Nach dem Auffinden des ausgelösten Melders immer auch den Bereich kontrollieren in dem sich weitere Melder der gleichen Meldergruppe befinden, da eine Rauchwolke quer durch den Bereich gezogen sein könnte (z.B. durch Wind) und nicht den nächstgelegenen Melder ausgelöst hat.
Es muss immer das komplette Gebäude kontrolliert werden, da ein Flüchtender evtl. erst nach einem längerem Weg an einem Handfeuermelder vorbeigekommen ist und diesen betätigt hat. Wird nur der Bereich um den Handfeuermelder herum erkundet, würde dieses Feuer nicht auffallen.
Die Übertragungseinrichtung muss z.B. abgeschaltet werden, wenn der gleiche Melder innerhalb von 24h dreimal ohne Grund ausgelöst hat (um weitere Fehlalarmierungen zu vermeiden) oder sich die BMA nicht zurückstellen lässt. Die genauen Kriterien sind örtlich unterschiedlich geregelt.
Die Abschaltung muss dokumentiert werden und sollte von einem Objektverantwortlichen gegengezeichnet werden. Es muss ein Hinweis erfolgen, dass Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen (z.B. Bestreifen der nun ungeschützten Bereiche, dauerhafte Besetzung der BMZ, …). Es ist außerdem die Leitstelle, sowie die zuständige Brandschutzdienststelle des Landkreises oder die Bauaufsicht (je nach örtlicher Regelung) über die Abschaltung zu informieren.
BMA-Bestandteile, Abkürzungen und Synonyme:
FEU BMA - Feuer BMA - Feuer Brandmeldeanlage Ausgelöst