THW-Einheiten werden in der Regel der örtlich zuständigen Einsatzleitung unterstellt
seit 2020: das THW verzichtet bei geleisteter Amtshilfe auf die Erstattung von Kosten, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, ggf. Kostenersatz/Kostenübernahme vor Anforderung abklären!