche Messungenauigkeiten!

-   Ist das Messgerät nicht auf den zu messenden Stoff kalibriert, muss eine Umrechnung erfolgen um die realen Werte abzuschätzen (siehe unten)

-   Windverhältnisse beachten

-   Gerät nach jeder Benutzung prüfen

weitere Hinweise

mögliche Messfehler

-   Sauerstoffmangel, z.B. in Schächten oder Tanks oder wenn die EX-Atmosphäre bereits über der OEG liegt

-   bei Anwesenheit von Katalysatorgiften Vorfilter verwenden: Stoffe die Blei (Schwermetalle), Schwefel, Halogene (Fluor, Chlor, Brom, Iod), Silizium oder Silikon enthalten
    z.B. Benzin, Diesel, Heizöl

-   ein Sensor der aufgrund von Katalysatorgiften zerstört wurde wird vom Gerät nicht als defekt erkannt!

Weblinks

-   Wikipedia: Explosimeter

Quellenangabe

-   Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007

-   B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

-   Arbeitskarte: Anzeige von Ex-Messgeräten, Markus Held, Fachbereich Gefahrgut, KFV Landkreis Amberg-Sulzbach

-   Neue untere Explosionsgrenzwerte (UEG) für brennbare Gase und Dämpfe in Luft, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2007.

Stichwörter

Ex-Messgeräte, Gasmessgerät, Gasmessgeräte, Explosionsmessgerät, Explosionsmessgeräte, Explosimeter, Exmeter

Geräte im Bereich CBRN-Einsätze

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